Von Grundrechtseinschränkungen und Staatsbürgern

Die Deutschen sind ein seltsames Volk. Sie ertragen klaglos ein in Teilen dysfunktionales Staatswesen, aber möchten, dass dieses System, das seine Aufgaben so schlecht erfüllt, stets mehr Geld und Kompetenzen bekommt. Die Deutschen dringen selbst dann noch auf die Einhaltung von Regeln, wenn diese sich als unsinnig oder gar absurd herausgestellt haben. Die Corona-Pandemie und das Management der Krise durch die Politik sind ein Beispiel, wo die deutsche Staatsgläubigkeit auf eine harte Probe gestellt wird. Wenig funktionierte in diesen Monaten, in denen der Staat nie gekannte Grundrechtseinschränkungen verfügte und gleichzeitig wie der erschöpfte Hamster im Rad immer weniger Nutzen produziert. Egal, Regeln sind dafür da eingehalten zu werden, so schalt es laut – um dann im Stillen umgangen zu werden. Wir Deutschen sind nämlich nur moralisch im laut sprechen.

Lesedauer: 5 Minuten

Schon Jesus wusste: die größten Moralprediger sind die größten Moralbrecher. Nun könnte man behaupten, Christus habe als Gottes Sohn den Vorteil umfangreicher Akteneinsicht in den Charakter der Menschen gehabt. Er konnte Pharisäer schnell demaskieren. Heute ist das mit Google und Instagram möglich. Luisa Neubauer, das Gesicht der deutschen Klimaschutzbewegung, tut gerne das, was sie den Menschen austreiben will: sie fliegt zu fernen Orten um die Welt kennenzulernen. Mehr noch, als Frau mit großem Sendungsbewusstsein lässt sich ihre Fangemeinde an ihrem Tun teilhaben. Als der Widerspruch zunehmend publizistisches Interesse fand, tat sie das Naheliegende. Sie schloss die Öffentlichkeit von ihrem privaten Tun auf Instagram aus.

Heiß wurde zuletzt hier der „Fall Wolfgang Kubicki“ diskutiert. Es ging dabei von Seiten sämtlicher Kommentatoren außer mir nur um eins: Das Fehlverhalten eines prominenten Politikers. Das Vergehen: eine Ordnungswidrigkeit, so wie bei Rot über die Ampel zu gehen. Regen Sie sich ernsthaft auf, wenn Sie morgen jemanden sehen, der es einfach nicht abwarten kann die Straße zu überqueren?

Die Konfliktbeziehung von Umfragen und Recht

Dieser Vergleich zeigt, wie sehr wir ein Thema gehypt haben. Seit die Bundeskanzlerin in ihrer legendären Corona-Rede im Frühjahr 2020 mahnte, die Pandemie ernst zu nehmen, dreht dieses Volk durch. Die Zustimmung zu den auf dem Höchststand der Infektionen eingeführten Beschränkungen ist so hoch wie eh und je. Während alle anderen Länder um uns herum seit Monaten Fahrplänen zurück zur Normalität folgen, gibt es einen solchen in Deutschland nicht einmal. Es gilt das Wort der chaotischen Angela Merkel: Auf Sicht fahren. Aber wer würde seine Geschicke schon einer Person anvertrauen, die mit Navi nicht die eigene Garage findet?

Politiker handeln im Geflecht von Mehrheitspositionen in der Gesellschaft, häufig festgestellt durch Umfragen mit rund 1000 Befragten und den rechtlichen Zwängen, welche nicht zuletzt die Verfassung vorgibt. Manchmal stehen diese Pfeiler der Meinungsbildung der Regierenden in Konflikt. Das Verhalten der Politik ist dann höchst aufschlussreich.

Im Mai diesen Jahres traf das Bundesverfassungsgericht eine aufsehenerregende Entscheidung zum Klimaschutzgesetz der Bundesregierung. Das Gesetz war am 30. Dezember 2019 im Gesetzesblatt veröffentlicht worden. Bitte beachten Sie die zeitliche Distanz zwischen Rechtskraft des Gesetzes und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 29. April 2021. Dazwischen liegen gerade 1 Jahr und 4 Monate. Das Urteil fand große Zustimmung in der publizierten Meinung, zumal die Grünen sich in einer Umfragehoch befanden. Entsprechend reagierte die Politik sehr schnell und umfangreich. Bundeskanzlerin und ihr Kabinett bekräftigten, dass umgehend zu handeln sei und schoben binnen Wochen eine Gesetzesnovelle auf den Weg.

Auch 19 Monate nach Einführung der ersten einschneidenden Grundrechtseingriffe hat Karlsruhe keine einzige abschließende Entscheidung getroffen. Kläger fühlen sich vom obersten Gericht hingehalten und ausgebremst. Laut Richterbund liegen den Roten Roben eine Rekordzahl an Klagen und Eilanträgen insbesondere gegen die sogenannte Bundesnotbremse vor. Doch die Hüter der Verfassung geben nicht einmal einen Hinweis, wann mit Entscheidungen in ganz zentralen Fragen der rechtlichen Ordnung zu rechnen ist.

Der bereits bei seiner Ernennung umstrittene Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth arbeitet seit Monaten daran, die Autorität des Gerichts zu untergraben. Wie an diesem Wochenende von WELT am Sonntag aufgedeckt wurde, bat der frühere CDU-Politiker und Duz-Freund von Angela Merkel persönlich darum, mit Vertretern der Bundesregierung die sensible Corona-Thematik bei einem Dinner im Bundeskanzleramt erörtern zu können. Die Journalisten schreiben:

Offenbar gab Harbarth die Fragen vor, die in den Vorträgen beim Abendessen behandelt werden sollten: „Welche Beurteilungsspielräume verbleiben den Gewalten bei tatsächlichen Unklarheiten? Wie viel Überprüfbarkeit verbleibt dem BVerfG? Wie kann Sicherheit gewonnen werden? Welche Evaluierungspflichten sind dabei zu berücksichtigen?“

Aus dem Dinner und den Umständen lässt sich eine Verletzung der Neutralitätspflicht des Bundesverfassungsgerichts herauslesen. Harbarth steht nun auch bei seinen Richterkollegen in der Kritik. So musste sich der Präsident im September vor dem Richter des Ersten Senats, Henning Radtke, für seine Themenauswahl rechtfertigen. In Karlsruhe begegnen sich Bürger und Staat auf Augenhöhe. Der Bürger hat dort die Möglichkeit, Eingriffe des Staates in seine unveräußerlichen Grundrechte zurückzuweisen, während die Vertreter des Staates einer strengen Begründungspflicht unterliegen. Es gibt kein Über- / Unterordnungsverhältnis.

Bei Grundrechtseingriffen dringt der Staat in die Rechtssphäre des Bürgers ein und das darf er nicht. Es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor. Anders als viele Kommentatoren meinen, ist dies nicht schon durch potentielle Gesundheitsgefahren der Bürger untereinander gegeben. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht neben den anderen Grundrechten, muss also abgewogen werden. Ob die Abwägung rechtens ist, darüber muss vor Gericht gestritten werden, das kann der Staat nicht für sich entscheiden.

Diese Woche nun urteilte der bayrische Staatsgerichtshof geradezu vernichtend über die von der Staatsregierung in München verfügten Ausgangssperren im Frühjahr 2020.

Die Ausgangsbeschränkung sei „keine notwendige Maßnahme“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gewesen, auf dessen Generalklausel in Paragraf 28 sie sich stützte. So habe der Verordnungsgeber „die triftigen Gründe, die zum Verlassen der eigenen Wohnung berechtigen, so eng gefasst, dass die Norm im Ergebnis gegen das Übermaßverbot verstößt“. Dem Verordnungsgeber stehe zwar grundsätzlich ein Rechtsetzungsermessen zu, das aber dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliege – und damit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.

Und weiter heißt es in Zitaten aus dem Urteil:

Weiter habe die Staatsregierung es versäumt, „bei der Auswahl der Maßnahmen von mehreren gleich geeigneten Mitteln das die Grundrechte der Normadressaten weniger belastende zu wählen“. So seien statt einer Ausgangsbeschränkung mildere Mittel wie Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum in Betracht gekommen, wie sie in anderen Bundesländern auch praktiziert wurden.„Der vom Antragsgegner vertretene gedankliche Schluss, dass die restriktivere Maßnahme im Vergleich immer die besser geeignete Maßnahme ist, ist dabei in dieser Allgemeinheit unzutreffend“, so das Gericht in seiner 31 Seiten umfassenden Begründung.

Sätze, die grundsätzliche Zweifel wecken, dass der Staat auch auf Bundesebene weitgehend die Vorgaben des Grundgesetzes – geeignet und verhältnismäßig – eingehalten habe, wie es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Art. 20, 28 I GG vorgibt. Die Reaktion auf das Urteil, das der politischen Klasse in Bayern das verfassungsrechtlich gebotene Urteilsvermögen abspricht, ist überschaubar. Kein Spitzenpolitiker mochte sich äußern, auf schnelle Gesetzesnovellen wird keiner hoffen können.

Staatsversagen in der Pandemie

Unser rechtsstaatliches System basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Dabei handelt es sich politisch um die Beschränkung von Macht. Zu Recht hat Stefan Sasse in vielen Artikeln die Meinung vertreten, dass es kein Machtvakuum gebe. Wo jemand auf seine Machtbefugnis verzichtet, tritt jemand anderes ein. In den Monaten der Pandemie erlebten wir den Ausfall gleich zweier Gewaltenebenen. Bundestag und Länderparlamente nickten nur noch die Gesetzesvorlagen und Ermächtigungen der Exekutive ab, statt sie breit zu diskutieren, zu überarbeiten und mit engen Verfallsdaten zu versehen. Die Verwaltungsgerichte trafen weitgehend nur Eilentscheidungen, die naheliegender Weise die Maßnahmen absicherten. Sie ließen aber früh erkennen, dass der Staat zu weitgehend in die Grundrechte eingreife. Das Bundesverfassungsgericht hält sich bis heute vornehm zurück.

Die Vereinbarung der rechtstaatlichen Ordnung fußt zum einen darauf, dass alle Gewaltenebenen des Staates ihre Aufgaben gewissenhaft zum Wohle des Volkes erledigen. Arbeitsverweigerung ist nicht vorgesehen. Deswegen hat der Bürger die erlassenen Gesetze zu befolgen, weil Zuwiderhandlungen sonst mit dem Gewaltmonopol des Staates geahndet werden. Soweit, so gut.

Der Bürger muss sich aber nicht nur nach den Gesetzen richten. Er soll sie auch in Frage stellen. Das ist die hohe Bürgerpflicht.

Wir müssen dazu nicht auf Artikel 20 Grundgesetz zurückgreifen:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Und:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Wir reden nicht von Revolution, allein schon, weil es den meisten schwerfallen dürfte festzustellen, ob ein Gesetz gemäß der verfassungsmäßigen Ordnung erlassen wurde. Vertrauen ist da zwingend erforderlich. Aber Gesetze dienen Zielen. Der moderne Staat mutet dem Bürger durchaus zu zu urteilen, ob Gesetze, nach denen er sich richten soll, geeignet sind, die Ziele zu erfüllen. Oder man sie politisch bekämpfen muss, weil sie zwecklos und damit im Zweifel schikanös sind.

Sie erinnern sich: Politiker richten sich sehr stark nach Umfragen. Sie signalisieren, wie die Gesellschaft denkt. So lange eine Mehrheit an den Beschränkungen festhalten will, wird die Politik nur widerwillig und ggf. gezwungen durch Gerichtsurteile diese aufheben. Schwierig wird es für Andersdenkende, wenn selbst Verfassungsrichter zu populistischen Verhaltensweisen übergehen.

Was der Soldat in Uniform vielen Zivilisten voraushat

In den Achtzigerjahren habe ich fünfzehn Monate meines Lebens diesem Staat geopfert und in der Bundeswehr gedient. Ich bewachte in den Tagen nach Weihnachten im tiefsten Schneetreiben Hubschrauber und reparierte alte MANs, auch wenn dies mit zwei linken Händen außerordentlich schwer war. Ich stellte diese Befehle nie in Frage, weil ihr Sinn offensichtlich war.

Ich war allerdings kein guter Soldat, jedenfalls nicht nach Ansicht meiner Vorgesetzten. Das lag nicht an meinen durchschnittlichen Schießkünsten oder den durchaus guten sportlichen Leistungen. Aber ich stellte zu viele Fragen nach dem Zweck von Befehlen und das in einem Umfeld, wo die widerspruchslose Befolgung von Befehlen die Geschäftsgrundlage bildet. So habe ich nie verstanden, warum die Stube immer zwingend freitags um 12 Uhr gereinigt war, aber niemals um 11:30 Uhr. Am Ende hielt man meine Leistungen nur für den Grad des Gefreiten für würdig, wo sonst jeder mindestens zum Obergefreiten aufstieg. Das bekümmerte mich wenig, auch wenn solcher Einsatz wenn nicht Ansehen, dann doch monatlichen Sold kostete.

Vielleicht habe ich in dieser Zeit nicht viel gelernt, aber eins dann doch: Die Idee des Staatsbürgers in Uniform ist nicht einfach ein Ideal. Es bedeutet, Befehle in Frage stellen zu dürfen, ja zu müssen. Kein Soldat muss schikanöse Anordnungen über sich ergehen lassen, von grundgesetzwidrigen Befehlen ganz zu schweigen. Dazu durchlief schon damals jeder Wehrdienstleistender Wochen der Schulung. Niemals musste ich für mein Verhalten in den Bau noch wurde ich in anderer Form gemaßregelt. Missbilligt wurde es dennoch.

Die Deutschen sind obrigkeitsverliebt, aber nur, wenn es sich dabei um den Staat handelt. Die gleichen Leute, die allein dem Bürger als Arbeitnehmer das Recht einräumen wollen, selbst zu bestimmen wo und wie er seine Arbeitsleistung erbringt und sei es auf Mallorca, besitzen nicht ein Minimum Vertrauen, dass die Mitbürger in ihrem Urteilsvermögen reif genug seien, den Nutzen von Masken abwägen zu können. Die Deutschen ertragen klaglos jedes Staatsversagen, sie lassen sich ein X für ein U vormachen.

Am Anfang der Pandemie konnte die Politik keine der erforderlichen Masken beschaffen. Also behaupteten Bundesregierung und die ihr geneigten Wissenschaftler, solche Stoffteile seien nur von geringem Nutzen. Ein Blick in die täglichen Auslandsnachrichten hätten bei aufgeklärten Menschen Zweifel nähren können. Man ließ sich verkaufen, dass besonders gefährdete Gruppen – hochtrabend nannten Politiker sie „vulnerabel“, weil das niemand verstand – nicht besonders geschützt werden könnten. Einschränkung auf Einschränkung folgte und schließlich brüstete sich die Politik, den Bürgern geholfen zu haben, die gesetzlich verfügten Verbote wirtschaftlich überlebt zu haben. Einerlei, dass der Staat zwar große Versprechen riss, die Einhaltung aber auf irgendwann verschob.

Weiter folgten grob falsche Zahlen bei der Auslastung der Intensivbetten, mit denen mehrmals der Lockdown begründet wurde. Ein Lockdown, der vier Wochen anhalten sollte und tatsächlich ein halbes Jahr dauerte. Und als dieser Tage der Gesundheitsminister offenlegte, dass die Impfquoten systematisch zu niedrig angegeben sind, erregte das niemanden. Wir sind anscheinend an das statistische Unvermögen unserer Beamten genauso gewöhnt wie die Unehrlichkeit der Politik. Denn das Zahlendesaster haben auch hier die meisten längst geahnt.

Permanentes Staatsversagen in einem Land, das nicht einmal mehr allgemeine Wahlen ordnungsgemäß veranstalten kann, und Ausfall mehrerer Gewaltenebenen und dennoch soll zumindest der Bürger gesetzestreu funktionieren. Am besten so, dass er den ganzen Unsinn, den offensichtlich überforderte Politiker und unfähige Beamte veranstaltet haben, nicht in Frage stellt. Wolfgang Kubicki hat dies getan. Er hat öffentlich gemacht, was viele in diesem Land ohnehin seit Monaten tun: im Politischen Rechtstreue heucheln und im Privaten nach eigenen Regeln spielen.

Und dann haben die Deutschen noch eine unangenehme Eigenschaft, die moralische Überhöhung durch Anmahnung von Vorbildfunktionen. Irgendwie wollen die Deutschen immer Vorbild sein und schaffen es nicht. Wir haben die Mitbestimmung zu einer Karikatur gemacht und die Energiewende in den Sand gesetzt. Wir sind vorbildlich aus der Kernkraft ausgestiegen, weil wir besser als andere um die Gefahren von Uranteilchen auf die Umwelt wissen. Nur die bittere Wahrheit lassen wir nicht an uns heran: Deutschland ist höchstens noch ein Vorbild für Staatsversagen.

In meinem Leben hatte ich nur ein Vorbild: die Hollywood-Legende Cary Grant. Als ich dem Kindesalter entwachsen war, merkte ich jedoch, dass Schauspieler Fiktionen bedienen. Wer merkt, dass wir in Bezug auf unseren Staat einer Fiktion aufsitzen?

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  • Ant_ 10. Oktober 2021, 17:04

    Witzig, wie dieser Artikel zu genau den gleichen Urteilen gekommen wäre, wenn die Pandemie Deutschland komplett lahm gelegt hätte: Staatsversagen.

    Ich denke Sie sollten sich vielleicht auf den Gedanken einlassen, dass die Entscheidungen von staatlichen Stellen und Personen wirklich hart mit den Trade-offs gerungen haben, und vielleicht damit starten dass diese vorhanden sind. Die verleugnen Sie meiner Meinung nach nämlich komplett.
    Darüber hinaus war immer klar, dass wenn alles richtig gemacht wird, es nach zu viel staatlichem Eingreifen aussehen würde. Es ist wohlfeil, sich jetzt hinzustellen und sich über staatlichen Dirigismus und viel zu devote Mitbürger*innen herzuziehen. Sie haben da doch überhaupt kein Skin in the game.

    Darüber hinaus ist die Aussage:
    „In Karlsruhe begegnen sich Bürger und Staat auf Augenhöhe. Der Bürger hat dort die Möglichkeit, Eingriffe des Staates in seine unveräußerlichen Grundrechte zurückzuweisen, während die Vertreter des Staates einer strengen Begründungspflicht unterliegen. Es gibt kein Über- / Unterordnungsverhältnis.“
    Wirklich… wow. Eine der Öffentlichkeit nicht Rechenschaft schuldige Institution des Staates als außerhalb desselben zu erklären und mit dem epistemischem Privileg, richtig und falsch unabhängig der eigenen gesellschaftlichen und institutionellen Position zu erkennen, auszustatten.

    Ich weiß noch nicht mal richtig, wie ich das kommentieren soll.

    • Stefan Pietsch 10. Oktober 2021, 17:28

      Ich kritisiere seit dem 4. Mai 2020 die Corona-Beschränkungen und das staatliche Versagen in der Pandemie wie das Fehlen eines Fahrplans. Dies festzustellen ist nun wahrlich keine Neuigkeit.

      Ich sehe kein Ringen. Ich sehe Kopflosigkeit und eine Bundeskanzlerin, die von ihren inneren Ängsten beherrscht und von NoCovid-Enthusiasten beraten ist. Ich sehe eine Bundesregierung, die lange nicht mehr ins Grundgesetz geschaut hat, die das Verhältnisprinzip nicht buchstabieren kann, die die Grundzüge der Kybernetik nicht begriffen hat und keinen Fahrplan für ihr politisches Handeln besitzt.

      Sie haben da doch überhaupt kein Skin in the game.

      Annahme. Annahmen müssen nicht richtig sein.

      Eine der Öffentlichkeit nicht Rechenschaft schuldige Institution des Staates als außerhalb desselben zu erklären …

      Ich verstehe Sie und Sie haben einen Punkt. Sie verstehen mich jedoch nicht und ich denke, ich habe ebenfalls einen Punkt.

      • Ant_ 10. Oktober 2021, 20:22

        „Ich sehe kein Ringen. Ich sehe Kopflosigkeit und eine Bundeskanzlerin, die von ihren inneren Ängsten beherrscht und von NoCovid-Enthusiasten beraten ist. Ich sehe eine Bundesregierung, die lange nicht mehr ins Grundgesetz geschaut hat, die das Verhältnisprinzip nicht buchstabieren kann, die die Grundzüge der Kybernetik nicht begriffen hat und keinen Fahrplan für ihr politisches Handeln besitzt.“

        „Ich verstehe Sie und Sie haben einen Punkt. Sie verstehen mich jedoch nicht und ich denke, ich habe ebenfalls einen Punkt.“

        „Annahme. Annahmen müssen nicht richtig sein.“

  • Thorsten Haupts 10. Oktober 2021, 21:31

    Ich bin, verehrter Stefan Pietsch, in vielen angesprochenen Einzelfragen Ihrer Meinung und trotzdem grosso modo etwas grosszügiger mit der Politik: Es gibt für eine Pandemie bisher keine wirklichen „Best Practices“. Es gibt sie aber, zum Teil seit Jahrzehnten, beispielsweise im Projektmanagement, und trotzdem bekommen es viele wirtschaftliche Grossorganisationen aka Konzerne manchmal über viele Jahre nicht hin, sie anzuwenden.

    In einer Frage allerdings treffen Sie den Nagel auf den Kopf: Das Schweigen des BverfG in dieser Pandemie ist angesichts der Vielzahl bisher unerhörter Grundrechtseingriffe und der tausendfachen Staatsvernichtung beruflicher Existenzen tatsächlich erklärungsbedürftig – und nicht eine der Erklärungen, die mir einfallen, sprechen für das Gericht.

    Gruss,
    Thorsten Haupts

  • Kirkd 11. Oktober 2021, 10:11

    Ich teile wie so oft Deine politischen Rants nicht. In Deiner Kritik am Bundesverfassungsgericht stimme ich Dir aber zu. Wenn ich als Unternehmensjurist mit in einem Bundesrichter ein Abendessen hätte, wäre dieser mit grosser Sicherheit in einem Prozess in dem mein Arbeitgeber Partei wäre, befangen. Und wenn ich tatsächlich einen fachlichen Austausch mit Behörden oder Gerichten wollte, so bedarf es dafür eines angemessenen Rahmens und einer transparenten Tagesordnung was dort besprochen wird, in der Regel mit Disclaimer was jedenfalls nicht besprochen werden darf. Da stösst das Essen mit der Bundesregierung doch auf (wie es auch aufstösst, dass Regierungen meist vorab wissen, wenn ein negatives Urteil kommt). Hier wird mit zweierlei Mass gemessen und das beeinträchtigt die Unabhängigkeit des Gerichts.

    Und ja: Harbarth (wie auch Peter Müller) hätten niemals Verfassungsrichter werden dürfen, genauso wie es Scholz und Däubler-Gmelin nicht wurden.

    Genauso ist es allerdings fragwürdig, wie sich inzwischen ehemalige Gerichtspräsidenten verhalten. Galt früher eine erhebliche Zurückhaltung, so ist Papier inzwischen zu einem rechtskonservativen Gefälligkeitsgutachter geworden, der das Attribut Ex-Verfassungsgerichtspräsident zum Zweck politischer Agitation nutzt.
    Ähnlich fragwürdig wurde der Sozialdemorkat Vosskuhle auffällig, als er zu dem in seiner Zeit ergangenen Urteil zu den Anleihekäufen der EZB eine seltsame Verschwörung von EU Institutionen hinzuschwurbelte, gleichermassen als Grund hinter den Urteilsgründen. Die Sache wurde so heiss, dass man sich im Nachinein darauf einigte, er wäre missverstanden/aus dem Zusammenhang gerissen worden.

    • Stefan Pietsch 11. Oktober 2021, 12:24

      Das Gericht hat alles getan, um Zweifel an seiner Unabhängigkeit zu wecken. Das hat in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts eine neue Qualität.

      Karlsruhe ist eine verfassungsrechtliche Institution. Als solche ist sie dem Bürger rechenschaftspflichtig und muss ihr Handeln kommunizieren. Aus verständlichen Gründen tut dies das Gericht nur sehr zurückhaltend, in der Pandemie gar nicht. Ehemalige Richter – nicht nur Papier, sondern auch andere, lange in Karlsruhe tätige Juristen, die über entsprechende Reputation verfügen – übernehmen die Aufgabe, die im Amt befindliche Richter nicht übernehmen können. Sie ordnen ein und sind damit ein wichtiges Scharnier zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Bürger.

      Papier hat keine Kritik an dem Verhalten seiner Nachfolger geübt. Er ordnet sich aber in der juristischen Bewertung bei der überwältigenden Mehrheitsmeinung der Verfassungsjuristen ein. Quer ist das nicht.

      • Kirkd 11. Oktober 2021, 15:18

        Nein, in der Form in der Papier das seit Jahren macht, nutzt er seine vormalige Stellung aus. Da hilt es nicht, wenn er in manchen Auffassungen mit anderen Verfassungsrechtlern (oder im Fall der Bundesnotbremse auch mit mir) übereinstimmt.

        Aber in Deinem Weltbild handeln natürlich immer diejenigen richtig, die Deiner Auffassung zuneigen, und diejenigen falsch, die eine andere Auffassung haben.

        • Stefan Sasse 11. Oktober 2021, 16:47

          Das ist auch mein Vorwurf.

        • Stefan Pietsch 11. Oktober 2021, 22:08

          Inwiefern? Ich habe in den Jahren keine Äußerung von Papier gelesen, die außer der Reihe gewesen wäre. Auch die Ex-Verfassungsrichter Kirchhof (beide) und Udo Di Fabio äußern sich gelegentlich in der Öffentlichkeit. Das galt schon in früheren Zeiten für Ernst Benda oder Jutta Limbach.

          Ihr Vorwurf geht daneben. So war ich zwei, drei Jahre vor dem Bundestagsentscheid für die Ehe für alle der Ansicht, dass sich die alte Sicht wegen der Anfang der Nullerjahre eingeführten Eingetragenen Partnerschaft nicht mehr halten ließe. Ich habe doch nichts davon, wenn ich Einschätzungen vertrete, die in 1, 2 Jahren durch Urteile aus Karlsruhe widerlegt werden. Das rüttelt nur an meiner Glaubwürdigkeit. Wieso sollte ich daran Interesse haben? Damit unterstellen Sie mir vor allem Dummheit, das nehme ich echt übel.

          Ich hatte im Studium zwei Semester Verfassungsrecht und Jura nebenbei studiert. Das macht mich nicht zu einem Juristen, schon klar. Aber auch die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit teils hochkarätigen Anwälten hat mich gelehrt zu wissen, wie Juristen denken. Im Gegensatz zu Stefan weiß ich eben, dass das Recht nicht einfach Auslegungssache ist.

          Übrigens: auch Christine Hohmann-Dennhardt war eine problematische Personalie.

  • Erwin Gabriel 11. Oktober 2021, 13:21

    Vorab: Wenn ich mich normalerweise etwas an Deinen Beiträgen stört, ist, dass Du gewöhnlich mit Deinen Formulierungen an die Schmerzgrenze gehst, wenn Du selbst betroffen bist. Das ist hier nicht der Fall, und ich habe losgelöst von den Aussagen die etwas zurückgenommene Schreibe und den trotzdem lockeren Stil genossen.

    Zum Thema:
    Normalerweise bin auch ich großer Kritiker von dysfunktionaler Politik (oder unserer in weiten Bereichen dysfunktionalen Noch-Kanzlerin). Hier bin ich nicht ganz auf Deiner Linie.

    Die Corona-Maßnahmen halte ich zwar auch in ihrer Gesamtheit für unpassend. Aber das ist halt nur eine persönliche Meinung, die sich aus dem Erleben in anderen Ländern wie Dänemark ableitet. In einigen Ländern, die ich in den letzten Monaten besuchen durfte, ging es aber spürbar strikter zu als hier, so dass wir meiner Einschätzung nach im Mittefeld liegen.

    Und trotz aller Kritik am schädlichen Hin und Her glaube ich beispielsweise bis heute, dass die Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen festgelegt wurden. Die unserer Politik-Mechanik zugrunde liegenden Regeln verhinderten bessere und flexiblere Lösungen, weil dann natürlich bei jeder Welle in die andere Richtung geschrien worden wäre.

    Doch unabhängig von meiner Einstellung zu den Maßnahmen (oder anderen Gesetzen, Anordnungen und Vorschriften, die mir nicht gefallen) versuche ich, deren Intention weitestgehend zu folgen (was soll ich sagen – ich habe nicht beim Gefreiten aufgehört 🙂 ).

    Deine Ausführungen zum Bundesverfassungsgericht teile ich vollumfänglich.

    Zu Kubicki kennst Du meine Meinung: Damit, dass er sich für einen Abend in privatem Kreis eine Corona-Auszeit nimmt, habe ich ein gewisses Verständnis; es wird sich schon nicht zu einem mega-Spread-Ereignis entwickelt haben. Dass er damit prahlt, macht ihn in meinen Augen untauglich als Bundestagspräsidenten oder -abgeordneten. Da kommen wir nicht auf eine Linie.

    Eine allgemeine Bemerkung zum Schluss: Ich sprach die Tage mit einem Geschäftsführer eines international agierenden Unternehmens, und kamen dabei auch auf Corona, Bürokratie etc. zu sprechen. Meine Meinung zum Zustand unseres Staatswesens ist ja nicht allzu hoch, was ich ihm sagte.

    Er meinte, dass ich in allem Recht hätte: Die Bürokratie sei zu langsam, die gerichte seien zu langsam etc. Aber dennoch würde unsere Bürokratie funktionieren. Natürlich gingen bestimmte Projekte in China oder der Türkei schneller, weil man da die Rechte der Betroffenen ignoriere. Wer schnellere Abläufe (=Baugenehmigungen) wolle, müsse auch Rechte einschränken. Bei uns würde es langsam laufen, aber es würde wenigstens laufen, anders als in China, Afrika, vielen Teilen Südamerikas etc., wo ohne Extra-Scheck gar nichts geht.

    Gab mir zu denken.

    • Stefan Pietsch 11. Oktober 2021, 14:08

      Dank‘ Dir!

      Ich bin weitgehend gänzlich anderer Meinung. Es beginnt mit unsäglichen Vergleichen, in anderen Ländern habe der Staat viel stärker eingegriffen. Das ist erstens schräg. Als in Irland und Portugal Ausgangsverbote verhängt wurden, lagen die Wocheninzidenzen dort bei 860 bzw. 940. Deutschland schaffte als höchsten Wert irgendwas um 160. Es vergisst die Länder, die viel lockerer umgegangen sind, vorneweg Schweden. Es vergisst, dass alle Länder um uns im April eine gänzlich andere Richtung einschlugen mit de facto identischem Ergebnis. Im Frühjahr und derzeit auf der anderen Seite des Globus in Australien und Neuseeland wird der Beweis erbracht, dass Wegsperren und Lockdowns keine geeigneten Mittel sind, eine Pandemie in neueren Zeiten zu bekämpfen.

      Vor allem aber hat sich Deutschland als Folge einer Diktatur nach dem Krieg eine der liberalsten Verfassungen der Welt gegeben. Darauf haben Generationen linker und liberaler Politiker immer hingewiesen, während Konservative haderten. Daran sollte man sich gerade erinnern, wenn unser Gemeinwesen einem Stresstest unterzogen wird. Die Verfassungslage Deutschlands ist nicht unbedingt mit er in Frankreich, Italien oder Spanien zu vergleichen.

      Am Wochenende habe ich wieder ein paar Ordnungswidrigkeiten begangen. So das übliche. Ich prahle nicht damit, sondern mache es öffentlich, wonach der Großteil handelt. Kubicki, das hat er betont, bekannte auf Fragen von Journalisten das, was Allgemeinheit ist: Wo wir können, sind uns längst die Corona-Regeln egal.

      Am Samstag konnten wir uns den neuen James Bond ansehen. Er soll, so hörte man, das Kino retten. Kleiner Spoiler: der Film lohnt sich für 007-Fans nur bedingt. Er wird das Kino nicht retten. Zu Beginn ist Einlass nur für Gäste, die 3G erfüllen. Das wird scharf kontrolliert. Anschließend wird man, so man will, zu den Fressnäpfen geleitet. Im größten Kino Frankfurts geschieht das in Baustellen-Atmosphäre. Jeder muss ordentlich Maske tragen bis er seinen Platz erreicht hat. Was soll der Irrsinn?! Wozu machen wir die ganze Übung mit 3G? Geimpft, Genesen oder Getestet. Üblicherweise heißt das keine Gefahr. Dennoch müssen wir uns verhalten als wären wir im Labor mit hochtoxischen Stoffen. Wann hört das auf? Und wer tut sich das noch an? Wer geht auf eine Baustelle mit Schutzanzug, wo man seine Unbedenklichkeit nachweisen muss, auf ordentliches Händewaschen verwiesen wird, aber auf den Toiletten keine Seife vorhanden ist, wenn man gleichzeitig zuhause Kinoatmosphäre schaffen kann?

      Sonntag haben wir dann auf den traditionellen Markt bei uns verzichtet, weil auch dort, im Freien (!), die Irrsinnsmaßnahmen griffen.

      Und trotz aller Kritik am schädlichen Hin und Her glaube ich beispielsweise bis heute, dass die Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen festgelegt wurden.

      Darauf kommt es nicht an. Nicht mehr. Das habe ich bis zum 4. Mai 2020 gelten lassen und dafür die Politik verteidigt. Aber dann hatte man Monate Zeit, sich auf die Lage einer Pandemie einzustellen. Aber wie die Bahn wurde die Politik von jeder neuen Entwicklung überrascht. Und auch heute faselt die Bundesregierung noch etwas von Herdenimmunität, obwohl sich diese nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wird nicht erreichen lassen. Wie geht’s also weiter? Diese Frage scheinen Politik und Teile der Wissenschaft wie der Bevölkerung nicht wirklich zu interessieren.

      Bürokratie ist notwendig. Bedenklich ist, wenn Genehmigungsverfahren in Deutschland ein Jahrzehnt länger dauern als in anderen europäischen Mitgliedsländern. Der Fehmarnbelttunnel zwischen Deutschland und Dänemark wird wird im Norden seit Jahren fleißig gebaut, in Deutschland fangen wir gerade erst an. Die Schnellbahntrasse zwischen Italien und Belgien ist bei unseren Partnerländern fertiggestellt, wir diskutieren noch. Der Stuttgarter Bahnhof hatte längst alle Genehmigungsverfahren durchlaufen, doch der Beginn lag eine Generation zurück. Zu lange, das Ganze müsse neu aufgezogen werden, schließlich habe sich die Lage zu den Neunzigerjahren gravierend verändert. Solch absurd langen Genehmigungsverfahren sind nicht eine Frage von Diktatur und Rechtsstaat, sondern von Organisation und Chaos. Und ich wage zu sagen, wie haben zu viele Versager in Politik und Beamtenstab, wir haben dort zu viele Menschen sitzen, die ihre Lebensziele nach ganz anderen Kriterien ausgerichtet haben als es in ihrem Job erforderlich ist.

      • Erwin Gabriel 12. Oktober 2021, 10:47

        @ Stefan Pietsch 11. Oktober 2021, 14:08

        Es beginnt mit unsäglichen Vergleichen, in anderen Ländern habe der Staat viel stärker eingegriffen. …

        Mein Hinweis sollte erläutern, dass es keinen Rechenschieber gibt, wo man ein paar Parameter einträgt und als Ergebnis eine sauber ausgetüftelte, präzise berechnete Maßnahmenpalette erhält. Das kriegst Du auch nicht hin. Du steuerst genauso nach Kielwasser wie die Regierung, nur mit einem anderen Reiseziel. Bei Dir steht der (durch persönlich erfahrene Einschränkungen eingefärbte) Wunsch nach höheren Freiheitsgraden im Vordergrund; die höchste Priorität der Regierung ist, für mögliche Tote keine Verantwortung übernehmen zu müssen. Das impliziert, dass man teilweise auch dann Maßnahmen festlegen muss, wenn ein (Groß-?)teil der Bevölkerung dagegen ist.

        Als jemand, der im Unternehmen immer wieder Prioritäten festlegen, daraus Maßnahmen ableiten und Entscheidungen fällen muss, die Auswirkungen auf andere haben, solltest Du das Prinzip so weit verstehen, dass Du die Corona-Maßnahmen nicht persönlich nehmen solltest.

        Vor allem aber hat sich Deutschland als Folge einer Diktatur nach dem Krieg eine der liberalsten Verfassungen der Welt gegeben. …

        Hier hast Du meine volle Unterstützung. Die Maßnahmen müssen natürlich Grundgesetz-konform sein, bzw. dürfen die verfassungsmäßigen Freiheitsrechte nicht aushöhlen. Das hat der Staat sicherzustellen. Und ich denke, das hat er nicht in ausreichendem Maße getan.

        Am Samstag konnten wir uns den neuen James Bond ansehen. …
        Wozu machen wir die ganze Übung mit 3G? Geimpft, Genesen oder Getestet. Üblicherweise heißt das „keine Gefahr“.

        Wir waren auch drin. Trotz 3G wurden wir aufgefordert, die ganze Zeit Masken zu tragen. Ich habe sie entsprechend die ganze Zeit aufgehabt, selbst wenn ich es nicht nachvollziehen konnte.

        Aber ich habe natürlich die Wahl: Ich gehe mit Maske ins Kino, oder bleibe ohne Maske daheim.

        Aber dann hatte man Monate Zeit, sich auf die Lage einer Pandemie einzustellen. Aber wie die Bahn wurde die Politik von jeder neuen Entwicklung überrascht.

        Wie an anderen Stellen schon so häufig geschrieben: Ich bin nicht überzeugt von den Problemlösungsfähigkeiten des Staates. Aber – sorry für die Floskel – der Spielraum nach unten ist stets größer als der nach oben.

        Bedenklich ist, wenn Genehmigungsverfahren in Deutschland ein Jahrzehnt länger dauern als in anderen europäischen Mitgliedsländern.

        Ich bin ja in der Baubranche unterwegs, und kriege viele solcher Sachen hautnah mit; ist teilweise wirklich krankes Zeug, wenn beispielsweise eine der meistbefahrenen Autobahnbrücken Deutschlands kaputt ist und nicht einfach neu gebaut wird, sondern ein langes Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, um ergebnisoffen (!) zu klären, ob man diese Brücke überhaupt braucht (ja, es gibt Anwohner-Anträge, diese Brücke nicht neu zu bauen).

        Grundsätzlich wird es schlimm, wenn Politiker mit aufs Foto wollen (Stefan Mappus bei Stuttgart 21, Klaus Wowereit beim Flughafen Berlin-Brandenburg); ich habe keine Ahnung, wer gerade den Fehmarnbelt-Tunnel ausbremst.

        Ich denke, auch hier könnte man die Mischung zwischen öffentlichem und individuellem Interesse deutlich besser austarieren, aber ein Gutteil ist wohl der überbürokratisierten und unterbesetzten Justiz geschuldet. Alles Probleme, die man nicht hätte entstehen lassen dürfen. Aber um es mit Frau Merkel zu sagen „jetzt sind sie nun mal da“ (ich hasse diesen Satz!).

        Und ich wage zu sagen, wie haben zu viele Versager in Politik und Beamtenstab, wir haben dort zu viele Menschen sitzen, die ihre Lebensziele nach ganz anderen Kriterien ausgerichtet haben als es in ihrem Job erforderlich ist.

        Ja, definitiv; wie überall anders auch 🙂

        • Marc 12. Oktober 2021, 11:13

          Wir waren auch drin. Trotz 3G wurden wir aufgefordert, die ganze Zeit Masken zu tragen. Ich habe sie entsprechend die ganze Zeit aufgehabt, selbst wenn ich es nicht nachvollziehen konnte.

          Ich war vergangene Woche aus beruflichen Gründen auf der Motek Messe in Stuttgart. Trotz 3G wurde mir heute morgen eine Risikobegegnung per Corona-Warn-App auf der Messe angezeigt. Ich bin überglücklich über die Maßnahmen trotz 3G.

          • Stefan Pietsch 12. Oktober 2021, 14:34

            Sie gehören wohl eher zum Team Übervorsichtig. Wenn auf der Autobahn 130 erlaubt ist, fahren Sie lieber 80.

            Wenn Sie auf eine Messe gehen, werden Sie mit einer Vielzahl von Bakterien und Viren konfrontiert. Die Maske hat noch eine hässliche Nebenwirkung: Das Immunsystem wird geschwächt. Das Immunsystem hat die Funktion, Sie gesund zu halten. Dazu muss es die Gefahren aber kennenlernen. In diesem Sommer erlebten die Ärzte (und Arbeitgeber) etwas besonderes: weit überproportional viele Menschen in Deutschland erkrankten während der warmen Jahreszeit. Als Ursache wurde die Aufhebung der Maskenpflicht in vielen Bereichen lokalisiert.

            Erzieher werden in den Kitas regelrecht mit Viren bombardiert. Mehr noch: viele berufstätige Eltern sind sich nicht zu schade und sind rücksichtslos genug, ihre Sprösslinge selbst mit hohem Fieber in die Einrichtung zu bringen. Notfalls wird die Temperatur medikamentös runtergetrieben. Vielleicht die Dinge mal etwas realistisch einordnen.

            Niemand hindert Sie Maske zu tragen. Doch warum sollen alle ihre Mitmenschen dieses Stück Stoff vorhängen, selbst wenn sie geimpft sind? Ist dies nicht eher rücksichtslos von Ihnen? Stefan konnte es nicht beantworten, Sie wahrscheinlich auch nicht: Ab wann halten Sie es für vertretbar, auf sämtliche Schutzmaßnahmen zu verzichten?

            • Marc 12. Oktober 2021, 15:36

              Ab wann halten Sie es für vertretbar, auf sämtliche Schutzmaßnahmen zu verzichten?

              Intelligente Menschen werden jeden Herbst/Winter privat motivierte Schutzmaßnahmen anwenden.

              Die Corona-Panedmie ist an der Schwelle zu Endemie. Es gibt keinen eindeutigen Grenzwert für diese Schwelle, da mehere Faktoren wie Verteilung der Corona-Virus-Mutanten, Impfstatus v.a. der Risikogruppen, Wetter usw. eine Rolle spielen. Wäre der politische Wille vorhanden, wäre jetzt schon eine Aufhebung aller Maßnahmen möglich.

              • Stefan Pietsch 12. Oktober 2021, 16:35

                Daran ist niemand gehindert.

                Und? Corona ist vor allem seit Frühjahr dabei, von der Bevölkerung für beendet erklärt zu werden. Bei der Frage, sind die Beschränkungen sinnvoll und wie lange müssen sie in Kraft bleiben, ist es rechtsstaatlich nicht ausreichend zu sagen, „mal schauen“ und „solange es nötig ist“. Das kann man am Stammtisch, in der Kommunikation zwischen Staat und Bürger ist es aber inakzeptabel.

                Wenn andere Länder zur Normalität zurückkehren können, dann kann Deutschland das auch.

          • Stefan Sasse 12. Oktober 2021, 16:04

            Jedes System ist halt auch nur so gut wie die Kontrolle.

        • Stefan Pietsch 12. Oktober 2021, 14:49

          Bei Dir steht der (durch persönlich erfahrene Einschränkungen eingefärbte) Wunsch nach höheren Freiheitsgraden im Vordergrund; die höchste Priorität der Regierung ist, für mögliche Tote keine Verantwortung übernehmen zu müssen.

          Der Unterschied: mein Ziel ist legitim, das der Regierung nicht. Sonst müssten wir sie seit Jahrzehnten für jeden Verkehrstoten haftbar machen.

          Nein, meine Einstellung gründet nicht auf persönlichen Lebenserfahrungen. Ich war schon immer so, schon als kleiner Bub. Es geht nichts über die persönliche Freiheit. Sterben werden wir sowieso, James Bond stirbt ja auch. Aber die Freiheit in diesem einen Leben, die bekommen wir nicht zurück. Wir können unser Leben nicht zweimal leben, weil wir im ersten Teil zu viel versäumt haben.

          Der Staat darf nicht einmal eine halbleere Passagiermaschine abschießen, wenn dadurch möglicherweise 100 Menschenleben gerettet werden können. Als dieses Urteil kam, jubelte das linke Lager, ging es doch gegen den verhassten Innenminister Wolfgang Schäuble. Was sie aber anscheinend nicht kapiert haben: Die Quintessenz ist, der Staat darf nicht Leben (und die Freiheit) von Menschen gegeneinander abwägen. Übrigens, auch im alten Klagestreit wegen § 218 ging es genau darum. Warum meinen manche, es stände ihnen zu, Leben und Rechte gegeneinander abwiegen zu dürfen?

          Die Maßnahmen müssen natürlich Grundgesetz-konform sein, bzw. dürfen die verfassungsmäßigen Freiheitsrechte nicht aushöhlen.

          Das.will.ich.endlich.hören. Karlsruhe soll endlich verdammt nochmal Stellung nehmen. Und zwar, bevor die Pandemie auch für den Letzten vorbei ist.

          Trotz 3G wurden wir aufgefordert, die ganze Zeit Masken zu tragen.

          Meinst Du die Kinobetreiber machen das freiwillig?

          ich habe keine Ahnung, wer gerade den Fehmarnbelt-Tunnel ausbremst.

          Die Spinner von Nabu und sonstige Klagefreunde. Und es gibt zu viele Klagestufen. Die Grünen wollen das ja nicht ändern.

          Beim Staat sind die Versager schon überproportional vertreten. Bei so vielen Totalausfällen wären die meisten Unternehmen längst pleite.

          • Stefan Sasse 12. Oktober 2021, 16:09

            Der Unterschied: mein Ziel ist legitim, das der Regierung nicht.

            Das ist der Kern deiner Haltung. Und das Problem.

            • CitizenK 12. Oktober 2021, 18:33

              Das Innere des Kerns: Das nicht zu erkennen.

              Zeigt der Vergleich: Die Regierung für alle Verkehrstoten verantwortlich machen? Wie lange hat es gedauert, Kats vorzuschreiben? Die Gurtpflicht? Die Seiten-Abweiser bei LKWs? Akturell die Tote-Winkel-Sensoren? Die Notruf-Telefone wurden nicht vom Staat, sondern von einer privaten Stiftung installiert.

              Und warum? Weil wirtschaftliche Interessen Vorrang haben vor Gesundheit und Leben. Das ist Werte-Ordnung, aus der diese Haltung kommt.

              • Stefan Pietsch 12. Oktober 2021, 19:45

                Der Staat darf nicht einmal eine halbleere Passagiermaschine abschießen, wenn dadurch möglicherweise 100 Menschenleben gerettet werden können.

                Haben Sie das wirklich nicht verstanden? Eigentlich simpel.

                • Thorsten Haupts 17. Oktober 2021, 14:57

                  Das ist übrigens mit grossem Abstand das dümmste Urteil, das jemals aus Karlsruhe kam. Genau genommen hätte man nach diesem Urteil die Angriffsmaschinen von 9/11 nicht einmal 50 Meter entfernt vor dem World Trade Center abschiessen dürfen. Der Passagiere wegen, die 20 Sekunden später ohnehin tot waren. Bin ganz sicher, dass man diese Radikalität der grossen Mehrheit einer beliebigen Gesellschaft niemals vermitteln kann.

                  Gruss,
                  Thorsten Haupts

                  • Stefan Pietsch 17. Oktober 2021, 16:31

                    Ganz und gar nicht. Das letzte, was ich will, ist dass der Staat über mein Leben entscheidet. Dann doch lieber Opfer eines Terroranschlags, auch wenn das makaber klingt.

                    Gerade 9/11 hat doch gezeigt, dass die Verantwortung in der Hand der Betroffenen liegen muss. Für den Abschuss der zwei Passagiermaschinen, die in das World Trade Center gesteuert wurden, hätte es für einen über jeden Zweifel erhabenen Abschuss ohnehin zeitlich nicht gereicht. Zwischen Entführung und Einschlag der aus Boston kommenden Maschine lagen gerade 15 Minuten, zu wenig um eine Entscheidung solcher Tragweite ohne Kalkulation der Kollateralschäden zu treffen. United-Airlines-Flug 93 wurde dagegen selbst von den Opfern zum Absturz gebracht, eine selbstbestimmte Entscheidung.

                    Der Staat darf mein Leben nicht abwägen. Wir sind hier nicht in Russland!

                    • Thorsten Haupts 17. Oktober 2021, 20:41

                      Gut, das ist Konsequenz. Nicht meins und ich bin ziemlich sicher, auch nicht das der meisten anderen, aber konsequent. Wir finden da keinen gemeinsamen Grund, Debatte deshalb überflüssig.

                      Gruss,
                      Thorsten Haupts

                  • Stefan Sasse 17. Oktober 2021, 20:55

                    Wurde ja dann auch quasi postwendend ad absurdum geführt mit diesem „ich würde den Befehl geben und dann zurücktreten“.

                    • Stefan Pietsch 17. Oktober 2021, 21:06

                      Der Befehl dürfte nicht ausgeführt werden. Grundkurs Bundeswehr. Siehe Artikel.

                    • Stefan Sasse 18. Oktober 2021, 12:33

                      Ich weiß. Ich würde aber die Prognose wagen, dass er ausgeführt werden würde.

                    • Thorsten Haupts 18. Oktober 2021, 15:44

                      Vermutlich eher nicht. Die Kampfpiloten sind ausgebildete Offiziere im Rang von Hauptleuten. Sofern sie das BVerfG-Urteil kennen, werden sie den Befehl schon im eigenen Interesse verweigern. Sie sind nämlich dran, sollte man sie danach vor Gericht stellen – und wissen das.

                      Gruss,
                      Thorsten Haupts

                    • Stefan Sasse 18. Oktober 2021, 18:12

                      Auch möglich. So oder so ist das eine unabsehbare Situation. Also was dann unter Stress von den Leuten tatsächlich gemacht wird. – Das Szenario ist ja eh unrealistisch; wir wissen ja erst ohne Zweifel, was da passiert, wenn es zu spät ist. Ist wie das Trolley-Problem.

                    • Thorsten Haupts 18. Oktober 2021, 21:47

                      9/11 war auch völlig unrealistisch, bis es eintrat. Hoffen wir, dass uns eine vergleichbare Situation erspart bleibt. Denn mit dem BVerfG-Urteil DARF der Staat nichts mehr tun. Und ich wüsste auf Anhieb nichts, was für einen Staat delegitimierender wirken würde.

                      Gruss,
                      Thorsten Haupts

                    • Stefan Sasse 19. Oktober 2021, 07:56

                      Nein, das meine ich nicht. Was ich meine ist: es ist ein völlig unrealistisches Szenario anzunehmen, dass wir es mit einer Flugzeugentführung zu tun haben, bei der wir zweifellos wissen, was passiert, wenn wir nicht abschießen. Dieses „Abschießen oder X passiert“ ist ein theoretisches Konstrukt. Woher sollten die an 9/11 wissen, dass die entführten Flieger ins WTC rammen würden? Diese klare duale Option bestand ja gar nicht.

                    • Thorsten Haupts 19. Oktober 2021, 19:33

                      Na ja. Kein Manifest, keine Forderung, kein Kurs auf einen Flugplatz, statt dessen in schnurstracks auf eine Metropole zu.

                      Ist immer noch kein „Wissen“, stimmt. Nur genug Wahrscheinlichkeit für einen Abschuss.

                      Gruss,
                      Thorsten Haupts

                    • Stefan Sasse 20. Oktober 2021, 09:47

                      Ja, aber auf Basis von Wahrscheinlichkeiten setzt sich’s halt schwer elementare Grundrechte außer Kraft.

              • Stefan Sasse 12. Oktober 2021, 19:45

                Jepp.

            • Stefan Pietsch 12. Oktober 2021, 19:43

              Vor allem kommst Du nicht auf den Punkt. Warum meine Position legitim ist.

          • Erwin Gabriel 18. Oktober 2021, 18:24

            @ Stefan Pietsch 12. Oktober 2021, 14:49

            Der Unterschied: mein Ziel ist legitim, das der Regierung nicht. Sonst müssten wir sie seit Jahrzehnten für jeden Verkehrstoten haftbar machen.

            Der Vergleich hinkt, und zwar heftig. 99 Prozent der Verkehrstoten entstehen durch wissentliche Fehler von Fahrer*innen: Durch zu schnelles Fahren, durch Alkohol am Steuer, nicht angepasste Fahrweise, Übermüdung, Auto nicht gewartet etc. Jede dieser Personen weiß, dass sie etwas falsch macht (so wie Du wissen würdest, dass Du zu schnell unterwegs bist oder zu viel getrunken hast), und tut es trotzdem. Würden sich alle an die Regeln halten, gäbe es (fast) keine Verkehrstoten.

            Corona dagegen ist nicht sichtbar. Ich kann geimpft sein und mich wohlfühlen, und trotzdem jemanden mit Corona anstecken, der dann daran stirbt.

            Darüber hinaus sieht das Grundgesetz durchaus Einschränkungen der freien Entfaltung vor:

            • Art.2, Abs. 1:
            Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
            Die Weiterverbreitung einer Krankheit kann durchaus eine Verletzung der Rechte Dritter sein. Inwieweit das für Corona gilt, ist eine Ermessensfrage, die im Zweifelsfall vom BVerfG entschieden werden müsste.

            • Art.2, Abs. 2:
            Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

            Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, was den Schutz gegen vermeidbare Erkrankungen einschließt. Darüber hinaus erlaubt das Grundgesetz explitzit Eingriffe in die Freiheiten der Individuums. Die Entscheidung, wann solch Fall gegeben ist, obliegt in erster Linie dem Staat, der sich natürlich auch in diesem Fall vor dem BVerfG verantworten muss.

            Versteh mich da bitte nicht falsch: Mir geht es hier um grundsätzliche Prinzipien, nicht um die Beurteilung einzelner Maßnahmen. Ich kann der Corona-Politik der Bundesregierung nicht viel Gutes abgewinnen. Aber ich muss zugeben, dass es Job der Regierung ist, sich darum zu kümmern, und dass alle Maßnahmen von der Richtung her erstmal durch das Grundgesetz abgedeckt sind. Um die Zulässigkeit einzelner Maßnahmen müsste sich das BVerfG kümmern.

            Ich war schon immer so, schon als kleiner Bub. Es geht nichts über die persönliche Freiheit. … Aber die Freiheit in diesem einen Leben, die bekommen wir nicht zurück. Wir können unser Leben nicht zweimal leben, weil wir im ersten Teil zu viel versäumt haben.

            Ei, das klingt nach einem Haufen individueller Stefan-P.-Probleme. Um es mit Otto Waalkes zu sagen: „Natürlich ist das blöd, dass Dir der Rasierpinsel ins Klo gefallen ist. Aber andere haben nicht mal einen Bart.“

            Schau Dich auf der Welt oder von mir aus auch hier in Deutschland um. Bei allem Verständnis für den Protest gegen den ganzen Corona-Kram (den ich in weiten, aber nciht allen bereichen teile) – Du jammerst auf hohem Niveau. Das hast Du Dir erarbeitet, gerne gegeben, aber um Dich auf das Niveau einer Durchschnittsverdiener*in zu bringen, reicht eine Corona-Pandemie nicht aus (Deinem vorauszusehenden Einwand, dass Deine Lebenssituation nicht relevant für die Fallbetrachtung ist, muss ich leider zustimmen, und ziehe die Bemerkung deshalb zurück).

            Karlsruhe soll endlich verdammt nochmal Stellung nehmen. Und zwar, bevor die Pandemie auch für den Letzten vorbei ist.

            Verstehst Du das nicht? Ist Corona, da dauert alles länger

            Spaß beiseite, da hast Du Recht. ZU 100 PROZENT !!!

            • Stefan Pietsch 19. Oktober 2021, 00:13

              Bei einer Geschwindigkeit von 8 km/h passiert nichts. Wenn jeder nur so schnell fahren dürfte, kämen alle voran und niemand käme zuschaden. Politiker, die dennoch höhere Geschwindigkeiten zulassen, machen sich der fahrlässigen Tötung schuldig. Das wäre die Analogie zu Corona.

              Corona dagegen ist nicht sichtbar. Ich kann geimpft sein und mich wohlfühlen, und trotzdem jemanden mit Corona anstecken, der dann daran stirbt.

              Um es Dir einfacher zu machen: zähle doch einfach die Vireninfektionen auf, wo das nicht zutrifft.

              Ich leih‘ mir das mal von Dir aus:
              Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

              Und:
              Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (Artikel 4 Abs. 2 Grundgesetz)

              Und:
              Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz)

              Und das gefällt mir besonders gut:
              Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz)

              Eine gar nicht so einfache Frage: wie bringen wir das unter einen Hut? Das ist das, was die vielen Hobbyjuristen nicht verstehen: Diese Rechte stehen nebeneinander, nicht übereinander. Du willst das Recht auf körperliche Unversehrtheit, ich das auf Recht, mit treffen und versammeln zu können, ohne Anmeldung, ohne Überwachung. Tja, Erwin, das müssen wir regeln, nicht der Staat für uns. Da geht der nämlich zu weit.

              • Stefan Sasse 19. Oktober 2021, 07:53

                Ich wusste gar nicht, dass du Jura studiert hast.

                • Stefan Pietsch 19. Oktober 2021, 08:24

                  Hab‘ ich. Einige Semester. Habe ich aber schon öfter geschrieben.

                  • Erwin Gabriel 19. Oktober 2021, 12:37

                    Ja, hat er. 🙂

              • Erwin Gabriel 19. Oktober 2021, 12:36

                @ Stefan Pietsch 19. Oktober 2021, 00:13

                … Politiker, die dennoch höhere Geschwindigkeiten zulassen, machen sich der fahrlässigen Tötung schuldig. Das wäre die Analogie zu Corona.

                Das Einzige, was dieses schräge Beispiel mit Corona verbindet: es kränkelt heftig.

                Ich versuche mal, das Ganze abzukürzen:

                Diese Rechte stehen nebeneinander, nicht übereinander. Du willst das Recht auf körperliche Unversehrtheit, ich das auf Recht, mich treffen und versammeln zu können, ohne Anmeldung, ohne Überwachung.

                Deine Freiheiten stehen neben den anderen, nicht über ihnen. Das ist aber, was Deine Argumentation verlangt.
                Deine Freiheit (und die eines jeden anderen), Dich mit wem und wo auch immer zu treffen und zu versammeln, hört da auf, wo mein Recht (oder das Recht eines jeden anderen) auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt wird. Da kommst Du nicht drumherum.

                Wann, wo und wie das geregelt wird, entscheidet selbstverständlich der Staat und nicht das Individuum. Ist die Auslegung des Staates falsch (was ich zumindest für Teile der Maßnahmen annehme), gibt es Gerichte, die das überprüfen (haben sie ja teilweise getan und in Deinem Sinne entschieden).

                Jedoch: Wo die Regeln noch gelten, sind sie selbstverständlich einzuhalten, auch von Dir. Wir sind ja schließlich nicht in Russland.

                • Stefan Pietsch 19. Oktober 2021, 15:10

                  Wieso schräg?! In Deutschland müssen Menschen mit Maske vor dem Gesicht rumlaufen, die gesund sind, die nicht infiziert sind und gegen ein bestimmtes Virus geimpft sind. Dagegen ist der Mann mit Gürtel und Hosenträger ein Ausbund an Risikobereitschaft, seine Hose verlieren zu können.

                  Die Frage, ob Du irgendwelche Viren kennst, die nicht ohne Wissen des Trägers weitergegeben werden können, hast Du ja unbeantwortet beantwortet. Wieso schützen wir uns ausgerechnet vor Covid-19 so extensiv und selbst dann, wenn wir geimpft sind? Die Logik verstehe ich nicht. Wenn ich nach Brasilien fliege, impfe ich mich gegen Malaria. Deswegen meide ich nicht die Sümpfe und wenn ich zurück nach Deutschland komme, muss ich nicht bis zum Ende meiner Tage eine Maske tragen, weil ich könnte ja…

                  Wenn ich mich mit meiner Familie ohne Maske treffe, gehen wir alle ein Risiko ein, körperlich nicht unversehrt zu bleiben. Niemand will geschädigt werden, aber wir gehen verabredungsgemäß ein Risiko. Nur, Du bist dadurch nicht betroffen. Warum interessiert es Dich also, ob ich 500 km entfernt eine Maske trage? Weil irgendjemand es haben könnte? Das ist wie mit allem, könnte. Du könntest auch zufällig denjenigen aus meiner Reisegruppe treffen, der gerade unwissentlich das Virus trägt, Du könntest so lange neben ihm stehen, dass die Maske keinen 100%igen Schutz mehr bietet und wegen diesen vielen Konjunktiven willst Du, dass alle sich gegen eine hypthetische Gefahr wappnen. Das geht zu weit.

                  Nein, der Staat legt nicht fest. Das wäre dann der Obrigkeitsstaat. Aber bei den Grundrechten hat er in meiner Sphäre grundsätzlich nichts zu suchen. Nehme mal ein streitendes Paar. Die Polizei wird gerufen, doch der ist es nicht möglich, den nur mit Worten ausgetragenen Streit zu beenden. Weder können sie einen der Wohnung verweisen noch können sie eine Trennung verfügen. Nichts, der Staat ist machtlos, weil hier nur Grundrechte berührt sind und damit ausschließlich die Sphäre des Bürgers. Und der Staat kann bei Eheleuten nicht einmal verfügen, ihr habt euch nicht anzuschreien.

                  Völlig machtlos. Wenn Du Dir das vor Augen führst, kommst Du vielleicht auf den Weg zu verstehen, wie übergriffig der Staat in der Pandemie gehandelt hat und noch immer handelt.

                  • Erwin Gabriel 19. Oktober 2021, 17:58

                    @ Stefan Pietsch 19. Oktober 2021, 15:10

                    In Deutschland müssen Menschen mit Maske vor dem Gesicht rumlaufen, die gesund sind, die nicht infiziert sind und gegen ein bestimmtes Virus geimpft sind.

                    Bist Du sicher, dass jeder Mensch zu jedem Zeitpunkt mit hundertprozentiger Sicherheit weiß, welchen Status er hat? Ein Nachbar von mir – geimpft, physisch fit, musste wegen einer Geschichte ins Krankenhaus. Dort wurde er untersucht, und man stellte fest, dass er an Corona erkrankt war. Der wäre im Leben nicht auf die Idee gekommen.

                    Aber das ist nicht der entscheidende Punkt.

                    Dagegen ist der Mann mit Gürtel und Hosenträger ein Ausbund an Risikobereitschaft, seine Hose verlieren zu können.

                    Deine Beispiele sind keinesfalls passend, aber unterhaltsam. Die Firma dankt 🙂

                    Die Frage, ob Du irgendwelche Viren kennst, die nicht ohne Wissen des Trägers weitergegeben werden können, hast Du ja unbeantwortet beantwortet.

                    Sorry, ich hielt die Frage für rhetorisch. Nun denn: Wenn jemand weiß, dass er erkrankt ist, weiß er mit Sicherheit, dass er Viren verteilt (zur Ansteckung gehören zwei, es gibt also ein Zufallselement). Fühlt sich jemand nicht krank, weiß er es eben nicht. Die betreffende Person kann keinesfalls sicher sein, keine Viren zu verteilen.

                    Aber das ist nicht der entscheidende Punkt.

                    Wieso schützen wir uns ausgerechnet vor Covid-19 so extensiv und selbst dann, wenn wir geimpft sind? Die Logik verstehe ich nicht.
                    • Weil hier viele Leute an Covid gestorben sind, die sich von einer Grippe nicht haben umhauen lassen.
                    • Weil wir in Ländern wie Italien, Spanien, Frankreich und den USA Orte und Zeiten hatten, wo die Triage durchgeführt werden musste.
                    • Weil diese Krankheit für uns neu ist, und unser Immunsystem erst lernen muss, damit umzugehen.

                    Aber das ist nicht der entscheidende Punkt.

                    Völlig machtlos. Wenn Du Dir das vor Augen führst, kommst Du vielleicht auf den Weg zu verstehen, wie übergriffig der Staat in der Pandemie gehandelt hat und noch immer handelt.

                    Es ist echt mühsam, mit Dir zu diskutieren …

                    Der Staat ist in der Position, Richtlinien für alle festzulegen, Du nicht. Wenn er dabei seine Kompetenzen überschreitet, kann man dagegen Rechtsmittel einlegen. Bis ein Urteil gefällt wurde, gelten die Vorschriften weiter und müssen von allen (auch von Dir) befolgt werden – das macht man so in einem Rechtsstaat.

                    Wenn Du mit mir über die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen diskutierst, werden wir wohl in hohem Maße Deckung erzielen. Wenn Du der Meinung bist, dass sich der Staat gegenüber seinen Bürgern übergriffig verhält, kriegen wir auch in weiten Teilen Deckung hin.

                    Aber das sind nicht die entscheidenden Punkte

                    Worüber wir eine andere Meinung haben, ist Folgendes:
                    Du bist der Meinung, dass Du Dich über Regeln und Gesetze hinwegsetzen kannst, weil Sie Deiner Einschätzung nach nicht angemessen sind. Ich bin der Meinung, dass man sich an die Regeln halten muss, solange sie gelten.

                    Deine Meinung kann ich aus Prinzip nicht gelten lassen. Würde jeder sich nach eigener Güterabwägung über Gesetze, Anordnungen oder Regeln hinwegsetzen, weil er sie für nicht angemessen hält, setzt sich der Alkoholiker ans Steuer (er ist Saufen gewöhnt, also gelten die 0,x Promille nicht für ihn), oder jemand schlägt einen anderen zusammen, weil der ihn beleidigt hat (anders lernt der es eh nicht) usw.

                    Wir haben EIN Recht, dass für alle gilt, und kein Recht, dass sich ein jeder nach dem eigenen Bedarf oder für das eigene Wohlbefinden zurechtschnitzen kann.

                    Du magst Recht haben in der Beurteilung der Situation, magst Recht haben bei der rechtlichen Beurteilung der staatlichen Corona-Maßnahmen. Aber Du darfst daraus nicht das Recht ableiten, Dich gegen die Regeln zu verhalten, nur weil Du persönlich der Meinung bist, es besser zu wissen als die, die das entschieden haben.

                    Da liegst Du aus Prinzip falsch, und nichts, was Du sagst, macht diese Form der Selbstjustiz „richtig“.

                    • Stefan Pietsch 19. Oktober 2021, 19:09

                      Ich vergleiche Corona gerne mit der AIDS-Pandemie, weil die damalige Hysterie am ehesten mit der heutigen Situation vergleichbar ist. Ich erinnere mich noch gut an die damalige Zeit, an die Vorschläge konservativer Politiker, die mit Verweis auf den Grundrechtsschutz von der liberalen Gesellschaft zurückgewiesen wurden. Es blieb bei Appellen und Aufklärung, nicht einmal eine Kondompflicht wurde eingeführt, obwohl der Pariser wirksam vor einer Infektion schützt. Auch bie HIV weiß der Infizierte oft nicht, dass er Träger des Virus ist. Bis heute sterben jährlich 700.000 Menschen an den Folgen von AIDS, 1,7 Millionen infzieren sich neu.

                      Anders als bei Covid-19 gab es Jahrzehntelang keinen wirksamen Medikamentenschutz, die Infektion war gleichbedeutend mit einem nach Jahren zu vollstreckenden Todesurteil. Angesichts dessen und im Vergleich mit Corona sind wir damals ziemlich lax mit der Gefahr umgegangen.

                      Warum bei AIDS nicht und bei Corona ja? Das verstehe ich nicht und ich kann es nicht akzeptieren. Der Staat kann nur unter einer Bedingung in die Grundrechte eingreifen: bei Gefahr in Verzug. Das hatten wir bei der Frage des Flugzeugabschusses, das gilt für den finalen Rettungsschuss, das gilt z.B. für die Unverletzlichkeit der Wohnung. Wenn diese Unmittelbarkeit fehlt, hat der Staat Schwierigkeiten Grundrechtseingriffe zu begründen. Bei der Frage, ob Enteignungen von Wohnungsgesellschaften zulässig sind, ist das kein unwesentliches Argument: ist dies zwingend erforderlich, um andere in ihren Grundrechten unmittelbar zu schützen? Das wird schwer zu begründen.

                      In meiner Grundrechtssphäre kann ich entscheiden – und der Staat nicht. Während der Staat auf der Straße Mindeststandards für die Bekleidung durchsetzen kann, hat er kein einziges Wort in meiner Wohnung mitzureden. Selbst wenn meine Frau und ich beschließen, uns jeden Tag gegenseitig zu schlagen, kann der Staat hier nicht Einhalt gebieten. Außerhalb meiner Wohnung kann der Staat das untersagen. Wenn wir nicht lernen, die Grundrechte als eigenen Rechtsbereich zu begreifen, fehlt es am Verständnis für den Kern unserer Verfassung.

                      Der Staat kann nur in seiner Sphäre Regeln festlegen. So kann er eine Passpflicht durchsetzen oder eine Antragspflicht für staatliche Leistungen, ob Sozialtransfers oder Subventionen. Er kann das Tragen von Waffen untersagen und den sachgemäßen Gebrauch von Geräten verlangen, zu dem übrigens auch die Gurtpflicht im Straßenverkehr zählt. Die Grundrechte sagen gerade, was nicht die Sphäre des Staates ist und wo er eben nur schwer eine Regelungsbefugnis begründen kann. Wer wäre bisher auf die Idee gekommen es Menschen zu verbieten, sich trotz Grippeerkrankung zuhause zu treffen? Corona machte es möglich.

                      Nur darum geht es mir. Ich zweifle nicht die Regelungsbefugnis des Staates an. Ich wehre sie in meiner Rechtssphäre ab. Den Staat hat nicht zu interessieren, mit wie vielen Menschen ich mich in meiner Wohnung treffe, ob diese geimpft oder genesen sind und ob sie überhaupt ein Testzertifikat vorlegen können.

                      Die Geschichte der Menschenrechte handelt davon, den Staat aus dem Bereich des Bürgers herauszuhalten. Bevor die Menschenrechte verhandelt wurden, durfte der Staat alles: in die Wohnung eindringen, Treffen untersagen oder genehmigen, den Vollzug des Glaubens einschränken oder verbieten, oder sogar das Leben nehmen. Es gab keine Sphäre des Bürgers. Wenn wir nun sagen, der Staat darf sehr wohl in die Sphäre des Bürgers eindringen, dann ist das ein historischer Rückfall. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

                      Als Christ wissen wir: der Tod gehört zum Leben dazu. Jeder muss diesen Gang gehen, er lässt sich nicht verhindern. Bevor es dazu kommt, sorgen die Grundrechte dafür, dass wir das Leben nach unseren Vorstellungen genießen können.

                      Der Staat ist in der Position, Richtlinien für alle festzulegen, Du nicht.

                      Falsch. Der Staat darf in seiner Sphäre Richtlinien festlegen. Ich darf Richtlinien in meiner Sphäre festlegen, die der Staat grundsätzlich zu beachten und zu respektieren hat.

                      Du bist der Meinung, dass Du Dich über Regeln und Gesetze hinwegsetzen kannst, weil Sie Deiner Einschätzung nach nicht angemessen sind.

                      Nein, dieser Meinung bin ich nicht. Aber die Regelungsbefugnis des Staates ist nicht grenzenlos. Nochmal: ordnet ein staatlicher Vertreter an, ich solle jemanden misshandeln, dann darf ich mich einer solchen Aufforderung nicht nur widersetzen, ich muss es sogar. Ich kann mich der Maskenpflicht nicht widersetzen. Aber ich kann mich der Regelsetzung des Staates in meiner Wohnung verweigern. Und das tue ich.

                      Skandalös wäre, wenn Gerichte weiterhin entscheiden, dass der Staat übergriffig gehandelt habe, dies aber keine Konsequenzen hätte. Hier haben wir anscheinend ein Vollzugsdefizit zwischen den Staatsgewalten.

            • Stefan Sasse 19. Oktober 2021, 07:48

              Völlige Zustimmung. Verständnisfrage zu Karlsruhe: ist denn eine Klage anhängig? Weil initiativ können die ja nicht tätig werden.

  • cimourdain 12. Oktober 2021, 22:15

    Mit dem Verfassungsgericht ist es so eine Sache: Es hat nur begrenzte Mölichkeiten in Sachen Infektionsschutzgesetz einzugreifen:
    Entscheidung über Organzuständigkeit fällt aus, da der Bundestag bei dem „stillen Putsch der Regierung“ (Heribert Prantl) freudig mitgemacht hat.
    Normenkontrolle wurde dank einer zerstrittenen Bundestagsopposition nicht abgerufen.
    Bleibt noch die Verfassungsklage, auf die Sie sich in Ihrem Artikel beziehen. Da sind deutliche Hürden vorgeschaltet: Zum einen muss der bisherige Rechtsweg voll ausgeschöpft sein. Da die Verwaltungsgerichte völlig überlastet sind, ist das schon ein verzögernder Faktor. Zum anderen muss der Bürger nachweisen, dass er direkt, persönlich und unmittelbar in seinen Grundrechten eingeschränkt ist. Und da liegt ein gewaltiges Problem: Die strittige Norm im Infektionsschutzgesetz (§28a IfSG) gestattet der Bundesregierung ’nur‘, Verordnungen zu erlassen, die die Grundrechte einschränken, wirkt also nur mittelbar. Deswegen landet die Klage zuerst bei der entsprechenden Verordnung, oder wird abgewiesen (was in der Berichterstattung als Bestätigung der Coronagesetze gewertet wird).

    Und – auch wenn es ein Bruch mit dem Rechtspositivismus darstellt – auch für niederrangigere Richter gibt es mit der Radbruchformel eine Begründung, gegen das geschriebene Recht zu einem mehr naturrechtlich motivierten Urteil zu kommen.

    • Stefan Sasse 13. Oktober 2021, 07:58

      Das erinnert mich alles wahnsinnig an die späten 2000er Jahre und die Sicherheitsgesetze damals. Ich hatte ein T-Shirt mit Schäubles Konfertei und dem Aufdruck „Stasi 2.0“. Der Überwachungsstaat schien kurz um die Ecke, die Demokratie kurz vor dem Exitus. Wo war das BVerfG?!!? Und jetzt, 15 Jahre später muss man klar sagen, dass die Aufregung deutlich übertrieben war. Dasselbe gilt fast sicher auch für die Infektionsschutzgesetze.

      • Stefan Pietsch 13. Oktober 2021, 08:51

        Du scheinst die Positionen der Verwaltungsgerichte und zuletzt des bayrischen Staatsgerichtshof nicht mitbekommen zu haben. Und Du ziehst die wesentliche Debatte bis ins Lächerliche. Der Staat hat massiv die Freiheit beschränkt? Habt Euch nicht so! Zieht Euch ein T-Shirt an und dann ist auch gut.

        Inzwischen beginnt auch auf rechtswissenschaftlicher Ebene eine Debatte über das Vollzugsdefizit zwischen den Gewalten. Wenn solche Urteile wie vergangene Woche überhaupt keine Folge haben, besteht ein Problem. Kein Politiker, kein Beamter kann für die rechtswidrige Freiheitsbeschränkung haftbar gemacht werden, selbst erhobene Bußgelder für Verstöße gegen die Auflagen werden nur bei gesonderten Klagen zurückerstattet. Das ist näher an einer Bananenrepublik als an einem Rechtsstaat.

        Daten, die zu Unrecht erhoben wurden, können gelöscht werden. Aber ein Kirchenbesuch, der verboten war, kann nicht durch fleißigeren Kirchgang nachgeholt werden. Und der Abschied von einem lieben Menschen, der nahen Angehörigen versagt war, kann nicht ersetzt werden. Nun gut, scheint jemand wie Du zu denken, tot ist tot.

        Ich hoffe doch so ein T-Shirt war nicht die einzige Form, wie Du Dich gegen die Älteren aufgelehnt hast.

        • Stefan Sasse 13. Oktober 2021, 12:22

          Ich sag es nochmal: hör auf mit den ständigen beleidigenden Unterstellungen. Du kannst deinen Punkt auch ohne machen.

          • Stefan Pietsch 13. Oktober 2021, 14:01

            Du empfindest selbst etwas ironische Bemerkungen, die nicht beleidigend gemeint sind, als solche. Die Grundrechtseinschränkungen während die Pandemie, die für alle unmittelbar erlebbar sind und waren, wiegen weit schwerer als eine eventuell unrechtmäßige Datenerfassung.

            Ich wüsste wirklich gern (ohne Ironie) wie man ernsthaft auf einen solchen Vergleich kommen kann.

            • Stefan Sasse 13. Oktober 2021, 18:17

              Was für dich nur ironisch ist, kommt bei mir als Attacke an.

              Ich empfinde das einfach nicht so. Und schon gar nicht aus meiner damaligen Warte. Ein potenzieller Überwachungsstaat ist für mich schlimmer als einer, der in einer Pandemie Mobilitätsbeschränkungen und Masken einführt.

              • Stefan Pietsch 13. Oktober 2021, 18:41

                Ich bitte um Entschuldigung.

                Mag sein. Aus juristischer Sicht gilt das definitiv nicht.

                • Stefan Sasse 14. Oktober 2021, 10:23

                  Gewährt. *winkt huldvoll

                  Ich verstehe diese Kategorie nicht. Aus juristischer Sicht ist ja nichts schlimm oder nicht schlimm, es ist legal oder nicht legal. Schlimm oder nicht schlimm sind normative Zuschreibungen, das ist dem Gesetz ja egal.

                  • Stefan Pietsch 14. Oktober 2021, 11:55

                    Das gilt in vielen Rechtsbereichen, so auch dem Verfassungsrecht, nicht. Im Gegenteil. Das Grundgesetz bindet den Gesetzgeber, nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit Regeln zu erlassen. D.h., es gilt nicht die Unterscheidung legitim oder illegitim. Auch im Zivilrecht kommen solche Kriterien zur Anwendung. Und nur, weil jemand gewaltsam in meine Wohnung eingedrungen ist, bin ich nicht automatisch befugt, ihn zu erschießen.

                    Dem Gesetzgeber steht es aber nicht einfach zu selbständig Grundrechte der einen Bürger gegen die Grundrechte anderer Bürger abzuwägen. Das haben die Verfassungsrichter immer wieder bei Entscheidungen wie dem finalen Rettungsschuss oder der Terrorbekämpfung deutlich gemacht.

                    • Stefan Sasse 14. Oktober 2021, 12:02

                      Jepp. Warum also nicht die Rechtsprechung des BVerfG auch hier akzeptieren?

                    • Stefan Pietsch 14. Oktober 2021, 12:05

                      ???

                      Wer wehrt sich dagegen? Nur sollte Karlsruhe eben mal den Mund aufmachen. Seit 19 Monaten schweigen die Richter. Das ist die Generalkritik, die oben im Artikel steht.

                    • CitizenK 14. Oktober 2021, 15:57

                      „gegen die Grundrechte anderer Bürger abzuwägen“

                      Ist das nicht ständig der Fall? Einbrecher-Beispiel: Das Recht auf Leben wird höher eingestuft als das auf Unverletzlichkeit der Wohnung. In den USA ist das bekanntlich nicht so. Also wird doch abgewogen.

                    • Stefan Sasse 14. Oktober 2021, 18:52

                      Nur in den Staaten, die „stand your ground“-Gesetze haben.

                    • Stefan Pietsch 14. Oktober 2021, 19:45

                      Wer wägt ab?

                      Anscheinend ist es mir nicht möglich, die Rechtslage klar zu machen. Es gibt kein Gesetz, in dem drin steht, der Bürger habe auf die Verhältnismäßigkeit seiner Mittel zu achten, wenn er gegen Kriminelle vorgeht. Es gibt keinen StGB-Paragrafen, dass das Erschießen eines Einbrechers unter bestimmten Bedingungen erlaubt – oder verbietet. § 32 StGB definiert dabei nur Notwehr.

                      Der Staat darf Grundrechte nicht abwägen. Sehr einfach. Warum ist das so schwer zu verstehen? Dürfte er es, stände er über dem Bürger, wir hätten den Obrigkeitsstaat. Die Grundrechte definieren die Sphäre des Bürgers. Es ist wie mit Ihrer Wohnung: In Ihrer Sphäre haben andere nichts zu suchen, da gelten Ihre Regeln.

                      Kommt es zu Konflikten von Grundrechten verschiedener Bürger, so müssen die das zuerst unter sich ausmachen. Jeder Regelung des Staates unterliegt der Überprüfung durch das Verfassungsgericht. Der Staat kann hier nicht aus eigener Vollkommenheit Recht setzen. Das kann er nur in seiner Sphäre, z.B. auf Straßen, beim Fliegen, der Verfolgung von Verbrechen, der Bildung.

                      Verbietet der Staat aber die Berufsausübung, die Religionsausübung, das Zusammenkommen von Familien, dann bewegt er sich in der Sphäre des Bürgers. Und da gilt, siehe oben, Ihr Hausrecht.

              • Thorsten Haupts 13. Oktober 2021, 20:29

                Kann ich nachvollziehen. Allerdings hat dieser Überwachungsstaat in 20 jahren nicht soviele berufliche Exidtenzen vernichtet, wie die Corona-Schutzmassnahmen in einem Monat. Deshalb kann ich auch gut nachvollziehen, dass man das anders sehen kann.

                Gruss,
                Thorsten Haupts

                • Stefan Sasse 14. Oktober 2021, 10:26

                  Oh, das ist absolut zutreffend, keine Frage. Aber das liegt unter anderem an einer missratenen Corona-Politik, die etwa Selbstständige, man verziehe mir die harschen Worte, einfach hart gefickt hat.

      • CitizenK 14. Oktober 2021, 07:18

        Mich erinnert das an die Aufregung über die Volkszählung in den Achtzigern. Oder die um die Google-Autos (die in anderen demokratischen Ländern keinen aufregen).

        Übergroße Vorsicht, Fehler, Übertreibungen, auch grenzwertige. Aber nirgends erkennbar der politische Wille, bürgerliche Freiheiten auf Dauer übermäßig einzuschränken oder gar zu beseitigen.

        • Stefan Pietsch 14. Oktober 2021, 08:17

          Die Verharmlosungsmethode haben Sie beide drauf. Was in den Kontext passt: selbst die Bundeskanzlerin brachte das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, so wie es im Grundgesetz kodifiziert ist, nur ein einziges Mal in 19 Monaten über die Lippen. Dass es damit nicht weit her ist, bestätigen die Gerichte. Sie haben das übrigens schon vor einem Jahr getan. Und gehörten nicht gerade Sie zu den NoCovid-Enthusiasten? Ach würden wir es doch wie die Australier machen!

          Wie bei Stefans Beispiel ging es bei der Volkszählung um den Konflikt zweier Grundrechte. In der Pandemie wurden und werden nun über Jahre praktisch sämtliche Grundrechte per Verordnung beschränkt. Selbst die Würde des Menschen war nicht heilig, wenn man darunter versteht, sich im Tode von den Angehörigen verabschieden zu können. Das kann man schon als dauerhaft und übermäßig bezeichnen.

          Nun gut, wir werden es irgendwann wissen, wenn Karlsruhe sich mit einem mit Befangenheitsanträgen belasteten Präsidenten herablässt, nach Merkels Abgang über das Wirken ihrer NoCovid-Truppe zu urteilen.

          Jedenfalls habe ich bei Ihnen gelernt, dass 2 = 20 und ein Monat das gleiche wie 2 Jahre sind. In Mathe wäre ich damit dennoch durchgefallen, aber es ist Ihre politische und juristische Logik.

          • Stefan Sasse 14. Oktober 2021, 10:31

            Vor allem fühlst du dich durch die Pandemie jetzt, sofort und unmittelbar betroffen, während die anderen Sachen ewig her sind.

            • Stefan Pietsch 14. Oktober 2021, 11:43

              So wie Du sagst, können wir auf alle Grundrechte verzichten. Sie sind nicht wirklich wichtig. Wenn jemand für einen guten Zweck an der Ausübung seiner Religion gehindert ist – who cares? Auch der Schmerz, seine nahe Familie Monate lang nicht zu sehen, wird in ein paar Jahren vergessen sein. Wer sein Eigentum weggenommen bekommt – er kann sich doch neues kaufen. Alles nicht so schlimm.

              Ich kann mich noch gut an die Volkszählung erinnern, auch wenn ich damals noch jugendlich war. Aber ich habe tatsächlich gezählt und niemand hatte ein Problem, dass er gezählt wird. Das war wirkliche Hysterie. In den Fragebogen stand, wieviele Personen im Haushalt leben, ansonsten weiß ich nicht mehr viel.

              Jeden Tag eine Maske tragen zu müssen, ist da schlimmer.

              • Stefan Sasse 14. Oktober 2021, 12:00

                So wie du sagst, können wir auf Grundrechte verzichten. Informelle Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit – wenn jemand für den guten Zweck falsch überwacht und diskriminiert wird, who cares?

                Erneut: deine Wahrnehmung ist real und sie sei dir unbenommen. Aber bitte akzeptiere, dass sie kein universaler Maßstab ist, der für alle gleich gilt.

                • Stefan Pietsch 14. Oktober 2021, 12:06

                  Jetzt hast Du das Prinzip verstanden. Also verzichten wir auf die Grundrechte? Und wenn nicht, warum nicht, wie passt das zu Deiner Argumentation?

        • Stefan Sasse 14. Oktober 2021, 10:30

          Mich auch.

      • cimourdain 14. Oktober 2021, 09:04

        Vier Punkte:
        a) Die Parallelen sind definitiv da: Panik durch eine Krise (9/11), Lobbyisten, die sofort tätig wurden, um eine Doktrin unters Volk zu bringen, die Einführung eines ‚Supergrundrechts (damals Sicherheit, heute Gesundheit), mediale Verdammung derjenigen, die kritische Fragen stellen…
        b) Du solltest deinem T-Shirt Abbitte leisten. Gegen das, was 2013 herauskam, und vor allem gegen das, was Sicherheitsbehörden seitdem legalisiert bekommen haben, wirkt die Stasi mit ihren Schnüffelproben und Schreibmaschinenprotokollen wie ein Junior-Detektivclub.
        c) Deshalb ist genau diese Art der Normalisierung und Gewöhnung so gefährlich. Denk an die Geschichte mit dem Frosch im heißem Wasser.
        d) Konkret ist die Vorratsdatenspeicherung ein weiterer Punkt, wo das Verfassungsgericht nicht hinter der Politik herkommt/herkommen will: 2007 eingeführt, 2010 vom Verfassungsgericht kassiert, 2015 auf Druck durch die EU wieder beschlossen, seitdem sind mehrere Verfassungsbeschwerden (z.T. von Politprominenz) anhängig.

        • Stefan Sasse 14. Oktober 2021, 10:32

          a) Ja, die Auswüchse sind immer dieselben, und ein paar Jahre danach sehen wir dass es nicht so schlimm war.

          b) Ich hab das Shirt nicht mehr. Und die Stasi war eine ganz andere Schublade.

          c) Korrekt.

          d) Auch hier gilt: intent matters.

  • Thorsten Haupts 18. Oktober 2021, 21:55

    … 2015 auf Druck durch die EU wieder beschlossen …

    Ja, und viele können nur hoffen, dass es dazu kein klares BVerfG-Urteil geben wird, weil das die EU-Architektur sprengen würde. Weil entweder segnet das BVerfG wegen Vorrang Europarecht etwas ab, was in Deutschland nach seinem eigenem Urteil verfassungswidrig wäre. Damit hätten wir Verfassungsänderungen ohne die in Deutschland notwendigen Mehrheiten, durch die Hintertür. Oder das BVerfG stellt klar, dass die europäische Vorgabe verfassungswidrig ist und nicht umgesetzt werden darf. Was de facto den einheitlichen europäischen Rechtsraum sprengen würde.

    Das ist das Kernproblem jener verkorksten EU-Konstruktion zwischen Freihandelszone, Staatenbund und Bundesstaat.

    Gruss,
    Thorsten Haupts

    • Stefan Sasse 19. Oktober 2021, 07:54

      Jein. Letztlich kam in der Geschichte der europäischen Einigung ALLES „durch die Hintertür“, das liegt in der ganzen Konstruktion.

      • Erwin Gabriel 19. Oktober 2021, 12:44

        @ Stefan Sasse 19. Oktober 2021, 07:54

        Jein. Letztlich kam in der Geschichte der europäischen Einigung ALLES „durch die Hintertür“, das liegt in der ganzen Konstruktion.

        Das ist zum einen kein Argument dafür, das weiterhin zu machen. Und zum zweiten lässt sich unser Grundgesetz nicht auf Anweisung von außen ändern.

        Und natürlich ist die EU eine verkorkste, sehr widersprüchliche Konstruktion. Bei allen Vorteilen, die sie bietet, ist das doch nicht verpflichtend, jeden Nachteil zu akzeptieren.

        • Stefan Sasse 19. Oktober 2021, 17:53

          Behaupte ich auch nicht, ich wollte nur darauf hinweisen, dass es nicht so wäre als ob die EU plötzlich von einem früheren Ideal abweicht oder so.

    • cimourdain 19. Oktober 2021, 23:06

      Das ist ein sehr interessanter Aspekt. Ich werde mal versuchen herauszufinden, ob nicht noch mehr der Langzeitbaustellen des BVerfG es in direkten Konflikt mit der EU stellen würde. Das Urteil zu Staatsanleihenkäufen im Mai 2020 kam auch erst nach über 10 Jahren.

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