Pfad zur Staatsbürgerschaft?

In der Geschichte um die 15jährige Gymnasiastin Bivsi R., die aus dem Unterricht geholt, abgeschoben und nun wieder zurück nach Deutschland gebracht wurde, jagt eine Enthüllung die nächste – und jede widerlegt die vorherige. Die FAZ hat nun in einem dreiseitigen Porträt die Schlussfolgerung gezogen, dass alles mit rechten Dingen zuging, sämtliche Kommissionen und Härtefallanträge ausgeschöpft waren und dass das Mädchen vor allem „ein Opfer seiner Eltern“ sei, weil diese jahrelang die Behörden belogen haben, um nicht abgeschoben zu werden. Der Fall zeigt die vielen Probleme und Widersprüche des Asyl- und Aufenthaltsrechts in Deutschland. Ein konkretes Aushängeschild für seine Ungerechtigkeiten dagegen ist er nicht: Bivis Eltern hatten von vornherein keinen Anspruch, und als sie ihre Tochter bekamen war ihr Antrag schon seit drei Jahren negativ beschieden. Insofern ist sie tatsächlich ein Opfer ihrer Eltern. Sehr wohl allerdings dient der Fall als Aushängeschild für ein ganz anderes Problem: wen schiebt man eigentlich ab, und nach welchem Prinzip?

Denn auch wenn es natürlich Opportunismus der beteiligten Politiker ist, die dem öffentlichen Druck nachgegeben haben: es macht wirklich keinen Sinn, eine Schülerin, die in Deutschland geboren wurde, ihr „Heimatland“ nie gesehen hat und auf dem besten Weg zum Abitur ist, abzuschieben. Es ist menschlich grausam und gesellschaftlich doof. Mir scheint das Hauptproblem in diesen und in vielen anderen solchen Fällen (man denke nur an die streichelnde Merkel) zu sein, dass wir in Deutschland keinen vernünftigen „patch to citizenship“ haben, wie das im Englischen gewohnt griffig umschrieben wird.

In der Einwanderungsdebatte heißt es immer wieder, dass man ja talentierte und leistungswillige Leute unbedingt haben wolle. In üblich deutscher Manier scheiterte eine Green-Card-Initiative an bürokratischem Klein-Klein und zu eng gezogenen Regularien. Auf der anderen Seite, und auch da haben die Opportunisten in Bivsis Fall Recht, erlaubt unser System Kriminellen jahrelangen, wenn nicht jahrzehntelangen Aufenthalt in Deutschland wenn sie nur ihre Rechte kennen und ihren Pass weggeworfen haben. Aus rechtsstaatlichen Gründen lässt sich gegen letzteres wahrscheinlich nur wenig ausrichten, aber ersteres Problem könnte angegangen werden, um die aktuell reichlich arbiträre Abschiebepraxis pragmatischer zu gestalten. Dies ließe sich auch mit einer Verschärfung verbinden, wie wir gleich sehen werden.

Was mir vorschwebt – und das ist nur eine grobe Skizze, ich bin kein Einwanderungsjurist – wäre ein Pfad, an dessen Ende die deutsche Staatsbürgerschaft steht und der auf der Erfüllung bestimmter Kriterien beruht, die viele andere Länder für die Gestaltung ihres Einwanderungssystems benutzen. Ich mache hier drei relevante Subsets aus.

  1. Migrantenkinder unter 18 Jahren, die ein Gymnasium oder eine vergleichbare Schule besuchen, sind vor Abschiebung geschützt. Ihre Eltern (zwangsläufig) auch. Erreichen sie das Abitur oder die Fachholschulreife, erhalten sie direkt die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit dieser können sie dann wie jeder Staatsbürger für ihre Eltern bürgen, so diese keinen eigenständigen Aufenthaltstitel erworben haben oder im Land bleiben wollen. Diese Methode hat den Vorteil, dass Migranten mit Kenntnissen, die gesellschaftlich allgemein als wertvoll anerkannt werden, einen klaren Weg haben, im Land zu bleiben. Dazu kommt, dass man klar kommuniziert, was man in der Gesellschaft als wertvoll erachtet. Sie hat aber auch zwei massive Nachteile. Einerseits lastet die gesamte Verantwortung für den Aufenthalt nun auf einem Kind, was seelisch sicherlich problematisch ist. Und zum anderen hängt der komplette Aufenthaltstitel an einer eher neoliberal angehauchten Nützlichkeitserwägung, klebt quasi dem Asylrecht ein Preisschild auf. Letzteres scheint mir weniger bedeutsam, weil sich die drei Vorschläge komplementär zum bisherigen System verstehen, nicht ersetzend.
  2. Migranten über 18 Jahren, die einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, deren Gehalt/Lohn eine bestimmte Grenze überschreitet (über Armutsgrenze, unter Durchschnittslohn), werden vor Abschiebung geschützt. Sobald sie diese (oder andere) Beschäftigungen eine bestimmte Zeit (irgendwo zwischen 10 und 20 Jahren) ausgeübt haben, erhalten sie die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Vorteil hier ist, dass diese Menschen dem Staat ohnehin keine Kosten verursachen und es daher wenig Grund gibt, sie abzuschieben. Gleichzeitig sorgt der Mindestverdienst dafür, dass sie nicht als Lohndrücker eingesetzt werden können. Der Nachteil ist einmal mehr die Bindung an Arbeit, und natürlich kann ein Arbeitgeber den prekären Status zur Erpressung nutzen. Der rechtliche Rahmen ist zudem ebenfalls hoch problematisch, denn solche Jobs sind natürlich in diesem Aufenthaltsstatus nur schwer zu erlangen. Hier hilft 3.
  3. Migranten über 18 Jahren, die keinen Job nach 2. haben, können sich für einen neu zu schaffenden Dienst verpflichten, der sich in etwa am alten Zivildienst orientiert. Hier erhalten sie, so notwendig, Bildungsbestandteile (wenn diese nicht bereits nachgewiesen werden können: das typische VAB-Programm, also Deutsch, Staatsbürgerkunde, etc) und arbeiten in gemeinnützigen Stellen, die nicht durch normale Arbeitsverhältnisse abgedeckt werden (erneut um Lohndrückerei zu vermeiden). Das entlastet den sozialen Sektor und andere wenig attraktive, aber dringend benötigte Berufsfelder. Für die Arbeit erhalten die Migranten eine Art Taschengeld, der Rest wird über die üblichen Sozialleistungen abgedeckt. Teilnehmer können diesen Dienst jederzeit beenden, wenn sie sich für 2. qualifizieren, oder wenn sie keine Lust mehr haben. Die Dauer ist identisch mit 2., am Ende steht die Staatsbürgerschaft. Die Idee ist hier, dass selbst wenn eine Person dann keine Anstellung mehr bekommt und in die Sozialsysteme rutscht, sie trotzdem 10-20 Jahre lang der Gesellschaft gedient hat – der Gewährung der staatsbürgerlichen Rechte steht also eine Leistung gegenüber, es ist kein Gnadenakt. Der Vorteil ist, dass einerseits die Leute etwas vernünftiges zu tun bekommen und selbst wenn sie keine Aussicht auf Abitur haben einen klaren Pfad zur Staatsbürgerschaft (wenn auch steinig) haben. Der Nachteil ist, dass die Sektoren, in denen sie eingesetzt werden, wahrscheinlich einen Imageabfall erleben und natürlich Leute dabei sein werden, die nicht vernünftig arbeiten und hoffen, so durchzurutschen. Aber das hat man in jedem System und jedem Job und lässt sich nie vermeiden.

Ein letzter, von den drei Punkten unabhängiger Schritt wäre, dass Kinder, die in Deutschland geboren werden, auch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Das würde einigen Absurditäten bereits den Riegel vorschieben und ein klares Signal setzen, dass Einwanderung nach Deutschland mit der Staatsbürgerschaft verbunden sein soll, statt diese merkwürdigen Zwitterkonstruktionen zu erhalten.

Dieses System ist sicherlich nicht perfekt und hat vermutlich noch eine ganze Latte bisher nicht erwähnter Nachteile, auf die die Kommentatoren hinweisen werden. Ich denke aber, dass es das aktuelle Problem deutlich entschärfen könnte und zudem eine Identifikationsmöglichkeit für Migranten mit einem Staatswesen dient, das ihnen sonst eher adverserial gegenübertritt. Der Integration kann das nur gut tun. Gleichzeitig sorgt die Koppelung an Arbeit/Bildung dafür, dass Ressentiments in der deutschen Gesellschaft niedrig gehalten werden, weil man klar kommuniziert, dass den Migranten nichts hinterhergeworfen wird. Sie müssen es sich verdienen, es steht eine klare Gegenleistung gegenüber. Das sollte der politischen Durchsetzbarkeit spürbar helfen. Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass all das ergänzend zu verstehen wäre. Wessen Asylantrag anerkannt wird oder wer auf die bisherige Methode die deutsche Staatsbürgerschaft erhält kann dies natürlich auch weiterhin tun. Zudem sind alle diese Wege rein freiwillig. Nun bin ich auf euer Feedback gespannt.

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  • Wolf-Dieter Busch 6. August 2017, 21:17

    „Auf der anderen Seite (…) erlaubt unser System Kriminellen (…) jahrzehntelangen Aufenthalt in Deutschland (…)“

    Ist das Fehlverhalten von Bivsis Eltern tatsächlich kriminell im Sinn des Strafrechts? Oder nicht eher eine Ordnungswidrigkeit? Eine Abschiebung ist nämlich keine Straf-, sondern nur eine Zwangsmaßnahme. Lieber Stefan!

    • Erwin Gabriel 7. August 2017, 05:10

      Bezug nicht verstanden

    • Stefan Sasse 7. August 2017, 06:26

      Das bezog sich nicht auf die Familie. Aber es ist irrelevant, so oder so verhielt sich ihr Vater nicht gesetzeskonform und belog die Behörden. Das muss ein Ausschlusskriterium sein.

      • Wolf-Dieter Busch 7. August 2017, 11:47

        In mir steckt wohl zu viel Juristenblut … ich hätte die Bezeichnung „Schlimmer Finger“ verwendet.

        Aber ok.

  • Ralf 7. August 2017, 00:58

    Volle Zustimmung zu dem Artikel!

    Ich war von der Absurdheit des Falles Bivsi enorm geschockt, als ich davon hoerte. Ich glaube bei Maischberger gab es eine sehr interessante Debatte dazu. Wie man eine in Deutschland geborene und aufgewachsene, erfolgreiche Gymnasiastin in ein Land abschieben kann, in dem sie nie gewesen ist, dessen Sprache sie nicht spricht und dessen Kultur sie nicht kennt, ist mir voellig unerklaerlich. Und das passiert in einem Land, das darueber klagt, dass es so wenig berufsgeeignete, junge Menschen gibt. Manchmal kann man nur die Haende ueber dem Kopf zusammenschlagen …

  • Floor Acita 7. August 2017, 06:00

    Insgesamt sehe ich es ähnlich wie Ralf und stimme voll zu,
    nur 2 Anmerkungen. Im Fall Bivsi ist der Pfad (nicht Flicken) zur Staatsbürgerschaft irrelevant, bzw wäre für Ihre Eltern vlt irgendwann mal relevant gewesen. Sie selbst ist aber in Deutschland geboren und sollte m.E. sowieso Deutsche sein, sprich wir bracuhen endlich ein „birthright citizenship“ und müssen uns von irgendwelchen antiken (klingonischen) Blutprinzipien lösen. Was immer ihre Eltern getan haben sollte nicht ihr bereits qua Geburt angelastet werden.

    Zum anderen finde ich es hochinteressant wie unterschiedlich die Diskussion in Deutschland/Europa im Bergleich zu den USA geführt wird. Gerade dieser Tage ist sich die amerikanische mainstream-Presse ziemlöich einig, dass es eine extreme, autoritäre Zumutung ist von Einwanderern Englisch-Kenntnisse zu verlangen. Die historisch korrekte Anmerkung das Gedicht auf dem Sockel der Freiheitsstatue wäre nachträglich angebracht worden wurde zum Skandal und die prinzipielle Idee dass sich Einwanderungsgebote an die müden, armen, unterdrückten, den „elenden Abschaum“, Heimatlose und Umhergetriebene richtet (und gerade nicht als von vornherein feststehende „wertvolle“ Leistungserbringer) scheint ausser Frage zu stehen. In Deutschland hingegen werden solche Ideen schon beinahe als linksextrem eingestuft und die Bindung an Deutschkenntnisse und bestimmte andere Kenntnisse/Fähigkeiten scheinen größtenteils konsens zu sein.

    Wie gesagt ich rede von der öffentlichen Diskussion und ich rede sehr wohl auch im amerikanischen Fall von Einwanderung, nicht Asylrecht. Aber irgendwie sagen Leute in Deutschland immer Amerika sei das konservative Land…

    • Stefan Sasse 7. August 2017, 06:27

      Ja, die Diskussion ist echt weird.

    • Erwin Gabriel 14. August 2017, 21:13

      @ Floor Acita 7. August 2017, 06:00

      …die prinzipielle Idee dass sich Einwanderungsgebote an die müden, armen, unterdrückten, den „elenden Abschaum“, Heimatlose und Umhergetriebene richtet (und gerade nicht als von vornherein feststehende „wertvolle“ Leistungserbringer) scheint ausser Frage zu stehen. In Deutschland hingegen werden solche Ideen schon beinahe als linksextrem eingestuft…

      Als das galt, waren die USA aus Sicht der Amerikaner ein Land mit viel Platz und zuwenig Menschen. Kann man von Deutschland nicht gerade behaupten.

      Zweiter Punkt war, dass man in den USA so etwas wie „Sozialhilfe für alle“ nicht hatte. Wer seinen Lebensunterhalt nicht verdienen konnte, verhungerte eben.

      Dritter Punkt: Das waren damals sehr brutale Zeiten; In den einzelnen Vierteln kämpften Polen gegen Iren gegen Deutsche gegen Juden gegen …
      (siehe Filme wie „Gangs of New York“).

      Selbst wenn man auch hier langsam wieder, zumindest in den großen Städten, auf Clans stößt, ist das Leben hier viel zu zivilisiert und reglementiert, um sich ohne Regeln „Menschen schenken“ zu lassen, die sich dann nicht an die Regeln halten.

    • viggels 5. Oktober 2017, 09:44

      @ Floor Acita: Hallo! Interessanter Kommentar. Haben Sie nähere Informationen zur aktuellen Debatte um Paths to Citizenship in den USA?
      LG

  • CitizenK 7. August 2017, 06:40

    Es gab schon in den letzten Jahren vergleichbar absurde Fälle. Hier in der Region wurde ein bestens integrierter (Vereine) langjähriger Arbeitnehmer ( Kleinbetrieb) abgeschoben, obwohl sich sein Arbeitgeber über die Kammer („ich brauche den Mann“) und ein CDU-MdB (!) für ihn eingesetzt hatten. Gesetz sei Gesetz. Widersinnig. Würde ein Einwanderungsgesetz nach kanadischem Muster helfen?

  • Jens 7. August 2017, 08:17

    Die Zielrichtung der Vorschläge finde ich gut.

    Ich glaube aber, dass man Asylrecht und Zuwanderung rechtlich trennen muss. Ansonsten sind die Vorschläge nicht mal mehr eine Vision sondern nur noch pure Traumtänzerei. Unsere Verfassung und die Auslegung durch unsere Richter lässt da nicht viel Spielraum, bin da aber auch nur Laie.

    Asylanten, die ihre Pässe wegwerfen, die Behörden belügen oder sonst wie die Zusammenarbeit torpedieren, sollten meiner Meinung nach in geschlossen Lagern untergebracht werden. Diese Lager sollen keinerlei strafenden Charakter haben, aber klar signalisieren, du kommst nur nach Deutschland bei Kooperation. Ohne Abschrekung wird sich da nichts ändern.

    Das größte Ärgernis beim Asyl ist für mich, dass man Kleinkriminelle nicht einfach abschieben kann. Früher musste man letztinstanzlich zu DREI Jahren Haft verurteilt sein, bevor man abgeschoben werden konnte. Ich glaube (heißt nicht wissen) es wurde kürzlich auf ein Jahr reduziert.

    Man kann schön oft Sozialbetrug, Fahrraddiebstahl und Ladendiebstahl begehen bevor man in Deutschland ein Jahr Haft aufgebrummt bekommt.

    Ich finde drei solcher Vergehen und Tschüss.

    Die Asylanten kommen teilweise aus Ländern in denen die Sitten total verroht sind. Unser Rechtssystem, dass grundsätzlich auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft abzielt passt da einfach nicht. Für einen kleinkriminellen Asylanten, der von der Polizei beim klauen eines Fahrrad erwischt wird und nach Abklärung seiner Personalien die Wache wieder verlassen kann, ist das Rechtssystem einfach ein Witz und die Einladung zum weitermachen.

    Die Einwanderung (parallel zum Asyl) sollte sich klar nach der Bildung der Antragssteller richten und was wir in Deutschland brauchen.

    • Stefan Sasse 7. August 2017, 17:43

      Dass man da viele sinnvolle Reformen machen kann ist offenkundig. Ich bin nur sehr vorsichtig, wenn von „Verschärfen“ gesprochen wird, weil da häufig niedrighängende Früchte gepflückt werden. Dann schiebt man so Leute wie diese Familie ab und hat ne bessere Statistik, aber das Problem bleibt.

      • Jens 7. August 2017, 18:20

        Da stimme ich voll zu.

  • Stefan Pietsch 7. August 2017, 10:11

    Leider fallen Deine Vorschläge in die Kategorie: warum Deutschland kein Einwanderungsrecht braucht. Du möchtest, wie die meisten mit der gleichen Intension, eine weitere humane Möglichkeit schaffen, Zuwanderung nach Deutschland zu ermöglichen. Doch für das Humane sind das Asylrecht sowie der Flüchtlingsstatus da. Darüber hinaus darf es Zuwanderung nur nach Nützlichkeitserwägungen des aufnehmenden Staates geben. Das umschreibst Du mit neoliberal. Sorry, Migrationspolitik hat mal nichts mit Neoliberalismus zu tun.

    Diese harten Nützlichkeitserwägungen können wir in Mehrheit nicht ertragen, vor allem nicht mit den Konsequenzen. Wir hassen die Konsequenz. Kinder haben kein eigenes Bestimmungsrecht. Was Du überall in jedem sonstigen Bereich gelten lassen würdest, weil Dir etwas zu Herzen geht, gilt es nicht. Stell‘ Dir vor, Deine Minderjährigen Kinder würden beschließen, dass sie besser in Zürich lernen. Das Jugendamt entscheidet dann, dass Du in die Schweiz ziehen müsstest. Absurd? So sind Deine Vorstellungen.

    Selbst wenn dieses Mädchen in Deutschland eine Topausbildung machen würde – wofür der Steuerzahler in Vorleistung tritt: Wenn die Eltern auf Unterstützung angewiesen bleiben, ist das noch in der zweiten Generation ein gesellschaftliches Zuschussgeschäft. Erst in der dritten Generation, also um das Jahr 2060, 2070, können wir uns mit der Frage beschäftigen, ob das alles so sinnvoll war. Die Dinge müssen schon gut laufen, damit wir zu einem positiven Ergebnis unter dem Strich kommen. In den nächsten 20 Jahren jedenfalls wird die statistisch gemessene Armut in Deutschland zunehmen – wegen der Flüchtlinge. Und Lobbyverbände werden genau das wieder instrumentalisieren. Es sagt aber auch, dass die Migration, wie wir sie in Deutschland anpacken, einfach wenig ökonomischen Sinn ergibt.

    Auch in den USA kann ein Teenager nicht einfach einwandern, auch wenn er dort geboren ist. Da kleben immer noch Eltern dran. Anscheinend möchten manche eine Umkehrung des Ius sanguinis Prinzips: weil ein Kind eine bestimmte Nationalität hat, steht diese auch Vater und Mutter zu.

    • Jens 7. August 2017, 11:32

      Sehe ich ähnlich. Trotzdem finde ich Herrn Sasses Gedanken Forderung an die Bildungsanstrengung zu stellen und diese mit Bleiberecht zu belohnen gut.

      Formal gesehen haben sie sicher Recht Herr Pietsch, de facto ist es aber so, dass die meisten Asylanten doch sehr lange in Deutschland bleiben, da z.B. nicht in Kriegsgebiete abgeschoben werden darf.

      Es gilt abzuwägen ob Herrn Sasses Vorschläge die Bildungsanstrengungen der Asylanten insgesamt so weit steigern können, dass dies die Mehrkosten der hierfür ausgesprochenen zusätzlichen Bleiberechte trägt. Kurz der Vergleich, wir geben x% mehr Bleiberecht und dafür steigt das Bildungsniveau alle Asylanten um y% was uns auf so und soviel Jahre z% mehr oder weniger kostet.

      Ich will damit sagen den von ihnen prognostizierten Mehrkosten bis 2060 kann man etwas entgegen stellen. Wie man das Quantifizieren kann weiß ich leider nicht.

      • Stefan Pietsch 7. August 2017, 12:50

        Formal gesehen haben sie sicher Recht Herr Pietsch, de facto ist es aber so, dass die meisten Asylanten doch sehr lange in Deutschland bleiben, da z.B. nicht in Kriegsgebiete abgeschoben werden darf.

        Das ist doch Selbstbetrug. Wir haben hier nicht vor allem Flüchtlinge aus Kriegsgebieten. Die meisten Zuwanderer verschleiern ihre Identität, deren Klärung lange Zeit in Anspruch nimmt. Dann hat es der Rechtsstaat häufig versäumt festzustellen, über welchen Weg die Immigration erfolgte. Und dann gibt es noch Probleme mit den Staaten, die zur Rücknahme verpflichtet sind. An letzterem arbeitet die Bundesregierung.

        Stefan will eben kein Zuwanderungsrecht nach kanadischem oder australischem Vorbild schaffen. Ich kann mir das nicht erklären, vielleicht hätte er damit beginnen sollen, die Unterschiede und die Begründung für das weichere Immigrationsrecht zu erläutern.

        • Jens 7. August 2017, 17:16

          Das ich für eine getrennte Betrachtung und Behandlung von Asyl und Zuwanderung bin, hatte ich schon geschrieben. Insofern verstehe ich das mit dem Selbstbetrug nicht.

          https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154287/umfrage/hauptherkunftslaender-von-asylbewerbern/

          Die drei erstgenannten Herkunftsländer sind Syrien, Irak, Afganhistan. In allen drei herrscht Krieg. Auch in Afrika gibt es diverse Länder mit Bürgerkriegsähnlichen Zuständen.

          Während des auseinderbrechens Juguslawiens kamen die meisten Flüchtlinge von dort.

          Kriege, Bürgerkriege etc. befeuern die Zuwanderung nach Deutschland jedesmal. Auch hier ziehe ich mir den Schuh mit dem Selbstbetrug nicht an.

          Und Afgahnistan als ein sicheres Land zu bezeichen, ist einfach grotesk und nur dem Umstand geschuldet, weil der politische Druck hierzulande so hoch ist, die Asylantenzahl zu reduzieren.

  • Kirkd 7. August 2017, 12:15

    „Du möchtest, wie die meisten mit der gleichen Intension, eine weitere humane Möglichkeit schaffen, Zuwanderung nach Deutschland zu ermöglichen. “

    In den geschilderten Fällen geht es nicht um Zuwanderungsrechte, es geht um Menschen, die bereits im Lande sind. Auch Deine Unterstellungen sind absurd. Stefan beschreibt konkrete sehr sachliche Anknüpfungspunkte, wann Zugang zum Staatsbürgerschaftsrecht gewährt werden kann, der normalerweise nicht gewährt werden würde. Insfoern gehen Deine Vorhaltungen an den Punkten Stefans weitgehend vorbei. Niemand hat vorgeschlagen, dass Minderjährige einfach in ein fremdes Land ihrer Wahl einwandern können sollen.

    • Stefan Pietsch 7. August 2017, 12:39

      Bivsi hatte zu keinem Zeitpunkt einen legalen Aufenthaltsstatus, schon weil ihre Eltern diesen verunmöglicht haben. Ihr trotzdem Aufenthalt zu gewähren bestraft alle jene, die sich auf legalem Wege bemühen, in Deutschland ein Bleiberecht zu erhalten.

      Die Eltern der jungen Nepalesin haben alles getan, um trotz Fehlen jeder Rechtsgrundlage nicht das Land verlassen zu müssen. Dazu gehörten Passfälschung, falsche Angaben auf offiziellen Dokumenten, Erschleichung mehrerer Identitäten. Und das Ganze über einen Zeitraum von fast 20 Jahren.

      Stefan mag auch nicht das tun, was zu einem Einwandererland gehört: rigoros und klar zu sein gegen jene, die nicht die harten Aufnahmebedingungen erfüllen. Alles folgt dem Motto: irgendwo muss doch ein Weg sein. Das ist Recht nach eigener Moral.

      • Stefan Sasse 7. August 2017, 17:47

        Sorry, aber ich kann mich des Eindrucks nicht vewehren, du hast überhaupt nicht gelesen was ich geschrieben habe. Mein Artikel ist ausschließlich auf die Nützlichkeitserwägung ausgerichtet. Ich fasse das Netz weiter als du, weil ich grundsätzlich jedem das Bleiberecht zuspreche, aber eben – und das ist das entscheidende – gegen eine konkrete, einforderbare Gegenleistung, bei deren Nichterbringung das Bleiberecht erlischt.

        Und sorry, die Tour „das Mädchen nehmen wir ja gerne, aber die Eltern nicht“ ist intellektuell unaufrichtig. Dass eine Fünftklässerlin nicht ohne ihre Eltern im Land bleiben kann versteht sich von selbst. Und die Vergehen der Eltern hatte ich selbst kritisiert. Mein Problem ist, dass es keine vernünftige Methode gibt.

        • Stefan Pietsch 7. August 2017, 19:19

          Doch, natürlich habe ich Deinen Artikel aufmerksam gelesen. Höflich formuliert siehst Du das Einwanderungsrecht ungewöhnlich. Wer keine Erfahrung mit etwas hat, nimmt gerne eine Schablone und legt sie auf sein Problem. Das ist eine einfache und oft erfolgversprechende Methode. Ich hätte eine Begründung erwartet, warum Du auf Teufel komm raus ein sehr eigensinniges Recht der Immigration kreieren willst.

          Tatsächlich willst Du wie die meisten Deutschen keine Schmutzarbeit machen. Wie gute Führung, die daraus besteht, viel öfter nein als ja zu sagen, so ist ein gutes Einwanderungsgesetz eine negative Abgrenzung. Es sagt vor allem, wer nicht darunter fällt. Du konstruierst ein Geschäft auf Gegenseitigkeit (jemand gibt etwas, ansonsten Abschiebung). So funktioniert das aber nicht. Es geht allein, was nützlich für die aufnehmende Gesellschaft ist. Das ist die einzige Frage.

          Die 15jährige hatte von Beginn an kein Bleiberecht und bisher hat die deutsche Gesellschaft nur gegeben und das Mädchen profitiert. So hart ist das zu formulieren. Welches höhere Recht hat sie gegenüber der 15jährigen Serbin, deren Eltern konsequent vor 14 Jahren zurückgewiesen wurde und die nun statt aufs Gymnasium auf den Strich geht?

          • Stefan Sasse 8. August 2017, 12:55

            Keins. Ich will ein System, das denjenigen Leuten einen Pfad zur Staatsbürgerschaft (und damit auch zur Integration ins Staatswesen) eröffnet, die einen Beitrag zur Gesellschaft erbringen können. Bei Jugendlichen/Tweens ist der beste Indikator dafür der Bildungsweg. Er ist nicht perfekt, aber ohne Glaskugel wirst du kaum näher rankommen. Du kannst ja gern auch noch Schnitte voraussetzen (etwa einfach die Bafög-Regeln ansetzen), aber ich sehe nicht wie du darauf kommst dass ich hier einfach mit blauäugigem Augenaufschlag massig Leute reinlassen will.

            • Stefan Pietsch 8. August 2017, 12:59

              Warum nicht? Andere Systeme sind erprobt, Du willst etwas Neues, hast aber keine Erfahrung. Versuch‘ mal zu fliegen ohne erfahrenen Piloten.

  • Erwin Gabriel 7. August 2017, 18:21

    Ich stimme zu – wir brauchen ein sinnvolles Einwanderungsrecht, dass im Zweifelsfall auch durchgesetzt werden kann.

    Voraussetzungen sind: Wir haben Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge, illegale und legale Einwanderer. Diese Gruppen müssen zuerst einmal klar definiert und voneinander unterschieden werden.

    Für die Unterbringung von Asylbewerber sollte es eine europaweite Lösung geben; an den Ort / das Land der zugewiesenen Unterbringung sollten die Asylbewerber gebunden sein (auch unser Grundgesetz sieht Freizügigkeit nur für deutsche Staatsbürger vor).

    Kriegsflüchtlinge sollten wir unterstützen (hier ist eine europaweite Unterstützung wohl deutlich schwieriger). Aber solange es uns gut geht…
    Auch hier sollten alle Leute eindeutig erfasst und identifiziert sein; wer seine Herkunft nicht nachweisen kann, geht in ein Auffanglager. Die Zuweisung eines Aufenthaltsortes sollte bindend sein. Nach Beendigung der Kriegssituation geht es zwingend zurück.

    Illegale Einwanderung gehört konsequent abgewehrt. Legale Einwanderung ist hochwilkommen.

    Über die Feinheiten der Ausführungen kann man ja streiten, auch halte ich die in der aktuellen Situation auftretenden Einzelfälle nicht für hilfreich, eine angestrebte Veränderung der Gesetzeslage zu bestimmen.

    Doch bleibt die Tatsache, dass wir auf der einen Seite Zuwanderung brauchen, um den Betrieb hier daheim auf Dauer aufrecht zu erhalten. Auf der anderen Seite können wir es uns schlichtweg nicht leisten, einem jeden in der Welt, dem es schlechter geht als hier, und der es mit Hilfe von kriminellen oder halboffiziellen (NGO-)Schleppern hierher schafft, eine für ihn kostenlose Sozial- und Krankenversorgung angedeihen zu lassen.

    Ganz klar muss unter dem Strich für unser Land mehr heraus kommen, als wir für die betreffende(n) Person(en) aufbringen. Aber jeder, der hierher kommt und die Bereitschaft zeigt, seinen Beitrag zu leisten, sollte eine Chance bekommen. Sprache und hier in Deutschland sinnvoll einsetzbarer Beruf bzw. berufliche Tätigkeit, (oder, für Kinder und Jugendliche: Schul- bzw. und Ausbildungsplatz) sollten Pflicht sein; dass der Mindestlohn nicht unterschritten wird, halte ich für einen guten Punkt. Familienzuzug in dem Rahmen, wie der „Ernährer“ seine Familie unterhalten kann, sollte auch möglich sein.

  • Erwin Gabriel 7. August 2017, 18:24

    @ Stefan Sasse 7. August 2017, 17:47

    …weil ich grundsätzlich jedem das Bleiberecht zuspreche, aber eben – und das ist das entscheidende – gegen eine konkrete, einforderbare Gegenleistung, bei deren Nichterbringung das Bleiberecht erlischt.

    Zustimmung! Genau so!

    Wie die Gegenleistung aussieht, kann man ja trefflich ausdiskutieren; aber dass bei Nichterbringung kein Bleiberecht folgt, sollte selbstverständlich sein.

    • Stefan Sasse 8. August 2017, 12:57

      Ich halte das übrigens auch für den Weg für die gesamte Linke aus dem Dilemma der Einwanderungspolitik. Bringt Moral, Politik und Ökonomie unter einen Hut.

      • Erwin Gabriel 8. August 2017, 13:30

        Auch für Rechte 🙂

  • Ralf 8. August 2017, 02:33

    @ In Dubio

    Selbst wenn dieses Mädchen in Deutschland eine Topausbildung machen würde – wofür der Steuerzahler in Vorleistung tritt: Wenn die Eltern auf Unterstützung angewiesen bleiben, ist das noch in der zweiten Generation ein gesellschaftliches Zuschussgeschäft. Erst in der dritten Generation, also um das Jahr 2060, 2070, können wir uns mit der Frage beschäftigen, ob das alles so sinnvoll war. Die Dinge müssen schon gut laufen, damit wir zu einem positiven Ergebnis unter dem Strich kommen.

    Also auf den konkreten Fall Bivsi bezogen, um den es hier ja geht, ist Ihre Aussage nicht korrekt. Schon deshalb nicht, weil der Vater des Maedchens seit Jahren als Koch gearbeitet hat, damit seine Familie ernaehrt hat und von seinem Einkommen Steuern gezahlt hat. Diese Familie hat dem Staat nicht auf der Tasche gelegen, sondern die Gesellschaft ist durch die hart arbeitenden Einwanderer bereichert worden, die nebenher auch noch ein Kind gross gezogen haben. Dieses Kind geht auf den hoechsten Zweig des deutschen Schulsystems. Eine herausragende Leistung, denn bei Einwandererkindern ist das beileibe nicht die Regel.

    Aber selbst wenn ich mich auf Ihr fehlerhaftes Szenario der Debatte halber einlasse, macht Ihre Argumentation trotzdem keinen Sinn. Wenn die Familie die letzten 20 Jahre etwa von Hartz IV oder Sozialhilfe gelebt haette, dann waere dieses Geld jetzt naemlich weg. Auf Nimmerwiedersehen. Eine Abschiebung wuerde unserer Gesellschaft keine Rueckerstattung einbringen. Im Gegenteil. Durch eine Abschiebung wuerde der deutsche Steuerzahler lediglich sicherstellen, dass all das Geld, das zuvor in die Familie investiert worden war, aus dem Fenster geschmissen wurde. Wird der Familie hingegen ein Bleiberecht eingeraeumt, besteht – zumindest in diesem speziellen Fall – eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich unsere Investition amortisiert. Bivsi ist bereits 15 Jahre alt und ist, wie man hoert, eine erfolgreiche Schuelerin. Gegenwaertig deutet alles darauf hin, dass das Maedchen in 3 Jahren Abitur machen wird. Daran wird sich wohl ein Studium anschliessen. Kalkulieren wir weitere 5 Jahre dafuer ein. Anschliessend wird Bivsi, dann 23jaehrig, den Rest ihres Lebens in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen. Wenn sie mit 67 Jahren in Rente geht (und wahrscheinlich wird sich das Rentenalter bis dahin eher nach hinten verschoben haben), dann wird sie auf eine Erwerbskarriere von 44 Jahren zurueckblicken. Die Kosten ihrer eigenen Ausbildung und moegliche staatliche Unterstuetzung, die ihre Eltern eventuell am Anfang ihrer Zeit in Duisburg bekommen haben, bevor der Vater Arbeit als Koch fand, wird sie damit mehr als zurueckbezahlt haben. Davon dass sie als Arbeitskraft Leistung in Deutschland erbracht haben wird, von der wir als Gesellschaft gerade zu einer Zeit, zu der uns die jungen Menschen ausgehen, profitieren, fange ich garnicht erst an …

    Die 15jährige hatte von Beginn an kein Bleiberecht und bisher hat die deutsche Gesellschaft nur gegeben und das Mädchen profitiert. So hart ist das zu formulieren. Welches höhere Recht hat sie gegenüber der 15jährigen Serbin, deren Eltern konsequent vor 14 Jahren zurückgewiesen wurde und die nun statt aufs Gymnasium auf den Strich geht?

    Die 15jaehrige Serbin, die nur ein Jahr in Deutschland war, hat keine engere Bindung an unser Land aufgebaut. Sie hat vermutlich nie mehr als bruchstueckhaft deutsch gelernt, wenn sie ueberhaupt jemals deutsch gesprochen hat. Sie hatte keine Zeit intensive Kontakte zu Deutschen zu knuepfen und ist kulturell – bei nur einem Jahr Aufenthalt bei uns – Serbin geblieben. Durch und durch. Eine Abschiebung ist in diesem Fall durchaus zumutbar. Es ist natuerlich bedauerlich, wenn den Abgeschobenen daheim Schlimmes widerfaehrt. Der deutsche Staat beruecksichtigt das und schiebt z.B. (normalerweise) nicht in Kriegs- oder Buergerkriegsgebiete ab. Zumindest nicht wenn er dem Geist der Verfassung gerecht werden will. Aber am Ende koennen wir in der Bundesrepublik nicht die Probleme der ganzen Welt loesen. Auch unsere Aufnahme- und Integrationskapazitaet ist begrenzt.

    Der Fall Bivsi liegt jedoch fundamental anders. Wir sind uns doch hoffentlich einig, dass der deutsche Staat zumindest eine Verantwortung hat sich um Deutsche zu kuemmern. Und was „deutsch“ ist, ist in der Vergangenheit keineswegs so ausgelegt worden, dass es identisch gewesen waere mit dem Besitz eines deutschen Passes.

    Aussiedler und Spaetaussiedler waren z.B. generell Staatsangehoerige anderer Laender. Viele dieser Menschen hatten vor ihrer Ankunft in der BRD nie in ihrem Leben auf deutschem Boden gestanden. In manchen Faellen hatten die letzten Vorfahren, die noch in Deutschland gelebt hatten, das Land vor 800 Jahren verlassen. Politisch verfolgt oder bedraengt war in den 70er oder 80er Jahren auch nur eine verschwindend geringe Minderheit. Trotzdem fuehlte sich der deutsche Staat verantwortlich, auch wenn in vielen Faellen kaum deutsche Sprachkenntnisse vorhanden waren und kaum kulturelle Assoziation zu unserem Land vorlag. Der einzige Bezug zu Deutschland war oft eine deutsche Grossmutter.

    Dem hingegen ist Bivsi kulturell vollstaendig deutsch. Deutsch ist ihre Muttersprache; die einzige Sprache, die sie akzentfrei spricht. Die einzige Sprache, die sie schreiben kann. Sie ist in Deutschland geboren, in Deutschland aufgewachsen, ihre Freundinnen sind deutsch, ihre kulturelle Praegung ist deutsch, ihre Schulen waren allesamt deutsch. Ihre Nationalitaet ist zweifellos deutsch, auch wenn ihre Staatsbuergerschaft eine andere ist. Der deutsche Staat ist hier in der Verantwortung sich um eine junge Deutsche zu kuemmern. Dass es sich in diesem Spezialfall auch noch um ein Maedchen aus einer musterintegrierten Familie handelt, sollte das noch einfacher machen. Das haben die Politiker ueber alle Parteien hinweg ja auch mittlerweile eingesehen.

    Bivsi hatte zu keinem Zeitpunkt einen legalen Aufenthaltsstatus, schon weil ihre Eltern diesen verunmöglicht haben. Ihr trotzdem Aufenthalt zu gewähren bestraft alle jene, die sich auf legalem Wege bemühen, in Deutschland ein Bleiberecht zu erhalten.

    Bei der Frage des Bleiberechtes sollten aus meiner Sicht die nachfolgenden Kriterien beruecksichtigt werden.

    a) Ist es wahrscheinlich, dass sich der Bewerber schnell und gut integrieren wird?

    b) Ist davon auszugehen, dass der Bewerber deutsche Gesetze achten und nicht kriminell werden wird?

    c) Ist davon auszugehen, dass der Bewerber fuer unsere Gesellschaft von Nutzen sein wird und unsere Sozialsysteme nicht belasten wird?

    Alle drei Kriterien erfuellt nicht nur Bivsi, sondern ihre gesamte Familie. Alle sind bereits seit 20 Jahren in der Bundesrepublik vollumfaenglich integriert. Keiner hat sich jemals – ausser einer Notluege bei der Einwanderung – rechtlich etwas zu schulden kommen lassen. Und bei dem einzigen Delikt – dieser Notluege – besteht keinerlei Wiederholungsgefahr. Schliesslich wird die Familie nicht ein weiteres Mal nach Deutschland einwandern. Und was die Nuetzlichkeit fuer unsere Gesellschaft angeht, sind die Eltern bereits heute nuetzlich, erarbeiten sich bereits heute ihr Einkommen selbst und zahlen Steuern genau so wie Sie. Beziehungsweise sie hatten in der Vergangenheit ein Einkommen, muss man einschraenkend konstatieren. Seinen Arbeitsplatz als Sushi-Koch hat der Vater durch die Abschiebung verloren. Jetzt ist er wieder hier und es bleibt ihm zunaechst wohl nichts anderes uebrig als Hartz IV zu beantragen. Was fuer ein grandioses Eigentor fuer den Steuerzahler!

    Bivsi hat sehr wahrscheinlich eine vielversprechende Zukunft vor sich und in drei Jahren voraussichtlich Abitur. Sie ist jung und wird viele Jahre in Deutschland arbeiten koennen. Mit ihrem schulischen Hintergrund wird sie wohl auch bald eine Stelle finden.

    Haetten wir ein vernuenftiges Einwanderungsrecht, waere Bivsis Familie exakt der Typus Einwanderer, den wir uns wuenschen wuerden: fleissig, integrationswillig, erfolgreich. Dass ausgerechnet Sie sich in diesem Fall fuer eine Abschiebung aussprechen, ist mir auch vor dem Hintergrund unserer Debatten in der Vergangenheit unbegreiflich. Man sollte ihr aus meiner Sicht so schnell wie moeglich einen deutschen Pass geben. Dadurch wuerde im uebrigen auch niemand „bestraft“, der legal nach Deutschland einreisen will. Welche konkreten Nachteile sollten einem solchen legalen Antragsteller denn durch das junge Maedchen entstehen? Die Familie kostet den Staat keine Sozialleistungen. Die Familie besetzt keinen Platz im Fluechtlingsheim. Die Familie nimmt niemandem einen Platz im Integrationskursus weg. Der legale Antragsteller steht in keinerlei direktem Wettbewerb mit Bivsi. Und selbst wenn ein solcher Wettbewerb kuenstlich daherkonstruiert wuerde, haette der Staat der deutschen Bivsi gegenueber eine erhebliche groessere moralische Verpflichtung als gegenueber irgendeinem Random-Bewerber irgendwo auf der anderen Seite des Globus.

    • Stefan Pietsch 8. August 2017, 10:40

      Da Sie mich gereizt haben, habe ich einen neuen Thread aufgemacht. Selbst schuld. 🙂

      Durch eine Abschiebung würde der deutsche Steuerzahler lediglich sicherstellen, dass all das Geld, das zuvor in die Familie investiert worden war, aus dem Fenster geschmissen wurde.

      Sie argumentieren wie der Zocker im Spielkasino: nun habe ich schon so viel verloren, aber ich kann es noch zurückgewinnen. Aber wenn ich nicht weiterspiele, bleibt es bei den Verlusten. Sic! Kluge Investoren sammeln an einem bestimmten Punkt ihre Verluste. Besser als ein Fass ohne Boden.

      Die 15jaehrige Serbin, die nur ein Jahr in Deutschland war, hat keine engere Bindung an unser Land aufgebaut.

      Sie machen die Migration damit für einen Glücksfall für unehrliche Bewerber. Als jemand, der den Rechtsstaat hochhält, ist mir das prinzipiell zuwider. Ein Staat nimmt nach objektivierbaren Kriterien auf, die demokratisch beschlossen wurden. Betrüger sollten ohne Ansehen der Person keine Chance haben.

      Sie ist in Deutschland geboren, in Deutschland aufgewachsen, ihre Freundinnen sind deutsch, ihre kulturelle Praegung ist deutsch, ihre Schulen waren allesamt deutsch.

      Eigentlich müsste dies auch für die Millionen Zuwanderer aus islamisch geprägten Ländern gelten. Also sind Sie doch für Gesinnungstests für die Zuerkennung des Aufenthaltsrechts?

      Bei der Frage des Bleiberechtes sollten aus meiner Sicht die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt werden.

      Okay, schmeißen wir jetzt die meisten Flüchtlinge raus? Das liefe meinem humanitären Verständnis zuwider.

      Hätten wir ein vernünftiges Einwanderungsrecht, wäre Bivsis Familie exakt der Typus Einwanderer, den wir uns wünschen würden: fleissig, integrationswillig, erfolgreich.

      … und nicht muslimisch. Dummerweise haben wir meist das Gegenteil.

      Man sollte ihr aus meiner Sicht so schnell wie moeglich einen deutschen Pass geben.

      Ein Erwachsener kann eine Staatsbürgerschaft beantragen. Ansonsten können sie Menschen mit legalem Aufenthaltsstatus verliehen bekommen. Die 15jährige Nepalesin ist keins von beiden. Sie plädieren für Willkür, das hat aber mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

    • Stefan Pietsch 8. August 2017, 10:43

      Wichtige Ergänzung: nach jedem Einwanderungsrecht hätte die Familie keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis bekommen. Das ist eine Fata Morgana-Debatte.

    • Eugen Schmitz 8. August 2017, 13:38

      @ Ralf

      Es gibt Gesetze, an die ich mich halten muss. Es kann sich doch nicht jeder, der sich mit einer Sache unwohl fühlt, in diesem Fall über geltendes Recht hinweg setzen. Denn dann hätten wir kein Recht mehr.

      • Blechmann 9. August 2017, 08:46

        Die Entwicklung geht aber klar in die Richtung: Moral>Recht. Ob Völkerrecht, europäisches Recht oder deutsches, wenn moralisch geboten (oder alternativlos) kann man das schon mal ignorieren.

        • Erwin Gabriel 10. August 2017, 12:16

          @ Blechmann 9. August 2017, 08:46

          Ob Völkerrecht, europäisches Recht oder deutsches, wenn moralisch geboten (oder alternativlos) kann man das schon mal ignorieren.

          … alternativlos … wirklich nett formuliert…

          Moral ist halt subjektiv, Recht objektiv (sollte zumindest so sein).
          Beißt sich, prinzipbedingt. Aber wem sag ich das… 🙂

          Viele Grüße
          E.G.

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