Dienstwagen sind in Deutschland ein hoch emotionales Thema. Die Bandbreite der Emotionen rangiert dabei zwischen Annehmlichkeit, Ärgernis für den Arbeitnehmer und ein gewisses Neidgefühl bei vielen, die nicht anspruchsberechtigt sind. Die linken Parteien agitieren seit Jahrzehnten gegen das „Privileg“, dass manche Arbeitnehmer höhere Rechte hätten, und das auch noch steuerbegünstigt. Eine Identität mit jenen politischen Gruppen, die ebenfalls seit ewigen Zeiten höhere Steuern für Besserverdiener fordern, ist nicht von der Hand zu weisen. Doch die Gegner der Dienstwagenregelung argumentieren meist auf der Basis von Vorurteilen, ohne sich für die Fakten zu interessieren. Stefan Sasse verstieg sich sogar diese Tage zu der Behauptung, diesen privilegierten Gruppen würden Subventionen, also direkte finanzielle Zuschüsse, zufließen. Zeit also Licht ins Dunkel zu bringen.
Der volkswirtschaftliche Nutzen von Firmenwagen lässt sich bei neutrale Betrachtung kaum bestreiten. 64 Prozent der in Deutschland zugelassenen PKW werden kommerziell genutzt. Das Gros bilden dabei von Unternehmen gekaufte und geleaste Fahrzeuge, davon entfallen 10 % des Marktes auf Mietwagen. Die in Unternehmensbesitz befindlichen PKW werden für Außendienstmitarbeiter wie Techniker und Vertriebler genutzt, aber auch als „Goodie“ für höher bezahlte Mitarbeiter. Die Fahrzeugpalette wird dominiert von Modellen deutscher Hersteller wie BMW, Volkswagen, Audi und Mercedes. Wer dagegen in den Genuss eines Porsche kommt, muss schon sehr hoch im Ansehen eines Konzerns stehen, selbst Unternehmer sein oder einfach selbstständig. Der deutsche Absatzmarkt wird also wesentlich vom Firmenkundengeschäft beherrscht.
Während die privaten Haushalte ihre Fahrzeuge immer länger nutzen, sind die kommerziellen Fuhrparks deutlich jüngeren Datums. Das Flottengeschäft ist längst zum wichtigsten Kanal geworden, um neue Technologien in die Märkte zu bringen. Würde bei der Elektrifizierung des Individualverkehrs hauptsächlich auf Privatkunden gesetzt, Müsste dieses Projekt auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden.
Auf mikroökonomischer Ebene lassen sich Vor- und Nachteile eines Geschäftswagens nur sehr individuell abwägen. Die wirtschaftlichen Perspektiven sind dabei so verschieden wie unser Steuerrecht. Deswegen sind Studien über den Steuerertrag oder –verlust sehr schwer anzustellen. Sie hängen von einer Unmenge von Prämissen ab – und machen sie somit zur Spielwiese der politisch gewünschten Bewertung.
Wesentliche Faktoren sind dabei Annahmen über die private Nutzung und die Alternativen, so genannte Opportunitätskosten. Dazu werden allerdings die im Steuerrecht existierenden Fiktionen vermischt mit tatsächlichen Kosten. Institute wie das DIW und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) kalkulieren entsprechend mit einem hohen privaten Nutzungsanteil, um auf die steuerliche Subvention von 2-5,5 Euro zu kommen. Wie realistisch solche Annahmen sind, steht auf einem anderen Blatt. Tatsächlich haben Menschen, die beruflich sehr viel unterwegs sind, am Wochenende wenig Neigung, sich nochmals ins Auto zu setzen. Die längsten privaten Fahrten des Autors waren im vergangenen Jahr zwei Touren nach Berlin. Ansonsten wird der Firmenwagen häufig nur zum Einkaufen genutzt.
Unbestreitbar ist auch, dass die Entfernung zur Arbeitsstätte mit dem Einkommen steigt. Dass DIW kam schon vor Jahren dahinter, dass Arbeitnehmer mit hohem Einkommen meist auch einen längeren Arbeitsweg zurücklegen. Für Studienberechnungen werden solche Erkenntnisse gerne mal vergessen.
Allerdings, entgegen den Vorurteilen der Nicht-Besitzer ist ein Firmenwagen in den Basiskosten eine sehr teure Veranstaltung. Anspruchsberechtigte überlegen sich deswegen seit Jahren sehr genau, ob sich für sie persönlich der Tausch Firmenwagen gegen Gehaltsverzicht lohnt. Als Alternative ist dabei die so genannte Car Allowance inzwischen sehr beliebt. Dabei erhält der Mitarbeiter einen steuerlichen Pauschalbetrag, aber eben keinen Firmenwagen.
Bei der ökonomischen und steuerrechtlichen Bewertung des behaupteten Dienstwagenprivilegs gibt es drei Stakeholder mit unterschiedlichen Wissensstand. Unternehmen bieten als Arbeitgeber nach den jeweiligen Marktbedingungen Wagen zur privaten Nutzung als Zusatzleistung an. Der Staat pauschaliert schwer erfassbare steuerliche Sachverhalte nach Einschätzung von Beamten. Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer besitzt gegenüber den anderen Parteien einen deutlichen Informationsvorsprung hinsichtlich der Bewertung von Vor- und Nachteilen.
Der Staat
Wenn der Fiskus pauschaliert, tut er das in der Regel sehr knapp für den Steuerpflichtigen. Mehrfach in den letzten Jahrzehnten musste der Steuergesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesfinanzhof (BFH) gezwungen werden, die Pauschbeträge der Steuergesetze an die Zeit anzupassen. Wer glaubt, der Staat verrechne sich zu seinem Nachteil, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Die steuerliche Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwagen hat zwei Seiten. Auf Unternehmensebene sind sowohl die Anschaffungs- oder Leasingkosten als auch sämtliche laufenden Kosten Betriebsausgaben, die Umsatzsteuer wird als Vorsteuer abgezogen. Räumt das Unternehmen Mitarbeitern die private Nutzung ein, so ist dies vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil individuell zu versteuern. Die Versteuerung erfolgt dabei in zwei Schritten, wobei der Steuerpflichtige grundsätzlich zwischen einer Pauschalversteuerung und einer aufwandsgerechten Besteuerung wählen kann. Die anteilige private Nutzung wird dabei anhand eines Fahrtenbuches ermittelt. Die Anforderungen hierfür sind jedoch extrem streng. Eine einzige fehlerhafte oder nicht zeitgerechte Erfassung oder Lücke führt zur Nichtigkeit des Fahrtenbuches und die Pauschalversteuerung greift. Das bedeutet auch: Die Pauschalversteuerung ist die Rückfalllinie des Fiskus und nicht des Steuerpflichtigen, wenn Steuerunterlagen nicht vollständig sind.
Die meisten wissen von der Dienstwagensteuerung lediglich, dass die Nutzer diesen monatlich mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern müssen. Dies gilt unabhängig, ob der Firmenwagen nagelneu ist oder schon einige Jahre gefahren wurde. Ausbuchstabiert bedeutet diese Regelung, innerhalb von drei Jahren muss der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des tatsächlichen Anschaffungswertes über 40 Prozent des Wertverlust als geldwerten Vorteil tragen. Das liegt deutlich über dem Wertverfall der meisten Premiummodelle und bedeutet, dass der Steuergesetzgeber den gesamten Wertverlust als dem Arbeitnehmer privat zugeflossen betrachtet. Es bedarf schon sehr viel Fantasie, eine solche Besteuerung als unangemessen niedrig einzustufen.
Doch was Firmenwagen richtig teuer macht, ist eine Regelung, von der die meisten keine Kenntnis besitzen. Neben der 1-Prozent-Regelung hat der Anspruchsberechtigte seinen Fahrtweg pro Kilometer pauschal mit 0,03% des Bruttolistenpreises zusätzlich zu versteuern. Was sich so wenig anhört, entfaltet große steuerliche Wirkung. Bei einer Entfernung von 80 km wie beim Autor und einem angenommenen Steuersatz von 44 Prozent (42 Prozent Spitzensteuersatz plus Solidaritätszuschlag) sowie einem Bruttolistenpreis von angenommenen 60.000 € bedeutet das allein eine Steuerzahlung von 634 € pro Monat. Für diese Pauschalversteuerung ist es übrigens unerheblich, ob der Arbeitsweg einmal oder 50 mal im Monat zurückgelegt wurde. Steuerrabatt gibt es nicht.
Die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen wird innerhalb der EU nach sehr unterschiedlichen Regeln bemessen. Die meisten Mitgliedsländer haben ihre Besonderheiten – so wie Deutschland mit der Besteuerung der Arbeitswegbesteuerung.
Die Unternehmen
Für Arbeitgeber war die Zusage eines Firmenwagens lange ein wichtiges Instrument im Wettbewerb um neue Mitarbeiter. Doch das gestiegene Klimabewusstsein in der Gesellschaft haben auch die Attraktivität diese Art der Kompensation verändert. Die Zeiten sind vorbei, in denen jeder Mitarbeiter ab Direktorenebene aufwärts auf Kosten der Firma durch das Land brausen wollte.
Für Unternehmen ist das Angebot von bedingter Attraktivität. Oft müssen sie ein eigenes Fuhrparkmanagement unterhalten und die Mehrheit der Mitarbeiter neigt nicht dazu, pfleglich mit dem ihnen anvertrauten Firmeneigentum umzugehen. Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Kosten sind Gift für eine seriöse Finanzplanung. Daher gelten in den meisten Unternehmen sogenannte Company Car Policies, in denen detailliert geregelt ist, welche Mitarbeiter in welchen Kategorien Firmenwagen beanspruchen können. Sonderwünsche werden nicht erfüllt. Familienväter, die eine Anhängerkupplung oder einen Dachgepäckträger für die Urlaubsfahrt benötigen, haben Pech. Inzwischen gilt, wer schon bei der Farbe zwischen Schwarz, Weiß und Silber wählen kann, hat das große Los gezogen. Die während der Laufzeit zulässigen Gesamtkilometer sind gedeckelt. Wer mehr fährt, muss oft privat zuzahlen.
Firmenwagen ist nicht gleich Firmenwagen. Wer erwartet, als Teamleiter mit einem Luxus-SUV beglückt zu werden, wird immer bitter enttäuscht. Die Regeln der Company Car Policy sorgen dafür, dass der Wagen zum Einkommen des Mitarbeiters passt. Mit anderen Worten: die motorisierte Kompensation ist meist etwas, was man sich wie ein Geschenk im Grunde auch selbst leisten könnte.
Die Planbarkeit der Unternehmen wird zusätzlich durch die Fluktuation der Mitarbeiter erschwert. Dass Fahrzeuge weit vor Ablauf der Leasingzeit gewechselt oder getauscht werden müssen, ist eher die Regel als die Ausnahme.
Wie bei anderen Sachleistungen unterliegt die Nutzung des Firmenwagens nicht der Sozialversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen damit Sozialabgaben auf gehaltsähnliche Bestandteile. Dieser Vorteil entfällt natürlich bei Einkommensbezieher, die oberhalb der Sozialversicherungsgrenzen verdienen.
Der Mitarbeiter
Gefragte Mitarbeiter haben die Wahl: Gehalt oder Firmenwagen. Doch die Entscheidung fällt heute häufig nicht mehr so eindeutig aus, wie sie für viele Linke auf dem Papier erscheint. Gerade in Großstädten wie München, Berlin, Hamburg oder Frankfurt, wo sich viele Firmenzentralen profitabler Konzerne tummeln, ist ein PKW heute nur noch von bedingten Wert. Ein Firmenwagen ist für die gehobene urbane Klientel selten Statussymbol. Warum dafür auf Gehalt verzichten?
Und wofür? Wer einen Firmenwagen in seinen Arbeitsvertrag hereinverhandelt hat, bekommt keineswegs die freie Wahl. Modelle und Ausstattungspakete sind meist genau vorgeschrieben. Das ist Leistung von der Stange und nicht individuell. Die nüchterne Kalkulation befreit dann von allen Illusionen. Als Faustformel gilt: je höher der private Nutzungsanteil, desto profitabler kann ein Firmenwagen für den Mitarbeiter sein. Steht der Wagen jedoch nur vor der heimischen Garage, ist der Tausch in der Regel ein schlechtes Geschäft.
Im politischen Diskurs wird völlig ausgeblendet, dass der Luxus, ohne Blick auf die Monatsabrechnung ein Rundumsorglos-Paket an Auto vor die Tür gestellt zu bekommen, auf der Gehaltsabrechnung teuer bezahlt wird. Es ist eben nicht umsonst. Und wer ein Auto möchte, bei dem er sich um nichts kümmern muss, ohne Sorgen um Reparaturen, Inspektion, Versicherung – der bekommt dies bereits längst am Markt.
Die Versteuerung von beruflich veranlassten Fahrten
Neben den Personenkreisen mit dem Urlaubskontingent von Lehrern sind Firmenwagen noch dort interessant, wofür sie eigentlich gedacht waren. Wer mit der Bahn eine Geschäftsreise erledigt, bekommt die Kosten vollumfänglich erstattet, selbst wenn diese die 1. Klasse und einen Gepäckträger umfassen. Auch die Kosten von Flügen sind voll ohne Einschränkung abzugsfähig, entweder beim Arbeitgeber oder, falls er die überhöhte Rechnung zurückweisen sollte, beim Finanzamt. Zumindest Finanzbeamte fragen nicht nach der Angemessenheit einer beruflich bedingten Ausgabe. Nur wer mit dem Auto aus dem Headquarter heraus zu einer Filiale oder zurückfährt, der hat gelitten.
Für Fahrten mit dem eigenen Personenkraftwagen dürfen bei dienstlich veranlassten Fahrten pauschalierte 0,30 € pro Kilometer in der Reisekostenabrechnung oder in der Steuererklärung angesetzt werden. Und keinen Cent mehr. Egal ob im Auftrag des Arbeitgebers, bei der Wahrnehmung von Bewerbungsgesprächen, beim Besuch potentieller Kunden für den Aufbau eines eigenen Unternehmens, im ehrenamtlichen Einsatz als Fußballschiedsrichter – immer gilt diese Pauschale. Die sogenannte Kilometerpauschale wurde letztmalig Mitte der Neunzigerjahre, also vor rund 30 Jahren, angepasst. Die meisten Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass diese Pauschale keine Ewigkeitsgarantie besitzt.
Die Finanzverwaltung lässt keinen höheren Satz bei der Einzelabrechnung von dienstlich bedingten Fahrten zu. Höhere Kosten müssen aus dem versteuerten Einkommen bezahlt werden. Und jede Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug ist teurer. Würde sich die Pauschale an den tatsächlichen Kosten orientieren, so wäre ein Mindestsatz von 60 – 80 Cent weit eher angemessen. Soweit zur Legende, der Autoverkehr würde vom Finanzamt besonders steuerlich gefördert. Es ist genau umgekehrt. Jeder Steuerpflichtige kann seine tatsächlichen Kosten gewinnmindernd geltend machen – es sei denn, er fährt mit dem Auto.
Anders verhält es sich mit einem Dienstwagen, der mit seinen gesamten Kosten den steuerlichen Gewinn mindert. Das bedeutet damit auch, dass sein Besitzer nicht in seine Privatschatulle greifen muss, um seinen Job zu erledigen. Mitarbeiter, die jährlich viele Kilometer im Auftrag ihrer Firma abspulen, würden finanziell verarmen, müssten sie dies mit ihrem eigenen Pkw tun.
Ein Kalkulationsmodell
Forschungsinstitute wie das DIW und FÖS interessieren sich für solche Details nicht, wenn sie ihre Berechnung über angebliche steuerliche Subventionen anstellen. Die Absurditäten und Fragwürdigkeiten gehen bis ins Detail. Details aber, welche die wenigsten Journalisten überhaupt verstehen. Harmlos sind da noch so Auffälligkeiten wie der Ansatz von 20.000 km für die private Nutzung. Für die Berechnung der „Steuersubvention“ Ist ein hoher kalkulatorischer Privatanteil wichtig, denn es führt zur hohen Steuerausfällen – zumindest auf dem Papier.
Diffiziler ist da schon die Berechnung der Opportunitätskosten. Dabei wird dem Firmenwagen der Kauf eines ebenso teuren privaten Luxusgefährts gegenübergestellt. Jeder Verkäufer in einem BMW-Showroom würde die Sektkorken knallen lassen, wenn er einen Kunden bekäme, der nicht nur den Bruttolistenpreis anstandslos bezahlen würde, sondern das auch noch per Direktüberweisung. Tatsächlich ist der Barkauf an Private bei Werten über 40.000 € heute so selten wie fachkompetente Grüne in einem Ministerium. Soweit Privatkunden Erzeugnisse der Premiummarken erwerben, so erfolgt dies fast ausschließlich über Finanzierung, meistenteils Leasing. Stark wachsender Beliebtheit erfreut sich seit einigen Jahren das Abo, das von klassischen Mietwagenfirmen wie Sixt und Europcar sowie einigen Autoherstellern angeboten werden. Hierbei mietet der Kunde für eine beliebige Laufzeit ein Auto. Darin inkludiert sind sämtliche Leistungen, nur die Kosten für Benzin fallen zusätzlich an.
Die Frage liegt auf der Hand, warum Forscher mit so wirklichkeitsfremden Annahmen zu Werke gehen. Und die Antwort ist offensichtlich: Es erhöht die Manipulationmöglichkeiten und damit die ideologisch motivierte Berechnung von Steuervorteilen. Viel leichter, aber auch weit weniger manipulationsanfällig wäre es, den Kosten des Geschäftswagens die Kosten eines Abos gegenüberzustellen. Das Abo ähnelt in seiner ganzen Gestaltung dem Dienstwagen, nur mit Rechnung.
Für eine Vergleichsrechnung treffen wir folgende Annahmen: Mitarbeiter Stefan P. erhält von seinem Arbeitgeber das Angebot zukünftig einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 60.000 € zu nutzen. Sein täglicher Arbeitsweg sind 80 km einfach, allerdings arbeitet er an ein bis zwei Tagen die Woche von zu Hause aus. Im Gegenzug verzichtet der Mitarbeiter auf 16.000 € seines jährlichen Arbeitsentgelts.
Als finanzaffiner Mitarbeiter kalkuliert Stefan P. spitz. Bisher nutzt der kluge Rechner ein Angebot des Vermieters Sixt, einen BMW X3 / Audi Q5 zu Langzeitmiete. Als geschätzter Kunde erhält er einen Firmenkundenrabatt, der 500 km zusätzlich monatlich beinhaltet. In seiner Freizeit setzt er sich wenig ins Auto, so dass er hierfür eine jährliche Kilometerleistung von unter 10.000 km veranschlagt.
Das Ergebnis ist selbst für den erfahrenen Finanzer ernüchternd. Während sein Abo-Modell mit monatlichen Kosten von knapp 1.400 € zu buche schlägt, belastet der Firmenwagen des Monatsbudget mit 270 € zusätzlich. Allein der Gehaltsverzicht würde bei einem Steuersatz von knapp 44 % ein Loch von 747 € schlagen.
Fazit: Firmenwagen sind in Deutschland nur unter engen Bedingungen finanziell interessant. Zwei lassen sich pauschale Aussagen kaum treffen, aber für die Rechnung von Milliardenverlusten für den Fiskus bedarf es einer ganzen Menge gestalterischer und manipulativer Rechnerleistung.
Vielen Dank für diese ausführlich und korrekte Erklärung.
Letztlich ist das angebliche „Dienstwagenprivileg“ nur eine Pauschalisierung zur Verwaltungsvereinfachung. Weil es für Steuerpflichtige und Finanzamt früher ein Graus gewesen wäre, jede private Fahrt mit dem Dienstwagen gesondert aufzuzeichnen, zu berechnen und in die Steuererklärung einzubauen.
Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen aber geändert. Es gibt Apps, die mit GPS jede Fahrt genau aufzeichnen und größtenteils selbständig in privat und dienstlich aufteilen können. Einmal pro Monat etwas Nachzuordnung und ein Datenexport – fertig ist der Input für die Steuererklärung.
Und bei fast allen Dienstwagenfahrern würde das eine mehr oder weniger große Ersparnis gegenüber der Pauschelbesteuerung ergeben.
Wenn also die Dogmatiker doch ihr Ziel erreichen sollten und das „Privileg“ zu Fall bringen – dann erreichen sie damit letztlich nur eine Reduzierung der Staatseinnahmen.
Wieder eine sehr ausführliche Darstellung von Stefan P eines administrativen Ungetüms. Ich habe mal vor bald 30 Jahren fuer eine US Firma in Belgien gearbeitet. Mir stand ein Dienstwagen zu. Dazu hatte ich eine flotten Volvo vom Vorgänger übernommen. Mit stand ein neuer Wagen zu. Da Ich viel KM in Europa unterwegs war; haben mit Freunde geraten einen Diesel BMW zu kaufen. Hatte bis dato noch nie was von Diesel BLM gehoert.; mich aber schnell informiert. Rief bei meinem Chef in Detroit an wegen Zustimmung. Sein trockener Kommentar: „Hanni, kauf Dir was du willst aber bitte keinen Ferrari.“ Ich habe dann einen 7er BMW mit Diesel Motor genommen. Auch dieses Beispiel zeigt wie unterschiedlich die Yankees und wir Deutsche „ticken..“
@Stefan S: Fuer mich recht einfach: Am Besten diese ganzen Regelungen „entsorgen“ . Was bringt das letztendlich ausser einem Berg und Wust von Verordnungen und Behinderungen und Frust. Bestaetigt ebenso meine seit Jahrzehnten vertretene These : “ Soviel Staat wie Nötig; so wenig Staat wie moeglich.. Das Rezept hilf ALLEN Buergern..
Die Regelung zur Firmenwagenversteuerung ist nicht super-kompliziert.
@StefanP : 1. Es ist nicht wesentlich ob die Regelung super kompliziert ist oder Nicht. Sie ist ueberfleussig!!! 2. Dann wundere Ich mich ueber den Schwarm an Beiträgen die hier zum Thema auftauchen; wenn das Alles doch so Nicht kompliziert ist. 3 Wieso antwortest DU auf meine Antwort auf eine Frage von Stefan S ???
Die Nicht-Besteuerung von zugeflossenen geldwerten Vorteilen wie Entnahmen aus dem Betriebsvermögen und verdeckte Gewinnausschüttungen wären nicht nur steuerlich völlig ungerecht. Es würde zu grundsätzlichen Verwerfungen führen, denn dann könnten jene mit den Möglichkeiten sich weitgehend ihrer Steuerpflicht entziehen. Ich kenne keinen Liberalen, der dafür plädiert. Das ist Unsinn und deswegen macht das kein OECD-Staat.
Ich reagiere auf alle mir interessant erscheinenden Kommentare. Das ist ein Forum, Hanni, keine bilaterale Debatte.
Der „Genuss“ eines Dienstwagen ist doch ganz einfach der Teil der Kompensation fuer ein Arbeits Verhältnis. Gilt doch vergleichbar wenn Mitarbeiter -als Boni- ein Aktien Paket erhalten. ( hat mein Sohn bei Spotify erhalten) Das entzieht dann doch die Argumentation eines ungerechten Vorteils gegenüber nicht Dienstwagen Fahrerin. Wie schon gesagt: Warum kompliziert wenn es auch einfacher geht….
Das mit der Kompensation ist doch nur ein Teilaspekt.
Hintergrund der ganzen Sache ist doch, daß man vernünftigerweise nicht zwei Autos im Einsatz haben will: Eines nur für den Dienstgebrauch im Besitz der Firma, eines nur privat im Besitz des Arbeitnehmers. Denn beide Autos würden nie gleichzeitig benutzt, weil der Betreffende ja immer nur ein Auto fahren kann.
Es ist also sinnvoll (und ökologisch), wenn ein Auto in einer Mischnutzung gefahren wird.
Und dann ist es eben nur teilweise ein „Genuss“ oder eine Kompensation. Und der eigentliche Knackpunkt ist, wie groß die beiden Anteile der Mischung sind und wie man die abrechnet.
Klassischerweise erfolgte das über Fahrtenbuch oder Einzelfahrtenabrechnung. D.h. der Arbeitnehmer stellt die mit dem Privatwagen gefahrenen Kilometer in Rechnung oder umgekehrt muß die privat mit dem Dienstwagen gefahrenen Kilometer als Gehalt versteuern.
Das ganze „Dienstwagenprivileg“ besteht darin, daß der zweite Fall mit einer Pauschale abgegolten wird, weil die Einzelabrechnung für Finanzamt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu mühsam ist.
Die Pauschale IST also die einfachste Lösung.
@R.A.: Das ist doch absurd. Sie verteidigen hier „Auf Deubel komm raus“ ein System (Besteuerung/Pauschale) das überflüssig und unnötig und aufwendig ist wie ein Kropf. Kling mir eher wie das Festhalten an das bislang so lieb Gewohnte auch wenn es bei kritischer Betrachtung nur noch ein Absurdum ist…
Nochmal: Das deutsche System ist einfacher als das US-amerikanische. Und das will etwas heißen.
Du bist also für Steuerfreiheit für Firmenwagenbesitzer? Wo denkst Du da Zustimmung zu bekommen?
@StefanP: Lieber Freund. Wo hasst Du den „Schmarren“ her das das deutsche System einfacher ist als das Amerikanische ?? Ich hatte und habe seit ueber 40 Jahren Firmenwagen. NIEMALS hat mich die Firma , die Buchhaltung, die/der Steuerberater oder gad der IRS jemals auf die KfZ und Hagretnbuch angesprochen oder deren Führung gar verlangt. Das gibt es hier nicht; es sei deines ist wie ein Menge skurriler Gesetze/Verordnungen irgendwo in den Kellern am Vergammeln aber die pragmatischen Yankees kümmert das nicht. 2. Ebenso ist das keine Steuerfreiheit. Der Arbeitnehmer wird ja mit seinem Einkommen zur Steuer „Gebeten“ Ein KFZ ist dann in der Gesamt Kompensation integriert. Mach“ doch keine Probleme auf wo es keine geben sollte…3. Als nächstes kann man dann verlangen und versteuern, das die Mitarbeiter Steuern bezahlen fuer dien Genuss in beheizten oder Klima Anlegen gekühlten Räumen zu arbeiten. Schilda laesst gruessen…
Eben, das deutsche System ist denkbar einfach: Der Bruttolistenpreis des (Leasing-) Wagens x1% + Bruttolistenpreis x Entfernungskilometer x 0,03%. Deine Behauptung ist Unsinn, auch die USA besteuern die private Nutzung von Firmenwagen. Dass Du davon nichts mitbekommen hast, ist kein Beweis dass es nicht passiert. Wenn die Leute hier nicht auf ihre Gehaltsabrechnung schauen, bekommen sie es auch nicht mit. Und tatsächlich wissen viele Lohnempfänger gar nicht, dass sie Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Da haben wir Dissens. Ein Loswerden aller Regeln hilft mit Sicherheit nicht ALLEN.
StefanS: 1. Ein Loswerden überflüssiger Regeln helfen zumindest den Allermeisten. 2. Wem wird ein Loslassen denn NICHT helfen?
@StefanP; Nun vergallopierts Du Dich abe rgehoreig und Du verzettelst Dich im Problem No 735 ( Dienstwagen Besteuerung) Wie kommst Du dazu zu bauten das wir Mitarbeiter von einer solchen Besserung Nichts wissen? Zeige mir dann doch mal im US Steruersystem wo ein solcher Unsinn geschrieben ist. Wie kommst die zu der etwas gewagten Behauptung das die Leute hier nicht auf ihre Gehalts Abrechnung schauen.. Du bist sonst so gut und belesen und fachlich belegt. Hier verteidigst Du aber so krampfhaft was so ein typisches Apparatschik Steckpferd ist..Mein Gott Walter; wir haben drei Dutzend brennende Probleme in der Republik und Du verschwendest Zeit und Energie und Intellekt mit einem solchen Quark…
Hör‘ auf mit Deinem „mein Gott Walter“, Hanni. Das ist eine definitive Warnung.
Deine Eingangsbehauptung war, die deutsche Pauschalversteuerung (1% des Bruttolistenpreises) sei total bürokratisch und aufwendig. Für Dich unverständlich: Warum wird die private Nutzung überhaupt besteuert? Du suggerierst mehrfach, in den USA unterläge der private Anteil nicht der Besteuerung.
Eine einfache Google-Anfrage (taxable noncash fringe benefit) hätte Dich eines Besseren belehren müssen. Alternativ wäre die Überprüfung Deines Tax Returns oder die Befragung des Steuerberaters in Frage gekommen. Da Du das nicht getan hast, verlange ich einen Preis. Wenn Du im Frühjahr / Sommer wieder in Deutschland bist, zahlst Du das Essen für uns beide und unsere Frauen. Was hälst Du vom Moriki in Frankfurt (Sushi)? Sauteuer, aber exzellent. Alternativ publiziere ich hier nicht mehr Deine Kommentare. 🙂 Deal?
Nach den IRS-Regeln kann der Firmenwagenbesitzer zwischen der „Cents-per-Mile“ or „Fleet-Average Valuation“-Methode wählen. Das gilt aber nur, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der Firmenwagen auch für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Hier gilt also eine Beweislastumkehr gegenüber den meisten europäischen Regeln. Welche Methode wurde bei Dir angewandt? Wenn Du das nicht sagen kannst, hast Du selbst nicht in Deine Steuererklärung geschaut.
Cents-Per-Mile. Employers may use the cents-per-mile method if the employer reasonably expects the vehicle to be regularly used by employees in the employer’s trade or business throughout the year (or such shorter period as the vehicle may be owned or leased by the employer), or the vehicle is at least driven 10,000 miles.[ii] If an employer wants to use the cents-per-mile rule, they must begin using it as of the first day on which the vehicle is used for personal employee use and generally must use it for all subsequent years that it qualifies. If the requirements for the cents-per-mile method are satisfied, then an employee’s taxable amount for personal use of an employer-provided automobile could be calculated by multiplying the standard mileage rate by the total miles the employee drives the vehicle for personal purposes. The IRS standard mileage rate for the use of cars, vans, pickups or panel trucks driven for business use is 58 cents per mile for 2019, 57.5 cents per mile for 2020 and 56 cents per mile for 2021. However, employers should not also reimburse employees for fuel if they reimburse employees using the standard mileage rate, as that rate includes fuel.
Ich halte beide Methoden nicht zwingend für weniger aufwendig als die deutsche Methode. BDO, mein alter Arbeitgeber, würde das ähnlich sehen.
@StefanP: Kommen wir zum Ende.Im Sommer gehen wir Sushi essen. Lieben wir beide ebenso; ansonsten klinke Ich mich nun aus aus der Debatte wegen der KFZ Besteuerung
Deal! 🙂 Wir freuen uns! Melde Dich!
Forgot: Thanks for the restaurant tip in Frankfurt. I will be passing through Frankfurt on a business trip at the end of March so might give it a try. I will be in Tokyo/Nagoya just before that so will let you know how it stacks up against the original. 🙂
You’re welcome. The Moriki is closely located to the Deutsche Bank twin towers and the best Japanese restraurant in town. But you have to make a reservation up-front due it is overcrowded all time.
I’m working near Frankfurt and if you like and are interested in just give me a call. 🙂
Mr Pietsch and the curious case of Mr Hartmann:
You seem to know this gentleman (Mr Hartmann) personally so you know better if he’s for real or not. However, since he has made several wild claims re company vehicles and applicable taxation in the US I think it’s appropriate to set the record straight and also correct at least one misunderstanding you seem to have about the IRS levying tax on employee-assigned company vehicles used for personal use:
1. Cents per mile or fleet average valuation – both methods are for the employer, not the employee, and both methods require the use of some sort of log to be kept by the employee who is assigned a company vehicle, to record business vs personal mileage, and the resulting split between the two, on a regular basis. This is usually reported to Payroll or HR as it is up to the employer, not the employee, to report this on to the IRS and withhold the appropriate taxes. There is no conceivable way Mr Hartmann drove a company vehicle for 40 years in the US and was never asked to keep and submit a mileage log unlesss he never used it for personal use.
2. Mr Hartmann wouldn’t have had to wait for his annual tax return or consult his (tax) accountant to find out about any taxes being withheld as a result of personal use of a company vehicle. That would have been a line item on each and every one of his pay stubs. Btw, any other non cash fringe perks or benefits such as a parking pass etc. also would have been taxable and would be on his pay stub as a line item.
3. The value of a company vehicle that can be subject to IRS rules re personal vs business use is capped. That’s why luxury vehicles are not usually assigned to employees as the employee would have to bear the full weight of the taxable benefit which would result in a hefty tax bill that in almost all cases would exceed the cost of the employee purchasing or leasing the vehicle themselves. Accordingly, that story about Mr Hartmann helping himself to a 7 series BMW as a company vehicle is highly unlikely (apart from the fact that I have never seen an employer issuing company vehicles to employees without some sort of policy, table or grid as to which vehicle or class of vehicle is applicable to which position or job code). As a side note – 30 years ago BMW did not offer the 7 series with a diesel engine. The first diesel engine in a 7 series was available in 1996, the infamous 725tds, and that model was rarer than hen’s teeth (out of over 340,000 3rd generation 7 series BMW’s, only about 9,000 were 725tds).
Bottom line: If you are an employee that is assigned a company vehicle for personal use in the US you will keep a mileage log and you will pay tax on the personal use of that vehicle unless the persoanl use is demonstrably minimal.
@Johnson und StefanP: Eigentlich wollte Ich in dieser Sache nicht mehr kommentieren; aber Mr Johnson macht einige sehr fehlerhafte Aussagen. Stefan P kennt mich persoenlich; seit ca 20 Jahren. Ich bin also „for real“ Schon 1975 bekam Ich eine 170 0ccm Opel Rekord. in Frankfurt. Hatte keine Ahnung ob die Buchhaltung da wegen Steuern was melden musste; War mir auch egal. Ich habe jedenfalls nie ein :“Log“ gefuehrt. Habe davon allerdings gehoert aber saemtliche Aussendienst Mitarbeiter haben M.W. auch keines geführt. Mein lange Historie mit „Company Cars in den USA ging dann in 1976 in Atlanta los. Zuerst ein dicker und typischer Chevrolet den Ich mir selber aussuchen konnte. Kein Fahrtenbuch und keine Ahnung wie das die Buchhaltung handhabte. Ich jedenfalls habe auf dem „Payslip“ keine extra Line gesehen…Schon 6 Monate spaeter hat mich mein Boss- der mich aus FFM nach USA geholt hat; mir seinen „alten“ Porsche 911 S übergeben. Hatte wiederum NULL Einfluss /Veraenderung auf meine Verguetung und/oder payslip. So ging das dann lustig weiter in Texas, in Kansas und dann fuer 30 Jahre in Hawaii. IMMER das fuer mich gleiche Szenario. Als Ich dann vor ueber 25 Jahren meine eigene Firmen hatte; habe Ich logischerweise weiterhin KFZ der Firmen gefahren. Jahrelang sogar 2 Fahrzeuge, „Meine Frau musste ja auch ein Vehicle haben. Das waren damals 2 Daimler , beide mit 3.0 Liter Diesel weil damals der Diesel in HI billiger war. Spaeter dann X5erBMW SUV model und Grand Cherokee Jeep mit 8 Zylindern…Total „overkill“ aber Just for fun..
Den 7er BMW mit 3 Liter Diesel fuhr in in Europa; nicht in den USA. Das hatte ich aber in dem frueherem Post ewrwaehnt. [].So das genügt wohl vorerst; das ist ja auch fuer die Foristen hier weniger von Interesse. Will lediglich aufzeigen das es wohl IRS Vorschriften geben mag; in den USA kuemmern sich aber die Leute herzlich wenig um solchen Käse. Spiegelt auch irgendwie wider warum die Yankees im Grossen und Ganzen besser fahren und besser dastehen wie wir in good ‚ ole Germany…Company cars“
Well, first off thank you for the (very detailed) list of all your previous company vehicles. Mine is a lot shorter and less glamorous – for the reasons I laid out in my post and also because, whenever possible, I opted for a vehicle allowance instead of a company vehicle.
I didn’t realize we were talking about company vehicles in the 70’s and 80’s and I’ll stipulate the (tax) rules might have been different then, no idea (I was in pre-school in 1976). However, at the very least starting in the late 90’s the current rules have been in effect, with the usual and expected modifications and amendments over the years. And please – of course „people“ and especially corporations care about and by and large follow IRS regulations, if only to avoid an IRS audit and the potentially resulting fines or even criminal proceedings.
If you had your own company you could, as owner/president, of course do whatever you please re company vehicles if you were willing to take the hit on valuation/depreciation and tax deductions (it’s good to be king). But that’s not what we were talking about here, which was actual employees driving company vehicles for personal use besides business use.
First, Hanni is real and he has been a business man and entrepreneur for decades. Actually, he has been retired and is now fighting with crocodiles – okay, honestly at point-blank range of 20 meters. 😉 But most, he is a friend of mine and a highly respectable gentleman, one generation above myself.
Second, thanks a lot for your details in this business. Although I have worked briefly in the US, I have never been asigned for a company car there.
Huh, so he’s the German Steve Irwin? 🙂 Just like the late Steve Irwin he seems to be a rather colorful character judging from his posts (rants).
To conclude the „company vehicles for employees and the taxation of their personal use in the US vs Germany“ topic here: You are right in that the German flat rate taxation model seems a lot less burdensome than the US „pay for actual use“ model(s). Like so many flat rate deals though it appears to me that some German users might be overpaying (rather than being given a break) under that model. The price of convenience I guess…
As a final note, many company vehicles in the US are subject to limitations (set by the employer) as far as the personal use by the employee they are assigned to goes. It’s common to prohibit any other driver (even a spouse or partner), any towing of trailers or off roading, and any road trips exceeding a certain total mileage per trip.
He is. But Steve Irwin is unknown for me (without Google). Hanni is addressing his opinion in an absolute direct, sometimes personell way. Regardless his confronting nature, he is living on the right side.
Initially, the discussion has started with the unproved assumption that the assigned owners of company vehicles receive an unearned tax advantage.I guess I have proven the reverse.
@Stefan S: Warte immer noch auf ihre Antwort auf die Fragen vom 8. Jenner….
@Stefan P : Zitat „Und tatsächlich wissen viele Lohnempfänger gar nicht, dass sie Steuern und Sozialabgaben zahlen.“ Zitat Ende . Und Du erklärst und verzapfst uns im Forum Allen Ernstes einen solchen Unsinn ? Aber mal zurueck zur Realitaet in den USA: Ich hatte mindesten ein Dutzend Firmen wagen in verschiedene Staaten . Aber auch nicht einmal war das entweder von der Firma oder von mir ein Thema das auch nur angesprochen wurde. Die jeweiligen Buchhaltungen und die unabhängigen Steuer Berater haben das Thema ebenfalls NIEMALS erwaehnt. Ich slebst habe-als Ich meine eigene Firmen hatte- einem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Das KFZ gehoerte der Firma; er übernahm die Betriebs Kosten. Damit war der Käse gegessen und steuerlich war das auch kein Thema mehr . Also bitte verrenne Dich nicht in eine solche absurde Position die Du nicht halten kannst….Komm mit einem neuen und „saftigen“ Thema hier im Forum
Wie oben gezeigt, scheinst Du selbst nicht umfangreiche Kenntnisse zu haben, was von Deinem Einkommen wie besteuert wird.
Tatsächlich interessieren sich viele deutsche Arbeitnehmer nicht für ihre Besteuerung. Bei Gehaltsverhandlungen und Bonusdiskussionen dominiert die „Netto-Betrachtung“: Der Mitarbeiter erklärt dem Vorgesetzten, wie viel er gerne Netto möchte. Der Hinweis „Deine Steuern sind Deine Privatangelegenheit“ dringt da nicht wirklich durch. Das, Hanni, ist die Praxiserfahrung eines Finanzchefs. 😉
Es ist nach den IRS-Regeln absolut in Ordnung, wenn der Mitarbeiter die Betriebskosten trägt. Wunderbar. Ist nur in Deutschland eine teure Sache: bei meinem BMW wären das so 750 Euro Leasingkosten plus Benzinkosten, also rund 1.000 – 1.100 Euro. Jauw, günstiger als die deutsche Versteuerung plus Gehaltsverzicht, aber auch nicht wirklich attraktiv. Gut, in den USA ist das günstiger, der Kaufpreis selbst von Premiumwagen liegt unter dem deutschen Preisniveau und Benzin ist ja auch günstiger.
Wie gesagt, das geht nach IRS-Rules, führt aber in Deutschland für viele Firmenwagenbesitzer eher zu einer höheren Kostenbelastung.
Wenn das so ist und auch das von Mr. Johnson und Mr. Pietsch stimmt, heißt das: In den USA gibt es Gesetze wie in einem richtigen (Rechts-)-Staat, aber keinen kümmert’s?
Woraus lesen Sie das? Hanni hat z.B. angemerkt, dass Mitarbeiter die Betriebskosten vollständig übernommen haben. Das steht explizit in den IRS-Rules. Dann gibt es keine Besteuerung, denn was wollen Sie dann noch besteuern?
I read that and find it very curious. If I understand correctly, under this arrangement the employer provides the vehicle and the employee covers insurance, fuel, maintenance and all other related costs – for both business and personal use? Other than the procedural question of how that employee pays for the insurance for a vehicle that is not registered in that employee’s name, I am not sure that this is an allowable model re taxation for a variety of reasons – not the least being that the provision of the vehicle (for personal use) is akin to a cash transfer from the corporation to the employee (essentially like a gift).
In addition, depending on the split between business and personal use there is a real chance the employee might (partially) finance the business of the corporation which can’t really be in the interest of that employee.
The flat rate only covers the personal use therefore the second part of taxation is related to the employee’s duty stroke from his home to his work place.
Sorry, not following you. What?
@Johnson: Sorry; Ich kann auch nicht mehr folgen….Allerdings entzieht es sich meiner Vorstellung wie sich Jemand derartig festbeißt in „NebenKriegsSchauplaetzen. “ Das reflektiert allerdings mehr der Spiessbuerger und Erbsenzaehler Mentalitaet die Ich eigentlich kaum in den USA erlebt habe..Sind sie Buchhalter oder CPA?
No, I am not. Just someone who has very different personal experiences in the corporate world in the US from the ones you apparently made.
@ Johnson. Zur Kenntnis genommen..Lassen sie uns uebereinstimmen das wir basierend auf offensichtlich ganz anderen Erfahrungen in den USA hier in dieser Sache nicht übereinstimmen.
Car allowance
I am still not following. What is an „employee’s duty stroke from his home to his work place.“?
Btw – the commute of an employee from their home to their (regular) place of work in their company vehicle is considered personal use of that company vehicle by the IRS.
Gentlemen; mittlerweile amüsiert mich diese Geplänkel wegen diese -fuer mich- banalen Besteuerung von Firmen KFz. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen das hier eine eigtenlich sinnlose Debatte stattfindet . Es wird argumentiert welches System von zwei wirklich sinnlosen Besterungen nun das weniger Schlechte ist. Mr Johnson zieht sich ja gradezu hoch um seine points zu rechtfertigen. Sowohl die Bundesrepublik als auch die USA haben gigantische SteuerEinnahmem. Das komplett Abschaffen dieser „Schildbürger“ Steuer tut dem Staat nicht weh; mach unnütz Arbeitszeit des Finazpersonal frei und entlaste ebenso Firmen und deren Mitarbeiter…Was Ich hie geschildert habe ist ALLES basiert auf persönlicher Erfahrung incl den Kontakt von nicht wenigen Menschen in den USA in vergleichbarer Situation. “ Quem iuquit“; auf gut Deutsch“ „Wen juckt. es .“ oder mit William Shakespeare: „Much Adoe about Nothing …“
„Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen das hier eine eigtenlich sinnlose Debatte stattfindet .“
So sinnlos ist die nicht (bis auf einzelne Beiträge). Aber man muß sie natürlich auch lesen.
Sonst käme man nicht auf einen Satz wie:
„Das komplett Abschaffen dieser „Schildbürger“ Steuer tut dem Staat nicht weh;“
Welche Steuer konkret soll hier gemeint sein?
Die einzige Steuer über die hier wirklich geredet wird ist die Einkommenssteuer. Die abzuschaffen wäre schon krass und ist wohl nicht gemeint.
Wenn man Dienstwagen als einzige Form von geldwerten Vorteilen aus dieser Besteuerung rausnehmen würde wäre das eine weitere Komplizierung des deutschen Steuersystems und auch inhaltlich kaum zu begründen.
@CitizenK: Mir ist es nicht bekannt das es in den USA IRS Bestimmung gibt wegen der Dienstfahrzeugen. Kann wohl sein, denn Stefan P und Mr Johnson haben es ja überzeugend dargestellt. Nehme ich zur Kenntnis. Aber was Ich hier ausdrücken wollte: Kein Deubel kümmert sich drum. Noch HEUTE fahre ich weiterhin einen grossen Schlitten der voll auf die Firma laeuft. Fahrtenbuch gibt es nicht. Das ist doch des „Pudels Kern“ um einen grossen Frankfurter zu zitieren. Im Gegensatz zu unserem buerokratischen und „engem“ Deutschland werden daemliche Verordnungen, die nur ein paar IRS Apparatschiks beschäftigen, ignoriert und man kümmert sich um Wesentlicheres…
That’s Mr Hartmann’s claim and I dispute that vigorously. On the contrary, especially corporations (which provide the company vehicles and report their use to the IRS as well as withhold the applicable taxes on behalf of the IRS/government) in my experience try and follow IRS rules closely. Now, those rules are in many cases open to all sorts of interpretations (which is how tax consultants and tax lawyers make their living and how tax cases linger for years in criminal and civil courts – see Trump’s many such cases as an example), but to state that „no one follows those rules“ is in my mind somewhere between a gross exaggeration and a simple mistruth. Besides, the IRS rules re company vehicles and personal use are pretty straightforward, at least in my mind.
Das Thema ist nach auch deshalb so emotional aufgeladen, weil es nicht um ein Arbeitsmittel geht, sondern um ein Statussymbol. In einem Interview hat A. Würth (der Schrauben-Milliardär) offen gesagt: Wenn ein Vertriebler es nicht bringt, fällt das Auto kleiner aus.
Es ist mMn durchaus legitim nachzufragen, ob die pauschale Besteuerung nicht einen zusätzlichen Vorteil bringt gegenüber der Auszahlung in Geld.
Ja, ich kenne den Spruch von Würth und die Policy des Unternehmens vor 20 Jahren. Damals arbeitete ich bei einem größeren Wettbewerber und natürlich hat man da Gespräche mit Vertrieblern. Als ich vor 10 Jahren bei einem traditionellen Maschinenbauer anheuerte, der kurz zuvor eine veritable Insolvenz hingelegt hatte, war dort die Car Policy völlig eingedampft worden. Die Techniker, die verpflichtet waren, gestellte Dienstwagen zu fahren, wurden nur noch mit Jahreswagen von Opel ausgestattet. Bei jedem Treffen war die Dienstwagenregelung Thema. Da hätten Sie mal dabei sein müssen, wenn Sie mit wütenden Technikern konfrontiert werden, die für das, was sie nicht wollen, auch noch hunderte Euro an den Fiskus zahlen müssen.
Wie im Artikel ausgeführt, ist heute ein Geschäftswagen meist kein Statussymbol mehr. Statussymbole zeichnen sich nämlich dadurch aus, dass sie begehrt sind und nicht jeder sie besitzen kann. Vor 15 Jahren war das z.B. ein Blackberry, vor 5 Jahren eine Bahncard 100. Natürlich versuchen Unternehmen begehrte Arbeitnehmer mit solchen Goodies zu ködern und zu halten, was denn sonst? Der Staat kann seine Gesetzes- und Steuernpolitik nicht daran ausrichten, was manche Milieus heute oder gestern als besonders empfunden haben.
Mir ist eim Schreiben aufgegangen, dass der Fiskus ein Problem bekommt, wenn die Pauschale gestrichen wird. Der Steuergesetzgeber kennt in der Abgabenordnung (AO) natürlich Regeln, wenn der Steuerpflichtige nicht ordnungsgemäß Aufzeichnungen führt. Wer sich z.B. beharrlich weigert, trotz Pflicht eine Steuererklärung abzugeben, wird mit seinem Gewinn / Einkommen geschätzt und die veranlagte Steuer notfalls gewaltsam eingetrieben. Doch was passiert, wenn ein Firmenwagenbesitzer kein obligatorisches Fahrtenbuch führt? Dann kann der Aufwand geschätzt werden. Allerdings hat dies Grenzen. Übersteigen die angesetzten Kosten die tatsächlichen Aufwendungen für Leasing und Treibstoff, kommt das Bundesfinanzministerium sehr schnell in Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht. Da die Besteuerung wie im Artikel gezeigt bereits ziemlich hoch ist und meist die Kosten für das Vollleasing übersteigen, ist da nicht viel Luft nach oben. Die Verwaltung würde sich selbst ins Knie schießen.
Eine Frage mit der Bitte um eine ehrliche Antwort: Kannten Sie die Fahrtwegbesteuerung?
Wenn das Buch obligatorisch ist, ist dann das Nicht-Führen nicht ein Verstoß…?
Schon. Aber eben nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße zu ahnden ist. Da gilt das Gleiche wie bei der Nicht-Abgabe der Steuererklärung. Da ist die Sache jedoch weit unangenehmer wenn der Fiskus anfängt zu schätzen.
Gibt es kein Fahrtenbuch und keine Rückfalllinie in Form beispielsweise einer Pauschale, bleibt dem Finanzamt nichts anderes als die Schätzung übrig. Das ist dann unangenehm, wenn die Schätzung über der tatsächlichen Nutzung liegt. Nur: Der Fiskus darf nicht willkürliche Annahmen treffen. Die Kosten des Firmenwagen sind exakt in der Buchhaltung verzeichnet und mehr als 100% privater Nutzungsanteil geht nun einmal nicht.
Ergänzung: Heute, wo die Pauschalregelung offensichtlich für die Finanzverwaltung günstig ist, gelten strenge, kaum erfüllbare Maßstäbe für ein Fahrtenbuch. Kein Mensch und kein System ist ohne Fehler. Doch was können Finanzbeamte tun, wenn sich im Fahrtenbuch Lücken auftun oder die Anforderungen an zeitgerechte Erfassung nicht erfüllt sind? Da führt auch ein Ordnungsgeld nicht weiter.
Damit ich das verstehe: ist das Problem also, dass a) die Anforderungen an ein Fahrtenbuch zu groß sind, b) es keine Möglichkeit gibt die Leute zu zwingen eines zu führen, c) die Dinger nicht kontrollierbar sind oder d) dass diese Kontrolle den Behörden zu viel Aufmerksamkeit kostet?
Jeder Steuerstaat hat und muss Möglichkeiten haben, die Steuerpflicht des Bürger zu ermitteln, selbst wenn dieser nicht kooperiert. Ein Blick über die Methoden in Frankreich, Spanien, Italien, Niederlande, Dänemark und Österreich hat gezeigt, dass alle über pauschalierte, objektivierbare Regeln verfügen, gegen die sich der Bürger im Zweifel nicht wehren kann. Keines dieser Länder verlässt sich darauf, dass Firmenwagenbesitzer ordnungsgemäß Fahrtenbücher führen.
Die Möglichkeiten liberaler Rechtsstaaten, ihre Bürger zu etwas zu zwingen, sind begrenzt – soweit es sich nicht um Normen des Strafgesetzbuches handelt. In liberalen Rechtsstaaten begegnen sich Staat und Bürger auf Augenhöhe. Das heißt, der Staat kann den Bürger nicht zu etwas gegen seinen Willen zwingen – und der Bürger kann den Staat nicht zwingen. Schon die Formulierung „zwingen“ missfällt mir in dem Zusammenhang.
Der Firmenwagenbesitzer führen ein Fahrtenbuch, wenn sie sich davon deutlich niedrigere Steuerzahlungen versprechen. Finanzbeamte zerstören genau aus diesem Grund die Rechtswirksamkeit von Fahrtenbüchern.
Das Fahrtenbuch muss für das gesamte Jahr oder ab Kauf des Firmenwagens geführt werden und alle Aufwendungen lückenlos belegen
1. Das Fahrtenbuch muss zeitnah, fortlaufend, geordnet, geschlossen und änderungssicher sein.
2. Das Fahrtenbuch muss für jede berufliche Fahrt Datum, Kilometerstand, Reiseziel, Reisezweck und Geschäftspartner angeben.
3. Für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genügen Kilometerangaben und kurze Vermerke.
4. Das Fahrtenbuch wird bei einer Prüfung mit allen verfügbaren Belegen und Aufzeichnungen abgeglichen und ist Grundlage für die Nutzungsentnahme
https://www.timr.com/a/fahrtenbuch-finanzamt/
Übers Jahr kommen da unzählige Fahrten zusammen. Wird die Fahrt am Sonntag Abend zur Tankstelle vergessen oder verspätet eingegeben, führt das zur Nichtigkeit des Fahrtenbuches. Mit ein bisschen Praxiserfahrung sollte jedem klar sein, dass diese Methode, den privaten Nutzungsanteil an einem Geschäftswagen zu ermitteln, unverhältnismäßig aufwendig und für die Finanzverwaltung schwer und zeitaufwendig zu kontrollieren ist. Ich weiß wirklich nicht, wer das für eine gute Idee hält.
Ja, das ist mir auch unklar. D.h. du sprichst dich für eine Pauschale aus?
Beim Schreiben des Artikels und der Suche danach, wie die Firmenwagenversteuerung in anderen EU-Ländern geregelt ist, erkannte ich einen blinden Fleck.
Vor einem Jahr sagte der neue Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Florian Köbler, im Interview mit der WELT:
Wir müssen uns in der Gesetzgebung darauf vorbereiten, dass wir in absehbarer Zeit nicht mehr genug Personal in der Finanzverwaltung haben – für die Veranlagung und die Prüfung. (..)
Ich gehe davon aus, dass bis zum Jahr 2030 rund 40.000 der aktuell 120.000 Stellen aus Altersgründen neu besetzt werden müssen. Woher die Menschen kommen sollen, ist mir ein Rätsel. Der Fachkräftemangel wird die Steuerverwaltung mit voller Wucht treffen. Deshalb geht kein Weg daran vorbei, dass mehr Steuererklärungen durch den Computer erledigt werden. Dafür müssen wir nicht nur sehr viel mehr Geld in die Digitalisierung und in künstliche Intelligenz stecken, wir brauchen auch ein einfacheres Steuerrecht. Am Ende muss jeder Steuerpflichtige in der Lage sein, seine Steuerschuld selbst zu ermitteln. (..)
WELT: An welcher Stelle würden Sie das Steuerrecht vereinfachen?
Köbler: Ich würde beispielsweise die Pauschalen deutlich hochsetzen, also die Werbungskostenpauschale oder den Sparer-Pauschbetrag. Dadurch fallen die aufwendigen Einzelnachweise weg.
Bei Lohnsteuerprüfungen ist die Versteuerung der Dienstwagen vergleichsweise einfach zu prüfen. Dabei lassen sich die Prüfer imer die Liste der Dienstwagenbesitzer vorlegen. Was sie dann brauchen sind die Leasingverträge, in denen der Bruttolistenpreis vermerkt ist, sowie die Selbstauskunft den Arbeitnehmers. Anhand der Gehaltsabrechnungsbelege wird die Korrektheit der Abrechnung geprüft. Dienstwagenbesitzer können nur bei der Angabe der Arbeitswegentfernung betrügen. Diese werden mit der Erklärung der Werbekosten in der Einkommensteuererklärung abgeglichen. Wer mehr als 1 km in den Angaben abweicht, hat ein Verfahren am Hals.
Die Lohnsteuerprüfung kontrolliert die Versteuerung immer vollständig, jeder Dienstwagenbesitzer wird angefasst. Bei der Versteuerung nach Fahrtenbuch ist das nicht möglich, hier kann nur ein Bruchteil kontrolliert werden. Denn nicht nur das Fahrtenbuch mehrerer Jahre muss durchleutet und die Angaben mit Drittbelegen wie Tankabrechnungen kontrolliert werden. Dazu müssen sämtliche Betriebskosten des Fahrzeugs erfasst, eventuelle Eigenbeteiligungen abgezogen und die Zuordnung korrekt vorgenommen werden. Das ist auch bei der Prüfung ein irrer Aufwand. Das macht keines der von mir untersuchten Länder.
Aber entscheidend bleibt: Der Staat muss eigenständig die Steuer für den Bürger festsetzen können, wenn dieser nicht kooperiert. Und solche Leute gibt es, die einfach testen, was passiert, wenn sie nichts machen, keine Erklärung abgeben, keine Angaben machen. Straftaten sind das nicht und können aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht als solche eingestuft werden. Jeder der von mir untersuchten EU-Mitglieder hat objektive Regeln zur Festlegung der Steuer. Und ja, das sind Pauschalen, anders geht es nicht.
Manche Finanzämter haben offenbar noch genug Kapazitäten, um bei einem Rentner mit niedrigem Steuersatz die Belege für Spenden (Summe 600 €, 15 Kleinspenden) anzufordern. Und bei einer Freiberuflerin, die wegen Krankheit (deklariert) in einmem Jahr niedrigere Einkünfte hatte, einen 2 DIN-A4-Seiten umfassenden Katalog mit Fragen anzufordern.
Jepp, das sind diese Absurditäten, die weg müssen. Ich erinnere mich noch dran, dass die SPD um 2007 (?) rum den Vorschlag machte, dass alle, die keine Steuererklärung einreichen, pauschal 300€ kriegen. Der Protest war damals groß – von oben, weil das Personal aus diesem Bullshit freigestellt hätte, um sinnvolle Prüfungen zu machen. Oder denk an den Dauerskandal des hessischen Finanzministeriums.
Wenn die SPD der Ansicht ist, dass die Steuersätze zu hoch sind, weil sie jedem im Schnitt 300 Euro zu viel wegversteuern – warum plädiert die Partei nicht einfach für eine Absenkung der Steuersätze? Das ist doch viel einfacher!
Es gibt in Hessen keinen „Dauerskandal“. Unter der ersten Regierung Koch vor über 20 (!) Jahren wurden ein paar (von tausenden) Betriebsprüfern freigestellt. Über den Grund wie die Berechtigung gibt es unterschiedliche Meinungen und Interpretationen. Für Leute, die in Steuerprüfungen den Sinn sehen, dass der Fiskus dadurch Mehreinnahmen generieren soll, ist es ein Skandal, wenn Beamte frühpensioniert werden, die genau dies zu ihrer Passion entwickelt haben. Aber es gibt eben auch eine andere Sichtweise, die durchaus nahe am Gesetzeszweck ist.
Nein, darum geht’s ja gar nicht. Die Leute werden ja nicht zu hoch besteuert, sondern die Idee ist, dass deren Erklärungen so kleinviehig sind, dass beiden Seiten gut getan wäre, auf die Prüfung zu verzichten.
Nein, Du verstehst nicht. Auch CitizenKs Bekannte macht Fehler und sie betrügt. So wie der Millionär. Deswegen muss sie zumindest einem minimalen Entdeckungsrisiko ausgesetzt werden – egal ob mit ihren Fehlern oder oder Betrügereien. Es macht übrigens keinen Unterschied, ob ein Millionär 100.000 Euro nicht deklariert oder 1000 Steuerzahler mit geringen Einkünften 100 Euro. Und es gibt wesentlich mehr Bürger mit mittlerem Einkommen als mit Millionengehalt.
Da bricht Ihr linkes Robin Hood-Herz durch. 😉 Ich bin sicher, das ist ein einmaliger Fall.
Nach linker Lesart dienen Prüfungen dem Zweck, zusätzliche Erträge zu generieren. Nach Ansicht des Gesetzgebers als auch der ökonomischen Wissenschaft haben Prüfungen die Aufgabe, die Funktionsweise eines Systems prozessunabhängig zu untersuchen. Danach muss jeder Vorgang eine statistische Wahrscheinlichkeit besitzen, tatsächlich auch geprüft werden zu können. Bei Jahresabschlussprüfungen der WP werden nach zwei Prinzipien Stichproben gezogen: Nach Wert des Geschäftsvorfalls und „blind“. Steuerprüfungen gehen nach dem gleichen Prinzip vor.
Wenn ein Motor permanent ruckelt, dann ist nicht die Steigerung der Kontrollen von Benzinstand, Öldruck und Kühlwasser das probate Mittel, sondern die Neujustierung des Systems „Motor“. Kriminelle Energie verteilt sich gleichmäßig über die Einkommensgruppen. Der Sinn von Steuerprüfungen ist, Steuerbetrüger einem gewissen Entdeckungsrisiko auszusetzen, das nicht bei Null liegt. Aber wie gesagt, das ist nicht Ihre Ansicht.
Außerdem halte ich es sowohl aus demokratischen als auch rechtstaatlichen Gründen für sinnvoll, wenn alle Steuerzahler zumindest einmal erfahren können, wie sich „intensive Prüfungen“ anfühlen, die man ja so leichter Hand für Einkommen fordert, die über dem eigenen liegen. Ich z.B. musste in den letzten 20 Jahren in rund 15 Jahren Intensivprüfungen über mich ergehen lassen. Dabei bin ich nicht einmal Einkommensmillionär, sondern habe nur überdurchschnittliche Werbungskosten.
@ Stefan Sasse 8. Januar 2024, 08:20
Ich erinnere mich noch dran, dass die SPD um 2007 (?) rum den Vorschlag machte, dass alle, die keine Steuererklärung einreichen, pauschal 300€ kriegen.
Ich fand und finde die Idee gut.
Ich auch!
Wieso findest Du pauschale Steuersenkungen nicht gut, sondern willst lieber die Leute höhere Steuern zahlen lassen, bevor das Geld zurückgegeben wird? Oder auch nicht. Siehe Klimageld. Ich verstehe die Logik nicht.
“ Ich erinnere mich noch dran, dass die SPD um 2007 (?) rum den Vorschlag machte, dass alle, die keine Steuererklärung einreichen, pauschal 300€ kriegen.“
Eine grandiose Idee. Offenbar von Leuten erdacht, die gar keine Ahnung vom Steuersystem haben.
Dann würde ich gerne jedes Jahr auf die mühsame und kostspielige Steuererklärung verzichten. Dann spare ich mir nicht nur einige tausend Euro zusätzliche Steuerzahlung jährlich, sondern bekomme noch 300,- Bonus.
Wäre nicht gerecht und die Staatseinnahmen würden deutlich sinken – aber hei, wenn die SPD das so will …
Ok, das klingt nachvollziehbar. Ich hab übrigens auch kein Problem mit den Forderungen aus dem Interview.
@ Stefan Pietsch 8. Januar 2024, 12:25
Wenn die SPD der Ansicht ist, dass die Steuersätze zu hoch sind, weil sie jedem im Schnitt 300 Euro zu viel wegversteuern – warum plädiert die Partei nicht einfach für eine Absenkung der Steuersätze? Das ist doch viel einfacher!
Nein, zu hohe Steuern zu senken war nicht die Intention. Die war, die Anzahl der Steuererklärungen zu senken, um die Finanzbeamten zu entlasten. 🙂
Nein, ich hatte keine Ahnung. Deshalb auch hier meine Frage: Gibt es das „Dienstwagenprivileg“, über das so viel geschrieben wird, oder nicht?
Wie gesagt: Eher nicht. Ihre Beiträge und die von E. G. fand ich überzeugend. Pauschalisierungen sind sinnvoll, klar. Es geht nur um vor die Frage , ob diese richtig bemessen ist.
Ich habe auch eine Frage (an alle hier im Forum) : Haben unsere derzeitigen Diskussionen um kleinste Details in der gegenwärtigen Lage nicht etwas von Eskapismus? Wir haben wirklich größere Probleme.
Wir müssen diese Probleme aber nicht lösen, weswegen wir in unserer Freizeit ja diskutieren können, was wir wollen 🙂
Formaljuristisch gibt es keins, denn das wäre bereits wegen der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verfassungswidrig. 2006 schränkte der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die Pendlerpauschale auf jene Arbeitnehmer ein, deren Arbeitsweg über 20 km lag („Pendlerprivileg“ :-)). Natürlich war die Ungleichbehandlung der Steuerzahler ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz, weswegen es 2007 einkassiert wurde.
Will sagen: In dem Moment, in der eine Gruppe von Bürgern ohne tieferen Grund bevorzugt wird, tritt Karlsruhe auf den Plan. Gäbe es das Dienstwagenprivileg in dieser Form – bestimmte geldwerte Vorteile sind steuerbegünstigt gegenüber anderen Einnahmearten – wäre es längst untersagt. Der behauptete Vorteil ist nicht beweisbar. Die von mir zitierten Studien, die von FÖS habe ich mir genauer angeschaut, arbeiten mit Annahmen, die für die meisten Fälle nicht zutreffen. Also sind es theoretische Konstrukte.
Seit 2011 besitze ich kein eigenes Auto mehr. In den vergangenen 13 Jahren bin ich Leasing, Abo und Firmenwagen gefahren. Das vorteilhafteste Modell ist für mich tendenziell das Abo, in dem sämtliche Kosten inkludiert sind. Ich habe keine emotionale Bindung an Autos und lege keinen gesteigerten Wert auf ganz bestimmte Modelle oder Ausstattungsvarianten. Die Option Dienstwagen nutze ich als Verhandlungsmaße. Ist ein bisschen kompliziert. 😉
Wie im Artikel dargestellt hängt der Vorteil von Geschäftswagen von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, die erfüllt sein müssen. Sie treffen aber nur in wenigen Fällen zu: Hoher privater Nutzungsanteil, kurzer Fahrtweg (bei Außendienstmitarbeitern = 0), kein persönliches Interesse an bestimmten Typen und Modellen, hohe Benzinkosten, häufige mit dem PKW zurückgelegte Dienstreisen. In meinem sehr realitätsnahen Beispielfall trifft das nicht zu.
@ CitizenK 7. Januar 2024, 12:06
Das Thema ist nach auch deshalb so emotional aufgeladen, weil es nicht (nur) um ein Arbeitsmittel geht, sondern um ein Statussymbol.
Ich kannte jemanden, der trotz hoher Kosten nur deswegen einen Firmenwagen hatte, damit er das Arbeitgeber-Nummernschild vorzeigen konnte. Nun ja.
Mag sein, dass für einige Menschen ein Dienstwagen als Statussymbol zählt (wie grundsätzlich jedes leistungsstarke Auto, jede teure Armbanduhr, ein großes Haus, eine exklusive Urlaubsreise oder ein hohes Gehalt). Aber warum sollte sich jemand dafür interessieren, dass ein anderer ein Statussymbol hat, dass er nicht vorzeigen kann?
Denn es wird stets darüber debattiert, ob dem anderen so etwas „zusteht“, ob es „gerecht“ ist etc., nie geht es darum, dass einer erfolgreich ist – Sozialneid halt. Ich muss doch für mich schauen, ob es passt, und nicht, ob ein anderer mehr oder weniger hat.
Es ist mMn durchaus legitim nachzufragen, ob die pauschale Besteuerung nicht einen zusätzlichen Vorteil bringt gegenüber der Auszahlung in Geld.
Wie schon erklärt, hängt es von individuellen Umständen ab; für einige mag es sich richtig lohnen, andere zahlen drauf. In jedem Falle ist es so, dass ein Dienstwagenfahrer besteuert wird. Es geht also nur darum, ob durch die vom Staats wegen gewollte Pauschalisierung einer etwas mehr, ausreichend viel oder etwas weniger bezahlt im Vergleich zu einer akkuraten Veranlagung aller Einzelabrechnungen (die allerdings viele Abläufe auf allen Seiten enorm verteuern würde). Aber kein Dienstwagenfahrer erhält Subventionen, oder wird von Nicht-Dienstwagenfahrern alimentiert o.ä. Jeder, der so etwas behauptet, lügt.
Immer wenn ein Andersdenkender als Lügner bezeichnet wird, gehen bei mir die Warnlampen an.
Angenommen, die pauschale Regelung wäre wirklich um die 2 Mrd. günstiger als die Einzelabrechnung, dann wäre das eine indirekte Subvention. Die Behauptung hängt allein an dieser Rechnung, die es nicht gibt.
Finanzwirtschaftlich ist die Antwort klar: Nein. Eine Subvention ist eine direkte finanzielle Zuwendung. Diese Think Tanks wie auch Sie verwenden den Begriff zum politischen Kampf und Diskreditierung. Wie wären denn dann Wohngeld und Aufstockung zu bezeichnen? Auch als Subvention von Menschen mit geringem bis durchschnittlichem Einkommen?
Lassen wir einen Moment die Fragwürdigkeit der Berechnung außer Betracht und widmen uns der Frage, ob eine solche Berechnung überhaupt relevant ist. Wie Erwin Gabriel bereits früher ausführte, räumt der Gesetzgeber an zahlreichen Stellen Pauschalen ein. Das Wesen von Pauschalen ist, dass sie fast immer für den Bürger finanziell günstiger sind. Das gilt für die Werbungskostenpauschale Arbeitnehmer wie für Kapitalanleger usw. Wer mit der Pauschale benachteiligt wird, rechnet einzeln ab. Das würden viele Dienstwagenbesitzer ja auch tun – wenn die Finanzverwaltung nicht den Einzelnachweis „kaputt“ machen würde.
Das Ergebnis: Im Gegensatz zu anderen Pauschalen zahlen viele Firmenwagenbesitzer bei der Pauschalabrechnung drauf. Ist die Diskrepanz zwischen Kostenersparnis und Steuerbelastung jedoch zu groß, verzichten Anspruchsberechtigte auf den Dienstwagen. Das, CitizenK, stört jeden liberalen Staatstheoretiker. Ein Steuerrecht ist nach dieser Auffassung so zu gestalten, dass es die freie Entscheidung der Bürger möglichst wenig beeinflusst (Neutralität des Steuerrechts).
Die Finanzwirtschaft kennt die lineare, progressive, degressive sowie flache Besteuerung. Aus der Wahl des Steuersystems lassen sich zwar Vor- und Nachteile nach Einkommengruppen ableiten. Das sind aber keine Subventionen. Sie sollten davon auch die Finger lassen. Denn was ist denn z.B. eine Steuer, die nur für die oberen 6 Prozent der Einkommensbezieher gilt? Warum empfinden Sie eine so einseitige Belastung nicht als ungerechtfertigt? Gesetze sind dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz ausgesetzt. Für sie gilt das Prinzip der horizontalen wie vertikalen Steuergerechtigkeit. Ein Gesetz nur für eine kleine Gruppe von Bürgern, differenziert nach dem Merkmal Einkommen verstößt gegen dieses Prinzip der Gerechtigkeit. Das ist die Grundlage der Klagen gegen den Solidaritätszuschlag.
Sie haben bekanntlich mit der Suspendierung dieses Prinzips beim Soli kein Problem. Nur, warum haben Sie dann in der umgekehrten Richtung ein politisches Problem?
Den Soli in den ESt-Tarif einzubetten (einverstanden) war doch Ihre Forderung. Nur aus Sorge um die Steuersystematik?
Wie passt es zur Gleichbehandlung aller Steuerzahler, dass durch Zwischenschaltung einer Gesellschaft Mieteinkünfte wesentlich niedriger (nach einer Quelle sogar gar nicht) besteuert werden und die Grunderwerbsteuer wegfällt? Nur so als Beispiel. Die Zwischenschaltung von Gesellschaften hat ja noch weitere steuerliche Vorteile für bestimme Gruppen der Gesellschaft. Normalverdiener gehören nicht dazu. Das wissen Sie genau (und viel besser als ich), sagen es aber nicht.
Steuern werden selbstverständlich nur bestimmten Gruppen der Bevölkerung auferlegt: Sektsteuer den Sekttrinkern, Hundesteuer den Hundebesitzern, Kfz-Steuer den Autobesitzern. Und Einkommensteuer halt nur Einkommensbeziehern. Man könnte natürlich den steuerfreien Grundbetrag senken in Richtung biologisches Existenzminimum.
Andere zivilisierte (Rechts-)Staaten kennen ganz selbstverständlich Luxussteuern, sogar auf Autos! Sonderabgaben wie das „Notopfer Berlin“ und der Lastenausgleich waren auch hierzulande in Krisenzeiten akzeptiert. Haben wir nicht wieder eine Krisenzeit?
Ach ja, die Dienstwagen. Dieses eine Prozent als Grundlage der Pauschalisierung – wurde das aus der Luft gegriffen oder liegt dem eine Berechnung zugrunde? Was, wenn diese falsch war oder einfach überholt ist?
Eine (möglicherweise) unzutreffende und/oder unbewiesene/nicht beweisbare Behauptung ist noch längst keine „Lüge“.
Der Soli ist eine Ergänzungabgabe auf die Einkommensteuer. Da er als solcher nur vom Bund beschlossen werden kann und die Einnahmen der obersten Staatsebene zu stehen, unterhöhlt er die eigene Bemessungsgrundlage. Denn die Einnahmen der Einkommensteuer müssen mit den anderen Gebietskörperschaften geteilt werden. Das ist der verfassungsrechtliche Grund, warum die Möglichkeiten für solche Ergänzungsabgaben begrenzt sind. Der Bund kann nicht eine solcher Abgaben auf die andere packen.
Die Festlegung des Steuertarifs obliegt Bundestag und Bundesrat gemeinsam. Da sich für eine generelle Erhöhung der Einkommensteuer keine Mehrheiten in Deutschland finden, haben Linke nicht das geringste Problem mit diesem Umgehungstatbestand. Was Ihnen offensichtlich nicht klar ist: Systematik ist wichtig zum Erhalt und Durchsetzung von Gerechtigkeitsprinzipien. Aber die scheinen Ihnen egal, wenn es nur die „Richtigen“ trifft.
Die Gesetze macht der Deutsche Bundestag, nicht der Bürger! Vielleicht sollten Sie sich das ab und zu vor Augen halten.
Haben Sie von der Sektsteuer gehört, die nur dann gilt, wenn Schaumwein im Hyatt und Hilton serviert wird, dann aber nur auf solche mit einem Verkaufspreis über 100 Euro? oder von der Hundesteuer für Köter mit fünf Beinen? Nicht? Das ist aber schade.
Es ist ja bekannt, dass Sie viel Spaß an der Kreierung neuer Steuern für den Staat haben. Aber ich will Ihnen mal zwei Fakten in Erinnerung rufen. In Deutschland gilt das Demokratieprinzip und es gibt keine Mehrheit für neue Steuern. Könnten Sie eventuell in Erwägung ziehen, das in ihren Überlegungen irgendwann mitzudenken?
Die 1-Prozent-Regelung ist eine Konvention. Ich wiederhole mich: wer 1 % des Bruttolistenpreises versteuern muss, hat binnen dreier Jahre deutlich mehr als den Wertverlust eines PKW versteuert. Und wieso sollte das überholt sein? Auch hier zur Erinnerung: die Besteuerung nach einem Prozentwert führt dazu, dass die Steuer mit dem Wert der Bemessungsgrundlage steigt. Je teurer ein Auto wird, desto höher ist der Steuersatz. Das ist keine Kopfsteuer!
Ich benutze das Wort Lüge selten. Dieses Verdikt gilt nur, wenn jemand wieder besseres Wissen eine falsche Behauptung verbreitet.
Merci, gute Einführung ins Thema. Trotzdem wette ich darauf, dass „Dienstwagenprivileg“ als urban legend so schnell nicht aussterben wird 🙂 .
Dieser „Platzregen“ an Kommentaren bei dieser eigentlich banalen Sache – Dienstwagen- zeigt doch ziemlich klar wie tief in Deutschland in Bürokratie, in Vorschriften, in Verordnungen und Zeit-und Geld Verschwendung der Administration und der Buerger wir schon abgerutscht sind. Deutschland: Quo Vadis….
Ein typischer Hanni: direkt, mit einer gewissen Arroganz und das Ziel nur zur Hälfte treffend, aber dabei die Verteidigung entblößend. 🙂
Company Cars gibt es auch in den USA. Besitzer müssen für die IRA den Anteil der privaten Nutzung ermitteln mitteln eines Fahrtenbuchs. Da ist die deutsche Pauschalbesteuerung wesentlich unbürokratischer. Was also willst Du? Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen und dem Unternehmensgewinn sind zu versteuern, in welcher Form auch immer. Das ist in der OECD absolut unstreitig.
Der Unterschied liegt im deutschen Misstrauen gegenüber dem Bürger, vor allem gegenüber jedem, der mehr hat als man selber. Die USA setzen wie alle Länder, die Vertrauen in die Rechtschaffenheit ihrer Bürger haben, auf Self Declaration. Der tiefere Grund der moralisch aufgeheizten Debatte um Firmenwagen ist hier, dass die Nicht-Besitzer nicht nur fürchten, sondern fest glauben, den Besitzern würden Vorteile zugeschustert zu Lasten des Staates. In anderen Ländern gibt es diesen Neidreflex nicht. Wer mehr hat, wird entsprechend der demokratisch beschlossenen Gesetze taxiert. No big deal.
Gleiche Frage wie bei Stefan: heißt das, die Regelung muss weg, weil zu viel Bürokratie? Ist mir unklar.
!. Es ist in den USA nicht die die IRA; es ist der IRS der in der Sache die Behörde ist. Ich selbst hatte/habe Dienstfahrzeuge gefahren und kenne viele Leute die ebenso Firma Wagen haben. Von nicht EINEM ist mir bekannt das er ein Fahrtenbuch fuehrt. Wer ist denn nun hier unbürokratischer ??? Die KFZ und der Betrieb /Unterhalt sind Kosten der Firmen, basta. Aber mit dem Betrieb dieser Geraete/Maschinen/Investitionen wird ja auch die Wirtschaft unterstützt und angekurbelt. Also ein durchaus positiver Schneeball Effekt der mit Minimal Buerkratie gut funktioniert…Warum einfach wenn es auch kompliziert geht; a la Alemania
Wo ich jetzt wieder den Neoliberalen in mir entdecke…[*]
Die in Deutschland vergleichsweise großzügigen steuerlichen Abschreibemöglichkeiten beim Thema Auto stammen aus einer Zeit, als Individualverkehr noch als förderungswürdig galt. Angesichts der Probleme des Klimawandels und der gegenüber einer freiheitlichen Grundordnung meist feindlich gesonnenen Förderländer, kann das Volumen des Individualverkehrs nur noch als exzessiv bewertet werden.
Ich wäre für eine Entlastung der besonders mobilen Berufstätigen auf dem Bierdeckel. Jeder zurückgelegte Kilometer kann mit einer Pauschale geltend gemacht werden.
Die Nachfrage nach fragwürdigen Luxusautos würde schlagartig abnehmen. Vermutlich würden mehr Leute die Park & Ride Angebote des Öffentlichen Nahverkehrs nutzen oder vielleicht sogar zumindest außerhalb des Winters aufs Fahrrad/Brompton umsteigen.
[*] https://www.youtube.com/watch?v=odeXHrrEMQM
Ich lese gerade Edwards Buch, auf die sich die Veranstaltung bezieht. Der backlash gegen die übermässige Modellkritik des Zeitraums 2011 bis 2020 hatte einige gute Gründe. Edwards ist ein aus Chile stammender, mit dem Land sehr verbundener und dort auch in den intelligenteren Medien recht präsenter Ökonomie-Professor, der seit 40 Jahren in besseren US-Universitäten lehrt. Der Titel des Buches ist bewußt irreführend. Dies ist die intelligenteste Verteidigung der Chicago Boys und des „chilean ways“ für alle Zeiten.
Das ist auch mein Punkt. Alles, was den (Verbrenner-)Individualverkehr fördert, ist grundsätzlich besonders kritisch zu betrachten.
Stefan Sasse: „Alles was Individual Verkehr ( nicht nur limitiert auf Verbrenner) IST GRUNDSAETZLICH ZU FOERDERN und zu unterstuetzen..
„Die in Deutschland vergleichsweise großzügigen steuerlichen Abschreibemöglichkeiten beim Thema Auto stammen aus einer Zeit, als Individualverkehr noch als förderungswürdig galt.“
Absolut nicht.
Es gibt keine „großzügigen steuerlichen Abschreibemöglichkeiten“ fürs Auto. Privat ohnehin nicht und geschäftlich nur im normalen Rahmen aller übrigen Geschäftskosten.
Die steuerliche Behandlung von Autos hat nichts mit irgendeiner Förderung des IV zu tun.
„Ich wäre für eine Entlastung der besonders mobilen Berufstätigen auf dem Bierdeckel. Jeder zurückgelegte Kilometer kann mit einer Pauschale geltend gemacht werden.“
Exakt das ist seit Jahren Gesetz. Jeder Pendler bekommt für jeden Entfernungskilometer dieselbe Kilometeranrechnung. Egal welche echten Kosten ihm entstehen und egal welches Verkehrsmittel er nutzt.
D.h. konkret werden die ohnehin staatlich subventionierten ÖV-Nutzer noch einen zusätzlichen Steuerbonus während die Autofahrer draufzahlen.
Also alles schon wie von Dir gewünscht.
Ja aber mit Dienstwagen kann ich doch effektiv mehr abrechnen…?
Da gehen offenbar zwei Sachen durcheinander:
Bei der privaten Steuerabrechnung eines Pendlers kann er mit dem Dienstwagen exakt nur den Betrag abrechnen, den er für alle anderen Verkehrsmittel ansetzen kann.
Wobei dieser Betrag beim Auto (dienstlich oder privat) in der Regel niedriger ist als die Kosten, die ihm entstehen, bei den anderen Verkehrsträgern macht er Gewinn.
Das hat aber nichts zu tun mit Pauschalbesteuerung, die jemand für die private Nutzung eines Dienstwagens zahlen muß. Die hängt nur am Listenpreis und hat nichts mit tatsächlich gefahrenen Strecken zu tun.
Als ich mir zu Beginn meiner Selbsständigkeit vor ca. 12 Jahren für ca. 10 Tsd Euro mein derzeitigen Toyota als Gebrauchtfahrzeug gekauft habe, konnte ich das über afaik 6 Jahre voll steuerlich abschreiben. Hätte ich auch mit wesentlich teureren Autos machen können. Aktuell habe ich einen Kollegen mit Porsche, der das gute Stück in den letzten 6 Jahren 30 Tsd Km bewegt hat.
Von PKV-Versicherungsbeiträgen kann man nur den Teil absetzen, der den Leistungen der GKV entspricht. Die Versicherung muss das herausrechnen.
Beim Vorschlag, die PKW-Abschreibung bei der Mittelklasse zu deckeln, stünde aber sofort wieder der Vorwurf „Sozialneid“ im Raum. Autos sind in Deutschland halt nicht nur Autos.
Es ist vor allem ein gravierender Verstoß gegen Steuerprinzipien. Davon hält die Steuergewerkschaft übrigens nichts. 🙂
Das zentrale Steuerprinzip in Deutschland ist, dass Betriebsauswendungen bei der Gewinnermittlung abzugsfähig sind. Die Finanzverwaltung nimmt keine Bewertung über deren Angemessenheit vor. Wäre das nicht so käme der Gesetzgeber permanent in Konflikt mit Verfassungsgrundsätzen wie Verhältnismäßigkeit, Gleichheit, Diskriminierungsverbot usw. Viel Spaß dabei!ist e
Zum Nachdenken: Wieso ist eigentlich nicht die Abzugsfähigkeit der Bahnfahrtkosten gedeckelt und Bahncard 100 als Betriebsausgabe abzugsfähig?
Das sind bedenkenswerte Argumente, aber für staatliche Rente/Krankenkasse gibts ja auch Höchstsätze, warum dann bei Fahrzeugen nicht?
Bahn ist ja zumindest ökologisch ok, aber ich hatte mal einen Drei-Zentner Kollegen, der zu einer Software-Konferenz in die USA business class geflogen ist. Er konnte das absetzen.
Geschäfts- und Firmenwagen sind voll absetzbar.
Nach den Grundsätzen unserer Verfassung – und einer seriösen Steuerpolitik – ist eine Doppelbesteuerung ein und desselben Geschäftsvorfalls rechtswidrig. Sind die Aufwendungen eines Firmenwagens nur bis zu einer Obergrenze steuermindernd abziehbar, kann die Entnahme zur privaten Nutzung auch nicht voll versteuert werden. Ansonsten käme es zur Besteuerung bereits versteuerten Einkommens.
Auch Sozialausgaben sind voll vom steuerpflichtigen Gewinn abziehbar.
Es darf nicht disktuiert werden, die Abschreibefähigkeit des gesamten Kaufpreises des Autos zu deckeln, weil jemand könnte einen solchen Vorschlag mit Sozialneid in Verbindung bringen?
Ich würde auf so einen Einwurf reagieren mit:
„Ja, nenns Sozialneid. Mir egal.“
In vielen Teilen der Welt gibt es real existierende Sozialneidgefühle gegenüber uns. Ich bin damit persönlich konfrontiert und in einem Prozess zu dem Schluß gekommen, das für menschlich nachvollziehbar zu halten.
Es gibt keinen sachlichen Grund für die Deckelung. Da dieser fehlt, ist es Willkür und hinter der Willkür steckt Sozialneid.
ja, nenn es Sozialneid. Mir egal. Ich habe eher weniger Sozialneid, aber für mich ist das wie gesagt ein zutiefst menschliches Gefühl.
Rational betrachtet würde der Staat so c.p. mehr Geld einnehmen. Es stände mehr Geld für Waffen und dem ökologischen Umbau bereit.
mehr Geld für Waffen bringt mich auf einen guten Gedanken: Die Bundeswehr verfügt über einen sehr umfangreichen Fuhrpark mit hochpreisigen Fahrzeugen. Wenn deren Mitarbeiter diese privat nutzen und diese Nutzung entsprechend versteuern müssen (Der Bruttolistenpreis für die 1%-Methode ist zum Teil extrem, insbesondere was eingebaute Extras wie Kanonen betrifft), dann würde sich das echt für den Staat lohnen.
Wenn Sie auf der Strasse unbedingt einen Leo 2 treffen möchten, nur zu. Kleiner Tip – der Fahrer dieses Fahrzeuges würde nicht einmal merken, dass er sie gerade überrollt, selbst wenn Sie in einem Auto sitzen 🙂 .
Von der Logik her müsste? man auch bei Computern, Büroausstattung usw. deckeln. Darf ein teurer Mac nur bis zur Höhe eines Discount-PCs abgeschrieben werden, Büromöbel bis zur IKEA-Grenze? Kein realistisches Konzept.
Wer die unsinnige Regelung bei den PKV-Beiträgen erfunden/eingeführt hat und warum, weiß ich nicht.
Das alles ist noch zu übersichtlich. Deswegen hier noch zwei zusätzliche Steuerregelungen:
1) Die Privatnutzung betrieblicher KfZ unterliegt zu 80% der Umsatzsteuer, 20% sind diesbezüglich steuerfrei.
2) Für Elektroautos wird nicht der volle Bruttolistenpreis für die 1%- Methode verwendet, sondern nur die Hälfte (wenn über 60.000 €) bzw. ein Viertel (wenn darunter).
Wer sich immer noch langweilt, möge sich mit Hybridfahrzeugen befassen…
ad 1) Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die Pauschalversteuerung enthält die Umsatzsteuer.
ad 2) Einen Hinweis auf die unterschiedliche Besteuerung habe ich in meinem Transparenzhinweis gegeben. Auch andere Länder fördern die E-Mobilität, in dem sie hier die Besteuerung differenzieren.
1) Das ist richtig (Deswegen Brutto-listenpreis), aber der geldwerte Vorteil unterliegt danach noch einmal (unternehmensseitig) der Umsatzsteuer;
https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/private-pkw-nutzung/1-regelung-berechnung-umsatzsteuerpflichtiger-unternehmer_186_410342.html
2) Stimmt, ich wollte es nur noch mal ausformulieren, weil es in meinen Augen gut zeigt, wie das Bemühen, andere Ziele im Steuersystem zu verwirklichen, das Regelwerk so kompliziert und kleinteilig macht.
2) Stimmt, ich wollte es nur noch mal ausformulieren, weil es in meinen Augen gut zeigt, wie das Bemühen, andere Ziele im Steuersystem zu verwirklichen, das Regelwerk so kompliziert und kleinteilig macht.
Präzise und genau auf die 12.
lol
@Cimourdain hat es in seines letzten Beitrag klargemacht. Wir machen in Deutschland ein Zwergenaufstand und generieren einen Sturm im Wasserglas wegen „Dienstfahrzeugen“. Haben wir denn derzeit in Deutschland und in Europa nicht brennende und und gravierendere Probleme als uns dieserart selbst zu malträtieren? []
@CitizenK: Trefflich; wir haben wirklich grosesere Probleme im Lande…
Ueberlasst es doch dem Arbeitgeber/Firma und dem Arbeitnehmer allein ob und wie die Kompensation aussehen soll. Firmenwagen ist dann ein Teil des Gesamtpaketes . Das wir dann in der Regel ein kleineres Gehalt sein. In jedem Falle.; das ist Sache der beteiligten Parteien. Dann kann und SOLL sich der Staat volkommen raushalten. Ein erster Schritt zur Verschlankung der fett gewordenen Bürokratie..
Das ist ja auch so, Hanni. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind frei zu entscheiden, wie eine Vergütung zu erfolgen hat. Nur ist das Entgelt prinzipiell steuerpflichtig und damit scheinst Du ein Problem zu haben.
Löhne und Gehälter sind vom Unternehmensgewinn voll abzugsfähig (deductive). Damit sind sie in dem Moment steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt auf Ebene des Arbeitnehmers, da ihm das Einkommen (Überschusseinnahme) zufließt.
Die Aufwendungen für einen Geschäfts- oder Firmenwagen sind auf Ebene des Unternehmens vollumfänglich vom Gewinn abziehbar. Sie fließen damit dem Arbeitnehmer steuerfrei zu. Das ist solange in Ordnung wie der Arbeitnehmer dies rein zu dienstlichen Zwecken nutzt. Fährt er damit auch in seiner Freizeit, ist das eine Privatentnahme. Ihm fließt ein geldwerter Vorteil zu, der noch nicht versteuert ist. Und natürlich muss das versteuert weden – was denn sonst?!
@Stefan P: Lass uns übereinstimmen das wir in dieser Sachen eben Nicht uebereinstimmen…Es gibt „ergiebigere“ Themen ueber die wir „florettieren“ koennen und sollten
@t-online.de
„Auch CitizenKs Bekannte macht Fehler und sie betrügt.“
Wie bitte? Was soll das? Was ist damit gemeint?
Nun, ich habe ausführlich dargelegt, was der Sinn von Prüfungen im Allgemeinen wie Steuerprüfungen im Besonderen ist.
1. Kontrolle des ordnungsgemäßen Funktionieren des Systems.
2. Entdeckungsrisiko für dolose Handlungen.
Für jedes System ist es von entscheidender Bedeutung, dass seine Funktionen so funktionieren, wie es beabsichtigt ist. Es ist dabei unerheblich, wer es anwendet. Ob jemand, der nur den Eingangssteuersatz zahlt, die korrekt Fahrtkosten und Spesen von Bewerbungskosten ansetzen kann oder ob ein Start-up-Gründer seine abzugsfähigen Fahrtkosten für Neukunden richtig berechnen kann, darf den Master des Systems, den Steuergesetzgeber, nicht interessieren.
Die Neigung zu kriminellen Verhalten und damit zum Steuerbetrug sind in der Gesellschaft gleichverteilt. Als jemand, der in unregelmäßigen Abständen mit betrügerischem Verhalten von Mitarbeitern konfrontiert ist, kann ich das eindeutig bestätigen. Der Anteil kriminieller Mitarbeiter unterscheidet sich nicht nach Position und Gehaltsstufe.
Sie halten es anscheinend für unerheblich, wenn hunderttausende oder gar Millionen Steuerzahler das Gesetz nicht korrekt anwenden und dadurch Fehlberechnungen entstehen. Hauptsache, ein paar Tausend mit hohem Einkommen werden penibel darauf kontrolliert, dass bei ihnen alles ordnungsgemäß ist.
Wiederholt plädieren Sie für zweierlei Recht. Eines für die oberen 10 Prozent und eines für die anderen. Die oben dürfen mit bürokratischen Regeln und Auflagen drangsaliert werden, sollen sich den ganzen Tag mit Prüfern beschäftigen, so dass sie nur noch bitten können, mehr an den Staat zu zahlen. Und die Bürger, die bitte von Bürokratie, Prüfungen und Kontrollen verschont werden sollen, weil die es ohnehin schon schwer haben und sich teure Berater nicht leisten können.
Ich möchte nicht in so einem Land leben, das Sie herbeisehnen.
Es gab keinen Betrug. Der Satz stellt eine Falschbehauptung dar und erfüllt möglicherweise den Tatbestand des § 186 StGB. Entweder Sie stellen das richtig oder Sie veranlassen die Löschung.
Der vollständige Text lautet:
Auch CitizenKs Bekannte macht Fehler und sie betrügt. So wie der Millionär. Deswegen muss sie zumindest einem minimalen Entdeckungsrisiko ausgesetzt werden – egal ob mit ihren Fehlern oder oder Betrügereien.
Es ist damit klar gemacht, dass es hierbei nicht um die Person, sondern um das Beispiel geht. So wie im Artikel Stefan P. keine reale Person ist.
Für eine Falschbezichtigung muss eine Person übrigens klar mit Namen benannt sein. Wenn Sie sich angegriffen fühlen, tut es mir leid.
Stan S: Zitat „dass deren Erklärungen so kleinviehig sind, dass beiden Seiten gut getan wäre, auf die Prüfung zu verzichten.“ Zitat Ende. Warum nicht auf die Aufgabe/Vorschrift komplett verzichten? Macht Naegel mit Köppen. Mut zur gesunden und richtigen Aktion. Nicht weiter in diesem [] Klein-Klein, in dem unser Gesellschaft in D. nun schon seit bad 40 Jahren immer mehr versinkt.
Habe das von RA noch mal rausgepickt, weil es in einer rationalen Debatte das Ende dieser Debatte wäre:
Das ganze „Dienstwagenprivileg“ besteht darin, daß der zweite Fall mit einer Pauschale abgegolten wird, weil die Einzelabrechnung für Finanzamt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu mühsam ist.
Die Pauschale IST also die einfachste Lösung.
Gleichzeitig bin ich zu 100% sicher, dass ich auch noch die nächsten 10 Jahre regelmässig mit schlampig un-informierten Artikeln und TV-Beiträgen zum nicht existierenden Thema „Dienstwagenprivileg“ belästigt werde. Weil „Journalisten“ dumm, faul, feige, ungebildet und schlecht erzogen sind.
Gruss,
Thorsten Haupts
Ich habe mich köstlich amüsiert. Da schreibt der Autor die ganze Zeit wie sinnlos das Dienstwagenprivileg sei, wiederholt dabei auch gerne mal seine Argumente, nur um dann im kleingeschriebenen Sternchentext hellgrau auf weiß, kleinlaut zu erwähnen, dass es sich für ihn eben doch lohnt.
(Sonst hätte er ja auch keine Probleme mit der Forderung der Abschaffung.)
Das PlugIn-Hybriden das schlechteste beider Welten darstellen und von ihren Fahrern fast ausschließlich mit Benzin betrieben werden, ist hinlänglich bekannt.
Und diese Nebelkerze immer mit der „Vereinfachung“. Jeder mit einem Restverständnis ökonomischer Grundaspekte weiß, dass eine Pauschale Nutzung incentiviert. Niemand würde auf die Idee kommen eine Flatrate für z.B. Gasverbrauch zu fordern. Weil Energie sparen dann natürlich auf der Prio-Liste ganz nach hinten rutscht. Beim Auto fahren soll das anders sein? Wie gesagt, einfach köstlich wie der Autor es nicht schafft aus seiner Denkweise auszubrechen.
Dargestellt wurde der Normalfall der Besteuerung. Der steht im Zentrum der politischen Aufregung, nicht die steuerliche Förderung von BEVs. Und unter der Bedingung des hälftigen Steuersatzes wird der Firmenwagen naturgemäß günstiger. Aber haben Sie mal ausgerechnet, welcher Betrag da versteuert wird? Nein? 2.041 Euro im Monat, mithin 24.492 Euro im Jahr. Der Aufwand für das Abo ist dagegen mit 1.371 Euro im Monat (jährlich 16.452 Euro) wesentlich günstiger. Und trotzdem behaupten viele, die Pauschale sei eine Vergünstigung.
Wir haben einen Staat, der alles Mögliche fördern will, so auch den Kauf von Elektroautos. Ich bin gegen jede dieser Förderungen, egal was Sie aufzählen mögen. Aber wie soll ich mich dagegen wehren, wenn der Staat dafür, dass ich einen Hybrid fahre, nur die Hälfte des sonst üblichen Steuersatzes will? Davor hatte ich übrigens einen nicht-geförderten Firmenwagen, so viel zu Ihrer Beruhigung.
Wir sind uns einig, dass die Begünstigung des Hybrids klimatechnisch Köse ist. Ich sehe das auch für den Elektro so, aber nur so haben Länder wie Norwegen eine sehr breite Abdeckung mit diesen spaßlosen Gefährten geschafft. Das gehört eben auch dazu. Wer duscht, wird in der Regel nass.
Die Förderung von E- und Hybrid-Mobilität ist eine Begünstigung. Die normale Besteuerung von Firmenwagen nicht. Darum und um nicht mehr geht es im Artikel.