Das politische Berlin hyperventiliert wieder, Frauenverbände, Genderbewegte, Feministinnen und Linke aller Couleur sind in Aufregung. Im Zentrum des Interesses steht eine junge Frau, Gina-Lisa Lohfink. Jeder, der sich im Trash-Milieu auskennt oder Boulevardmedien konsumiert, ist die junge Frau ein Begriff. Das ist keine gute Voraussetzung für die neutrale Bewertung einer Person und ihrer Glaubwürdigkeit. Das stört die Hyperventilierenden natürlich kein bisschen, solange sich die Boulevarderprobte für die eigenen politischen Zwecke einspannen lässt. Der Justizminister Heiko Maas will mit dem Rückenwind des Wirbels um die Kunststoffblondine das komplizierte Sexualstrafrecht im Hauruckverfahren ändern, ein bemerkenswertes Vorgehen für einen Juristen.
Gina-Lisa Lohfink ist, das darf man ohne jede Übertreibung sagen, eine publicitysüchtige 29jährige. Zu fragwürdiger Berühmtheit durch einen Auftritt bei der Girls-Sendung „Germanys Next Topmodel“ (GNTM) gelangt, fütterte sie danach die Bltzlichtgewittermedien mit Beziehungsgeschichten, Nacktauftritten und Schönheitsoperationen. Zu ihrem künstlerischen Repertoire zählten daneben Darstellungen in pornographischen Erzeugnissen bis hin zu einer erfundenen Liebesaffäre mit der Sängerin Loona. Dies ist relevant in einem strafrechtlichen Verfahren, wo die Glaubwürdigkeit von Zeugen oft das wichtigste Beweismittel ist.
2012 tauchte von der Berlinerin ein Pornofilmchen im Internet auf. Wie geschildert eigentlich nichts Ungewöhnliches, nur erstattete Lohfink nach der Veröffentlichung Anzeige gegen die beiden Produzenten, die gleichzeitig die männlichen Hauptdarsteller waren. Sie sei bei der Erstellung des Clips vergewaltigt worden und könne sich ansonsten nicht erinnern. Den Filmriss in ihrem Kopf führte sie auf K.O.-Tropfen zurück, die ihr eingeflößt worden sein mussten. Für die Behauptungen gibt es keine Beweise, obwohl Lohfink nach eigener Aussage Erfahrung mit solchen Mitteln hat, unterzog sich nicht sofort einer ärztlichen Untersuchung, um den Drogeneinfluss oder die Vergewaltigung zu dokumentieren.
In den meisten Verfahren nach §177 StGB liegt kein objektives Beweismittel wie eine Videoaufnahme vor. Prozessbeteiligte sind auf die Angaben von vermeintlichem Täter und Opfer angewiesen, wobei der Frau ein Vertrauensvorschuss gewährt wird. Dieser setzt jedoch voraus, dass sie die Tat nachvollziehbar schildert und sich nicht in Widersprüche verwickelt. Trotz dieser für sie günstigen Voraussetzungen konnten 2014 weder Richterin noch Sachverständige eine Vergewaltigung erkennen. Die Behauptungen des Ex-Models galten als schlicht nicht glaubwürdig.
Obwohl auch der Prozess viel öffentliches Aufhebens verursachte, nahmen Politik und Feministinnen davon keine Notiz. Das änderte sich erst, als nun die Klage gegen Lohfink wegen Falschaussage verhandelt wurde. Dies trifft sich mit der politischen Lage, wo die Verhandlungen zwischen Union und SPD über die Reformierung des Sexualstrafrechts festgefahren scheinen. Mit dem Slogan „Nein heißt Nein!“ ist eine Kampagne am Laufen, elementare Rechtsgrundsätze zu Gunsten von Frauen auf den Kopf zu stellen.
Frauenrechtlerinnen kritisieren seit langem, dass Vergewaltigungsopfer einen Spießrutenlauf über sich ergehen lassen müssten, damit eine Anklage gegen den Täter überhaupt zustande kommt. Manuela Schwesig machte Druck: „Wir brauchen die Verschärfung des Sexualstrafrechts, damit endlich in Deutschland die sexuelle Selbstbestimmung voraussetzungslos geschützt wird“. Nach Ansicht der Sozialdemokraten, die immerhin viele Jahre Deutschland mitregiert haben, scheint damit Generationen von Frauen bitteres Unrecht widerfahren zu sein.
Der relevante Strafrechtsparagraph setzt voraus, dass eine Frau sich körperlich gegen die Vergewaltigung wehrt oder sich in einer Bedrohungssituation befindet. Nach Ansicht der Reformbefürworter ist diese Definition zu eng. Sie wollen das Recht dahingehend verändern, dass der Tatbestand der Vergewaltigung bereits erfüllt ist, wenn das Opfer sich subjektiv bedroht fühlt ohne dies sein zu müssen. Der griffige Slogan „Nein heißt Nein“ täuscht darüber hinweg, dass es nach dieser Rechtsinterpretation eben nicht mehr darauf ankommt, dass das Opfer tatsächlich seine Ablehnung geäußert hat. Die Gefühlslage reicht aus. Das führt jedoch zu einem Recht des „Kopf ab bei Anklage“. Ein Angeklagter könnte sich zukünftig bei einem solchen Vorwurf nicht mehr sachgerecht verteidigen, da allein die Behauptung des vermeintlichen Opfers ausschlaggebend wäre.
Das bisherige Recht besteht aus gutem Grund darauf, dass ein Opfer sich in irgendeiner sichtbaren Form gegen den Übergriff gewehrt haben muss. Anders als beim Fall Lohfink gibt es üblicherweise bei einer Vergewaltigung weder Videoaufnahmen noch unabhängige Zeugen. Beweismittel mit körperlichen Spuren – Schreie, Kratzer, leichte Einrisse in der Haut – erleichtern die rechtsstaatliche Überführung eines Täters. Ohne jeden objektiven Beweis, ohne Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers ist eine Verurteilung eines Angeklagten nicht möglich. Hier gilt und muss der Rechtsgrundsatz gelten: In Dubio Pro Reo – Im Zweifel für den Angeklagten. Der SPD und weiten Teilen der politischen Linken ist dieses Prinzip schon einige Zeit nicht mehr heilig. Schon im Steuerrecht wurde die Beweispflicht in einigen Fällen umgekehrt, im Wirtschafts- und Arbeitsrecht setzt sich immer öfter die Überlegung durch, dass der Angeklagte seine Unschuld beweisen müsse, wenn er einer Verurteilung entgehen will.
Wir kommen an dieser Stelle nicht umhin, die Folgen eines solchen Sexualstrafrechts an Beispielen zu diskutieren, die nicht fiktiv sind. Dabei darf nicht übersehen werden, dass allein die Beschuldigung einer Person mit dem Vorwurf der Vergewaltigung einen Mann massiv in seiner sozialen und beruflichen Existenz schädigt. Ein solcher Vorwurf und erst recht eine darauf basierende Anklage darf keinesfalls leichtfertig erhoben werden. Dies allein ist bereits heute nicht sichergestellt, wie auch prominente Fälle zeigen.
Jörg Kachelmann wurde 2011 wegen dem Vorwurf der Vergewaltigung an einer Frau angeklagt, zu der er eine intime Beziehung unterhielt. Das vermeintliche Opfer hatte Beweismittel gefälscht und in zentralen Punkten in der Vernehmung gelogen. Dennoch wurde die Anklage zugelassen und der bekannte Wettermann konnte trotz eindeutiger Beweislage nur mit Mühe einen Freispruch erwirken. Trotzdem wurde die Anzeigeerstatterin von der Justiz nicht rechtlich belangt. Jörg Kachelmann ist nie wieder auf den Fernsehschirm zurückgekehrt. Würde die Reform Gesetz, wäre der Wetterexperte sehr wahrscheinlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und sei es, dass seine Ex-Partnerin einen anderen Verlauf konstruiert hätte.
Der junge Fernsehmoderator Andreas Türck galt um die Jahrtausendwende als ein vielversprechendes Fernsehtalent, bis er 2004 wegen dem Vorwurf der Vergewaltigung angeklagt wurde. Das Verfahren endete mit einem Freispruch, weil sich das vermeintliche Opfer als völlig unglaubwürdig erwies. Frauenrechtlerinnen sind der Ansicht, dass solche „Täter“ zukünftig keine Chance haben sollten. Auch Andreas Türck ist jahrelang nicht mehr im Fernsehen aufgetreten.
De Gea, Torhüter von Manchester United, wird Sex mit Prostituierten vorgeworfen. Die Frauen sollen dabei von einem Zuhälterring dazu gezwungen worden sein. Die vermeintliche Tat soll 2012 stattgefunden haben. Der Fall ist, sollte de Gea so unschuldig sein wie er beteuert, besonders infam. Anders als bei Wirtschaftsverbrechen ist die Tat selbst leicht festzustellen. Ein Opfer weiß sofort, dass es vergewaltigt wurde. Das Problem liegt in der Beweisführung. Daher ist es unverständlich, wenn Anzeige und Anklage erst nach Jahren erfolgen. Zudem ist es für einen Freier meist nicht erkennbar, ob eine Prostituierte aus professionellen Gründen oder unter Druck Sex mit ihm hat. Die Justiz müsste hierzu Merkmale herausbilden, woran der Unterscheid festzumachen wäre. Gerade die Fälle de Gea wie auch der zuvor verhandelte Rainer Brüderle zeigen, dass Ankläger ein Gefühl für das richtige Timing haben können.
Der deutsche Geiger David Garrett sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, seine frühere Lebensgefährtin, eine ehemalige Pornodarstellerin und Callgirl, sexuell ausgebeutet und misshandelt zu haben. Der Musiker wird auf 12 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Die Klage ist mit ausführlicher Dokumentation der geführten Gespräche dokumentiert, aufgenommen über mehrere Monate. Wer solche Klagen verfolgt und sie für bare Münze nimmt, muss glauben, im 18. Jahrhundert zu leben, wo Frauen keine Rechte hatten.
Eine Freundin von mir wurde in einer Silvesternacht von 2 Männern vergewaltigt. Dies sage ich, weil ich ihr eine hohe Glaubwürdigkeit zubillige. Aber das ist subjektiv. Nach der Tat duschte sie sich ausgiebig, ihre Kleidung vernichtete sie. Erst auf mein Drängen hin rang sie sich viele Tage später zu einer Anzeige gegen Unbekannt durch. Im weiteren Verlauf wurde ich als Zeuge vernommen. Die Polizistin ließ mir gegenüber deutlich erkennen, dass sie meine Freundin nicht für glaubwürdig hielt, da sie sich in der Vernehmung in Widersprüche verstrickt hätte. Das Verfahren wurde eingestellt. Auch dies wäre bei veränderter Rechtslage nicht mehr möglich, da zwingend davon auszugehen wäre, dass eine Tat stattgefunden hätte.
Während der Trennungsphase eines mir bekannten Pärchens kam es zu hässlichen Szenen. Der Mann hatte eine neue Freundin und eines Abends nahm die Frau ein Küchenmesser und drohte, sich zu verletzen. In der anschließenden Rangelei drückte er sie unkontrolliert auf den Boden, verletzte sie jedoch nicht schwer. Nach dem Vorfall galt er als Täter und wurde der gemeinsamen Wohnung verwiesen. Im weiteren Verlauf kam es später zu einer sexuellen Begegnung. Darauf hätte die Frau problemlos einen Vergewaltigungsfall aufbauen können, wenn sie ihren Ex-Partner hätte schädigen wollen.
Und dann ist dann noch der Bestseller „Gone Girl – Das perfekte Opfer“, der mit Ben Affleck und Rosamund Pike in den Hauptrollen verfilmt wurde. (Vorsicht Spoiler!) Über weite Strecken des Blockbusters genießt das vermeintliche weibliche Opfer die Sympathien von Lesern und Zuschauern, obwohl es sich um eine völlig durchtriebene Person handelt. Aber allein, dass ihr Mann eine außereheliche Affäre hat und sich Pike als Opfer inszeniert, reicht, um ihr alles Mitgefühl zufliegen zu lassen.
Wenn zwei Personen sich gegenseitig beschuldigen, ist es immer schwer, die Wahrheit herauszufinden. Dies darf die Politik jedoch nicht dazu verleiten, der Anklage mehr Gewicht zuzumessen und die Verteidigung de facto rechtlos zu machen. Für Opfer erscheint es immer unerträglich, dass der Peiniger ohne Strafe bleibt. Nur mit einem kann ein Rechtsstaat noch weniger leben: die Verurteilung Unschuldiger. Die SPD vergeht sich am Recht mit dem Grundsatz: „Nein heißt Nein“. Die Balance geht verloren. Wer die eine Seite stärkt, muss bei Missbrauch des Rechts auch die andere Seite besser ausstatten. Hierzu würde gehören, Frauen, die falsch beschuldigen, konsequenter zu verfolgen und strafrechtlich Falschaussagen zu ahnden.
Es passt nicht zusammen, einerseits Vergewaltigung härter zu bestrafen, andererseits die Tötung von Menschen durch illegale Autorennen weiter mit Bewährungsstrafen gesühnt zu lassen und Mord nicht länger mit lebenslang zu ahnden. Das ist wieder Interessenpolitik zugunsten der üblichen Opfergruppen , in diesem Fall von Frauen. Auf der Strecke bleiben Rechtsgrundsätze, die erst einen Rechtsstaat ausmachen.
Oh Deliberation Daily lässt sich jetzt dazu herab Clickbait zu veröffentlichen, hoffe es rechnet sich. Da les ich dann lieber Martenstein, der hat wenigstens einen vergnüglichen Schreibstil. Hoffe Stefan schreibt noch ne replik auf diesen traurigen „Alles Schlampen außer Mutti“ Erguss.
@ HE
Was Deliberation Daily geschrieben hat, war unaufgeregt, solide, faktenbasiert, zum Nachdenken anregend.
Deine Enschätzung des Artikels kann entweder nur unter Drogeneinfluß zustandegekommen sein – oder weil sich einige nicht anders zu helfen wissen, wenn das eigene Glaubensgebilde in Gefahr ist.
Ich halte die Kritik an der engen Definition von Vergewaltigung für berechtigt, insbesondere weil es unterhalb der Gewaltschwelle keine wirklich passenden Tatbestände gibt. Es macht daher Sinn, den Tatbestand auf Fälle nur verbaler Verneinung und der Vergehen an Opfern nicht bei Bewusstsein aufzudehnen und die Überwindung von Gewalt zu einem strafschärfenden Regelbeispiel zu machen.
Man sollte sich aber über eines im Klaren sein: Stefan weist zu Recht darauf hin, dass das Problem der Verfolgung der meisten Sexualdelikte die Situation Aussage gegen Aussage vor Gericht ist. Die Änderung des Tatbestandes verschiebt nur die Darlegungslast, hilft dem Opfer aber nicht dabei, vor Gericht glaubhafter als der Angeklagte zu sein. Das ist eine Frage der Beratung des Opfers, aber auch der Persönlichkeitsstruktur.
Der Fall Lohfink weist noch auf ein weiteres Problem hin: der zivilrechtliche Unterlassungsanspruch gegen falsche Anschuldigungen. Dieser ist wegen der Folgen der Anschuldigungen für den Täter in jeder Hinsicht berechtigt. Es entsteht dadurch aber ein Spannungsverhältnis zwischen Rechtsschutzgarantie und Persönlichkeitsschutz. Ein Strafprozess hat die Aufgabe, die Wahrheit zu ermitteln. Das bedingt, dass er auch negativ ausgehen kann, ohne dass einem Beteiligten in der Konstellation Aussage gegen Aussage gleich Folgen drohen (anders in dem Fall in dem die Anzeige als wissentlich falsch erwiesen ist). Dafür muss sich das Opfer natürlich ausserprozessualer Aussagen, zB gegenüber Medien, enthalten. Hier ist der inzwischen erheblich verbesserte Opferschutz möglicherweise noch verbesserungsfähig.
Als typischer Vergewaltigungsfall schwebt den meisten die Gewaltanwendung durch einen unbekannten Dritten vor. Tatsächlich stammen die meisten angeklagten Fälle aus dem unmittelbaren Umfeld des Opfers.
Gina-Lisa Lohfink kannte den Mann, der sie vergewaltigt haben soll. Sie war sogar am Vortag eine sexuelle Beziehung mit ihm eingegangen. Sie hatte wahrgenommen, dass sie gefilmt wurde. Und: Der Vorwurf der Vergewaltigung basiert allein auf ihrer Behauptung, K.O.-Tropfen eingeflößt bekommen zu haben. Sachverständige und Richterin hielten das aufgrund der Videoaufnahmen nicht für glaubwürdig. Mit anderen Worten: die Wahrscheinlichkeit, dass die Zeugin bewusst über den Sachverhalt gelogen hatte, war gegeben. Deswegen kommt es nun zum Prozess.
Ich bin kein Jurist – daher tue ich mich schwer mit juristischen Bewertungen. Ich habe aber verstanden, dass die Bundesrepublik Deutschland die 2011 gefasste Istanbul-Konvention unterzeichnet hat. In
Art. 36 der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten , alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen.
Die deutsche Rechtslage scheint aber noch solche Lücken zu lassen, dass dem Ziel aus Art 36 nicht Rechnung getragen wird. Damit bleiben Fälle straflos, in denen das Opfer mit Worten widerspricht, vom Täter überrascht wird, aus Angst erstarrt ist und sich nicht wehrt, körperlichen Widerstand als aussichtslos erachtet oder befürchtet, sich dadurch weitere gravierende Verletzungen zuzuziehen. Wenn ich die bisherige Debatte richtig verfolgt habe, ist das aber kein Phänomen, das serst seit der Istanbuler Konvention, sondern schon länger die Rechtspraxis beschäftigt.
Juristische Experten müssen das ganze jetzt in die richtigen Formeln gießen, so dass das Ziel, nämlich Frauen besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen, erfüllt wird. Gleichsam muss eventuellem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden. Für den Gesetzgeber eine enorme Herausforderung, die Gesetze bis zum Ende durchzudenken und abzuwägen.
Das Sexualstrafrecht hat das Manko, dass selbst bei 100 % Entlasteten, immer etwas haften bleibt. Umso mehr haben auch die Medien die Verantwortung bei diesen Fällen sachlich korrekt und nicht reißerisch zu berichten und die Rechte von Angeklagten und Opfern gleichsam zu achten. Umso mehr stehen Staatsanwälte, Verteidiger und Richter in der Pflicht sich nicht von außen beeinflussen zu lassen und in diesen schwierigen Fällen besonders sorgfältig und achtsam zu agieren.
Letztlich wird es selbst dann nicht auszuschließen sein, dass es zu Fehlurteilen kommt. Aber würde die Situation tatsächlich schlechter, gegenüber der aktuellen Rechtslage?
Ich bin kein Jurist
Dann führen Sie sich bitte zwei Dinge vor Augen. Erstens haben Sie sicher irgendwann in Ihrem Leben den Film „Die 12 Geschworenen“ gesehen. Verhandelt wird der Mord an einem Mann, Täter soll der Sohn sein. Die Indizien scheinen eindeutig, der Fall basiert im wesentlichen auf die Wahrnehmung von Zeugen. Der Fall wird nicht geklärt noch die Unschuld des Angeklagten bewiesen. Es wird lediglich deutlich, dass Zweifel an der Schuld bestehen. Das reicht.
Zweitens: wollen Sie, dass Sie zukünftig Ihre Freiheit und soziale Existenz verlieren können, weil eine andere Person eine Handlung von Ihnen negativ und als Gewaltakt interpretiert, ohne dass dies Ihnen bewusst war oder die Person Ihnen das deutlich gesagt hat?
Ein Rechtsprinzip lautet ebenso: wenn ich einer Verfahrenspartei mehr Rechte zugestehe, muss dies auch für die andere Seite gelten. Erleichtere ich die Beweisführung der Anklage, müssen die Konsequenzen bei Missbrauch ebenso verschärft werden. Nur ist davon halt keine Rede. Es geht wieder einmal nur um Frauenrecht.
Die Vorverurteilung erfolgt nicht allein durch Medien, sondern durch das eigene Umfeld wie den Staat. In den Wormser Missbrauchsprozessen wurden alle Angeklagten nach Jahren umfänglich von allen Vorwürfen freigesprochen. Job und, schlimmer noch, die eigenen Kinder haben die falsch Angeklagten nicht zurückerhalten.
Justiz kann grausam sein. Gerade bei Sexualdelikten kommt es häufig nicht darauf an, ob jemand wirklich eine Tat begangen hat. Es genügt der Verdacht. Wollen wir diese Bestrafung tatsächlich noch verschärfen?
Ich denke nicht, dass man die Beweisanforderungen im Strafrecht senken sollte (zumal es hier ja nicht um Beweisanforderungen geht, sondern um die Frage, in welchen Handlungen das Unrecht liegen soll; Handlungen die ich unter den hohen Anforderungen des Strafprozesses beweisen muss). Sie sind zu Recht hoch. Nicht jeder Freispruch kann aber zum totalen Gegenschlag führen.
Ich sehe wie Du den Staat in hoher Verantwortung in solchen Fällen. Eine Anklageerhebung muss eine wahrscheinliche Verurteilung zum Ziel haben. Leider haben Staatsanwaltschaften zuletzt in einigen Fällen vorschnell und publikumswirksam agiert, was zu Lasten der betroffenen Brüger ging zB die Untersuchungshaft für Kachelmann, die Umstände der Zumwinkelverhaftung, die Bekanntgabe der HIV Erkrankung einer No Angels Sängerin, die Anklageerhebung gegen Wulff, …).
Der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass eine Vergewaltigung nicht objektiv erkennbar sein muss. Es kommt ausschließlich auf den (vermuteten) Willen des Opfers an. Anders als der Slogan suggeriert, muss das Opfer nicht mal „nein“ sagen.
Nach einer solch weichen Definition kann zukünftig fast jeder Angeklagte verurteilt werden – es sei denn, wir führen amerikanische Verhältnisse ein, wo die Sexpartner in spe sich gegenseitig bestätigen, alles freiwillig zu tun. Angeblich, so in früheren Kommentaren, soll doch genau das vermieden werden.
Ist ein Nein ein Nein? Kleiner Anstoß zur Diskussion. 😉
Da hat der Herr Pietsch mal richtig glänzen können. Schön geschrieben, das alles. Sie steigern sich. Wirklich gut. Der leidenschaftliche Stil steht ihnen gut.
Ach ja, ein Wermutstropfen: Den Abschnitt mit „Gone Girl“ hätte man sich sparen können.
Zum Inhaltlichen: Die Frauennetzwerke versuchen weiterhin noch mehr Vorrechte für ihre Klientel zu ergaunern. Dabei besteht bereits eine erhebliche Kräfteasymetrie zwischen den Geschlechtern.
Frauen werden bereits jetzt massiv privilegiert. Männer hingegen rechtlich extrem benachteiligt. (s.dazu auch Themen Frauenquoten, Unterhalt, Umgangsrecht/Kinder nach der Scheidung usw. usf.). Die Blondine wird hier geschickt instrumentalisiert indem das Narrativ von der „armen Vergewaltigten“ bedient wird. Wem wird da nicht gleich warm ums Herz?
Maas ist in dem ganzen Spiel ein nützlicher Idiot der Frauennetzwerke.
Nochmal zur Lohfink: Ein armes gescheitertes Mädchen das einem einfach nur Leid tun kann. Das sie immer wieder versucht ihre Rumhurereien mit Lügengeschichten zu übertünchen ist natürlich ziemlich daneben. Die Unschuld vom Lande ist sie eben nicht.
Und das Loch muß sie ja nicht für jeden aufmachen. Auch das könnte eine 29jährige in dem Alter mal gelernt haben. Vor allem wenn sie immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerät.
Auch interessant zu dem Thema folgender Fall:
Justizirrtum um Horst Arnold
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold
Endlich haben sich auch die Männerrechtler eingefunden! Ich hatte schon Angst die Diskussion müsste ohne Menschen stattfinden, die hinter jedem Vergewaltigungsvorwurf generell eine bösartige Frau sehen, die einen armen Mann um Karriere und Ansehen bringen will. Sie müssen ihren Sexismus aber noch besser tarnen lernen; Worte wie „Rumhurerei“ und „Loch aufmachen“ sind dann doch allzu auffällig. Vielleicht bietet Arne Hoffmann ja mal einen Workshop dazu an.
Das haben sie völlig falsch verstanden. Männer machen das auch (das „Rumhuren“). Aber mit dem Unterschied, dass sie den Frauen dann nicht die Schuld dafür geben ihren Schwanz „überall“ reingesteckt zu haben.
Es wird auch nicht behauptet die Frau wäre dafür Schuld, dass der Mann rumgehurt hat. All das gibt es nicht.
Die Inszenierung der Weibchen als „Opfer der Männer“ wird doch von interessierter Seite vorgenommen. Das tatsächlich schwerpunktmäßig Männer materiell gesehen die echten Beziehungsopfer sind, so eine Information bekommen sie nirgends.
Denn: Es sind die Männer die hauptsächlich Unterhalt an die Frauen zahlen. Nicht umgekehrt.
Ergo: Die Frauen verstehen es einfach sich besser zu inszenieren. Auf die damit verbundenen und durchaus etablierten Lügengebäude sollte man nicht hereinfallen.
QM ist der einzige hier, der etwas schwierig ist. Die mehrfache Bitte, sich sprachlich zu mäßigen, wird genauso beharrlich ignoriert.
In dem Artikel jedoch ging es um die Wahrung von Rechtsprinzipien. Nachdem Sie sich nun zweimal geäußert haben, wäre es an der Zeit, sachlich in die Debatte einzusteigen, gerne auch am Fall Lohfink. Was überzeugt Sie so ohne jeden Zweifel, dass das ehemalige IT-Girl vergewaltigt wurde.
Zur Erinnerung: ohne ernsthaften Zweifel ist die Voraussetzung für eine rechtsstaatliche Verurteilung. Sind Sie für Rechtsstaatlichkeit?
Dann können Sie auch gleich fragen, ob ich atmen bevorzuge oder lieber die Luft anhalte. Natürlich bin ich für Rechtsstaatlichkeit, nur Gesetze sind Menschen gemacht und wenn sich herausstellt, dass sie unwirksam sind, muss man sie ändern. Und sie sind unwirksam, wenn selbst ein Video von einer narkotisierten Frau die von zwei Typen vergewaltigt wird nicht ausreicht sondern am Ende zu einer Anzeige gegen die Frau führt. Die Gesellschaft ist gestört wenn es um dieses Thema geht. Wird jemand des Diebstahls, der Körperverletzung oder sonst etwas bezichtigt wird zunächst erstmal dem Opfer geglaubt, außer es geht um Missbrauch jeglicher Art gegen Frauen, dann wird plötzlich jedes Opfer zum diabolischen Mastermind die den Mann mit falschen Anschuldigungen ruinieren will. Wie beim Fall des Stanford Schwimmers der für seine Vergewaltigung mit ganzen 6 Monaten auf Bewährung bestraft wurde weil das Gefängnis einen schädlichen Einfluss auf sein Leben hätte sehr schon festgestellt wurde: Bei Frauen schauen wir auf ihre Vergangenheit und bei Männern auf ihre Zukunft. Die Vorstellung bei der Einführung von Nein heißt Nein käme es zu einer Epidemie falscher Anschuldigungen ist reiner Irrsinn, wenn man sieht was Frauen medial und sozial durchmachen wenn sie einen Mann der Vergewaltigung bezichtigen. Wir sind an einem Punkt an dem sich ein Opfer zweimal überlegt ob es überhaupt zur Polizei geht, weil es die ganze Situation noch schlimmer machen könnte. Das System ist also ganz offenkundig kaputt.
Vielen Dank dass Sie sich nun auf die Debatte einlassen.
Dann können Sie auch gleich fragen, ob ich atmen bevorzuge oder lieber die Luft anhalte. Natürlich bin ich für Rechtsstaatlichkeit (..)
Sie sind für Rechtsstaatlichkeit, so wie Sie für das Gute in der Welt sind. Mit den Prinzipien, die mit dem „Für“ einhergehen, scheinen Sie jedoch nicht bewandert. Ich möchte das anhand des Falles Lohfink und Ihrer Aussagen kenntlich machen.
Und sie sind unwirksam, wenn selbst ein Video von einer narkotisierten Frau die von zwei Typen vergewaltigt wird nicht ausreicht sondern am Ende zu einer Anzeige gegen die Frau führt.
Haben Sie das Video gesehen oder wissen Sie das nur vom Hören-Sagen? Ich habe es nicht, wofür ich viele Gründe anführen könnte. Jedenfalls, eine Richterin, eine Staatsanwältin und ein Sachverständiger für Toxologie haben es gesehen. Sie haben nicht nur Zweifel an der Aussage der Zeugin, nein, sie halten es für abwegig, dass sie unter dem Einfluss von K.O.-Tropfen stand.
Die bekannten Fakten sind die: das Video zeigt nur Teile der Vorgänge, tatsächlich so die Zeugin zwischendurch fröhlich auf Tischen getanzt und Striptease gemacht haben. Das widerspricht auch für einen Laien der Vorstellung eines stark narkotisierenden Einflusses. Zudem nahm sie die Kamera sehr wohl wahr. Möglicherweise hatte sie andere aufputschende Drogen wie Kokain intus, das würde eher ihr Verhalten erklären. Und, warum sie sich nicht hat untersuchen lassen.
Jedenfalls, Gina-Lisa Lohfink hat nach eigener Aussage Erfahrung mit K.O.-Tropfen. Dies ist wesentlich für das Verfahren. Wenn das so ist, musste ihr beim Erwachen aus der Trance klargeworden sein, dass etwas nicht stimmt. Und wenn sie Erfahrung mit dem Mittel hat, wäre es naheliegend, zur Beweissicherung unmittelbar eine ärztliche Untersuchung anzustreben, da K.O.-Tropfen nur kurze Zeit im Blut nachweisbar sind. Das hat sie nicht getan, im Gegenteil, sie schrieb danach noch fröhliche SMS an ihren angeblichen Peiniger. Das ist natürlich kein Beweis, ist aber relevant für das zentrale Indiz.
Der Fall baut auf dem Einfluss von K.O.-Tropfen auf. Waren diese im Spiel, so waren die Vorgänge auf dem Video unzweideutig eine Vergewaltigung. Denn es geht um die zentrale Frage: konnten die Angeklagten wissen, dass Lohfink nicht freiwillig Sex hatte? Angesichts der Vorgeschichte – sie hatte eine andauernde sexuelle Beziehung mit einem der beiden Beschuldigten – ist das unter diesen Umständen zweifelhaft. Obwohl die 29jährige nicht unter dem narkotisierenden Mittel stand, hat sie sich nicht sichtbar gewehrt – sieht man von einigen hingehauchten „Laß das“ ab. Dies muss so geäußert gewesen sein, dass selbst die Richterin das nicht als ein eindeutiges Nein identifizieren konnte.
Wollen Sie tatsächlich bei Würdigung dieser Umstände einen Menschen für Jahre ins Gefängnis schicken?
Wird jemand des Diebstahls, der Körperverletzung oder sonst etwas bezichtigt wird zunächst erstmal dem Opfer geglaubt
Das ist schlichtweg Unsinn. Wie bei Vergewaltigung auch wird in Fällen, wo einzig ein Zeuge das Beweismittel ist, die Glaubwürdigkeit sehr wohl untersucht. Das gilt für Sie hoffentlich wahrnehmbar in Fällen von Brandstiftung, Versicherungsbetrug etc. Menschen lügen, weil sie Motive haben zu lügen. Und Frauen lügen nicht weniger als Männer.
Im Falle von David Garrett: was veranlasst eine Frau in einer frischen Partnerschaft zu bleiben, intime Gespräche über Monate zu dokumentieren, wenn sie die sexuellen Praktiken ihres Partners ablehnt und sich dadurch missbraucht sieht? Finden Sie auf Anhieb dafür eine vernünftige Erklärung?
Wir sind an einem Punkt an dem sich ein Opfer zweimal überlegt ob es überhaupt zur Polizei geht (..)
Das tut jedes Opfer. Bei Einbruch ist die Aufklärungsquote gering und mancher bringt das Verbrechen nur zur Anzeige, weil dies aus versicherungsrechtlichen Gründen vorgeschrieben ist. Aber sind Sie in den letzten Jahren einmal dafür eingetreten, Wohnungsbesitzer bei Einbrüchen rechtlich besser zu stellen? Nein, nicht? Und Sie behaupten, nicht nach Gesinnung zu handeln?
Im letzten Jahr habe ich einen Mitarbeiter angezeigt, weil er durch Datendiebstahl das Unternehmen geschädigt hat. Außergerichtlich einigte man sich auf Beibehalt der fristlosen Kündigung sowie verklausuliertes Schuldeingeständnis und Schadensersatz durch Gehaltseinbehalt. Warum? Weil es fraglich war, ob der Mitarbeiter trotz eindeutiger Beweislage strafrechtlich sicher belangt werden könnte.
Ich will jetzt das jetzt nicht akribisch zerflücken, dafür fehlt mir die Zeit, ist ja schließlich ein Arbeitstag. Außerdem haben andere das schon besser als ich es jemals könnte auf den Punkt gebracht. Ich hab Ihnen mal zwei Links rausgesucht, das lesen lohnt sich: http://mobil.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink–chronik-einer-angekuendigten-schaendung-6888744.html schildert die Ereignisse aus Opfersicht und https://broadly.vice.com/de/article/der-umgang-mit-dem-fall-gina-lisa-ist-ein-armutszeugnis-fuer-unsere-gesellschaft beschäftigt sich mit der medialen Aufarbeitung. Beides zusammen erklärt meinen Standpunkt eigentlich komplett. Und wenn es am Ende dann nur auf die Frage hinaus läuft, wem man mehr glauben schenkt, dann heißt meine Antwort eben Gina Lisa.
Bitte, Sie muten mir zuviel zu. Meine Informationsquellen suche ich mir immer noch selbst. Hier wollen wir diskutieren. Ich kann das nicht mit einem Journalisten vom Stern. Und Sie können nicht mit mir diskutieren, wenn Sie auf punktuelle Argumente von mir mit einem allgemein vorbereiteten Statement kommen.
Das wirkt nebenbei wie in den Kriegsverbrecherprozessen in Den Haag: egal, was mir vorgeworfen wird, egal, was gesagt wird, ich habe eine Erklärung vorbereitet. Das ist nicht überzeugend, wie Beate Zschäpe vom Gericht gesagt wurde.
Und wenn es am Ende dann nur auf die Frage hinaus läuft, wem man mehr glauben schenkt, dann heißt meine Antwort eben Gina Lisa.
Als Richter sind Sie damit untauglich, mein Schicksal möchte ich jedenfalls nicht in solchen Händen sehen.
Nebenbei die politische Frage: warum jetzt? Als das Urteil vor zwei Jahren erging, war das zwar auch ein Medienereignis, aber niemand regte sich über ein angebliches „Unrechtsurteil“ auf. Nun geht es allein um die Konsequenz aus dem Fall. Hier wird nicht nochmal die Anklage wegen Vergewaltigung verhandelt.
Wenn Sie keine Lust haben, die Artikel zu lesen, ist das natürlich Ihr gutes Recht, aber ein Blick über den Tellerrand hilft manchmal. Ich bin mir im Klaren darüber dass ich ihre Meinung auf keinen Fall ändern kann und dass das glücklicherweise auch völlig egal ist. Ich klinke mich daher hier erstmal aus.
Nein, so funktioniert das Spiel nicht. Natürlich habe ich Recherche für den Artikel betrieben, bei FAZ, WELT und SPIEGEL Online und auf juristischen Seiten. Die Fakten sind unwidersprochen, wie es so schön heißt. Ich halte es dagegen für eine Zumutung, mich nochmal durch die Meinung eines Journalisten zu scrollen, um irgendwo den Satz herauszugreifen, der zu der Frage passt, die ich an Sie gerichtet habe. Nur um das anschließend mit Ihnen zu diskutieren und den Verweis zu bekommen: das steht doch in meinem Link.
Das ist nicht unsere Debatte.
Na dann eben nicht.
Hatten wir schon bei Thomas Fischer (2. Strafsenat des BGH):
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-02/medien-strafrecht-luegenpresse-journalismus-fischer-im-recht/komplettansicht
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/sexualstrafrecht-noetigung-vergewaltigung-fischer-im-recht
tl;dr:
– Die von allen Seiten mockierte Lücke im Strafrecht existiert nicht (!!!).
– Der Gesetzesentwurf würde die Rechtsprechung eher erschweren.
Vielen Dank für diesen im besten Sinne aufklärenden Artikel.