Ich lag falsch (2): Warum rechtliche Gleichstellung nicht ausreicht

Frauen wurden in Deutschland schon oft gleichberechtigt. Die Weimarer Verfassung von 1919 relativierte dies mit einem „grundsätzlich“, ein Vorbehalt, der 1949 im Grundgesetz fallengelassen wurde. Als man bemerkte, dass das Grundgesetz ohne Folgegesetze irgendwie auch nur Papier ist, kam 1957 das Gleichberechtigungsgesetz dazu, das so gut war, dass es bis 1959 auf Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach korrigiert werden musste. 1974 wurde Frauen das Verfügungsrecht über den eigenen Körper in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft zugesprochen. 1977 wurden Frauen dann erneut gleichberechtigt, als die männlichen Eheprivilegien aufgehoben wurden. 1980 wurden die Frauen dann am Arbeitsplatz gleichberechtigt. 1985 wurden die Unversitäten verpflichtet, die Benachteiligung von Frauen zu beseitigen, 1991 begann die Öffnung der Bundeswehr für Frauen. 1994 wurde die Erfolgsgeschichte des Gleichberechtigungsgesetzes durch das „Zweite Gleichberechtigungsgesetz“ bestätigt. 2001 wurde die Elternzeit beiden Geschlechtern zugestanden. 2006 schützte man Frauen vor Stalking und führte das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ ein. Letzteres sprach nicht mehr von Gleichberechtigung, denn mittlerweile hatte sich bis in den Bundestag vorgesprochen, dass gleiche Rechte auf dem Papier längst nicht einer gleichen Behandlung in der Praxis entsprechen müssen – eine Erfahrung, die sonst auch Minderheiten gerne machen. Offensichtlich besteht also eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Doch woher kommt diese Diskrepanz? Sie liegt daran, dass Theorie und Praxis eben oftmals auseinander fallen. Rollenbilder, denen wir uns im vierten Teil der Serie verstärkt widmen wollen, lassen sich nicht durch einen arkanen Gesetzestext ändern, dem keine reale Entsprechung zugrunde liegt. Als die Verfassungsväter (plus vier Verfassungsmütter) die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankerten, war noch überhaupt nicht klar, was damit eigentlich gemeint war. Die Mindestinterpretation bestand darin, dass vor Gericht Frauen und Männer wegen der gleichen Straftat auch gleich behandelt würden. Es sagte aber noch recht wenig darüber aus, ob Gesetze Wirkungskraft nur für Männer oder Frauen haben dürften. Und hier lag die Crux, denn die untergeordnete Stellung der Frau war zu jener Zeit noch in Gesetzen und Regularien festgeschrieben, die letztlich eine jahrzehntelange patriarchalische Ordnung wiederspiegelten: so war der Mann 1949 nach wie vor berechtigt, eine Arbeitsstelle der Frau fristlos zu kündigen, hatte das alleinige Erziehungsrecht für die Kinder und durfte als einziger eine Ehescheidung beantragen. Zudem stand nur ihm das Recht zu, das gemeinsame Vermögen zu verwalten, selbst wenn es von der Frau in die Ehe eingebracht worden war.

Diese Zustände wurden erst 1957 bis 1959 langsam eingeschränkt oder beseitigt, blieben aber in der Praxis oftmals bestehen: viele Frauen brachten nicht sonderlich viel Vermögen in die Ehe ein; wie auch, wenn sie vorher nicht arbeiten konnten? Die immer noch weit verbreitete Aussteuer bestand vorrangig aus Gebrauchsgütern des Haushalts, die sich verschleißten und kaum als Vermögen zu betrachten oder im Falle einer Scheidung einfach mitgenommen werden konnten, sofern man nicht vor Gericht um jeden Topf streiten wollte. In der Praxis blieben die männlichen Vorrechte daher meist bestehen; die Kluft zwischen dem gesetzgeberischen Anspruch und der Realität blieb bestehen und wurde erst mit dem Beginn der Frauenbewegung und der generellen Ablehnung des Adenauer-Muffs ab den 1960er Jahren langsam geschlossen.

Nun liegen diese düsteren Zeiten hinter uns, und Frauen genießen unzweifelhaft deutlich mehr Rechte als in jenen Hochzeiten des bürgerlichen Lebenswandels. Trotzdem bestehen auch heute noch teils krasse Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit, die ihren Ausdruck in den Missrepräsentationen von Berufen und Hierarchien finden. Ein Teil davon lässt sich auf die in Teil 4 angesprochenen Rollenbilder zurückführen, aber ein Teil hat auch mit den gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu tun. Ein in einem Gesetz formulierter Anspruch muss, soll er nicht lediglich bloßer Anspruch bleiben, durch konkrete Regulierung und Ausführungsbestimmungen ausgestaltet werden. Artikel 14 des Grundgesetzes kann da ein Lied davon singen.

Warum aber bleibt die Gleichstellung bislang immer noch unerfüllt? Es gibt einige Gebiete, auf denen sie mittlerweile sehr weit vorangeschritten ist und in dem es nur noch eine Generationenfrage ist, bis sie vollständig erreicht ist (eine neue Generation, in der mehr Frauen die ihnen eröffneten Möglichkeiten nutzen, muss erst noch die volle Spanne des Erwerbslebens durchlaufen). Diese Generationenfrage wird gerne unterschätzt, denn die Führungspositionen, in denen man die Frauen gerne sehen will, werden vielfach erst im Alter von 50 oder mehr Jahren erreicht. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gehen auf die 1990er Jahre zurück, was erwarten lässt, das in der nächsten Dekade der Anteil von Frauen in Führungspositionen stark zunehmen wird. Einen solchen Effekt können wir in der Politik, wo sich fast viele Parteien Quotenregelungen unterworfen haben, bereits beobachten, wenngleich den Frauen dort immer noch vorrangig „weiche“ Ressorts zugedacht werden (und die CDU merkwürdigerweise Spitzenreiter im Abschaffen dieses stillen Konsens‘ ist).

Am durchschlagendsten war der Erfolg des politisch organisierten Feminismus aber vermutlich am Ort seiner Empfängnis: den Universitäten. Hier gibt es die strengsten Regeln, die angepasstesten Ordnungen (man denke nur an den Streit um die Verfassung der Hochschule Leipzig) und die konsequenteste Begünstigung von Frauen in Bewerbungs- und Einstellungsverfahren. Am wenigsten Erfolg hat der Feminismus dagegen in den unteren Schichten der Gesellschaft, im Bereich von Niedriglöhnen, alleinerziehenden Müttern und 450-Euro-Jobberinnen. Warum gerade in diesen Bevölkerungsschichten so wenig Rückhalt für die feministischen Projekte besteht, ist eigentlich nicht schwer zu verstehen. Es liegt daran, dass der Feminismus letztlich ein Elitenprojekt war und über weite Teile immer noch ist, wie ich im Geschichtsblog dargestellt habe. Ob künftig 40% der Vorstände eines DAX-Konzerns weiblich sein sollen oder nicht, ist für eine Kassiererin bei Aldi eine genauso akademische Frage wie Steuervorteile für den Firmenwagen für einen männlichen Kanalarbeiter.

Die realen Probleme dieser Bevölkerungsgruppe gleichen sich für Männer wie Frauen, sind aber aus noch anzusprechenden Gründen für Frauen schwieriger zu bewältigen als für Männer. Diese Probleme werden vom Feminismus aber immer noch nicht wirklich angesprochen. Besonders der universitäre Feminismus ergeht sich in durchaus relevanten Fragestellungen (mehr dazu in Teil 4), die aber von der Lebenswirklichkeit der Bevölkerungsmehrheit sehr weit entfernt sind. Folglich werden diese Frauen von der feministischen Befreiungsutopie nicht wirklich mitgenommen, genausowenig wie sich etwa der Liberalismus um sie schert (außer im sehr abstrakten, weil sein ultimativer Sieg das vollendete Utopia für alle herbeiführt).

Letztlich gibt es einen großen Faktor, der sich durch kein Gesetz der Welt beseitigen lässt und der der realen Gleichberechtigung immer wieder in den Weg läuft: die Biologie. Einzig und allein Frauen können schwanger werden, und eine Schwangerschaft stellt einen schwerwiegenden Einschnitt in das Leben jeder Person dar, überproportional aber in das der Frauen. Der Feminismus umgeht dieses Problem häufig durch das Propagieren eines männerfreien Lebensstils oder dem ideologischen Überhöhen der Alleinerziehenden, aber beides läuft der Lebenswirklichkeit gerade weniger gut situierter Frauen konträr entgegen. Frauen sind auch heute noch massiv benachteiligt, weil sie immer noch den mit Abstand größten Teil der Bürde der menschlichen Fortpflanzung schultern und diese Bürde ihnen unsichtbare Folgekosten auflastet, die in ihrer Tragweite immer noch weit unterschätzt werden. Dies ist zwar mit Sicherheit nicht die einzige Quelle ihrer Benachteiligung, aber so wichtig, dass ihr der zweite Teil unserer Artikelserie gewidmet werden soll.

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  • Manfred Peters 26. September 2014, 21:43

    Die Hallstein-Doktrin feiert fröhliche Urständ, zumindest auf diesem Apologeten-Forum!
    http://www.verfassungen.de/de/ddr/mutterkindgesetz50.htm

  • techniknoergler 27. September 2014, 17:59

    Ich glaube – ohen dir zu nahe treten zu wollen, denn deine persönlichen Erfahrungen kenn ich ja nicht – du bist auf eine nicht zufrierenstellende Situation getroffen – eine schlechte Familienpolitik – und hast nach eine Begründung gesucht, warum sie so schlecht ist. Und der Feminismus schien eine Erklärung zuliefern, obwohl du seine ideologischen Eskapaden kanntest: Die Gesellschaft müsse reformiert werden, denn Sie sei auf Rollenbildern aufgebaut.

    Und ja, das ist sie. Notwendiger weise!
    Nicht genau die Rollenbilder die wir heute haben, aber unterschiedliche Rollenbilder.

    Den Grund sprichst du schon an: Biologie.

    Das ändern zu wollen ist wie ein Kampf gegen Windmühlen. Es ist sinnlos.

    • Stefan Sasse 28. September 2014, 18:12

      Bei meiner Motivation möchte ich dir widersprechen, da kam schon etwas mehr dazu. Meine Positionen zur Familienpolitik habe ich schon länger und den Rest des Feminismus weiter abgelehnt; meine diesbezüglich Konversion ist sehr, sehr jung und hat mit der Familienthematik nichts zu tun (siehe vor allem Artikel 4 später). Ich habe nur versucht, ein umfassendes Bild meiner aktuellen Ansichten zum Feminismus zu geben.

  • techniknoergler 27. September 2014, 18:11

    Festzustellen das nur Frauen schwanger werden können ist trivial. Auch das hieraus besondere Gesetze die nur Frauen betreffen (Schwangerschaftsschutz zum Beisiel) ist offensichtlich.

    Was jedoch nicht daraus folgt – und meiner Ansicht nach auch nicht für eine Abwendung von irgendwelchen (linken) Elitienprojekten zum Aufbau einer besseren Gesellschaft spricht – ist die Annahme, das Frauen grundsätzlich benachteiligt seien, dass sich diese Benachteiligung in statistischen Unterschieden herauslesen liese oder gar das „Unklar“ gewesen sein, was mit Gleichberechtigung im Grundgesetz gemeint gewesen ist. Letzteres war verdammt klar.

    Zuerst einmal kann es tatsächlich Durchsetzungsschwierigkeiten in der Praxis geben. Damit ist aber nicht das Handeln Privater nach ihren eigenen Lebensvorstellungen gemeint, sondern beispielsweise

    – das vor Gericht nicht gleiche Strafen für Männer wie Frauen verhängt werden, sondern für Männer härtere Strafen
    – das sich Adenauer und die Union geweigert haben auch nach der im GG vorgesehenen Übergangsfrist (die bei GG-Erlass noch bestehenden, der Gleichberechtigung widersprechende Gesetze für eine Übergangsfrist erlaubte) die Gleichberechtigung umzusetzen
    – und erst das BVerfG immer wieder eingreifen musste.

    Das BVerfG hat aber immer konsequent frauenbenachteiligende Gesetze aufgehoben, wenn denn überhaupt jemand dagegen Verfassungsbeschwerde einlegte. Was mich eher erstaunt, dass in einem Land mit mehreren 10 Millionen Frauen keine einzige gegen die noch bis in die 70er bestehenden Beschränkungen bei der Arbeitsaufnahme für Ehefrauen Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Keine einzige!

    Ich habe zumindest keine gefunden, auch keine abgelehnte.

    • Stefan Sasse 28. September 2014, 18:13

      Hat auch mit Geschlechterrollen zu tun, dazu später noch mehr.

  • techniknoergler 27. September 2014, 18:14

    Was nicht damit gemeint war, ist von staatlicher Seite vorzuschreiben wie Private auf Grundrechtsausübungen reagieren, solange diese Privaten selber keine Gewalt oder Übergriffe auf Leib, Leben oder Eigentum vornehmen.

    Nach der selben Logik wird Sarrazin durch die – teilweise persönliche – Kritik in einem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Das sei absurd?

    Nach der Logik, die hier auf Art. 3 GG angewendet wird nicht.

  • techniknoergler 27. September 2014, 18:22

    Und vor allem, wenn es um Gleichbehandlung ginge, warum heißt es dan Feminismus?

    Was der universitäre Feminismus betreibt ist ja gerade eher ein abschreckendes Beispiel. Und ja, festzustellen, dass der unnötig Konflikte schürt, nicht einseitig nur Frauen zu ihrem Nachteil anders behandelt werden und eher Kontraproduktiv ist, bleibt die Wahrheit, egal wie häufig „red necks“ unter diesem Deckmantel tatsächliche Diskriminierung rechtfertigen wollen. Das aber ständig nur auf die Extremen Feminismus und „red necks“ abgestellt wird (und für jede moderate Haltung verbietet sich der Begriff Feminismus einfach) zeigt eigentlich, welchen verführischen Einfluss das feministische Framing hat. Eigentlich das Framing jedes Gesellschaftsplaners.

    • Stefan Sasse 28. September 2014, 18:15

      Wie gesagt, die extremeren Auswüchse mag ich auch nicht.

  • techniknoergler 27. September 2014, 18:44

    Das wichtigste erscheint mir folgendes zu sein und ich zitiere jetzt aus dienem ersten Beitrag der Serie:

    „dass meine Vorstellungen davon ungefähr denen der konservativen Rednecks entsprachen, die den Vertretern der völligen Gleichberechtigung der Afroamerikaner die Spaltung der Gesellschaft vorwarfen. Ich lag falsch.“

    Ich denke, du liegst grundfalsch, wenn du meintest deine ursprünglichen Ansichten hätten irgend etwas mit der anderen Extreme – den „konservativen Rednecks“ – zu tun, welche berechtigte Kritik am üblichen linken Framing „unterdrücker vs. unterdrückte“ zur Tarnung vorschieben, denn dieses Framing spaltet wirklich. Und diejenigen welche das Framing aus Eigeninteresse aufrecht erhalten wollen, haben natürlich ein Interesse daran, jeden Kritiker der anderen Extreme zuzusprechen.

    „Dies ist zwar mit Sicherheit nicht die einzige Quelle ihrer Benachteiligung, aber so wichtig, dass ihr der zweite Teil unserer Artikelserie gewidmet werden soll.“

    Es ist die Hauptquelle ihrer „Benachteiligung“ oder besser gesagt der statistischen Unterschiede. Ob es eine „Benachteiligung“ ist? Männer können nicht Schwanger werden. Ist das eine Benachteiligung? Oder ist es eine Benachteiligung, die Wahl zu haben?

    Die Benachteiligung der Frau – und das ist ja die Hauptkritik am Feminismus, ob von vernünftiger oder unvernünftiger Seite – wird quasi normativ festgelegt.

    Ungleiches muss zwar nach seiner Eigenart behandelt werden, dass heißt aber eben nicht eine nicht-schwangere Frau anders als einen Mann zu behandel. Es kann höchstens eine besondere Behandlung Schwangerer und ehemaliger Schwangerer rechtfertigen.

    Das aus realen Unterschieden in den Optionen – und hier hinkt jeder Vergleich zur Hautfarbe, die nur für den Sonnenschutzfaktor unmittelbar relevant ist, nicht dafür ob Schwangerschaft eine Option ist – auch reale statistische Unterschiede in den eigenen Handlungen und der Behandlung folgen ist unvermeidbar, gerade wenn gleiches Recht für alle gilt. Abfedern liese sich das zwar mit einer rechtlichen Ungleichbehandlung, aber das wäre dann eben nicht nur eine Ergänzung, sondern ein Widerspruch zur rechtlichen Gleichbehandlung. Vor allem wäre es aber auch nicht gerechtfertigt: Männer sind in ihre Situation auch hineingeworfen. Niemand fragt Sie, ob sie auf die Option der Schwangerschaft freiwillig verzichtet haben.

    • Stefan Sasse 28. September 2014, 18:16

      Es gibt einen Unterschied zwischen rechtlichen Konstrukten und biologischen Gegebenheiten. Kein Gesetz der Welt kann Männern ermöglichen, schwanger zu werden. Ein einfacher Federstrich per Gesetz erlaubt Frauen dagegen die Verfügung über ihren eigenen Körper. Das ist ein Vergleich von Äpfeln und Birnen.

  • chrima 28. September 2014, 13:48

    „1974 wurde Frauen das Verfügungsrecht über den eigenen Körper in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft zugesprochen.“

    Und das hat jetzt mit „Gleichberechtigung“ genau was zu tun?
    Werdenden Vätern wird gleichzeitig das Recht genommen ihre weitere Lebensplanung selbstbestimmt zu führen.
    Während ein Mann, der gegen seinen Willen Vater wird ruhig gestellt wird mit dem „Argument“ „Wer f….. kann, muss halt mit den möglichen Folgen leben“, werden Frauen von den Konsequenzen ihrer Handlungen befreit.
    Mit „Gleichberechtigung“ hat das exakt nichts zu tun, eher damit Frauen im Vergleich zu Männern eher als unzurechnungsfähig darzustellen.

    „1977 wurden Frauen dann erneut gleichberechtigt, als die männlichen Eheprivilegien aufgehoben wurden.“

    Das kann man auch anders sehen. Seit scheinbarer Aufhebung des Schuldprinzips bei Scheidung bei gleichzeitiger Zuweisung aller Folgekosten auf den Mann, ist Ehe und Scheidung ein lohnendes Geschäftsmodell für Frauen. „Eine die nach der dritten Scheidung noch keinen Porsche fährt hat etwas falsch gemacht.“ Ein beliebter Scherz in feministischen Kreisen der 90er.

    „1985 wurden die Unversitäten verpflichtet, die Benachteiligung von Frauen zu beseitigen, …“

    Was prompt zu einer Benachteiligung männlicher Studenten und männlichem Personals an Unis führte.
    Heute – nach fast 30 Jahren – in einem Ausmaß, dass selbst feminusmusnahe Personen sich über die Auswüchse beschweren.

    „1991 begann die Öffnung der Bundeswehr für Frauen.“

    Ironischerweise eingeleitet durch ein BVerfG-Urteil erzwungen von einer Frau, die nach ihrem Sieg dann doch lieber beschloss so „gleichberechtigt“ dann doch nicht sein zu wollen…
    Aber auch hier wieder: Was hat(te) das mit „Gleichberechtigung“ zu tun? Die Frauen dürfen seitdem wenn sie denn wollen (natürlich werden ihnen extrem niedrigere Leistungsanforderungen auferlegt), die Männer wurden jahrzehntelang weiter gezwungen ihren Dienst an der Gesellschaft zu erfüllen, den Frauen aufzuerlegen dann doch zu „gleichberechtigt“ gewesen wäre.

    „2001 wurde die Elternzeit beiden Geschlechtern zugestanden.“

    Du vergisst zu erwähnen, dass diese „Ausweitung“ abhängig von der Zustimmung der Kindsmutter ist.
    Macht sie einen auf arme „Allein“erziehende, so bekommt sie als Bonus sogar noch die zwei Monate Elterngeld die eigentlich für den Vater gedacht sind.
    Die während der Elternzeit erworbenen Rentenansprüche werden automatisch der Kindsmutter zugeschrieben. Auch wenn der Vater tatsächlich allein die Elternzeit nimmt.
    An den Vater übertragen werden können diese Rentenansprüche ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung der Kindsmutter zu der sie nicht gezwungen werden kann.
    Hört sich auch sehr „patriarchalisch“ an.

    „2006 schützte man Frauen vor Stalking und führte das “Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz” ein.“

    Sehr schönes Beispiel verlogener „Gleichstellungspolitik“:
    Während Frauen als Täterinnen bei Stalking (ebenso wie bei häuslicher Gewalt) sehr häufig auftreten, werden sie ausschließlich als Opfer behandelt.

    • Stefan Sasse 28. September 2014, 18:23

      Die Argumentation bezüglich der Abtreibung ergibt für mich überhaupt keinen Sinn. Ich erkenne nicht, wo eine Konsequenzlosigkeit des eigenen Handelns eintritt, noch wo das Selbstbestimmungsrecht des Mannes gefährdet ist.

      Die männlichen Eheprivilegien sind nicht dasselbe wie Scheidungsrecht. Und die bis weit in die Nuller Jahre war das Scheidungsrecht einseitig vorteilhaft für Frauen (was viele alleinerziehende Mütter übrigens trotzdem nicht vor dem Abrutschen in die Armut bewahrt hat; eine Porsche-Garantie gibt es also offensichtlich keineswegs), aber mittlerweile kann davon keine Rede mehr sein.

      Ich verteidige mit Sicherheit keine Frauenquoten. Halte ich nach wie vor für Quark.

      Auch bleibt die Wehrpflicht definitiv eine Benachteiligung der Männer, ich behaupte nirgends etwas anderes.

      In eine Ehe, in den er sich Partner nicht einmal darauf einigen können ob der Mann zwei Monate in Elternzeit gehen darf…sorry, aber da ist die Scheidung eh vorprogrammiert. Gesetze zu machen, die kaputte Beziehungen verhindern ist unmöglich. Rentending war mir nicht bekannt, das ist tatsächlich ein Unding.

      Ich argumentiere doch auch überhaupt nicht dagegen, dass Frauen auch als Täter auftauchen können. Nur „sehr häufig“ halte ich für übertrieben. Der Schutz ist trotzdem sinnvoll und überfällig gewesen.

  • Stephan Fleischhauer 28. September 2014, 17:42

    War aufgrund des ersten Artikels sehr gespannt auf die Fortsetzung. Welche leider sehr enttäuscht, da muss ich mich den Vorrednern anschließen. Eine von feministischer Seite gewohnt einseitige Darstellung, die Benachteiligungen der Männer außen vor lässt.

    • Stefan Sasse 28. September 2014, 18:18

      Ich glaube ich muss noch einen Artikel zum Thema Benachteiligung für Männer anhängen 🙂 Ja, die gibt es. Aber der Fokus von dem Artikel ist deswegen so einseitig, weil ich bisher auf der anderen Seite war und der Artikel die Änderung meines notgedrungen subjektiven Standpunkts beschreibt. Das ist ein sehr persönliches Ding.

  • chrima 29. September 2014, 14:17

    „Die Argumentation bezüglich der Abtreibung ergibt für mich überhaupt keinen Sinn. Ich erkenne nicht, wo eine Konsequenzlosigkeit des eigenen Handelns eintritt, noch wo das Selbstbestimmungsrecht des Mannes gefährdet ist. “

    Da sind ja selbst Nichtfeministinnen weiter (einfach mal nach „Sorry, Emma Watson, but HeForShe Is Rotten for Men“ googlen).
    Natürlich ist es gegen den Gedanken von Gleichberechtigung gerichtet, wenn Frauen nach der Empfängnis darüber entscheiden können, ob sie Mutter werden wollen oder nicht, Männern hingegen diese Möglichkeit verwehrt wird. Noch problematischer wird das ganze, wenn Frauen mit dieser Entscheidung auch über das weitere Leben eines Mannes bestimmen. Richtig problematisch wird dieses Thema dann angesichts des nicht nur in Deutschland geltenden Familienunrechts.
    Entweder für beide gilt „Wer Sex hat muss mit den Konsequenzen leben“ oder beiden Geschlechtern wird die Möglichkeit eingeräumt sich dieser Konsquenzen auch nach einer Empfängnis zu entledigen. Alles andere hat mit „Gleichberechtigung“ nichts zu tun.

    „In eine Ehe, in den er sich Partner nicht einmal darauf einigen können ob der Mann zwei Monate in Elternzeit gehen darf…sorry, aber da ist die Scheidung eh vorprogrammiert. Gesetze zu machen, die kaputte Beziehungen verhindern ist unmöglich. Rentending war mir nicht bekannt, das ist tatsächlich ein Unding. “

    Niemand verlangt vom Staat Gesetze zu erlassen, die eine kaputte Beziehung verhindern. Du argumentierst (schon ganz in feministischer Tradition) am Thema vorbei.
    Der Staat ist aber sehr wohl verpflichtet Gesetze zu erlassen, die es beiden Seiten ermöglicht mit den Folgen einer Scheidung möglichst problemlos zu leben. Gesetze die eine Gewinnerin und einen Verlierer festlegen sind zwar von Feministinnen gern gesehen (siehe djb, VAMV, …) haben aber mit „Gleichberechtigung“ nichts zu tun.

    „Ich argumentiere doch auch überhaupt nicht dagegen, dass Frauen auch als Täter auftauchen können. Nur “sehr häufig” halte ich für übertrieben. Der Schutz ist trotzdem sinnvoll und überfällig gewesen.“

    Nun, Du hast die Stalking-Gesetzgebung als Fortschritt für Frauen bezeichnet. Das sind sie zwar auch, aber eben zu Lasten von Männern.
    Zwar geistern Zahlen wie 78% aller Stalker sind Männer durch die Medien und „Informations“seiten interessierter Organisationen, aber ähnliche Lügen wurden und werden auch im Bereich häusliche Gewalt genannt, obwohl durch hunderte von Studien schon längst erwiesen ist, dass diese mind. gleichverteilt von Männern und Frauen ausgeht.
    Ernsthafte Studien zur Verteilung der Täter und Täterinnen beim Stalking scheint es noch nicht zu geben, aber Du übernimmst schon mal das (durchaus feministische) Vorurteil, Stalking wäre ein Problem verursacht hauptsächlich durch Männer. Also der Urfeministische Mythos Opfer=Frau Täter=Mann.
    Betrachte ich mir die Meldungen über Stalking, so erscheint mir auch bei diesem Thema eine Gleichverteilung der TäterInnen (komisch, bei negativ besetzten Begriffen verzichten selbst die größten Verfechterinnen „geschlechtergerechter“ Sprache großzügig auf das Binnen-I) zumindest wahrscheinlich.

    Sorry, wenn ich es jetzt mal so direkt ausdrücke, aber bevor Du hier eine Serie startest solltest Du Dich doch vorher mal sachlich mit den einzelnen Unterthemen beschäftigen, die Du hier anreißt.

  • Stefan Sasse 29. September 2014, 18:34

    Die Vorstellung, dem Mann Verfügungsgewalt über den weiblichen Körper zu geben führe zu „Gleichberechtigung“, ist ja wohl lächerlich. Genau das ist doch das Problem: nur Frauen können Kinder bekommen. Zu sagen, der Mann hat kein Entscheidungsrecht, ist korrekt, ist bedauerlich auf einem theoretischen Level, aber schlicht nicht zu ändern. Dem Mann hier ein Entscheidungsrecht einzuräumen heißt, es alleine dem Mann zu geben. Praktische Konsequenz hat es nur, wenn beide unterschiedlicher Meinung sind, und dem Mann in diesem Fall irgendwelche Rechte einzuräumen (Entweder Zwang zur Abtreibung oder Zwang zum Austragen) ist absurd. Sollte das Mitspracherecht des Mannes vielleicht noch institutionell abgesichert werden, etwa indem eine eventuelle Ablehnung einer weiblichen Entscheidung festgehalten wird? Sicherlich. Kann er tatsächliche „Rechte“ in diesem Bereich haben? Keinesfalls. Allenfalls (!) können hier noch die Rechte des ungeborenen Kindes Präferenz erhalten, aber nicht die des Vaters. Dessen Prärogativ ist es, in einem solchen Fall die Beziehung zu beenden, was ihm sicherlich niemand auf der Welt übelnehmen würde.

    „Gesetze die eine Gewinnerin und einen Verlierer festlegen sind zwar von Feministinnen gern gesehen (siehe djb, VAMV, …) haben aber mit “Gleichberechtigung” nichts zu tun.“

    Absolut korrekt, und da verwehre ich mich auch vollkommen dagegen. Rechte wie Pflichten müssen für beide gelten.

    By the way, ich beschäftige mich seit über einem Jahrzehnt mit diesen Themen. Ich habe Arne Hoffmanns Bücher gelesen und viele weitere und habe mich lange mit Männerrechtlern beschäftigt (auch jenseits Hoffmanns, wie etwa Warren Ferrel). Ich war lange, lange auf der Seite der Männerrechtler und hätte genauso argumentiert wie du. Nur habe ich meine Meinung geändert (daher die Artikelserie). Du kannst mir meinen Standpunkt gerne vorwerfen, aber dass ich mich nicht damit beschäftigt hätte ist absurd. Schau nur mal ins Archiv meines alten Blogs des Oeffinger Freidenker oder auf das Cuncti-Interview, das Arne Hoffmann vor zwei oder drei Jahren mit mir geführt hat.

  • Martin 30. September 2014, 06:09

    Hallo Stefan,

    so wie ich chrima verstanden habe, meint er nicht, dass der Mann der Frau vorschreiben solle, ob oder ob sie nicht abtreiben soll. Diese Entscheidung liegt vollständig bei der Frau. Sie kann sich entscheiden, ob sie das Kind haben will und damit die Veratnwortung dafür tragen muss, oder ob sie das nicht möchte.

    chrima, so mein Verständnis, geht es nun darum, diese Entscheidungsmögluchkeiten auch dem Mann einzuräumen – NACHDEM die Frau sich für das Kind enschieden hat.

    Dann soll auch der Mann entscheiden dürfen, ob er das Kind annimmt und die Veratwortung dafür tragen muss, oder ob er das eben nicht will.

    Genausowenig, wie der Mann zuvor der Frau dieses Recht streitig machen kann, solle auch die Frau dem Mann dann dieses Recht nicht streitig machen.

    • Stefan Sasse 30. September 2014, 06:54

      Ah ok dann habe ich ihn missverstanden. Mir scheint aber, das wäre eine Einladung dazu, dem Mann die Verantwortung abzunehmen. Einfach nachher sagen „Ne, ich den Balg bezahlste mal alleine“ ist glaube ich eine andere und leichtere Entscheidung als Abtreibung und gibt wesentlich mehr Macht an den Mann als an die Frau.

  • Martin 30. September 2014, 10:58

    Ich sehe das vertragstheoretisch:

    Wenn ein Mann und eine Frau miteinander schlafen, besteht nun einmal das Risiko einer Schwangerschaft. Dieses Risiko kann durch Verhütungsmethoden minimiert werden. In jedem Fall entsteht zwischen beiden ein impliziter Vertrag, dass sie gemeinsam die Konsequenzen, die sich aus der aktuellen Handlung ergeben, tragen werden. Also nichts mit “Ne, den Balg bezahlste mal alleine”

    Die zuvor erläuterte Position geht aber noch in eine andere Richtigung. Nämlich dann, wenn der Vater sehr wohl das Kind annehmen und Verantwortung dafür übernehmen will. Dann darf – nach Logik der Gleichberechtigung – auch die Frau ihm das nicht verwehren.

    • Stefan Sasse 30. September 2014, 14:02

      Wenn das Kind schon da ist – natürlich nicht.
      Aber bei einem ungebohrenen Kind?

  • Martin 1. Oktober 2014, 05:16

    Natürlich nur wenn das Kind da ist:

    „chrima, so mein Verständnis, geht es nun darum, diese Entscheidungsmögluchkeiten auch dem Mann einzuräumen – NACHDEM die Frau sich für das Kind enschieden hat.“

    Ich denke, das ist jetzt geklärt 🙂

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