Auf den Grundrechten getrampelt

Es ist ein Urteil, auf das Millionen Bürger gewartet haben. Anderthalb Jahre ließen sich die obersten Richter in Karlsruhe Zeit, um auf eine Pandemie historischen Ausmaßes eine erste juristische Einordnung vorzunehmen. Die Entstehung des Urteils war begleitet von, höflich ausgedrückt, Ungeschicklichkeiten der Führung der Verfassungsinstitution, welche Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit weckten. Im Juristendeutsch sind die Entscheidungen zu den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie zu den Schulschließungen ein einziges Loblied auf die Umsicht und Weisheit der langjährigen Kanzlerin Angela Merkel, die – zumindest aus verfassungsrechtlicher Sicht – keinen einzigen Fehler in dieser zugegeben herausfordernden Ära begangen hat. Das Vermächtnis der in diesen Tagen verabschiedeten Regentin wird nun über das Politische hinaus auch in der Interpretation der Grundrechte wirken.

Lesezeit: 4 Minuten

Verfassungsjuristen werden lange zurückdenken müssen, wann zuletzt eine Bundesregierung mit einem solchen 1a-Zeugnis aus Karlsruhe bedacht worden ist. Auf die Schnelle mag nichts einfallen. Das Bundesverfassungsgericht ist Hüter des Grundgesetzes, zu dessen edelsten Kern die Grundrechte des Bürgers zählen. Es sind nicht die Grundrechte des Staates, daran muss nicht nur an dieser Stelle deutlich erinnert werden. Die Grundrechte sind Abwehr- und Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, der in der Menschheitsgeschichte immer zu gravierenden Übergriffen neigte. Merkels Regierung war nach Karlsruher Lesart davon nicht befallen, mögen es Millionen Deutsche auch anders empfinden.

Im Wortlaut bescheinigen die Richter um Präsident Stephan Harbarth der noch amtierenden Bundesregierung, mit der Bundesnotbremse stets nur das geringst notwendige Mittel angewandt zu haben um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Da reiben sich nicht nur liberale Beobachter ob des sehr stümperhaften Vorgehens der Regierung und der massiven Kollateralschäden verwundert die Augen. Die vier Ebenen des Staates, die Medien mitgezählt, üben seit fast zwei Jahren einen Zusammenschluss, der immer mehr Bürger von eben diesem Staat entfremdet. Wenn Meinungsvielfalt nicht mehr abgebildet wird, sind ein paar Institutionen überflüssig. Jedenfalls, ein Gericht, geschaffen als Wächter für den Bürger, versagt in seiner Funktion, wenn es jede noch so tiefe Verletzung in der Substanz der Grundrechte passieren lässt.

Die Einseitigkeit der Urteile überrascht selbst jene Beobachter, die mit der Politik in Karlsruhe vertraut sind. Kein Verfassungsgericht in den westlichen Demokratien stellt sich in existenziellen Krisen in Totalopposition zur Regierung, mag diese auch mit Notstandsgesetzen ihre Macht exekutieren. Nicht der amerikanische Supreme Court, nicht der britische Namensvetter und auch nicht das spanische Tribunal Constitucional verwerfen eine solche Gesetzgebung zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Staat und Bürger. Dass aber Richter praktisch eine Carte Blanche verteilen, ist in der deutschen Rechtsgeschichte eher eine Seltenheit.

Selbst bei den Schulschließungen dementierten sich die Richter in einer Art juristischem Devotismus gleich selbst. Einerseits entdeckten sie ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung, andererseits wussten sie, dass die Schulschließungen nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage zulässig waren.

Wohlgemerkt, der April war der Zeitpunkt, in dem in Deutschland bereits fünf Monate lang die Schulen weitgehend im Digitalunterricht stattfanden. Insgesamt verbrachten deutsche Schüler 186 Tage, mehr als ein halbes Jahr, im Lockdown. Das ist der höchste Wert, den der Online-Nachhilfeanbieter Gostudent in einer umfangreichen Studie über 7 Länder ermittelte. Die in den mitteleuropäischen Ländern längste Zeit im Home Schooling ist für der realen Welt offensichtlich abgehobene Richter das immer noch geringste Mittel zur Bekämpfung einer Pandemie.

Dazu erfüllte der Staat hier seine Funktion, welche Karlsruhe gerade entdeckt hatte, nach Ansicht der Betroffenen nicht einmal mittelprächtig. Unglaubliche 68% der Erziehungsberechtigten bescheinigen ihrem Nachwuchs Lernrückstände. Besonders schlimm sieht es dabei in Mathematik aus. So lässt sich Staatsversagen beschreiben. Geradezu Hohn spricht dann das Urteil aus Karlsruhe, wenn Richter meinen, der – oftmals nicht vorhandene – Bildschirm könne Präsenzunterricht ersetzen.

Keine Frage, nach diesem Tag ist eine Impfpflicht in Deutschland keine Frage mehr des Ob, sondern nur noch des Wann auf einer sehr kurzen Zeitschiene. Der Staat darf mit Billigung der ehemaligen Grundrechtschützer sein katastrophales Systemversagen durch massive Eingriffe in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte des Bürgers kaschieren. Doch auch der staatliche Zwang zur Verabreichung eines Vakzins wird das Virus nicht aus Deutschland vertreiben, die Akzeptanz staatlicher Institutionen aber weiter unterminieren.

Wir erleben einen Furor. Rund 57 Millionen der erwachsenen Deutschen sind geimpft, 10 Millionen sind es nicht. Die meisten derjenigen, die sich bisher keinen der Impfstoffe haben verabreichen lassen, taten das aus Überzeugung und wollen daran auch weiter festhalten. In unseren osteuropäischen Nachbarländern sieht es durch die Bank noch drastischer aus, aber auch der restliche deutschsprachige Raum sowie die Schweden gehören zu den Impfmuffeln. Die Politik ist dabei, die Gesellschaft mit dem Instrument der Impfpflicht weiter zu radikalisieren.

Die Fälschung von Impfausweisen hat dramatisch zugenommen, selbst Prominente sind darunter, die auf dem Wege ihre berufliche Existenz verlieren. Impfverweigerer verabreden sich so zu Partys wie das Geimpfte tun, bei deren Veranstaltungen 2G gilt. Es ist eine Quasi-Apartheid, die da gerade stattfindet. Gerade in den sensiblen Bereichen der Pflege, Krankenhäuser und der Kindergärten ist die Weigerung groß. Es ist ein zutiefst ideologischer Streit ohne Relevanz für die aktuelle Lage.

Eine Impfung ist für viele nicht vergnügungssteuerpflichtig. Nach der Verabreichung von AstraZeneca und Biontech treten häufig heftige Fieberschübe und Übelkeit auf, ein Großteil der Geimpften musste ein bis mehrere Tage krankheitsbedingt zuhause bleiben. Die Boosterimpfungen sollen nach Auskunft einer Reihe Betroffener noch heftigere Reaktionen hervorrufen. Selbst wer die sonstigen Bedenken der Impfgegner für Pillepalle und wissenschaftlich nicht fundiert hält, so bleibt eine Impfung gegen Covid-19 eine sehr persönliche Entscheidung.

Jahrzehntelang zogen linke Verbände durch Straßen und Talkshows mit dem Slogan „My Body, My Choice!“, weil sie für das uneingeschränkte Recht von Frauen auf Abtreibung in jeder Lebenslage fochten. Beim Recht auf Abtreibung geht es darum, dass eine Schwangere sich von dem Embryo in ihrem Leib durch dessen Tötung befreien kann. Fragen nicht erlaubt. Die Fiktion der Befürworter dahinter: Was in den Körper der Frau hineinkommt (oder ihn wieder verlassen muss) entscheidet sie allein. Ein Embryo zählt dabei nicht als Leben. Die Politik hat dieser Ansicht über die Jahrzehnte immer mehr ein Stück Recht gegeben. Breiter Konsens ist heute, dass eine Schwangere nicht gegen ihren Willen gezwungen werden kann, ein Kind auszutragen.

Beide Seiten der Barrikaden hielten die Abtreibungsfrage immer für eine Gewissensentscheidung. Umso befremdlicher wirkt heute die Forderung einer wachsenden Zahl in der Gesellschaft, die meinen, über solch essentielle Fragen wie der eigenen körperlichen Unversehrtheit qua demokratischen Mehrheitsbeschluss herumtrampeln zu können. Um es ganz klar zu sagen: Die Grundrechte sind prinzipiell nicht verhandelbar. Einschnitte, gerade solche in die Substanz, unterliegen nicht der Verfügbarkeit der Mehrheit. Sie sind selbst dann zu gewähren und unveräußerlich, wenn 83 Millionen minus einem Bürger dies anders sehen.

Die Impfpflicht löst keines der Probleme, die die Befürworter vorgeben, lösen zu wollen. So gehöre ich zu den Ungeimpften in diesem Land. Unfreiwillig und bis vor kurzem unwissentlich, wie Millionen anderer auch. Bereits im Herbst 2020 gingen alle Experten davon aus, dass der zu verabreichende Impfschutz nur eine kurze Zeit tragen würde, die meisten Schätzungen beliefen sich zwischen 9 und 15 Monaten. Internationale Studien seit Sommer zeigen, dass sich die Schutzwirkung je nach Präparat noch wesentlich schneller verbraucht. Es liegt also auf der Hand, die Impfungen in kurzen Abständen zu wiederholen. Nicht jedoch für diesen offensichtlich völlig unfähigen Staat, den selbst Terminabsprachen für Folgeimpfungen zu überfordern scheinen.

In der ersten Jahreshälfte wurden in Deutschland hauptsächlich Biontech und AstraZeneca verimpft. Der Wirkstoff des Mainzer Börsenstars wirkt höchstens 5-6 Monate ausreichend, beim britisch-schwedischen Gemeinschaftsunternehmen ist die Lage noch dramatischer. Die Impflinge von AstraZeneca sind bestenfalls 2 Monate gut geschützt, nach vier Monaten ist praktisch kein Schutz durch den Impfstoff mehr vorhanden. Bis zur Aussetzung des Impfstoffes wurden 16,8 Millionen Dosen verabreicht, was mit Zweitverabreichung knapp 9 Millionen Geimpften entspräche. All diese Menschen konnten bereits im Frühherbst faktisch nicht mehr als geimpft gelten. Dennoch stellt sich die Politik dumm – oder ist es.

Allein anhand dieser Zahl lässt sich ermessen, wie viele derzeit herumlaufen in der Meinung, geschützt zu sein, obwohl sich ihr Schutz längst verbraucht hat. Ich bin einer derjenigen, die sich im Spätfrühjahr in die Warteschlange drängten, deswegen ein minderwertiges, aber billiges Vakzin verabreicht bekamen, seit Monaten stolz mit einem faktisch wertlosen Impfausweis durch die Gegend laufen nun für die dringend erforderliche Nachimpfung auf die lange Bank geschoben wird.

Es gibt in Deutschland weit drängendere Probleme als eine Impfpflicht für alle. 57 Millionen Menschen sind hier impfwillig, von denen viele keinen ausreichenden Schutz besitzen. Ärzte und Impfzentren können den Ansturm dieser Gruppe auf Monate nicht bewältigen. Wer unter solchen Umständen, die die gesamte Unfähigkeit des öffentlichen Systems bloßlegen, einer Impfpflicht das Wort redet, die gar nicht exekutiert werden könnte, hat den Schuss nicht gehört.

Dieses Land ist in hohem Maße verliebt in seine Symbolpolitik und pflegt eine unangenehme Blockwartmentalität. Es beängstigt, wenn das wichtigste Gericht, das zum Schutz der Bürger, des Individuums, ja des Egoisten, gegründet wurde, sich gemein macht mit einer Haltung, wonach alles erlaubt ist, wenn es nur der fanatisierten und aufgeheizten Mehrheit entspricht. Jede Gemeinschaft und jedes System benötigt Stoppschilder und Tabus. Sie müssen gesetzt werden, ihre Einhaltung muss überwacht werden. Und vor allem benötigt es Menschen und Institutionen, die sie mit tiefster Überzeugung jederzeit verteidigen.

Das Bundesverfassungsgericht ist in einer der größten Krisen dieses Landes dieser ihr zugedachten Rolle nicht gerecht geworden.

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  • Stefan Sasse 30. November 2021, 17:46

    Ah, ein Artikel der berühmten Reihe „Mein Respekt vor Karlsruhe endet in dem Moment in dem sie nicht so entscheiden wie ich will“. Und ich dachte, ich bin total der Verfassungsfeind weil ich das EZB-Urteil nicht so pralle fand. Wie man sich täuschen kann.

    • Stefan Pietsch 30. November 2021, 18:12

      Die Richter haben praktisch den Wortlaut der Beklagten, der Bundesregierung, in ihre Urteilsbegründung übernommen. Gute Frage, warum man dafür so lange brauchte. Wie Copy & Paste schnell geht, hätten sie bei der Völkerrechtsstudentin Annalena Baerbock erfragen können.

      Als rechtstreuer Bürger zweifle ich nicht den Kern des Urteils an. Dazu findest Du keine Stelle. Ich bezweifle auch nicht die Unabhängigkeit des Gerichts, sondern drücke mich da sehr zurückhaltend aus. Aber ich kommentiere, dass es selten so einseitige Urteile in der Rechtsgeschichte zu höchst umstrittenen Themen gab. Das ist weit mehr Zurückhaltung, als Du sie Dir typischerweise auferlegst.

      • Stefan Sasse 30. November 2021, 18:28

        lol, na klar.

      • Marc 30. November 2021, 18:46

        Das Urteil erfolgte einstimmig und ohne Sondervotum. Auch die Urteilsbegründung ist sehr eindeutig und sagt, dass die Maßnahmen trotz ihrer Schwere des Grundrechtseingriffs verhältnismäßig waren Ich kann überhaupt keine Anzeichen einer strittigen Entscheidung erkennen.

        • Stefan Pietsch 30. November 2021, 19:22

          Es wird an keiner Stelle behauptet, das Urteil sei im Senat umstritten gewesen. Anders als z.B. zum Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch im Jahr 1993, als die Richter Mahrenholz und Böckenförde abweichende Meinungen zu Protokoll gaben, sind die Grundrechtseingriffe beim zuständigen Senat nicht umstritten. Sie sind es aber in der Gesellschaft, mindestens so, wie damals der Streit um 218. Zeugnis dafür liefert ausnahmslos jeder Kommentator in diesem Blog. Das Gericht hat sich sehr klar und damit sehr einseitig auf eine Seite geschlagen. So kann man das natürlich sehen, ist aber in einer gesellschaftlich hoch umstrittenen Frage ein sehr seltener Fall. Mir selbst fällt ad hoc keiner ein, wo ein Verfassungsgericht (also auch in den USA oder Spanien) je so einseitig festgelegt war.

          Ich hatte nicht erwartet, dass Karlsruhe die Bundesnotbremse in Bausch und Bogen verdammt. Auch das wäre extrem ungewöhnlich gewesen. Dass es die Richter aber nach so langer Bedenkzeit unterlassen haben, belastbare Kriterien zu definieren, wie weit und unter welchen genauen Umständen der Staat so gravierend eingreifen darf, kann man als Verbeugung vor der Regierung werten. Schließlich sind die Gewalten dazu da, sich gegenseitig zu kontrollieren und in ihrer Macht zu begrenzen, nicht eine Gewalt mit blindem Vertrauen auszustatten.

          • sol1 1. Dezember 2021, 11:24

            „Sie sind es aber in der Gesellschaft, mindestens so, wie damals der Streit um 218. Zeugnis dafür liefert ausnahmslos jeder Kommentator in diesem Blog.“

            In dem es ja bekanntlich von juristischen Koniferen wimmelt.

            • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 13:43

              Von 218 haben die meisten auch keine Ahnung und schon gar nicht, was eine Fristenlösung ist.

              Es ist halt iritierend, wenn wir 70 Jahre erleben, die Grundrechte müssten gewahrt werden (selbst für solche, die ohne echten juristischen Grund nach Deutschland kommen) und plötzlich heißt es: Nein, nein, steht alles unter Vorbehalt, dass die Regierung es für angemessen hält. Da brauche auch ich etwas zur Umstellung.

              • sol1 1. Dezember 2021, 17:53

                Das Bundesverfassungsgericht hätte ja auch beim § 218 besser dieselbe Zurückhaltung an den Tag gelegt wie beim jetzigen Beschluß. Der Abtreibungsdebatte hat jedenfalls die Anreicherung durch legalesische Spitzfindigkeiten nicht gut getan.

                • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 20:30

                  Welche Zurückhaltung? Ich zumindest konnte die aufgeheizte Debatte in den Achtziger- und noch Neunzigerjahren wahrnehmen und einschätzen. Nach dem Urteil beruhigte sich die öffentliche Diskussion und ein Fall wie Memmingen (5 Jahre vor dem Urteil) wurde undenkbar. Und das, obwohl in Bayern die CSU immer noch mit absoluter Mehrheit regierte.

        • Dennis 30. November 2021, 19:48

          Richtig. Inklusive Richter Paulus, FDP-Mitglied und auf FDP-ticket in das Gericht gewählt.

  • Jens Happel 30. November 2021, 18:57

    Deutschland ist für mich kein Rechtsstaat mehr.

    Geheime Treffen von Exekutive und Judikative, bei der anstehende Klagen gegen die Exekutive besprochen werden. Das ist nicht ungeschickt, das ist keine Gewaltenteilung mehr! Geheim? Ja! Bislang wurde nur ein Vortrag durch gestochen, was sonst besprochen wurde? Omerta! Unfassbar, wie in einer Bananenrepublik.

    Im Detail. Zukünftig darf die Regierung die Grundrechte einschränken, wenn die von ihr ausgesuchten Experten eine mögliche Gefahr sehen. Dabei spielt es für das Bundesverfassungsgericht auch keine Rolle, dass die Überlastung des Gesundheitssystem auf falschen Zahlen basierte. (siehe Bundesrechnungshof zum Divi Gate)

    Ausgangssperren ab Inzidenz 100, kein Problem für die Wächter der Verfassung. Unverletzlichlkeit der Wohnung, weg.

    Das ganze gepaart mit massivster Zensur in den sozialen Medien.

    Sowie Medien die zig Millionen von der Regierung bekommen für „Aufklärung“ (z.B. wie wir uns die Hände waschen müssen) und somit kaum noch als wirtschaftlich unabhängig bezeichnet werden können.

    Hinzu kommt, dass missliebige Experten (z.B. Lütge, Pürner) sofort entlassen oder strafversetzt werden.

    Mit dem letzen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde schon ermöglicht Grundrechte der jetzigen Generation zu beschneiden um zukünftige Generationen zu schützen.

    Die Kombi dieser beiden Urteile hat es in sich.

    Da muss die Bundesregierung nur noch ein paar Experten finden die eine „möglichen“ Gefahr in 200 Jahren für irgendein Erdhörnchen prognostizieren, um uns hier und jetzt die Grundrechte zu beschneiden.

    Es ist dabei auch scheiss egal, dass diese Experten ständig falsch lagen und die Prognosen auf Zahlen beruhen, die einfach Grütze sind.

    Das ist nicht mehr Demokratie, dass ist der Weg in eine dystopische Expertokratie. Und jetzt kommt die Krönung: Jetzt sogar im Krisenstab ein General der Bundeswehr, für eine Krise im INNEREN! Und das Krönchen auf die Krone. Von einem linken Kanzler in Spe (wenn man die SPD noch als links sehen will) vorgeschlagen.

    Und der Grüne [] in Baden Württemberg, darf weiter PCR Tests von Ungeimpften verlangen, wenn diese draußen joggen wollen. Das Geimpfte genau so häufig infiziert sind und genau so spreaden, egal. Das RKI sagt es anders, dabei ist es auch egal, dass das RKI Geimpfte kaum nocht testet und so gar eigentlich keine Aussage treffen kann. Anderslautende Daten aus dem Ausland, die noch allte testen (UK, Island) egal. Die Experten vom RKI haben gesprochen, da muss die Legislative, Exekutive und Judikative kuschen.

    Sorry. Deutschland ist einfach komplett am Ende.

    Dieses Urteil wird eine Auswanderungswelle bei den Jüngeren lostreten. Deutschland verliert jetzt schon jedes Jahr gut Ausgebildete und tauscht sie gegen schlecht Ausgeildete, die nicht mal die Sprache können.

    Das wird richtig gruselig die nächsten Jahre.

    Es geht nicht darum, dass mir das Urteil nicht gefällt, sondern darum, dass nun unter den fadenscheinigsten Vorwänden regelmäßig Grundrechte eingeschränkt werden können. Bei dieser dünnen Begründung, kann man den ganzen derzeitigen Mummenschanz schon alle 3 bis 4 Jahre mit der Influenza „begründen“. Wenn wir einen PCR-Test dafür auch flächenddeckend bei Symptomlosen auch bei der Grippe einsetzen, schaffen wir die 100er Inzidenz sogar jedes Jahr.

    Halleluja!

    Die Gründerväter der BRD rotieren im Grab.

    • Stefan Pietsch 30. November 2021, 19:34

      Das ist Unsinn, Jens. Wir erleben gerade auf der politischen Ebene, dass eben nicht alle in eine Richtung maschieren. Du kannst in der Statistik der Urteile zu Verwaltungsgerichtsurteilen und beim Bundesfinanzhof sehen, dass die Judikative nicht einseitig pro Staat urteilt.

      Das Treffen war nicht geheim, sondern hoch offiziell. Das Bundesverfassungsgericht ist daneben nicht nur ein Gericht, sondern auch selbst ein Verfassungsorgan. Es ist absolut selbstverständlich, dass sich Verfassungsorgane austauschen: Der Bundespräsident mit dem Bundeskanzler, die Bundesregierung mit der Opposition, der Bundesrat mit der Bundesregierung usw.

      Es gibt auch keine Zensur der Medien. Es gibt aber klare Mehrheitspositionen, wie in der Gesellschaft auch. Seit Ausbruch der Pandemie befürworten 60% die Politik der Regierung, 20 Prozent wünschen sich mehr Schärfe, 15% wollen klare Lockerungen. Dessen ungeachtet sehe ich die Position des aus Steuermitteln finanzierten Öffentlichen Rundfunks maximal kritisch. Wer kein Staatsfunk sein will, darf sich nicht mit der Regierung gemein machen.

      Wo ich Dir Recht gebe, ist der Einwand, dass das Gericht der Exekutive praktisch einen Freifahrtschein ausgestellt hat. Typisch ist das nicht, ganz im Gegenteil. Und genau das wirft die Frage auf, warum Karlsruhe im ersten Urteil nicht die Gelegenheit nutzte, klare Leitplanken einzuziehen.

      • Jens Happel 1. Dezember 2021, 12:05

        Das ist Unsinn, Jens. Wir erleben gerade auf der politischen Ebene, dass eben nicht alle in eine Richtung maschieren.

        Gibt es noch ein zweites Deutschland? Wer außer der AFD stellt sich wirklich quer bei der allgemeinen Impfpflicht für einen Impfstoff mit bedingter Zulassung, der noch in der Phase3 ist, die nutzlos ist weil die Placebogruppen bereits nach 6 Monaten ebenfalls geimpft wurden, der die Transmission des Virus nicht verlangsamt sondern eher beschleunigt* und Nebenwirkungen hat wie noch kein Impfstoff zuvor.

        Kurz wer kann noch klar denken und maschiert in eine andere Richtung? Die FDP bleibt bestenfalls stehen, im Zweifel lässt sie sich mitziehen. Alle sogenannten demokratischen Parteien latschen in die selbe Richtung.

        Das Treffen war nicht geheim, sondern hoch offiziell.

        Was besprochen wurde aber nicht! Das zählt, wenn es um Gewaltenteilung geht, alles andere ist Gemauschele.

        Es ist ok, wenn Diskussion innerhalb der Gewalten geheim bleiben, aber nicht zwischen den Gewalten. Deshalb heißt es GewaltenTEILUNG! Und aus diesem Grund sind Gerichtsverfahren öffentlich aber die Absprache der Richter untereinander bei der Urteilsfindung nicht.

        Es gibt auch keine Zensur der Medien.

        Es gibt keine Zensur in den klasischen Printmedien und im Rundfunk. Es gibt offene staatliche Zensur in Blogs, bis hin zu „Vorschlägen“ Sätze umzuformulieren. Das wurde alles in die Landesmediengesetze geschrieben. Beispiele habe ich genug geliefert. Ich kaue das nicht nochmal durch.

        Und in den SOZIALEN Medien wird zensiert bis der Arzt kommt, das ist bei Facebook und Youtube so und etwas schwächer bei Twitter und LinkedIn so. Das ist politisch so gewollt und wurde im Netzwerkdurchsuchungsgesetz durch wachsweiche Definitionen von Hassrede und FakeNews so in Gesetzesform gegossen.

        Die Spitze des Eisbergs findest du hier.

        https://meinungsfreiheit.steinhoefel.de/

        Und jetzt komme mir nicht, man könne dagegen klagen. Wenn im Wahlkampf zensiert wird und man es nach dem Wahlkampf wieder freigeklagt bekommen hat, ist dies trotzdem ein Frontalangriff auf die Demokratie.

        Seit Ausbruch der Pandemie befürworten 60% die Politik der Regierung, 20 Prozent wünschen sich mehr Schärfe, 15% wollen klare Lockerungen.

        Ich bin nach wievor für Volksabstimmungen, aber im Rahmen des GG welches die Minderheiten und Grundrechte schützt. Lezteres ist gerade gestrichen worden.

        Wo ich Dir Recht gebe, ist der Einwand, dass das Gericht der Exekutive praktisch einen Freifahrtschein ausgestellt hat.

        Genau, dass ist der kritische Punkt. Es wurden im Laufe der Pandemie nahezu alle Freiheiten ausgehebelt und als Begründung reicht es irgendwelche „Experten“ zu finden, die das begründen.

        Damit sind die Grundrechte de facto weg, mann findet immer irgendwelche Experten, die irgendeine Gefahr in der Zukunft finden! Es fehlen nicht nur Leitplanken es fehlt ein Stoppschild!

        Beide Urteile zusammen ergeben die Kombination von Konjunktiv und Futur1. Dagegen kann man mit Logik, Daten und Fakten aus dem Jetzt schon per Definition NIEMALS gegen angehen, da es in Zukunft immer schlimmer kommen könnte. Man kann nicht etwas widerlegen, dass noch nicht passiert ist, von dem die Gegenseite sagt es könnte aber morgen doch passieren.

        Morgen kann IMMER alles anders sein, die Grundrechte sind dann schon mal heute weg, seit nunmehr 18 Monaten!

        Seit August letzen Jahres laufen die Linien der täglichen Covid19 Toten pro Million Einwohner von Schweden und Deutschland parallel. Deutschland mit hanebüchenen Regeln, Rodelverbot, Masken auf Parkplätzen, Short Circuit Wavebraker Lockdown, der dann doch „etwas“ länger dauerte. Schweden ohne all dies sogar mit Lockerungen im Februar und März Sport und Freizeiteinrichtungen wieder auf. Klarer kann man nicht beweisen, dass „die Massnahmen“ für den Arsch waren und sind, den Kausalität gilt entweder immer oder gar nicht. Und das Verfassungsgericht sagt, ne alles korrekt, morgen könnte es ja doch schlimmer kommen.

        https://ourworldindata.org/explorers/coronavirus-data-explorer?time=2020-08-27..latest&facet=none&Metric=Confirmed+deaths&Interval=7-day+rolling+average&Relative+to+Population=true&Align+outbreaks=false&country=DEU~SWE

        Diese beiden Urteile sind die Sargnägel in unser GG, wie wir es bisher kannten.

        *https://link.springer.com/article/10.1007/s10654-021-00808-7#change-history

        • Stefan Sasse 1. Dezember 2021, 15:06

          Wer außer der AfD stellt den menschengemachten Klimawandel in Frage? Wir haben keine Demokratie!!Elf1!!!1!1

          • Jens Happel 2. Dezember 2021, 11:35

            Das ist nicht der Punkt. In der Frage der Impfpflicht gibt es keine demokratische Partei, die nicht ins gleiche Horn tutet.

            Es war die Replik darauf, dass wir gerade erleben, dass nicht alle in die gleiche Richtung marschieren.

            Bei der Umsetzung der nötigen Klimapolitik kann ich auch keine fundamentalen Gegensätze erkennen.

            • Stefan Sasse 2. Dezember 2021, 11:53

              Nun, es gibt diverse Fragen, in denen alle einer Meinung sind. Das muss jetzt nicht daran liegen, dass das falsch ist.

              • Jens Happel 2. Dezember 2021, 16:49

                Grundsätzlich ja!

        • Thorsten Haupts 1. Dezember 2021, 17:19

          Kommen Sie mal aus der Grube raus, die Sie sich da selbst gegraben haben. Im Moment sind Sie das exakte Gegenstück zu den verwirrten Neomarxisten aus meiner Zeit in der Studentenpolitik – aber die waren jung und unerfahren.

          Gruss,
          Thorsten Haupts

        • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 21:02

          Wer außer der AFD stellt sich wirklich quer bei der allgemeinen Impfpflicht für einen Impfstoff mit bedingter Zulassung

          Die FDP, die Freien Wähler und noch ein paar kleinere Parteien. Viel mehr wirst Du allerdings nicht bekommen, wenn in der Bevölkerung zwei von dreien die Impfpflicht befürworten. Demokratische Parteien bilden die Meinungssituation in der Wählerschaft ab, so soll es sein.

          [Das Treffen war nicht geheim, sondern hoch offiziell.]
          Was besprochen wurde aber nicht! Das zählt, wenn es um Gewaltenteilung geht, alles andere ist Gemauschele.

          Das ist wie gesagt durchaus ein Punkt, rechtfertigt aber nicht Dein Verdikt. Ich habe das in einem früheren Artikel ausführlich kritisiert.

          Es ist durchaus Usus, dass sich die Verfahrensbeteiligten vertraulich miteinander besprechen, ohne definitive Vorfestlegungen zu treffen. Anwälte nennen das „die Sachlage erörtern“. Man bewegt sich da in einer Grauzone, keine Frage. Das Problem bei diesem Verfahren war, dass es keine öffentliche Anhörung für alle gab, die Bundesregierung aber de facto eine Vorzugsbehandlung erfuhr. Die freundlichste Formulierung ist da noch, das war höchst ungeschickt. Die Bundesregierung selbst, also die eine Partei, hat das Gericht vor einem solchen Vorgehen gewarnt, der Präsident wollte es aber. Stephan Harbarth musste sich dazu später vor seinen Richterkollegen rechtfertigen und zum Rapport.

          Stefan hat mich vor Jahren anlässlich eines Artikels über die Migrationskrise gebeten, ein paar Sätze umzuformulieren. Die Entscheidung hat er definitiv mir überlassen. Ich bin der Bitte gefolgt und habe andere Worte gewählt. Der Grund dafür ist denkbar einfach: Ich will verstanden werden, wie ich etwas tatsächlich meine. Wenn etwas missverständlich ist oder missverstanden wird, möchte ich das aktiv richtig stellen. Provokante Formulierungen dienen einem bestimmten Zweck, wird der Zweck verfehlt, muss ich mich korrigieren. Ansonsten zensiere ich ohne Ansehen der Person Kommentare unter meinem Thread, wenn Forenmitglieder schlicht beleidigende Formulierungen gegen andere oder auch öffentliche Personen verwenden. Oder auch, wenn ein Kommentar nur eine Null-Aussage beinhaltet.

          Will sagen: keine zivile Gesellschaft kommt ohne Tabus, No-Gos und Benimm-Regeln aus. Nenn‘ es Zensur, ich finde das jedoch eine missbräuchliche Verwendung des Wortes.

          Ich bin nach wievor für Volksabstimmungen, aber im Rahmen des GG welches die Minderheiten und Grundrechte schützt. Lezteres ist gerade gestrichen worden.

          ?? Bei solchen Abstimmungen beteiligen sich typischerweise 25-40 Prozent des Elektorats. Ich weigere mich beharrlich, das als repräsentativ anzuerkennen, vor allem repräsentativer als ein Parlament.

          Genau, dass ist der kritische Punkt. Es wurden im Laufe der Pandemie nahezu alle Freiheiten ausgehebelt und als Begründung reicht es irgendwelche „Experten“ zu finden, die das begründen.

          Zum einen: Die Ampel scheint nicht gewillt, diesen Freifahrtschein zu nutzen, was dem liberal denkenden kommenden Kanzler Olaf Scholz und der FDP zu danken ist. Zum anderen hat auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Möglichkeit genutzt, sich zu korrigieren, die Zügel in weiteren Urteilen enger zu ziehen und den Kurs zu ändern. Dies war das allererste Urteil, schon bald werden sicher weitere Folgen, schließlich sind eine Fülle von Klagen aufgelaufen.

          Ich bin absolut bei Dir, dass sich die meisten Maßnahmen als ziemlich wirkungslos erwiesen haben. Es ist wie meist im Leben und in der Wirtschaft ohnehin: Viel hilft nicht viel, sondern schadet meist. Einfache, wenige Regeln und die konsequent. Und zwischendrin Entlastung! Die Mehrheit der Politik und viele Kommentatoren hier meinen, man könne beliebig auf die Leute einprügeln, wie ein erschöpftes Pferd, das man so zum Laufen bringen will. Ein paar Pausen eingestreut hätten Wunder bewirkt. In Schweden folgen die Leute ihrer Regierung und geben ihr hohe Vertrauenswerte. Sie halten freiwillig Abstand und nutzen Möglichkeiten, sich und andere zu schützen, ohne durch Verordnungen dazu angehalten werden zu müssen. In Deutschland dagegen haben wir kein Vertrauen in die Menschen und in unsere Mitbürger.

          • Jens Happel 2. Dezember 2021, 11:54

            Es ist durchaus Usus, dass sich die Verfahrensbeteiligten vertraulich miteinander besprechen, ohne definitive Vorfestlegungen zu treffen. Anwälte nennen das „die Sachlage erörtern“.

            Sorry, vor Gericht ist das ganz sicher nicht Usus. Das ist üblicherweise ein Verfahrensfehler, der das ganze Urteil nichtig machen kann und zur Revision und Neufauflage führt.

            Erörterungen zwischen Richter und Anwalt finden IMMER statt unter der Anwesenheit der Gegenseite!

            Ich habe das selbst erlebt, als die Gegenseite vor Gericht das Richerzimmer verließ, bat uns der Richter ebenfalls das Zimmer zu verlassen. Das ist einfach falsch, was du schreibst! Ginge es nicht um die schon höchste Instanz, wäre das Urteil sofort aufgehoben worden. Das war kein Schnitzer, dass ist ein krasser Bruch mit der Verfahrensordnung.

            Die Bundesregierung selbst, also die eine Partei, hat das Gericht vor einem solchen Vorgehen gewarnt, der Präsident wollte es aber. Stephan Harbarth musste sich dazu später vor seinen Richterkollegen rechtfertigen und zum Rapport.

            Die Richterkollegen waren auch alle da.

            Stefan hat mich vor Jahren anlässlich eines Artikels über die Migrationskrise gebeten, ein paar Sätze umzuformulieren. Die Entscheidung hat er definitiv mir überlassen.

            Das ist üblich, auch bei Printmedien. Das ist aber die Kontrolle innerhalb des Printmediums, in deinem Fall von Deliberationdaily.

            In den Landesmediengesetzen ist aber festgelegt, dass der Staat eine staatliche Behörde damit beauftragt. Das ist Zensur. Punkt. Klarer kann man Zensur nicht benennen.

            Auch ohne Landesmediengesetz konnte bislang der Staat aktiv werden, wenn z.B. ein Aufruf zu Gewalt erfolgte. In den Landesmediengesetzen ist das so weitgefasst, dass es um Kontrolle von Meinungen geht. Siehe dir die Beispiele an aus den letzten Postings.

            Und wer die Zensur in den sozialen Medien leugnet, ist entweder dort nicht unterwegs oder blind. Auch diese ist staatlich angeordnet allerdings delegiert an private Unternehmen. Dieses Vorgehen wird die Spaltung der Gesellschaften übrigens massiv vorantreiben, da mittleweile mit GAB und Gettr und Rumbel alternativen da sind, die sich dem verweigern. Am Ende wird jede Blase in ihrem eigenen Medium hypervetilieren. Das endet nicht gut.

            Demokratie erfordert die Diskussion untereinander nicht übereinander.

            was dem liberal denkenden kommenden Kanzler Olaf Scholz und der FDP zu danken ist.

            Der hat dich gerade rechts überholt und eine IMpfpflich gefortert. Alle 6 Monate sogar! Unglaublich liberal 😉

            In UK sind sie schon bei alle 3 Monate. Warum? Hat irgendjemand meine Denksportaufagbe gelöst? Die Antwort steckt genau in dieser Antwort.

            Alle drei Monate ein Impfung, ist keine Impfung sondern Dauermedikamentation von Leuten die in der Regel aber Gesund sind.

        • CitizenK 2. Dezember 2021, 18:34

          „dass „die Massnahmen“ für den Arsch waren und sind, den Kausalität gilt entweder immer oder gar nicht.“

          Diese Argumentation würde ich gern verstehen.

          Wenn die Erreger durch Kontakte übertragen werden (was unstrittig ist), wie können dann Kontaktbeschränkungen unwirksam sein?

          • popper 3. Dezember 2021, 10:33

            Weil die Übertragung nicht der springende Punkt ist, sondern die Erkrankung. Nicht jeder, der ein Virus oder Teile davon in sich trägt und andere damit infiziert, macht diese zwangsläufig krank.

            • Stefan Pietsch 3. Dezember 2021, 11:08

              Ja, aber mit einer relativ stabilen Quote. Schließlich ändert sich weder die demographische Zusammensetzung der Gesellschaft noch das Verhalten der Infizierten. Es ist also eine Frage der Wahrscheinlichkeit. Weniger Kontakte, weniger Ansteckungen. Dass dies viele verstanden haben, zeigen die Bewegungsmelder der Mobilfunkbetreiber.

    • Dennis 1. Dezember 2021, 09:24

      Zitat Jens Happel:
      „Dieses Urteil wird eine Auswanderungswelle bei den Jüngeren lostreten.“

      Ich schlage dieses Land vor:

      https://www.tagesschau.de/ausland/niederlande-corona-lockdown-105.html

      Wurde hier im Blog schon verschiedentlich bejubelt. Wegen „liberal“ und so.

      Zitat:
      „Die Gründerväter der BRD rotieren im Grab.“

      Vermutlich nicht, IMHO. Medizinische Fragen wurden deutlich weniger privatistisch aufgefasst, seinerzeit. Zur Zeit dieser Gründerväter gab es noch diverse Impfpflichten sowie z.B. auch die verpflichtenden „Röntgenreihenuntersuchungen“ (Lunge) in umherziehenden Röntgenwagen. In den einschlägigen Aufforderungen hieß es noch – damit keine Missverständnisse entstehen – „Sie haben teilzunehmen“ oder so ähnlich. Im „liberal-konservativen“ Baden-Württemberg wurde dieser Kram erst Anfang 80er endgültig abgeschafft, in den anderen Ländern deutlich früher. Bei den Sozen in Hamburg beispielsweise gab es das schon seit Anfang 50er nicht mehr.

      • Stefan Sasse 1. Dezember 2021, 15:02

        Die Bundesrepublik kannte eine Reihe von Impfpflichten. Generell würden die CDU-Altvorderen sich vor allem angesichts der präzedenzlosen Freiheiten von heute im Grab umdrehen, das waren autoritäre Knochen.

        • Jens Happel 2. Dezember 2021, 12:14

          Da fällt mir nur die Pockenimpfung ein. Diese ware ebenfalls problematisch, allerdings bei weitem nicht so wie die mRnA und DNA Impfstoffe. Zudem waren die Pocken eine hochgradig infektiöse und extrem tödliche Seuche, auch für jüngere Menschen.

          Es sind Ansteckungen aus dem fahrenden Auto mit offenem Fenster an einer Frau vorbei, die im Haus am ebenfalls offenen Fenster stand dokumentiert.

          Alle drei Faktoren gibt es hier nicht. Zudem war die Pockenimpfung steril, sie unterband die Transmission zu einem extrem hohen Grad. das ist bei den derzeitigen Impfstoffen nicht der Fall. Geimpfte spreaden schon nach ganz kurzer Zeit genauso wie Ungeimpfte. Aktuelles Beispiel der US-Bundestaat Vermont. Die Impfquote bei de Erwachsenen ist weit über 90% schon 60% haben den Booster bekommen und jetzt hat Vermont die höchste Zahl an Covid19 Hospitalisierungen. Nicht mal bei der 2. Welle hatten sie diese hospitalisierungen. Die NPI sind dort ebenfalls alle in Kraft.

          Solche Beispiele findest du viele. Irland, Landkreise von Schottland. Die Länder Regionen mit den höchsten Impfquoten haben die höchsten Zahlen.

          Was soll da eine Impfpflicht bringen?

          Es ist jetzt schon bekannt, dass die Immunantwort von Infizierten Geimpften auch nach der Infzierung nicht die gleiche Qualität hat, wie bei Menschen die sich ohne Impfung infiziert haben.

          Daraus lässt sich schlußfolgern, dass Länder mit niedriger Immunität ohne Impfung auch nächsten Winter vor den gleichen Problemen stehen werden.

          Die größte Lüge in der Pandemie ist nämlich, dass Coronaviren nur langsam mutieren. Ich hatte letztes Jahr schon die Studie zu den vier anderen Corona Viren hier gepostet, die eine Reinfektion bei diesen Viren im Median alle 30 Monate feststellte. Die schmalspurige Immunantwort auf eine ein einziges Protein des Virus nach der Impfung umgeht der Virus im nu.

          Hier siehst du die Variationen:
          https://nextstrain.org/ncov/gisaid/global

          Grün ist alles Delta. Was glaubst du, warum Delta im Gegensatz zud en anderen älteren Variationen so viele Variationen aufweist? Das ist der Druck durch die Impfung.

          Dieser Virus wird bleiben. Es wäre wesentlich sinniger, man impft nur die Risikogruppen. Das Virus hätte im größeren Teil der Bevölkerung genug Wirte und der Selektionsdruck würde nachlassen und somit die Haltbarkeitsdauer der Impfung für die Risikogruppen deutlich erhöhen.

          Und die Risikogruppen lassen sich im Gegensatz zur Influenza sehr gut eingrenzen. Sehr Alte, Dicke, Diabetiker, Bluthochdruck, chronische Organleiden.

          • Stefan Pietsch 2. Dezember 2021, 12:35

            Definieren Sie Gefahr. So pauschal ist das falsch. Natürlich Gab es eine Dritte Wille hoher Infektionen, so wie es jetzt eine vierte gibt. Das ist eine statistische Tatsache. Auch der Zusammenhang „mehr Infektionen, mehr Erkrankungen“ ist unbestritten.

            Apropos: man sieht inzwischen den Übergang der vierten Welle vom expotentiellen zum linearen Wachstum, das sich jetzt in einer Plateaubildung mit dann abnehmender Tendenz ausläuft. Wie bei den Wellen zuvor.

            Bei Beschluss der Bundesnotbremse war die Delta-Variante seit einem halben Jahr in Umlauf. Sie können nicht erklären, warum ausgerechnet in den späten Frühjahrsmonaten der deutsche Sonderweg gerechtfertigt sein sollte. Saisonalität zieht da nämlich nicht.

          • Stefan Sasse 2. Dezember 2021, 12:37

            Mir wäre nicht bekannt, wo Leute bisher die Behauptung verbreitet hätten, die Erreger mutierten langsam.

            • Jens Happel 2. Dezember 2021, 16:56

              Oh, Lauterbach und diverse andere auf Twitter. Ein paar Medien hatten das auch aufgefriffen.

              Es wurde der Vergleich mit Influenza Viren gezogen. Dort ist die DNA in „Schubladen“ angeordnet, die komplett getauscht werden können. Corona Viren hätten das nicht sondern lange DNA Ketten und mutieren deswegen langsamer. Deswegen sei der Ausblick auf einen dauerhaft wirksamen Impfstoff sehr erfreulich.

              Das war in der Zeit als man von einer Herdenimmunität träumte, schon vergessen?

              • Stefan Sasse 2. Dezember 2021, 18:15

                Das ist doch schon ewig her und wurde zumindest von Drosten (daran kann ich mich konkret erinnern) immer ins Reich der Illusionen geschoben, während die ganzen Schweden-Fans von der Durchseuchung träumten. Warst du damals nicht auch dafür…?

      • CitizenK 2. Dezember 2021, 12:55

        Weil ein Lehrer von mir Tbc hatte, musste ich als Kind regelmäßig zur Röntgen-Untersuchung – minutenlang betrachtete der Arzt am Bildschirm meine Lunge. Heute absolut undenkbar.

        Das Grundgesetz war da schon längst in Kraft. Früher war nicht alles besser.

        • Stefan Sasse 2. Dezember 2021, 14:34

          Wie irgendjemand auf die Idee kommen kann dass früher mehr Freiheit war ist mir völlig unbegreiflich.

  • Tim 30. November 2021, 20:40

    Die Zustimmung des Verfassungsgerichts zu den nächtlichen Ausgangssperren ist in der Tat albern und ein neuer Tiefpunkt der BVerfG-Rechtsprechung.

    Die Ausgangssperren hatten einzig und allein den Zweck, die Arbeit der Behörden zu erleichtern. Kontaktbeschränkungen in Privathaushalten zu bestimmten Zeiten durchzusetzen, ist mühselig – also hat man es sich bequem gemacht und Ausgangssperren verordnet. Grundrechte? Egal.

    Wenn diese Denkungsart Schule macht, kann man leicht alles Mögliche zeitweise verbieten. An dieser Stelle wird eine unappetitliche Kumpanei der Rechtsprechung mit der Politik deutlich. Im Vordergrund stand nicht Grundrechtsschutz, sondern Polizei-Convenience. Das ist ein Dammbruch, den ich so noch bei keiner BVerfG-Entscheidung erlebt habe, an die ich mich erinnern kann.

    Mir fällt es schon seit einiger Zeit schwer, das BVerfG als letzte Verteidigungslinie der Verfassung ernst zu nehmen. Ich glaube, allmählich rächt sich das rein politische Richterwahlverfahren. Die Polen haben ja recht: Unsere Wahlverfahren sind nicht unabhängiger als die in Polen, und nur weil sich die BVerfG-Richter in der Vergangenheit oft besonnen verhalten haben, war die höchste Rechtsprechung nicht politisiert. Rechtsstaat heißt aber: Die Unabhängigkeit der Justiz ist institutionell verankert, nicht personell bedingt.

    Materiell stimme ich dem Autor nicht zu, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Die Impfung ist das beste Mittel gegen die Seuche, und die Impfunwilligen haben den Solidarität der Solidargemeinschaft verspielt. Aber darum ging es dem Autor gar nicht hauptsächlich, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

    • Stefan Pietsch 30. November 2021, 21:09

      Erster Teil absolut d’accor.

      Ich würde nicht so weit gehen, das Bundesverfassungsgericht nicht mehr ernst zu nehmen. Es ist immerhin eine Säule unseres Staates. Aber: Karlsruhe hatte immer eine faszinierende Art, befriedend in die Gesellschaft zu urteilen. Ich erinnere mich noch an den langen Streit um das Abtreibungsrecht. Und obwohl das Urteil von 1993 auch damals heftig diskutiert wurde, hatte es doch zur Folge, dass der ewige Konflikt endlich beendet wurde. Das ist ein hohes Gut. Das Urteil vom heutigen Tage wird diese befriedende Wirkung nicht haben können, dafür hat das Gericht schon der Umstände wegen viel getan. Vor allem hat es die streitenden Teile der Gesellschaft in klare Sieger und Verlierer eingeteilt. Daraus erwächst nie etwas Gutes.

      Impfungen schützen, aber sie werden das Virus nicht ausrotten. Das erscheint mir inzwischen Mehrheitsmeinung unter den Virologen zu sein. Es wird immer neue Mutationen geben. Anfang des Jahres las ich ein Interview mit einem Epidemologen, der meinte, die große Sorge der Gesundheitsexperten sei das Auftauchen einer Super-Mutation, gegen welche Impfstoffe nicht wirken würden. Er war gleichteils der Ansicht, dass wir eine Chance hätten, die Pandemie zu überwinden, wenn wir drei Jahre lang konsequent die Gesellschaften impfen würden – allerdings weltweit. Aus heutiger Sicht muss das idealistisch klingen. Knapp ein Jahr nach der ersten Anwendung von Vakzinen dümpelt der afrikanische Kontinent gerade bei 6,6%.

      Wir werden eine fünfte und sechste Welle erleben. Das gilt nach solchen Theorien als mehr als wahrscheinlich. Die derzeitige Welle kann kaum allein, wahrscheinlich nicht einmal vorrangig von den Ungeimpften ausgelöst worden sein. Denn berücksichtige ich die zitierten Studien, dann war unter Berücksichtigung der Impfquoten im August die Gesellschaft vor drei Monaten besser gegen das Virus geschützt als heute. Wir schützen uns mit den Impfungen, aber wir rotten das Virus nicht aus. Also wird es sich weiter verbreiten. Gebremst, aber es wird dafür mutieren und andererseits wird die Verbreitung erleichtert durch den Wegfall der Lockdown und der Maskenvorschriften. Das ist kein Plädoyer für deren Beibehaltung, das halten freie Gesellschaften einfach nicht aus.

      Welche Solidarität der Solidargemeinschaft? Die ärztliche Versorgung ist keine Frage der Solidargemeinschaft, sondern des Schutzanspruchs des Bürgers, den er gegen den Staat geltend machen kann. Soweit war Karlsruhe in dieser Frage klar.

      • Tim 1. Dezember 2021, 07:57

        Es gibt durchaus begründete Hoffnungen, dass das Virus 2022 endemisch wird und künftig nur noch in der Liga normaler Erkältungen spielt. Dass wir es nie mehr loswerden, ist wahrscheinlich. Aber ich setze einen Riesling darauf, dass es seinen Schrecken verlieren wird.

        • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 09:47

          Das hat man schon vor einem Jahr gesagt. Zweifellos wird das irgendwann passieren, nur dass dies bereits 2022 der Fall sein wird, das ist absolut spekulativ. Es kann aber eben auch eine Mutation kommen, mit der die bisherigen Impfstoffe nicht zurande kommen und dann sieht es fataler aus.

          Ich trinke Rotwein.

    • Stefan Sasse 1. Dezember 2021, 07:41

      Die Polen haben ja recht: Unsere Wahlverfahren sind nicht unabhängiger als die in Polen, und nur weil sich die BVerfG-Richter in der Vergangenheit oft besonnen verhalten haben, war die höchste Rechtsprechung nicht politisiert.

      Leute, ihr dreht völlig ab.

      • Tim 1. Dezember 2021, 07:53

        @ Stefan Sasse

        Ich nehme an, Du kennst die Debatte zur Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland nicht. Um es kurz zu machen: Institutionell existiert diese Unabhängigkeit (weitgehend) nicht, insbesondere nicht im Bundesverfassungsgericht.

        Bisheriges Wohlverhalten der Beteiligten ist nicht identisch mit einer institutionell garantierten Unabhängigkeit der Justiz.

        Einen Einstieg gibt es hier:
        https://de.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss

  • CitizenK 30. November 2021, 21:53

    „…. der fanatisierten und aufgeheizten Mehrheit“ – also des „Souveräns“.

    Sinn und Zweck des beklagten Vorgehens der Regierung war es, Zustände zu vermeiden, wie wir sie jetzt haben. Dazu im Artikel kein Wort.

    Schwerkranke Patienten werden Hunderte von Kilometern weit geflogen, Kliniken erlassen wieder absolutes Besuchsverbot. Patienten können nicht mehr aufgenommen werden, dringende Operationen werden wieder verschoben. Das Klinikpersonal ist körperlich und mental am Ende.

    Ist das die Freiheit, die sie meinen, die „freiheitlich denkenden Menschen“?

    • Stefan Pietsch 30. November 2021, 22:45

      Offensichtlich war das Vorgehen nicht geeignet. Fast acht Monate nach Beschluss erkennt man, dass die Maßnahmen nicht zum Ziel geführt haben. Guten Morgen!

      Tatsächlich hat der Staat weitgehend nicht geeignete Maßnahmen ergriffen. Das Gericht hat jedoch nur geeurteilt, dass die Maßnahmen damals geeignet erschienen und hat sein Plazet gegeben, dass sie angemessen waren. Heute können wir konstatieren: das war eine Fehleinschätzung. Wenn Sie also darüber reden wollen, dann muss unsere Debatte darum kreisen, dass die Regierungen ständig und dauerhaft nicht geeignete Maßnahmen ergreifen. Das ist völliges Staatsversagen, da beißt die Maus keinen Faden ab.

      So wie es sich heute darstellt, liegt der Schluss nahe, dass die hohen Inzidenzen durch den unzureichenden Impfschutz der Bevölkerung verursacht ist. Der unzureichende Impfschutz resultiert maßgeblich aus einer sehr niedrigen Drittimpfungsquote. Die Bundesregierung hat nicht vorausgesehen, was bereits im Herbst 2020 absehbar war (ich habe das im privaten Kreis häufiger gesagt). Wer Anfang des Jahres geimpft wird, muss dies im Laufe des Jahres wiederholen (damals war nicht absehbar, wann ein Großteil der Bevölkerung geimpft sein würde).

      Bei dieser Betrachtung läge der Fehler im System. Unser staatliches System funktioniert in der Krise nicht, wie es funktionieren sollte. Die Lösungen, die es hervorbringt, sind nicht angemessen und nicht zielführend. Das wäre die nüchterne Debatte, denn Systeme kann man ändern. Stattdessen führen wir eine Sündenbockdebatte und zeigen mit den Fingern auf angeblich persönlich Schuldige: die Ungeimpften sind es! So wie es früher die Hexen waren, wenn unvorhergesehene Ereignisse geschahen, so wie wir Personenkreise, die nach bestimmten Merkmalen wie Religion, sozioökonomischen Kriterien (die Reichen, die Armen) klassifiziert werden. Sie sind die Verursacher von Krisen. So war es meist in der Menschheitsgeschichte. Das sind verständliche, aber ziemlich dumme Erklärungsmuster.

      In den letzten Tagen habe ich mit einem leitenden Arzt des örtlichen Krankenhauses gesprochen. Auf den Intensivstationen landen weiterhin fast ausschließlich Ungeimpfte (das zeigen auch die Statistiken) und solche mit Vorerkrankungen, auch bisher unentdeckten wie Diabetes und Herzleiden. Ein gesunder Geimpfter zeigt fast ausschließlich leichte Symptome wie Schnupfen. Das sind aber dann auch in der Statistik „Impfdurchbrüche“.

      Was ich seit über einem Jahr sage: Wir machen permanent alles falsch, was man nur falsch machen kann. Wir überfordern die Gesellschaft selbst dann mit Maßnahmen, wenn diese nicht erforderlich sind. So haben wir längst festgestellt, dass das Virus sehr saisonal auftritt und in den Sommermonaten praktisch keine Gefahr ausstrahlt. Dennoch haben wir die Bevölkerung durchgängig (!) mit Einschränkungen mit Maskenpflicht, Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und steten Warnungen (Fußball-EM!) drangsaliert. In Berlin mussten sich Schüler in den frühen Sommermonaten gar zurück in die Schulen klagen! Absurd. Die Folge: Die Ansprechbarkeit vieler leidet. Ich wiederhole mich: So führt man keine Menschen!

      Viele aus dem Team Vorsicht hätten sich auch in Zeiten der Ketzer wohlgefühlt. Kein Wunder, dass sie mit einem freien Gemeinwesen fremdeln.

      Fangen Sie an, argumentativ nach vorne zu denken. Wie stellen Sie sich die Lage in 4, 8, 12 Monaten vor? Wie sieht es aus, wenn Sie davon ausgehen müssen, dass es trotz massenweiser Impfungen weitere Infektionswellen geben wird? Wie soll das Land, wie sollen die Menschen in den nächsten zwei, drei Jahren gesteuert werden? Und sparen Sie sich dafür solche persönlichen Anwürfe für eine Wertehaltung, die Sie offensichtlich ohnehin nicht verstehen.

      • CitizenK 1. Dezember 2021, 08:32

        Ohne die Bundesnotbremse hätten wir die derzeitige Notlage schon vor einem Jahr gehabt. Und das ohne Impfung!

        Aktuell geht es darum, diese Notlage zu mildern. Dass es massives Staatsversagen gab und gibt, ist unbestritten. Ihre Forderungen im letzten Beitrag (Impfzentren wieder öffnen usw.) waren und sind ja durchaus berechtigt. Dass man jetzt zu Impfungen auffordert, aber sie nicht ermöglicht ist wirklich skandalös.

        Für mich ist aber auch klar, dass das Gerede vom „Freedom Day“ (Kubicki!) dazu beigetragen hat. Die Vorwürfe des Verfassungsbruchs an die Regierenden haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Eine Impflicht oder auch nur die ernsthafte Erörterung, wäre vor den dramatischen Berichten aus den Kliniken absolut unmöglich gewesen. Selbst die FDP verschließt sich ja nicht mehr kategorisch wie davor. Für die aktuelle Krise kommt sie zu spät – egal wie man dazu steht.

        Mein (bitter-ironischer) Kommentar ist nicht persönlich gemeint, sondern wendet sich gegen ein antiquiert-ideologisches Freiheitsverständnis, dessen fatale Folgen wir jetzt sehen. Es kommt uns teuer zu stehen, menschlich und finanziell.

        P.S. Wenn die Verfassungsrichter einstimmig zu einem Ergebnis kommen, könnte man auch mal in Erwägung ziehen, dass dies aus einer gründlichen Befassung resultiert – und nicht mit „Copy-and-Paste“ -Vorwürfen hantieren.

        • Stefan Sasse 1. Dezember 2021, 09:07

          Ja. Die Öffnungsfanatiker*innen lagen falsch. Aber anstatt das zuzugeben, gibt es ein double-down.

          • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 10:07

            In allen europäischen Ländern läuft die 4. Welle. Was hat das bitte mit Einschränkungen im Juni zu tun? Die Folgen einer Infektion passieren innerhalb von 2-4 Wochen. Zurückrechnen kannst Du sicherlich.

            Du, Marc und CitizenK: Ihr habt kein Ziel! Ihr argumentiert völlig ziellos, Hauptsache, es gibt keine Rückkehr zur Normalität, und sei es zeitweise. Mag Eure Idee (Ziel ist es ja nicht) auch in ehemals besonders liberalen Ländern wie Australien und Neuseeland furchtbar gescheitert sein, wo trotz militärischer Gewalt, Ausreiseverboten und zeitweise Gefängnisaufenthalt für normale Bürger die Weiterverbreitung des Virus nicht verhindert werden konnte – Öffnungen darf es nicht geben. Wann, Stefan, hast Du in den letzten 20 Monaten je für Lockerungen plädiert? Die Wahrheit ist: NIE.

            • Marc 1. Dezember 2021, 10:47

              Nach zwei Jahren kann man das nur noch als Böswilligkeit deuten. Ich habe immer gesagt, dass man sich am besten am R-Wert orientiert. Ständig, immer wieder. Also nochmal extra für sie: Das Ziel ist, den R-Wert unter 1 zu drücken! Haben sie das jetzt verstanden? Soll ich das als Signatur zu jedem Posting hinzufügen, damit sie das in Zukunft nicht vergessen?

              Ich habe für mehr Freiluft-Aktivitäten unabhängig von der Pandemie-Lage plädiert. Wenn wir einen R-Wert unter 1 und geringe Inzidenz haben, dann habe ich mich immer für Öffnungen ausgesprochen. Ich habe niemals – wie sie mehrfach suggerierten – für einen planlosen Lockdown votiert. Ich habe immer betont, es geht um das Wellenbrechen. Bei der Bundesnotbremse um die gefährliche 3. Welle, deren potential sich leider gerade nahezu ungebremst entlädt. Österreich wendet jetzt offiziell Triage an. Diese Gefahr bestand auch schon im Frühjahr, das Bundesverfassungsgericht sah das offensichtlich auch so.

              Ein Lockdown ist immer ein Versagen der niederschwelligen Eindämmungsmaßnahmen. Wenn Kontaktnachverfolgung funktioniert, dann kann keine Welle entstehen. Nur haben wir das zu keiner Zeit geschafft. Es gab nur die Illusion, es wäre so, aber es war nur der Saisonalitätsfaktor. Mehr nicht. Aber wenn wir auf der niedrigen Ebene versagen, bleiben nur noch harte Mittel übrig oder das Gesundheitssystem trägt die Folgen.

              Der Fehler war die schwachsinnige Strategie, mit der Hospitalisierungsquote bewusst hinter der Welle bleiben zu wollen. Diese Strategie war eine Wette, dass wir die notwendige Impfquote erreichen werden. Wir haben diese Wette verloren.

              • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 13:32

                Als wir vor Tagen die R-Wert-Diskussion hatten, erklärten Sie, das sei wenig relevant. Derzeit liegt er unter 1, von daherwäre Ihre Bedingung erfüllt.

                Was hängen geblieben ist, ist Ihre Anhängerschaft zu NoCovid. In dem Rahmen erklärten Sie, wenn die Inzidenzen unter 10 seien, könne man lockern bis hin zur Normalität. Darüber müsse es Einschränkungen geben bis hin zum regionalen Lockdown. Da die Inzidenzen fast nie unter 10 sind, ist das eine sehr theoretische Bedingung. Nun wollten Sie allerdings, das zugute gehalten, mit der NoCovid-Strategie das Virus praktisch ausrotten. Aber auch das hat sich als eine theoretische Annahme herausgestellt, nicht nicht einmal am anderen Ende der Welt in Insellagen klappte. Auf der anderen Seite waren Sie im Frühjahr ein vehementer Befürworter der Bundesnotbremse, also der Stategie, weg von den regionalen Lösungen und harte Einschitte.

                Auf meine Einwände, dass unsere Nachbarländer zum gleichen Zeitpunkt in die entgegengesetzte Richtung marschierten, wünschten Sie diesen viel Glück. Später erklärten Sie die, vorsichtig ausgedrückt, statistische Wirkungslosigkeit der Bundesnotbremse und des deutschen Lockdowns im April und Anfang Mai mit der Saisonalität (die es auch in der Schweiz gibt) und dass Deutschland im April Nachzügler gewesen sei (was nicht stimmte). Nach Ihren Artikeln im Mai äußerten Sie sich nicht mehr dazu, weder Pro noch Contra Lockerungen in den Sommermonaten. Ich weiß nicht, wo ich da Ihr Eintreten für „weitgehende Normalität“ verpasst habe, helfen Sie mir. Ich will niemanden etwas in den Mund schieben, was er nicht gesagt oder nicht gemeint hat.

                Was für einen Lockdown wollen Sie nun? Einen Harten für Ungeimpfte haben wir längst. Umgekehrt fehlt mir jede, wirklich jede Erklärung von Ihnen, von CitizenK, von Stefan, warum Deutschland mit einem Schlüssel von 30 Intensivbetten auf 100.000 Einwohner am Fliegenfänger hängen soll, unsere EU-Partner mit weniger als einem Drittel unserer Kapazitäten aber meistenteils eine entspannte Lage vermelden, in der sie, wie Sie ja insistieren, Patienten von Deutschland aufnehmen. Das ist doch nicht ganz trivial, oder?

                Und wo wir schon dabei sind: Welche Auswirkung hat es, dass in Deutschland besonders umfangreich AstraZeneca verspritzt wurde aufgrund einer genialen Entscheidung unserer Bundesregierung, dieses bei den meisten schon in den (Spät-) Sommermonaten nicht mehr wirkte und wir somit im Herbst viel mehr Ungeimpfte hatten als statistisch angenommen. Dabei könnte man natürlich noch die „Dunkelziffer“ der Geimpften, aber statistisch nicht Erfassten gegenrechnen, aber das wird zu kompliziert. Vielleicht ist es ja ohnehin besser, unser Staat und das RKI schätzen einfach die relevanten Werte wie Impfquote, Inzidenzen, R-Faktoren usw., bei denen sie in 18 Monaten ohnehin keine Genauigkeit hinbekommen haben.

                Sie können Menschen nicht prophylaktisch einsperren. Sollte in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein. Aber was ist heute schon selbstverständlich? Inzidenzen besagen, dass Menschen sich anstecken. Aber auch Sie wissen, dass der gesundheitliche Schaden bei einem gesunden Geimpften fast immer sehr gering ist (der berühmte Schnupfen). Wenn aber im Vergleich zum Vorjahr 57 Millionen geimpft sind, können wir das wirklich die Aussagekraft eines Wertes von 100 im Jahr 2020 mit einem Wert von 100 im Jahr 2021 gleichsetzen?

                In meiner Region sind noch Intensivbetten frei. Also bitte.

                • Marc 1. Dezember 2021, 16:32

                  Als wir vor Tagen die R-Wert-Diskussion hatten, erklärten Sie, das sei wenig relevant. Derzeit liegt er unter 1, von daherwäre Ihre Bedingung erfüllt.

                  Es gibt derzeit ein Problem. Der R-Wert könnte auch aufgrund des Zusammenbruchs der Testinfrastruktur sinken. Die Labore gelangen an ihre Kapazitätsgrenzen und können daher der Pandemie-Dynamik nicht mehr folgen. Ob das der Fall ist, kann man aufgrund der mangelnden Qualität der Daten nicht sagen.
                  Aber ja, wenn das tatsächliche Pandemiegeschehen unter 1 sinkt und die Öffnungen ihn nicht über 1 steigen lassen, bin ich dafür. Das haben sie richtig verstanden.

                  Nach Ihren Artikeln im Mai äußerten Sie sich nicht mehr dazu, weder Pro noch Contra Lockerungen in den Sommermonaten.

                  Das ist offensihtlich falsch, siehe hier:

                  Ist es eine eine gute Zeit für Öffnungen: Ja! Die Dynamik der Pandemie nimmt derzeit ab, der Reproduktionsfaktor sinkt stark. Es kommt allerdings auch auf die Umsetzung der Lockerungen an, sie müssen kontrolliert erfolgen.

                  Quelle: http://www.deliberationdaily.de/2021/05/gute-oeffnungs-zeiten-schlechte-oeffnungs-zeiten/

                  Wenn aber im Vergleich zum Vorjahr 57 Millionen geimpft sind, können wir das wirklich die Aussagekraft eines Wertes von 100 im Jahr 2020 mit einem Wert von 100 im Jahr 2021 gleichsetzen?

                  Es geht hier ja hier um die Inzidenz, nicht den R-Wert. Aber gut. Ich bin der Meinung, dass die Werte, solange die pandemische Lage besteht, ihre Aussagekraft nicht verlieren und daher vergleichbar bleiben – oder etwas genauer: Die Unterschiede sind so marginal, dass sie unbedeutend sind.

                  • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 20:36

                    Der R-Wert könnte auch aufgrund des Zusammenbruchs der Testinfrastruktur sinken.

                    Der gleiche Einwand gilt für die Inzidenzen. Anders als in anderen Ländern sind die Werte maßgeblich vom Können oder Unvermögen des Staates beeinflusst.

                    Das ist offensihtlich falsch, siehe hier:

                    Okay, dann habe ich Ihnen Unrecht getan und werde das zukünftig berücksichtigen. Auch, wenn die sehr vorsichtige Ausdrucksweise nicht meinen Vorstellungen von „Lockerungsbefürwortungen“ entspricht. Aber das ist natürlich eine andere Geschichte, von daher sorry für die Missinterpretation.
                    Aber gut. Ich bin der Meinung, dass die Werte, solange die pandemische Lage besteht, ihre Aussagekraft nicht verlieren und daher vergleichbar bleiben

                    Das sah die Politik, das sah das RKI und das sahen auch maßgebliche Virologen und andere Wissenschaftler bis vor kurzem deutlich anders. Wie können Sie also Ihre Position begründen?

        • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 10:00

          Die Bundesnotbremse trat im April diesen Jahres in Kraft. Sie hat sich offensichtlich als wirkungslos erwiesen.

          Worum geht es? Zukünftig müssen die Länderparlamente wieder über einschränkende Maßnahmen beraten. Sie sind nicht mit Verweis auf ein Bundesgesetz ausgehebelt. So sollte es doch in einer Demokratie sein, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Parlamente beschließen Gesetze und Einschränkungen für die Bürger. Pauschale Maßnahmen wie bundesweite Lockdowns sind ebenfalls nicht mehr möglich. Wenn in Sachsen Inzidenzen von über 1000 bestehen und die Notaufnahmen voll sind, im 5 Autostunden entfernten Hessen die Infektionen aber teils unter 100 liegen, warum sollten beide Regionen gleich behandelt werden und ihr Leben massiv einschränken? Keine rhetorische Frage.

          Wie bringen Sie eigentlich Ihre liberale Einstellung zum Schwangerschaftsabbruch und den Zwang, eine Körperverletzung über sich ergehen zu lassen, in Einklang? Eine Schwangerschaft ohne eigenes Zutun geschah in der Menschheitsgeschichte nur ein einziges bekanntes Mal. Die Betroffene hat übrigens damals das Kind ausgetragen. „My Body, My Choice“ sagt, ich kann mir das mit dem Austragen aber noch beliebig überlegen. Die Schwangere muss nicht austragen, wenn sie nicht will. Bei der Impfpflicht sagen Sie dagegen, der Impfverweigerer habe die Körperverletzung, den Eingriff in seinen Körper hinzunehmen. Mit dem gleichen Argument werden Sie zukünftig auch die Pflicht zur Organspende nicht abwehren können. Überlegen Sie immer, welchen Geist Sie aus der Flasche lassen wollen.

          Sie sind jede Antwort schuldig, welches Ziel Sie eigentlich anstreben. Da können Sie die freiheitlich Orientierten auch beliebig verdammen.

          • sol1 1. Dezember 2021, 11:36

            https://yourlogicalfallacyis.com/slippery-slope

            Ich gehöre ja übrigens zu der Generation, die am Oberarm eine Narbe von der Pockenimpfung hat – eine Impfpflicht ist also keineswegs eine nie dagewesene Schändung der Verfassung.

            • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 13:45

              Wenn ich Ihnen eine reinschlage, weil ich mit Ihrer Meinung nicht einverstanden bin, klärt das die Dinge. Ist zumindest meine Erfahrung in Teilen gewesen. Ihnen schadet es auch nichts, zumindest längerfristig nicht, weil die geschwollene Lippe bald wieder abschwillt und das Auge die normale Farbe wieder annimmt.

              Dennoch halten wir es für eine schwere Körperverletzung. Warum nur?

              • sol1 1. Dezember 2021, 18:01

                „Dennoch halten wir es für eine schwere Körperverletzung. Warum nur?“

                Weil es sich nicht um einen Fall von Notwehr handelt, bei dem ein solches Vorgehen gerechtfertigt wäre.

                Nun kann ein Virus wie SARS-CoV-2 viel schlimmere Sachen bewirken als eine „geschwollene Lippe“, weswegen es auch mit drastischen Mitteln in Schach gehalten werden sollte.

                • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 20:27

                  Wir können die Schlägerei um die Meinungsverschiedenheit auch aufschieben. In drei Monaten würden Sie allerdings auch auf der Straße zu Recht fragen, warum das jetzt noch notwendig gewesen sei.

                  Sie können nicht mit Verzug von anderthalb Jahren eine „Notwehr“, „Notlage“ oder was sonst noch auf das Wort „Not“ passt, begründen. Eine Notlage ist unmittelbar und nicht aufschiebbar. Das verstehen normalerweise auch Nichtjuristen. Wenn es heute, Anfang Dezember 2021, 15 Monate nach Registrierung der ersten Impfstoffe, keine Notsituation für die Impfpflicht gibt – weil das staatliche System einen zusätzlichen Ansturm noch nicht bewältigen kann, weil wir gerade einen Regierungswechsel haben oder man noch einmal die vierte Welle abwarten will – dann gibt es diesen Grund erst recht nicht im Februar 2022. Bis zum Herbst des Folgejahres, wenn wir eine neue Infektionswelle erwarten können, liegt eine so große Zeitspanne, in der die heute Geimpften wahrscheinlich noch zweimal geboostert werden müssen / können.

                  Niemand kann sagen wer es sich bis dahin von den heute nicht Geimpften anders überlegt. Die eigene Einsicht wäre das fraglos mildere Mittel. Der Staat könnte auch weiter überzeugen, sozialen Druck aufbauen, in den Hotspots fahren. All das könnte er tun, bevor er seine Bürger verpflichtet, sich eine Spritze setzen zu lassen, von deren Nutzen er dann wahrscheinlich zwei Jahre lang die Leute nicht überzeugen konnte. Darf die Unfähigkeit des Staates durch Zwang ersetzt werden? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

          • Stefan Sasse 1. Dezember 2021, 15:03

            Die Bundesnotbremse trat im April diesen Jahres in Kraft. Sie hat sich offensichtlich als wirkungslos erwiesen.

            N Scheiß hat sie. Weder offensichtlich noch nicht offensichtlich. Aber wie immer, no glory in prevention.

            • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 15:58

              Warum klagen wir heute über die höchsten Inzidenzen? Die Bundesnotbremse sollte doch genau das verhindern.

            • Jens Happel 2. Dezember 2021, 18:49

              Erkläre mir bitte an diesem Chart, wieso in Deutschland die Notbremse gewirkt hat und die Schweden ohne Notbremse den nahezu exakt gleichen Verlauf hatten. Sie hatten sogar Lockerungen im Februar und März. Es wurden Indoor Sporteinrichtungen geöffnet und etwas später Freizeitparks.

              https://ourworldindata.org/explorers/coronavirus-data-explorer?time=2020-08-13..latest&facet=none&Metric=Confirmed+deaths&Interval=7-day+rolling+average&Relative+to+Population=true&Align+outbreaks=false&country=SWE~DEU

              Korrelation begründet keine Kausalität. Aber ohne Korrelation gibt es auch keine Kausalität. Die Massnahmen in Schweden und die beiden Kurven zeigen es gibt die von dir und Priesemann angenommene Kausalität einfach nicht.

              Schon im April 2020 ging auch der R-Wert vor dem Lockdown zurück.

              Es war bereits im Frühjahr 2021 klar, dass die ganzen Modellierer Priesemann und von Helmholtz falsch lagen. Ihre Progosen in 2020 sind alle nicht eingetreten. Sie wurden trotz Fehlleistung wieder von der Bundesregierung herangezogen und nun auch wieder vom Verfassungsgericht.

              Das nenne ich eine Farce. Das Gericht sagt mehr oder weniger, die Regierung kann sich Experten suchen wie sie will, selbst wenn deren Prognosen und Modelle im Vorfeld nicht eintreten ist das auch egal.

              Es ist auch wurscht, dass das vom Gericht geadelte RKI es konsequent verweigert, vernünftige Daten zu erheben. Damit sagt das Gericht im Blindflug durch die Pandemie ist auch verfassungskonform. Die Regierung muss nur Modellierer finden, und gut ist, damit darf sie Grundrechte einschränken.

              Das sage ich, da fehlt ein Stoppschild. Da ist zukünftigem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

              2G gründet sich auf eine Studie (systematischer Review) die nur bis August 2021 reicht.

              https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html

              Zwischenzeitlich ist in UK die Zahl der infizierten doppelt Geimpften pari mit der Ungeimpfter.

              https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1037987/Vaccine-surveillance-report-week-48.pdf

              In Vermont bei unglaublicher Impfquote und 60% Booster gibt es die höchste Anzahl wegen Covid19 hospitalisierter.

              Laut Verfassungsgericht ist 2G solange verfassungskonform, bis das RKI sich bequemt, mal richtig zu messen. Da es weisungsgebunden ist kann es sein, dass das nie ist.

              Der Missbrauch ist somit schon da! Man muss nur die Augen aufmachen. 2G ist ganz klar eine Ungleichbehandlung Gleicher.

        • Jens Happel 1. Dezember 2021, 12:25

          Ohne die Bundesnotbremse hätten wir die derzeitige Notlage schon vor einem Jahr gehabt. Und das ohne Impfung!

          Hätte es nicht! Faktenfreie Behauptung!

          https://ourworldindata.org/explorers/coronavirus-data-explorer?time=2020-08-22..latest&facet=none&Metric=Confirmed+deaths&Interval=7-day+rolling+average&Relative+to+Population=true&Align+outbreaks=false&country=DEU~SWE

          Für mich ist aber auch klar, dass das Gerede vom „Freedom Day“ (Kubicki!) dazu beigetragen hat.

          Der Freedom Day in UK und das Freedom Year in Schweden haben dazu geführt, dass dort soviel natürliche Immunität entstanden ist, dass sie jetzt viel besser da stehen als wir.

          https://ourworldindata.org/explorers/coronavirus-data-explorer?time=2020-08-22..latest&facet=none&Metric=Confirmed+deaths&Interval=7-day+rolling+average&Relative+to+Population=true&Align+outbreaks=false&country=DEU~SWE~GBR

          Wir können ja mal Wetten abschließen ob Deutschland Schweden noch einholt.

          https://ourworldindata.org/explorers/coronavirus-data-explorer?time=2020-08-22..latest&facet=none&Metric=Confirmed+deaths&Interval=Cumulative&Relative+to+Population=true&Align+outbreaks=false&country=DEU~SWE~European+Union

          Die EU hat Schweden schon im März überholt. Irgendwie sind es doch nicht die 100.000 Tote geworden, die die Experte Drosten und Lauterbach prognostiziert haben.

          Wir können auch gerne über Florida reden, kaum ein US-Bundesstaat steht derzeit besser da. Seit September 2020 nahezu komplett offen.

          Natürliche Immunität, natürliche Immunität, natürliche Immunität. Kapiert es endlich!

          Das die Impfung die Asubreitung nicht stoppen kann wissen wir bereits seit Juli 2021.

          https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/70/wr/mm7031e2.htm

          Prozentsatz der Durchbruchsinfektionen größer als die Impfrate. Dabei waren die Altenheimbewohner gar nicht auf dem Event, die die höchste Impfquote aufweisen.

          Ich habe eine Denksportaufgabe. Im Hot Spot in Massachussetts waren 74% der Infizierten Doppelt Geimpfte (letzte Impfung sogar mehr als 14 Tage her). Impquote in der Gegend nur 69%.

          Angeblich ist die Impfung 2 Monate mit über 90% wirksam gegen Infektion UND Transmission. Also haben wohl die in den letzten 2 Monaten Geimpften nicht zu den Impfdruchbrüchen beigetragen. Zwei Monate zurück war die Impfquote aber 15% bis 19% niedriger.

          Was sagt uns dass über die Effektivität der Impfung nach Monat 3 bis 6? Ich bin nur am Vorzeichen interessiert!

          • CitizenK 1. Dezember 2021, 14:06

            Warum in die Ferne schweifen?

            „Germany’s current COVID-19 crisis is mainly driven by the unvaccinated“

            https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.11.24.21266831v1.full

            • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 14:22

              Eine mir bekannte Person, die sehr ängstlich ist, sich hat impfen lassen, FFP2-Maske benutzt, hat einen Antikörpertest durchführen lassen. Nach diesem bedeutet 1000 eine hundertprozentige Wirksamkeit. Bei ihr wurden 3000 gemessen, was nur möglich ist, wenn man eine Covid-19-Infektion hatte. Tatsächlich hatte sie davon nichts gespürt.

            • Jens Happel 2. Dezember 2021, 12:40

              Diese Studie ist ein Paradebeispiel dafür, wie diese Pandemie gemangt wird.

              „We estimate“ Ja warum den nur?
              Weil wir nichts messen.
              Und dann kommt… Ein Model!
              Das ist die gleiche Grütze wie seit eh und je.

              Modelle ohne solide Datenbasis und solide Kenntnis sind bedeutungslos. So wie Aussagen über leere Mengen.

              In Schweden verlief die Pandemie nahezu perfekt synchron zu Deutschland, trotz gegensätzlicher Massnahmen.

              Harte Zahlen und Daten aus der Realität schlagen jedes Modell. Erklären Sie mir, warum Schweden jetzt besser da steht und wie die Synchronizität begründet werden kann.

              „Die Massnahmen“ scheiden aus! Die hatte Schweden nicht. Etwas Logik bitte und keine windigen Modelle mehr.

              In UK ging übrigens nach dem Freedom Day die Welle zurück. Erklärung bitte!

              In Deutschland wurde für die Zeit nach dem Karneval ein Horrorszenario an die Wand gemalt. In der Realität gehen aber gerade die Zahlen zurück, ganz besonders in der Karneval Hochburg Köln.

              Nochmal. Kausalität gilt immer!

              Wenn es gewittert kriecht klein Fritzchen vor Angst unter den Tisch und betet solange bis das Gewitter aufhört. Das hat immer funktioniert. Er musste imer nur lange genug beten.

              Den gordischen Knoten den Sie lösen müssen ist, warum hat das Gewitter in Schweden den gleichen Verlauf genommen, wie bei klein Fritzchen in Deutschland, obwohl die kaum gebetet haben und teilweise das beten reduzierten.

              Und ganz schwierig. Warum ist das Gewitter in Schweden vorbei und bei uns noch schlimmer als zuvor obwohl wir fester beten den je?

              Zur Zeit ist im frommen Deutschland fast jeder 5 PCR Test positiv!

              Die symptomatischen Durchbruchsinfektionen sind über 70% laut RKI. Die nicht symptomatischen Durchbruchsinfektionen werden nicht erfasst. Wie kann man da allen Ernstes von einer Pandemie der Ungeimpften reden.

              Mein Credo hier im Forum war, dass es höchstwahrcheinlich nur drei effektive Massnahmen gibt. Die Isolation von Infizierten und das Verbot von größeren Indoorveranstaltungen im Winter (Heinsberg), sowie der Schutz der Risikogruppen durch Schnelltests.

              Mit der 2G Regelung haben wir das bei 60% der Bevölkerung gelassen. Es wurde sogar die Nachverfolgung bei infizierten Geimpften komplett eingestellt. Als maximal Dummheitssteigerung durften Geimpfte ehemalige HotSpots voll mit Risikogruppen einfach so ohne Test besuchen.

              In das Altenheim meiner Mutter durften bis vor kurzem Geimpfte einfach so rein.

              Jetzt boostern wir ohne Sinn und Verstand die Jungen, die das ganz sicher nicht benötigen, so dass nicht genug Impfstoff für die Risikogruppen da ist, wo das ganze noch einigermaßen Sinn macht. Alle Massnahmen, um die Impfbereitschaft zu erhöhen, wirken nur bei jungen Menschen, wo die Myocarditis Raten druch die Decke gehen.

              Dieses Land ist bessen von einem messianischen Eifer der komplett ohne jegliche Logik und Sachverstand ist.

        • Thorsten Haupts 1. Dezember 2021, 18:14

          Ohne die Bundesnotbremse hätten wir die derzeitige Notlage schon vor einem Jahr gehabt.

          Falsch! Auf meine Intervention hin hat sogar Marc vor einigen Wochen zugegeben, dass die erst kam, als die Welle bereits gebrochen war. Wenn man für Lockdowns argumentiert, dann bitte nicht mit dem absolut untauglichen Beispiel.

          Gruss,
          Thorsten Haupts

  • Kning4711 30. November 2021, 23:09

    In meinen Augen has das Verfassungsgericht mit dem heutigen Urteil lediglich dem Gesetzgeber attestiert im besagten Frühjahr verfassungskomform gehandelt zu haben.
    Ich würde das Urteil nicht als eine Carte Blanche für eine allgemeine Impflicht sehen wollen. Sollte diese kommen, wird Karlsruhe aufgrund des Eingriffs in Artikel 2 ohnehin tätig werden. Ich bin mir daher sicher, dass es auch keine explizite allgemeine Impflicht geben wird, sondern durch Verengung des 2Gs auf nahezu allen öffentlichen Bereiche eine defacto Pflicht durch die Hintertür eingeführt wird.
    Erst kürzlich wurde erneut die Korrelation von Impfung und infizierten je 100.000 Einwohnern aufgezeigt: vgl. https://www.reddit.com/r/dataisbeautiful/comments/r4yhx5/oc_in_germany_every_percentage_of_vaccinated/?utm_medium=android_app&utm_source=share

    Nach dem was wir aktuell wissen, ist die Impfung unser bestes Mittel um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

    • Stefan Pietsch 30. November 2021, 23:12

      Definieren Sie bitte „die Pandemie in den Griff bekommen“. Hatten wir sie von Mai bis September nicht „im Griff“?

      • Kning4711 1. Dezember 2021, 11:10

        Hatten wir die Pandemie im Frühjahr / Sommer im Griff?
        Ja und Nein – Ja, weil wir gelernt hatten mit dem Virus zu leben, aber auch nein, da wir uns auch aus Nachlässigkeit in falscher Sicherheit gewogen haben und eben dachten der Spuk sei vorbei und eben nicht dran geblieben sind.

        Wichtige Institutionen (z.B. Bildungswesen, aber auch Gesundheitswesen) wurden nicht ausreichend vorbereitet bzw. vorzeitig „abgerüstet“. Die Impfstoff Logistik und Verteilung insb. in ärmere Länder hinkt hinterher.

        Auf Deutschland bezogen
        Hätten wir eine höhere Impfquote, wären die Infektionszahlen tendenziell niederiger und das Gesundheitswesen nicht so an der Belastungsgrenze – kurzum der Handlungsspielraum wäre besser gestaltbar gewesen. Jetzt sind wir wieder nur in der Reaktion.

        • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 13:40

          Noch einmal: definieren Sie bitte „im Griff“. Was meinen Sie damit konkret?

          Das Gesundheitswesen hat 11,5 Milliarden Euro allein für die weitere Vorhaltung von Intensivbetten erhalten. Was soll die Politik noch machen? Vielleicht Politiker als Pflegepersonal anbieten? Wenn ich uns mit anderen Ländern vergleiche, dann scheint der elementare Fehler gewesen zu sein, nicht direkt Folgeimfpungen in die Wege geleitet zu haben, insbesondere bei jenen, die in der ersten Welle AstraZeneca verabreicht bekamen. Und ist es bis heute ein Fehler, den Zugang zu Impfungen über ein Nadelöhr zu organisieren. So habe ich es die Tage selbst erlebt, wie ältere Menschen vor dem örtlichen Impfzentrum weggeschickt wurden, weil ihre 6 Monate noch nicht ganz voll waren. Wissen Sie, meine Freunde in Florida schildern das bei ihnen ganz unkompliziert. Wer geimpft werden will – egal in welchem Monat – ruft eventuell auch bei seiner Apotheke an. Da bekommt man dann ratzfatz einen Termin. Hier überlegen wir ernsthaft, ob jemand „dran ist“. Echt irre dieser Laden, wo wir Menschen zum Impfen zwangsverpflichten wollen und andererseits Impfwillige wegschicken, weil, Ordnung muss sein.

          • CitizenK 2. Dezember 2021, 09:17

            Das ist in der Tat irre und unverständlich. Politik Versagen im großen Stil. Und deutsch. Macht ratlos und wütend.

            Die Italiener staunen, dass sie jetzt Vorbild sind.

          • Kning4711 2. Dezember 2021, 18:12

            Im Griff heißt für mich – man hatte das Gefühl, das Land hat mit der Pandemie Leben gelernt, aber es war eine trügerische Sicherheit.

            2020 hatten wir noch 12.000 Intensivbetten, 2021 im November 9.000 – den Kliniken laufen die Leute weg. In Deutschland betreut eine Intensivpflegende im Schnitt 13 Patienten – in den Niederlanden sind es 7.
            Es ist ein furchtbarer Cocktail auf Führungsversagen, Untätigkeit, vulgärem Profitstreben und Planlosigkeit die uns in diese Situation geführt haben. Die Menschen in der Pflege werden auch nicht für ein paar Hundert Euro mehr Ihre Gesundheit riskieren – jetzt ist man der Handlungsfähigkeit beraubt und reagiert nur noch um das Unvorstellbare (Massenhafte Durchführung einer Triage im Krankenhaus) zu verhindern.

            Beim Impfen das nächste Desaster – Prinzipienreiterei vor Geschwindigkeit. Und jeder macht es anders. Bei uns im Betrieb impft der Betriebsarzt jeden / jede der die erste Impfung noch nicht hat, bzw. bei dem 4 Monate seit der 2. Impfung vergangen sind.

            Manche Hausärzte bieten über Apps (z.B. DocLib) freizügig unabhängig vom Alter 4 bis 5 Monaten Impfvergangenheit vorausgesetzt Booster, bzw. Erstimpfungen an. Andere machen Listen und arbeiten erstmal ihre vulnerablen Partienten ab. Wieder andere machen gar nichts und warten auf Festlegungen von oben – wer auch immer damit gemeint sein will.

            Krise heißt schnell entscheiden und bei Bedarf nachsteuern und nicht zaudern, hadern, oder es allen recht machen wollen. Wahrscheinlich hat man deshalb einen General an die Spitze gesetzt.

            • Jens Happel 2. Dezember 2021, 18:58

              Wahrscheinlich hat man deshalb einen General an die Spitze gesetzt.

              Der nächste Dammbruch. Bundeswehr im Inneren, wegen einer Pandemie mit der Letalität einer schweren pandemischen Influenza.

              Groteske Symbolik. Soll die Bundeswehr Leichenberge wegräumen?

              Und was heißt schnell entscheiden, was denn entscheiden? Die Triage oder welche Kranken wohin geflogen werden? Dafür einen General?

              Das ist ein Ausblick auf die uns drohende infantilisierung der Politik der Ampel.

              Motto: Ich versaue es komplett, indem ich Prämien für den Intensivbettenabbau bezahle, Pflegern nicht die Gehälter erhöhe, dafür die Ungeimpften verantwortliche mache und ein Mann in Uniform soll, dann Stärke und Entschlusskraft symbolisieren.

              Das kann nur eine schlechte Komödie aus Hollywood oder Deutschland 2021 sein.

        • CitizenK 1. Dezember 2021, 13:49

          Dänemark hat inzwischen ähnliche Inzidenzen, aber nicht unsere Probleme in den Krankenhäusern. Wegen der höheren Impfquote werden weniger Menschen schwer krank.

    • Stefan Sasse 1. Dezember 2021, 07:42

      Würde ich auch davon ausgehen.

  • Stefan Sasse 1. Dezember 2021, 07:49

    Let’s face it, du hast dich vergaloppiert und autosuggestiv eingeredet, dass die Pandemiemaßnahmen wenn nicht verfassungswidrig, so doch zumindest hart an der Grenze dazu sind. Juristisch gesehen gab es so viele Gründe anzunehmen, dass das der Fall ist, wie für das Gegenteil, weswegen es auch den Schiedsspruch brauchte. Im Tugendfuror ist dir aber dabei völlig entgangen, dass die Richter*innen wie auch die Politik eine völlig andere Richtung ebenfalls offen haben. In deiner subjektiven Sicht sind die aktuellen Maßnahmen bereits weit über das Erträgliche hinaus, quasi indiskutabel. Aber aus einer anderen, ebenso subjektiven und legitimen Sicht gehen sie nicht weit genug. Das BVerfG hat sich, wie so häufig, in der Mitte postiert. Das ist insofern gut, als dass der eigentliche Konflikt bleibt, wo er hingehört: in den politischen Raum. Dort können realistische Politiker*innen weiterhin diesen Streit gegen die idealistischen Politiker*innen austragen. Die Idealisten, allen voran der designierte Justizminister Buschmann, haben eine Niederlage erlitten. Das kann passieren. Die hysterische Überreaktion zeigt letztlich nur, dass du genauso ein Mensch bist wie alle anderen auch: mit Überzeugungen, die, wenn sie verlieren, in verletztem Stolz resultieren. Willkommen in der Wirklichkeit.

    • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 09:44

      So ein Unsinn. Ob die Maßnahmen am Rande waren oder irgendwo in der Mitte des Zulässigen, sagt ein Urteil meist nicht. Dieses auch nicht. Juristen prüfen, ob Normvoraussetzungen vorliegen (Subsumtion). Das sahen sie bei der Bundesnotbremse als gegeben, wobei die Gründe, wann in die Grundrechte eingegriffen werden kann, nicht im Wortlaut in der Verfassung aufgeführt sind, sondern durch ständige Rechtsprechung und Ableitung sich herleiten. Hier hat das Gericht übrigens einen neuen Bogen aufgemacht, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf schulischen Unterricht. Steht so nicht im Grundgesetz. Wenn Juristen sagen, ein Tun oder ein Gesetz wäre hart an der Grenze, dann meinen sie damit, es könnte auch anders, nämlich als illegal oder verfassungswidrig gewertet werden. Typischerweise drückt man sich jedoch nicht so aus, sondern formuliert im Konjunktiv. Richter bestätigen das wie erwähnt meist nicht in ihren Urteilen, sondern legen die Subsumtion da, aus dem sich das „Haarscharf noch drin“ ergibt.

      Fakt und unter Juristen absolut unstrittig (!) ist, dass wir nie gekannte Grundrechtseinschränkungen erleben und das noch über einen langen Zeitraum. Noch einmal, da Du das nicht zu verstehen scheinst: Tiefe Grundrechtseinschränkungen. So ist und war das nie von den Gründern unserer Verfassung vorgesehen. Damit ist es juristisches Neuland. Es gehört auch zur Arbeitsweise von Gerichten – gerade höchstrichterlichen wie auch dem BGH, dem BFH, in solchen Fällen vorsichtig vorzugehen und einige Pfeiler zu markieren. Aber es gibt für keine der Verfahrensbeteiligten eine Carte Blanche.

      Und dann muss man hier noch sehen: Exekutive, Legislative und die Bürger bewegen sich auf unbekanntem Terrain. Dass ein Verfassungsgericht in einer solchen Phase fast 2 Jahre schweigt statt juristische Orientierung zu geben, dass das Verfahren nicht öffentlich verhandelt wird und das eine Seite des Verfahrens eine offensichtliche Vorzugsbehandlung erfährt, wo Richter explizit zu einer Stellungnahme aufgefordert haben, ist unangemessen anrüchig. Ich halte mich zurück aus Respekt vor unseren Institutionen. Aber das Gericht legt selbst die Hand an seine eigene Reputation, die es über viele Jahrzehnte gewonnen hat.

      Fakt ist auch: Das Urteil ist absolut einseitig in einer gesellschaftlich hoch umstrittenen Frage. Es hat die eine Seite zu absoluten Siegern und die andere zu absoluten Verlierern erklärt. „Ihr habt völlig geirrt, es ist alles gut“. Es gibt ja schon einige hier im Blog, die den totalen Sieg feiern. Ich kann mich an kein Urteil erinnern, das in dieser Form so eindeutig war. Und ich erinnere immer wieder an 218. Karlsruhe hat damals zuerkannt, dass die Verfechter der Fristenlösung einige Punkte hatten. Daraus erwuchs Rechtsfrieden.

      Hier kannst Du sagen: die Kritiker der Bundesnotbremse hatten keinen Punkt.

      • Stefan Sasse 1. Dezember 2021, 15:03

        Aber das Gericht legt selbst die Hand an seine eigene Reputation, die es über viele Jahrzehnte gewonnen hat.

        Als ich das gesagt habe war es demokratiefeindlich. Aber da gefiel dir das Urteil auch. ’nuff said.

        • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 16:04

          Krrrrrrrrrrrrrr

          Die vollständige Aussage lautet:
          Dass ein Verfassungsgericht in einer solchen Phase fast 2 Jahre schweigt statt juristische Orientierung zu geben, dass das Verfahren nicht öffentlich verhandelt wird und das eine Seite des Verfahrens eine offensichtliche Vorzugsbehandlung erfährt, wo Richter explizit zu einer Stellungnahme aufgefordert haben, ist unangemessen anrüchig. (..) Aber das Gericht legt selbst die Hand an seine eigene Reputation, die es über viele Jahrzehnte gewonnen hat.

          Es geht nicht um das Urteil selbst, was das Gericht in Zwielicht zieht, sondern die Umstände und das Verhalten, die in der Form ungewöhnlich ist. Dir ging es in Bezug auf das EZB-Urteil um den Inhalt. Ein (Schieds-) Richter muss über jeden Zweifel erhaben ein. Wenn ich glühender Anhänger des 1. FC Köln bin, werde ich nicht unter Anerkennung aller Beteiligten Spiele des Effzeh leiten können. Selbst wenn ich top bin und keine objektiven Fehler mache.

          Die Sichtweise des Gerichts bezüglich EZB teilt geschätzt eine Zweidrittel-Mehrheit. Die Sichtweise des Gerichts bezüglich der Angemessenheit der Bundesnotbremse teilen über den Daumen zwei von drei Deutschen. Wieso siehst Du bei dem einen Urteil aufgrund inhaltlicher Differenzen die Reputation der Verfassungsrichter angekratzt und bei dem anderen nicht?

          • Stefan Sasse 1. Dezember 2021, 18:03

            Seit wann ist denn die Meinung des Volkes relevant für die juristische Meinungsfindung bitte?!

            • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 20:16

              Warum äußerst Du Dich dann seit Monaten?

              Ein Recht, das die Menschen nicht (mehr) verstehen, beschädigt eben den Rechtsstaat. Es ging nebenbei bemerkt nicht um die juristische Meinungsfindung. Du schlägst derzeit so viele Strohmänner, dass ich diesen von mir nicht geschätzten Begriff hier mal verwenden muss. Wie führende Grundgesetzkommentatoren das Urteil einschätzen, wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen.

              • Stefan Sasse 1. Dezember 2021, 20:49

                Ich muss ehrlich sagen, ich verstehe deine Argumentation nicht.

                • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 21:13

                  Ich Deine auch nicht. Was nach meinem Dafürhalten daran liegt, dass Du Dich extrem knapp ausdrückst. In einem Satz lässt sich bei aller Liebe zur Kürze nun mal nur eine begrenzte Menge an Informationen unterbringen.

                  Bei Eingriffen des Staates in die Grundrechte des Bürgers ist der Staat Partei, nicht der gute Hirte. Das habe ich schon mal gesagt. Dem Bundesverfassungsgericht steht es zu, darüber zu urteilen, ob dies angemessen ist oder nicht.

                  Durch gesetzliche Regelungen erfolgende Eingriffe in Grundrechte können lediglich dann gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber mit dem Gesetz verfassungsrechtlich legitime Zwecke verfolgt. Ob dies der Fall ist, unterliegt der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

                  Der Bürger ist den staatlichen Institutionen gleichgestellt, er hat die gleiche Legitimität, Eingriffe in seine Grundrechtssphäre zurückzuweisen wie der Staat, der zur Gewährung von Schutzrechten anderer in diese eingreifen will.

                  Ein Urteil ist gut, wenn es auch der Unterlegene verstehen und nachvollziehen kann und wenn seine Einwände gewürdigt, noch besser berücksichtigt wurden. Das gilt für Verhandlungen vor dem Amtsgericht genauso wie vor dem Verfassungsgericht. In diesem Sinne fand ich das Urteil nicht sonderlich überzeugend.

                  • Stefan Sasse 2. Dezember 2021, 07:55

                    Aber das ist doch eine total subjektive Kategorie. Es ist letztlich eine Lizenz dazu, ein Urteil als illegitim darzustellen, wenn man als unterlegene Partei „die Einwände nicht berücksichtigt“ sieht. Ich meine, in Stuttgart demonstrieren immer noch Leute gegen S21. Verstehst was ich meine? Wo hört das auf?

                    • Stefan Pietsch 2. Dezember 2021, 10:09

                      Wieso ist das total subjektiv? Zum einen, jeder Richter hat Regeln zu befolgen, gerade die zu seinem persönlichen Verhalten. Ich war Schiedsrichter und Wirtschaftsprüfer, ich weiß definitiv wovon ich rede. Bei Richtern geht es darum, dass sie nicht einmal einen Funken Anschein erwecken dürfen.

                      Zum anderen ist es das Wesen den Rechtsstaates, Ausgleich in Urteilen zu finden. Das ist so im Strafrecht, wo Wohlverhalten und Wiedergutmachung zu deutlich milderen Urteilen führen, das ist in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten so, das ist im Arbeitsrecht so. Die Urteile sind in geschätzt 90 Prozent der Fälle nie völlig einseitig. Die Schadenssumme ist nicht so hoch wie gefordert, eine Abfindungszahlung wird fällig, der Gegenseite werden Ansprüche gewährt – all das ist Teil der befriedendem Funktion des Rechtsstaates. Und es folgt daraus, dass die meisten Sachverhalte Punkte für beide beinhalten.

                      So ist das auch im Verfassungsrecht. Auch Karlsruhe hat den Kern der Klagen nicht bestritten: es wurde massiv in Grundrechte eingegriffen und das ist normalerweise nicht in Ordnung. Meist hat das Gericht in der Geschichte in solchen Fällen klare und enge Leitplanken gesetzt, das bisherige Vorgehen aber durchgewunken. Ich denke, das haben die meisten Beobachter auch erwartet. Die Einseitigkeit überrascht.

                      S21 wurde in den Neunzigerjahren entschieden. Die Grünen haben das Thema aus ideologischen wie wahltaktischen Gründen wieder aufgemacht, obwohl man in der Phase der Exekution angekommen war. Auch gegen Brockdorff, Wackersdorf und die Startbahn West wurde bis zur Fertigstellung demonstriert, auch wenn die Teilnehmerzahlen deutlich sanken.

                    • sol1 3. Dezember 2021, 11:09

                      Was wurde denn in Wackersdorf fertiggestellt?

                    • Stefan Sasse 3. Dezember 2021, 13:54

                      Häh?

                  • Dennis 2. Dezember 2021, 12:42

                    Okay, gut. Aber wenn der Antrag abgewiesen wird, wird der/die Antragsteller:in zwar gewürdigt, aber nicht berücksichtigt. Es geht ja beim Kadi nicht um Deliberation bis in alle Ewigkeit wie – theoretisch – z.B. hier im Blog^ (was ja an dieser Stelle gut ist, wird nie langweilig^), vielmehr ist Sinn der Sache, dass das Gericht ENTSCHEIDET, deswegen wird GEKLAGT.

                    Dabei vom Urteil/Beschluss einen Basarhandel zu erwarten (hier zum Beispiel: Schule wird beanstandet, den Rest lassen wir durchgehen, dann haben alle was davon) ist politisch gedacht und wird volgo häufig als Kuhhandel bezeichnet. Wenn manfrau indes eine politische Erwartungshaltung hat, sollte manfrau in der Politik bleiben und nicht zum Kadi rennen.

                    Ich bin ja gar nicht der Auffassung, dass Kuhhandel immer was Schlechtes ist. In politics kann diese Methode ihren Sinn haben. Das über jeden Zweifel Erhabene wird sich eh nicht finden lassen

                    https://m.media-amazon.com/images/I/8154s3yHOTL._AC_SY450_.jpg

                    Wo ist jetze der Haken? Na ja, meiner Ansicht nach in der möglichen Auffassung, die juristische Sphäre sei eine politische Supersphäre von der Heilung bezüglich der „niedrigen“ Polit-Streitereien zu erwarten sei; ein Abwürgen des politischen Streits durch Gottesurteil bzw. päpstliches Urteil, was in dem von mir hier anderwärts erwähnten „Roma locuta causa finita“ zum Ausdruck kommt. Manfrau kann nicht alles haben. Manfrau muss dann auch tatsächlich vor dem Papst auf die Knie gehen – oder den Streit da lassen, wo er hingehört. Denn wenn dann der nächste Schritt kommt nach dem Motto: Der Papst ist scheisse und sollte ein anderer sein, ist manfrau wieder da, wo manfrau angefangen hat. Die Sache dreht sich dann im Kreis. Entweder manfrau sucht eine ENTSCHEIDUNG, die diesen Namen verdient, oder nicht. Häufig ist „oder nicht“ die bessere Lösung, IMHO.

                    Zitat:
                    „und wenn seine Einwände gewürdigt, noch besser berücksichtigt wurden. Das gilt für Verhandlungen vor dem Amtsgericht genauso wie vor dem Verfassungsgericht. “

                    Okay, für die Verhandlung, aber nicht für das URTEIL (oder Beschluss) . Anders als bei den Instanzgerichten ist beim BVerfG die mündliche Verhandlung eher die Ausnahme und kann insbesondere von Beteiligten nicht verlangt werden, denn „Karlsruhe“ ist KEINE Superrevisionsinstanz sondern auch im Gerichtswesen ein Sonderfall. Die meisten Verfahren enden schon in der „Kammer“. Da ist eine Verhandlung ausgeschlossen. Erst auf Senatsebene ist das möglich.

                    Der Vergleich mit Instanzgerichten ist nur sehr begrenzt adäquat, IMHO. Das dortige „täglich Brot“ namens Vergleich (in Zivilsachen) gibt es nicht; auch in Strafsachen gibt’s ja vergleichsähnliche Instrumente. „Karlsruhe“ indes ist gewollt ein scharfer Hund mit der unangenehmen Eigenschaft, dass auch Antragsteller gebissen werden können. Trost: Die müssen dem Gericht unerachtet des Ausgangs nichts bezahlen, alles umsonst. Ferner sind Rechtsmittel ein Fremdwort; gibt es nicht. Ne Art „Roma locuta“ ist da durchaus implantiert. Natürlich nicht zwingend, denn auch das einschlägige Gerichtsgesetz ist halt nur ein Gesetz, also „politisch“ und kann jederzeit geändert werden – von gewählten Politiker:innen.

    • sol1 1. Dezember 2021, 11:47

      Kommentar von Christian Rath:

      /// Es besteht nun kein Anlass, mit Hohn und Schadenfreude auf die Kläger – FDP, Freie Wähler und Bür­ger­recht­le­r:in­nen – zu schauen. Die Länge der Karlsruher Beschlüsse, 85 und 124 Seiten, macht deutlich, dass es um komplexe Abwägungen ging. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen offensichtlich auch nicht mit leichter Hand abgebügelt. Wer, wie die AfD, die Rich­te­r:in­nen nun als „Büttel der Regierenden“ schmäht, zeigt, dass er nur noch seine eigene Meinung akzeptiert.

      Was also bleibt von den Karlsruher Entscheidungen? Wichtig ist, dass der Staat bei der Pandemiebekämpfung ein Gesamtkonzept verfolgen darf, zu dem viele Einzelmaßnahmen beitragen. Auch Bereiche, die nicht die größten Infektionstreiber sind, können für das elementare Ziel in die Pflicht genommen werden. (…)

      Die Karlsruher Beschlüsse sind gegenüber dem Staat zu Recht großzügig und geradezu vertrauensvoll. Schließlich wird hier eben kein autoritäres Regime aufgebaut, sondern im Interesse aller gehandelt, auch der Corona-Skeptiker:innen. ///

      https://taz.de/Verfassungsgericht-zu-Corona-Massnahmen/!5815679/

  • Dennis 1. Dezember 2021, 10:32

    Tja, Roma locuta, causa finita.

    Urteilsschelte ist gleichwohl immer möglich. Ohne große Mühe wird man/frau auch in dieser Sache (wie in jeder anderen Sache) irgendwelche Jura-Profs oder dgl. finden, die schelten, die also selbst angeblich anders geurteilt hätten, was theoretisch hätte sein können, weil Volljurist:in. Soweit, so normal und in Ordnung. Vermutlich wird man/frau aber in diesen Kreisen nicht ausfällig^.

    Politische, namentlich gesetzgeberische Prozesse bezüglich konkreter Anwendungsfälle bei und von Hinz und Kunz (=Verfassungsbeschwerde; ca. 95 % aller Verfahren) von angeblich unpolitischen Göttern überprüfen lassen zu wollen stößt deswegen an Grenzen, weil es die nicht gibt. Es drängt sich die Frage auf, ob es in D eine romantisch-überspannte, sprich: unpolitische Erwartungshaltung gegenüber den Damen und Herren von Karlsruhe gibt, denen das natürlich wiederum ob der überzogenen Wichtigkeitsvermutung angenehm sein könnte^. Die schmuddelige Politik möge in Karlsruhe weggereinigt werden und es kommt was Sauberes und 100%ig Neutrales bei raus. Funktioniert wohl nicht. Mit „Stattgabe“ enden nur ca. 2 % der Beschwerden. 98 % scheitern, überwiegend durch Nichtannahme. Das berühmte „verfassungswidrig“ geht offenbar eher in Richtung Tarnkappe. Jede:r kann das jederzeit behaupten.

    • Stefan Sasse 1. Dezember 2021, 15:04

      Die Frage drängt sich nicht nur auf, die ist rhetorisch 😀

  • Ariane 1. Dezember 2021, 13:02

    Ja also. Es ist ja völlig legitim, ein Urteil aus Karlsruhe zu kritisieren, aber das muss doch nicht so überzogen mit „auf Grundrechten rumtrampeln“ sein, nur weil es dir nicht passt.

    Das ist ja mitnichten passiert. Karlsruhe hat ja anerkannt, dass es gravierende Grundrechtseingriffe gab, hat aber – wie es seine Aufgabe ist, gegen ein anderes Grundrecht, nämlich Artikel 2 hier angewendet auf die Gesamtgesellschaft abgewogen.

    Das kann man anders sehen, aber wir leben nicht plötzlich in einem weniger demokratischem Staat als vorher. Grundrechte werden und müssen nun mal gegeneinander abgewogen werden. Das ist sowohl von der Politik als auch von Karlsruhe passiert. Die Eindeutigkeit hat mich allerdings auch etwas überrascht.

    Was ich allerdings gut finde, weil der Ball damit wieder glasklar im Feld der Regierenden liegt und die sich nicht mehr verstecken können, sondern handeln müssen, was aus Karlsruhe ja nochmal extra hervorgehoben wurde.

    Ich zitiere nochmal Dennis, weil so schön:
    Es drängt sich die Frage auf, ob es in D eine romantisch-überspannte, sprich: unpolitische Erwartungshaltung gegenüber den Damen und Herren von Karlsruhe gibt, denen das natürlich wiederum ob der überzogenen Wichtigkeitsvermutung angenehm sein könnte

    Das ist meiner Meinung nach wirklich ein Problem, Deutschland und auch du hängen da zwischen den Extremen. Entweder ist Karlsruhe sakrosankt und was da rauskommt, muss gottähnlich akzeptiert werden. Oder – wenns einem nicht passt – wird gleich die ganz große Keule rausgeholt, die Demokratie oder mindestens die Unabhängigkeit der Justiz ist in Gefahr.
    Beides ist Quatsch – und hat im Übrigen nur dazu geführt, dass die anderen Gewalten gerne Dinge in Karlsruhe entscheiden lassen, damit sie sich nicht in die Nesseln setzen.

    Deine Impfpflicht-Argumentation hab ich übrigens nicht so ganz verstanden. Der Vergleich mit dem Schwangerschaftsabbruch ist Quatsch, weil der ja keine Auswirkungen auf das gesundheitliche Wohl der Gesellschaft hat.

    Und dass man jetzt boostern muss und die Erkenntnisse erst im Laufe des Jahres fest wurden, ist ärgerlich, hat aber imo mit einer Impfpflicht wenig zu tun. Spricht ja eher noch mehr dafür als dagegen.
    Obwohl ich persönlich einen Februar-Termin für verfrüht halte, dafür sind die Strukturen jetzt gar nciht ausgelegt und durch Booster- und Kinderimpfungen gibts ja eh schon nen Run. Das wäre wirklich etwas, was man über Frühjahr und Sommer machen könnte, dann bitte mit durchgehend geöffneten Impfzentren. Und es wäre ja wirklich sehr schön, wenn wir zumindest den nächsten Winter dann ohne Horrormeldungen und BW-Flüge und weitflächigen Schließungen haben.

    • Stefan Pietsch 1. Dezember 2021, 14:14

      Der Artikel besteht aus zwei Teilen, wobei der zweite sich der beabsichtigten Impfpflicht widmet. Es bleibt dem Leser überlassen, ob er die Überschrift hierauf, auf alles oder speziell auf die Entscheidung der Richter bezieht. Oder einfach auf die Gesamtsituation. Wer mich kennt, schließt eine Möglichkeit aus.

      Sagt Dir der Begriff Checks & Balances etwas? Das Wesen einer zivilen Gesellschaft im Allgemeinen, die Demokratie und der Rechtsstaat im Besonderen leben davon, dass nicht alle in die gleiche Richtung marschieren. Selbst beim Fußball sind nur jene Mannschaften erfolgreich, die Abwehr und Angriff ausgewogen gestalten. Wer nur stürmt, bekommt die Hütte voll. Wer nur hinten drin steht, geht mit Null Toren vom Platz.

      Unser Problem ist wahrlich nicht, dass wir eine durchschnittliche Zahl an Geimpften, zu kurze Lockdowns (von November 2020 bis Mai 2021 der letzte) oder zu wenig Schulschließungen (mit 186 Tagen die meisten in Mitteleuropa) hatten. Da argumentierst Du wie der Coach, der nach einem 3:7 lamentiert, man habe leider nicht genügend Tore geschossen.

      Grundrechte werden und müssen nun mal gegeneinander abgewogen werden.

      Das ist so im Prinzip falsch. Grundrechte müssen in ihrem Kern erhalten bleiben und müssen auf Dauer immer gewährt werden. Wir können auch nicht sagen, wir haben dieses Jahr schon 300.000 Asylbewerbern Unterschlupf gewährt, die nächsten müssen leider bis nächstes Jahr warten, weil unsere Kapazitäten erschöpft sind. Der Anspruch besteht immer und jederzeit. Wenn ich ein paar Monate nicht reisen darf, weil Pandemie und so und ich könnte ja, wenn es ganz dumm läuft (bei einigen läuft es dumm) ein Virus mitbringen, das ich dann eventuell noch auf andere übertragen könnte – und nein, das geht dann nicht. Auch wenn es Dir möglicherweise fremd ist, aber das Recht auf Asyl ist genauso viel wert wie mein Recht auf Mobilität.

      Entweder ist Karlsruhe sakrosankt und was da rauskommt, muss gottähnlich akzeptiert werden.

      Sorry – so ein Blödsinn. Gerichtsentscheidungen sind immer zu akzeptieren. Das ist die Geschäftsgrundlage des Rechtsstaates. Genau deshalb müssen Richter höchsten ethischen Ansprüchen genügen und an ihrer Unabhängigkeit nicht den geringsten Zweifel aufkommen lassen. Das ist unabdingbar. Im Urteil über die mögliche Verfassungswidrigkeit von Sanktionen stellte Karlsruhe einerseits klar, dass die Gemeinschaft einen Mitwirkungsanspruch gegenüber dem Transferempfänger habe. Andererseits schränkten sie die Sanktionsmöglichkeiten in Zeit und Höhe deutlich ein. Das sind befriedende Richtersprüche. Nur eine Seite zu bedienen kann diesen Zweck selten erfüllen.

      Deine Impfpflicht-Argumentation hab ich übrigens nicht so ganz verstanden. Der Vergleich mit dem Schwangerschaftsabbruch ist Quatsch, weil der ja keine Auswirkungen auf das gesundheitliche Wohl der Gesellschaft hat.

      Das kann man nur schreiben, wenn man einen Embryo nicht als Leben betrachtet. Eine befruchtete Eizelle ist nicht wie ein Brustimplantat. Es ist Leben, nur dass es noch nicht außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig ist. Hier muss also das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegen den Lebensanspruch des Ungeborenen abgewogen werden. Das ist vor allem eine Gewissensentscheidung. Umso weniger ist dann verständlich, warum ein harter Eingriff in den eigenen Körper eine rein politische Frage und eine von Mehrheiten sein soll. Das geht nicht zusammen. Wenn das keine Gewissensfrage ist, dann gibt es das nicht.

      Und dass man jetzt boostern muss und die Erkenntnisse erst im Laufe des Jahres fest wurden, ist ärgerlich, hat aber imo mit einer Impfpflicht wenig zu tun. Spricht ja eher noch mehr dafür als dagegen.

      ??? Das spricht dagegen. Der Staat darf nur massiv in Grundrechte eingreifen, wenn eine ad hoc-Gefährdung vorliegt. So wie wenn jemand widerrechtlich in Deine Wohnung eindringt und Dich bedroht. Hat er sich aber während Deines Urlaubs dort häuslich eingerichtet, eventuell von Dir noch den Schlüssel bekommen oder wird sonst zeitweise geduldet, geht der Staat sehr vorsichtig vor, den ungebetenen Gast wieder herauszukomplimentieren.

      Es ist schwer zu argumentieren, warum wir, dann bald anderthalb Jahre, nachdem die ersten Impfstoffe eine Zulassung beantragt haben und nachdem zweidrittel bis dreiviertel der Bevölkerung geimpft sind, eine Impfpflicht benötigen.

  • Jens Happel 1. Dezember 2021, 14:32

    Es wird immer besser. Um das Verfahren zu beschleunigen wurde auf eine Anhörung verzichtet. Sattdessen wurden „Experten“ befragt.

    Ratet mal welche. Genau diejenigen, die die Bundesregierung berufen hatte und deren „Expertise“ die Grundlage für die Bundesnotlüge waren.

    https://twitter.com/stohr_klaus/status/1465783803796987910?s=20

    und

    https://twitter.com/stohr_klaus/status/1465783805638230020?s=20

    Frage:

    Wenn die Mafia sich demnächst unter Ausschluß des Staatsanwaltes mit dem Richter trifft und mit ihm bespricht, was es zu dem Fall so alles gibt, ohne dass der Staatsanwalt tiefgehend über das Gespräch informiert wird und der Richter anschließend ohne Verhandlung entscheidet allein basierend auf Gutachtern, die von der Mafia bestellt wurden, ist das dann auch noch rechtsstaatlich unbedinklich?

    Ok, immerhin wird so ein Mafia Verfahren nach 18 Monaten Dornröschenschlaf des Gerichts dann unglaublich beschleunigt. Immerhin.

    Das ganze ist eine totale Farce!

    Diese Urteile sind der ultimative Einstig in eine Expertendikatur. Experten „beraten“ die Regierung und liefern gleichzeitig in ärgerlichen, aber zur Wahrung des Scheins leider notwendigen, Gerichtsverfahren die Beweise.

    • sol1 1. Dezember 2021, 18:10

      [] Ich bitte dringend um Mäßigung. SP

      Folgt man dem Link in dem von dir verlinkten Tweet, stellt man nämlich fest, daß die vom BVerfG eingeholten Stellungnahmen ein sehr weites Spektrum abdeckten:

      https://www.tagesschau.de/inland/bundesnotbremse-bundesverfassungsgericht-101.html

      • sol1 1. Dezember 2021, 18:16

        Sorry, Artikel verwechselt.

        Der Link gibt zwar nur einen kurzen Hinweis auf die Stellungnahmen, aber ein früherer von tagesschau.de und SZ hat darüber ausführlich berichtet:

        https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/kinder-schulen-urteil-101.html

      • Jens Happel 2. Dezember 2021, 12:46

        Es geht nicht um die weite des Feldes, sondern darum dass exakt die gleichen Gutacher befragt wurden die, die Beklagte ins Feld geführt hatte, auf deren Expertise beruhten ja gerade die ganzen Massnahmen.

        So läuft das vor Gericht normalerweise nicht, schon gar nicht wenn auf eine Anhörung verzichtet wird.

        Es geht ja nicht darum, ob die Gutachter richtig oder falsch lagen, sondern darum ob zum damligen Zeitpunkt die Annahmen der Experten korrekt waren.

        Wenn man diese Frage genau den Personen stellt, die diese damals abgegeben haben, dürften sie ja kaum unvoreingenommen sein.

        Das ist nur noch eine Farce. Es hätte Experten gefragt werden müssen, die nicht vorbelastet sind.

        • sol1 3. Dezember 2021, 11:16

          „Wenn man diese Frage genau den Personen stellt, die diese damals abgegeben haben…2

          Das ist ja nicht der Fall – das ist bloß ein Märchen, das Klaus Stöhr den Twitter-Eiern predigt, die ihm folgen.

    • Thorsten Haupts 2. Dezember 2021, 07:20

      Vielleicht nehmen auch Sie zur Kenntnis, dass es einen Konsens unter 99% aller Experten darüber gibt, dass Corona gefährlich ist, wir in einer Pandemie sind und der Staat Massnahmen zum Schutz ergreifen darf/muss. Auf Grundlage dieses Konsens hat das BVerfG der Politik einen weiten Spielraum eingeräumt. Dafür spielt es nämlich keine Rolle, ob alle Experten die exakte Massnahme „Bundesnotbremse“ befürworten, solange sie die Pandemie im Grundsatz erkennen und dem BVerfG das gesagt haben.

      Müssen Sie natürlich nicht. Sie können sich auch weiter so verhalten, wie die Gehirngewaschenen in maoistischen und trotzkistischen Sekten. Mir wäre das ja peinlich, aber jeder wie er mag.

      Gruss,
      Thorsten Haupts

      • Stefan Sasse 2. Dezember 2021, 08:11

        Den meisten Sektierern war es auch erst später peinlich.

      • Jens Happel 2. Dezember 2021, 12:59

        Vielleicht nehmen auch Sie zur Kenntnis, dass es einen Konsens unter 99% aller Experten darüber gibt, dass Corona gefährlich ist, wir in einer Pandemie sind und der Staat Massnahmen zum Schutz ergreifen darf/muss. Auf Grundlage dieses Konsens hat das BVerfG der Politik einen weiten Spielraum eingeräumt. Dafür spielt es nämlich keine Rolle, ob alle Experten die exakte Massnahme „Bundesnotbremse“ befürworten, solange sie die Pandemie im Grundsatz erkennen und dem BVerfG das gesagt haben.

        Vielleicht sollten Sie mal lesen was ich hier kritisiere. Es geht nicht um das Urteil per se. Dass habe ich in weiten Teilen erwartet. Hoffte allerdings dass die Ausgangssperren kassiert werden.

        Was ich kritisiere, wie das Urteil zu Stande kam und vor allem die Urteilsbegründung. Die lässt nämlich nicht nur ein „weites Feld“ zu, die hat die Grundrechte de facto abgeräumt.

        Je mehr Details ich dazu erfahre um so gruseliger wird es.

        So steht da „Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert werden.“

        Das RKI ist aber weisungsgebunden und der Exekutive unterstellt. Mit dieser Urteilsbegründung hat das Gericht erlaubt, dass die Exekutive die Grundrechte abräumen darf und selbst die Kritierien für die Wiedereinsetzung der Grundrechte evaluieren darf.

        Nach aller historischen Erfahrung wird solch eine Machtfülle in absehbarer Zeit missbraucht.

    • Marc 2. Dezember 2021, 12:02

      Wie sie ja weiter oben gesagt haben, kann ich Fehleinschätzungen zugeben. Ja, die Bundesnotbremse kam zu spät, es war die Saisonalität, welche die 3. Welle brach.

      Jetzt sind aber sie an der Reihe. Es wurde von ihnen und Herrn Pietsch immer bestritten, dass die 3. Welle eine Gefahr darstelle und die Experten und ich nur Hyteriker seien. Die Fakten sind aber eindeutig: Die jetzige 4. Welle ist ja nur die Fortsetzung der durch die Saisonalität unterbrochene Delta-Welle. Und diese ist trotz mäßiger Impfkampagne so gefährlich, dass die Bundeswehr Verlegungsflüge durchführen muss. Ohne Impfungen wäre die medizinische Versorgung bereits jetzt kollabiert.

      Und jetzt kommt ein sehr wichtiges Argument: Über die Delta-Variante war damals noch wenig bekannt. Es hätte durchaus möglich sein können, dass diese Variante immun gegen die Saisonalität ist. Wie die gefährlich die Delta-Variante im Sommer ist – gerade im Hinblick auf Indien, wo Delta heftig wütete – konnte damals niemand sagen.

      Die Gefahr der Delta-Welle ist real, es war daher damals kein richtiger Fehlalarm. Es war wie bei einem Großbrand, bei dem nur durch einen glücklichen Zufall rechtzeitig ein Starkregen auftrat. Das Feuer war da und es war außer Kontrolle. Das ist der Grund, weshalb zwar die Bundesnotbremse faktisch wirkungslos war, aber sie ebenso notwendig wie verhältnismäßig war.

      Ich habe meine Fehleinschätzung zur 3. Welle korrigieren können. Sind sie auch in der Lage dazu?

      • Jens Happel 2. Dezember 2021, 13:52

        Mir ist gerade nicht ganz klar, welchen Fehler ich hier zugeben soll.

        Corona habe ich nie geleugnet. Das die Impfung für die Risikogruppen wunderbar ist, habe ich -meine ich- hier im Forum und in einem Artikel wortwörtlich geschrieben.

        Das Corona für die Risikogruppen extrem gefährlich ist, habe ich immer betont. Das diese unseren Schutz benötigen habe ich schon früh hier geschrieben und konkrete Vorschläge unterbreitet, die allerdings nur mäßg wirksam waren (-> Boris Palmer)

        Was ich bestreite ist, dass die Massnahmen in ihrer Fülle irgendwas bewirken. Der synchrone Verlauf der Sterbezahlen von Schweden und Deutschland bestätigt mich darin. Das die Isolierung von Infizierten sowie das Verbot von Indoor Grossveranstaltungen im Winter wirken habe ich nicht bestritten. Was an Massnahmen darüber hinaus geht schon.

        Meine Aussage, dass man im Sommer alles hätte öffnen müssen „um billig“ – so waren glaube ich meine Worte – natürliche Immunität zu gewinnen, sehe ich bestätigt. (siehe Schweden, Flordida, South Dakota, Indien). „Billig“, weil im Sommer die Hospitalisierungsrate und der Prozentsatz der Hospitaliserten, die auf ICU müssen signifikant kleiner ist als im Winter.

        In der jetzigen Situation alles zu öffnen fordere ich nicht. Im Gegenteil wenn es so weiter geht wird uns außer einem Lockdown nichts übrig bleiben. Ich bezweifele nur, dass ein 2 wöchiger Lockdown irgend was bewirken wird. 2G wird die Zahlen jedenfalls nicht drücken. Bei bereits über 70% Durchbruchsinfektionen.

        Jetzt mitten in die Welle die Ungeimpften zu impfen dürfte massiv kontraproduktiv sein. Zwischen 1. und 2. Impfung ist die Infektiösität massiv erhöht.

        http://www.deliberationdaily.de/2021/05/ist-die-haeufigste-nebenwirkung-der-covid19-impfstoffe-covid19/

        Aktuelles Beispiel ist Russland. Mit starkem Anstieg der Impfungen Ende September gingen die Zahlen wieder richtig hoch. Die Ursache ist unverstanden, findet sich aber in Studien und Daten wieder, deswegen wäre es töricht jetzt Ungeimpfte zu impfen.

        Die Strategie der Regierung, den ganzen Sommer über, die Inzidenzen klein zu halten und ausschließlich darauf zu bauen, dass die Impfung so wirksam ist, dass wir im Winter gefahrlos alles öffnen können, ist jedenfalls krachend gescheitert. Und dass ist spätestens seit der CDC Studie die Massachussets aus dem Juli klar. Dort waren übrigens 80% der hospitalisierten Geimpft. (nicht statistisch signifikant da es nur 4 waren gegenüber einem Ungeimpften). Zudem war dort der Anteil der symptomatisch erkrankten bei den Geimpften viel höher als bei den Ungeimpften. Massachussets hätte bei allen Beteiligten die Alarmglocken schrillen lassen müssen. Hat es vielleicht auch, nur als Lösung viel ihnen nur noch mehr impfen ein.

        Nochmal. Ich bin kein Impfgegner. Auch nicht für diese mRnA Impfstoffe. Meine Mutter 85 konnte ich überreden sie zu nehmen. Meine Kinder habe ich gebeten es zu lassen. Für mich selbst, habe ich mich nach langer Überlegung dagegen entschieden.

        Zuviel Risiko zu wenig Nutzen. Über beides kann man streiten. Es sollte einem aber klar sein, dass man über generell kleine Risiken streitet.

        Ich gebe zu, dass die Heftigkeit dieser 4. Welle mich überrascht hat. Ich dachte die natürliche Immunität in Kombination mit der Impfung würde uns ein ruhiges Weihnachten bescheren. Leider Pech gehabt.

        Gruß Jens

        • Marc 2. Dezember 2021, 15:21

          Mir ist gerade nicht ganz klar, welchen Fehler ich hier zugeben soll.

          Ich habe es gefunden zum Glück selbst gefunden:

          Ich gebe zu, dass die Heftigkeit dieser 4. Welle mich überrascht hat. Ich dachte die natürliche Immunität in Kombination mit der Impfung würde uns ein ruhiges Weihnachten bescheren. Leider Pech gehabt.

          Mir fehlt nur der kleine Zusatz, dass dies auch für die 3. Welle zutrifft.

          Zuviel Risiko zu wenig Nutzen. Über beides kann man streiten. Es sollte einem aber klar sein, dass man über generell kleine Risiken streitet.

          Individuell betrachtet: Ja. Man sollte aber nicht vergessen, dass es bei diesem Spiel um den höchstmöglichen Einsatz geht: Das eigene Leben.

          Für bestimmte Berufsgruppen trifft das nicht zu. Für Intensivmediziner- und -pflegekräfte ist jede Pandemiewelle ein Ritt durch die Hölle.

          Und gesellschaftlich und ökonomisch summieren sich kleine Verhaltensänderungen, wie private Lockdowns, zu gravierenden Schäden auf.

        • Erwin Gabriel 8. Dezember 2021, 22:46

          @ Jens Happel 2. Dezember 2021, 13:52

          Mir ist gerade nicht ganz klar, welchen Fehler ich hier zugeben soll.

          Lass Dich nicht volltexten.

      • Erwin Gabriel 8. Dezember 2021, 22:45

        @ Marc 2. Dezember 2021, 12:02

        Wie sie ja weiter oben gesagt haben, kann ich Fehleinschätzungen zugeben.

        Manchmal, manchmal nicht, und gelegentlich dauert es ganz schön lange.

        Sind sie auch in der Lage dazu?

        Boah. Was hast Du immer angekotzt, wenn von Stefan P solch eine Frage kam. Selbst wenn wir in Corona-Sachfragen vermutlich dichter beieinander liegen als z.B. Jens und ich, So führst Du Dich imer wieder wie ein Stinkstiefel auf, der andere in die Ecke stellen will, während Jens hier „nur“ seine Meinung äußert und auch als solche kennzeichnet.

        Sorry, wenn ich hier persönlich werde: Mich nervt Dein fast schon religiöser Bekehrungseifer und die offen zur Schau getragene Rechthaberei, mit der Du im Nachhinein fast alle vorherigen Aussagen so uminterpretierst, dass sie zur aktuellen Lage passen, inzwischen ziemlich.

        Keine Frage, mein Bier werde ich mit Jens trinken, nicht mit Dir (zumindest solange nicht, wie Du derart eitel auf Deinem hohen Ross herumturnst).

        • Marc 9. Dezember 2021, 09:21

          Ich bin kein Bietrinker und das ist auch gut so.

          • Erwin Gabriel 11. Dezember 2021, 15:11

            @ Marc 9. Dezember 2021, 09:21

            Ich bin kein Bietrinker und das ist auch gut so.

            Das ändert nichts an Deinem oft unangenehmen Stil.

  • cimourdain 2. Dezember 2021, 12:50

    Ganz langsam, erst sollte man sich ansehen, worum es konkret ging, was geschehen ist und was vom Gericht unterlassen wurde.
    Erst einmal ging es konkret um zwei Gruppen von Einschränkungen: Ausgangs- und Kontaktsperren sowie Schulschließungen im April 2021. In beiden Fällen wurde ein erheblicher Einschnitt in die Grundrechte festgestellt, bei den Schulen sogar ein Grundrecht auf angemessene schulische Bildung klarifiziert. Dann sind die Richter zu dem Schluss gekommen das die Maßnahmen in beiden Fällen berechtigt war, weil „angemessen und zielführend“. Diese Formulierung entspricht genau dem Wording der Bundesregierung – was wiederum nicht verwundert, weil die Regierung diese aus den Maßgaben von BVerfG-Urteilen 2020 übernommen hatte. Diese Entscheidung kann man für richtig halten oder nicht, auch Juristen sind da gespalten (und von Natur her noch diskussionsfreudiger als der Rest.)

    An dieser Stelle ein Wort zur Einstimmigkeit der Entscheidung. Auch der einzelne Richter ist in seiner Entscheidung unabhängig. Da zu verlangen, dass jemand ‚um der Quote willen‘ eine Minderheitsposition vertritt, ist nicht im Sinne einer Entscheidungsfindung. Auch geht das eher nicht auf direkten Druck der Politik zurück, sondern eher auf die toxische Coronadebatte zurück. Die Sorge, sich mit einer Minderheitenposition in der öffentlichen Debatte zu exponieren oder von den ‚falschen‘ Leuten zitiert zu werden, kann durchaus eine Rolle gespielt haben.

    Wichtiger ist aber, was nicht passiert ist:
    Zum einen wurde die Mechanik des Gesetzes nicht diskutiert, dass eine Bundesbehörde per Automatismus bundesweit Maßnahmen mit Verordnungscharakter einschalten kann. Das ist zum einen ein Eingriff in die Kompetenz der Länder, zum anderen hebelt es den normalen Rechtsweg gegen Verordnungen (Verwaltungsgericht) aus – weswegen so viele Verfahren beim BVerfG gelandet sind.
    Zum zweiten hat das Gericht eine Anhörung der Bundesregierung und von Experten vorgenommen, aber keine der Kläger. Das ist zwar nicht so ungewöhnlich, trägt aber eben auch nicht zu Frieden bei.
    Zum Dritten wurden keine Leitlinien für die Zukunft gegeben, was nun ‚angemessen und zielführend‘ ist. Die nächsten Maßnahmen sind wieder genauso im juristischen Niemandsland wie die letzten.
    Und das ist in meinen Augen das eigentliche Problem bei dieser Entscheidung. Letztlich wurde nur ein sehr konkretes Urteil für den April 2021 getroffen. Die Grundsatzfrage, was an Maßnahmen legitim ist und was nicht, wurde weiterhin nicht angekratzt und damit in letzter Konsequenz der populistisch-medialen Debatte überlassen.

  • cimourdain 2. Dezember 2021, 13:06

    o.T. Zwei Formulierungen von sol1, die mich hier zum Lachen gebracht haben:
    Die „juristischen Koniferen“ werden definitiv in meinen Sprachgebrauch einziehen.
    Und weiter unten habe ich statt „Die Karlsruher Beschlüsse sind gegenüber dem Staat zu Recht großzügig und geradezu vertrauensvoll.“ die „Karlsbader Beschlüsse…“ gelesen. Freudsch…

  • Thorsten Haupts 3. Dezember 2021, 11:58

    Alles in allem kann ich, ungeachtet der scharfen Kritik von Stefan P, mit dem Urteil gut leben. Es stellt- für mich der herausragende Gedanke dieses spezifischen Urteils – klar, dass der Gesetzgeber bei der Abwägung von Grundrechten und bei der Umsetzung dieser Abwägung in exekutive Massnahmen einen weiten Spielraum hat.

    Und wenn ich in der Vergangenheit Urteile selbst scharf kritisiert habe, dann waren das in erster Linie solche, die einen Ersatzgesetzgeber spielten, anstelle z.B. ungeregelte Fragen an den Gesetzgeber als Aufgabe zurückzugeben. Bestes Beispiel dafür ist die freie Erfindung des „Grundrechtes“ auf informationelle Selbstbestimmung.

    Wer ernsthaft erwartet hat, Karlsruhe würde dem Bundestag bei der konkreten Bewältigung einer Pandemie in die Parade fahren, hatte die falsche Erwartungshaltung. Hier konkurrieren sehr konkret Grundrechte miteinander – und das BVerfG hätte dem Urteil sowohl eine schwedische wie eine taiwanesische Lösung zur Bewältigung dieses Grundrechtskonfliktes prinzipiell für grundgesetzkonform gehalten.

    Gruss,
    Thorsten Haupts

  • CitizenK 3. Dezember 2021, 17:15

    Die Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf wurde durch massive Bürgerproteste verhindert – und einen mutigen Landrat (Doku).

  • Erwin Gabriel 8. Dezember 2021, 10:33

    @ Stefan Pietsch

    Ich bin da sehr, sehr zwiespältiger Meinung. Ich kann nicht jeden Satz Deines Artikels unterschreiben, aber ich verstehe und teile Deine Intention.

    Zum einen stehe ich einer Impfpflicht keinesfalls ablehnend gegenüber – wie auch? Ich bin selbst geimpft, habe im weiteren Bekanntenkreis inzwischen die ersten Corona-Tote zu registrieren, und akzeptiere diese Pflicht auch für Pocken, Masern & Co (falls da die Impfpflicht wie in meiner Kindheit überhaupt noch gilt).

    Zum anderen lässt sich deutlich leichter aufzählen, was die Regierung falsch gemacht hat, als richtig. Die Maßnahmen waren hochgradig widersprüchlich, die Regierungen von Bund und Ländern hatten erkennbar keinen Plan, ihr Handeln keine Struktur, ihre Freiheitseinschränkungen entsprachen allzu selten den dafür erforderlichen festgelegten Grundlagen (bzw. die wurden nach Belieben rauf und runter geändert), die Corona-Kommunikation war die reinste Katastrophe.

    Wie Du glaube ich, dass die Bundesregierung (an den Stellen, wo sie nicht ahnungslos war) log, dass sich die Balken bogen, dass von Regierungsseite bewusst Fake News verbreitet wurden, dass vorhandene Informationen zu den Impfstoffen verschwiegen wurden, dass gezielt Panikmache und impf-Marketing betrieben wurde, statt sauber aufzuklären etc.

    Dass all das im Rahmen des Grundgesetzes gelaufen sein soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen (aber weder bin ich Jurist noch der Merkel’schen Versager-Regierung grundsätzlich wohlgesonnen). Mein Eindruck (auch durch das eine oder andere EU-Urteil geprägt) ist der, dass sich das Bundesverfassungsgericht vom Hüter des Grundgesetzes zum Hüter des Systems gewandelt hat – nur nichts sagen, was die Wut gegen den Staat weiter schüren könnte. Dass genau dieses Verhalten mich mehr und mehr wütend macht, sei mir nachgesehen.

    Und wenn dann nach dieser langen Zeit, die zur Entscheidungsfindung gebraucht wurde, nur ein zartes Abnicken statt abwägender Beurteilung kommt, bin ich auch draußen.

    • Stefan Pietsch 9. Dezember 2021, 12:05

      Ich verstehe den Zusammenhang nicht: Ich bin geimpft, also bin ich auch für eine Impfpflicht. Wenn ich mich impfen lasse, ist das eine ganz persönliche Entscheidung. Und ich kenne auch niemanden, der sich impfen lässt, um vor allem andere zu schützen. Gerade diejenigen, die bisher das höchste Interesse haben, tun das aus reinem Eigennutz. Sie sind nämlich besonders gefährdet, kommen sie mit dem Virus in Kontakt.

      Das ist übrigens für mich ein wesentlicher Punkt: So sehr ich im Frühjahr für Lockerungen und Normalität, den Verzicht auf Maske und Abstand streite, so sehr verstehe ich, wenn ältere Menschen sehr vorsichtig sind und auf die Maske nicht verzichten mögen. Das ist mehr als verständlich. In meinem Umfeld sind sämtliche Infektionen völlig glimpflich verlaufen, das Schlimmste waren grippeartige Symptome. Und das, obwohl ein Teil der Betroffenen zu den vulnerablen Gruppen zählen.

      Nach meiner Beobachtung ist dieses Konsortium aus Politik und Verwaltung eine einzige Katastrophe. Behörden wie das RKI oder Beratergremien wie die Stiko reden der Politik nach dem Mund, die nun abgetretene Bundeskanzlerin umgab sich allein mit Kassandra-Beratern, denen das Grundgesetz und Freiheitsrechte egal waren. Dazu handelte es sich weitgehend um Naturwissenschaftler der Bereiche Virologie, Epidemiologie und Physik, die keine Ahnung über die Auswirkungen auf Menschen und Wirtschaft haben, ja, mit menschlichen Verhaltensmustern nicht vertraut sind.

      Eine zivile, demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft hat ein ausgeprägtes Checks & Balances-System. Das bedeutet gerade, dass nicht alle an einem Strang ziehen, sondern andere auch in die Gegenrichtung. Das ist ausdrücklich gewünscht und kein Staatsverbrechen, wie es viele aus dem Team Vorsicht gerne an die Wand malen.

  • Erwin Gabriel 11. Dezember 2021, 15:25

    @ Stefan Pietsch 9. Dezember 2021, 12:05

    Ich bin, wie gesagt, etwas zwiegespalten.

    Ich darf nicht betrunken autofahren – nicht in erster Linie, um mich zu schützen, sondern um Schaden von anderen abzuwenden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ich mit einem Pegel von z.B. 1,0 Promille den Wagen noch sicher nach Hause bringen kann oder nicht; es geht um ein potentielles Risiko. Aber keiner verbietet mir das Trinken. Bleibt meine Entscheidung.

    Nun soll ich als Ungeimpfter vergleichbare Einschränkungen hinnehmen, Veranstaltungen und bestimmte Geschäfte nicht besuchen etc. – nicht in erster Linie, um mich zu schützen, sondern um Schaden von anderen abzuwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ich nachweislich erkrankt bin oder nicht; es geht um das potentielle Risiko. Aber keiner zwingt mich in die Impfung. Bleibt meine Entscheidung.

    In meinem Umfeld sind sämtliche Infektionen völlig glimpflich verlaufen, das Schlimmste waren grippeartige Symptome.

    In unserem Unfeld halt nicht ganz so glimpflich.

    Nach meiner Beobachtung ist dieses Konsortium aus Politik und Verwaltung eine einzige Katastrophe. Behörden wie das RKI oder Beratergremien wie die Stiko reden der Politik nach dem Mund, die nun abgetretene Bundeskanzlerin umgab sich allein mit Kassandra-Beratern, denen das Grundgesetz und Freiheitsrechte egal waren.

    Volle Zustimmung!

    Dazu handelte es sich weitgehend um Naturwissenschaftler der Bereiche Virologie, Epidemiologie und Physik, die keine Ahnung über die Auswirkungen auf Menschen und Wirtschaft haben, ja, mit menschlichen Verhaltensmustern nicht vertraut sind.

    Das kannst Du den Leuten nicht vorwerfen. Es wäre Sache der Regierung gewesen, sich auch solche Spezialisten zu holen, und es ist eine bewußte Entscheidung der Kanzlerin gewesen, das nicht zu tun. Die ärzte und Virologen beschreiben, was die Krankheit bewirkt, und über die Bekämpfung von Corona konnten Sie nur weitgehend spekulieren.

    Aber es ist die Regierung, die Entscheidungen traf, und mit Blick auf Angela Merkel und ganz besonders Jens Spahn hat man deutlich mehr falsch gemacht, als man aus der Situation heraus hätte müssen.

    • Stefan Pietsch 11. Dezember 2021, 18:46

      Der Vergleich mit dem Autofahren ist nicht korrekt. Du darfst betrunken durch die Gegend laufen. An der Stelle meinst Du: klar, ich kann da ja auch keinen Schaden anrichten. Doch, du kannst Unfälle verursachen. Fährst Du alkoholsiert Fahrrad, verlierst Du den Führerschein – wenn Du einen hast.

      An der Stelle heißt es bei vielen: Hä?! Richtig. Du kannst mit dem Fahrrad auch wenig Schaden anrichten, ähnlich wie als Fußgänger. Warum bekommst Du dann den Führerschein abgenommen? Das ergibt unter Deiner Argumentation keinen Sinn. Der juristische Grund ist: Du erweist Dich als ungeeignet, ein gefährliches Gerät wie ein Auto sachgerecht zu benutzen.

      Das ist der Punkt: Die Benutzung eines motorisierten Fahrzeugs darf nur sachgerecht erfolgen (wie eine Sägemaschine). Dazu gehört, nur nach Anlegen des Sicherheitsgurtes den Motor starten zu dürfen und dazu zählt, die persönliche Eignung für die Führung eines Fahrzeugs mitzubringen. Wer alkoholisiert ein Fahrzeug bewegt und sei es eben ein Fahrrad, verliert die Fahrerlaubnis.

      Die mögliche Schädigung Dritter ist dafür unerheblich. Kommen Dritte zu Schaden erhöht sich nur die Strafe. Eine Strafe ist aber ohnehin fällig, weil Du unsachgerecht gehandelt hast, nicht, weil Du Dritte gefährdest.

      Verbote mit dem Hinweis potentieller Gefährdung tragen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr. So kann bei einem häuslichen Streit ein Ehepartner vorläufig des Hauses verwiesen werden, auch wenn nichts vorgefallen ist. Das darf die Polizei aber nur für den Moment. Spätestens am nächsten Morgen ist das Platzverbot vom eigenen Haus nicht mehr wirksam, unabhängig, ob der eine Ehepartner als potentielle Gefahr eingeschätzt wird – von wem auch immer.

      So ist es auch mit dem vorläufigen Lockdown für Ungeimpfte. Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr vielleicht gerade noch zu rechtfertigen, dauerhaft nicht zulässig. Dann muss der Staat mildere und nicht härtere Mittel wählen. Darum geht der Streit bei der Impfpflicht: Ist die Verpflichtung zur Impfung ein härteres Mittel (Eingriff in die körperliche Unverletzlichkeit) oder ein milderes Mittel? Ich setze an dieser Stelle nichts in Klammern, denn es fällt mir schwer, Gründe zu finden, warum eine Impfpflicht ein milderes Mittel sein soll. Für wen? Die Impfungen schützen einen selber, das ist ein schweres Argument. Die Impfungen schützen andere, ist ein schwaches Argument, denn die können sich vor einer Krankheit eben durch Impfung schützen. Ihre Entscheidung.

      Das Bundesverfassungsgericht hat die ganzen Coronamaßnahmen durchgewunken mit Verweis auf eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens, nicht als generelles Mittel zum Schutz vor Ansteckung. Der Staat kann sich aber nicht immer darauf berufen, dass eine Überlastung des Gesundheitswesens droht. Irgendwann kann man erwarten, dass er sich auf eine Zunahme von Krankheiten einstellt.

      Der große Fehler der vehementen Verteidiger von Lockdown und Impfpflicht ist, dass die das Grundgesetz von der Gemeinschaft her interpretieren. Erstmal sind alle zu schützen, bevor der einzelne Rechte einklagt. Es ist genau umgekehrt: Der Staat kann nur ausnahmsweise den Schutz der Allgemeinheit anführen, um das Individuum in seinen Freiheitsrechten zurückzudrängen.

      Noch ein Beispiel: Sexualstraftäter werden in fast 80 Prozent der Fälle rückfällig. Dennoch sind sie nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe auf freien Fuß zu setzen, obwohl die potentielle Gefahr für die Allgemeinheit weit höher als bei einer Covid-19-Infektion ist. Gerichte haben das immer für rechtens erklärt, gegen das allgemeine Volksempfinden. Die Richter argumentieren, der Staat habe hier mildere Mittel, z.B. umfangreiche Überwachungen, die aber die Freiheit des Individuums nicht einschränken.

      Nehme ich die Argumente der Freunde einer allgemeinen Impfpflicht, dann müsste der Staat die Kastration verlangen können als Bedingung, den Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß zu setzen. Das ist das maximale und nicht das mildere Mittel. Vor allem trifft es das Individuum, nicht die Gemeinschaft. Die Grundrechte meinen es genau umgekehrt: wenn die Gemeinschaft gefährdet ist, muss der Staat schon selber die Mittel aufbringen, diese so zu schützen, dass die Freiheitsrechte des Individuums nicht in ihrem Kern tangiert werden.

      Wer Berater auswählt, ist für die Zusammensetzung verantwortlich. Anders habe ich es nicht gemeint.

      • Stefan Sasse 12. Dezember 2021, 14:42

        Ich argumentiere gar nicht so sehr von der Gemeinschaft her, sondern von meinem Schutz. Wenn alle geimpft sind, bin ich wesentlich besser geschützt. Und die Ungeimpften gefährden mich ganz persönlich und direkt.

        • Stefan Pietsch 12. Dezember 2021, 15:17

          Das mag Deine Argumentation sein. Das ist aber nicht die Intension des Grundgesetzes. Nehme dazu die von mir angeführten Beispiele z.B. jene der Behandlung von Sexualstraftätern oder „Gefährdern. Da ist es noch eindeutiger. Die Gemeinschaft kann nicht jemanden einfach wegsperren, weil sie ihn potentiell für gefährlich hält.

          Oder bist Du da auch anderer Ansicht?

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