Replik – Mein Körper ist mein Eigentum und verdient den gleichen Schutz

Im letzten Artikel befasst Stefan Pietsch sich mit der Diskussion über die Änderung des Sexualstrafrechts und bringt dazu noch einige aktuelle Beispiele aus den Medien aufs Tableau. Leider überspringt er dabei allerdings etliche Streitpunkte, weswegen ich dies gerne noch etwas genauer erklären würde.

Zur Verdeutlichung zunächst eine andere Geschichte:

Jeder, der gegen meinen ausdrücklichen Wunsch meine Wohnung betritt, macht sich strafbar und ich kann ihn anzeigen. Es ist nicht nötig, dass ich meine Tür hässlich anmale, sie mit Brettern vernagle oder mich selbst im Türrahmen verkeile, um einen Eindringling abzuhalten. Ein simples „Nein, das will ich nicht“ reicht aus und ich kann jede Person, die in meine Wohnung eindringt, anzeigen. Wenn es nun aber um ein Eindringen in meinen Körper geht, ist es anders. Der Straftatbestand einer Vergewaltigung ist erst dann gegeben, wenn ich mich entweder wehrhaft verteidige oder gute Gründe nachweisen kann, warum ich mich eben nicht wehrhaft verteidigt habe, zum Beispiel weil ich durch chemische Substanzen betäubt bin oder (neben einer Vergewaltigung) noch weitere Übel fürchte.

Im Falle der Wohnung müsste ich mich also doch in den Türrahmen werfen und meine Wohnung wehrhaft verteidigen oder eben Gründe nachweisen, wieso ich das unterlassen habe und der Fakt, dass ich eine zierliche Person bin und dazu nicht kampferfahren wäre eben nicht ausreichend. Um diese Gründe, die ich ja auch noch nachweisen müsste, dreht sich nun der Streit.  Stefan Pietsch konzentriert sich hier auf eine „subjektive Bedrohungslage“ und belässt es dann dabei. Das ist aber eben nicht korrekt. Die Frage ist eher, ob eine drohende Vergewaltigung nicht an sich schon eine subjektive Bedrohung ist und ob es noch weitere und andere(!) Drohungen braucht, um mich einzuschüchtern. Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied.

Nochmal der Vergleich mit der Wohnung: Die simple Tatsache, dass da jemand gegen meinen ausdrücklichen Wunsch in meine Wohnung eindringt, wäre alleine und ohne Kampf eben nicht einschüchternd genug. Der Eindringling müsste dazu noch drohen, mich zu verprügeln oder umzubringen, wenn ich das ganze mit Erfolgsaussichten zur Anzeige bringen wollte.

Und genau hier setzt der Streit um den Vergewaltigungsstraftatbestand an: Braucht es Gründe, warum ich mich nicht wehrhaft verteidige und wenn es welche braucht, wie sollen diese dann definiert werden? Der bisherige Gesetzentwurf (gleicher Link wie beim vorigen Artikel) sieht nun vor, diese Gründe zu erweitern, zum Beispiel weil das Opfer überrumpelt oder betäubt wurde oder (neben einer Vergewaltigung) im Fall des Widerstands empfindliches Übel fordert. Dagegen gibt es Widerstand, die sogenannte „Nein heißt Nein“-Fraktion. Dabei geht es nicht – wie von Stefan Pietsch suggeriert – um obskures Gedankenlesen oder Ähnliches, sondern einfach darum, diese Gründe (die ja nebenbei auch noch nachgewiesen werden müssen) abzuschaffen, so dass der Straftatbestand einer Vergewaltigung schon dann erfüllt ist, wenn das Opfer verbal seine Abneigung äußert. Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Wenn mich jemand vergewaltigen will und ich „nur“ weine und ihm sage, dass er aufhören soll, reicht das nach jetziger Gesetzeslagen eben nicht aus, solange es keine weiteren triftigen Gründe gibt, dass ich mich nicht wehrhaft verteidige.

Stefan Pietsch macht daraus die subjektive Bedrohungslage einer „Kopf-ab-Justiz“, aber dem ist nicht so. Der Grundsatz „In Dubio pro reo“ bleibt ja bestehen und auch die Beweislast wird nicht umgekehrt. Es mag tatsächlich schwer sein, einen Vergewaltiger erfolgreich anzeigen und verurteilen zu lassen, aber das spricht ja nicht gegen ein Gesetz. Auch heute schon ist es schwer, einen Vergewaltigungsfall zu gewinnen und auch Diebstähle werden in den seltensten Fällen aufgeklärt, niemand kommt allerdings auf die Idee, deswegen diese Gesetze abzuschaffen.

Kommen wir zum Schluss noch zu Falschbezichtigungen. Stefan Pietsch hat zweifellos recht, dass ein Vergewaltigungsverdacht ein schwerwiegender Vorwurf ist, der zweifellos sowohl Ruf als auch Karriere zerstören kann. Der simple Umkehrschluss, dass ein nicht verurteilter Vergewaltigungsverdächtiger aber ein unschuldiges, hereingelegtes Opfer ist, ist zu kurz gesprungen. Nur weil eine Tat nicht bewiesen werden kann, muss sie deswegen nicht gleich frei erfunden sein. Dies anzunehmen ist genauso eine Vorverurteilung als wenn ich jeden, der auch nur verdächtigt wird eine Vergewaltigung begangen zu haben, automatisch für schuldig halte. Es ist Aufgabe des Rechts, die Sachverhalte so gut wie möglich aufzuklären und damit sowohl Opfer von Vergewaltigungen als auch Opfer durch Falschbezichtigungen so gut wie möglich zu schützen.

 

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  • In Dubio 14. Juni 2016, 16:37

    Liebe Ariane, Du beginnst mit einem falschen Vergleich. Es ist nicht üblich, dass fremde Personen meine Wohnung betreten. Und wenn meine Frau sich in meiner Wohnung aufhält, wo ich sie nicht mehr haben will, muss erst geklärt werden, ob ich sie eigentlich rausschmeißen darf. Jedenfalls macht sie sich nicht sofort strafbar, wenn sie auf meine freundliche Bitte: „Bitte geh‘ jetzt.“ nicht die Wohnung verlässt.

    Menschen haben Sex. Das ist das Normalste von der Welt. Viele Menschen haben viel Sex (zu denen Gina-Lisa Lohfink zweifelsfrei gehört). Um Sex zu haben, bedarf es der Grenzüberschreitung einer der Beteiligten. Wer an einem romantischen Abend einem anderen einen Kuss auf den Mund gibt ohne ihn zu fragen, macht sich prinzipiell strafbar. Wenn ein Mann und eine Frau in einem Zimmer mit einem Bett (wahlweise Couch) stehen und der eine fängt an, an den Klamotten des anderen herumzunesteln, ist das eine Grenzüberschreitung und strafbar.

    Aber: ohne solche Übertretungen kommt es nicht zum Sex. Es sei denn, man tauscht WhatsApp-Nachrichten aus, in dem der spätere Ablauf genau festgelegt wird. Ich dachte Du wolltest keine amerikanischen Verhältnisse.

    70, 80 Prozent der Frauen wünschen, dass wie zu Ur-Omas Zeiten der Mann den ersten Schritt macht, den Grenzübertritt auch wagt. Ja, ein nicht unwesentlicher Teil möchte auch, dass ein Mann sich nicht beim ersten Zögern entmutigen lässt. Überreden nannte man das früher. Von solchen Verhalten wäre zukünftig absolut abzuraten, jeder One-Night-Stand könnte den Weg ins Gefängnis ebnen.

    Gerade beim Sex heißt Nein nicht zwingend Nein. Das Spiel mit dem Nein ist in der Erotik oft ein Einheizer. Extrem ist das im S/M-Bereich. Tunnelspiele (bitte googeln) sind mit dem Entwurf ausgeschlossen, Code-Wörter exkulpieren nicht mehr. Außerhalb der Blümchensex-Fraktion werden gerne mal bewusstseinstrübende Drogen genommen. Kokain, Poppers und auch Crystal Meth enthemmen stark. Der Konsum dieser Drogen ist legal, macht aber Vergewaltigungsszenen möglich, manchmal ist dies explizit gewünscht. Dazu gehört bei Teenagern auch der Trend, dass junge Mädchen als Mutprobe einen Gangbang machen. Sperren wir jetzt all die Jugendlichen in den Knast?

    Ja, es muss deutlich und unmissverständlich sein, dass weitere Annäherungen nicht gewünscht sind. Bei dem Fall Lohfink war das nicht gegeben, die Blondine wollte explizit Kontakt und Sex mit demjenigen, der sie dazwischen angeblich vergewaltigt haben soll. Wie gesagt, dass kann alles sein. Aber es muss nicht. Und darauf kommt es bei einer Verurteilung an.

    Wer unerlaubt in meine Wohnung eindringt, erhält Hausverbot und eine geringfügige Geldstrafe. Wer meinen Körper verletzt, vergewaltigt, wird weit höher bestraft. Um so sorgsamer muss die Abwägung sein.

    Wer bewusst falsch aussagt, wer Beweismittel fälscht um einen anderen zu schädigen, wird in jedem anderen Strafbereich schwer verfolgt. Gina-Lisa Lohfink hat über ihre angebliche Betäubung nach Ansicht der Prozessbeteiligten gelogen und so den Prozess erst möglich gemacht. Darüber gibt es außer bei äußerstem Wohlwollen für die Blondine keinen Zweifel.

    Es mag sein, dass sie in der Situation wirklich vergewaltigt wurde, aber wo war der Unterschied? Am Tag vorher hatte sie Sex mit der Person, danach wollte sie auch. Von dem dazwischen hat sie angeblich nichts mitbekommen. Aber genau das stimmte nach Ansicht des Gerichts nicht.

    Wenn Du weinst, so fällt dies bereits unter §177 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

    Der Referentenentwurf schlägt folgende Formulierung vor:
    „(1) Wer unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet (..)

    Woher soll ein Beschuldigter wissen, ob das vermeintliche Opfer „ein empfindliches Übel“ befürchtet hatte? Dazu muss man in den Kopf hineinschauen. Das ist kein objektiver Tatbestand, das ist einfach eine subjektive Wahrnehmung. Und das wiederum ist ein Gesinnungsstrafrecht. Ein Täter muss wissen, dass er sich strafbar macht. Auf das Empfinden des Opfers kommt es nicht an. Auch das ein Rechtsgrundsatz, liebe Ariane.

    • Stefan Sasse 14. Juni 2016, 18:16

      Könnten wir bitte damit aufhören, Lohfink „die Blondine“ oder so was zu nennen? Das ist so eine Unart.

      Davon abgesehen sind deine Argumente nicht überragend stichhaltig. Abgesehen von der frei erfundenen Zahl der „70-80%“ der Frauen, die wollen, dass der Mann den ersten Schritt macht, heißt „den ersten Schritt machen“ nicht, dass du auch den zweiten machen darfst, wenn ein Nein kommt. Die Zahl der Fälle, in denen die Unklarheit über den Wunschfaktor tatsächlich gegeben und nicht Wunschdenken aus der Erregung heraus ist, dürfte klein genug sein um eine kurze Nachfrage zu erlauben. Und das muss beileibe nicht der Tod der Erotik sein. Vergewaltigungsrollenspiele, Gangbang und S/M-Spiele lassen sich verabreden, und seriöserweise wird das auch gemacht.

      Natürlich hast du insoweit Recht, dass sich eine gewisse Ambivalenz nie komplett wird ausschließen lassen. Es wird Fälle geben, in denen man sich nicht sicher ist und in denen die Nachfrage vielleicht wirklich die Stimmung tötet. Nur einmal ganz ernsthaft die Frage: ist es ein akzeptabler Trade-Off, für diese Chance auf einen ruinierten Abend als Gesellschaft einfach das weit verbreitete Risiko von Vergwaltigungen auf sich zu nehmen?

      • In Dubio 14. Juni 2016, 19:05

        Ups, ist jetzt schon die Bezeichnung nach phänotypischen Merkmalen politisch nicht korrekt und despektierlich? Blondine ist ein Begriff, den man mit Frau Lohfink assoziiert, ja, was sie explizit selber betont. Das kann nicht beleidigend sein.

        Abgesehen von der frei erfundenen Zahl der „70-80%“ der Frauen, die wollen (..),

        Frei erfunden?! Wenn Du nicht nur Fachzeitschriften liest, können Dir solche Reaktionen kaum entgangen sein. Ansonsten möchte ich lieber nicht wissen, wie Du Deine Frau überzeugt hast. Doch per SMS? Vom Fußball wissen wir: das Spiel zu gestalten ist deutlich schwieriger als zu reagieren und zu kontern. Der Angreifer macht weit mehr Fehler als der Reagierende. Nochmal: debattieren wir doch nicht permanent im luftleeren Raum. Ich habe Beispiele genannt, eins liegt uns hier als Aufhänger vor. Machen wir doch ab und zu daran einen Sachverhalt deutlich. Und tun nicht permanent so, als wäre Vergewaltigung das Phänomen eines bedrohlichen, unbekannten Mannes, der nachts hinterm Busch auflauert. Das ist nämlich – außerhalb der Migrantenmilieus – ungefähr so echt die Gina-Lisa Lohfinks blonde Haare.

        Ja natürlich lässt sich alles verabreden. Wenn ich aber das Recht so drehe, dass der Aktive in der Beweispflicht steht, dass alles zulässig ist, was er getan hat, wird das schwieriger. Liegt vielleicht daran, dass ich noch nie eine Frau gefragt habe, ob ich mit ihr Sex haben darf. O tempora o mores!

        Bisher gibt es jedenfalls ein weit verbreitetes Vergewaltigungsrisiko nach Regionen und Wohnbevölkerung. Und für Prominente, ungerechtfertigt beschuldigt zu werden. Seltsam dass sich keiner zu den Fällen David Garrett oder zum bereits erwähnten Fall Horst Arnold äußern möchte.

        Meine Stoßrichtung ist die Balance, die Justicia einfordert. Die Gewichte zu einer Seite allein des Geschlechts wegen zu verschieben, dabei Rechtsgrundsätze zu kippen, steht einem Rechtsstaat nicht gut an. Der Referentenentwurf des Justizministeriums – auch hier bitte mal eine Debatte an der Sache (!) – sieht ernsthaft vor, einen Menschen jahrelang ins Gefängnis zu schicken, weil eine (Frau) eine Situation als bedrohlich empfunden hat.

        Wenn Du zu schnell fährst, weißt Du, dass Du dafür bestraft werden kannst. Wer eine Sache stiehlt, weiß, dass er dafür bestraft wird. Zukünftig gilt der Rechtsgrundsatz: wer mit einer Frau schläft, könnte dafür hinterher belangt werden.

        Absurd.

        • Ariane 14. Juni 2016, 19:57

          Nein, es ist absurd, dass du aus einer Diskussion über den Vergewaltigungsparagraphen gleich vermutest, man will damit Sex an sich unter Strafe stellen. Es geht auch nicht darum, vor jedem Kuss oder sexueller Handlung nachzufragen. Sondern ob man aufhört, wenn explizit kundgetan wird, dass Sex (oder Kuss etc) nicht gewünscht sind.
          Und ehrlich, was soll der Scheiß? Weil Frauen sich vielleicht wünschen, dass der Mann beim Flirten den ersten Schritt macht, ist das doch kein Freibrief für gewaltsamen Sex.
          er Referentenentwurf des Justizministeriums – auch hier bitte mal eine Debatte an der Sache (!) – sieht ernsthaft vor, einen Menschen jahrelang ins Gefängnis zu schicken, weil eine (Frau) eine Situation als bedrohlich empfunden hat.
          Und nein, auch das ist einfach falsch. Es geht nicht um eine vermeintlich harmlose Situation, die eine Frau vielleicht als Bedrohung empfindet. Es geht um die Frage, ob eine versuchte Vergewaltigung alleine(!) als Bedrohung ausreicht. (Meiner Meinung nach ist das so) Aber das ist eben der Streitpunkt, wenn ich mich (aus Angst, Zwecklosigkeit oder warum auch immer) nicht körperlich wehre, müssen noch andere Gründe hinzukommen, also zb die Drohung, mich nicht „nur“ zu vergewaltigen, sondern auch umzubringen. Ich sehe auch die Balance dabei nicht in Gefahr, sexuelle Handlungen gegen den Willen eines der Beteiligten sollte immer eine strafbare Handlung sein, ohne dass das Opfer noch weitere Gründe für zuwenig Gegenwehr nachweisen muss. Simple as that.

          • In Dubio 14. Juni 2016, 20:27

            Liebe Ariane, ich habe konkrete Beispiele genannt. Warum möchtest D Dich damit nicht auseinandersetzen? In all diesen Fällen hätte der Referentenentwurf, so er Gesetz würde, zu einer Verurteilung wegen Vergewaltigung geführt, obwohl genau das nicht passiert war.

            Hast Du ein ernsthaftes Interesse daran? Und warum hältst Du Dich mit vielen Platituden auf – jeder (!) will Frauen schützen – aber bekennst Dich kein einziges Mal zu dem Grundsatz: lieber ein Vergewaltiger wird fälschlicherweise freigesprochen als dass nur ein einziger Unschuldiger verurteilt wird? Ist ganz einfach.

            Diese Debatte ist ohne Konkretisierung zu sehr im luftleeren Raum. Du hast die Möglichkeit das zu ändern.

            P.S.: Horst Arnold wurde anders als Jörg Kachelmann verursacht, weil man dem Opfer glaubte und dieses Beweismittel gefälscht hatte. Soll Deiner Ansicht nach, analog zu jedem anderen Rechtsbereich, das Erfinden von Beweisen zwingend (!) bestraft werden? Es wäre schön, auf diese Fragen mal Antworten zu erhalten als Floskeln es ginge um den Schutz von Frauen und Selbstbestimmung, wo einfach nur das Gewicht im Strafprozess zugunsten der Anklage verschoben wird und die Verteidigung verunmöglicht.

            • Ariane 14. Juni 2016, 20:54

              Diese Debatte ist ohne Konkretisierung zu sehr im luftleeren Raum. Du hast die Möglichkeit das zu ändern.
              Ich habe das bewusst vermieden. Es geht hier um Promis und Geschichten, von denen wir aus der Berichterstattung wissen, aber wir kennen nicht die ganze Geschichte mit allen Fakten, es wäre also alles irgendwie Spekulation. Ich kenne übrigens auch keinen Horst Arnold.

              Ich sehe eben auch keine Verschiebung zugunsten der Anklage, meinetwegen werden die Hürden niedriger gelegt, sodass ein Verfahren ggf häufiger überhaupt anfängt und nicht eingestellt wird.
              Aber die Beweislast bleibt ja weiterhin beim Opfer und die Unschuldsvermutung bleibt auch bestehen. Das einzige, was wegfällt ist eben die Diskussion über das Wehrhaftverteidigen und warum und wieso dies nun nicht geschehen ist, aber das wäre für mich eben schon eine wichtige Sache.

              • In Dubio 14. Juni 2016, 21:17

                Es ist aber notwendig, dass z.B. an Lohfink festzumachen. Sie ist das politische Instrument. Und: es liegt ein Urteil vor.

                Horst Arnold war Lehrer in Darmstadt (Hessen). Er wurde von einer Kollegin der Vergewaltigung beschuldigt und verurteilt. Weil er die Tat immer leugnete, musste er die gesamte Strafe im Gefängnis verbringen. Nach seiner Freilassung stellte sich heraus, dass das angebliche Opfer alles erfunden hatte. Horst Arnold starb vereinsamt und auf Hartz-IV angewiesen. Die Anzeigenerstatterin leugnete bis zuletzt ihr Verhalten und wurde in einem eigenen Prozess verurteilt.

                Nur zur Klarstellung: das Opfer muss gar nichts beweisen, der Staat als Ankläger muss das. Im Strafverfahren geht es darum, ob eine Tat aufgeklärt und dem Opfer Genugtuung gegeben kann.

                Die Frage ist: darf man dem Staat diese Macht geben? Wer die Seite stärkt, vermindert automatisch die Möglichkeiten der Verteidigung. Dir müsste zu denken geben, dass sowohl Polizei als auch Anwälte die Gesetzesänderung ablehnen.

                Weitere Klarstellung: ein Verfahren wird eingestellt, wenn ein Anfangsverdacht sich nicht erhärtet. Bei den von Dir genannten Bedingungen käme es immer zu einer Anklage, was allerdings nicht heißt, dass es zwingend zu einer Verurteilung kommt.

                • Stefan Sasse 15. Juni 2016, 05:49

                  Du machst hier aber etwas, was du sonst auch ablehnst. Aktuell funktioniert offensichtlich die Strafverfolgung in diesem Bereich nicht, weil die Polizei und Staatsanwaltschaft (und im Fall von Promis die Medien) zu Vorverurteilungen neigen und die Fälle nicht sauber abgehandelt werden. Daraus folgerst du, weil dir die ganze Richtung unangenehm ist, dass man es einfach bleiben lässt. Aber der richtige Schritt muss sein, das System dahin zu bringen, dass die Falschbeschuldigungen weniger problematisch sind, nicht, einfach eine Menge ungewollten Sex‘ einfach als gegeben hinzunehmen.

                  • In Dubio 15. Juni 2016, 08:53

                    Nein, Stefan, davon trifft nichts zu. Eine Straftat, die begangen wurde, muss verfolgt werden. Da gibt es keine zwei Meinungen. Es geht auch nicht darum, dass die diskutierten Fälle – wo Du Dich weigerst sie zu diskutieren – nicht sauber abgehandelt worden wären.

                    Frau Lohfink hat 2 Anzeigen erstattet, nämlich wegen Vergewaltigung und wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Für die eine Tat konnte sie keine Belege vorbringen. Die Aufnahmen in Gänze waren offensichtlich so, dass sie die Behauptung der Anzeigenerstatterin widerlegen. Damit begeht sie aber selber eine Straftat. Und dann gilt was oben steht.

                    Niemals, so mein Rechtsempfinden, darf das Gefühl einer verletzten Person ausschlaggebend für den Freiheitsentzug einer anderen Person sein. Da scheinen wir 2 Meinungen zu haben.

  • R.A. 14. Juni 2016, 16:45

    > Jeder, der gegen meinen ausdrücklichen Wunsch meine
    > Wohnung betritt, macht sich strafbar und ich kann ihn anzeigen.
    Im Prinzip ja.
    Aber ob er bestraft wird, hängt sehr von den Umständen ab. Insbesondere davon, ob „gegen meinen ausdrücklichen Wunsch“ bewiesen werden kann. Damit ist die Rechtslage gar nicht so viel anders.

    Wenn er die verschlossene Wohnungstür aufgebrochen hat, wird er ganz bestimmt verurteilt werden. Weil das „gegen den Wunsch“ klar ist.
    Wenn dagegen die Tür offen stand und er glauben (oder behaupten) kann, er wäre reingebeten worden – dann wird der Nachweis schwierig und ein Freispruch ist wahrscheinlich.

    > Ein simples „Nein, das will ich nicht“ reicht aus …
    Im Prinzip ja. Genau wie bei Vergewaltigung – „Nein ist ein Nein“ gilt heute schon. Nur ist es halt schwer zu beweisen, daß man das so simpel gesagt hat (und es nicht auch gegenteilige Aussagen gab).

    > Wenn es nun aber um ein Eindringen in meinen Körper geht,
    > ist es anders.
    Eigentlich nicht. Nur das Strafmaß ist höher und der Nachweis meistens schwieriger.

    > Der Straftatbestand einer Vergewaltigung ist erst dann gegeben,
    > wenn ich mich entweder wehrhaft verteidige …
    Nein!
    Der Straftatbestand ist schon gegeben, wenn die Frau nicht will (und dies dem Mann bekannt ist). Das Problem ist nur, das auch zu beweisen.

    > Der Eindringling müsste dazu noch drohen, mich zu
    > verprügeln oder umzubringen, wenn ich das ganze mit
    > Erfolgsaussichten zur Anzeige bringen wollte.
    Aber überhaupt nicht.
    Für den Straftatbestand (Hausfriedensbruch) reicht das Eindringen, die Drohungen wären noch zusätzliche Straftatbestände.

    > Wenn mich jemand vergewaltigen will und ich „nur“ weine
    > und ihm sage, dass er aufhören soll, reicht das nach jetziger
    > Gesetzeslagen eben nicht aus, …
    Es reicht nicht automatisch aus – je nach Kontext. Aber grundsätzlich kann es ausreichen.

    • Ariane 14. Juni 2016, 20:16

      Ja natürlich ist das schwer nachzuweisen. Aber ich sehe darin keinen Grund, deswegen eine Gesetzesänderung fallenzulassen. Vergewaltigung an sich ist ja ebenfalls schwer nachzuweisen, gerade wenn man nicht direkt danach bei der Polizei aufschlägt und auch wenn man sich wehrhaft verteidigt hat.
      Dieses Problem lässt sich auch nicht beheben, es geht ja eher darum, die Hürden etwas niedriger zu legen. Ich finde den jetzigen Entwurf daher einfach halbherzig. Die Gründe für das nicht körperliche Wehren werden zwar erweitert, aber sie sind eben noch da und das Opfer hat damit zusätzlich noch das Problem, diese zusätzlich noch nachweisen zu müssen ist.
      Für den Straftatbestand (Hausfriedensbruch) reicht das Eindringen, die Drohungen wären noch zusätzliche Straftatbestände.
      Ja eben. Kein Mensch würde mir dazu noch den Vorwurf machen, mich nicht dem Angreifer kampfbereit entgegengeworfen zu haben. Wenn da jemand sogar in meinen Körper und nicht nur in meine Wohnung eindringen will, sollten die Hürden nicht höher liegen.

  • Martin 14. Juni 2016, 17:11

    Nun ja. So trivial ist das Problem der Falschbeschuldigungen leider nicht.
    Direkt damit befaßte, die es eigentlich wissen müssen, gehen von 50-80% aus.
    Ich zitiere mal von hier:
    http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Rostock/Acht-von-zehn-Vergewaltigungen-sind-vorgetaeuscht

    „[…] 173 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat die Kriminalpolizei-Inspektion (KPI) Rostock in diesem Jahr bereits erfasst. 2014 waren es 262 Fälle. Mehr als 80 Prozent davon wurden laut Polizei auch aufgeklärt. […] Immer häufiger haben es die Ermittler aber mit falschen Fällen zu tun: Acht von zehn Sexualdelikten werden nur vorgetäuscht. „Wir nehmen diese Anzeigen sehr ernst“, betont KPI-Chef Peter Mainka. […] Und doch müssen die Ermittler am Ende oft feststellen, dass es in Wirklichkeit gar kein Verbrechen gegeben hat. „Häufig sind es Schutzbehauptungen der Frauen, um einen Ausrutscher, ein Fehlverhalten gegenüber Ehemann, Freund oder Eltern zu rechtfertigen“, sagt Britta Rabe.“

    In Anbetracht dieser Tatsache kann ich leider nicht umhin, in der „Nein ist Nein“ Initiative vor allem einen Versuch zu sehen, Machtmittel weiter auszubauen und Falschbeschuldigungen zu erleichtern.

    [Anmerkung der Redaktion: wir haben das Zitat sinnwahrend gekürzt, um Urheberrechtsprobleme zu vermeiden. Der ganze Artikel kann am Link nachverfolgt werden.]

  • QuestionMark 14. Juni 2016, 17:15

    Ich hab mich selten so köstlich amüsiert wie bei dem obigen Artikel. Das war wirklich sehr lustig. Mehr davon!
    Ach ja, die Formulierung von Pietsch zur Lohfink weiter oben hatte es auch in sich. Wirklich köstlich. 😀

  • Ralf 14. Juni 2016, 18:01

    Hmmm … also auch ich halte den Vergleich von Hausfriedensbruch und Vergewaltigung fuer etwas gewagt, aber ich lasse mich trotzdem mal auf die Analogie ein.

    Sagen wir, vor der Tuer steht Deine unausstehliche, laestige Tante, die ein Gespraech sucht, an dem Du kein Interesse hast. Du oeffnest die Tuer einen Spalt und laesst durchscheinen, dass Du an einem Besuch nicht interessiert bist. Moeglicherweise bittest Du die Tante sogar ausdruecklich wieder zu gehen. Aber wir wissen ja, wie so manche Verwandte sein koennen. Deine Tante redet einfach weiter und quatscht sich fest. Nach einer Viertelstunde behauptet sie, sich jetzt mal setzen zu muessen, geht energisch an Dir vorbei und nimmt auf Deinem Wohnzimmersofa Platz.

    Jetzt ist der Moment, in dem Du Dich fuer eine von zwei Alternativen entscheiden musst. Alternative eins ist, Du forderst Deine Tante ultimativ auf zu gehen, und drohst andernfalls die Polizei zu rufen und sie gewaltsam aus Deiner Wohnung entfernen zu lassen. Gehst Du diesen Weg, ist das Verhaeltnis zu Deiner Tante wohl fuer immer ruiniert. Aber wenigstens bist Du sie los. Entweder sie geht freiwillig als Folge der Drohung oder die Polizei nimmt sie bei Widerstand mit. In letzterem Fall kannst Du Deine Verwandte moeglicherweise auch noch erfolgreich wegen Hausfriedensbruch verklagen.

    Die zweite Alternative ist, Du ergibst Dich in Dein Schicksal. Anstatt Deine Tante rauszuschmeissen oder auch nur zu drohen, setzt Du Dich selber auf das Sofa und laesst das Gespraech ueber Dich ergehen. Vielleicht setzt Du sogar einen Kaffee fuer euch beide auf.

    Solltest Du in diesem Szenario dann am naechsten Tag Deine Tante wegen Hausfriedensbruch verklagen, wirst Du absehbar und zurecht vor Gericht verlieren. Warum? Weil Deine Tante zwar moeglicherweise am Anfang haette merken koennen (sollen/muessen) unerwuenscht zu sein, aber ihr Dein Verhalten in der Folge keinen Grund zur Annahme gab, dass dieses Unerwuenschtsein waehrend des folgenden gemeinsamen Nachmittags noch weiter anhielt. Im Gegenteil. Aus ihrer Sicht fuehlte sie sich nach einem holprigen Start doch noch willkommen. Und haettest Du kristallklar gemacht, auch mit der Gefahr ihre Gefuehle zu verletzen, dass Du darauf bestehst, dass sie Deine Wohnung verlaesst, haette sie das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch getan. So wuerde Deine Tante zumindest sehr wahrscheinlich vor Gericht argumentieren. Und Deine Chancen den Prozess zu gewinnen waeren (zurecht) nahe null.

    • Ariane 14. Juni 2016, 20:37

      Ich hab das Wohnungsbeispiel schon bewusst gesagt, wie R.A unten auch sagt, ist das eben etwas, wo es explizit um ein Einverständnis geht, was eben bei einem Autodiebstahl nicht geht.
      Wenn ich die Tante hereinbitte und einen Kaffee koche, kann ich sie natürlich nicht danach anzeigen. So ist das ja auch gar nicht gedacht, genausowenig wie ich auch mit dem größten „Nein heißt Nein“-Gesetz nicht nächsten Tag eine Vergewaltigung anzeigen könnte, weil der Typ scheiße im Bett war.
      Sehen wir es eher so: Es klingelt, ich mache die Tür auf und da steht ein Unbekannter und will in meine Wohnung. Ich sage ihm, dass ich keine Fremden reinlasse und trotzdem latscht er wortlos an mir vorbei und steht drinnen. Um die Sache zu vereinfachen, inspiziert er dann nur meine Wohnung und geht wieder.
      Analog zur Vergewaltigung stellen sich dann zwei Fragen 1.Macht er sich damit bereits strafbar? und 2. bin ich irgendwie „mitschuld“, weil ich mich nicht dazwischengeworfen habe (ohne triftigen Grund)
      Im Falle der Wohnung ist das eindeutig: 1. Ja und 2. Nein, tut nichts zur Sache
      Es erscheint mir auch schlicht unlogisch, dass diese Eindeutigkeit im Falle einer Vergewaltigung nicht gegeben ist und stattdessen mit Einschränkungen, Gründen und furchtbar vagen Formulierungen wie „empfindliches Übel“ herumhantiert werden muss.

      • In Dubio 14. Juni 2016, 20:52

        Du machst es Dir intellektuell zu einfach: wenn ein völlig Fremder eine Frau ins Bett zwingt, legen schon die Umstände eine Vergewaltigung in den Bereich des Möglichen. Da hast Du schon die Statistik auf Deiner Seite. Aber in keinem der genannten, aber nicht diskutierten Fälle geht es genau darum.

        Das ist brotlose Kunst, Theoriewälzen.

        • Ariane 14. Juni 2016, 20:59

          Mir vorzuwerfen, ich mache es mir einfach, weil ich mit dir gemeinsam nicht jeden Boulevardfall der letzten zehn Jahre durchkauen will, um eine allgemeine Gesetzesänderung zu diskutieren, ist aber ein starkes Stück Dubio. Respekt.

          • In Dubio 14. Juni 2016, 21:19

            Der Fall Lohfink ist der Aufhänger. David de Gea hast Du selbst angeführt. Meinetwegen reicht das. Kachelmann könnte dazukommen.

            • Stefan Sasse 15. Juni 2016, 05:50

              Ok, spielen wir das Spiel. Bisher hast du nur Beispiele aufgelistet, die deine Position stützen. Nimm doch bitte mal Stellung zum Fall Brock Turner.

              • In Dubio 15. Juni 2016, 09:33

                Das Problem, was ich mit Dir und Ariane habe, ist: ich weiß nicht, wofür Ihr steht. Das hat natürlich viel damit zu tun, dass Ihr Eure Positionen weder am Gesetz noch anhand echter Beispiele diskutieren wollt und lieber auf, na ja, sehr weite Abstraktionen abweicht. Zur Not muss der große schwarze Mann aus dem Gebüsch herhalten.

                Dabei haben wir einen konkreten Fall, aufgrund dessen es eine öffentliche Debatte gibt. Und wir haben eine politische Reaktion darauf in Form eines Gesetzentwurfes. Es gäbe also Gründe, das zu diskutieren.

                Vergewaltigung ist ein schlimmes Verbrechen. Vergewaltiger stehen zu Recht auf der untersten Stufe im Gefängnis. Allerdings: einem anderen Menschen die Freiheit zu nehmen, ihn sozial der Ächtung auszusetzen, nur weil man ihm eins auswischen will, ist ein Verbrechen aus Niedertracht.

                Ich bin so erzogen Mitgefühl mit Schwächeren, insbesondere Frauen zu haben. Männer sind aufgerufen, Frauen wegen ihrer körperlichen Unterlegenheit zu schützen. Frauen und Kinder genießen instinktiv eine höhere Glaubwürdigkeit. Wer solche Impulse zum eigenen Vorteil missbraucht, handelt niederträchtig. Sind wir uns da einig?

                Die erste Priorität in meinem Rechtsempfinden ist, Unschuldige vor Ächtung und Verurteilung zu bewahren. Von dieser Seite argumentiere ich immer! Wenn die Tat bewiesen ist, muss der Täter spürbar bestraft werden. Und: Strafen müssen Prioritäten zeigen.

                In diesem Sinne muss ein Beschuldigter immer die einfache (!) Möglichkeit haben, seine Unschuld zu belegen. Mehr noch: ihm muss die Tat eindeutig nachgewiesen werden und auch, dass er in Kenntnis des Unrechts gehandelt hat.

                Nach allem, was Du und Ariane gesagt haben, sind das zumindest in Vergewaltigungsfällen nicht Eure Prioritäten. So wie es der Gesetzesentwurf verlangt: wenn eine Frau behauptet, sie sei vergewaltigt worden, dann ist sie vergewaltigt worden. Gina-Lisa Lohfink ist vergewaltigt worden, weil sie es behauptet. Die Anzeigenerstatterin gegen Jörg Kachelmann ist vergewaltigt worden, weil sie es sagt. Merkst Du? Nach Eurem Rechtsempfinden ist eine Tat passiert, weil eine Frau sich als Opfer fühlte. Wie weit diese Vorverurteilung geht, exerzierte Ariane am Beispiel de Gea: Der spanische Nationaltorwart war gerade beschuldigt worden, da war er in den Augen von Ariane bereits schuldig. Und genau darum geht es in dieser öffentlichen Debatte: Wahrung von Rechtsgrundsätzen auf der einen, vermeintlicher Schutz von Personen wegen ihres Geschlechts auf der anderen.

                Warum der Fall Brock Turner mich null interessiert: Es gab eine Tat, die Tat wurde bewiesen. Über das Strafmaß entscheiden Richter und das wird immer so bleiben. Es geht aber nicht um Strafverschärfung, es geht um eine dramatische Erleichterung für die Anklage, eine Tat zu belegen. Eine Frau braucht zukünftig im Gerichtssaal nur zu sagen, sie sei vergewaltigt worden und das reicht. Niemand kann ihr das Gegenteil beweisen. Nochmal: die von mir skizzierten Fälle hätten alle nach dem neuen Recht für eine Verurteilung gelangt, obwohl die Angeklagten nach altem Recht nachweislich unschuldig waren. Gibt Dir das wirklich nicht zu denken?

                In Deutschland können junge Menschen (häufig mit Migrationshintergrund) andere Menschen zu Tode fahren. Für solche Todesfälle gibt es Bewährungsstrafen, obwohl die Täter in Kenntnis ihres falschen Verhaltens die Taten in Kauf genommen haben. Junge Menschen dürfen andere totschlagen und werden deswegen auch nur zu Bewährungsstrafen verurteilt. Einer Frau wird von einem deutschen Gericht gesagt, sie müsse die Gewalt in ihrer Ehe erdulden weil sie und der Täter, ihr Mann, das wegen ihrer Kultur so gewöhnt seien. Der Bundesjustizminister will die Strafen für Mord senken.

                All dies verursacht bei jenen kein bisschen Unwohlsein, die sich gerade darüber aufregen, dass eine junge Frau, die mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch Zeugnis abgelegt hat, der Prozess wegen Falschaussage gemacht werden soll.

                Ich glaube hier sind ziemlich die Maßstäbe verrutscht, wenn uns eine vielleicht stattgefundene aber nicht geahndete Vergewaltigung einer Frau mehr empört als die nur gering geahndete Tötung eines Menschen. Da kommen wir auf keinen grünen Zweig.

              • derwaechter 15. Juni 2016, 10:25

                Ariane macht es sich nicht einfach weil sie die konkreten (Boulevard) Fälle ignoriert sondern weil sie das Hausfriedensbruchbeispiel mit einem Fremden illustriert. Das ist aber (wenn man den Vergleich überhaupt gelten lässt) analog einer Überfallvergewaltigung. Um diese geht es aber in der Diskussion und auch im Gesetzentwurf eigentlich nicht, da es hier diese Grenzfälle so gut wie nie gibt. Das meint Pietsch glaube ich in seiner Antwort und da hat er recht.

              • derwaechter 15. Juni 2016, 10:46

                Stefan: Wieso sollte der Fall Brock Turner denn hier eine Rolle spielen? Das war doch zweifellos eine Vergewaltigung und wurde auch als solche geahndet. Ob die Strafe nun zu mild war oder nicht ist eine andere Frage.

      • Ralf 14. Juni 2016, 23:28

        @ Ariane

        Es klingelt, ich mache die Tür auf und da steht ein Unbekannter und will in meine Wohnung. Ich sage ihm, dass ich keine Fremden reinlasse und trotzdem latscht er wortlos an mir vorbei und steht drinnen […] Analog zur Vergewaltigung stellen sich dann zwei Fragen 1.Macht er sich damit bereits strafbar? und 2. bin ich irgendwie „mitschuld“, weil ich mich nicht dazwischengeworfen habe (ohne triftigen Grund) Im Falle der Wohnung ist das eindeutig: 1. Ja und 2. Nein

        Also ich bin kein Jurist, aber ich habe grosse Zweifel, dass es im Falle einer Vergewaltigung, wo die Tatsachen analog zu Deinem konkreten „Hausfriedensbruch-Beispiel“ verlaufen, nicht zu einer Verurteilung kaeme. Analog bedeutet hier, der Vergewaltiger ist ein Fremder, der dem Opfer unbekannt ist und der aus dem nichts auftaucht. Also jemand der z.B. aus dem Gebuesch springt und eine vorbeilaufende Joggerin ueberwaeltigt und vergewaltigt. Wird die Tat unmittelbar zur Anzeige gebracht, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich Beweismittel noch sicherstellen lassen, ist der Fall doch sonnenklar. Auch wenn die Joggerin, wie oben in Deinem Artikel beschrieben „nur geweint“ hat oder sich aus Panik nicht gewehrt hat, ist es unvorstellbar zu glauben ein Richter wuerde der potentiellen Behauptung des Taeters Glauben schenken, dass der Geschlechtsverkehr in gegenseitigem Einverstaendnis zustande kam.

        Aber Faelle, wie der oben genannte, machen in der Statistik nicht die Mehrheit der Vergewaltigungsdelikte aus. Die meisten Vergewaltigungsfaelle sind vielmehr Taten begangen von nahestehenden Personen, z.B. dem Ehemann, dem Freund etc.. Und in diesen Faellen ist eben nicht klar, ob der Geschlechtsverkehr erzwungen war oder nicht. Im Gegensatz zu dem Beispiel mit dem Fremden oben ist es nicht absurd anzunehmen, die Ehefrau habe etwa freiwillig mit ihrem Ehemann geschlafen. Und bei Sex liegt es in der Natur der Sache, dass der Akt normalerweise ohne Zeugen erfolgt. Vernichtet die Frau also (bewusst oder unbewusst) Beweismittel und bringt den Fall nicht sofort zur Anzeige, steht am Ende meist Aussage gegen Aussage. Ja, es ist nicht grundsaetzlich unplausibel eine Schuld des potentiellen Beschuldigten anzunehmen. Immerhin gibt es solche Faelle. Aber ebenso gibt es Faelle von Falschanzeigen von „Opfern“, die tatsaechlich keine Opfer sind. Die potentiellen Motive sind vielfaeltig (Kampf um’s Sorgerecht, enttaeuschte Liebe, verletzter Stolz, Entschuldigen eines Seitensprungs etc.). Und wenn nicht klar ist, ob ein Beschuldigter eine Tat begangen hat, sagt mir mein Rechtsverstaendnis, dass man ihn nicht verurteilen kann.

  • R.A. 14. Juni 2016, 18:36

    > also auch ich halte den Vergleich von Hausfriedensbruch
    > und Vergewaltigung fuer etwas gewagt
    Ganz im Gegenteil – Ariane hat hier m. E. ein sehr intelligentes Beispiel gewählt. Denn Hausfriedensbruch ist ziemlich der einzige „normale“ Straftatbestand, bei dem es eine ähnliche Problemlage gibt wie bei Vergewaltigung – nämlich die Tatsache, daß es eine legale und eine illegale Variante gibt. Die sich nur dadurch unterscheiden, was der Wohnungsbesitzer/der Sexualpartner sich wünscht – oder eben nicht.

    Ein ziemlich ungeeignetes Beispiel wird hier besprochen:
    https://zettelsraum.blogspot.de/2016/06/weibliches-recht-um-himmelswillen.html

    Frau Künast ist auf die absurde Idee gekommen, Vergewaltigung mit einem Autodiebstahl zu vergleichen. Und blendet damit die Beweisproblematik, un damit den eigentlichen Knackpunkt völlig aus.
    Beim Autodiebstahl gibt es keine „einvernehmliche“ Variante.
    „Herr Richter, ich habe den Autobesitzer kurz vorher in der Kneipe kennengelernt, und der hat mich gebeten, seinen Mercedes SL aufzubrechen und damit wegzufahren“. Offensichtlicher Unfug – der Dieb wird verknackt, Frau Künast scheibt dummes Zeug.

    Aber beim Betreten einer Wohnung ist Einvernehmlichkeit gang und gäbe. Die Strafbarkeit von Hausfriedensbruch ist klar, aber die Beweislage ist das Problem. Da mag der Nachbar schon fünfmal willkommen gewesen – wenn er es das sechste Mal nicht ist, hat er sich dem Wunsch des Wohnungsbesitzers zu fügen. Aber eine Strafe wird nur selten möglich sein. In der Regel nur, weil es potentiell mehr Zeugen gibt als bei Sex.

  • In Dubio 14. Juni 2016, 19:47

    Es wird häufig betont, dass es bei Vergewaltigungen keine Beweise gäbe. Das ist nicht richtig. Jedes Verbrechen ist prinzipiell belegbar. Allein, Frauen vernichten unter dem Stress selbst die Belege, sehr bewusst. Sie duschen, waschen in Kleidung oder schmeißen sie gar weg, sie zögern mit der Anzeigenerstattung, machen nur sehr lückenhafte Angaben u.ä. So bleiben am Ende nur sie selbst als Beweis bzw. ihre Aussage. Frau Lohfink wurde sich der Vergewaltigung erst bewusst, als sie das Video sah. Und auch danach sprach ihr eigener Anwalt erst von Urheberrechtsverletzung, wo eine viel schlimmere Straftat im Raum stand.

    Jedenfalls, Frau Lohfink behauptete, von dem Geschlechtsverkehr nichts mitbekommen zu haben, also auch dann nicht, als sie aus ihrem behaupteten Trancezustand erwachte. Sie bemerkte, dass sie anscheinend K.O.-Tropfen bekommen hatte, aber begriff angeblich nicht, was das möglicherweise bedeutete.

    Trotzdem, so die junge Frau, sei ihr unbedingt zu glauben und die Beschuldigten zu langen Gefängnisstrafen zu verurteilen. Dass sie dabei selbst nichts zur Aufklärung des Sachverhalts beitrug – geschenkt.

  • HE 15. Juni 2016, 07:17

    Tolle Replik, stimme dem komplett zu. Danke, Ariane!

  • Marc 15. Juni 2016, 08:19

    Ich orientiere mich am Fall Lohfink und beschreibe, wie sich die ganze Situation ereignet haben könnte: Unbestritten hatte sie mit einem der Beschuldigten zuvor einvernehmlichen Sex. Sie haben sich wieder verabredet und dabei haben sie – das ist jetzt eine meiner Spekulationen – einen tollen Abend mit Alkohol, Drogen und Sex vereinbart, an dem ein weiterer Freund teilnimmt. Dieser Abend wurde auf Video aufgenommen und veröffentlicht. Dabei soll es unter der Wirkung von Ko-Tropfen zu ungewollten Sex gekommen sein. An die Ko-Tropfen glaube ich nicht, da die Beschuldigten von einem Einvernehmen des Opfers ausgehen konnten und ein Gefügigmachen der „normalen“ Drogen ausreichen sollte. Frau Lohfink störte sich – das ist eine Unterstellung meinerseits – wohl weniger am Hergang des Abends als vielmehr an der Veröffentlichung des Videos, das ohne ihr Wissen aufgenommen wurde.
    Juristisch relevant ist allein, dass ungewollte, sexuelle Übergriffe statt fanden, die auch auf Video dokumentiert sind. Unsere Gesellschaft sollte jeden davor schützen, in dem solche Übergriffe sanktioniert werden. Da gibt es für mich keinen Diskussionsbedarf. Da wir keine Gesinnungsjustiz haben, sind weder die Haarfarbe, noch die Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs, auch nicht die sexuellen Vorlieben oder die vermeindlichen Falschdarstellungen von Frau Lohfink von Bedeutung.
    Ich möchte noch ein moralisches Argument anführen: Frauen sind einer wesentlich höheren Gefahr der Vergewaltigung ausgesetzt und können sich gegen diese Übergriffe schlecht wehren. Es sollte in der Ehre des Mannes liegen, eine Frau niemals in eine Situation zu bringen, in der sie nahezu wehrlos den eigenen oder fremden Übergriffen ausgesetzt ist. Daher sollte solches Verhalten nicht nur juristisch sanktioniert werden, sondern auch gesellschaftlich geächtet sein. Männer, die über ein mittelalterliches oder islamistisches Frauenbild verfügen, können diese Gedankengänge natürlich nicht nachvollziehen.

    Wenn ich über die Möglichkeit der Gesetzgebung verfügen würde und Richter spielen könnte, würde ich den Tatbestand der minderschweren Vergewaltigung einführen und in diesem Fall anwenden, da Frau Lohfink unzweifelhaft sich aktiv in diese bedenkliche Situation begeben hat und ich an eine freiwillige Drogeneinnahme des Opfers glaube. Darin sehe ich eine Mitschuld, welche die Schuld der begangenen Übergriffe verringert, aber nicht aufhebt.

    • In Dubio 15. Juni 2016, 09:45

      Wir brauchen nicht zu spekulieren, wir haben einen vollständig abgeschlossenen Fall mit umfangreicher Beweisaufnahme und -würdigung. Auf dieser Basis lässt sich viel konkreter und substanzieller diskutieren, was die Beteiligten getan haben und was ihre Motive waren.

      Frau Lohfink störte sich (..) wohl weniger am Hergang des Abends als vielmehr an der Veröffentlichung des Videos, das ohne ihr Wissen aufgenommen wurde.

      Genau dafür wurden die Angeklagten auch verurteilt.

      Juristisch relevant ist allein, dass ungewollte, sexuelle Übergriffe statt fanden, die auch auf Video dokumentiert sind.

      Genau das konnte eben nicht bewiesen werden, dass es ungewollte Übergriffe waren. Mag sein, aber der Beweis konnte trotz Videobeweis nicht geführt werden. Ich erinnere mich an einen Fall aus den 1980er Jahren, da behauptete die Pornodarstellerin Sybille Rauch, in einem Film vergewaltigt worden zu sein, die Handlungen wären nicht abgesprochen gewesen. Etwas Ähnliches findet derzeit in den USA statt, wo der Pornodarsteller James Deen der Vergewaltigung an seiner Ex (ebenfalls Pornostarlet) und anderen Frauen beschuldigt wird. Ohne dass es ein Verfahren gegeben hätte, wurde Deen direkt danach seine berufliche Existenz entzogen. Genauso wie im Falle Lohfink ist es in solchen Fällen extrem schwer, Trennlinien zu ziehen, was ist einvernehmlich, was nicht. Der Gesetzgeber versucht dies nun mit dem Hackbeil: wenn das „gefühlte“ Opfer meint es sei nicht einvernehmlich, dann war es das nicht.

      Sehen Sie es als bewiesen, dass die Angeklagten wussten dass sie Unrecht tun?

      • Marc 15. Juni 2016, 10:11

        Sehen Sie es als bewiesen, dass die Angeklagten wussten dass sie Unrecht tun?

        Nein, das ist nicht bewiesen. Mein Vorwurf lautet vielmehr, dass die Beschuldigten bewusst eine Situation geschaffen haben, in der sexuelle Übergriffe auf Frau Lohfink sehr wahrscheinlich sind. Wie weit die Tatbeteiligten sich ihrer Handlungen bewusst waren, ist aufgrund des offensichtlichen Drogenkonsums aller Beteiligten fraglich. Dafür, dass die Übergriffe statt finden konnten, haben sie bewusst gesorgt und sie sind nach meinem Empfinden daher schuldig.

        • In Dubio 15. Juni 2016, 10:43

          Wenn es nicht bewiesen ist, dann kann keine Verurteilung zu irgendetwas erfolgen.

          Drogen werden üblicherweise bewusst konsumiert, Fälle des Gefügigmachens wiederum erfüllen den Tatbestand des Übergriffs. Aber das ist reine Spekulation, daher nicht gerichtsfest. Und Frau Lohfink hat sich meines Wissens nach auch keinem Drogentest unterzogen, das wäre die erste Voraussetzung für Ihre Schlussfolgerung und Konsequenz.

          Geht es nun darum, dass durch einen eventuellen Drogenkonsum eine Situation geschaffen wurde, die Straftaten möglich machte, müssten Sie konsequenterweise erst den Drogenkonsum an sich unter Strafe stellen. Daran ist aber in Deutschland nicht gedacht. Wenn das aber nicht strafbar ist, kann ich jemanden nicht wegen der Situation verurteilen. Das schließt sich aus.

    • Marc 23. Juni 2016, 08:35

      Es scheint so zu sein, dass dem Gericht Beweise (gesamtes Videomaterial) vorlagen, die Belegen, dass das Nein von Frau Lohfink nur dem Filmen, nicht den sexuellen Handlungen galt.
      [ Ich kann keine Links posten, weil sonst der Kommentar im Spam-Ordner landet. Die Info gibt es bei blog.fefe.de/?ts=a994ac33 ]
      Wenn dem so ist, lag ich mit meiner Sicht des Falles falsch.

  • Ben 15. Juni 2016, 10:06

    Liebe Ariane, lieber Stefan, und die, die sich sonst noch angesprochen fuehlen. Die „Debatten“ auf diesem Blog haben sich darauf reduziert, dass Stefan Pietsch Euch einen Stock vorhaelt und Ihr drueberspringt. Warum lasst Ihr Euch darauf ein? Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass sich Stefan Pietsch in nur einer einzigen Diskussion von seiner Ansicht abbringen hat lassen, und sei es nur in irgendwelchen Details. Statt dem Reflex zu erliegen, auf diese geistig und menschlich niveaulosen, sagen wir mal, „Texte“ mit einem Kommentar zu reagieren, lest lieber ein schoenes Buch oder geht eine Runde spazieren. Es bringt ja ohnehin nichts. Sollte sich das generelle intellektuelle Niveau hier mal wieder erhoehen, bin ich gerne wieder dabei, und ich vermute, dass das nicht mir so geht.

    • In Dubio 15. Juni 2016, 12:52

      Mich würde interessieren, wie Sie sich Ihre Meinung bilden. In dem Sie die Meinung von anderen Menschen lesen?

      Meine Meinung ist ein langer Prozess, resultierend aus den gesammelten Informationen und Fakten, gemixt mit meinem Wertesystem. Wenn ich einen Artikel schreibe, so finden Sie darin die Argumente (und ggf. Gegenargumente), aus deren Abwägung meine Position resultiert. Hier habe ich deutlich gemacht, was für mich zählt: Unschuldsvermutung, objektivierbare Strafttatsmerkmale, Wahrheitspflicht der Zeugen.

      Trotz mehrmaligen Insistierens gehen diejenigen, die mich überzeugen wollen, kein einziges Mal auf die diesbezüglichen Argumente ein. Aber, ich halte es generell für schwierig, einen anderen Menschen zu überzeugen, wenn ich völlig ignoriere, was ihm wichtig ist.

      Sehen Sie, ich habe mich auf Arianes Beispiel eingelassen, so schräg es gewesen sein mag. Allerdings will ich schon wissen, was ihr wichtig ist. Das habe ich bisher nicht gelesen. Außer, dass Vergewaltiger auch bestraft werden sollen. Tja, das will ich durchaus auch. Wie dagegen meine Bedenken (Bestrafung aufgrund des Gefühls des Opfers) aus dem Weg geräumt werden können, darüber nicht. Sie etwa?

    • FrageZeichen 15. Juni 2016, 15:10

      @Ben
      Der Pietsch ist eben etwas schwierig. 🙂

      Scherz beiseite.

      Ich befinde mich (leider) in letzter Zeit wiederholt in der Situation den Pietsch verteidigen zu müssen. Pietsch hat sich durchaus weiterentwickelt. Zumindest aus meiner Perspektive. Vom (zumindest gefühlten) „überzeugten“ Neoliberalen (mit teils psychopathischen Zügen) zum respektabel argumentierenden Schreiber und Kommentator.
      Selbstverständlich baut er als Stilmittel auf Provokationen. Das ist aber so in Ordnung. Dadurch sollen Leser zum Nachdenken und Mitdiskutieren motiviert werden.

      Zum intellektuellen Niveau: Dieses wird definitiv nicht durch Pietsch gemindert. Er hat zu Recht darauf hingewiesen, dass er (fast schon verzweifelt) argumentiert, während die Antwortkommentare sich noch nicht mal die Mühe machen auf Argumente überhaupt einzugehen.

      So, und jetzt reden wir mal Tacheles. Das Problem vieler Mitschreibender hier ist: Es wird papageienhaft die Mainstreampropaganda runtergeleiert. Und eben deshalb zählt das Argumentieren überhaupt nicht mehr. Die meisten Leutchen wollen einfach eine Bestätigung ihrer (durch Emotionalisierung) fremdinduzierten Meinung.
      Pietsch argumentiert also durchaus qualifiziert. Viele wollen aber nur eine Bestätigung ihrer (durch MSM-Propaganda) geprägten Meinung haben.

      Ständig nach Bestätigungen für Vorurteile zu suchen ist kein hohes Niveau. Es ist einfach ein unreifes Niveau.

      Übrigens hat weiter oben Martin den entscheidenden Kommentar hier im Thread abgeliefert. Darin finden sich die wichtigen Hinweise zur Beurteilung des Themas.

      Und doch müssen die Ermittler am Ende oft feststellen, dass es in Wirklichkeit gar kein Verbrechen gegeben hat. „Häufig sind es Schutzbehauptungen der Frauen, um einen Ausrutscher, ein Fehlverhalten gegenüber Ehemann, Freund oder Eltern zu rechtfertigen“, sagt Britta Rabe.“

    • Tim 17. Juni 2016, 10:29

      @ Ben

      Die „Debatten“ auf diesem Blog haben sich darauf reduziert, dass Stefan Pietsch Euch einen Stock vorhaelt und Ihr drueberspringt

      Ich lese hier nicht wirklich regelmäßig mit, aber in Bezug auf den vorliegenden Artikel ist ganz offensichtlich, daß einige Diskussionsteilnehmer überhaupt nicht auf die Argumente von Stefan Pietsch eingehen. Das ist sehr ärgerlich. Ihm wird die Diskussion verweigert, und dann wirfst Du ihm im Prinzip vor, daß er weiter seine Argumente hochhält? Im Ernst?

      Natürlich argumentiert er bei einem hoch emotionalen Thema streng sachlich. Betroffenheitsrhetorik wäre aber völlig fehl am Platze. Hier geht es um einen Grundsatz des Rechtsstaates! Da müssen saubere Argumente her.

      Die Unerträglichkeit dieser Diskussion liegt ganz sicher nicht bei Stefan Pietsch.

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