Volksentscheid in der Schweiz – ein Musterfall für das Legitimationsproblem

Bis heute hielt ich #volksentscheide für ein gutes politisches element. Aber manche sollten eher keine stimme bekommen. #Schweiz #trauer

— Hijo de Peter (@LaPhil09) 9. Februar 2014

 

Dieser Tweet fasst effektiv zusammen, was ich immer sage: die Leute sind immer für Volksentscheide, solange sie der Überzeugung sind, dass ihre Meinung gewinnt. Sobald das nicht mehr der Fall ist, werden andere Erklärungsmuster genutzt. Ob das nun die Manipulation durch Medien ist (Reaktion der NachDenkSeiten auf den S21-Volksentscheid) oder die schlichte Feststellung, das Volk sei eben dumm (wie in diesem Tweet) ist dabei völlig egal. Dieser Trend bestätigt vor allem eines: der vielbeschworene Effekt einer größeren Akzeptanz demokratischer Entscheidungsprozesse ist eine reine Chimäre.

Was wurde in der Debatte nicht alles davon geredet, welch positiven Effekte die Einführung bundesweiter Volksentscheide haben würde. Die Leute interessieren sich mehr, die Akzeptanz politischer Entscheidungen wird größer, etc., etc. Nichts davon ist eingetreten. Weder ist die Wahlbeteiligung relevant höher als bei den vergleichbaren Wahlen (12,1% weniger als bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg bei der S21-Abstimmung), noch erhöht sich dadurch der Wissensstand der Menschen zum Thema signifikant, noch ist die Akzeptanz bei den Verliern höher als wenn die Parlamente eine ungewollte Maßnahme bestimmen (man vergleiche mit den immer noch existierenden S21-Mahnwachen). Stattdessen kommen teilweise Themen auf die Agenda, die von den gewählten Vertretern niemals vorgebracht werden würden (oder nur von Randgruppen) wie etwa das Minarettverbot, das vor der aktuellen Ablehnung der Freizügigkeitsrichtlinie die Negativschlagzeilen über das Schweizer Plebiszitwesen beherrschte.

Dazu kommen weitere inhärente Probleme, wie etwa die sehr partielle Mobilisierung: bei der Volksabstimmung zur längeren gemeinsamen Grundschulzeit in Hamburg stimmten die begüterten Viertel, die von einer frühen Separierung eher profitieren oder denen sie zumindest nicht schadet, überdurschnittlich stark ab, während die sozialen Brennpunkte, zu deren Gunsten die Reform gedacht war, der Urne fernblieben. Dieses Phänomen ist bei allen Wahlen anzutreffen, aber bei keiner so stark wie bei den Plebisziten.

Die aktuellen Entwicklungen in der Schweiz fallen daher in das generelle Problem, das das Instrument mit sich bringt: es ist immer eine tolle Sache, wenn die eigene Seite gewinnt. Man kann sich dann mit großer Rede für die Demokratie, die Meinungsfreiheit und Partizipation einsetzen. Und wenn die eigene Seite nicht gewinnt, dann ist ein Zeichen von Dummheit, Intoleranz, Manipulation – you name it. Eines jedenfalls macht der Volksentscheid nicht: die Gesellschaft verbessern. Es gibt daher keinen Grund, ihn in Deutschland auf Bundesebene einzusetzen.

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  • Gerald Fix 10. Februar 2014, 15:15

    1. ist irgendein Hijo de Peter nicht die Leute und
    2. Stimmen einige Aussagen über S21 nicht.
    S21 ist kein und war nie ein baden-württembergisches Thema. Es war in erster Linie ein Stuttgarter Thema. Mannheimer oder Friedrichshafener hat das Thema nie interessiert. Durch einige Besonderheiten war eine Abstimmung aber nur landesweit möglich (*). Die Wahlbeteiligung in Stuttgart: 68%, in der Ortenau: 37%. In Stuttgart war auch – bedingt durch die Live-Übertragungen von Geißlers Moderation im Fernsehen – das Wissen recht gut.

    Allgemein: Jeder ist verpflichtet, rechtstaatliche entstandene Entscheidungen zu respektieren. Wenn das Parlament oder das Volk beschließen, dass eine Steuer zu bezahlen ist, dann ist das zu tun. Man muss es aber nicht gut finden. Man darf auch die Abschaffung dieser Steuer betreiben – egal, ob sie vom Parlament oder vom Souverän beschlossen wurde. Eine Akzeptanz im Sinne von Gutheißen braucht es nicht. (Herr Kretschmann setzt alles zu S21 um, für falsch hält er es trotzdem.)

    (*) Zu der Zeit, als ein Volksentscheid in Stuttgart möglich gewesen wäre, kostete S21 nicht mal eine Milliarde. Erst als alle Fristen verstrichen waren, stiegen die Kosten ins Unermessliche. Die baden-württembergische Verfassung enthält aber eine ulkige Bestimmung: Die Regierung kann das Referendum ergreifen, wenn eine Regierungsvorlage vom Parlament abgelehnt wird. Diesen Trick hat man angewandt, um zu einer Abstimmung zu kommen. Die war dann halt nur landesweit möglich.

  • Kning 11. Februar 2014, 08:40

    Mich irritiert ein wenig der Arroganz und Häme einiger politisch Handelnden (z.B. der SPD Vize Stegner) – wäre der noch so cool wenn man in Deutschland eine entsprechende Vorlage durch das Volk zur Abstimmung bränge?
    Im Vergleich zur Schweiz ist der Ausländeranteil in Deutschland deutlich geringer und doch hat das Schweizer Referendum dort die meisste Zustimmung gefunden, wo die wenigesten Zuwanderer leben.
    Für mich ist die Abstimmung auch ein gutes Beispiel wie schwierig eigentlich Basisdemorkatie ist. Sie erfordert eine ganz andere Politisierung der breiten BEvölkerung und fordert von Ihr ein hohes Verantwortungsbewusstsein.
    Ich bin gespannt wie das Referendum auf Europa wirkt…

  • Lenny 11. Februar 2014, 16:48

    Ich verstehe jetzt nicht den Unterschied, ob ein gewählter Repräsentant eine falsche (oder unliebsame) Entscheidung trifft oder dieses durch eine Abstimmung passiert.

    Das Problem ist doch nicht die Art des Verfahrens, sondern der Wissensstand/Information/Entscheidung des Wählers. Bildung ist exstenziell für eine funktionierende Demokratie und da hapert es leider meisstens.

    Der einzige Unterschied zwischen einer direkten Abstimmung und der Entscheidung eines gewählten Gremiums ist, dass man ein Gremium meisst für viele Themen wählt, während eine Abstimmung nur ein Thema hat. Das sehe ich als Vorteil an, denn eventuell ist das Thema sogar erst nach einer Wahl von Repräsentanten aktuell und wurde für die Wahl gar nicht einbezogen. Insofern ist das schon ein Grund, diesen in Deutschland einzuführen.

    • Stefan Sasse 12. Februar 2014, 11:16

      Der Unterschied ist der, dass das Repräsentantensystem eben diesen Umstand berücksichtigt: ich muss nicht über jedes Thema Bescheid wissen, ich muss mich nicht informieren. Stattdessen wähle ich jemandem, dem ich vertraue, meine Interessen zu vertreten.

  • In Dubio 12. Februar 2014, 10:14

    Ich verstehe jetzt nicht den Unterschied, ob ein gewählter Repräsentant eine falsche (oder unliebsame) Entscheidung trifft oder dieses durch eine Abstimmung passiert.

    Die Frage ist, wofür es des einen oder anderen bedarf, wenn es ohnehin unerheblich ist, wer die operative Entscheidung trifft. Tatsächlich bedarf es dazu einer klaren Abgrenzung.

    Das Problem ist doch nicht die Art des Verfahrens, sondern der Wissensstand/Information/Entscheidung des Wählers.

    Ist das so? Selbst wenn, jeder Bürger hat auch das Recht, sich nicht über jeden politischen Sachverhalt informieren zu müssen und trotzdem in seinen grundsätzlichen Haltungen politisch repräsentiert zu sein. In der Schweiz beteiligen sich regelmäßig 40-60 Prozent der Wahlberechtigten an Direktbefragungen, in Deutschland kämpfen wir selbst für höchst strittige Entscheidungen um ein niedriges Quorum von 25%.

    Das sehe ich als Vorteil an, denn eventuell ist das Thema sogar erst nach einer Wahl von Repräsentanten aktuell und wurde für die Wahl gar nicht einbezogen.

    Es ist genau umgekehrt zu dem, wie Sie es sehen. Volksbefragungen sind üblicherweise Grundsatzentscheidungen vorbehalten, die lange gären und der Entscheidung des Souveräns bedürfen. Die politischen Repräsentanten dagegen müssen schneller entscheiden. Um dies sachgerecht tun zu können, bilden sie Ausschüsse, wo sich Fachpolitiker mit der Vorbereitung von Entscheidungen befassen und Empfehlungen an ihre Fraktionen verfassen. Das ist sicherlich der bessere Weg, zu einer fundierten Entscheidung kommen zu können.

    Grundsatzfragen sind solche nach der Verfassung, dem Umgang mit Migranten (!), dem Bildungssystem. Ob dagegen der Bau eines Bahnhofs Gegenstand einer Grundsatzentscheidung sein muss, liegt nicht auf der Hand, da hier weitgehende, durch die Verfassung garantierte Grundrechte Einzelner berührt sind.

    • Stefan Sasse 12. Februar 2014, 11:21

      Ich bleibe dabei dass diese Art der Partizipation ihren sinnvollsten Ausdruck in den Parteien findet, und hier vor allem bei der Ausgestaltung des Programms.

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