Wirecard und die Wirtschaftsprüfer

Über acht Monate sind seit dem Zusammenbruch des DAX-Konzerns Wirecard vergangen und noch immer befindet sich die Öffentlichkeit auf der Suche nach Schuldigen. Selbst die Hauptakteure befinden sich entweder in Untersuchungshaft oder irgendwo am Ende der Welt. Einerseits ist die Pulverisierung eines Vorzeigeunternehmens der deutschen Wirtschaft Skandal und Blamage zugleich für ein Land, das gerade ohnehin auf vielen Feldern zur Lachnummer der Weltöffentlichkeit wird. Andererseits sind abseits des offensichtlich kriminellen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun und seines „Chief Operating Officer“ (COO) Jan Marsalek Verantwortliche nicht so einfach zu greifen, zu verworren sind die Aufsichts- und Kontrollstrukturen in Deutschland. Nur eins steht mit Sicherheit fest: wenn selbst ein Konzern vom Premiummarkt einfach so zusammenbrechen kann, dann stimmen die Strukturen nicht, die Gesetz und Aufsicht vorgeben.

Lesezeit: 6 Minuten

Der 18. Juni 2020 markiert das Ende des Börsenstars Wirecard AG. An diesem Tag gestand der Vorstandsvorsitzende Markus Braun ein, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young keine ausreichenden Nachweise über bilanziertes Barvermögen von 1,9 Milliarden Euro ermitteln konnte, die auf Treuhandkonten vermutet wurden. Braun tauschte kurz nach diesem schmachvollen Bekenntnis seine Prachtvilla gegen die spartanische Untersuchungshaft in einem deutschen Gefängnis. Sein Kompagnon Marsalek verschwand dagegen ähnlich wie das bilanzierte Barvermögen.

Die Frage, wie konnte so etwas passieren, führte flugs zu den für Kontrollen zuständigen Gremien. Doch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, und ihr Chef Felix Hufeld erklärten sich ebenso kurz für nicht zuständig. Man spiele zwar mit den Aktien des Finanzdienstleisters, habe jedoch selbst keine Aktien in der Aufsicht über das Unternehmen. Ob dieser überzeugenden Verteidigungsstrategie, dass die BaFin keine Zuständigkeit für Kapitalgesellschaften hat, die mit Finanzdienstleistungen ihr Geschäft betreibt, entbrannte ein mehrmonatiger Streit mit anderen Aufsicht führenden Behörden wie der Bundesbank, erfüllte aber einen Zweck: Behördenleiter Hufeld wurde nicht zuletzt aus politischer Opportunität bis zur Lächerlichkeit von dem Mann gestützt, der im Herbst Boss der Deutschland AG werden möchte: dem SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz.

Der sozialdemokratische Spitzenmann mag in manchen Positionen überfordert sein, so als Generalsekretär, Gesprächspartner von Cum-ex betreibenden Bankmanagern, Polizist eines G20-Gipfels oder einfach nur als Finanzminister, doch er versteht sich auf politisches Minenspiel. Die politische Aufsicht über die BaFin und ihre Interpretationskünste obliegt nicht Corona-Pannenminister Jens Spahn, sondern dem Bundesministerium in der Berliner Wilhelmstraße 97.

Gleich zu Beginn rückten auch die langjährigen Prüfer von Wirecard, die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, meist nur EY abgekürzt, in den Fokus. Das ist einerseits gerecht, andererseits auch nicht. Im Grunde wurde das Institut der Wirtschaftsprüfer nur geschaffen, um im Fall der Fälle bei Unternehmensinsolvenzen einen Büttel zu haben, auf den sich einprügeln lässt. Maßgeblich in Folge der Unternehmenszusammenbrüche nach dem Börsencrash 1929 entwickelt, wollte die Politik von den, im Amerikanischen „Certified Public Accountant“ genannten Experten wissen, warum Unternehmen zusammenbrechen, nicht wie sich dies verhindern lässt.

Entsprechend sind die Sanktionsmöglichkeiten überschaubar, welche Wirtschaftsprüfern zur Verfügung stehen. Und wenn sie gezogen werden, haben sie weitreichende Auswirkungen für das Unternehmen. Am Ende einer jeder der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen des Jahresabschlusses steht das Testat. Darin bescheinigt der Wirtschaftsprüfer, dass die vorgelegten Zahlen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widerspiegeln. Heute sind die Formulierungen zwar ausführlicher, es kommt aber immer wieder auf diese Kernaussage zurück.

Was ist „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild“? Wenn Sie Photoshop auf Ihrem Rechner haben, bekommen Sie vielleicht eine Idee für das Problem. Foto im vollbelegten Schwimmbad und neben Ihnen eine dicke Rolle. Ein bisschen wegretouchiert, schon sieht die Aufnahme ein Stück angenehmer aus. Schwierige Frage, ob Sie damit die tatsächlichen Verhältnisse verfälschen, wenn die Aussage des Fotos sein soll, Sie hatten viel Spaß in einem Heringsbecken. Spätestens, wenn Sie sämtliche Personen auf dem Bild außer sich selbst weggestempelt haben, hat das mit dem tatsächlichen Verhältnissen nichts mehr zu tun, es ist Betrug.

Vor ähnlichen Fragen stehen Wirtschaftsprüfer. Sie müssen zu einem Werturteil kommen, ob ein Vermögensgegenstand (Sprache des Handelsgesetzbuches) bilanziert werden darf (Ausweis) und mit welchem Wert. Klingt banal, ist es aber nicht. Fragen, ob der Kundenstamm eines Unternehmens als eigener Wert bilanziert werden darf (nein) oder ein selbst geschriebenes Computerprogamm (ja), beschäftigt Professoren und Gelehrte über Jahrzehnte. Und dazu behandeln die einzelnen Rechnungslegungsstandards dies noch sehr unterschiedlich.

Eine börsennotierte Gesellschaft hat mindestens drei Abschlüsse für ein Jahr vorzulegen. Im Abschluss nach IFRS, dem Standard in der Europäischen Union, bilanziert man auch mal den Kundenstamm. Im deutschen Recht tut man das nicht und in der Steuerbilanz schon gar nicht. Jeder will die Dinge anders und das auch noch von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Da kann man schon den Überblick verlieren.

Ich weiß, was Sie jetzt sagen wollen. Und Sie haben Recht. Ob man eine Einschätzung darüber abgibt, ob eine Forderung noch bezahlt wird (nur bei Wahrscheinlichkeit größer 50% zu bilanzieren) oder ob man etwas erfindet, was gar nicht da ist, macht einen großen Unterschied. Hier sind wir im Bereich krimineller Machenschaften, oder wie Wirtschaftsprüfer das vornehmer ausdrücken, dolosen Handlungen. Die Frage ist, müssen Wirtschaftsprüfer das untersuchen?

Als diese Zunft sich Mitte der Neunzigerjahre die Errungenschaften IT-technischer Entwicklungen zunutze machte, begannen automatisierte Prüfungsprogramme zu definieren, in welchem Umfange wo der Prüfer anzusetzen habe. Eine Eingangsfrage lautete: „Vertrauen Sie dem Management?“ Klingt wieder sehr einfach, hatte aber weitreichende Folgen. Das Häkchen bei „Nein“ gesetzt, führte zur Konsequenz, dass sämtliche Geschäftsvorfälle zu prüfen wären, also die Arbeit von einem Jahr, wo man 1-4 Wochen zur Verfügung hat.

Ich weiß, was Sie jetzt sagen wollen. Aber hier haben Sie nicht Recht. Eine solche Prüfung kann außer für Beamte niemals wirtschaftlich sein. An der Stelle können Sie sich aussuchen, wer Sie rausschmeißt: Ihr Chef, der Vorstand, der Aufsichtsrat oder vielleicht sogar Ihre Frau wegen Geistesgestörtheit. Die Antwortalternative ist keine, folglich hat ein Wirtschaftsprüfer immer von der Ehrlichkeit seiner Geschäftspartner auszugehen oder das Mandat abzulehnen. Das wiederum ist schwer, wenn man schon Jahre zusammengearbeitet hat. Auch hier: Steuerprüfer können es sich leisten, bei jeder Prüfung andere Maßstäbe anzusetzen. Sonst aber niemand. Man sitzt zusammen in dem Boot, in das man zugestiegen ist.

Womit wir bei Herrn Braun von Wirecard wären. Sein potentieller Aufseher von der BaFin wünschte den Gründer eines DAX-Konzerns nicht kennenzulernen. Investoren, die das taten, beschrieben den Vorstandschef branchenunüblich als scheu und zurückhaltend. Solche Einschätzungen reichen vielleicht um Investitionsentscheidungen über Millionen zu treffen. Sie sind nicht ausreichend, um ein Testat zu versagen und damit ein Unternehmen zu vernichten.

Eine Jahresabschlussprüfung ist eine hochkomplexe Angelegenheit, insbesondere, wenn es sich um Großkonzerne handelt. Dazu kommt der enorme Zeitdruck. Oft innerhalb von 3 Monaten und weniger muss alles über die Bühne gehen. Allerdings kann die Arbeit erst beginnen, wenn die Buchhalter ihren Job gemacht haben, mithin nicht vor Mitte / Ende Januar. Nicht selten hunderte Konzerngesellschaften sind nach jeweiligem nationalen Recht zu prüfen, zuzüglich Konzernabschluss und Berichtserstellung. Wer da nicht ins Schwitzen kommt, hat mehrere Avatare. Eine Vollprüfung ist undenkbar. Dementsprechend wird die Oberfläche geprüft, Zeit, Gelegenheit und Ressourcen für eine detaillierte Untersuchung gibt es nicht. Am Ende steht ein Prüfwerk, von dem die Auditoren nur hoffen können, dass es dauerhaft Bestand hat.

In dieser Welt ist ein Prüferwechsel häufig ein erstes Indiz, dass etwas nicht stimmt. Es ist ein gehegtes Vorurteil, aber Wirtschaftsprüfer werden nicht reich. Die vereinbarten Festhonorare reichen meist gerade, um den Aufwand zu decken, der fast ausschließlich aus Personalkosten besteht. Wenn also eine Geschäftsführung oder ein Aufsichtsrat das Mandat andersweitig vergeben, so hat dies im wesentlichen zwei Gründe: es gibt jemanden, der es noch günstiger macht. Oder man war mit der Durchführung und damit vor allem der Bewertung im Zwist. Da fast immer der WP in der Auslegung Recht hat, sind Prüferwechsel mit Skepsis zu betrachten.

Auch die Idee, der Wirtschaftsprüfer könne doch einfach mal selbst die Örtlichkeiten in Augenschein nehmen, nebst teuren Aufenthalten in Südostasien oder Mittelamerika, ist regelrecht abenteuerlich. Für eine einfache Saldenbestätigung? Das Problem von Ernst & Young war nicht, dass niemand von München aus nach Singapur geflogen ist, sondern dass vor Ort möglicherweise nicht mit der entsprechenden Sorgfalt vorgegangen wurde. Was allerdings nicht so einfach ist wie es sich anhört, tummeln sich in dem Stadtstaat doch eine Unzahl von Offshore-Companies und Treuhandfirmen, deren Profession oft die Verschleierung tatsächlicher Verhältnisse ist. Schließlich hat Wirecard zu genau dem Zweck den Standort ausgewählt.

Wenn die Politik nun empfiehlt, aus Gründen der Unabhängigkeit einen regelmäßigen Prüferwechsel aufzuerlegen, dann befriedigt sie damit vor allem den Ruf nach Konsequenzen auf einfache Art. Konsequenzen übrigens, die sie selbst nicht tragen möchte. Zudem ist die Intension falsch: das Versagen von Kontrollen beantwortet man zwar in Deutschland mit der Auflage für neue Kontrollen, aber effektiv ist das Ganze nicht.

Der Wirtschaftsprüfermarkt besteht aus den sogenannten BIG 4, die global tätig sind. Sie (fast) allein sind heute in der Lage, die Prüfung von Großkonzernen zu stemmen. Diese Großen Vier bestehen aus der US-amerikanisch-deutschen KPMG (früher noch Deutsche Warentreuhand), Pricewaterhouse-Coopers (PwC), Deloitte (früher noch Touche) und der genannten Ernst & Young. Um ein Gefühl zu bekommen, dass es sich hierbei um einen oligopolistischen Markt handelt, ein Vergleich: In Deutschland ist PwC Marktführer mit einem Umsatz von 2,2 Milliarden Euro. Der Fünftplazierte BDO kassiert dagegen etwas mehr als 0,2 Milliarden Euro.

Dass dieser Markt ein klassisches Oligopol darstellt, daran hat die Politik diesseits und jenseits des Atlantiks einen gehörigen Anteil. In den Achtziger- und Neunzigerjahren wurden zahlreiche Fusionen genehmigt. 1994 gab es immerhin noch die BIG 6, dann schlossen sich Price-Waterhouse und Coopers zusammen. Dann kam der Enron-Skandal Anfang des neuen Jahrtausends, die amerikanische Börsenaufsicht SEC entzog der altehrwürdigen Arthur Andersen die Lizenz und konzentrierte damit den Markt noch mehr.

Damit nicht genug. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften selbst müssen sich regelmäßigen Audits unterziehen, in denen ihre Arbeitspapiere durchleuchtet werden. Dieser Peer Review genannte Prozess gehört zur Qualitätskontrolle und gestaltet sich außerordentlich aufwendig. Und da eine global agierende Gesellschaft global geprüft werden muss, prüfen sich die BIG 4 gegenseitig. Diese vermachteten Strukturen sind nicht nur für die Aufsicht ein veritables Problem, sie sind es auch für den Kapitalmarkt. Bei Mergers & Acquisitions, also Firmenübernahmen und Verschmelzungen, fällt es schwer, einen unabhängigen Dritten oder Vierten zu finden, der nicht irgendwie bei einem der Beteiligten involviert ist.

Die Ansprüche der Öffentlichkeit und die Möglichkeiten der Wirtschaftsprüfung passen nicht zusammen. Die Branche mit einem der höchsten ethischen Standards weltweit ist überfordert, wenn es um das Aufspüren krimineller Handlungen geht. Das Kontrollsystem von Unternehmen ist vielfältig und verschachtelt. Prüfungen und Kontrollen blockieren so ein Drittel und mehr der Zeit, welche überhaupt in Großkonzernen zur Verfügung steht. Interne Revision, Betriebsprüfungen, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen, Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen wurden alle geschaffen und sind in Gesetzen verankert, um Unternehmen umfassend zu kontrollieren. Doch gegen kriminelle Taten ist schwer anzukommen.

Es gehört auch nicht zu den vornehmsten Aufgaben von Wirtschaftsprüfungen. Solche sind eher Untersuchungsgegenstand der Internen Revision. Die AGBs nach der Formvorgabe des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) schließt eine Haftung diesbezüglich explizit aus. Dort heißt es standardgemäß, dass solche Vorgänge nicht geprüft werden.

Der Staat in Form seiner Aufsichtsorgane besitzt außerordentlich scharfe Schwerter, um gegen kriminelle Machenschaften vorzugehen. Dabei haben sich die amerikanischen Kollegen der SEC einen legendären Ruf erworben, den die Deutschen mit ihrer BaFin gerne hätten. Doch die Beamten in Berlin haben bisher jeden Skandal verschlafen. So bekamen sie weder etwas von der Finanzkrise noch eben dem Gebaren der Wirecard etwas mit. Leiter Hufeld hat den Chef des DAX-Unternehmens Braun nie persönlich getroffen. Die Behörde darf Aufsichtsratsprotokolle einsehen und an Sitzungen teilnehmen, jede Organveränderung ist anzeigepflichtig, jeder Leitungsposten einer Bank oder Versicherung muss von der BaFin direkt genehmigt werden. Dabei kann sie Auskünfte von den Sicherheitsbehörden einholen, erweiterte Polizeiliche Führungszeugnisse verlangen und Schufa-Daten abrufen. Kein Unternehmen und auch kein Wirtschaftsprüfer hat eine derartige Machtfülle.

Jeder neue Skandal führte bisher zu noch mehr Kontrollen. Aus Enron folgte Sarbanes Oxley (SOX), eine Gesetzesinitiative in den USA, welche amerikanischen Unternehmen und ihren ausländischen Töchtern weitreichende interne Prüfungspflichten auferlegt und die Organe zu umfangreichen Haftungen zwingt. Downsizing wäre auch in diesem Feld staatlichen Handelns längst angezeigt. Doch der Staat schaut nicht auf Können und Ressourcen.

Die Idee, Kapitalgesellschaften alle 5 Jahre zu einem Mandatswechsel zu zwingen, klingt in der Theorie gut. Aber die Voraussetzungen, dies effektiv durchführen zu können, liegen nicht vor. Die wesentliche, weil einzige Produktionsressource von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist das Human Capital, sind die hoch qualifizierten Prüfer, ob zertifiziert oder nicht. Diese konzentrieren sich auf die wenigen großen Gesellschaften. Dazu ist dieses Kapital noch außerordentlich flüchtig, alle paar Jahre ist die Belegschaft bis auf wenige WPs durchgetauscht, das Know-how ebenso. Kleine und mittelgroße Gesellschaften haben nicht das Kapital und die strategischen Möglichkeiten, eine globale Präsenz aufzubauen. Die Dominanz angloamerikanischer Prüfungsgesellschaften würde weiter zunehmen.

Die Wahrheit ist: durch kriminelles Handeln verursachte Firmenzusammenbrüche wird es immer geben. Da helfen keine weiteren Kontrollen, sondern die direkte Adressierung von Verantwortung. Bei Wirecard haben viele Prüfer und Kontrolleure aus unterschiedlichen Fakultäten mitgeschaut. Alle sind verantwortlich und damit keiner. Das ist das Paradoxon. Brauns Unternehmen galt als rabiat, wenn es gegen Kritiker vorging, intern wie extern. In einem solchen Umfeld versagt Kontrolle, wenn sie von jenen abhängig ist, die sie kontrollieren müssen. Wenn staatliche Kontrolle eine Berechtigung hat, dann in solchen Konstellationen.

 

Anmerkung: Der Autor arbeitete von 1994 – 1998 für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG in Frankfurt. Zu seinen Mandaten gehörte der AEG Konzern, der über die Konzernmutter Daimler AG an der New Yorker Börse gelistet war.

{ 19 comments… add one }
  • CitizenK 3. März 2021, 18:35

    Die Strukturen stimmen nicht. Richtig. Aber sind damit die Wirtschaftsprüfer frei von Verantwortung? 1,9 Milliarden auf einem Treuhandkonto weit, weit weg? Bei Ihrer eigenen Zunft sind Sie schon sehr generös.

    Sind die staatlichen Kontrolleure (Beamte!) gegen „dolose Handlungen“ auch machtlos? Wird deren eklatantes Versagen deshalb so milde behandelt? Immerhin gab es da personelle Konsequenzen, wenn auch spät und zäh.

    Wirecard und die Kontrolleure. Wirecard und die Lobbyisten.

    • Stefan Pietsch 3. März 2021, 19:02

      Meine eigene Zunft?! Wie am Ende des Artikels enthüllt, bin ich seit über 22 Jahren raus aus der Branche, das ist mehr als ein halbes Arbeitsleben, für mich noch weit mehr. Seit dieser Zeit sitze ich auf der anderen Seite des Tisches. Wirtschaftsprüfer sind für mich genauso Gegner wie Betriebsprüfer. Entdecken WPs einen materiellen Fehler, bekomme ich ein Problem mit den Eigentümern. Gerade deswegen komme ich zu meinen Werturteilen: verbeamtete Betriebsprüfer faul, Wirtschaftsprüfer fleißig und effizient. Jetzt bekomme ich sicher wieder Ohrfeigen. 😉

      Wenn ich will, dass WPs etwas nicht finden, dann finden sie es nicht. Weil, wie im Artikel geschrieben, ihnen fehlen die Möglichkeiten, tief zu graben. Die BP kann das übrigens sehr wohl, die Beamten nehmen sich manchmal Wochen, um einen kleinen Sachverhalt auszuleuchten. Da ist die Taktik eine andere.

      Normalerweise gibt es nichts Einfacheres als Barvermögen zu prüfen. Der Mandat bittet die Bank um Saldenbestätigungen an die Wirtschaftsprüfer. Hinzu kommen Kontoauszüge. Wenn da 1,9 Milliarden Euro draufstehen und die Bank bestätigt, 1,9 Milliarden Euro zugunsten „Wirecard“, wie kommen Sie auf den Gedanken, das könne nicht werthaltig sein? Vielleicht, wenn die Bank „Knastbrüder & Söhne“ heißt, aber sonst? Da es so einfach ist, wissen wir nicht genau, warum der Fehlbetrag nicht entdeckt wurde. Ein schlimmes Vergehen bleibt es, das waren immerhin ein Drittel der Bilanzsumme.

      Staatliche Prüfer benötigen entweder viel Zeit oder einen Tipp, um kriminelles Verhalten zu entdecken. Aber wenn sie mal auf der Spur sind, wird es auch bei Versehen oft hart. Die bei der BaFin hatten beides, um tätig zu werden und das Schwert zu schwingen: Zeit und vor allem einen Tipp.

      Als Liberaler bin ich immer für die Zuweisung von Verantwortung. Was jedoch nicht zu verwechseln ist mit der Schuldigensuche. Wenn Verantwortung klar zugewiesen ist, passen Menschen besser auf und gehen weniger Risiken ein. Viele Prüfer, aber keine Verantwortung ist schlecht. Und übrigens: die Kontrolle beginnt immer beim Kopf. D.h. Vorstand, Aufsichtsrat, Aufsichtsbehörde. Wirtschaftsprüfung und Interne Revision sind Instrumente dieser Institute, sie führen kein Eigenleben.

      • Erwin Gabriel 3. März 2021, 21:46

        Hallo Stefan,

        erst mal vielen Dank für den informativen Artikel; da habe ich wieder ordentlich was gelernt. Ich hatte mich damals schon gewundert, dass auf einigen englischen und amerikanischen Sendern Berichte über grobe Verdachtsmomente zu hören waren. Potentielle Investoren hatten sich das Unternehmen angeschaut und irritierende Infos an den deutschen Finanzminister weitergeleitet, der aber nicht reagierte.

        Hätte man wissen können, wenn man gewollt hätte, wie in so vielen Dingen.

        • Stefan Pietsch 3. März 2021, 23:15

          Dank‘ Dir!

          Ich habe versucht, ein eigentlich trockenes Thema in eine allgemeine Sprache mit einer Portion Witz zu packen. Ich hoffe, das ist gelungen.

          Es gab ja einige Konsequenzen auf solche Berichte, zumindest vom Aufsichtsrat und schlussendlich durch die WPs. Ich gehe davon aus, dass EY auf die Anlagen in Singapur genauer geschaut hat, weil hier Zweifel aufgekommen waren und KPMG bereits eine Sonderprüfung durchgeführt hatte. Also, das war im Fokus. Nur ist es eben nicht Gegenstand von Jahresabschlussprüfungen, diese mit der Attitüde zu führen, der Vorstand wolle betrügen. So ist das Gesetz nicht angelegt, so ist es von den Fachverbänden nicht vorgegeben.

        • CitizenK 5. März 2021, 08:54

          Das Versagen der der staatlichen Kontrolleure finde ich viel schlimmer. Aber dazu habe ich noch Fragen: Sie fordern explizit mehr staatliche Kontrolle. Gleichzeitig sagen Sie aber bei vielen Gelegenheiten, Beamte seien nicht qualifiziert: Zitate von Ihnen in früheren Beiträgen, nicht unbedingt wörtlich:
          – Ich habe noch nie einen fähigen Beamten getroffen
          – die wollen immer nur nach Hause
          – die Arbeit beim Staat ist unattraktiv für qualifizierte Leute
          – der Staat kann gar nicht so viel bezahlen wie die Privatwirtschaft und kriegt daher höchstens Mittelmaß. Wie kann da staatliche Kontrolle funktionieren in diesem Bereich?

          • Stefan Pietsch 5. März 2021, 09:59

            *Augenroll*

            Ich fordere nicht mehr staatliche Kontrollen (soweit kommt’s noch!), ich erwarte, dass die Bestehenden effektiv ausgeübt werden.

            Ich schreib’s nochmal, weil Sie mich nicht korrekt wiedergeben: Ich habe noch nie einen fleißigen Beamten kennengelernt (innerhalb seines eigentlichen Berufsfeldes). Und der Staat zieht mit seinen Gehältern und Arbeitsbedingungen keine Topkräfte an. Stark ausgeprägt sind daher Arbeiter und der Mittelbau.

            Auf zwei Dinge kann ich mich immer verlassen: Auf die Faulheit und die Erfahrung von Staatsdienern. Wenn man sich unauffällig verhält, kann das nicht den Verdacht des Beamten erregen und die Sache wird durchgewunken. Das Problem ist die Erfahrung. Staatsbedienstete sind sehr erfahren, sie haben sehr viel gesehen. Sie wissen wie Schmu aussieht und kennen die Taktiken des Delinquenten sie zu verbergen. Wer im Fokus ist, wird auseinandergenommen. Da helfen nur Demut und Kooperation. Wer sich querstellt und mehr Arbeit macht als nötig, erfährt die Härte des Instrumentenkastens.

            Die Prüfer vor Ort bei einer Jahresabschlussprüfung haben eine Berufserfahrung von 0-4 Jahren. Das sind Anfänger. Die lernen erst im Job, aber das häufig schnell, weil sie entweder clever sind oder schnell die Branche verlassen. Wenn ein Beamter bei der BaFin mit im Schnitt über 20 Jahren Berufserfahrung nicht mithalten kann, ja dann müssen wir von echten Dumpfbacken sprechen. Das tue ich nicht.

            Bei der BaFin kamen eben auch im Fall Wirecard zwei ungünstige Faktoren zusammen: die angesprochene Bequemlichkeit und dann noch die Sorge um das eigene Geld, schließlich wurde mit den Aktien fleißig spekuliert. Wissen Sie, ich musste noch während meiner Wirtschaftsprüfungszeit Erklärungen unterschreiben, dass ich keine Anteile und sonstige Interessen an Unternehmen halte, die zu den Mandaten der Gesellschaft gehören.

            Aber solche Beschränkungen gelten nur für Private.

  • Lemmy Caution 4. März 2021, 07:23

    hochinteressant. danke. Schau mir das noch einmal genauer an, sobald Zeit da ist.
    Nur so schnell aus der Hüfte geschossen:
    Man sollte sich auch klarmachen, in welchem toxischen Umfeld die Wirtschaftsprüfer agierten.
    Wirecard antwortete auf bereits früh vorhandene fundierte Zweifel seitens der Presse und dem Kommentariat im Internet (*) immer mit dem Verdacht, dass die Veröffentlichung wohl Teil einer Kampagne von shortsellern wäre. Ein Teil der Öffentlichkeit war sehr leicht bereit, diesen Verschwörungstheorien zu glauben.


    (*) Ruhm gebührt hier memyselfandi007 -> https://valueandopportunity.com/author/memyselfandi007/

  • Jens Happel 4. März 2021, 09:11

    Hi Stefan,

    sehr gelungener Artikel, sehr informativ.

    Beim lesen dachte ich immer mehr, was du dann als Schlusssatz genommen hast.

    Wenn staatliche Kontrolle eine Berechtigung hat, dann in solchen Konstellationen.

    Gruß Jens

  • Stefan Sasse 4. März 2021, 10:42

    Sehr informativer Artikel, danke.

  • Wolf-Dieter Busch 4. März 2021, 12:09

    „Sein Kompagnon Marsalek verschwand dagegen ähnlich wie das bilanzierte Barvermögen.“ – Verschwinden kann nur etwas jemals real existierendes. Oder sehe ich das falsch?

  • Sebastian 4. März 2021, 12:13

    Danke für den Artikel! Zwei Randaspekte noch dazu:

    1) Die BaFin steht im Verdacht, Wirecard als „deutsches Vorzeige-Fintech“ gegen die Angriffe von Shortsellern und der Financial Times protegiert zu haben
    https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/bafin-brisante-e-mails-so-loechrig-lief-die-bilanzkontrolle-von-wirecard/26860390.html

    2) Die BaFin hatte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung ab 2018, und dann nochmal 2020 mit Prüfungen von Wirecard beauftragt, aber man weiß nicht so recht, was da noch anderes hätte rauskommen sollen, da die DPR auch keine Forensik betreiben kann.
    https://www.finance-magazin.de/wirtschaft/deutschland/nach-wirecard-skandal-dpr-chef-edgar-ernst-geht-2075441/

    • Stefan Sasse 4. März 2021, 22:19

      1) Wäre typisch; Versuche, „nationale Champions“ gegen Konkurrenz abzuschirmen resultieren gerne in so miesen Ergebnissen.

  • Wolf-Dieter Busch 4. März 2021, 12:32

    „Fragen, ob der Kundenstamm eines Unternehmens als eigener Wert bilanziert werden darf (nein) oder ein selbst geschriebenes Computerprogamm (ja), beschäftigt Professoren und Gelehrte über Jahrzehnte.“ – Stefan Pietsch, das brachte gerade einen Heiterkeitsausbruch bei mir hervor. Mehr davon!

    • Wolf-Dieter Busch 4. März 2021, 12:43

      Nachtrag. Mein Vater, zu Berufszeiten Steuerberater, brauchte zehn geschlagene Berufsjahre für ersten eigenen Urlaub.

      Als „Kleiner Selbständiger“ könnte man hier von Selbstausbeutung sprechen. Beispielsweise hatte er in der Zeit zu wenig von seinen Kindern (und diese von ihm).

      Als er dann nach Jahren der (kanns nicht besser sagen) Selbstaufopferung den Laden samt Kundenstamm veräußerte an einen Nachfolger, war der Stamm an Mandanten ein Vermögen wert.

      Aber Mandant (Vertrauensverhältnis, langjährig) ≠ Kunde, und Selbständiger ≠ Konzern.

      Muss auch gesagt werden.

      • Stefan Pietsch 4. März 2021, 14:43

        Das glaube ich gern. Allerdings wird in der WP außerordentlich hart gearbeitet. Bei Jahresabschlussprüfungen bin ich oft nicht vor 11, 12 Uhr nachts nach Hause gekommen. Und ich erinnere mich noch gut an ein AEG-Mandat in Potsdam, wo ich dann um 1 Uhr nachts aufgebrochen und über 4 Stunden ins Rhein-Main-Gebiet gerast bin – durch die großen Baustellen auf der A2. Am nächsten Morgen habe ich dann meinen Bericht geschrieben.

  • Wolf-Dieter Busch 4. März 2021, 13:26

    Danke. Ich hab was gelernt.

  • cimourdain 5. März 2021, 00:34

    Danke für die praktischen Einblicke ; die Kernerkenntnis, dass bei falschen Angaben auch der beste Prüfer ziemlich wehrlos ist, ist sicher richtig.
    Zwei kleine Ergänzungen habe ich allerdings noch:
    – Wenn man von den Großunternehmen weggeht, hat die Wirtschaftsprüferkammer fast 15.000 Mitglieder, also dank starken ‚Mittelstands‘ kein Oligopol auf dieser Ebene.
    – Als dritte Kontrollinstanz – die hier auch komplett versagt hat – möchte ich noch den Aufsichtsrat in den Raum werfen. Auch er muss Abschlüsse freigeben und Prüfungsberichte gegenzeichnen. Er hat den besten Einblick in die innere Realität eines Unternehmens und er hat *eigentlich* die Aufgabe, den Vorstand zu kontrollieren.

    • Stefan Pietsch 5. März 2021, 07:18

      Mehr noch: es gehört nicht zu den Aufgaben des WP. Wenn der Wirtschaftsprüfer davon ausgeht, dass der Vorstand kriminell handelt, kann er das Mandat nicht annehmen. Wenn der Aufsichtsrat dieser Ansicht ist, dass für den Vorstand das gar nicht einstellen.

      Beide Institute sind nicht als Aufklärer krimineller Machenschaften zu sehen. Wenn solch ein Verdacht besteht, ist die Interne Revision einzuschalten. Ist diese befangen, weil sie ja schließlich disziplinarisch dem Vorstand zugeordnet ist, dann kommen Staatsanwaltschaft und Aufsichtsbehörde ins Spiel.

      Wie immer Titel dargestellt, kommen für die Prüfung von Mandaten nur global agierende WP-Gesellschaften infrage. Das wissen die Aufsichtsräte. Die meisten Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüferkammer schlagen sich daher auch mit Aufträgen von Steuererklärungen und der Prüfung kleiner bis mittelgroßer Gesellschaften herum. Davon gibt es übrigens in Deutschland eine ganze Menge.

  • Hanni Hartmann 27. April 2021, 19:29

    WOW !! Tolle und detaillierte Information. Schon bedenklich das diese „Meister Stück“ an Gaunerei in den USA ent-und aufgedeckt wurde. Die BaFIN hat hier gigantisch versagt. Der Ober Aufseher der BaFin- Olaf Scholz- hat hier sein Meisterstuck an Inkompetenz nochmals getoppt…

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