Das Geld findet immer einen Weg – warum die Debatte um eine Parteispendenreform sich immer im Kreis drehen wird

Der von mir geschätzte Hans-Martin Tillack vom Stern hat in einer Serie zu der Finanzierung der Parteien mehrere Problem offengelegt, die die Spendenpraxis im deutschen Parteienrecht umgeben. Er bedauert, dass es in Deutschland keine Höchstgrenzen für Unternehmensspenden gibt und dass die Kontrolle über die Parteispenden bei den Parteien selbst liegt. Er diskutiert Alternativen wie eine reine Beschränkung auf Staatszuschüsse oder Gesamtausgabegrenzen im Wahlkampf. Allein, seine Argumentation ist weder neu noch originell, und sie wird stets so aktuell wie folgenlos bleiben. Das Geld findet immer einen Weg.

Völlig berechtigt ist Tillacks Kritik an den Mechanismen der Parteispendenkontrolle. Schließlich kontrollieren hier gerade diejenigen, die direkt betroffen sind. Hier bräuchte es definitiv unabhängigere Gremien, die solche Kontrollen durchführen, und diese Reform wäre auch verhältnismäßig einfach zu machen. Im aktuellen Artikel nicht angesprochen, aber mindestens ebenso wichtig wäre eine Reform des Bestechungsstrafrechts für einzelne Abgeordnete, das in Deutschland geradezu lächerlich lasch ist. All das berührt aber natürlich nicht den Kern des Problems, vor allem die Großspenden der Unternehmen oder einzelner einflussreicher Personen. Bevor wir uns mit Reformmöglichkeiten befassen können stellt sich erst einmal die grundsätzliche Frage: sind solche Spenden legitim?

Die grundsätzliche Legitimität von Spenden im Gegensatz zu einer reinen Staatsfinanzierung wird mit einer größeren Bürger- oder doch wenigstens Realitätsnähe begründet. Wären die Parteien zur Finanzierung einzig und allein auf den Staat angewiesen, so die Befürchtung, würden sie sich in eine starke Filterblase einbauen, die keinen Input von außen mehr zulässt. Natürlich ist diese rosarote Sichtweise als Bürgerbeteiligung reichlicher Unfug, denn eine Spende der Deutschen Bank ist keine einfache Bürgerbeteiligung. Sofern man aber Spenden grundsätzlich zulässt, ist es nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar, Unternehmensspenden zu verbieten. Was sehr wohl möglich ist ist, die Höhe der Spenden zu begrenzen und die Spenden und ihre Spender transparenter zu machen.

Das sind im Übrigen beides Maßnahmen, die etwa in den USA getroffen worden sind. Der Erfolg, man darf es wohl sagen, war verheerend. Der Wahlkampf 2012 war der teuerste aller Zeiten und gleichzeitig intransparent ohne Ende. Das große Geld hatte auf die Auswahl der Kandidaten der Republicans einen Einfluss wie selten zuvor. Und das, obwohl Einzelpersonen nicht mehr als 2800 Dollar spenden durften. Was war passiert? Anstatt die Parteien direkt zu finanzieren und damit Regulierungen und Offenlegungen unterworfen zu sein, wandten sich die Großspender wie etwa die Koch-Brothers einfach den so genannten Super-PACs, den Political Action Committees, zu. Diese betreiben Wahlkampf auf eigene Rechnung und ohne offene Abstimmung mit dem jeweiligen Kandidaten – eine reine Papiervereinbarung, in Wirklichkeit waren die Bande eng. Enger zumindest als zwischen Peer Steinbrück und seiner eigenen Wahlkampfleitung, wenn der Seitenhieb gestattet ist.

Das Geld findet immer einen Weg. Es ist wie Wasser, das irgendwo hingeschüttet wird. Es fließt durch alle Ritzen und läuft überall hindurch. Wir können die Ausgaben der Parteien im Wahlkampf begrenzen so viel wir wollen, im Zweifel wird das Geld nur vom politischen und damit kontrollierbaren Teil in private Hinterkanäle umgeleitet. Und die kann man nur deutlich schlechter regulieren und kontrollieren, weil wir hier sofort in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eingreifen – a slippery slope if there ever was one. Wie immer, wenn man in bestehende Systeme eingreift, lösen die Reformversuche Rückwirkungen aus, die über die beabsichtigte Wirkung hinausgehen. Wir sollten daher nicht zu voreilig im Begrenzen von Spenden an die Parteien sein, denn im Vergleich mit anderen Ländern ist die deutsche politische Landschaft noch immer vergleichsweise (!) unabhängig. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass durchgreifende Reformen hier genau zum gegenteiligen Effekt führen.

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  • techniknörgler 10. Mai 2013, 14:58

    „Wir können die Ausgaben der Parteien im Wahlkampf begrenzen so viel wir wollen, im Zweifel wird das Geld nur vom politischen und damit kontrollierbaren Teil in private Hinterkanäle umgeleitet. Und die kann man nur deutlich schlechter regulieren und kontrollieren, weil wir hier sofort in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eingreifen – a slippery slope if there ever was one. “

    Danke, das war ein ganz wichtiger Punkt der auch Hinter meiner Verteidigung des Urteil in dem berühmt-berüchtigten Citizen Unites-Falles steht.

    Ich denke, das beste was man machen kann, ist Sorge dafür zu tragen, das möglichst jeder Kandidat, der es bis zur offiziellen Kandidatur und Aufnahme auf den endgültigen Stimmzettel geschafft hat, eine faire Chance bekommt sich, seine Positionen, seine Ziele und seine Werte, sowie die Argumente dafür darzustellen.

    Es gibt einige Untersuchungen, die darauf hindeuten, dass ab eine gewissen Summe ein jeder zusätzliche Dollar, der in den Wahlkampf fliest, kaum noch zusätzliche Nutzen für den ausgebenden Wahlkämpfer bietet. Bis zu dieser Grenze erhöht es aber die Chance überhaupt wahrgenommen zu werden, ist diese Summe erreicht helfen nur noch besser und überzeugendere Argumente, nicht mehr die immer gleichen Argumente noch einmal auf dem selben Sender in der selben Stunde dem wahlberechtigten Zuschauer an den Kopf zu werfen. Die Gefahr, die aus eine Behörde entsteht, die jemandem sagt, „du darfst dich äußern, du wirst für neutral und unabhängig erklärt“ und „du darfst dich hier nicht (mehr) äußern, da wir dich für einen manipulierenden Lobbyisten halten“, wäre größer. Die Kompetenz hat keine Behörde in einer Demokratie, aber sie bräuchte sie, um etwas zu bewirken.

    Wir haben hier die selbe Gefahr wie durch die Websperren-Pläne eine ehemaligen Familienminiterin in Deutschland. DNS-Sperren an sich wären vielleicht noch mit dem GG vereinbar, aber unnütze. Zur Legitimierung des Aufwandes braucht man dann größere Erfolge – und die erzielt man nur durch problematische Grundrechtseinschränkungen, die auf eine faktische Abschaffung des Telekomunikationsgeheimnisses hinauslaufen, wie zum Beispiel Deep Packet Inspection. Und selbst dann hielten sich die Erfolge im Rahmen.

    Mit manchen Problemen muss eine Demokratie ohne gesetzliche Lösung fertig werden. Das beste was das Gesetz machen kann, ist jedem faire Mindeststartvorrausetzungen zu bieten. Jedem Kandidaten ein Mindestmaß an Gehör zu verschaffen, eventuell auch mit staatliche Wahlkampfhilfe, nützt mehr und ist einfacher, als einem Kanidaten oder seinen offiziellen und inoffiziellen Unterstützern ein Höchstmaß an Gehör vorschreiben zu wollen. Mehr freie Rede ist besser als wenige freie Rede.

    • Stefan Sasse 11. Mai 2013, 06:11

      „Mit manchen Problemen muss eine Demokratie ohne gesetzliche Lösung fertig werden.“

      Exakt. Letztlich muss man bei krassem Missverhältnis das Ganze im Wahlkampf thematisieren, wie es die SPD seinerzeit 1972 gemacht hat. Aber offensichtlich ist das Missverhältnis so krass nicht. Man muss nur anschauen, wie viel Kohle die FDP kriegt. Und was kommt dabei raus? Praktisch nichts. Die arbeiten dran, die 5%-Hürde nicht zu reißen. Bei so viel Spendengeldern müsste man eigentlich mit mehr Stimmen rechnen, wenn die Befürchtungen stimmen.

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