Seit der amerikanische Präsident Donald Trump Ende 2017 seinen ersten großen politischen Erfolg verzeichnen konnte, stehen sie wieder im Auge einer neuen Debatte: die Besteuerung von Unternehmen. Die Entscheidung der Briten, die Europäische Union zu verlassen, machte den Aufschlag. Um weiter attraktiv für internationale Investoren zu bleiben, spielte die Regierung von Theresa May noch unter Einfluss des historischen Schocks mit dem Gedanken, eine Brandmauer aus Steuersenkungen gegen den befürchteten Exodus von globalen Konzernen zu ziehen. Der deutsche Finanzminister hält angesichts des politischen Klimawandels und dem Aufziehen von Rezessionsgewittern tapfer dagegen und gibt vor seiner Partei ein Versprechen ab: No New Tax Cuts! Nichts fürchtet das linke Lager so sehr wie eine Debatte über die Steuerbelastung von Unternehmen, gelten sie doch im Dreisatz des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer und der unterlassenen Vermögensbesteuerung als das Gottseibeiuns der Privilegierung der Reichen und aller der vermeintlich zu gut Davongekommenen. In dem publizistischen Geheul geht jeder kluge Gedanke unter, so der, warum wir überhaupt Unternehmen besteuern sollten.
Seit dem Entstehen von Steuern als Broterwerb des modernen Staates erlebten drei klassischen Formen der Abgabenerhebung ihre eigene Ära und sind bis heute im Grundgesetz als Recht, aber auch als Begrenzung des staatlichen Zugriffs auf seine Bürger verewigt. Dem Feudalismus entflohen, erhob der sich langsam zivilisierende und demokratisierende Staat die Vermögen des nicht-blaublütigen Adels zum Steuergegenstand. Dies trug so lange, bis in Folge Industrialisierung in den jungen Demokratien eine bürgerliche Mittelschicht heranreifte und neue, einfachere Einnahmeformen ermöglichte. Die Einkommensteuer wurde aus der Taufe gehoben und über die Jahrzehnte zur wichtigsten Einnahmequelle des Staates. Doch die nicht-antike Demokratie schuf ein neumodisches Problem, das bereits die Senatoren und Consulares im Alten Rom kannten.
Tatsächlich lassen sich auch in einer Demokratie nur wenige Bürger überzeugen, aber viele kaufen. Da der moderne Staat wegen des Hindernisses vieler neuer Grundrechte keine Gladiatorenkämpfe mehr veranstalten durfte, entdeckte er erst den Sozialstaat und dann dessen Ausbau zum Wohlfahrtsstaat für alle als das „Brot-und-Spiele“ der Neuzeit. Allerdings reichten zu deren Finanzierung die Einnahmen aus der Besteuerung von Vermögen und Einkommen nicht mehr. Technologische Entwicklungen wie die vollautomatische Registrierkasse gaben die Möglichkeit, nun auch den Konsum zu besteuern. Ein Paradies tat sich für die Finanzminister auf, neben der positivistisch benannten Mehrwertsteuer wucherten allerhand Spezialsteuern wie die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer, die Biersteuer und die Versicherungssteuer im Garten des ewig Nimmersatten.
Die Unternehmenssteuern finden in diesem Salat ihren Platz bei der Einkommensteuer, genauer den Einkommens- und Ertragssteuern, zu denen auch die nett verbrämten Solidaritätsabgaben zählen. Natürlich waren die Geldeintreiber des Staates so klug zu wissen, dass Unternehmen nicht selbst Steuern zahlen. Das tun die Eigentümer für sie. Leider sind die meisten Bürger nicht so klug (siehe oben), sie glauben ernsthaft, eine rechtliche Hülle mit so unaussprechlichen Namen wie „GmbH“, „AG“, oder „Ltd.“ würden ihren Konsum einschränken, damit der Fiskus zu seinem Recht kommt.
Überhaupt: welcher Konsum? Eine Konsumsteuer auf den unternehmerischen Verbrauch ist so sinnvoll wie eben eine Besteuerung des Einkommens einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nämlich gar nicht. Deswegen braucht eine solche Kapitalgesellschaft mit dem Kosenamen GmbH auch keine Umsatzsteuer zu zahlen, obwohl dem Namen nach ja eigentlich der Umsatz besteuert werden soll. Der Umsatz ja, nur allerdings beim Konsumenten und das ist – ein Mensch.
Im Grunde sind die im internationalen Sprachgebrauch als Corporate Taxes bezeichnete Abgaben nichts anderes als eine vorweggenommene Gewinnbesteuerung beim Eigentümer. Demokratisch legitimierte Steuerstaaten haben nämlich eine weitere negative Angewohnheit, ihre Ungeduld. Sie können es nicht erwarten, das Geld der Bürger endlich in ihren Politikerhänden zu haben. Deutschland tut sich hier besonders hervor, Sozialabgaben auf den Verdienst müssen bereits entrichtet werden, bevor überhaupt eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem eigenen Mitarbeiter entstanden ist. Und die Steuer auf den Lohn wird gleich danach abgeführt, sozusagen prophylaktisch. Anders als unsere Nachbarn in der Schweiz traut der Berliner Kassenwart den Untertanen nicht und kassiert gleich an der Quelle bei der monatlichen Überweisung.
Tatsächlich handelt es sich nur um eine Abschlagszahlung. Die endgültige Steuerpflicht wird am Jahresende mit der Steuererklärung festgelegt. Genau so eine Abschlagszahlung ist auch die deutsche Corporate Tax, die sich hier „Körperschaftsteuer“ nennt. In früheren Zeiten vor der Abgeltungsteuer wurde dies sogar in der Steuerbilanz kenntlich gemacht, die jedes Unternehmen aufzustellen hatte. Dort wurde genau beziffert, auf welche Eigenkapital- / Gewinnanteile die Körperschaft bereits Steuern gezahlt hatte und wie viel. Die entsprechenden Konten hießen je nach inhaltlicher Belastung „EK 45“, EK 35“, „EK30“ und „EK 0“. Die Eigentümer des Unternehmens konnten dann entscheiden, aus welchem Topf sie Gewinne ausgeschüttet haben wollten und damit auch, wie viel Steuer sie zurückerstattet bekamen, wenn sie ihre Dividenden versteuern mussten.
Damals war noch den meisten klar, dass die Gewinnbesteuerung im Grunde eine Steuerbelastung in zwei Tranchen ist. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer ist dieses Wissen verloren gegangen, seither glaubt eine Mehrheit, Unternehmen und ihren vermögenden Eigentümern seien Steuern in gigantischem Ausmaß geschenkt worden. Tatsächlich, das zeigen Beispielrechnungen, hat sich an der Gewinnbelastung praktisch nichts geändert, sie hat sich nur zwischen den Sphären „Kapitalgesellschaft“ und „Gesellschafter“ verschoben.
Befürworter der Besteuerung von Unternehmen argumentieren, dass schließlich auch Kapitalgesellschaften die Infrastruktur nutzen würden, auf öffentlichen Straßen ihre LKWs bewegen und aus der Bildung der Bürger Profit schlagen. Allerdings muss jeder, der ein Auto bewegt, darauf eine Nutzungsgebühr zahlen, die höchst unterschiedliche und erfindungsreiche Namen trägt, von der „Kfz-Steuer“ über die Ökosteuer bis „LKW-Maut“. Der Nutzen von Bildung verteilt sich auf drei Parteien, den Arbeitnehmer, der darauf Lohnsteuer bezahlt, das Unternehmen, das einen Gewinn erzielt und den Staat, der dafür abkassiert.
Doch GmbHs fahren keine LKWs, das tun dafür ausgebildete Mitarbeiter, die wiederum dies über den Umweg „Kapitalgesellschaft“ im Auftrag der Eigentümer tun. Selbst die Bankkonten gehören nicht wirklich der rechtlichen Hülle „AG“, sondern einer natürlichen Person aus Fleisch und Blut. Kein Kreditinstitut in Europa und Nordamerika darf für einen Kunden ein Konto eröffnen, wenn in den Anmeldeunterlagen nicht irgendwo ein Mensch als letztendlicher Besitzer aufgeführt ist – und sei dies über 20 Briefkastenfirmen auf den Cayman Islands. Unter diesem Aspekt Unternehmen zu besteuern ist in etwa so sinnvoll wie das Dieselauto vor der Tür wegen seiner NOx-Emissionen auszuschimpfen.
Warum dann der Bohei um die Unternehmenssteuersätze? Am Ende geht es dann doch um den großen Rührbrei aus Steuerwettbewerb, Steuergestaltung und die Angst der Finanzminister und der Fans des paternalistischen Staates, irgendwie zu kurz zu kommen. In den alten, manchen selig erscheinenden Zeiten des Anrechnungsverfahrens der Kapitalsteuerberechnung musste der Fiskus auch Steuern an Anteilseigner zahlen, welche ihm zuvor gar keine Steuern überwiesen hatten. Auch damals war es so gewollt, dass Erträge dort besteuert werden, wo der Empfänger sitzt. Jeder, der schon einmal Geld kassiert hat und dachte, es wäre seins, weiß wie ärgerlich es ist, dies später an einen Fremden rausrücken zu müssen.
Die international übliche Abgeltungsteuer schiebt dem Ganzen einen Riegel vor. Die Erträge aus der Besteuerung von Unternehmensgewinnen werden geteilt zwischen dem Land, wo die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat und dem Land, wo der Eigentümer typischerweise lebt. Doch in keinem anderen Bereich gehen die Interessen von Fiskus und Wirtschaftspolitik derart auseinander wie bei der Ansiedlung von Unternehmen und ihrer Besteuerung. Unternehmen erfüllen umfangreiche gesellschaftliche Zwecke, von der Schaffung von Beschäftigung und Wohlstand über Einflüsse auf die Infrastrukturen bis hin zu den Einzahlungen in den Steuersäckel. Wenig überraschend wetteifern daher Staaten in regelmäßigen Abständen mit der Senkung der Steuersätze, bis sich ein neues Gleichgewicht einstellt.
Ein Beispiel in zwei Alternativen macht das staatspolitische Dilemma deutlich: Unternehmen U erwirtschaftet in Land A einen Gewinn von 100, der mit 40% besteuert wird. Der Gewinn wird an Investor I im Land B ausgeschüttet, wo eine Abgeltungsteuer von 20% gilt. In diesem Fall gilt eine steuerliche Belastung des Gewinns von 52% (100 x 40% x 20%). Nach Alternative 2 ist das Verhältnis umgekehrt, der ausgeschüttete Gewinn wird in Land A mit 20% besteuert, Investor I muss 40% Abgeltungsteuer zahlen. Auch hier liegt die Gesamtbelastung bei 52%. Bei dem früher geltenden Anrechnungsverfahren ging der Finanzminister des Landes A übrigens völlig leer aus.
Nach Alternative 1 gibt es wenig Anlass, ein Unternehmen im Land A anzusiedeln, der Investor wird eine Investition im Ausland unterlassen. Alternative 2 sieht Land A als Gewinner, ein Investment im Ausland erscheint lohnend. Ein weiteres Dilemma ergänzt das erste: Unternehmen können weglaufen, im digitalen Zeitalter besonders leicht. Steuerbürger können das nicht so leicht. Es bietet sich folglich an, die Besteuerung am Individuum anzuknüpfen und nicht an dem rechtlichen Konstrukt „Kapitalgesellschaft“. Schweden praktiziert dieses Prinzip par excellence. In dem skandinavischen Land gilt eine Corporate Tax von 22%, während die Belastung der Einkommen zu den höchsten der Welt zählt. Trotzdem gab es keinen großen Exodus schwedischer Unternehmen.
Gerade Linken liegt am Herzen, den Steuerwettbewerb um die niedrigsten Sätze zu beschränken. Erstaunlicherweise kommen sie nicht auf die einfachste Idee, dieses Ziel zu erreichen, nämlich die Abschaffung der Unternehmensbesteuerung. Wenn die Besteuerung nur am Anteilseigner anknüpft, ist der Anreiz zu Ertragsverschiebungen gering und die Standortwahl eines Unternehmens richtet sich stärker nach qualitativen Kriterien wie der Infrastruktur, der Verfügbarkeit geeigneter Arbeitskräfte und bürokratischen Hemmnissen. Umgekehrt würde das diffuse Gefühl verschwinden, Unternehmen und ihre Anteilseigner würden besonders vom Gesetzgeber gehätschelt.
Anmerkung: In dem Beitrag wird aus Vereinfachungsgründen auf die Unterscheidung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer verzichtet. Die Gewerbesteuer ist eine deutsche Spezialsteuer, die den Gemeinden aus dem Unternehmensertrag zufließt. Im Gegenzug verzichten Bund und Länder auf eine höhere Körperschaftsteuer. International ist eine solche Teilung der Besteuerungsgrundlage unüblich.
Exakt so ist es.
Die Frage, ob man Erträge beim Unternehmen oder beim Eigentümer besteuern sollte ist eine rein organisatorische, NICHT eine von links vs. rechts.
Und wenn jemand für Besteuerung beim Unternehmen plädiert hat das nichts mit „sozialer Gerechtigkeit“ zu tun, sondern mit Unkenntnis.
Im Prinzip sollten gerade Linke ein hohes Interesse daran haben, die Unternehmensbesteuerung endlich abzuschaffen und komplett auf die Eigentümer umzulegen – ein einfacheres und transparenteres Steuersystem bringt auch mehr Einnahmen und verhindert Steuerbetrug.
U errichtet eine Betriebsstätte in der Gemeinde G. Die muss nun Straßen bauen, Wasserleitungen verlegen, Kindergärten bauen, die Grundschule erweitern, usw.
Der Eigentümer von U sitzt im Land X. Woher bekommt G jetzt das Geld für die genannte Infrastrukturinvestition und deren Unterhaltung?
Unternehmen a gehört ausschließlich ausländischen Eigentümern. Das von ihm erbaute Logistikzentrum im Dorf D erfordert ebensolche Investitionen. Wie kommt G an die Steuern, die a (vielleicht, aber nur in geringem Maße) im Land X gezahlt hat?
Gemeinden berechnen Anschlusskosten, Kindergärten erheben Beiträge.
Die Nutznießer von Kindergärten und Schulen sind zu allererst die Angestellten, die hierfür Steuern zahlen. Diese Steuerzahlungen werden expressis verbis gemäß Ihrem Beispiel nur ermöglicht, weil Unternehmen U sich angesiedelt hat.
Zwei Fragen: wäre Gemeinde G mehr damit gedient, wenn das Unternehmen sich nicht ansiedeln würde? Warum sitzt G eigentlich im Land X?
Die ESt und die USt gehen nach Berlin. Die Gemeinde soll also gar kein Geld bekommen?
Zirkelschlüsse wie „wäre Gemeinde G mehr damit gedient, wenn das Unternehmen sich nicht ansiedeln würde?“ – erklären nichts.
Wollen Sie Straßenbenutzungsgebühren einführen? Und kostendeckendes Schulgeld für die Grundschule?
Sie und Ihr treuer Adlatus sind ja nicht einmal bereit, problematische Aus- oder Nebenwirkungen Ihrer Vorschläge zu diskutieren. Über die Motivlage muss man da nicht lange grübeln.
Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, genauso wie die Umsatzsteuer. Von der Einkommensteuer gehen 15% an die Gemeinde, von der Umsatzsteuer 2,2%.
Nein, das ist kein Zirkelschluss. Ohne Unternehmen kein Einkommen, kein Wohlstand, keine Steuereinnahmen. Live lässt sich das in zahlreichen Gemeinden Ostdeutschlands beobachten. Und zur Klarstellung: der Staat soll ja seine Steuern bekommen, keinen Cent weniger als heute.
Siedeln Sie sich auf der grünen Wiese an, übernimmt mitnichten automatisch die Gemeinde die Anschlusskosten. Wenn das der Gemeinde nicht attraktiv erscheint, hat sie die Möglichkeit, sämtliche Kosten dem Unternehmen aufzuhalsen.
Sie denken immer noch in der alten Industriegesellschaft. Ich hatte vor Jahren ein Start-up in Berlin mitaufgebaut, dessen Kunden meistenteils aus Skandinavien, Baltikum und Russland kamen. Die Finanziers saßen in Lettland. Betrieben wurde das Ganze von einem kleinen Büro im Herzen der Hauptstadt aus, oft von zu Hause oder unterwegs gearbeitet, Konferenzen in Riga. Was wollen Sie da besteuern? Mein Partner und ich haben nicht mehr in Anspruch genommen als was jeder Geringverdiener auch haben kann. Die Telefonleitungen und Server wurden an Dienstleister entgolten. Was bitte wurde da zur Verfügung gestellt, dass sich ein gesonderter Steuererhebungsanspruch des Staates aus den Leistungen rechtfertigt? Und solche Unternehmen gibt es allein in Berlin zu tausenden.
Ich wollte doch nur wissen, wie in Ihrem Modell die Kommunen finanziert werden.
Wenn höherer Anteil an ESt und USt, dann nach welchem Schlüssel?
Es wird auch in Zukunft nicht nur Start-Ups geben. Fahren Sie durchs Neckartal oder durch den Schwarzwald – am Wegesrand jede Menge Klein- und Mittelbetriebe. Die werden auch in Zukunft noch gebraucht. Auch die x-tausend Einzelteile von Elektroautos und Produktionsrobotern kommen nicht alle aus dem 3-D-Drucker – und selbst der muss ja irgendwo stehen.
Es wird Sie möglicherweise erstaunen, aber außer in Baden-Württemberg gibt es sonst keine solche Konzentration produzierender Unternehmen. Der Anteil des produzierenden Gewerbes ist in Deutschland mit 28% außerordentlich hoch, aus einer Reihe von Gründen steht ein deutliches Absinken zu erwarten. Und die Digitalisierung zwingt zu mehr Kleinteiligkeit.
Herr Pietsch,ist ihnen bekannt, was inzwischen aus diesem „Konstrukt“ geworden ist?
Welches Konstrukt meinen Sie?
Start-up in Berlin
Das war damals ein Spin-off der lettischen Airline Air Baltic, wo der private Investor B.A.S. Baltic Aviation Systems die Fluggesellschaft unter dem Geschäftsführer Berthold Flick verantwortlich zeichnete. Die BAS hatte Anteile und Rechte von der skandinavischen SAS übernommen. 2011 kam es in Lettland zu heftigen wirtschaftlichen Turbulenzen und Bankenzusammenbrüchen. Das Start-up verlor einen wesentlichen Teil seiner Gelder hierbei, zumal weder BAS noch Air Baltic im Vorfeld eine Information gegeben hatten, wodurch die Rettung des Kapitals möglich gewesen wäre.
Die Geschäftsaktivitäten wurden 2012 unter politischem Druck und Zwang durch die inzwischen verstaatlichte Linie Air Baltic rückintegriert. Wie gesagt, turbulente Zeiten damals. Heute wird das Unternehmen von dem Deutschen Martin Gauss geführt, der den Prozess initiierte und mit dem ich kurz gearbeitet habe.
Danke für ihre detaillierten Ausführungen, keine weiteren Fragen dazu.
@ CitizenK.
Sie und Ihr treuer Adlatus sind ja nicht einmal bereit, problematische Aus- oder Nebenwirkungen Ihrer Vorschläge zu diskutieren.“
Welche wären das?
Es grüßt
T. Adlatus 🙂
Ich verstehe ehrlich gesagt Ihr Problem nicht. Sie sprechen von problematischen Aus- und Nebenwirkungen. Wenn ich es richtig im Kopf habe, waren Sie in der Vergangenheit ein Gegner der Abgeltungsteuer und plädierten für eine Rückkehr zum alten System der Ertragsteueranrechnung. Wie im Artikel beschrieben, würde sich gerade für die Anhänger dieser Variante nicht das Geringste ändern. Trotzdem sprechen Sie von problematischen Aus- und Nebenwirkungen.
Ein Staat hat seine Politik so auszurichten, dass die Gesellschaft prosperieren kann. Die Basis dazu sind zukunftsfähige Unternehmen und staatliche Einnahmen, die ein attraktives öffentliches Angebot ermöglichen. Zwischen beidem kann durchaus ein Zielkonflikt bestehen und die Aufgabe von Politik ist es, diesen zu lösen im Sinne der Zielsetzung. Nach Ihrer Vorstellung werden Sie immer den Einnahmen aus Unternehmenssteuern hinterherlaufen, weil es genügend Länder gibt, die günstigere Konditionen bieten. Sie können das nach dem Modell probieren, „wir schließen uns alle zusammen, fassen uns an den Händen und versprechen, die Steuern nicht zu senken.“ In der Vergangenheit war Ihr präferiertes Modell nicht super erfolgreich und gebar darüber hinaus hässliche Nebenwirkungen bis hin zu Cum-Cum und Cum-Ex. Wäre es nicht an der Zeit, etwas Neues zu probieren, dass in einem Hochsteuerstaat wie Schweden bereits erfolgreich war (zumindest in der Tendenz)?
Die Abschaffung der Gewerbesteuer wäre ein tiefgreifender Eingriff in die Finanzierung der Kommunen. Das kann man doch nicht so linkshändig machen, ohne die Konsequenzen zu bedenken.
Ihre Argumentation, dass juristische Personen wie GmbHs und AGs reine Luftnummern ohne reale Bedeutung für unser Thema sind, überzeugt mich überhaupt nicht. Der Finanzierungsbedarf vor Ort ist doch unabhängig davon, wo die Aktionäre sitzen.
Sicher, aber was Sie übersehen: nach dem Modell kommt ja nicht weniger Geld in die Kasse, nur dass die Einnahme dann Einkommensteuer heißt statt Körperschaftsteuer (steht dem Bund zu) und Gewerbesteuer (Gemeindesteuer). Die Abschaffung einer Steuer kann ja wohl nicht am Streit über die Verteilung der zukünftigen Einnahmen scheitern, oder? Das galt ja für den Soli auch nicht.
Länder und Kommunen haben tendenziell heute eine stärkere Stellung gegenüber dem Bund als vor dem Mauerfall. Das Umsatzsteueraufkommen hat sich in ihre Richtung verschoben, weitere Einnahmen wurden ihnen ohne Gegenleistung zugeschustert. Das ist also wirklich kein Argument.
Die Rechnung geht nur nicht auf, wenn mehr Anteilseigner deutscher Unternehmen im Ausland sitzen als umgekehrt. Aber warum sollten sie, Deutschland ist ja für Gutverdienende und Wohlhabende eines der attraktivsten Länder der Welt, oder?
„Aber warum sollten sie?“
Weil hierzulande ein räuberischer Sozialstaat schon jetzt den vorletzten und neidzerfressene Linke ihnen auch noch den letzten Euro entreißen wollen?
Tja, sehen Sie, das glaube ich eben nicht. Ich bin tatsächlich davon überzeugt, dass Deutschland ein sehr attraktives Land ist. Obwohl ich auch meine, dass die Linken (und die AfD) stark daran arbeiten, dies zu ändern.
Wie sagte ein berühmter Sozialdemokrat (Sie werden sich erinnern)? „Genossen, ich bitte: Lasst die Tassen im Schrank!“
Warum bemühen Sie immerzu diese Querfront Agumentation. AFD und Teile der Partei Die Linke um Frau Wagenknecht haben keine gemeinsame Agenda. Wer das nicht unterscheidet, verweigert sich einer sachlichen Differenzierung. Das wäre genauso, wie wenn Herr Straubhaar und Frau Wagenknecht für Steuersenkungen eintreten, dann muss man zunächst schauen, wo und bei wem dies geschieht. Attraktivität ist eine sehr relative Eigenschaft. Dass Deutschland sich unter den top ten der weltweiten Steueroasen befindet, macht es nicht per se attraktiv, sondern zu einem Ärgernis in Sachen Verhältnismäßigkeit.
AfD (Rechtspopulisten) und LINKE (Linkspopulisten) sind aus unterschiedlichen Gründen ein Ärgernis für eine zivile Gesellschaft.
Dass Deutschland sich unter den top ten der weltweiten Steueroasen befindet,
Was Quatsch ist und jeder Seriosität entbehrt.
Nicht alles, was sich jenseits ihres Erkenntnishorizonts befindet ist Quatsch. Recherchieren Sie, vielleicht werden Sie fündig.
Herr Pietsch,
Das sind Plakatierungen, keine inhaltlichen Argumente. Populismus ist eine Allerweltsbezeichnung. Ein Ärgernis für eine zivile Gesellschaft ergibt sich nicht aus ihren individualisierten Befindlichkeiten, sondern einer zivisierten politologischen Analyse, die sich nicht von Vorurteilen leiten lässt.
Wir können auch „Extremismus“ anhängen, wenn Ihnen das weiterhilft. Populismus ist, wenn Parteien munter Vorschläge daherreden, die in keiner Weise zusammenpassen mit dem einzigen Ziel, Wählerstimmen zu gewinnen. Dazu gehört der Mauerbau an einer Grenze mit einer Länge von über 3.100 km ebenso wie die völlige Ablehnung von Infrastrukturprojekten oder gezielt falsche Einspar- oder Ausgabeversprechen. In diesen Bereichen sind einige Parteien mehr und andere weniger unterwegs. Demgemäß werden sie kategorisiert.
Ja klar. Warum Einkommensteuer, warum Mehrwertsteuer, schafft alle Steuern ab. Straßen, Feuerwehr,innere Sicherheit und Landesverteidigung macht die Sharingindustrie. Wer halt gerade so Zeit und Lust hat.
Was glauben, denn Sie wo die Besitzer der Firmen wohnen oder besser wohnen werden, wenn die Firmen steuerfrei gestellt werden und die Steuerlast dann komplett auf die Besitzer umgeschichtet wird?
Köln oder doch Monaco? Es ist wohl doch wesentlich einfacher den Wohnsitz zu verlegen als z.B. sämtliche BMW-Werke.
Oder wollen sie Deutsche mit Wohnsitz im Ausland auch besteuern?
Wir haben jetzt schon Probleme weil die Unternehmenssteuern immer weiter sinken, da ist der Vorschlag sie komplett abzuschaffen natürlich naheliegend.
Komplett sinnfreier Beitrag.
Leider haben Sie nichts verstanden. Der Vorschlag wird übrigens von zahlreichen Ökonomen unterstützt, so z.B. von Thomas Straubhaar, Uniprofessor in Hamburg.
Sie scheinen nicht zu wissen, wie klein Monaco ist. Außerdem ist es eine Steueroase und Deutschland hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Fürstentum. Leider ist Ihre Erwiderung total sinnfrei.
„Diese Steuerzahlungen werden …. weil Unternehmen U sich angesiedelt hat.“
Unbestritten. Deshalb ja auch der Wettlauf der Gemeinden bei der Ansiedlung: Billiges Bauland, meist schon erschlossen, immer ein offenes Ohr beim Bürgermeister, niedrige Hebesätze.
Die Hebesätze sind der einzige Hebel, den die Gemeinden haben. Sie wollen ihnen den wegnehmen und die Kommunen zu reinen Kostgängern des Landes und des Bundes machen. Obwohl Sie sonst doch sehr für Steuerwettbewerb sind. Warum? Wirklich nur eine organisatorisch Frage, wie
@ R. A.
meint?
Jetzt bin ich doch ziemlich baff: Jemand, der für die Aufhebung des Kooperationsverbot streitet, setzt sich für die Autonomie der Kommunen ein.
Die Frage der Steuersystematik ist losgelöst von der Verteilung des Steueraufkommens zu betrachten. So wird es auch im Grundgesetz gehandhabt. Das lösen andere Länder auch. Wenn wir politisch der Ansicht sind, dass Kommunen ein eigenes Erhebungsrecht auf eine Steuer haben sollten, so lässt sich das einrichten. Derzeit gilt das für die Grundsteuer wie für Müllgebühren. Gemeinden könnten einen eigenen Anteil an der Umsatzsteuer oder ein Aufschlagrecht hierauf erhalten, einen eigenen Satz für die Einkommensteuer etc. Wir haben diese Debatte regelmäßig, so nach der Wiedervereinigung oder zuletzt Anfang des Jahrzehnts. Gemeinden sind übrigens keine großen Fans der Gewerbesteuer aus einer Reihe von Gründen, die Sie ja auch schon erwähnt haben. Die Frage, ob Unternehmensteuern abgeschafft werden sollten oder nicht, ist daher unabhängig von der Frage der Verteilung des Steueraufkommens. Schließlich steigt im Gegenzug zum Verzicht auf die Körperschaftsteuer das Aufkommen aus der Einkommensteuer.
Im Wahlkampf 2013 wurde in einer Fernsehdebatte eine Kommune in NRW beispielhaft herangezogen, die mit niedrigen Gewerbesteuersätzen warb. Das linke Spektrum schäumte ob solcher Wettbewerbspolitik. Beim Sprengsatz hatten wir auch eine Debatte darüber, wo ich meine mich dunkel zu erinnern, dass Sie auch kein Fan solcher Wettbewerbspolitik waren. Aber ich will Ihnen nicht Unrecht tun.
Schon richtig: ich bin da zwiespältig. Den Unterbietungswettbewerb zwischen Gemeinden – wie auch zwischen Staaten – sehe ich in der Tat kritisch. Ist aber auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Wenn es bessere Mittel gibt, darbenden oder gar aussterbenden Gemeinden in strukturschwachen Gebieten und Großstädten mit sozialen Problem zu helfen – einverstanden.
Der Zwiespalt nützt uns nichts. Das ist das, was R.A. und Erwin Gabriel kritisieren: „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“ Entweder wir wollen die Autonomie der Gebietskörperschaften, dann müssen wir teils große Unterschiede hinnehmen. Oder wir halten das für das falsche Ziel mit dem falschen Ergebnis, dann müssen wir das Gegenteil tun. Es sind ja die darbenden Gemeinden, die dem größten Erpressungsdruck ausgesetzt sind. Und sie sind es, die gleichzeitig hohe Einnahmen pro Kopf benötigen. Das geht nicht zusammen, das ist immer eine Spirale, aus der es kein Entrinnen gibt.
In Deutschland wurden nun sehr viele Versuche unternommen, das Problem zu verkleinern. Wir waren darin außerordentlich erfolglos. Das Saarland und Bremen erhielten über lange Zeiträume Sonderzuweisungen des Bundes und sind heute so pleite wie eh und je. Die wirtschaftlichen Bedingungen haben sich kein Stück verbessert, eher weiter verschlechtert. In Ostdeutschland haben wir auf die Einrichtung eines Sondersteuergebiets verzichtet und stattdessen mit Sondertransfers gearbeitet. Ergebnis: die neuen Bundesländer sind so abgehängt wie eh und je. Wir haben den Kommunen großzügige Kassenautonomie eingeräumt unter Verzicht der Möglichkeit, dass eine Gebietskörperschaft bankrott gehen kann. Heute hängen viele dieser Kommunen am Tropf der ebenfalls schlecht finanzierten Bundesländer, ohne Chance, je wieder autonom werden zu können.
Wer die jahrzehntelange Ausgleichspolitik als Erfolgsmodell beschreiben würde, hätte wahrscheinlich immer am Nordpol gelebt.
Der Zwiespalt resultiert aus einem Zielkonflikt: Wenn der Gemeinde-/Stadtrat immer weniger zu entscheiden hat, nimmt die Identifikation mit der eigenen Kommune weiter ab. Dadurch wird das allgemeine Gefühl der Ohnmacht gestärkt und die Abneigung gegen die oberen Entscheidungsebenen (am stärksten: Brüssel!). Die Leute laufen dann zu den Populisten.
Das mag für die ohnehin heimatlosen „High Potentials“ bedeutungslos sein, sie sind und bleiben aber wohl eine Minderheit.
Übrigens enthält Ihre Argumentation auch einen Zwiespalt: Sie hätten Sondersteuer-Zonen für Ostdeutschland gewollt, aber Unternehmen sollen ihren Standort nicht nach steuerlichen Gesichtspunkten wählen. Das passt auch nicht zusammen. Aber so ist nun mal das Leben, auch das politische.
Ich habe nicht das Empfinden, dass die Identifikation mit den Gemeindefinanzen und der politischen Führung besonders hoch ist in Deutschland. Angefangen bei der Wahlbeteiligung, die bei kommunalen Urnengängen nicht selten unter der von Europawahlen liegt bis hin zu Ortsveranstaltungen, wo es um die Finanzierung von Projekten geht. Tatsächlich gewählt werden Gemeindevertreter wegen bestimmter Anliegen: Neubaugebiet, Verspargelung, Schwimmbadrenovierung. In Frankfurt beispielsweise gewinnen die Grünen regelmäßig, weil sie sich für Verkehrsberuhigungen einsetzen. Nur dafür brauchen wir wirklich keine Gewerbesteuer.
Ich persönlich finde es gut, wenn Kommunen finanzwirtschaftliche Kompetenzen haben. Aber das hat eben Konsequenzen bis hin zu dem Risiko, auch bankrott gehen zu können. In der Schweiz, sonst Ihr Lieblingsbeispiel, funktioniert das sehr gut.
Nach der Wende gab es im Osten nichts – außer maroden Unternehmen. Aber ich halte aus beruflicher Erfahrung nichts davon, morsche Organisationen wieder aufpäppeln zu wollen. Das funktioniert nicht. Was es brauchte war das, was Berlin später praktisch geschenkt bekam trotz inkompetenter Politik: eine Start-up-Szene junger, begeisterter Menschen und Risikokapitalgeber mit dem Hunger auf hohe Renditen. Das findet sich zunehmend auch in Leipzig, aber eben nicht in der Breite. Und die Risikokapitalgeber, die in nichts als eine Idee investieren, ziehen Sie nicht an mit Gewerbesteuer und Ertragsteuern von 50%. Die Politik entschied sich, lieber auf die sehr teure Investitionsförderung und Ansiedlungspolitik zu setzen. Das brachte zwar auch keine Gewerbesteuer, weil man den Porsche und Opel diese gleich wieder erlassen musste, aber dafür spektakuläre Meldungen in der Tagesschau („Die tun etwas!“) statt Debatten über deutsche Steueroasen. Was wir heute im Osten haben – keine gewachsene Industrie, kein Pioniergeist – ist politisch und gesellschaftlich gewollt. Mein Mitleid hält sich folglich in engen Grenzen.
Ja, aber Mitleid ist keine politische Kategorie.
Kommunen können auch in der Schweiz nicht pleite gehen:
„Gemäß einer Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts[19] sind als Konsequenz aus Art. 2 Abs. 2 SchGG die Vorschriften über das Konkursverfahren bei überschuldeten Gemeinden nicht anwendbar“ (Wikipedia)
Im Falle der hoch überschuldeten Gemeinde Leukerbad mussten die Gläubigerbanken letztlich auf 78 % ihrer Forderungen verzichten.
„Die Hebesätze sind der einzige Hebel, den die Gemeinden haben.“
Nein. Sie haben viele Möglichkeiten mit Service und Infrastruktur Wettbewerb zu betreiben. Und das wäre auch sinnvoller qualitativer Wettbewerb – im Gegensatz zum derzeitigen Zustand, wo Unternehmen an volkswirtschaftlich sinnlose Standorte verlegt werden, nur weil die Hebesätze es vorgeben.
„die Kommunen zu reinen Kostgängern des Landes und des Bundes machen.“
Davon war im Eingangsbeitrag und der Diskussion nichts zu lesen.
Eine sinnvolle Möglichkeit wäre, den Gemeinden einen deutlich höheren Anteil an der Einkommenssteuer zu überlassen. Vielleicht sogar mit eigenem Heberecht.
Grundsätzlich ist es ja so, daß ziemlich alle von einem Unternehmen in Anspruch genommenen öffentlichen Leistungen auch direkt von diesem bezahlt werden – über Erschließungsbeiträge, Wasser-/Abwasser-Gebühren, die Gebühren der Ämter für Anmeldungen oder Prüfungen.
Die über Steuern finanzierten Leistungen von Kommunen kommen im wesentlichen Menschen zugute: Vereinszuschüsse, Kinderbetreuung, Sozialhilfe, Kultur …
Da wäre es dann folgerichtig, das komplett aus Einkommenssteuer von diesen Bürgern bezahlen zu lassen.
@ R.A.
Klingt vernünftig. Würde aber gern einen Praktiker aus der Kommunalpolitik dazu hören.
Also der Schweizer Straubhaar ist nun wirklich kein guter Zeuge für ihre These. Seine Elaborate in der WELT sind hinreichend bekannt. In der Regel ist das neoliberaler Unsinn, was Straubhaar dort absondert.
In dem verlinkten Artikel zieht Straubhaar folgende Bilanz: Die Anreize zu verstärken, Gewinne einzubehalten, um sie gleich zu reinvestieren, ist somit eine kluge wirtschaftspolitische Strategie. Sie sorgt für Wachstum, Wertschöpfung und Beschäftigung. Verzicht von heute führt somit in Zukunft zu höheren Steuereinnahmen für den deutschen Fiskus.
Das ist vornehm ausgedrückt, naiv, wenn nicht irreführend. Gerade die Steuersenkungen in Amerika zeigen, dass Unternehmen wie Apple lediglich die Gelegenheit gegeben wird, Steuern zu sparen, Aktien zurück zu kaufen. Und damit den Aktienkurs hochzutreiben, um den Managern mit Boni die Taschen zu stopfen.
Den Automatismus, den Straubhaar hier suggeriert gibt es nicht. Im Gegenteil. Das sind Scheinargumente, die schön klingen, aber realiter dazu führen, dass der Unternehmenssektor zum Nettosparer wird und seine Gewinne in Steueroasen bunkert. Das zweifelhafte an ihrer Diskussion ist, dass Sie das wieder mal so hindrehen, als würde die Abschaffung der Unternehmensbesteuerung etwas an der von Eichel und dem Staatssekretär Heribert Zitzelsberger eingeleiteten Zerschlagung der Deutschland AG unter dem Stichwort 8b-Privileg, auch körperschaftsteuerliche bzw. gewerbesteuerliche „Schachtelprivileg“ genannt, tatsächlich etwas bringen würde.
Insbesondere Deutschland hat mit dieser Veränderung einen Steuerwettbewerb mit katastrophalen Konsequenzen losgetreten und in- und außerhalb Europas einen regelrechten Dominoeffekt ausgelöst. Bis hin zu Trumps gezinkter Repatriierungsstrategie. Andere Staaten kennen ja keine Gewerbesteuer, also betreibt man Treaty-shopping, sodass ein einfacher Vergleich des Körperschaftsteuersatzes ausreicht. Auf EU-Ebene gibt es zwar relativ hohe Körperschaftsteuersatze, doch für bestimmte Erträge werden Absenkungen der steuerlichen Bemessungsgrundlage um bis zu 80 % angeboten. Besonders beliebt sind hier Lizenzeinnahmen aus der entgeltlichen Überlassung von Markenrechten (z.B. Apple, Starbucks, Adidas etc.). Dagegen sind die Abwehrmaßnahmen Deutschlands ziemlich dilettantisch bzw. interessengelenkt. So werden bei der Gewerbesteuer lediglich 6,25% der Lizenzausgaben der gewerbesteuersteuerlichen Bemessungsgrundlage wieder hinzugerechnet. Das gleiche Spiel hinsichtlich der Bemühungen auf EU und OECD-Ebene. Die Möglichkeit, Lizenzeinnahmen aus Markenrechten aus der so genannten Lizenzbox herauszunehmen, werden – wenn überhaupt – nur zögerlich von den betreffenden Staaten umgesetzt. Durch die Zwischenschaltung einer Holding auf EU-Ebene (z.B. Malta, Zypern) kann die Quellensteuer wieder vermieden werden. Die Gewinne werden dann von der Holding an eine Offshore-Gesellschaft weitergeleitet und dort geparkt.
Das zeigt, dass in den letzten 20 Jahren eine Steuerpolitik insbesondere zugunsten der großen Kapitalgesellschaften gemacht wurde. Hybride Unternehmensstrukturen, in Kombination mit Auslandsaktivitäten führen dazu, dass steuerliche Belastungen von deutlich unter 10 % durchgesetzt werden konnten. Das hat von der Sozialen Marktwirtschaft der ersten 20 Jahre der Bundesrepublik nur wenig übriggelassen. Und die Ausschüttungen an die Gesellschafter der Muttergesellschaft werden in Deutschland entweder nach der Abgeltungsteuer (Steuersatz incl. SolZ 26,38 %) oder nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert – je nachdem, ob die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird oder nicht. Die Gestaltungsoptimierung flutscht auch dann, wenn die Holding im Ausland installiert wird, besonders nach UK, Malta oder Irland, um vereinnahmte Dividenden bzw. Veräußerungsgewinne steuerfrei zu parken. Es ist dann nur noch ein kleines Hupferl zur steuerlichen Glückseligkeit. Der Gesellschafter verlagert seinen steuerlichen Wohnsitz in die o.g. Staaten, um seine steuerfreien Ausschüttung steuerfrei genießen zu können. Der Witz dabei ist, dass diese Wohnsitzverlagerung nur so lange bestehen bleiben muss, bis der steuerliche Tatbestand im Sinne des Steuerpflichtigen verwirklicht wurde. Diese Exit-Strategie wird ja von den steuerlichen Beratern auch regelmäßig glich mitgeliefert.
Insoweit ist eine Verlagerung hin zur Einkommensteuer mit völliger Enthaltung einer Unternehmensbesteuerung pure Irreführung. Der von Straubhaar bemängelte Investitionsstau wäre übrigens mühelos gegenzufinanzieren, wenn der Gesetzgeber rigoros handeln und steuerliche Schlupflöcher schließen würde. Noch wirksamer wären Maßnahmen zur Neugestaltung des Außensteuerrechts, d.h. eine Überarbeitung von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Aber was hört man außer den üblichen Lippenbekenntnissen im Vertrag der vierten Großen Koalition? Nichts! Keinen einzigen konkreten Hinweise. Das Gleiche gilt für Sie, Herr Pietsch. Anstatt sich zum Wasserträger wohlfeiler kontraproduktiver Alternativen zu machen, die letztlich überhaupt nichts bringen, und worüber sich Steuerexperten nur amüsiert auf die Schenkel schlagen, könnten Sie mal mehr Realitätssinn entwickeln und nachhaltige Konzeptionen präsentieren.
Ich verstehe Sie nicht: da echauffieren Sie sich absätzelang über die Steuervermeidungsstrategien, die auf Basis unterschiedlicher internationaler Steuersätze zustande kommen (was Sie in 100 Jahren nicht werden ändern können) und bedingt sind durch die Komplexität in der Ertragsabrechnung zwischen zwei Sphären. Doch statt den logischen Schritt zu gehen, Unternehmenserträge genau einer Sphäre klar zuzurechnen, ziehen Sie genau diese Transparenz ins Unseriöse.
Ja, so lange es Staaten mit niedrigen und sehr niedrigen – oder, pauschaler, mit unterschiedlichen – Steuersätzen gibt, wird es Anreize zur Firmensitz / Wohnsitzverlagerung geben. Das ist eine unabänderliche Tatsache. Dagegen Politik machen zu wollen, wäre eine Aufgabe von Sisyphos.
Was ich im Text aus Gründen der Verständlichkeit weggelassen habe: Die Festsetzung des steuerlichen Jahresgewinns ist pure Willkür. Wir legen Sachverhalte als Gewinn / Aufwand fest, die einfach Fiktionen entspringen und schneiden willkürlich an einem Tag, 31.12., ab. Beispiel: jeder normale Arbeitnehmer würde sich dagegen verwahren, wenn sein aufgesparter und auf das neue Jahr vorgetragener Jahresurlaub als „Einkommen“ seinen Einkünften zugerechnet würde. Umgekehrt befasst sich eine umfangreiche steuerliche Literatur nur mit diesem Thema auf Unternehmensseite, wann und mit welchen Beträgen Urlaubsrückstellungen zu bilden und mit welchen Beträgen sie anzusetzen sind. Dabei kommen noch je nach handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Auslegung höchst unterschiedliche Beträge zustande. Muss man das verstehen?
Sisyphos?
Du weißt nie, was du kannst, bevor du es versuchst. Was popper da schreibt, hat durchaus Hand und Fuß. Steuerharmonisierung ist ja offiziell auch ein Ziel der EU. Leider nicht ehrlich, einer der vielen Gründe für Ihr schlechtes Image.
Die zukünftigen Wachstumsmärkte finden sich nach einhelliger Einschätzung in Asien und vielleicht in einer sehr fernen Zukunft auch in Afrika. Seit Jahrzehnten ist der nordamerikanische Kontinent tonangebend. Da macht es natürlich gewaltig Sinn, in der wirtschaftlichen Diaspora, die heute schon unter Bedeutungsverlust leidet und wo nur ein großes Flächenland mit einem funktionierenden großen Binnenmarkt einigermaßen solide aufgestellt ist, eine Steuerharmonisierung anzustreben. Auf dass sich alle gemütlich zurücklehnen können: puh, noch mal Glück gehabt in der Hängematte!
In einem Land, wo man glaubt, der Staat könne Global Players schaffen und zwei fußkranke Bankinstitute durch staatlich gesponsorten Merger zum Hidden Champion der Finanzindustrie aufsteigen sollen, scheint das wirklich eine vernünftige Strategie zu sein.
Wir müssen uns, frei nach Camus, Sisyphos als einen glücklichen europäischen Finanzpolitiker vorstellen 😉
Dagegen Politik machen zu wollen, wäre eine Aufgabe von Sisyphos.
Das glaube ich nicht, das liegt zumeist am mangelnden politischen Willen und einer völlig falschen Sicht auf steuertechnische Zusammenhänge. Wollen Sie tatsächlich behaupten, es ist so, weil es anders nicht geht, und was überhaupt geht, das ist, was Sie hier vorschlagen. Sonst sind Sie doch auch nicht so verzagt.
Wenn es möglich war, in den fünfziger Jahren in Amerika Steuersätze bis zu 95% durchzusetzen, dann müsste heute wenigstens was besseres herauskommen, als das, was wir bislang haben.
Die Vorstellung, wenn es Unternehmen gut geht, ist für alle gesorgt, war schon immer falsch. Ich wage sogar die These, dass die finanziellen Investitionen im Zusammenspiel mit der Saychen Theorem die Angebotseite aufgefordert ist, die Nachfrageseite monetär so auszutatten, damit der wirtschaftliche Kreislauf ingang kommt. Billigt man den Unternehmen neben dem Mehrwert auch noch Steuererleichterungen zu, mehrt das lediglich den Gewinn und führt zur ungleichen Verteilung der Wertschöpfung. Vor allem müssen Unternehmen wieder die Rolle übernehmen, die ihnen volkswirtschaftlich zuzuordnen ist, sie müssen wieder Schuldner werden.
Das erreicht man nicht dadurch, dass man sie ganz von der Besteuerung befreit und ihre Gesellschafter diverse Steuerschlupflöcher nutzen lässt. Das muss Politik leisten, sonst taugt sie nichts. Egal, ob interessierte Kreise über den gefräßigen Staat polemisieren.
Sie konnten doch vor wenigen Tagen beobachten, wie das läuft. Hier diskutieren nur wenige, die nichts zu entscheiden haben. Und voila: Die relativ variablen Regelungen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den UN-Mitgliedern fanden nicht den ungeteilten Beifall. Ein Kommentator war der festen Überzeugung, die Vereinbarungen in ihr Gegenteil verkehren zu müssen, ggf. mit Druck. Da halte ich es für gänzlich ausgeschlossen, dass eine große Staatengemeinschaft sich auf Regeln verständigt, die weit weniger Spielraum lassen.
Zur Klärung, Sie sprechen immer von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen UN-Mitgliedern. Richten bzw. verwenden die Industriestaaren nicht das OECD-MA. Meine Frau hatte vor Jahren eine Diskussion mit dem FA wg eines tschecischen Künstlers, dessen Frau in Deutschland eine Eigentumswohnung besaß, wo Sie der Mann regelmäsig besuchte. Der Fiskus wollte den Ehemann mit seinem Welteinkommen in Deutschland besteuern. Dabei gbezog man sich bei der Klärung des Wohnsitzes und ständigen Aufenthalts auf die OECD-MA. Diese gilt bei allen DBAs zwischen Deutschland und anderen Staaten.
Ich schrieb allein, dass es eine gemeinsame Konvention, die Verständigung auf bestimmte Prinzipien gibt. Gegen diese Prinzipien sind einige und wünschen, dass sie umgekehrt werden. Mit einem solchen Unwillen, sich hinter internationale Vereinbarungen zu stellen, wird es schwer, Regeln sehr präzise zu fassen. Sie haben ja behauptet, es läge allein am politischen Willen und einem falschen Blick auf steuertechnische Zusammenhänge, dass es keine Mindestbesteuerung gäbe. Alle sind unwillig, alle sind blöd. Okay, dann müssen wir auch damit leben.
Alles ganz nett, aber warum nicht noch ’n Schritt weiter gehen?
Da stellen wir uns mal janz dumm, wie das der Physiklehrer in der Feuerzangenbowle so schön empfiehlt (okay, ich muss mich dafür nicht sonderlich anstrengen) und stellen die Frage, wer denn die private Einkommensteuer von, zum Beispiel, Herrn Rossmann (Drogerie-Mensch) eigentlich bezahlt. Hmmm…Dass die im Klopapierpreis (u.a.) enthalten sein muss, liegt doch so auf der Hand, so wie das Klopapier selbst. Wo sollte die Knete, die Rossmann an das Finanzamt abdrücken muss, sonst herkommen, wenn das Abdrücken der selben nicht bereits an den Kassen der Geschäfte stattfände?
Im Grunde wie bei der Lohnsteuer; der Arbeitgeber knöpft die zum Zwecke der späteren Weiterleitung vom Lohn ab. In diesem Sinne werden auch die Einkommensteuern aller, die bei der Wertschöpfung irgendwie mitmischen, an der diversen Verkaufskassen, die es draußen im Lande so gibt, treuhänderisch eingenommen und später ans FA abgeführt.
Da wäre es doch gut, man verlagert die Steuer auf das WIRKLICHE Ende der Veranstaltung, denn das ist NICHT das Erzielen von Einkommen, vielmehr das Verfressen (oder anderweitige Verwendung) von Produkten, also der Verbrauch. Wozu braucht jemand Einkommen, wenn er auf das Letztere verzichtet?
Ungerecht? Eigentlich doch nicht, denn wer beim Rossmann unbedingt Klopapier mit Blümchen bedruckt haben will, zahlt mehr Steuern – der höheren Wertschöpfung wegen, die das Produkt beinhaltet und deswegen teurer ist (okay, eine Wertediskussion könnte man an dieser Stelle auch noch führen^, aber im Hinblick darauf stellt sich der Fiskus eh neutral) Dasselbe gilt für den Porsche; wer Polo fährt spart insoweit Steuern, respektive anteilig die zu vereinheitlichende Verbrauchssteuer auf alles, die die jetzige Einkommensteuer inkognito auch ist, denn alle jetzigen Einkommensteuern (inklusive Lohnsteuern) müssen in den jetzigen Produktpreisen enthalten sein.
Da machen wir uns doch einfach ehrlich und setzen meinen Vorschlag um; ab sofort natürlich. Furchtbar kompliziert isses eigentlich auch nicht, man muss ja nur bei der bereits bestehenden Mehrwertsteuer draufsatteln^.
Nur mal zur Diskussion. Gibt’s Einwendungen?
Die Frage wird schon lange in den Finanzwissenschaften diskutiert. Die positive Beantwortung scheitert an den demokratischen Gegebenheiten.
Also schaffen wir die „demokratischen Gegebenheiten“ auch ab wie in den asiatischen Wachstumsmärkten? Die Steuer auf Einkommen ist ein Kind der französischen Revolution – weg damit!?
Nein, da haben Sie mich missverstanden. Das steht auch nicht im Kontext mit meiner sonstigen Haltung, demokratische Gegebenheiten zu akzeptieren und den Rechtsstaat hochzuhalten. Wir werden ohnehin in kurzer Zeit in Debatten laufen, wie der umfassende Staat noch finanziert werden kann.
Ich halte es jedoch für die falsche Strategie, die meiste Energie in eine schwer zu regelnde Frage wie die Steuerharmonisierung zu stecken, wo die Lösung dann wieder zu überschaubaren Ergebnissen führt, und das Wesentliche aus dem Blick zu verlieren. Das Wesentliche ist, dass die Staatsausgaben gerade in Europa an einem Limit sind. Das zeigt der Vergleich mit OECD-Ländern außerhalb der EU genauso wie der historische Maßstab. Hinzu treten die enormen Belastungen durch die Alterung der Gesellschaften, die sowohl in Nordamerika als auch in Asien (Ausnahme China und Japan) nicht so hoch sind.
Staatsausgaben und Sozialsysteme sind aber auf eine prosperierende Wirtschaft ausgelegt. Wenn es da knirscht und das Wachstum nicht mehr kommt, knallt es an allen Ecken und Enden. Das lässt sich in Italien und Frankreich beobachten. Nehmen Sie in Deutschland die wenigen Prozentpunkte Wachstum weg und die Budgets der Gebietskörperschaften wie der Sozialkassen fliegen schon jetzt auseinander.
Nur mal zur Diskussion. Gibt’s Einwendungen?
Ja, erhebliche. Nur mal zur Verdeutlichung, was dieses Konzept bedeuten würde:
Der Kunde bezahlt also mit dem Preis den Gewinn des Unternehmers. Als Belohnung dafür soll er also auch noch die darauf fälligen Steuern zahlen? Die Logik erschliesst sich mir nicht. Denn die hat er ja sowieso schon bezahlt, mit den Gewinn. Davon soll der Unternehmer einen Teil in Form von Steuern an den Fiskus abgeben, damit die staatlichen Aufgaben bezahlt werden.
Abgesehen davon, das so eine Steuer die unteren Einkommen massiv belasten würde, denn diese konsumieren zwangsläufig den Grossteil der Einkommen, würde so auch noch der Export weiter subventioniert, denn die MwSt wird ja nur im Inland gezahlt.
Wenn aber die Konzerne (die mehrheitlich nicht im Besitz von Bürgen mit deutscher Staatsbürgerschaft und damit Steuerpflicht sind), deren Anteil an der Gesamtzahl der Unternehmen nur 0,7% ausmacht, 66% des Umsatzes und 52% der Bruttowertschöpfung beziehen, dann wird doch einigermassen klar, das sich zwangsläufig eine Schieflage ergeben muss.
Quelle, mal wieder : https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/UnternehmenHandwerk/KleineMittlereUnternehmenMittelstand/Tabellen/Insgesamt.html
Was da gefordert wird, ist, dass der Bedarf, um Leben zu können, alle anderen Einkommensarten finanzieren soll, etwas absurderes ist mir schon lange nicht mehr untergekommen, sorry.
Als wäre die Schieflage zwischen reich und arm nicht schon gross genug, um die Gesellschaft immer weiter zu spalten, nein, immer noch eins drauf legen, kann ja nicht schaden, oder?
Abgesehen davon, das so eine Steuer die unteren Einkommen massiv belasten würde, denn diese konsumieren zwangsläufig den Grossteil der Einkommen, würde so auch noch der Export weiter subventioniert, denn die MwSt wird ja nur im Inland gezahlt.
Das beinhaltet mehrere Argumente, die falsch sind.
(1) Die unteren 50% der Einkommenspyramide konsumieren (fast) ihr gesamtes Einkommen. Auf der anderen Seite würden sie keine Einkommensteuer mehr bezahlen. Und mehr als alles konsumieren geht nicht. Zudem werden die Produzenten ebenfalls von Einkommensteuer entlastet, Linke haben immer argumentiert, dadurch würden Profite privilegiert. Das setzt jedoch voraus, dass Produkte verkauft werden. Sinkt jedoch die Nachfrage nach Produkten, weil diese durch eine höhere Umsatzsteuer belegt sind, so steigt der Druck, dass die Produzenten ihre Nettopreise so reduzieren, dass die Nachfrage unverändert bleibt. Das ist der logische Schluss.
(2) Gegenstand der Besteuerung sind nicht Konzerne, sondern die Abschlüsse von Einzelunternehmen. So wird in Wolfsburg nicht die VW Group mit ihrem weltweiten Gewinn besteuert, sondern lediglich die VW AG mit ihrem doch überschaubaren Gewinn.
(3) Gemäß der EU-Regeln zum Reverse-Charge-Verfahren bleiben exportierte Waren nicht automatisch umsatzsteuerfrei. Und grenzüberschreitende Dienstleistungen schon gar nicht.
Der Zweck von Steuern ist die Finanzierung von Staatsausgaben, die nicht durch Gebühren oder andere Einnahmen gedeckt sind. Was spricht so gesehen eigentlich für Verbrauchssteuern ausser dass die einfach zu erheben sind?
Nichts. Aus Gründen der leichten Erhebung wurden Verbrauchsteuern eingeführt. Wie bereits zu Beginn des Artikels erläutert, gab es bei der Einführung jeder Form von Besteuerung solch praktische Überlegungen. Vor ein paar hundert Jahren gab es nichts, was sich besteuern ließe außer Vermögen. Die meisten Menschen waren bettelarm. Da interessierte die schwierige Erhebungsform aus naheliegenden Gründen nicht. Doch Vermögen schafften kein nennenswertes Volumen an Einnahmen und als die Menschen über relevantes Einkommen verfügten, besteuerte man halt das, zumal die Erhebung viel einfacher war. Und ohne Automatisierung könnten bis heute keine Verbrauchsteuern erhoben werden. Da aber nunmal die meisten Prozesse heute über Computer und ähnliche Systeme ablaufen, ist die Besteuerung im Gegensatz zu Vermögen und Einkommen heute ein Kinderspiel.
Vermögen können sich der Besteuerung entziehen, Einkommen immer häufiger ebenfalls. Aber an der Supermarktkasse, da gibt es kein Entkommen. Deswegen. Zudem haben Konsumsteuern weit weniger gesellschaftspolitische Nebenwirkungen. Vermögensabgaben sind komplex und werfen umfangreiche Abgrenzungsfragen auf, weswegen sie tendenziell ungerecht sind. Steuern auf die Entstehung von Einkommen stören den Anreiz zu Risiko und Arbeit und verfälschen Preise. Warum muss jemand mit einem Gesamt-Einkommen von 100.000€ deutlich mehr von seinem einzelnen verdienten Euro abgeben als jemand mit 10.000€? Und wenn jemand 50.000€ verdient, warum darf er davon weit weniger als die Hälfte behalten?
Unter diesen Aspekten ist eine allgemeine Konsumsteuer gerecht. Das was jemand braucht oder will, wird mit einem gleichen Betrag besteuert ohne Ansehen der Person. Ein Reicher, der nur so viel konsumiert wie ein Mittelklasseverdiener, ist ja nicht wirklich reich, er hat nur ein paar Nullen mehr auf dem Konto. Erst wenn er diese angreift, wird aus seinem Kontoreichtum echter Reichtum.
P.S.: mir sind die sozialpolitischen Aspekte durchaus klar. Nur war das nicht Ihre Frage.
Nun ja, die Sektsteuer konnte dunnemals auch mit Karteikarten und gebundenen Kassabüchern kassiert werden. Es gibt ja auch noch gesundheitspolitische Absichten (Tabaksteuer).
An den Staat abgeben kann nur, wer etwas hat. Gut, wer etwas verbraucht, zeigt damit, dass er was hat bzw. hatte. Aber ein Mindestmaß an Lebensmitteln, Kleidung und Wohnung ist doch lebensnotwendig, und das Existenzminimum darf doch nicht besteuert werden, oder?
Wer viel hat, kann bzw. könnte, mehr abgeben. Wer z. B. fünf Villen in verschiedenen Städten hat, könnte mindestens von der fünften leicht etwas von den fiktiven Mieteinnahmen abgeben. So wie ich das bald von meinen Reihenhäuschen tun muss, wenn die Grundsteuerreform so durchgeht. Warum man das nicht können soll, erschließt sich mir nicht.
Meine Eingangsfrage wurde mir übrigens vor vielen Jahren in der Diplomprüfung gestellt. Meine Antwort hatte ich vergessen. Ob ich allerdings bestanden hätte mit der Erklärung, dass ein Reicher mit vielen Nullen auf dem Konto eigentlich gar nicht reich ist, wage ich zu bezweifeln.
Besteuerungsfragen sind eben eine Mischung zwischen Pragmatismus und wertgeprägten Ansichten. Ich halte es auch für schwierig bis bedenklich, die Besteuerung einzig auf den Konsum zu stützen, obwohl ich das Konzept in seiner Einfachheit und Schlichtheit theoretisch für sehr überzeugend halte. Wer mir jedoch aufmerksam folgt, wird in meinen Ausführungen erkennen, dass ich einen Hang zur Ausgewogenheit der Besteuerung aller drei Formen (Vermögen, Einkommen, Konsum) habe.
Der Glaube, die Tabaksteuer würde aus gesundheitspolitischen Aspekten erhoben, hat der Bundesfinanzminister Hans Eichel ausgetrieben. Als unter seiner Ägide eine deutliche Erhöhung der Steuer auf Qualm im Raum stand, scheute er davor zurück im Angesicht von Berechnungen, die von deutlichen Steuerausfällen ausging. Seit meinem Studium glaube ich nicht mehr an solche Motive (Diplomarbeit: „Bewertung der in der Diskussion befindlichen Vorschläge für eine CO2-Steuer aus umweltökonomischen und finanzwirtschaftlichen Aspekten“). Am Ende gewinnt immer das Budget des Kämmerers das ungleiche Duell.
In vielen mir bekannten Umsatzsteuergesetzen werden Konsumgüter des Existenzminimums ermäßigt oder überhaupt nicht besteuert. Auch hier wieder: das Problem sind Abgrenzungsfragen. An der Stelle sind die Sozialverteidiger immer ein ganzes Stück unehrlich, wenn sie Konsumsteuern verteufeln. Denn einerseits verwenden die unteren 20% der Einkommenspyramide 50% und mehr ihres Einkommens für Wohnen, andererseits ist genau dieses Wohnen von der Umsatzsteuer befreit. Sie zahlen also auf einen gewichtigen Teil ihres Verbrauchs überhaupt keine Steuern. Analog verhält es sich mit Lebensmitteln, die einen weiteren großen Ausgabeblock bilden. Mit anderen Worten: die steuerliche Belastung gerade von Menschen im untersten Bereich ist sehr überschaubar. Genau aus diesem Grund unterstellen Ökonomen auch einen linearen bis leicht progressiven Verlauf bei der Konsumbesteuerung und nicht wie viele Linke meinen einen degressiven.
Bei jemandem, der spartanisch lebt und sich wenig leistet, kann ich nicht erkennen, wo sich sein Reichtum zeigt. Geld ist schließlich nur ein Mittel zum Konsum, Sparvermögen sind aufgesparter Konsum. Und die meisten Menschen, auch ziemlich wohlhabende, bilden nur Vermögen, damit sie irgendwann sehr ausgiebig leben können, meist im Alter. Oder, dass das Vermögen irgendwann so groß ist, dass sie von den Erträgen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Aber auch dann wird das einmal Angesparte zu Konsum.
Sinkt jedoch die Nachfrage nach Produkten, weil diese durch eine höhere Umsatzsteuer belegt sind, so steigt der Druck, dass die Produzenten ihre Nettopreise so reduzieren, dass die Nachfrage unverändert bleibt.
Sie stellen das einfach so da, als hätten nicht alle durch ihre unterschiedlichen Einkommen individuelle Budgetrestriktionen. Wenn jemand mtl. Ausgaben für seine notwendigen Mindestbedürfnisse hat, dann muss er seinen ganzen Verdienst ausgeben. Insofern ist der von ihnen behauptete Automatismus unmotiviert und empirisch nicht begründet. Die Erhöhung der Umsatzsteuer ist bei Politikern deshalb beliebt, weil die unteren Einkommensklassen, nicht in eine Kaufzurückhaltung ausweichen können. Das sind mindestens 40% unserer Gesellschaft. Der Rest kann sich auch die höheren Verbrauchssteuern leisten.
Die Umsatzsteuer ist eine Überwälzungssteuer. Tatsächlich ließen sich bei den Erhöhungen der letzten Jahrzehnte unterschiedliche Wirkungen beobachten. So wurde die letzte Erhöhung um 3% im Jahr 2006 eben nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben, mit anderen Worten: die Unternehmen haben einen Teil selbst getragen. Der umgekehrte Effekt galt zuvor 1995 einer 2%igen Erhöhung, die mehr als überwälzt wurde. Unternehmen nutzten hier Preisunsicherheiten aus, um ihre Profitabilität zu verbessern. Es ist also nicht weit hergeholt, dass bei einem drohenden Rückgang der Nachfrage B2C-Anbieter einen Teil der Umsatzsteuer „schlucken“.
Ihre Strohmänner werden auch immer durchschaubarer, Sie haben gar nicht widerlegt, sondern eher noch belegt.
zu1) Sie wissen wohl besser, als jeder andere, das die unteren 50% kaum Einkommensteuern zahlen, also durch einen Wegfall wenig bis gar nicht entlastet würden. Und doch, mehr als alles (das gesamte Einkommen nehme ich an) geht sehr wohl, schon mal was von Schulden gehört?
Sie tun so, als könnten die unteren 50% einfach auf einen Teil des „Luxuskonsums“ verzichten, dem ist nicht so. Wenn ich etwas brauche, dann bin ich gezwungen, den geforderten Preis zu zahlen, egal, wie hoch der ist. Wie beim Benzin, wenn ich pendeln muss, weil der ÖPNV so mies ist, dann muss ich den geforderten Preis zahlen, egal wie hoch der gerade ist. Oder soll ich bei hohen Preisen meinen Chef anrufen und absagen, weil mir der Spritpreis gerade zu hoch ist?
Soll ich mal raten, wie die Produzenten den „Druck“ weiter geben? Löhne senken ist eine gern genommene Variante, dann soll also vom gesunkenen Einkommen die höhere MwSt bezahlt werden, oder was schwebt dem Herrn vor? Besonders lustig wird das sicher bei Dienstleistungen, die ja eigentlich weitgehend aus Lohnkosten bestehen. Das Handwerk wird sich freuen, das sich dann niemand mehr deren Leistungen leisten kann oder will. Soviel zu Ihrer „Logik“.
zu 2)
Was hat das mit meiner Aussage zu tun? Richtig, nichts!
zu 3)
Was soll das? Erstens exportieren die Unternehmen nicht nur in die EU und zweitens sollten Sie dann mal das Aufkommen aus diesem verfahren darlegen, kann kein grosser Wert sein, denn, das Deutschland hauptsächlich Dienstleistungen exportiert ist ein Gerücht. Sie zählen doch dauernd die Güter auf, die deutsche Unternehmen exportieren. DL in nennenswertem Umfang sind mir da nicht geläufig.
Also, Strohmänner wieder einpacken und auf realer Basis argumentieren, aber nicht mehr mit mir.
Herr Pietsch sollte mal in Konstanz in der Schlange stehen, wenn die Schweizer sich die deutsche Mehrwertsteuer erstatten lassen.
Was sagt das? Daneben regelt Reverse Charge sowohl die Umsatzbesteuerung mit Lieferungen als auch „sonstige Leistungen“. Und Gegenstand der Regelungen sind ebenso die Umsatzsteuerberechnung mit Drittländern.
Darüber hinaus: Deutschland importiert auch in erheblichem Maße Vor- wie Endprodukte. Der Saldo der Exporte über die Importe liegt wertmäßig über den Importen (der sogenannte Exportüberschuss), aber innerhalb der EU ist er weitgehend ausgeglichen. Mit anderen Worten: selbst wenn man sich die Position der Exportüberschusskritiker zu eigen macht, so geht im EU-Maßstab keine Umsatzsteuer verloren. Auch das ist folglich kein Argument, nicht auf eine Konsumbesteuerung umzustellen.
Da läuft doch gerade die Debatte, da eine Untergrenze einzuführen, oder nicht? Bei uns am Zoll bilden sich besonders Samstags lange Schlangen wegen der gelben Zettel.
Da die meisten Unternehmen innerhalb der EU nicht an Endverbraucher verkaufen, fällt da auch keine Mehrwertsteuer an. Die schlägt der Importeur dann drauf.
Wenn aber im Preis alle Kosten und Gewinne des Produktes enthalten sind (einschliesslich der darauf zu zahlenden Steuer), warum soll dann vom Endverbraucher auch noch das bezahlt werden, was jeder an Steuern auf sein Einkommen bezahlt?
Das erschliesst sich mir nicht.
Wenn ich von Zahlen aus 2016 ausgehe, dann müssten die MwSt Sätze mehr als verdoppelt werden, damit die Ausfälle der Lohn- und Einkommensteuer kompensiert werden können. Das damit die unteren Einkommen extrem belastet werden erschliesst sich wohl von selbst, oder? Dafür werden aber hohe Einkommen extrem entlastet, wer kann das nicht wollen? 😉
Was erstaunlicherweise nicht bekannt zu sein scheint: Bei grenzüberschreitendem Warenverkehr entfällt nicht etwas die Umsatzsteuer. Das Recht zur Erhebung der Umsatzsteuer entfällt gemäß Doppelbesteuerungsabkommen auf den Staat, in dem das Produkt / Dienstleistung bezogen wird. Verkauft beispielsweise Apple in München ein iPhone XS, das in Taiwan produziert wurde, so fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Diese ist wiederum für den Importeur nur abzugsfähig, wenn er nach der Grenzüberschreitung der Ware in einem deutschen Applestore das Smartphone verkauft. Beim Verkauf gilt die hiesige Umsatzsteuer von 19%. Wird das Smartphone nicht verkauft, weil es z.B. Schrott ist, so muss der Importeur die Einfuhrumsatzsteuer selbst tragen. Was es an der Sache zu diskutieren gibt, ist mir nicht klar, es sei denn, es existieren Legenden über die Umsatzsteuer.
Der Importeur „schlägt“ auch nicht die Umsatzsteuer „drauf“. Sie muss gemäß Umsatzsteuergesetz offen ausgewiesen und als solche an das Finanzamt monatlich abgeführt werden. Der Importeur sieht von dem Geld nichts. Wenn er Pech hat, muss er sogar auf Jahre in Vorleistung treten. So ist die Umsatzsteuer mit der Rechnungserstellung fällig. Zahlt aber ein Kunde nicht, kann die Forderung zwar auf den Nettobetrag erfolgswirksam wertberichtigt werden. Die bereits abgeführte Umsatzsteuer kann das Unternehmen sich jedoch erst vom Fiskus wiederholen, wenn die Forderung ausgebucht wird, sie also als uneinbringlich deklariert wird. Das dauert meist Jahre.
Also zum abschliessenden Mal: Ihre Strohmänner werden immer spillriger, wie man im Rheinland sagt.
Verkauft beispielsweise Apple in München ein iPhone XS, das in Taiwan produziert wurde, so fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Diese ist wiederum für den Importeur nur abzugsfähig, wenn er nach der Grenzüberschreitung der Ware in einem deutschen Applestore das Smartphone verkauft.
Nein, welche Erkenntnis! Ich darf doch wohl annehmen, das diese dem Importeur bekannt ist und der deswegen nach D importiert, weil er es hier zu verkaufen gedenkt. Was denn sonst?
Das defekte Gerät wird zurück geschickt, darf ich doch wohl annehmen und gilt somit nicht als eingeführt oder von mir aus auch als wieder ausgeführt.
In jedem Fall sind diese Dinge immer auch im Preis eingerechnet, wie bei jedem inländischen Anbieter auch, der den Schwund und die nicht verkaufte Ware mit einkalkuliert. Wiederum Frikadelle, Brötchen: Ist schon drin.
Aber mal Butter bei die Fische, die Einfuhrumsatzsteuer macht einen Anteil am Gesamtsteueraufkommen von ca 8% aus, die MwSt aber 24%, also das dreifache, scheint als nicht so dolle zu sein mit der grenzüberschreitenden Erhebung. Und ist erst Recht kein Grund, von der individuellen Einkommensbesteuerung auf die MwSt umzusteigen. Die, wie geschrieben verdoppelt werden müsste, um diie 32% für Einkommens- und Lohnsteuer auszugleichen.
Zumal ja auch die Steuern auf die Gewinne und Einkommen, wie Dennis richtig schreibt, schon von Endkunden bezahlt sind. Die ganze Kosten des Staates sollen also nur vom Endkunden bezahlt werden, obwohl der ja schon die Steuern für die anderen mitbezahlt? Das kann nachvollziehbar finden, wer will, ich jedenfalls nicht.
Zitat Rauschi:
„Der Kunde bezahlt also mit dem Preis den Gewinn des Unternehmers. Als Belohnung dafür soll er also auch noch die darauf fälligen Steuern zahlen?“
Das muss er deswegen nicht sollen, weil er das bereits macht. Jeden Tag an irgendwelchen Kassen. Der Kunde bezahlt ALLES, was Bestandteil der Wertschöpfung ist. Dazu gehören u.a. auch die Verpflichtungen der wertschöpfenden Subjekte gegenüber dem Staat, zum Beispiel die Einkommensteuer der VW-Arbeiter; zuzügl. Vorstand und Gewerkschaftsbosse im AR, zuzüglich Dividendenbezieher, zuzüglich VW selbst als Körperschaft (Letzteres ist eigentlich Gegenstand des Threads hier, ich erlaube mir ja nur eine großzügige Erweiterung innerhalb der Logik^). Die Einkommensteuer ist BESTANDTEIL der Knete, die auf alle Beteiligte verteilt wird, WENN UND NUR WENN ein Golf (im günstigen Fall auch zwei oder drei) verkauft wird und DADURCH Geld in die Kasse kommt, aus dem wiederum VW-intern auf alles verteilt wird, was berechtigt ist, Geld haben zu wollen. Falls es ein VW-internes Verteilungsproblem gibt (Winterkorn und so), ist nur das Letztere interessant. Der zutreffende Befund „der zahlt ja auch mehr Steuern als der Gabelstaplerfahrer“ ist am Ende des Tages Ihrer Argumentation nicht zuträglich, sondern eher abträglich, IMHO.
Ihre Formulierung scheint mir im Übrigen auf einen Denkfehler hinzuweisen: Die „darauf fälligen Steuern“ sind BESTANDTEIL des Gewinns und nicht etwas, was auf geheimnisvolle Weise noch oben drauf kommt. Der Arbeiter kriegt seine Lohnsteuer auch nicht vom lieben Gott noch extra oben drauf, sondern muss die aus dem Lohn finanzieren. Und so isses (sinngemäß) bei der Einkommensteuer immer. Immer, immer, immer.
Natürlich haben Sie ganz recht, dass der Kunde den Gewinn bezahlt (über den Gewinnbegriff müsste man noch gesondert diskutieren). Jetzt muss man sich nur noch überlegen, dass er DAMIT („damit“ dreimal unterstreichen) auch die Gewinnsteuern bezahlt. Die heißen deswegen so, weil die aus dem Gewinn entnommen werden.
Zitat:
„Als wäre die Schieflage zwischen reich und arm nicht schon gross genug, um die Gesellschaft immer weiter zu spalten, nein, immer noch eins drauf legen, kann ja nicht schaden, oder?“
Die Schieflage mag es geben, gegenüber selbiger ist mein Vorschlag grundsätzlich neutral. Der Endverbrauch bezahlt alles, auch jetzt schon. Zwecks Beseitigung von Schieflagen braucht’s ggf. reale Transfers. Anlässlich der Erhebung von Einkommensteuern ANSTELLE von Verbrauchssteuern findet kein realer Transfer statt, umgekehrt auch nicht. Okay, es gibt natürlich auch inflationsbedingte Einkommen, die nur durch Gelddrucken entstehen, so dass die Gleichung „Ware/Dienstleistung = Geld“ leider nicht so schlicht aufgeht, wie in meinem „Modell“. Datt haben Modelle so an sich 🙁
Aber eigentlich müssten Sie mir doch zustimmen,wenn ich vorschlage sich nicht durch angebliche Transfers foppen zu lassen, die gar keine sind 🙂 , darum geht’s eigentlich.
Daran, dass mein „Vorschlag“ steuerpolitisch angenommen wird, glaub ich momentan ja auch nitt^. Und, ganz richtig: Auslandsbezug ist noch ein schwieriges Thema für sich, allerdings unter den jetzigen gegebenen Umständen desgleichen. Darüber reden wir dann beim Feinschliff^.
Es ist im Übrigen nach meiner Kenntnis nicht richtig, dass die Einkommensteuer ein Kind der franz. Revolution ist ( @ Ctizen K ), auch wenn das im Hinblick auf das – nach meiner Ansicht zweifelhafte – Gerechtigkeitsschema gut passen würde.
Es waren die Briten, die das erstmals systematisch gemacht haben, zwar auch wegen der Revolution, aber nicht weil sie die so toll fanden, vielmehr weil die Koalitionskriege bezahlt sein wollten. Erst 1914 kamen auch die Franzosen auf die Idee, dass das ne schöne (zusätzliche, natürlich) Einnahmequelle ist. Der Grund war auch hier natürlich der Krieg und nicht irgendwas mit „Gerechtigkeit“.
@Dennis
Der Kunde bezahlt ALLES, was Bestandteil der Wertschöpfung ist.
Meine Rede seit langer Zeit. Das ich das verstanden habe, wäre aus meinen Sätzen:
[Denn die hat er ja sowieso schon bezahlt, mit den Gewinn. Davon soll der Unternehmer einen Teil in Form von Steuern an den Fiskus abgeben, damit die staatlichen Aufgaben bezahlt werden.] erkennbar gewesen, habe ich angenommen.
Witzig ist nur, das Herr Pietsch meine Aussage dazu damals als Humbug hingestellt hat, denn nach seiner Ansicht braucht die Wirtschaft so was wie einen Endkunden gar nicht.
Jetzt muss man sich nur noch überlegen, dass er DAMIT („damit“ dreimal unterstreichen) auch die Gewinnsteuern bezahlt. Die heißen deswegen so, weil die aus dem Gewinn entnommen werden.
Vollkommen richtig, deswegen ist mir auch unklar, warum da jetzt nochmals verschoben werden soll.
Ich habe Ihren Vorschlag so verstanden, das die Unternehmenssteuern auf die Mehrwertsteuer umgelegt werden sollen, was ja doppelt blöd wäre, denn, wie Sie richtig schreiben, verhält es sich wie bei dem Witz mit der Frikadelle und dem Brötchen: Ist schon drin!
Anlässlich der Erhebung von Einkommensteuern ANSTELLE von Verbrauchssteuern findet kein realer Transfer statt, umgekehrt auch nicht.
Oh doch, bis soeben gab es noch eine Progression in der Einkommenssteuer, so wegen der „starken Schultern“, die mehr tragen sollen. Ausserdem hat es jetzt schon ein Verschiebung hin zu den indirekten Steuern gegeben, denn 2012 hat die MwSt noch 23,7% der Steuereinnahmen ausgemacht, 2016 waren 30,6% und damit dieses Steueraufkommen anteilsmässig das höchste.
Die Bevorzugung des Exports habe ich schon angesprochen, das ist keine kleine Grösse, denn fast 50% des BIP werden mit dem Export erwirtschaftet, die MwSt darauf wird aber nicht vom deutschen Fiskus kassiert, auch wenn es Ausnahmen innerhalb der EU geben sollte. Das wir allerdings nur in die EU exportieren, wäre mir neu.
Daran, dass mein „Vorschlag“ steuerpolitisch angenommen wird, glaub ich momentan ja auch nitt^.
Da ich eher sporadisch lese und seit langen nicht mehr mit Herr Pietsch diskutieren möchte (mir sind die selbstgebauten Strohmänner von Ihm einfach zu mühselig), ist mir nicht klar, was genau Ihr Vorschlag ist.
Ach ja, Die Aussage:
Wozu braucht jemand Einkommen, wenn er auf das Letztere verzichtet?
ist auch ein klassischer Denkfehler, denn die Einkommen richten sich doch nicht nach dem Bedarf oder dem Konsum, sondern nach herkömmlicher Meinung nach der Leistung, die jemand erbringt.
Da Herr Peitsch meint, die Nullen auf dem Konto wären ja kein Reichtum, spricht jetzt gar nichts mehr gegen Vermögenssteuern, also einfach ein Paar Nullen umverteilen ;-), denn ganz offensichtlich werden die nicht gebraucht, sonst lägen die nicht auf dem Konto rum. Natürlich mit grosszügigen Freigrenzen, aber sinnvoll wäre das, wenn damit der Konsumbedarf derjenigen gedeckt werden kann, die sich das sonst nicht leisten könnten, aber doch die ganze Choose am laufen halten.
Wir werden ohnehin in kurzer Zeit in Debatten laufen, wie der umfassende Staat noch finanziert werden kann.
Darauf ist relativ einfach zu beantworten: indem man die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz nimmt, den Fiskalpakt schleift, die EZB verpflichtet, Lender of last resort zu sein, wie das die FED, die SNB, Bank of Japan und viele andere Notenbanken in Industriestaaten sind bzw. Lender of the first liquidity, wie in Kanada. Und Unternehmen durch eine verhältnismäßigere Besteuerung ganz im Sinn der klassischen Ökonomielehre sektoral wieder zu Schuldnern macht und ihnen die Flausen der Finzialisierung austreibt.
Das mag provokant daherkommen, ist es aber nicht, bei genauer Betrachtung unseres real existierenden, modernen Kapitalismus. Wir sind, und das taucht in unterschiedlicher Art in diesem Blog auch ständig auf, bis heute nicht von der Geschichte mit dem Bauer abgekommen, der seine geernteten Kartoffeln nicht selbst verspeist, sondern einem anderen Bauern zur Verfügung stellt, gegen das Versprechen, mehr Kartoffeln (Realzinsen) in einem späteren Zeitpunkt zurückzugeben. Nun sind wir aber leider heute in der Situation, dass der Überschuss-Bauer keinen anderen Bauern mehr findet , der bereit ist, seinen Kartoffelüberschuss zu investieren. In einer solchen Realtauschwirtschaft wird dann sehr schnell plausibel, anzunehmen, dass der, welcher überschüssige Kartoffeln hat, diese nur noch für einen geringeren Realzins seinem Bauernkollegen verleihen kann. Diese Situation ist mit heute durchaus vergleichbar. Nur muss (sollte) man wissen, dass die heutige Realität völlig anders aussieht, denn in einer Geldwirtschaft spart man keine realen Wirtschaftsgüter, sondern Geld das verliehen wird, worauf die Oberschlauen antworten, Geld ist zwar keine Ware, aber ein Anspruch auf das BIP. Sozusagen Geld als Warenbezugsschein. Mit dem Ergebnis, dass der Zins notwendigerweise fällt, wenn der finanzielle Kapitalstock (die Summe aller Guthaben) schneller steigt als der physische Kapitalstock bzw. das BIP.
Aber trifft das denn tatsächlich zu? In realen Geldwirtschaften, wie wir sie heute haben, eben nicht. Dort finanziert man Investitionen per Kredit, die von Banken vergeben werden, vorausgesetzt, der Kreditantrag wird positiv beschieden. Eine dem vorausgegangene monetäre Ersparnis ist also nicht erforderlich. Und siehe da, wir erkennen, Ersparnisse sind somit keine aktive Größe in einer Volkswirtschaft. Und den Zins macht die Zentralbank. Nicht ausgegebene Einkommen definieren sich als Ersparnis. Wollen nun einzelne Sparer, (Wirtschaftssubjekte) ihren Einkommensüberschuss durch Ausgaben abbauen, erzeugen sie anderswo einen Einkommensüberschuss. Die Ersparnis ist dann nur anders verteilt (Bestandsveränderungen), deren Höhe insgesamt unverändert bleibt , d.h. Ersparnis kann also aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht abgebaut werden. Oder gar real investiert werden. Mit Einkommensüberschüssen können nur Finanzanlagen gekauft werden, die bereits existieren, was zu der Erkenntnis führt, Ersparnisse können nicht zu realwirtschaftlichen Investitionen führen.
Monetäre Ersparnisse führen aber zu Nachfragelücken. Geben Unternehmen weniger aus als sie einnehmen, müssen andere mehr ausgeben. Haushalte wollen aber schwäbische Hausfrauen, also Nettosparer sein. Hier kann dann nur der Staat die Lücke füllen, wenn der der Staat Schöpfer der Währung ist. Die Crux in der EWU ist, dass der Staat sich nicht über seine Zentralbank finanzieren darf, was die ganze Misere erst so richtig heraufbeschworen hat. Wir müssen also feststellen, dass die EWU kein souveränes Geldsystem hat und sich damit dem Finanzmarkt total ausgeliefert hat. In der EWU ist das dann zwar etwas komplizierter, was aber nicht heißt, dass die Staaten sich nicht über die Zentralbank finanzieren. Hier leihen sich erst die Banken Zentralbankgeld von der Zentralbank und kaufen damit die Staatsanleihen, d.h. der Staat borgt sich kein Geld von Nettosparern.
Das heißt dann im Klartext, dass durch die eigenwillige Konstruktion in der EWU und das Konzept der Finanzialisierung zuwenig Investitionen in Realkapital generieren, weil alle Sektoren der Volkswirtschaften nur noch Nettosparer sein wollen. Das mindert das reale Wachstum unseres Kapitalstocks. Wenn Sie, Herr Pietsch, dann die Vorstellung haben, der „umfassende“ Staat, wie Sie es nennen, sei nicht mehr finanzierbar, weil die Sozialsysteme zu teuer sind, und zu viele sich in der Hängematte tummeln, dann ist ihre Analyse einfach zu einseitig und extrem unpräzise. Sie glauben immer noch fest an eine Markttheorie, die von der Annahme ausgeht, dass Menschen ihre Entscheidungen auf der Basis sogenannter Präferenzordnungen treffen, was jedoch bei dieser Verkürzung auf der Strecke bleibt ist der Realitätsanspruch, den jede Theorie zu erfüllen hat. Die mikrofundierte Erklärung kann nämlich nicht beweisen, dass beobachtbare Phänomene sich so verhalten, wie wenn ein ideal rationales Subjekt die entsprechende „Handlung“ vollzogen hätte. Insoweit müssten zunächst die grundlegenden Paradigmen der internationalen ökonomischen Ordnung geändert werden. Geschieht das nicht, werden viele modernen Volkswirtschaften Schiffsbruch erleiden. Ihren Hinweis auf die Vorreiterposition der asiatischen Länder in den kommenden Jahren, sehe ich ähnlich wie Sie, wenn der Westen nicht beginnt, sich von diesen Märkten abzuschotten, was eher unwahrscheinlich ist, da der große Bruder über dem Teich, nichts mehr zu bieten hat, als Exzeptionalismus übelster Sorte, gepaart mit mit rücksichtsloser, völkerrechtswidriger Gewaltanwendung gegen alles und jeden, das/der die Gefolgschaft verweigert.
Darauf ist relativ einfach zu beantworten: indem man die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz nimmt, den Fiskalpakt schleift, die EZB verpflichtet, Lender of last resort zu sein, wie das die FED, die SNB, Bank of Japan und viele andere Notenbanken in Industriestaaten sind bzw. Lender of the first liquidity, wie in Kanada.
Ich denke ich werde in Kürze dazu einen Artikel schreiben.
Ich denke ich werde in Kürze dazu einen Artikel schreiben.
Hoffentlich wird er anregend und spannend…
Natürlich, wie meist. Vor allem immer streitbar. 😉
„dass der Staat sich nicht über seine Zentralbank finanzieren darf“
Indirekt tut Draghi doch genau das: Er kauft minderwertige oder gar wertlose Staatspapiere, mit denen sich diese Staaten verschuldet haben. Das wird als Staatsfinanzierung der EZB durch die Hintertür von konservativen Ökonomen doch auch heftig kritisiert.
Indirekt tut Draghi doch genau da…
Richtig, das ist auch seine Aufgabe und seiner Institution sonst wäre die EWU längst Geschichte. Insoweit ist Draghi schon viel weiter als unser Weidmann.
Für die die EZB, wie für alle Zentralbanken ist „wertlos“ keine Kategorie, da es völlig wurscht ist, ob sie als Gegenleistung ein AAA Asset oder einen Tennisplatz, wie im Falle von Zypern erhält. Und die konservativen Ökonomen, die das kritisieren, haben schlicht und ergreifend keine Ahnung von Geldtheorie /-politik. Ich weiß, das ist jetzt wieder heftig, aber ist so. Die hängen alle an ihren Werttheorien, die mit dem derzeitigen Geldsystem längst obsolet geworden sind. Ich kann es nur immer wiederholen: Geld hat keinen Wert und Geld ist keine Schuld, sondern Erfüllungsgegenstand derselben. Es ist eine Maßeinheit der Produktion. Oder, wie erklären Sie sich, dass die Investition 100 GE benötigt und das, was hernach als Ergebnis der Produktion herauskommt 120 GE.
„Darauf ist relativ einfach zu beantworten: indem man die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz nimmt, den Fiskalpakt schleift, die EZB verpflichtet, Lender of last resort zu sein, wie das die FED, die SNB, Bank of Japan und viele andere Notenbanken in Industriestaaten.“
Wobei der entscheidende Unterschied sein dürfte, dass die EU eben KEIN Industriestaat ist, sondern ein Staatenbund. Da sind die Machtverhältnisse nicht eindeutig geklärt, es tritt auch mal einer aus, usw.
Das hat damit gar nichts zu tun.
Ihre Argumentation hängt juristisch m.E. wieder daran, dass Sie Körperschaften, ihr verfassungsmäßiges Grundrecht absprechen, als eigenständige Person zu gelten, insbesondere eigenes Eigentum zu erwerben. Dass zumindest bei der Gründung ( die zumindest im Fall von Stiftungen mehrere Jahrhunderte zurückliegen kann) natürliche Personen als letztendliche Kapitalquelle nötig sind, hat mehr mit Geldwäsche und dem Vermeiden von Zirkelbeteiligungen zu tun, als mit der Nichtexistenz eines eigenständigen Rechtssubjekts XY GmbH/AG/Ltd./d.o.o. . Und die Erkenntnis, dass zur Handlungsfähigkeit entsprechende Organe notwendig sind ( die i.d.R. aus natürlichen Personen bestehen ) ist eher ein Beweis, wie eigenständig handlungsfähig eine Körperschaft ist, etwa im Vergleich mit einer Personengesellschaft, wo alle Beteiligten ein Mitspracherecht haben ( und dies etwa bei einer Erben- oder Wohnungeigentümergemeinschaft gern auch zur gegenseitigen Blockade nutzen). Und wenn die Körperschaft eigene Gewinne macht, ist eine Besteuerung vergleichbar mit der Besteuerung des Einzelunternehmers ( der gegenüber Ihrer steuerbefreiten Kapitalgesellschaft im deutlichen Nachteil wäre ) durchaus angebracht.
Was vielmehr als die unterschiedlichen Steuersätze zu der skandalös niedrigen Besteuerung von multinational tätigen Konzernstrukturen führt, ist einerseits die unterschiedliche Bemessungsgrundlage der Steuer bzw. nationale Sonderregeln und zum anderen die Möglichkeit Gewinne in ein Land zu verschieben, die in „Wirklichkeit“ woanders entstanden sind. Hier würde das schon seit langem immer wieder verschobene Projekt einer Unitary Taxation auf OECD oder zumindest EU-EBene echte Abhilfe schaffen. Die deutsche Gewerbesteuer funktioniert trotz der oben diskutierten Probleme eigentlich gut. Und bei der Umsatzsteuer konnte sich die EU ja auch so einrichten, dass diese meist dort landet, wo sie landen soll.
P.S. Für mich wäre Ihre Argumentation lesbarer gewesen, wenn Sie nicht konsequent „Corporation“ (Körperschaft/Konzern) mit Unternehmen übersetzt hätten. Unternehmen schließen auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein, um die es ja genau nicht ging. Ebenso sind Unternehmenssteuern auch die Verbrauchssteuern ein, die zwar kritisiert wurden, für die Sie aber kein alternatives Modell anbieten.
@CitizenK
Er [Draghi] kauft minderwertige oder gar wertlose Staatspapiere, mit denen sich diese Staaten verschuldet haben.
Ich möchte das noch mehr differenzieren. Das ist keine direkte Staatsfinanzierung, was Draghi da macht. Er kauft diese Papiere ja nicht von den Staaten, sondern auf dem sogenannten Sekundärmarkt direkt von den Banken, d.h. das Geld geht an die Banken. Das hat zudem den Vorteil, dass die Staaten ihre Zinsen auf die Papiere direkt an die EZB zahlen. Diese fließen dann am Ende des Jahres über einen Verteilungsschlüssel und nach Abzug eigener Kosten der EZB wieder in die Staatskassen zurück. Ok, im Moment ist der Zins bescheiden, aber immerhin.
Ja, denn direkt ist ihm ja verboten. Aber Staatsfinanzierung ist es halt doch, sonst würden sich die Gralshüter der alten Bundesbank nicht so aufregen.
Ok, aber Sie sehen meines Erachtens da einen Unterschied, wo eigentlich keiner ist. Der Staat finanziert sich immer über die Zentralbank, denn, und da sind wir wieder beim Thema Geldschöpfung, Banken können selbst kein Geld schaffen, sie brauchen dazu die Zentralbank. Die Staatsfinanzierung in der EWU läuft also nur über den Umweg, welcher den Banken und vor allem der EZB eine enorme politische Macht verleihen.
Im Falle von Griechenland und Zypern trat das besonders extrem zutage, weil die EZB bei Griechenland einfach und ohne Not, den Geldhahn zudrehte (Emergency Liquidity Assistance), was eine reine politische Maßnahme war, für die sie gar kein Mandat hat, um die Griechen weiterhin unter die Schuldenknechtschaft zu zwingen, bzw. bei Zypern damit drohte. Dieser Hebel, zur Durchsetzung neoliberaler Strukturen ist verantwortlich dafür, dass die EWU nicht aus der Krise kommt. Die Hüterin des Euro ist eine staatenlose Zentralbank. Es gibt keinen Staat der ihr (Haupt-)Eigner ist. Daraus folgt, dass auch der Euro staatenlos ist. Das ist ein fataler Konstruktionsfehler den viele EU Bürger bereits mit einem sehr hohen Preis bezahlen mussten. Man darf sogar sagen, dass die Rechnung jeden Tag weiter anwächst, zumindest solange man diese Fehlkonstruktion nicht endlich behebt.
Dass die Gralshüter der Bundesbank sich aufregen, da ist vieles Show, liegt daran, dass sie ihre geldpolitische Funktion nutzen, um den deutschen Weg des Beggar-thy-Neighbor gegen jede vernünftige Geldpolitik politisch zu flankieren. Wobei man auch feststellen muss, dass die Bundesbank in den letzten Jahren von bestimmten geldtheoretischen Dogmen doch abgewichen ist. Da trügt oft der Schein, wenn Herr Weidmann die Backen aufbläst und im engeren Kreis seiner Kollegen der EZB klein beigibt.
Dabei könnte alles so einfach sein, wenn man sich von der Vorstellung lösen könnte, Staatsschulden seien Verschwendung und Belastungen für kommende Generationen. Das Gegenteil ist richtig. Denn nicht nur Schulden werden weitergegeben, auch die Forderungen daraus. Denn wer sind denn die Gläubiger anderes als die, welche die Zinsen dafür kassieren. Ok, da gibt es fast nichts mehr, das liegt aber eben daran, dass keiner mehr Schulden machen will. Wenn keiner Schulden macht, gibt es keine Rendite. Und diejenigen, die sich von den Ideenverramschern immer wieder einreden lassen, man könne aus Geld mehr Geld machen, sind und bleiben eine irregeleitete bedauernswerte Spezies.
„Ok, aber Sie sehen meines Erachtens da einen Unterschied, wo eigentlich keiner ist. Der Staat finanziert sich immer über die Zentralbank, denn, und da sind wir wieder beim Thema Geldschöpfung, Banken können selbst kein Geld schaffen, sie brauchen dazu die Zentralbank.“
Naja, die Banken können Giralgeld schaffen, damit lassen sich die meisten Ausgaben vermutlich decken, da Löhne/Renten etc. mit Giralgeld bezahlt werden. Vermutlich dürfte der größte Anteil der Staatsausgaben sogar Giralgeld sein.
@Blechmann
…da Löhne/Renten etc. mit Giralgeld bezahlt werden…
Das ist nicht exakt. Giralgeld ist kein Geld. Daran ändert sich nichts, wenn dem Begriff „Giral- noch ein -geld“ angehängt wird. Das, was Sie auf ihrem Konto haben ist eine Forderung auf Zentralbankgeld.
Mir fällt dazu ein Satz von Schumpeter ein, der das mal so ausgedrückt: Auf einer Forderung auf ein Pferd kann man nicht reiten!
Aber mit dieser „Forderung an die Zentralbank“ kann ich bezahlen. Und darauf kommt es doch letztlich an, beim Geld. Bisher hat kein Gläubiger von mir verlangt, den Überweisungsbetrag in „Zentralbankgeld“ umzutauschen.
Mir ist einfach nicht klar, worin der Unterschied bestehen soll.
Bisher hat kein Gläubiger von mir verlangt, den Überweisungsbetrag in „Zentralbankgeld“ umzutauschen.
Das käme einer Forderung, bar zu zahlen gleich, denn das ist eigentlich das einzige offizielle Zahlungsmittel. Kommt aber nur noch sehr selten vor, der Trend geht eindeutig in die andere Richtung.
Mir ist einfach nicht klar, worin der Unterschied bestehen soll.
Mir auch nicht, zumal den meisten Bürgern der Unterschied zwischen Giral- und Bargeld entweder unbekannt und/oder egal ist, weil das für das tägliche Leben schlicht keine Rolle spielt.
Liebe Rauschi,
es geht doch nicht darum, was in diesem Zusammenhang für das Leben keine Rolle spielt, sondern um die Bedeutung des Zentralbankgeldes in unserem Geldsystem. Ich beschreibe ja nur geldtheoretische Zusammenhänge, die aus Unverständnis oft als eine Geldschöpfung durch Banken aus dem Nichts fehlinterpretiert werden. Banken schaffen gegenseitige Schuldverhältnisse (Forderung/Verbindlichkeit) und kein Geld.
Ich bin immer wieder erstaunt, warum das so schwierig zu verstehen sein soll. Eine Forderung auf Geld ist doch kein Geld. Und eine Forderung gegen die Zentralbank (ZB) haben sie sowieso nicht. Privatpersonen haben nämlich im Euroraum kein Konto bei der ZB. Dass kein Gläubiger von ihnen verlangt hat, den Überweisungsbetrag in Zentralbankgeld umzutauschen, bestreite ich ja auch nicht. Ich bestreite nur, dass der Überweisungsvorgang mit ihrer Anweisung, die Forderung an die Bank ihres Gläubigers zu überweisen, Sie bereits von ihrer Schuld befreit. Das erfolgt erst, wenn ihre Bank im Innenverhältnis der Gläubigerbank den Betrag in Zentralbankgeld gutbringt. Das geschieht bargeldlos, aber nicht zentralbankgeldlos über die Referenzkonten bei der Zentralbank, auch in Form eines Clearings am Ende des Tages.
Der Fall der Kaupthing Bank in Island hat gezeigt, dass die Liquidität in Zentralbankgeld, darüber entscheidet, ob Geld-Forderungen, bedient werden können. Ist das nicht der Fall, gehen die Gläubiger leer aus. Darin liegt der Unterschied.
Statt immer das Gleiche zu replizieren, wüssten viele gerne einmal, welche argumentativen Schlussfolgerungen Sie aus der immer gleichen Theorie ziehen. Denn erst dann kommen wir einen Schritt weiter.
Ja, ich frage mich auch die ganze Zeit: Wo ist die Relevanz dieser Überlegungen? Welche Probleme bringt das „Unverständnis“ mit sich, Giralgeld für Geld zu halten?
„Schuldbefreiend“ kann ich mit Dollars oder Goldmünzen oder Kauri-Muscheln zahlen, wenn der Gläubiger das akzeptiert. Nur wenn er das nicht tut – Zentralbankgeld MUSS er nehmen. Das ist das ganze Geheimnis hinter dessen „schuldbefreiender“ Wirkung.
Falls es wirklich den Zusammenhang zwischen Ihren geldtheoretischen Überlegungen und Target-2 gibt, den Sie weiter oben angedeutet haben, würde ich den gern verstehen. Dann hätten wir eine Relevanz.
Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Sie schreiben weiter oben: Schuldbefreiend“ kann ich mit Dollars oder Goldmünzen oder Kauri-Muscheln zahlen, wenn der Gläubiger das akzeptiert.
Damit sagen Sie genau das, was ich ihnen zu erklären versuche. Sie zahlen schuldbefreiend eine Geldschuld mit dem was als Inhalt der Schuld/Forderung ausgemacht ist. Mit einer Schuld/ Forderung geht das nicht, nur mit deren Inhalt. Eine Geld-Schuld/Forderung ohne Inhalt ist keine. Der Schuldner schuldet keine Schuld, sondern deren vereinbarten Inhalt (Dollar, Goldmünzen oder Kauri-Muscheln), wenn Sie es bar zur Verfügung haben. Dieses Zahlungsmittel befindet sich aber nie auf ihrem Konto. Dort befindet sich nur eine Sichtforderung darauf.
Auf ihrem Konto in Deutschland haben Sie kein Geld, sondern eine Sichtforderung auf Geld und wenn Sie die von ihrem Konto bei der Bank A auf das Konto ihres Gläubigers bei der Bank B umbuchen, hat ihr Gläubiger eine Forderung gegen seine Bank, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Damit ihr Gläubiger diese Forderung z.B. in bar verfügen kann, muss seine Bank über diesen Betrag in Zentralbankgeld verfügen. Deshalb verlangt bei bargeldloser Überweisung Bank B von ihrer Bank A einen Ausgleich auf den Referenzkonten beider Banken bei der Zentralbank. D.h. bei Bank A vermindert sich in Höhe des Betrages die Zentralbankgeldmenge und bei Bank B nimmt es in Höhe des Betrages zu. Erfolgt diese Transaktion nicht, ist ihre Überweisung allein keine schuldbefreiende Bezahlung.
@ popper
Ist richtig, aber nicht unser Thema: Unternehmenssteuern.
Ausgangspunkt war Ihre These, auch in unserem Geldsystem (also nicht nur bei Vollgeld) kann Geldschöpfung nur die Zentralbank, nicht die Geschäftsbanken.
Was ist Ihrer Meinung nach falsch an folgendem Beispiel: Die Geldmenge M1 beträgt X Euro. Jetzt überziehe ich mein Girokonto um 10000 Euro. M1 ist jetzt X+10000 Euro. Keine weitere Bank involviert, kein Clearing erforderlich. (Die Mindestreserve ist inzwischen so minimal, dass man sie außer Acht lassen kann).
Die 10000 Euro gehen jetzt in den Wirtschaftskreislauf. Dabei ist es vollkommen egal, dass dies nur eine „Forderung auf Zentralbankgeld“ ist oder einfach „Geld“. Sie sind sehr stolz auf diese Unterscheidung, aber für unser Thema ist sie leider völlig irrelevant.
Deshalb der seltene Fall, dass ich mich Stefan Pietsch anschließe: Weiter!
Was ist Ihrer Meinung nach falsch an folgendem Beispiel: Die Geldmenge M1 beträgt X Euro. Jetzt überziehe ich mein Girokonto um 10000 Euro. M1 ist jetzt X+10000 Euro. Keine weitere Bank involviert, kein Clearing erforderlich (…) Die 10000 Euro gehen jetzt in den Wirtschaftskreislauf. Dabei ist es vollkommen egal, dass dies nur eine „Forderung auf Zentralbankgeld“ ist oder einfach „Geld“.
Sie sollten sich Zeit lassen, um nicht Behauptungen zu konstruieren, die zeigen, dass Sie nur über das, was ich schreibe, wütend sind. M1 setzt sich zusammen aus M0+M1, das sind: einerseits Banknoten und Münzen, die sich im Umlauf außerhalb des Bankensystems (bei Nicht-Banken) befinden (also ohne Kassenbestände der Geschäftsbanken, aber mit Banknotenumlauf im Ausland) + der Zentralbankgeldbestand der Kreditinstitute und andererseits Sichteinlagen der Nichtbanken) was ein Zusammenschluss von Komponenten beinhaltet, die nicht zusammenpassen. M0 ist eine physische Sache wogegen die Sichteinlagen der Nichtbanken eine Schuld beinhalten. Damit unterliegen schon rein juristisch zwei unterschiedlichen Rechtsgebiete vor, also befinden wir uns im Sachen- bzw. Schuldrecht. Die Konstruktion von M1 hat vor allem etwas mit der sogenannten Quantitätstheorie zu tun, die nachweisen will, wie hoch der Bedarf an Geld in einer Volkswirtschaft ist, weil man glaubt, Geld sei eine Ware und eine Steuerung der Geldmenge verhindere Inflation. Dass das nach QE abgehakt ist ist, muss ich hier nicht weiter ausführen. Ich will das hier nicht weiter ausführen.
Zwischenbemerkung: Wenn Sie den Standpunkt vertreten, dass es jenseits der Forderungen (Sichteinlagen) kein Zentralbankgeld gibt, dann haben Sie keine Antwort mehr auf die Frage, auf was dann die Sichtforderungen lauten.
Wenn Sie bei ihrer Bank ihr Konto mit 10.000.- €, dann entsteht ebenso ein Kredit, nämlich ein geduldeter. Und es entsteht genau, wie bei jedem Kredit ein Schuldverhältnis von gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten. Das keine weitere Bank involviert ist, widerlegt doch nicht meine Beschreibung, dass bei Überweisungen zwei Gleichschritte notwendig sind, dass ich schuldbefreiend zahlen kann. Aus ihrer Schilderung geht bis dahin nur hervor, dass bei der Bank eine Bilanzverlängerung entsteht, also Erhöhung der Bilanzsumme und damit auch von M1. Aber es kommt zu keiner Ausweitung des Zentralbankgeldes in bar oder unbar.
Wenn Sie das Geld in den Wirtschaftskreislauf geben, um etwas damit zu zahlen, dann können Sie das in bar tun, indem Sie Zentralbankgeld am Bankschalter oder aus dem Geldautomaten holen oder eben per Überweisung zahlen. Eine Barzahlung beim Verkäufer erfolgt immer in Zentralbankgeld. Im Falle einer Überweisung findet das Clearing so statt, wie ich es weiter oben geschildert habe.
Ich bin nicht „wütend“, nur ratlos. Die juristische Bewertung (“ Wir sind im Schuldrecht“) zweifle ich doch gar nicht an, nur deren ökonomische bzw. politische Relevanz.
Interessanter ist die Frage, ob die Fisher’sche Verkehrsgleichung durch QE tatsächlich erledigt ist. Tatsächlich hat es keine Inflation i. S. der Verbraucherpreise gegeben. Aber was ist mit den Immobilien- und Aktienmärkten? Die Null-Zins-Politik hat die Nachfrage in diese Bereiche verschoben. Aber das ist wohl nicht die ganze Antwort. Wenn Ihr Ansatz dazu eine Erklärung böte, hätte sich die Diskussion gelohnt.
Ihre Mahnung fällt auf Sie zurück. Sie und auch @Citizen replizieren immer Dasselbe, ich beschreibe nur, was längst auch Standard bei der BuBa ist. Eine Sichteinlage auf dem Konto ist eine Forderung auf Geld, d.h. diese Forderung beinhaltet etwas, was ich noch nicht besitze, was ich noch nicht besitze, mit dem kann ich auch nicht schuldbefreiend zahlen, selbst wenn ich sie von Konto zu Konto umbuche. Nur der Inhalt der Forderung kann das, und dieser ist Bar- bzw. unbares Zentralbankgeld. Wer sich weigert, diese Schlussfolgerung mitzugehen, verschließt sich der schuldrechtlichen Logik.
Okay, weiter!
Giralgeld darf nicht Geld genannt werden, weil es kein Zentralbankgeld ist – ist das die Quintessenz?
Das können Sie Beide alles hier nachlesen: https://www.bundesbank.de/de/service/schule-und-bildung/schuelerbuch-geld-und-geldpolitik-digital/vertiefung–geldschoepfung-und-target2-ueberweisungen-614502
Was soll denn dieser Stumpfsinn, Herr Pietsch?
Wenden Sie Ihre Theorie / Ihr Wissen an, argumentieren Sie damit. Können wir auf Unternehmenssteuern verzichten, weil das Geld ohnehin vom Staat verliehen ist? Warum sollte eine Erhöhung von Unternehmenssteuern sinnvoll sein, wenn ohnehin die Gelddruckmaschine unendliche Möglichkeiten hat? Und wie ist der Reichtum in die Welt gekommen und warum wird er nur auf die ohnehin schon Vermögenden verteilt?
Bitte, auf all das können Sie, abgeleitet von Ihrer Theorie / Wissen, argumentieren. Aber die Zeit der immer gleichen Belehrungen sollte irgendwann mal vorbei sein.
Leider hatten wir es in der Vergangenheit hier im Block des Öfteren, dass jemand eine von einem Wissenschaftler entwickelte Theorie herunterbeten konnte, dann aber an Erklärungen scheiterte, Stichwort Saldenmechanik. Ich finde so etwas nicht besonders ergiebig.
@CitizenK
Giralgeld darf nicht Geld genannt werden, weil es kein Zentralbankgeld ist. – ist das die Quintesenz?
Nennen können Sie das, wie immer Sie wollen, das geschieht ja auch ständig. Das adressiert nur nicht den Unterschied zwischen ‚Giralgeld‘ und Zentralbankgeld als gesetzliches Zahlungsmittel einer Geldschuld und seine Bedeutung im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Sonst kämen Sie auch nicht auf die Idee, zu behaupten, eine Bank zahle ihre Löhne mit Giralgeld, was sogar die BuBa als falsch bezeichnet. Oder die Banken würden Geld aus dem Nichts schöpfen, mit dem man zahlen kann. Das kann nur der Emittent und der heißt Zentralbank. Ich kanns nicht ändrrn, ist so.
Oder die Banken würden Geld aus dem Nichts schöpfen, mit dem man zahlen kann.
Also kann ich mit einem Kredit bei Bank XY gar nicht bezahlen? Warum in Herrgottsnamen sollte dann irgendjemand dort Giralgeld leihen und wieso vergeben die Kredite.
Wenn zusätzlich das „Geld“ auch noch über x Konten gebucht wird, kann überhaupt noch irgendjemand beurteilen, welcher Teil „echt“ und welcher bloss „Giralgeld“ ist?
Nein, die Banken gleichen erst untereinander die Forderungen aus und erst der Rest muss über die Zentralbank laufen. Das ist aber meist nur ein Bruchteil der Hin-und Herüberweisungen.
Vor allem tut es rein gar nichts zur Sache.
Viel mehr würde mich interessieren, ob die Ansicht von Dennis geteilt wird, nachdem alle Kosten (Herstellung, Gehälter, Gewinn etc.)eines Produktes im Preis schon drin sind. Dann nämlich erübrigen sich sofort alle Rufe nach Umlegung auf Verbrauchssteuern.
Also kann ich mit einem Kredit bei Bank XY gar nicht bezahlen?
Ja, mit einem Kredit können Sie bei Bank XY nichts zahlen, das geht nur mit Zentralbankgeld. Ein Kredit ist eine Forderung gegen die ihre kreditgebende Bank und kein Geld. Damit können Sie ihre Bank in einem ersten Schritt anweisen, an Bank XY einen x-Betrag zu zahlen. Im zweiten Schritt erfolgt zwischen den Banken der Ausgleich. Wenn dieser erfolgt ist, haben Sie schuldbefreiend gezahlt, wenn nicht, schulden Sie den Betrag immer noch.
Nein, die Banken gleichen erst untereinander die Forderungen aus und erst der Rest muss über die Zentralbank laufen. Das ist aber meist nur ein Bruchteil der Hin-und Herüberweisungen.
Damit bestätigen Sie doch mein Reden. Ausgeglichen muss immer werden, egal wie und wo, spätestens am Tages- oder Fristende. Und das in Zentralbankgeld.
Ja, mit einem Kredit können Sie bei Bank XY nichts zahlen, das geht nur mit Zentralbankgeld.
Das stimmt schon nicht, denn ich kann mit dem Kredit der einen Bank den Kredit einer anderen ablösen. Mein Gehalt bekomme ich auch nur gutgeschrieben und nicht ausbezahlt, ich bekomme keinen Cent Zentralbankgeld in die Hand. Und mit der Gutschrift auf meinem Konto kann ich den Kredit wiederum ablösen. Alles ohne den Fluss von Münzen und Scheinen.
@Pietsch
Ein Kredit ist kein Geld, sondern eine Forderung gegen ihre Bank auf Geld. Ich habe ja oben bereits geschrieben: Wenn Sie den Standpunkt vertreten, dass es jenseits der Forderungen (Sichteinlagen, Kredit) kein Geld mehr gäbe, dann hben Sie keine Antwort mehr auf die Frage, auf was dann die Sichtforderung/Kredit lauten.
Was Sie in die Hand nehmen oder nicht ist unerheblich. Ohne das gesetzliche Zahlungsmittel Zentralbankgeld können Sie in unserem zweistrufigen Zahlungssystem nicht zahlen. Und in den Händen können Sie nur bares Zentralbankgeld haben, kein unbares Zentralbankgeld. Nur, im Interbankenverkehr kursiert ZBG bar-, aber nicht zentralbankgeldlos. Übrigens die einzige Form von Buchgeld, das bargeldlos zirkuliert und von der Zentralbank oder EZB emittiert wird. Zwischen Geschäftsbanken und Nichtbanken zirkuliert kein bargeldloses Zentralbankgeld.
Mein Gehalt bekomme ich auch nur gutgeschrieben und nicht ausbezahlt, ich bekomme keinen Cent Zentralbankgeld in die Hand.
Bravo! Sie benutzen und nehmen auch bei Überweisungen kein Zentralbankgeld in Anspruch oder in die Hand. Aber die Bank ihres AG bringt ihrer Bank Zentralbankgeld auf deren Referenzkonto bei der ZB gut. Ohne das überlässt ihnen ihre Bank kein Verfügungsrecht oder das Recht, dieses bar abzuheben. Es ist so, ich kanns nicht ändern.
Argumente aus der Grundsteuer-Debatte, die auch hier nicht ohne Relevanz sind:
„…. auch im Sinne der fiskalischen Äquivalenz eine gute Steuer. Dort, wo öffentliche Leistungen erbracht werden, wird die Last der Finanzierung größer….. Bisher ist es ein „free lunch“, wenn eine öffentliche Infrastruktur eingerichtet wird. Eine größere Budgethoheit von Bürgerinnen und Bürgern stärkt auch kommunale Demokratieprozesse – dazu gibt es einige empirische Evidenz.“
Ich hab‘ das satt mit diesem Link-Theater. Da blickt ja keiner mehr durch.
@CitizenK
M * V= Y * P
Die Quantitätstheorie, auf die Sie sich hier beziehen, ist bei sachlicher Betrachtung nie eine Theorie gewesen, sondern eine schlichte Identität. Friedman u.a. wollten damit beweisen, dass nicht Preise und Löhne, sondern allein die Steuerung der Geldmenge inflationsbestimmend ist. LTRO und QE haben das nun eindrucksvoll widerlegt.
Was die Null-Zins-Poitik angeht, glaube ich, dass Sie die damit zusammenhängende Chronolgie nicht zutreffend beschreiben. Die Zinspolitik ist eine direkte Folge der Austerität in Europa und die damit einhergehende Deflation.
Das Senken des Zinses war ein neoklassischer Versuch, die Ware Geld billiger zu machen und damit Investitionen anzuregen. Funktioniert aber nicht, weil Liquidität kein Indikator für Rentabilität ist, denn die Möglichkeit, Gewinne zu generieren, hängt immer von der Möglichkeit ab, Investitionen zu amortisieren, was gerade durch Senkungen bei Löhnen, Renten und Sozialtransfers konterkariert wird. Renditen können erzielt werden, wenn Staat oder Unternehmen bereit sind in die Verschuldung zu gehen.
Das Ausland als Schuldner ist kein nachhaltige Alternative, was zur Zeit durch die Wachstumseinbrüche im Export deutlich wird. Das Ausweichen in Aktien und /oder Immobilien erzeugen Fehlallokationen, die den nächsten Zusammenbruch sozusagen vorprogrammieren. Die extrem falsche, weltweite Wirtschaftspolitik erzwingt einen Paradigmenwechsel, der sich nur langsam vollzieht.
Der Neoliberalismus mit seinem Pendant Finzialisierung wird durch ein völlig anderes Verständnis von Ökonomie abgelöst. Wobei die Erkenntnisse eines neuen Geldsystems eine herausragende Rolle spielen werden.
Fragen eines Zeitung lesenden Staatsbürgers:
In den USA wurde die Körperschaftsteuer von 35 auf 21 Prozent gesenkt. Danach wurden Gewinne aus Steueroasen zurückverlagert, aber nicht investiert, sondern für Dividenden und Aktienrückkäufe verwendet. Bei den Löhnen tat sich nichts. Dafür gibt es ein riesiges Loch im Haushalt.
Der das sagt, hat (im Gegensatz zu mir) Zugang zu entsprechenden Datenbanken. Und er sagt weiter: „Wir müssen uns daher von der Vorstellung trennen, dass man Infrastruktur gegen Sozialausgaben ausspielen kann“.
Wenn einer der „100 einflussreichsten Ökonomen Deutschlands“ (FAZ-Ranking von 2018) das sagt – hat das nicht Gewicht?
Ich kann wenig Gehaltvolles über die Trump’sche Steuerreform sagen, deswegen habe ich es auch nicht getan. Dennoch gibt es zu Ihrem Einwand einiges bemerken:
a) Über eine Behauptung ohne jede Quellenangabe, ohne Namensnennung, ohne Studienbezeichnung lässt sich nicht begründen, ob eine Aussage substanziell ist. Schließlich beziehen sich auch Milliarden Menschen auf Gott, ohne dass dies die geringste Beweiskraft hätte.
b) Ich habe vor längerer Zeit einen kritischen Einwand dazu gelesen, dass sich zunehmend Medien (und auch Politiker und andere) auf die vermeintliche Fachkompetenz von Wissenschaftlern aus dem ökonomischen Bereich berufen. Doch wenn ein Wissenschaftler seine Meinung abgibt, so ist das nicht sonderlich mehr wert als jede andere Meinung. Ich habe das immer beherzigt. Wenn ich andere mit ihrer Meinung zitiere, so soll dies nicht gleichbedeutend mit den 10 Geboten sein.
c) Ökonomen unterscheiden zwischen kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Effekten. Ich halte wenig von der Bewertung von Kurzfristeffekten und lasse diese in meinen Artikeln (weitgehend) außen vor. Welche Wirkung die Trump’schen Reformen wirklich haben, darüber lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt wenig empirisch sagen. Jedenfalls ist der Effekt der Aktienrückkäufe nicht neu und damit nicht von der Steuerreform initiiert. Einen solchen Rückschluss halte ich für unstatthaft. Und wenn Sie auf die Dividenden zu sprechen kommen: Nach Ansicht der Fans der Saldenmechanik ist genau das positiv zu bewerten, führen erhöhte Ausschüttungen doch dazu, dass die Wahrscheinlichkeit der Verschuldung des unternehmerischen Sektors steigt. Wie Sie möglicherweise wissen, halte ich von der Theorie ziemlich wenig.
Ich verstehe wirklich nicht, was mit der Behauptung, „Infrastruktur gegen Sozialausgaben ausspielen“ gemeint sein könnte. So wie es da steht, halte ich es für eine Bullshit-Argumentation. Wie der Artikel zeigt, sollen Gewinne nicht steuerlich entlastet, sondern das Prozedere einfacher und am Ende gerechter gestaltet werden.
„In den USA wurde die Körperschaftsteuer von 35 auf 21 Prozent gesenkt.“
Schon mal gut.
„Danach wurden Gewinne aus Steueroasen zurückverlagert, aber nicht investiert, sondern für Dividenden und Aktienrückkäufe verwendet.“
Wesentlich ist erst einmal, daß die Gewinne zurückverlagert wurden. Das ist nämlich der wesentliche Zweck der Übung, es werden entsprechend auch Steuereinnahmen zurückgeholt.
Was die Firmen dann machen ist natürlich unterschiedlich und hängt davon ab, ob sie in ihrem Geschäftsfeld zusätzliche Expansionsideen haben. Nur wenn die da sind, werden sie auch investieren. Ansonsten geben sie das Geld an die Aktionäre zurück (Dividenden und Aktienrückkauf sind da nur Varianten) und die werden das dann anderswo investieren.
„Bei den Löhnen tat sich nichts.“
Wieso auch? Wir reden hier über Gewinnverwendung, also den Rest des Geldes der noch übrig bleibt, nachdem alle Löhne ausbezahlt wurden. Es gibt keinen Grund an der Lohnstruktur etwas zu ändern, das ist auch nicht Absicht solcher Steueränderungen.
„Dafür gibt es ein riesiges Loch im Haushalt.“
Aber nicht wegen der Körperschaftssteuer.
„dass man Infrastruktur gegen Sozialausgaben ausspielen kann“.
Das ist eine sehr merkwürdige Aussage. Die Art der Steuererhebung hat mit der späteren Verwendung nichts zu tun. Und natürlich konkurrieren in einem staatlichen Etat automatisch ALLE Ideen, wofür man Geld ausgeben könnte. Das ist kein“ gegeneinander ausspielen“ sondern logische Folge der Tatsache, daß jeder Dollar nur für einen Zweck ausgegeben werden kann.