Die Weimarer Republik, so hört man oft, sei an den Konstruktionsfehlern ihrer Verfassung verstorben. Eine zu freiheitliche Verfassung sei sie gewesen: keine 5%-Klausel, Volksabstimmungen und ein „Ersatzkaiser“ im direkt gewählten Reichspräsidentenamt. Glücklicherwiese vermieden die Mütter und Väter des Grundgesetzes diese Fehler, und deswegen leben wir heute in einer stabilen Demokratie. Lange Zeit ist diese Deutung in Festreden, Schulbüchern und Monografien zu lesen gewesen. Inzwischen vertritt sie eigentlich niemand mehr, aber wie so viele andere wirkmächtige Narrative gilt, dass was sich einmal etabliert hat nur sehr schwer wieder umzustürzen ist. Das gilt genauso für die Sonderwegsthese oder das lange Leben der Kriegsschulddebatte Fritz Fischers, für das Narrativ der gescheiterten Revolution von 1848 und dem direkten Absturz in den Obrigkeitsstaat ebenso wie für die angeblich demokratische Machterlangung Hitlers oder die unhinterfragte Hagiographie des Wirtschaftswunders. Eine lange Etablierung allerdings macht das Narrativ nicht automatisch richtig. Ich möchte im Folgenden zeigen, warum keinesfalls die Weimarer Reichsverfassung (WRV) die Schuld am Untergang der Republik trägt – und warum Adolf Hitler nicht legal an die Macht kam.
Die Basics
Zuerst eine kurze Auffrischung der Fakten.
Die Weimarer Reichsverfassung verfügte über keine Sperrklausel und ein reines Verhältniswahlrecht. Dadurch waren alle Reichstagskandidat*innen auf Gedeih und Verderb von ihren Parteien abhängig; noch mehr als heute wählten die Menschen Parteilisten, keine identifzierbaren Kandidat*innen, die auch einmal von der Parteilinie hätten abweichen können. Die Abgeordneten waren im Grunde austauschbar, was die Verfassung anging. Gleichzeitig ignorierte die WRV gekonnt genau diesen Umstand: Parteien werden praktisch nicht erwähnt und schamhaft totgeschwiegen. Auf diesen Faktor werden wir noch einmal zurückkommen, aber wie auch das Grundgesetz hatte die WRV ein sehr schizophrenes Verhältnis zu den Parteien. Für einen Sitz im Reichstag waren daher nur 60.000 Stimmen nötig (Mittelwert, die schwankende Bevölkerungszahl und Wahlbeteiligung änderte diese Zahl natürlich von Wahl zu Wahl). Daher befanden sich diverse Klein- und Kleinstparteien im Reichstag (ausführliche Besprechung des Weimarer Parteiensystems hier).
Zudem erlaubte die WRV ein so genanntes Volksbegehren. Dieses verlief zweistufig: wenn eine bestimmte Zahl Wähler*innen sich dafür aussprach, wurde ein offizielles Plebiszit gestartet; erreichte dieses ein bestimmtes Quorum der Wahlberechtigten UND eine Mehrheit derselben, so galt es als angenommen. Auf diese Weise konnten sowohl der Reichstag als auch Reichskabinett und Reichspräsident umgangen werden; wenn diese also den Druck „von der Straße“ nicht hörten, konnte „die Straße“ sich quasi auf diese Art Gehör verschaffen. Ein solches Recht wird heute vor allem von Linken mit dem Ziel weitergehender Demokratisierung gefordert, wird aber für die Weimarer Epoche vor allem mit rechtsradikaler Hetze in Verbindung gebracht (zu Unrecht; das Volksbegehren gegen den Young-Plan ist zwar das bekannteste, aber nicht das einzige).
Der Reichspräsident besaß in der WRV eine stärkere Stellung als im GG. Nicht nur war er direkt auf sieben Jahre gewählt und besaß damit größere demokratische Legitimation; er war nicht nur wie der heutige Bundespräsident das Staatsoberhaupt, sondern hatte auch gewichtigen Einfluss auf die Außenpolitik und war der Oberbefehlshaber des Heeres. Im Gegensatz zum GG schlug er den Reichskanzler dem Parlament nicht zur Wahl vor, sondern ernannte ihn direkt; der Reichstag konnte ihn – anders als der Bundestag heute – dafür jederzeit mit einem Misstrauensvotum stürzen (das GG erlaubt nur ein konstruktives Misstrauensvotum). Der Reichspräsident konnte zudem den Reichstag auflösen (Art. 25 WRV).
Am relevantesten für unsere Diskussion aber ist der Artikel 48, der Notverordnungen regelt. Diese erlauben es dem Reichspräsidenten, Verordnungen und Gesetze durch Ausrufung eines Notstands ohne Zustimmung des Reichstags zu erlassen. Diese Notverordnungen können jederzeit durch den Reichstag mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden. Sie müssen sich zudem in den Grenzen der WRV selbst bewegen; dem Reichspräsidenten ist explizit nicht gestattet, die Verfassung zu biegen, brechen oder gar eigenes Verfassungsrecht zu setzen.
Damit haben wir die Pflöcke eingerammt, die in dem Drama um das Ende der Weimarer Republik eine Rolle spielen werden.
Krisenjahre
Die Frage, die das allgemein anerkannte Narrativ seit mittlerweile mehreren Jahrzehnten befeuert, lautet: „Warum musste Weimar scheitern?“ Variationen davon wie „Warum scheiterte Weimar?“ oder das schon wesentlich bessere „Musste Weimar scheitern?“ finden sich so seit Jahrzehnten in deutschen Geschichtsbüchern und werden so unterrichtet. Das ist aus zweierlei Gründen die falsche Frage. Erstens denkt sie zu teleologisch vom Ende her, impliziert, dass das Scheitern der relevanteste, ja, oft genug zwingende Punkt an der Weimarer Republik war. Er ist auch das Prisma, durch das die WRV meist betrachtet wird, während der Blick auf das GG retrospektiv durch den andauernden Erfolg der BRD verzerrt wird. Zweitens aber ist die viel interessantere Frage: Warum hat sie Republik überhaupt so lange bestanden? Das Erklärungswürdige ist nicht ihr Fall, sondern warum sie die Krisenjahre 1919-1923 überlebte.
Die Weimarer Republik wurde inmitten eines Bürgerkriegs geboren, als Linksextremisten (die meist als „Spartakisten“ zusammengefasst wurden) in Berlin, dem Ruhrgebiet und in München zeitweise die Kontrolle übernahmen und durch die rechtsradikalen Freikorps brutal niedergekämpft wurden (ausführlicher schrieb ich darüber hier), die dann ihrerseits 1920 einen Putschversuch unternahmen, der zu einem weiteren linken Aufstand im Ruhrgebiet und einer weiteren Niederschlagung durch Freikorps führte (und hier). Demokratische Politiker, allen voran Matthias Erzberger und Walter Rathenau, wurden ermordet. In den Friedensverhandlungen in Versailles (ausführlich siehe hier) entging das Deutsche Reich nur um Haaresbreite der Besetzung und Zerschlagung. Gleichzeitig plagten hohe Inflationsraten das Land, Freiwilligenverbände führten illegale Kleinkriege in Polen und dem Baltikum. 1923 besetzten Frankreich und Belgien das Ruhrgebiet, die Reichsregierung rief den „Passiven Widerstand“ aus und finanzierte diesen mit der Notenpresse. Die folgende Hyperinflation verheerte das Land, und im November unternahm Adolf Hitler seinen Putschversuch. Gleichzeitig förderte Frankreich nach Kräften seperatistische Bestrebungen im Rheinland.
Angesichts dieser wahren Krisenlawine ist es eigentlich überraschend, dass die Republik das überstand. Ausschlaggebend hierfür war die staatsbürgerliche Verantwortung der SPD, die sich stets klar nach links abgrenzte; die zumindest anfangs ebenso klare staatsbürgerliche Verantwortung von Zentrum und DDP und ihre Abgrenzung nach rechts; die Kampfbereitschaft der Gewerkschaften, die durch ihren Generalstreik den Kapp-Putsch vereitelten; den Wandel der DVP zu einer staatstragenden Partei unter Gustav Stresemann; der mäßigende Einfluss Großbritanniens und der USA auf Frankreich, die beide bereit waren, Deutschland in den liberalen Konsens zu integrieren (ausführlich hier beschrieben); und nicht zuletzt durch die Person Friedrich Eberts, der als erster Reichspräsident den Artikel 48 zur Restitution der Demokratie einsetzte.
Von hier trat die Weimarer Republik in eine Phase der Stabilisierung ein, die darauf beruhte, dass die rechten Oppositionsparteien DVP und DNVP bereit waren, sich dem rechtsstaatlichen Regelwerk zu unterwerfen und zu den Bedingungen der WRV an Koalitionen mitzuwirken. Eine Reihe von Rechtskabinetten regierte von 1924 bis 1928 die Republik, mit der SPD in loyaler Opposition. Dies galt besonders seit der Wahl Hindenburgs 1925 zum Reichspräsidenten, in dem die Rechtsparteien eine starke Identifikationsfigur erkannten. Erst die Weltwirtschaftskrise ab 1929 brachte die Weimarer Republik dann erneut in schweres Fahrwasser, aus dem sie nicht mehr herausfinden sollte.
Zurück zur Verfassung
Nichts davon aber hat mit der Verfassung zu tun. Wir müssen nun zu den anfangs angesprochenen Punkten kommen.
Was ist von der fehlenden Sperrklausel zu halten? Nehmen wir einmal die Wahl zum 4. Reichstag 1928. Insgesamt 491 Sitze wurden vergeben. Davon entfielen 153 auf die SPD, 73 auf die DNVP, 61 auf das Zentrum, 54 auf die KPD, 45 auf die DVP, 25 auf die DDP, 23 auf die Wirtschaftspartei, 17 auf die BVP, 12 auf die NSDAP. Die Christlich-Nationale Bauernpartei vereinte 13 Sitze auf sich; weitere 8 entfielen auf die Deutsche Bauernpartei. Die restlichen 7 Sitze teilten sich Volksrechtspartei, Landbund und Sächsisches Landvolk. Die verschiedenen Bauernparteien, die Volksrechtspartei und die Wirtschaftspartei zählen am ehesten als Splitterparteien (obwohl sie effektiv gleich groß waren wie die NSDAP!). Zusammen brachten diese Parteien 28 von 491 Sitzen zusammen – kaum genug, um als Problem für die Demokratie zu zählen. Zumindest für 1928 macht es Sinn, die NSDAP – die damals noch unbedeutend war – zuzuschlagen, so dass wir auf 40 von 491 Sitzen für Splitterparteien kommen. Sicherlich unangenehm, aber kaum ein Grund für tiefgreifende Sorgen. Schwerer wiegen die 54 Stimmen der KPD, die für demokratische Regierungen nicht zur Verfügung stand und sich völlig in die Opposition zu den „rot lackierten Faschisten“ der SPD verrannt hatte. Aber selbst damit bleiben noch vier Fünftel der Sitze übrig.
Innerhalb dieser ließ sich keine rein demokratische Regierung bilden – die „Weimarer Koalition“ aus SPD, Zentrum und DDP brachte keine Mehrheit zustande – aber das galt schon seit 1920. Stattdessen wurde 1928 eine „Große Koalition“ gebildet, die auch die DVP und die BVP einschloss. Es war die Aufkündigung des demokratischen Konsens‘ durch Zentrum, DVP und BVP 1930 einerseits und die irrige Annahme der SPD, man könne aus der Opposition mehr erreichen andererseits, der dieses System zum Einsturz brachte, nicht, dass zu viele Parteien existierten oder an der Regierung beteiligt wären.
Es ist an dieser Stelle erhellend, einen vergleichenden Blick auf Frankreich und Italien zu werfen. Beide Staaten erhielten nach dem Zweiten Weltkrieg neue Verfassungen mit Vielparteiensystemen und instabilen Regierungen. Die französische Vierte Republik überlebte nur zwölf Jahre und damit gerade ein Jahr mehr als die Weimarer Republik, während die italienische Republik trotz aller Unkenrufe weiterhin Bestand hat, auch wenn die Regierungen mit schöner Regelmäßigkeit wechseln. Aus der Verfassung lässt sich weder die Instabilität der Vierten Republik noch die überraschende Stabilität Italiens erklären. Genauso wenig gibt uns die WRV einen Hinweis darauf, dass das instabile Gebilde hätte einstürzen müssen.
Aber halt! Was ist mit den Volksbegehren? Sie werden gerne von Plebiszitgegner*innen bemüht, die aufzeigen möchten, warum die BRD nicht ebenfalls Plebiszite einführen sollte. Aber insgesamt gab es in der Weimarer Republik gerade einmal drei Volksbegehren (ein von den Linksparteien getragenes zur Enteignung der Fürsten; ein von der KPD initiiertes zur Verhinderung des Baus von Panzerkreuzer A, das vor allem der Bloßstellung der SPD diente; und ein von den Rechtsparteien initiiertes, das die Ablehnung des Young-Plans forderte). Kein einziges dieser Volksbegehren war erfolgreich, weil sie nie das notwendige Quorum erreichten (wenngleich das Volksbegehren zur Fürstenenteignung aufgrund von zumindest fragwürdigen Manövern Hindenburgs, der mitten im Abstimmungsprozess die Regeln des Volksbegehrens änderte, wohl unter den Originalregeln der WRV von 1919 erfolgreich gewesen wäre). Zwar führten die Wahlkämpfe jedes Mal zu einer Polarisierung der Gesellschaft, aber diese war nicht dauerhaft und unterschied sich nicht grundsätzlich von anderen solchen Debatten.
Was aber ist mit der starken Stellung des Reichspräsidenten? Sie ist am Kompliziertesten zu beantworten, weil sie uns direkt zu unseren Problemen führt. Es sei daher nur gesagt, dass die französische Fünfte Republik und die USA über Präsidenten verfügen, die eine mindestens so starke Stellung wie der Reichspräsident der WRV haben, wenn nicht sogar stärker. Auch hier kann uns der reine Verfassungstext wenig darüber aussagen, wie stabil das System sein konnte. Gleichzeitig war aber wohl kein Faktor so ausschlaggebend für den Untergang der Weimarer Republik wie Person und Handlungen Präsident Hindenburgs. Um das zu verstehen, müssen wir aber zuerst noch einmal rekapitulieren, wie das System der Präsidialkabinette funktionierte, denn das führt uns direkt zu den entscheidenden Fragen, die wir eingangs gestellt haben.
Die Basics, zweite Runde
Das Zerbrechen der Großen Koalition 1930 war in weiten Teilen der Bereitschaft der bürgerlichen Parteien (und der Rechtsparteien sowieso) geschuldet, nicht mehr parlamentarisch zu regieren. Die treibende Kraft dahinter war Hindenburg. Der Reichspräsident war nie ein Demokrat gewesen, und wo für ihn die Rechtsregierungen 1924-1928 noch erträglich gewesen sein mochten, war die Große Koalition ihm unerträglich. Dass die SPD an der Regierung war war dem verknöcherten Ostpreußen ein Gräuel. Von Anfang an versuchte er, die Regierung Müller zu hintertreiben. In „Hintergrundgesprächen“ – ein Euphemismus für Intrigen – mit Figuren wie Kuno Graf Westarp, Gottfried Treviranus und Kurt von Schleicher, die allesamt eher unrühmliche Rollen in der Weimarer Geschichte spielten und noch spielen sollten, forderte er ein „antiparlamentarisches“ und „antimarxistisches“ Kabinett.
Als Führungsperson für dieses Kabinett empfahl sich 1929 der Fraktionsvorsitzende des Zentrums, Heinrich Brüning. Mit seiner kompromisslosen Linie, die Reparationen durch Streichungen im Haushalt zu bezahlen – sprich, auf dem Rücken der „kleinen Leute“ – war er den Großagrariern um Hindenburg ebenso sympathisch wie den Großindustriellen, die in der Wirtschaftspartei und DVP versammelt waren. 1930 konstruierte er mit seinen späteren Koalitionspartnern DVP, DDP und Wirtschaftspartei den Bruch mit der SPD, die wie Tölpel darauf eingingen und von sich aus die Koalition aufkündigten. Damit endete die letzte demokratische Regierung der Weimarer Republik. Denn das schnell gebildete Kabinett Brüning I verfügte über keine eigene Mehrheit im Reichstag.
Stattdessen regierte Brüning als so genanntes „Präsidialkabinett“. Hindenburg ernannte Brüning zum Reichskanzler, ohne dass dieser eine Mehrheitskoalition hinter sich wusste (eine Koalition besaß er gleichwohl, nur eben keine, die 50%+X der Stimmen auf sich vereinigen konnte). Um Gesetze durch den Reichstag zu bringen, versprach ihm Hindenburg, notfalls auf Artikel 48 zurückzugreifen. Allein, das verhalf Brüning noch nicht zu einer funktionsfähigen Regierung, denn Notverordnungen nach Artikel 48 hatten einen entscheidenden Nachteil (aus Sicht der Antidemokraten): sie konnten mit einfacher Reichstagsmehrheit aufgehoben werden.
Und da lag der Hase im Pfeffer. Denn die Verwendung der Notverordnungen zur Durchführung von Alltagspolitik war nicht im Sinne der WRV. Wir können das gut an ihrer Verwendung durch Friedrich Ebert sehen. Während der Krisen 1919-1923 griff er in Absprache mit den demokratischen Regierungen ebenfalls auf Notverordnungen zurück. Diese standen deswegen, weil die Reichstagsmehrheit die Ausrufung des Notstands unterstützte – und mit ihm die Notverordnungen. Angesichts der oben aufgeführten Situation in diesen Krisenjahren dürfte das auch eingängig sein. Die Verwendung der Notverordnungen durch Ebert hatte restitutiven Charakter. Die Verwendung der Notverordnungen durch Hindenburg aber hatte transformativen Charakter. Und das war ein Bruch der Verfassung.
Die Präsidialkabinette
Der Reichstag hätte Brünings Präsidialkabinett 1930 direkt stürzen können. Ein Misstrauensvotum gegen den wenig beliebten Kanzler und seine ohnehin radikale, antidemokratische Politik, und er wäre sein Amt los; eine Mehrheitsabstimmung, und jede Notverordnung wäre aufgehoben. Wie also konnte Brüning zwei Jahre lang regieren? Das Geheimnis liegt darin, dass er nur sehr wenige Notverordnungen von Hindenburg erbitten musste – insgesamt gerade einmal vier Stück. Und die dienten hauptsächlich identitätspolitischen Zwecken, nämlich der Demonstration, nicht auf eine Reichstagsmehrheit angewiesen zu sein. Das Geheimnis des Kabinetts Brüning I war der Artikel 25, nicht der Artikel 48. Brüning drohte, über Hindenburg per Artikel 25 den Reichstag auflösen und neu wählen zu lassen. In der Neuwahlperiode könnte die Regierung dann ausschließlich mit Notverordnungen regieren, weil der Reichstag für mehrere Monate nicht zusammentreten musste. Der neue Reichstag konnte diese natürlich wieder aufheben. Nur, in der politischen Situation 1930-1932 kamen solche Neuwahlen einem politischen Selbstmord für SPD, Zentrum, DVP, DDP und Wirtschaftspartei gleichermaßen gleich. Die Gewinner wären die extremen Ränder – KPD, DNVP, NSDAP.
Angesichts dieses wenig attraktiven Szenarios und in der Hoffnung, das Schlimmste verhindern zu können, entschloss sich die SPD, der Erpressung durch Brüning nachzugeben und seine Regierung zu tolerieren. Und offene Erpressung war es. Man lausche nur Brünings eigener Regierungserklärung:
Das neue Reichskabinett ist entsprechend dem mir vom Herrn Reichspräsidenten erteilten Auftrag an keine Koalition gebunden. Doch konnten selbstverständlich die politischen Kräfte dieses hohen Hauses bei seiner Gestaltung nicht unbeachtet bleiben. Das Kabinett ist gebildet mit dem Zweck, die nach allgemeiner Auffassung für das Reich lebensnotwendigen Aufgaben in kürzester Frist zu lösen. Es wird der letzte Versuch sein, die Lösung mit diesem Reichstag durchzuführen.
Elektoral war das für die Partei verheerend, aber das Kalkül sollte aufgehen. Brünings autokratische Regierung war die weniger schlimme Lösung vor dem, was danach kam. Während seiner Regierungsjahre war Brüning von drei Zielen getrieben. Einerseits wollte er die Wirtschaftskrise nutzen, um den Weimarer Sozialstaat zu zerstören und die Verhandlungsposition der Arbeiter zu vernichten, oder, in seinen Worten, „das sachlich nicht gerechtfertigte Preisgebäude zum Einsturz zu bringen“. Andererseits wollte er die Wirtschaftskrise nutzen, um den Alliierten gegenüber die Zahlungsunfähigkeit Deutschlands zu demonstrieren. Dieses Ziel ging Hand in Hand mit dem ersten: die Schaffung des Massenelends sollte als außenpolitischer Hebel wirken. In den bemerkenswert offenen Worten seines Staatssekretärs, Schäffer:
Gesetzt, die Politik [einer Linderung der Massenarbeitslosigkeit] glückt uns und es gelingt, mit einer Arbeitslosenziffer von im Ganzen zwei Millionen durch den Winter zu kommen, […] wird eine solche Sachlage nicht […] einer neuen Reparationsregelung im Wege stehen? Andererseits ergibt sich daraus die Frage: Kann man es verantworten, an einer richtigen und zweckmäßigen Lösung [der Beschäftigungsfrage], die sozial entlastend und politisch beruhigend wirkt, aus taktischen Gründen vorbeizugehen?
Das dritte Ziel Brünings war das, weswegen ihn Hindenburg und seine Kamarilla vor allem eingesetzt hatten: die Transformation Weimars in einen autokratischeren Staat. Brüning schwebte dabei eine Art Ständestaat vor, wie er ab 1934 in Österreich umgesetzt werden würde. Bis 1932 wurden auf allen drei Feldern große Erfolge erzielt. Das Massenelend nahm die weithin bekannten, erschreckenden Ausmaße an; die Reparationen wurden beendet; die Demokratie war zerstört. Doch Hindenburg und den anderen Rechten ging es nicht schnell genug. Unter Franz von Papen, einem Rechtsaußen in einer ohnehin bereits weit nach rechts gewanderten Zentrumspartei – deren Vorsitz bald vom Prälaten Kaas übernommen wurde, der von Demokratie genauso viel hielt wie Hindenburg, nämlich nichts -, der mit Hindenburg gut bekannt war, ging der Staat im Frühjahr 1932 in seine letzte Phase ein. Papen versuchte nicht einmal mehr, mit Tolerierung zu regieren. Er prügelte seine Politik mit Notverordnungen durch, deren Zahl nun inflationär anstieg. Unterstützt wurden diese unter anderem von Hitlers NSDAP.
Bei den Reichstagswahlen im Sommer 1932 wurde die NSDAP stärkste Partei. Die liberalen Parteien evaporierten förmlich, die DNVP verlor massiv an Zustimmung, auch die SPD musste ordentlich Federn lassen. Hitler forderte nun seinerseits das Kanzleramt und kündigte die Tolerierung von Papens auf. Der intrigante Chef der Reichswehr, Kurt von Schleicher, der schon an Brünings Ernennung beteiligt gewesen war, versuchte eine Koalition von Papens mit Hitler einzufädeln, was Hitler ablehnte. Beim ersten Zusammentreffen des neuen Reichstags im September manövrierte Göring (als Reichstagspräsident) von Papen geschickt aus – der Mann war ein wesentlich schlechterer Politiker und Intrigant, als es seinem überzogenen Selbstbild entsprach – und initiierte sofort ein Misstrauensvotum. Papen löste den Reichstag erneut auf, es kam zum zweiten Mal binnen Monaten zum Wahlkampf, der die Legitimät der Demokratie weiter untergrub. Die NSDAP verlor zwar Stimmen, aber an den Mehrheitsverhältnissen änderte sich nichts Grundlegendes. Im November trat der Reichstag erneut zusammen, von Papen musste seinen Hut nehmen und wurde von von Schleicher ersetzt. Auch der scheiterte in nur 100 Tagen an der Quadratur des Kreises.
„Machtergreifung“
An dieser Stelle kehrte von Papen in grenzenloser Selbstüberschätzung zurück, bereit den Beweis seiner eigenen Mittelmäßigkeit zu erbringen, und überzeugte Hindenburg (über den Umweg von dessen Sohn Oskar, eines weiteren mittelmäßigen Aristokraten, der an einem durch die Geburt mit dem goldenen Löffel im Mund völlig überzogenen Selbstüberschätzung und Anspruchsdenken litt), von Schleicher zu schassen und stattdessen den ungeliebten Hitler zum Reichskanzler zu ernennen (Hindenburg sah mit dem stilsicheren Auge des Aristokraten Hitler als Pöbel an; seine politischen Ansichten waren nicht das Problem). Sein Plan: zusammen mit einigen anderen mittelmäßigen konservativen Figuren Hitler „einzurahmen“, seine Massenpopularität zu nutzen und ihn zu instrumentalisieren.
Dieser Plan scheiterte im Ansatz. Hitler hatte nicht das geringste Interesse, von Papens politische Agenda zu stützen, und er war ein wesentlich besserer politischer Akteur als alle seine Kontrahenten zusammen. Dazu kam ihm der Zufall zu Hilfe: der niederländische Terrorist van der Lubbe zündete im Februar 1933 in einem Anfall geistiger Umnachtung den Reichstag an. Die Nationalsozialisten, denen von Papen und seine Spießgesellen das Innenministerium und damit die Kontrolle über die Polizei überlassen hatten, nutzten das als Anlass zur Zerschlagung der KPD, die sich als Papiertiger herausstellte. Bei aller Revolutionsrhetorik ließen sich die KPD-Funktionäre im Vertrauen auf den Rechtsstaat brav verhaften. Erst in den Folterkellern der Polizeistationen und bald in Dachau erkannten sie zu spät ihren Fehler.
Hitler ließ dann ein Gesetz ausfertigen, das dem Namen nach „dem Schutz von Volk und Reich“ dienen sollte, in Wahrheit aber seiner Ermächtigung diente. Unter diesem Namen ist es denn auch bekannt geworden. Das „Ermächtigungsgesetz“, das im März 1933 dem Reichstag vorgelegt wurde, erlaubte dem Reichskanzler, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags zu verabschieden und jederzeit Verfassungsrecht zu ändern. Da es selbst die Verfassung änderte, brauchte Hitler dazu auch die Zustimmung des Zentrums, die es zu seiner ewigen Schande auch gab. Damit war Hitler Diktator. Von Papen und die anderen konservativen „Einrahmer“ waren bedeutungslos geworden. Binnen eines Jahres erhielt Hitler einen eisernen Griff auf Staat und Gesellschaft, den er nach dem Tod Hindenburgs formalisierte, als er die Ämter von Reichskanzler und Reichspräsident in seiner Person als „Führer“ vereinte.
Legalität
Aber das alles interessiert uns nur insofern, als dass es die notwendige Wissensgrundlage für die alles entscheidende Frage stellt: War es innerhalb der Normen der WRV? War es legal?
Die Antwort hierauf ist ein klares „Nein“. Das wussten bereits die Zeitgenossen. Ich setze den Begriff der „Machtergreifung“ hier bewusst in Anführungszeichen; aus der obigen Schilderung sollte deutlich geworden sein, dass hier nichts ergriffen wurde. Es fand eine Übergabe statt. Nur, was hier übergeben wurde war nicht anstelle Hindenburgs, von Papens oder sonstwem zu geben. Und das war den Zeitgenossen durchaus klar. Ich habe oben Brünings Regierungserklärung zitiert. Es ist aufschlussreich, sich die Erwiderung des SPD-Abgeordneten Wilhelm Keil vorzunehmen:
[…] Der Reichskanzler Dr. Brüning [hat] „mit allen verfassungsmäßigen Mitteln“ gedroht. Er hat nicht klar gesagt, was er damit meint. Ein verfassungsmäßiges Mittel wäre der Rücktritt der Regierung, ein anderes wäre die Auflösung des Reichstags. Sollte der Reichskanzler aber keines dieser Mittel im Auge haben, son-dern etwa den vielzitierten Artikel 48 der Reichsverfassung im Auge haben, so müssen wir noch einmal laut unsere warnende Stimme erheben […]. Der Artikel 48 ist nach seiner Entstehungsgeschichte, seinem Sinn und Wortlaut kein Instrument zur Rettung einer Regierung, die sich verrechnet hat. Artikel 48 kann unmöglich Anwendung finden zur Durchsetzung von Gesetzen, die der Reichstag nicht genehmigen will. Eine solche Anwendung wäre ein Missbrauch des Artikels 48 und dieser Missbrauch würde heißen: die Verfas-sung außer Kraft setzen. Das aber, Herr Reichskanzler, wäre ein Vabanquespiel , von dem niemand sagen kann, wo und wie es enden wird.
Auf gut Deutsch: die Anwendung von Artikel 48 ist Verfassungsbruch. Natürlich darf man nun einwenden, dass ein gerade frisch in die Opposition verbannter Sozialdemokrat natürlich nicht mit sonderlich freundlichen Augen auf die Vorgänge blicken wird. Allein, die Träger der Präsidialkabinette selbst machten ja keinen Hehl daraus, dass der von ihnen postulierte Notstand überhaupt keiner war und dass es ihnen vielmehr um die Transformation des Systems ging. Wenn etwa Brüning dem Reichstag in seiner ersten Regierungserklärung erklärte, seine Meinung „nicht unbeachtet“ lassen zu wollen, dann ist das in etwa so, als würde Merkel ankündigen, sich durchaus gelegentlich nach dem Befinden des Bundestags erkundigen und ansonsten qua Artikel 65GG mit der Richtlinienkompetenz regieren zu wollen: die Verfassung schreibt nicht vor, dass das Parlament nach Gutdünken der Regierung angehört werden sollte; es schreibt seine explizite Zustimmung vor. Der Historiker Hans Boldt schrieb bereits 1980 in einem vom nicht eben der Sozialdemokratie nahestehenden Michael Stürmer herausgebrachten Sammelband zur Weimarer Republik:
[…] Ein derartiges Vorgehen gegen die Ausübung eines legitimen Rechtes des Reichstags fand in der Weimarer Verfassung keine Stütze. Es wurde […] damit gerechtfertigt, dass eine Verfassungsstörung eingetreten sei, wenn das Parlament sich nicht mehr als fähig erweise, seine Funktion selbst durch Bildung positiver, entschlussbereiter Mehrheiten wahrzunehmen. Dies stelle eine Art von Verfassungsnotstand dar, der die Regierung verpflichte, die zu seiner Abwendung notwendigen Maßnahmen, eventuell auch im Wege der Verfassungsänderung (!) zu ergreifen. […] Das jetzt aufkommende Präsidialregime beruhte darauf, dass der Reichspräsident […] seine Rechte aus den Artikeln 25, 48 und 53 als funktionelle, gegen den Reichstag gerichtete Einheit verstand. Mithilfe des dementsprechend antiparlamentarisch interpretierten Artikels 53 konnte er eine Reichsregierung ohne Rücksicht auf die Mehrheitsverhältnisse im Reichstag ernennen. […] Diese war nun nicht mehr vom Parlament, sondern allein von ihm abhängig; denn er konnte sie jederzeit ernennen, so auch entlassen. […] Artikel 48 fungierte nunmehr als Gesetzgebungsgrundlage in Präsidialregimen, deren Notstandbekämpfung nicht mehr restitutiven, sondern systemverändernden Charakter trug.
Bereits das Präsidialkabinett Brünings, das von Papen und von Schleichers sowieso, waren verfassungswidrig. Dass sich Hindenburg und seine Mittäter auf Artikel der WRV beriefen, macht das nicht falsch. Wie den Zeitgenossen durchaus klar war, handelten sie bestenfalls formal korrekt. Aber ihr Handeln war nicht im Einklang mit der Verfassung, es war auf ihre Beseitigung und ihren Bruch angelegt.
Lektion gelernt?
Allzu häufig wird behauptet, das Grundgesetz habe diese Probleme gelöst, und die Stabilität der Bundesrepublik rühre daher. Allein, das ist eine Mirage. Die Verfassung ist ein Papierschild. Wenn ihre Träger sie nicht mehr verteidigen, sondern aktiv zerstören wollen, dann beschützt eine Verfassung überhaupt nicht. Auch das viel gerühmte und hochgehaltene Bundesverfassungsgericht kann da wenig ausrichten, wie die von Maximilian Steinbeis entworfene Dystopie eines Dritten Senats nur allzu deutlich macht. Ja, das Grundgesetz kennt kein Notverordnungsrecht für den Bundespräsidenten. Aber diejenigen, die glauben dadurch das Schicksal der Weimarer Republik zu vermeiden sitzen dem spiegelbildlichen Fehler der 68er auf. Diese fürchteten die Wiederkehr der so genannten „Weimarer Verhältnisse“ – eine Fehlbenennung, wie hoffentlich klargeworden sein sollte – durch die Einführung der Notstandsgesetze 1968. Diese würden, so die Befürchtung, der Regierung Tür und Tor für die Errichtung einer Autokratie à la Brüning öffnen.
Die Notstandsgesetze kamen nie zur Anwendung. Sie wurden nicht deswegen nicht benutzt, weil ein angehender Diktator ein Diktum des BVerfG fürchtete. Sie wurden deswegen nie zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genutzt, weil in der Bundesrepublik noch nie ein Antidemokrat Kanzler oder Bundespräsident wurde. Dasselbe gilt für die verfassungsmäßig starke Stellung der französischen oder amerikanischen Präsidenten. Es sind demokratische Institutionen und Normen, die sie kontrollieren, nicht Verfassungsparagrafen. Der amerikanische Süden missachtete 100 Jahre das verfassungsmäßige Recht der Schwarzen, wählen zu dürfen, sanktioniert vom höchsten Gericht des Landes.
Die Weimarer Republik ging 1930 nicht wegen der Konstruktionsfehler ihrer Verfassung unter. Die Verfassung hatte völlig problemlos funktioniert und der Republik das Überstehen einer beispiellosen Lawine von Krisen zwischen 1919 und 1923 ermöglicht. Die Verfassung überlebte auch die Wahl eines erklärten Anti-Demokraten in ihr höchstes Amt. Warum schließlich unternahm Hindenburg fünf Jahre lang keinen Versuch der Errichtung einer Autokratie, der er doch offensichtlich so sehnlich wünschte, wenn ihm die Verfassung angeblich als „Ersatzkaiser“ die Rechte dafür in die Hand gab? Die Antwort ist einfach: Die WRV tat das nicht. Der Reichspräsident war kein „Ersatzkaiser“. Er wurde es durch einen kalten Putsch Hindenburgs 1930.
Dass dieser Putsch möglich war lag nicht in den Paragraphen der WRV begründet, sondern in der Entscheidung der Liberalen und Konservativen, die Demokratie zugunsten eines autoritären Systems abzuschaffen. 1930 gab es nur noch eine einzige demokratische Partei im Reichstag, die SPD. Das Zentrum, die DVP und die DDP (die sich in „Deutsche Staatspartei“ umbenannt hatte), die vorherigen Trägerparteien der Republik, hatten sich allesamt von ihr abgewandt und unterstützten den Umbau zu einem irgendwie gearteten autokratischen System. Ab diesem Zeitpunkt war Weimar tot, und die Bundesrepublik wäre genauso tot, wenn ihre Trägerparteien sich von der Demokratie abwendeten.
Was das dreijährige Zwischenspiel der Präsidialkabinette mehr als alles andere befeuerte war die Uneinigkeit der Republikgegner darüber, was an ihre Stelle treten sollte. Ihre Unfähigkeit, einen tragfähigen Unterbau zu finden, spiegelt sich in den Versuchen wieder, die WRV umzubauen – aber diese Versuche hatten nichts mit der Republik oder der Intention der WRV selbst gemein. Sie waren eine Übergangsphase zu etwas Neuem, das am Horizont bereits wetterleuchtete, das aber jenseits einer Demokratie liegt. Keine Verfassung kann sich selbst schützen. Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit.
Wo im Grundgesetz steht denn die 5%-Hürde? Und wieso sollte die Abwesenheit dieser, Volksabstimmungen und ein „Ersatzkaiser“ eine Verfassung „freiheitlich“ machen? Für die ersten beiden Punkte wäre wohl basisdemokratisch der bessere Begriff und für den Ersatzkaiser erschließt sich mit überhaupt kein Zusammenhang.
In der WRV stand die fehlende Hürde ja auch nicht drin. Das basiert auf häufigen Narrativen.
Lektion gelernt?
Guter Artikel! Mich interessiert darin insbesondere der Teil unter der o.g. Überschrift und meine, dass wir seit über einem Jahr erfahren, dass wir die Lektion (noch) nicht gelernt haben. Obwohl das Grundgesetz eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen hat, verteidigten Politik und Rechtswissenschaft die 1949 vorgefundene und aus dem Kaiserreich überkommene organisatorische Abhängigkeit der Justiz bis zum heutigen Tage.
Deutschland kennt zwei organisatorisch voneinander unabhängige Träger der Staatsgewalt: Legislative und Exekutive. Die Judikative ist staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive. Die Justizminister arbeiten in Bund und Ländern unter dem Dach einer Regierung, ihren Mehrheitsentscheidungen ausgesetzt und zur Regierungsloyalität verpflichtet. Deutschland verlässt sich auf das Vertrauensprinzip und Rechtstreue und auf das Augenmaß der die Justiz beaufsichtigenden und verwaltenden parteipolitischen Eliten (Minister) und der diesen untergebenen Beamten.
Das fällt uns jetzt quasi auf die Füße. Vor allem bei, mit wenigen Ausnahmen, der umsichgreifenden obrigkeitsstaatshörigen Rechtssprechungspraxis der Verwaltungsgerichte, die offensichtlich nicht den Mut haben, gegen ihren Dienstherrn urteilen.
Die Justizminister*innen sind aber gegenüber den Richter*innen nicht weisungsbefugt, was die Urteilsfindung angeht.
Was soll die Frage, Stefan, natürlich nicht, aber Gerichtspräsidenten beurteilen regelmäßig ihre Richter. Insoweit ist die politische Einflussnahme immanent bzw. institutionalisiert. Du darfst dreimal raten, wie Beurteilungen aussehen, wenn einer Urteile schreibt wie z. B. in Weimar. Wobei sich dort der Vorwurf der Rechtsbeugung bis dato nicht bestätigt hat und auch nicht bestätigen wird. Auch die Frage der Zuständigkeit ist in der Rechtsprechung klar (z. B. OVG Karlsruhe)
@ popper 14. Juli 2021, 19:16
Was soll die Frage, Stefan, natürlich nicht, aber Gerichtspräsidenten beurteilen regelmäßig ihre Richter. Insoweit ist die politische Einflussnahme immanent bzw. institutionalisiert.
Ja!
Könnte schlimmer sein, aber auch besser. Auswüchse wie in Polen oder Ungarn sind bei uns nicht prinzipbedingt ausgeschlossen, sondern eben nur noch nicht vorgekommen.
Die Judikative ist staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive.
Das ist schlichter Unsinn. Die Gerichte sind gegenüber der Exekutive nicht weisungsgebunden, demnach auch nicht Bestandteil der Exekutive.
Gruss,
Thorsten Haupts
@Thorsten Haupts
Was reitet Sie eigentlich, anderen den Unsinn zu unterstellen, den Sie selbst verzapfen. Sie haben wiederholt keine Ahnung, um was es tatsächlich geht. Organisatorisch eingebunden heißt nicht weisungsgebunden, sondern nicht unabhängig. Davon, dass Gerichte weisungsgebunden sind, steht nichts in meinem Kommentar.
Nochmal ganz speziell für Sie. Und bitte kolpotieren Sie nicht gleich wieder ihre Missverständnisse in eine eventuelle Replik.
Deutschland kennt nur zwei organisatorisch voneinander unabhängige Träger der Staatsgewalt, die Legislative und die Exekutive. Die deutsche Judikative ist ein staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive. Die Justizminister arbeiten in Bund und Ländern unter dem Dach einer Regierung, ihren Mehrheitsentscheidungen ausgesetzt und zur Regierungsloyalität verpflichtet.
Allein das selbstverwaltete Bundesverfassungsgericht ist nicht (mehr) in die Exekutive integriert. Nach seiner Konstituierung unterstand selbst dieses Gericht der Aufsicht der Exekutive (des Bundesministers der Justiz). In einer Denkschrift (Jahrbuch des öffentlichen Rechts »JöR« Band 6, 1957, Seiten 144 ff.) forderte das Bundesverfassungsgericht seine organisatorische Unabhängigkeit, einen eigenen Etat und für seine Richter einen besonderen Amtsstatus. Unter großem Druck der Öffentlichkeit wurden diese Forderungen schließlich erfüllt.
Das Gewaltenteilungsprinzip wurde in Deutschland zu keiner Zeit staatsorganisatorisch umgesetzt. Die aus einer anderen Welt (der des Bismarckreiches) stammende staatsorganisatorische Integration der deutschen Judikative in den Herrschaftsbereich der Exekutive wurde bis heute beibehalten.
Beste Grüße
popper
Danke für diesen ausführlichen rant. Organisatorisch eingebunden meint also nur, dass die Justizminister (die ihrerseits keine Rechtsprechung betreiben) Bestandteil der Exekutive sind. Jo. Bisschen dünn für weitreichende Schlussfolgerungen.
Trotzdem haben wir dann ja gemeinsam festgestellt, dass die Gerichte in ihrer Rechtsprechung unabhängig sind :-).
Gruss,
Thorsten Haupts
Dünn ist allein Ihre laienhafte Interpretation, die offenlegt, dass Sie den Sachverhalt gar nicht verstanden haben oder verstehen wollen. Sie leiten aus Begriffen inhaltliche Zusammenhänge ab, die völlig unzutreffend sind. Wir sprechen über die Gewaltenteilung in Deutschland, die lediglich auf dem Papier steht und unter Verfassungsrechtlern unstreitig ist.
Vielleicht helfen diese Perspektiven weiter:
Der Justizbereich ist einem Regierungsmitglied (Minister der Exekutive) hierarchisch unterstellt, der organisatorisch, entgegen Ihrer Interpretation, genau nicht in die untergeordnete Judikative eingebunden ist. Und Gerichte werden von dem übergeordneten Ministerium als „nachgeordnete Behörden“ bezeichnet und behandelt. Der Justizminister ist weisungsbefugter Vorgesetzter der Staatsanwälte. Er ist als Mitglied des Kabinetts den Kabinettzwängen und der Kabinettdisziplin unterworfen. Der Minister ist Politiker und dient seiner Partei. Nicht zuletzt hat er seine persönliche Karriere im Blick. In hierarchischer Unterordnung unter einen Minister sind Richter in ihrer Lebensplanung von der Exekutive abhängig.
Trotzdem haben wir dann ja gemeinsam festgestellt, dass die Gerichte in ihrer Rechtsprechung unabhängig sind :-).
Das ist in dieser Schlichtheit de jure zwar zutreffend, de facto sicherlich nicht immer. Ich habe bereits darauf hingewiesen, das die Gerichtspräsidenten den Richtern in regelmäßigen Abständen Noten erteilen. Diese haben Versetzungscharakter. Den Maßstab dafür, wann ein Richter „gut“ ist und im Zeugnis in die nächsthöhere Notenstufe „versetzt“ wird, legt eine andere Staatsgewalt (das Ministerium) in Beurteilungsrichtlinien fest. Die Gerichtspräsidenten sind an diese ministeriellen Vorgaben gebunden. Die Beförderungsauslese erfolgt so – auch – nach den politischen Vorstellungen und den Interessen der Regierung. Es steht in der Macht der Exekutive, die Öffentlichkeit über ihre Art der Bestenauslese in der Justiz in die Irre zu führen, indem sie einerseits in öffentlich zugänglichen ministeriellen Beurteilungsrichtlinien nachlesbare sachgerechte Kriterien für die Beurteilung vorschreibt, die dann aber andererseits bei der Karriereförderung im Einzelfall (der Notenerteilung) auf Grund von informellen ministeriellen „Anregungen“ in den Hintergrund treten und von ungeschriebenen Kriterien wie ‘Anpassungsbereitschaft’, ‘Plansollerfüllung’ oder der „Empfehlung“ gesetzwidriger ‘Standards’ überlagert werden.
Wie fragil die Unabhängigkeit der Richter ist, zeigt auch das Urteil des Familiengerichts in Weimar, wo auf Betreiben von politischer Seite staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, weil das Urteil offenbar politisch nicht genehm ist. Ein Vorgang, der bisher einmalig in Deutschland ist. Im Übrigen, Richter sind nicht in ihrer Rechtsprechung unabhängig, wie Sie das hier behaupten, sondern an materielles Recht gebunden. Die persönliche Unabhängigkeit des Richters untermauert seine sachliche Weisungsfreiheit. Indessen ist der Gesamtstatus richterlicher Unabhängigkeit kein Standesprivileg.
Wir sprechen über die Gewaltenteilung in Deutschland …
Die solange funktioniert, solange Richter weisungsunabhängig nach Gesetzeslage entscheiden. Und da haben wir ja jetzt beide festgestellt – tun sie. Also funktioniert die Gewaltenteilung.
Gruss,
Thorsten Haupts
Die solange funktioniert, solange Richter weisungsunabhängig nach Gesetzeslage entscheiden. […] Und da haben wir ja jetzt beide festgestellt – tun sie. Also funktioniert die Gewaltenteilung.
Das haben nicht wir gemeinsam festgestellt, sondern das behaupten Sie, indem Sie falsch konkludieren. Wobei die weisungsfreie Anwendung geltenden Rechts noch rein gar nichts über organisatorisch voneinander unabhängigen Trägerschaften einzelner Staatsgewalten aussagt. Dass eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Wenn der Richter nicht weisungsgebunden ist, aber durch andere institutionelle Mechanismen seine weisungsunabhängige Entscheidung beeinflusst werden kann, ist es nicht seiner Unabhängigkeit nicht mehr weit her. Übrigens, wenn Ihre Schlussfolgerung zutreffend wäre, müssten Sie aus der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte genau das Gegenteil dessen konkludieren, was Sie bei den Richtern als Indiz für die Tatbestandsverwirklichung der Gewaltenteilung konstatieren. Insoweit ist Ihre Argumentation intellektuell und logisch völlig inkonsistent.
Ich gebe Ihnen dafür ein Beispiel:
Art. 120 Abs. 1 der Verfassung der Russischen Föderation lautet: „Die Richter sind unabhängig und nur der Verfassung der Russischen Föderation und dem Bundesgesetz unterworfen„.
Führt jetzt allein schon der russische Verfassungstext zu der Erkenntnis, dass alle russischen Richter unabhängig und nur an Verfassung und Bundesgesetz orientiert urteilen? Ist das, was nach dem Wortlaut der russischen Verfassung Wirklichkeit sein soll, schon deshalb wirklich, weil es dort so geschrieben steht?
Das gleiche gilt für unsere Artikel 20 u. 92 GG, wo die Gewaltenteilung nur auf dem Papier steht, aber in der verfassungsrechtlichen Wirklichkeit organisatorisch bis dato nicht vollzogen ist.
Wenn der Richter nicht weisungsgebunden ist …
Ist meine Kernforderung an eine unabhängige Justiz erfüllt.
seine weisungsunabhängige Entscheidung beeinflusst werden kann
Es gibt keinen Menschen, der trotz Weisungsunabhängigkeit nicht durch seine Umwelt beeinflusst werden kann.
… intellektuell und logisch völlig inkonsistent.
Na, dann machen Sie die doch konsistent. Ist einfach – ein praktikables Modell einer unabhängigen Justiz, die auf keine Weise mehr BEEINFLUSST werden kann lässt sich bestimmt leicht konstruieren, oder? Voran, ich beschaffe mir schon mal Popcorn.
Gruss,
Thorsten Haupts
Exakt. Wo Menschen agieren, werden äußere Einflüsse immer eine Rolle spielen.
Das klingt sehr nach Pippi Langstrumpf, was ihr beide da zusammenfabuliert. Und glaubst Du, Stefan, mit deiner devoten Allerweltsbinse einen sachlichen Beitrag zu leisten. Zumal es hier nicht um Menschen im Allgemeinen, sondern um Richter und ihre strukturelle und institutionelle Abhängigkeit geht. Hier liegen besondere verfassungsrechtlich Kalamitäten vor, die die Unabhängikeit von Richtern konterkarieren. Das kann man gar nicht sinnvoll bestreiten. Natürlich kann das nicht dazu herhalten, daß „Kind mit dem Bade“ auszuschütten.
Tatsache bleibt: Die rechtliche Aufteilung der Staatsgewalt in Rechtsprechung (Judikative), Gesetzgebung (Legislative) und vollziehende Gewalt (Exekutive) in der Verfassung und ihre tatsächliche Übertragung auf drei verschiedene, einander gleichgeordnete Träger, gibt es in Deutschlands bisher nur auf dem Papier. Denn die Umsetzung des Gewaltenteilungsprinzips durch die rechtliche Aufteilung der Staatsgewalt in Rechtsprechung (Judikative), Gesetzgebung (Legislative) und vollziehende Gewalt (Exekutive) in der Verfassung (zentral in Art 20 Grundgesetz) verzichtet bis dato auf ihre tatsächliche Übertragung auf drei verschiedene, einander gleichgeordnete Träger. Punkt.
Das kann man gar nicht sinnvoll bestreiten.
Doch. SIE können es nicht, das ist ja okay.
Gruss,
Thorsten Haupts
Stefan, erkennst Du erneut nicht, dass Herr Haupts genau die gleiche Strategie anstrebt, wie weiland ein gewisser Ralf. Es geht nicht mehr um eine sachliche Diskussion, sondern um deren Zerstörung. Dass Du da wieder mitmachst, ist unerträglich und menschlich unterste Schublade.
Eben.
Wenn ihre Träger sie nicht mehr verteidigen, sondern aktiv zerstören wollen, dann beschützt eine Verfassung überhaupt nicht.
Exakt das. Man muss schon die gesamte menschliche Geschichte ignorieren (auf allen Kontinenten), wenn man ernsthaft glaubt, ein Papier schütze vor irgendetwas. Das tut es, solange den Inhalten dieses Papiers erheblich über die 50% Marke hinausgehende Mehrheiten folgen. Ist das nicht mehr der Fall, wird das Papier irrelevant.
Ich halte das Szenario des Verfassungsblogs zwar für Unsinn. Aber dessen Grundlage – eine Verfassung ist nur so gut, wie das Volk, das sie trägt – bleibt trotzdem richtig.
Als Demokrat muss man sich damit abfinden, dass eine Mehrheit des Volkes auf die Idee kommen könnte, keine Demokratie mehr zu wollen. Und davor schützt keine Verfassung dieser Erde.
Gruss,
Thorsten Haupts
Warum findest du es unsinnig?
Die vorausgesetzte absolute Mehrheit für eine Partei. Völlig ausgeschlossen ist zwar nichts, aber in allen Ländern Westeuropas mit Verhältniswahlrecht geht die Tendenz seit Jahrzehnten in die entgegengesetzte Richtung.
Ich formuliere es mal anders – sollte es jemals eine absolute Mehrheit für eine Orban-Partei in Deutschland geben, ist das Grundgesetz ohnehin nur noch ein Stück Papier. Ab genau dem Moment bzw. eigentlich schon vorher.
Gruss,
Thorsten Haupts
Ich formuliere es mal anders – sollte es jemals eine absolute Mehrheit für eine Orban-Partei in Deutschland geben, ist das Grundgesetz ohnehin nur noch ein Stück Papier. Ab genau dem Moment bzw. eigentlich schon vorher.
Stimmt, die absolute Mehrheit einer Partei ist sehr unwahrscheinlich. Beängstigend wahrscheinlicher aber ist, dass sich ein „Volkstribun“ einer der „Altparteien“ bemächtigt, zu seiner Partei transformiert und mit einer „Orban-Partei“ agiert. Den Beginn dieses Szenarios konnte man in Österreich beobachten, wo Kurz die ÖVP praktisch völlig auf sich zugeschnitten hat. Gottseidank scheint Kurz keinen Ehrgeiz in dieser Richtung zu haben.
Korrekt.
Exactly my point.
Als Demokrat muss man sich damit abfinden, dass eine Mehrheit des Volkes auf die Idee kommen könnte, keine Demokratie mehr zu wollen. Und davor schützt keine Verfassung dieser Erde.
Exakt! Vorausgesetzt das Volk ist sich mehrheitlich einig, was so gut wie nie passiert. Genau das nennt Karl R. Popper: „Paradoxon der Demokratie“ . D. h. eine Mehrheit kann sich immer auch für die schlechteste aller Möglichkeiten/Staatsformen entscheiden. Für Platon war es bekanntlich die Tyrannis. Allerdings, und das macht den Unterschied, heute werden einzelne Verfassungsorgane von den regierenden Parteien ad absurdum geführt. Insbesondere die Ära Merkel leistet sich hier seit Jahren Schlimmes. Das ging tatsächlich so weit, dass nicht mehr die im Parlament vertretenen Parteien die Verfassungsrichter wählen, sondern allein die Regierungsparteien, was der Steinbeis Artikel gut thematisiert. Ein besonders grasses Beispiel der letzten Jahre ist die ausgekungelde Wahl des derzeitigen Präsidenten des BVerfG. Offensichtlich brauchte Frau Merkel einen, der im übertragenen Sinne bei all den Corona Zumutungen und antidemokratischen Grundrechtsversößen wenigstens eine Zeit lang den Mund hält.
Abstrakt gebe ich dir recht, bei den konkreten Beispielen nicht.
…bei den konkreten Beispielen nicht.
Hab’s auch nicht erwartet. Dazu wäre wahrscheinlich von deiner Seite mehr Hintergrundwissen notwendig, weiß ich aber nicht genau. Bei dir habe ich immer den Eindruck, dass dich ein Rest von Staatsraison motiviert, die seit jahrzehnten grassierende institutionelle Korruption zu verdrängen. Corona hat das noch einmal verstårkt deutlich gemacht. Was sich die maßgeblichen politischen und gesellschaftlichen Institutionen momentan an Instinktlosigkeiten, wissenschaftlicher und soziokultureller Dekadenz leisten, ist zutiefst verstörend.
Wenn wir Bürger diese Entwicklung mehrheitlich weiterhin nicht wahrhaben und nicht aufhalten wollen, gehen wir sehr düsteren Zeiten entgegen. Es ist schon jetzt erschreckend, wie die Menschen sich in ihrem alltäglichen Verhalten verändert haben.
Das spontane unbekümmerte Aufeinanderzugehen, sich herzlich in den Arm nehmen, ist bei vielen erstarrt zu einer sterilen ritualisierten Maskerade. Darauf bedacht, den Schein zu wahren. Abgeschottet vor der realen Welt und manipuliert vonPolitik und Medien. Was zeigt, dass wir von immer nur von Werten geredet haben, die wir offenbar weder kennen noch leben wollen.
Wir haben eine Pandemie. Die hat das „unbekümmerte Aufeinanderzugehen“, „sich herzlich in den Arm nehmen“ halt zu einer ziemlich verpönten Geste gemacht, und das zu Recht. Sobald die Pandemie bewältigt ist, können wir wieder unbekümmert sein. Aktuell sorgen alle jene, die unbekümmert aufeinanderzugehen und sich herzlich in den Arm nehmen dafür, dass es länger dauert.
@ Stefan Sasse 15. Juli 2021, 08:12
Wir haben eine Pandemie. Die hat das „unbekümmerte Aufeinanderzugehen“, „sich herzlich in den Arm nehmen“ halt zu einer ziemlich verpönten Geste gemacht, und das zu Recht. Sobald die Pandemie bewältigt ist, können wir wieder unbekümmert sein.
Wenn das, was wir haben, eine Pandemie ist, werden wir sie nie wieder los. Das „unbekümmert aufeinander zugehen“ wird nur dann wieder möglich sein, wenn wir den aktuellen Zustand anders bewerten.
@Erwin Gabriel 15. Juli 2021, 18:46
Sie bringen es sehr genau auf den Punkt, Herr Gabriel. Wenn man die veränderte Definition dieser Pandemie sich genauer anschaut, dann muss man mindestens zwanzig Jahre zurückgehen um zu erkennen, mit welcher Akribie Personen, Institutionen und Regierungen Vorbereitungen getroffen haben, die gesamte Menschheit unter dem Slogan zu vereinen: „Wer gesund ist, wurde nur nicht richtig untersucht.“ Was nichts anderes heißt als, man zwingt uns seit Jahren, zur „Malade imaginaire“, mit der man Menschen ihre Souveränität und Urteilsfähigkeit nimmt, selbst zu entscheiden, wie sie gesund leben wollen. Die Träumer, die immer noch glauben wollen, es ginge hier um unsere Gesundheit, zerstören mit ihrem proaktiven Handeln die Gesundheit und Lebensgrundlagen der Menschheit.
@ Popper
Mein Punkt war ein anderer.
Wir haben im Verlauf der nun anderthalb jahre andauernden Corona-Situation bestimmte Maßnahmen mit bestimmten Zuständen (Inzidenz-Werte etc.) verknüpft. Wenn man auf eine Lockerung der Maßnahmen setzt, wird diese nicht daher kommen, dss sich die aktuellen Covid-Zustände ändern, sondern man muss bei gleichen Zuständen die Maßnahmen zurückfahren.
Gute Geschichtsstunde, danke dafür.
Einige Unplausibilitäten bleiben jedoch:
(1) Du sagst, das Fehlen einer Minoritätsklausel habe die Arbeitsfähigkeit des Parlaments nicht beschränkt. Auf der anderen Seite führst Du an, dass die KPD und die rechtsextremistischen Parteien für die Mehrheitsbildung ausfielen. Schnell waren das eben nur noch 4/5 der Abgeordneten, aus denen eine Mehrheit konstituiert werden konnte. Nur, das klingt wenig. Aber wenn wir uns die heutigen Nachkriegsdemokratien betrachten, dann ist zu konstatieren, dass schon die Beschränkung auf 80% der Parlamentarier eine Regierungsbildung enorm erschwert. So ging es zuletzt schon in Deutschland, aber auch in Spanien. Einige andere Demokratien sind zu den gleichen Schlüssen gekommen und erleichtern den stärksten Fraktionen die Herstellung einer arbeitsfähigen Mehrheit, so in Frankreich, Griechenland und natürlich in jenen Ländern mit Mehrheitswahlrecht.
(2) Du sagst, die Anwendung von Artikel 48 sei verfassungswidrig. Aber wie kann eine Norm der Verfassung selbst verfassungswidrig sein?
(3) Deine Quintessenz ist, Weimar hatte eine gute und auch funktionierende Verfassung, ihr Scheitern hat mitnichten mit den Normen zu tun, sondern mit deren Anwendung. Ich bin immer vorsichtig, schlauer als die Zeitgenossen zu sein. Wie erklärst Du Dir, dass die Väter des Grundgesetzes eben auch aufgrund der Erfahrung von Weimar die Nachkriegsverfassung deutlich abgesetzt von der Weimarer Reichsverfassung formulierten?
Wie kommst Du eigentlich darauf, die Geschichte so zu deuten, wie sie Erlebende eben nicht gedeutet haben?
(4) Klar grenzt Du das Instrument der Notverordnungen als im Kern verfassungswidrig und demokratiefeindlich ab. Hier ergibt sich ein Bezug zur Jetzt-Zeit. Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die Bundesregierung mit umfangreichen Exekutivvollmachten ausstatten lassen. Mit ihrer Regierungsmehrheit haben sie diese sogar noch einmal um 3 Monate verlängert, obwohl aus epidemischer Sicht hierfür keine Veranlassung war. Gleichzeitig redet ein Ministerpräsident der Grünen davon, generell der Exekutive auch in normalen Zeiten solche Rechte einzuräumen, damit sie schneller nach eigener Einschätzung handlungsfähig sei.
Nach allem, was Du in dem Artikel erzählt hast, müsstet Du genau gegen solche Sonderverordnungen aufbegehren und den besagten Ministerpräsidenten zum Demokratiefeind erklären. Aber, Du hast die letzten Monate die gegenteilige Position eingenommen. Das erscheint widersprüchlich.
Danke, gute und interessante Zusammenfassung und Zustimmung zum Fazit.
Das Erklärungswürdige ist nicht ihr Fall, sondern warum sie die Krisenjahre 1919-1923 überlebte.
Auch im Nachhinein immer noch erstaunlich, wie die Republik mit ihren unerfahrenen Führungspolitiker diese Wirtschaftskrise inmitten eines faktischen Bürgerkriegs mit teilweiser Besatzung überleben konnte.
Die fehlende 5%-Hürde war in meinen Augen tatsächlich ein Problem. Es ist nicht nur die Vielzahl der Splitterparteien, sondern auch die Leichtigkeit, mit der man dann mit einer eigenen Partei in den Reichstag kommen könnte. Das schuf mE einen deutlichen Anreiz für einzelne Abgeordnete, Koalitionsabsprachen zu entziehen, wenn man damit nicht einverstanden war und Abspaltungen zu gründen. Das ist nicht tragisch, wenn (wie in Italien) fast alle Parteien hinter der Demokratie stehen. Wenn es aber ein größerer Teil der Parteien nicht tut, geraten die kompromissbereiten Parteien unter Druck und werden entweder pulverisiert (wie die Liberalen) oder von rechtsradikalen/rechtsextremen Alternativen in ihre Richtung gezogen
1930 konstruierte er mit seinen späteren Koalitionspartnern DVP, DDP und Wirtschaftspartei den Bruch mit der SPD, die wie Tölpel darauf eingingen und von sich aus die Koalition aufkündigten.
Jo, da hat die SPD nicht glücklich agiert, aber was hätte sie machen sollen? Wenn nicht hier, hätte man einen anderen Grund gefunden. Und 1930 stand man halt auch mit dem Rücken an der Wand.
Mir fehlt noch der Preußenschlag. Erst mit den Ressourcen des größten Landes konnte Papen und Hitler meines Erachtens das Zerstörungswerk vollenden und zugleich zeigte der Preußenschlag deutlich auf, dass die Verfassung ein wertloses Stück Papier ist, wenn niemand für sie kämpft.
Was mich jedes Mal fassungslos macht, ist, wie abgrundtief dämlich die Konservativen in ihrem Hass auf die Weimarer Republik waren. Ein Industrieland, führend in den damals neuen Industrien (Chemie, Elektrobranche und Maschinenbau) und in Forschung und Wissenschaft weit voraus. Mit der SPD bestand die Chance die Arbeiterschaft einzubinden. Mehr außenpolitischen Spielraum als jedes andere Deutschland davor und danach und zugleich zeichnete sich in den englischen und französischen Kolonien schon ab, dass beide Kolonialmächte überdehnt waren. Und diese Vollidioten übergaben alles dem größten strategischen Dilettanten aller Zeiten, der zielsicher das Land und die halbe Welt zerstörte.
Ups, falsch plaziert. Sry!
Wie gesagt, wirklich relevant waren die Splitterparteien nicht. Ich würde eher annehmen, dass bei einer 5%-Hürde die mehreren Bauernparteien sich zusammengeschlossen hätten.
Die SPD war between a rock and a hard place, keine Frage.
Und ja, die Konservativen sind die Hauptschuldigen am Untergang vom Weimar, keine Frage. Die hatten es in der Hand.
@ Stefan Pietsch 14. Juli 2021, 17:57
(3) Deine Quintessenz ist, Weimar hatte eine gute und auch funktionierende Verfassung, ihr Scheitern hat mitnichten mit den Normen zu tun, sondern mit deren Anwendung. Ich bin immer vorsichtig, schlauer als die Zeitgenossen zu sein. Wie erklärst Du Dir, dass die Väter des Grundgesetzes eben auch aufgrund der Erfahrung von Weimar die Nachkriegsverfassung deutlich abgesetzt von der Weimarer Reichsverfassung formulierten?
Zum einen waren die Erlebnisse von Weimar sowie die Erfahrungen von 1933-1945 noch frisch; vielleicht zu frisch für eine ausführliche Analyse, auch musste man Dinge anders machen.
Ich sehe das auch so, das Weimar nicht an der Verfassung oder (zumindest nicht direkt) an Hitler scheiterte, sondern meiner Wahrnehmung nach ganz klar an Hindenburg.
Genau.
Wie beschrieben nicht mal nur an Hindenburg. Wären Zentrum und DVP nicht aus dem demokratischen Konsens ausgeschert, hätte die Republik auch Hindenburg überstanden. Das war die absolute Vorbedingung. Hindenburg war 1925-30 nicht in der Lage, die angebliche Machtfülle seines Amtes auszunutzen. Es brauchte dazu den Putsch.
Soweit ich sehe, macht niemand die WRV allein für das Scheitern Weimars verantwortlich. Selbst die Mittelstufen-Schulbücher nennen „die Schwächen der WRV“ als einen Faktor – neben „Demokratiefeindliche Parteien“ und „Wirtschaftkrisen“.
Die von dir selbst erwähnte Möglichkeit der Reichstagsauflösung (als Drohung) und das Recht zur Einsetzung und Absetzung des Kanzlers hatten gravierende Auswirkungen. Das Fehlen der 5-Prozent-Klausel wird wohl überschätzt, aber die anderen Konstruktionsfehler hatten durchaus ihren Anteil. Die Notstandsgesetze kann man auch nicht mit Art. 48 WRV gleichsetzen.
Nein, nicht alleine. Aber wie ich beschrieben habe ist die Idee des Konstruktionsfehlers generell problematisch.
Und ja, die hatten gravierende Auswirkungen. Aber: Wenn wir eine autokratische Kanzlerin hätten, die gestützt von anderen undemokratischen Institutionen behauptet, die Richtlinienkompetenz erlaube ihr die Setzung von Verfassungsrecht und beispielsweise ein autokratisch besetztes BVerfG winkte das durch, dann hätte GG65 auch gravierende Auswirkungen. Mein Punkt bei den Notstandsgesetzen ist derselbe: sie waren völlig unbedeutend bisher, aber in den falschen Händen haben sie gravierende Auswirkungen.
Sicherlich ist jede Demokratie zum Scheitern verurteilt, die von einer Mehrheit des Machtapparates abgelehnt wird. Es ist aber sicherlich auch so, dass je nach Verfassung eine Demokratie mehr oder weniger stabil ist. In diesem Zusammenhang wuerde mich auch interessieren, ob ein 2. Parlament (wie Bundesrat in D oder der Senat in US) zu mehr Stabilität geführt hätte. Wie Sie ja selber betonen, hätte es vielleicht auch ein Unterschied gemacht, wenn manche Parlamentarier direkt gewählt worde wären und nicht nur über Listenplätze der Partei. Letzter sind loyal zur Partei, während Abgeordnete mit Direktmandat mehr von der Wählergunst abhängen und daher vielleicht kompromissbereiter sind.
Wo waren eigentlich die Gerichte zu jener Zeit? Wenn die Verfassung verletzt wurde, warum wurde das nicht juristisch bewertet?
Nein, denke ich nicht. Den Bundesrat gab es ja auch in Weimar. Und die Direktwahl halte ich für so bedeutend in der BRD nicht.
Eine ähnlich starke Institution wie das BVerfG fehlte in Weimar weitgehend.
Das Papier des GG ist dann aber doch mehr wert als das der WRV?
Aber auch hier stimmt deine Grundthese: Was, wenn Parlament oder Regierung Urteile des BVerfG einfach ignorieren? Nicht verschwiemelt wie teilweise schon geschehen, sondern ganz offen?
Retten könnten die Demokratie dann nur Bürger und Staatsdiener, die sich unter Berufung auf das GG weigern, diesen zu folgen. Damit kommt aber auch das Konstrukt des Rechtsstaates an seine Grenzen, denn sie würden gegen legitimes (von gewählten Vertretern geschaffenes) Recht verstoßen.
Danke für den Artikel. Hat auch mich sensibilisiert.
Ich denke, so etwas funktioniert, solange alle daran glauben. Und wenn eine kritische Masse da ausschert, gehts zum Teufel.
Rein theoretisch gibts extra dafür ja den Widerstandsartikel, glaub in den USA sogar eine Art Recht auf Revolution. Und – wohl auch aus der Nazizeit gelernt – für Soldaten (evtl alle Staatsdiener) sogar die Pflicht, Befehle auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. (oder irgendwie so, auf jeden Fall dürfen sie straffrei verweigern, wenn es damit nicht übereinstimmt. Ein befreundeter Soldat meinte mal, das wäre zb im Falle des Abschusses einer Passagiermaschine relevant geworden).
Im Grunde wäre es aber vermutlich so, dass kontextgebunden eine Art übergordnetes „Recht“ eintreffen würde. Wenn Thüringen sich abspaltet und zur Diktatur ausruft und Merkel lässt den Möchtegerndiktator verhaften, ist das vermutlich rechtlich „schwierig“ gelinde gesagt, aber im Sinne des Grundgesetzes irgendwie legitim. Die Grundprinzipien einer Verfassung sind im Kern ja auch sehr viel wichtiger als der genaue Wortlaut.
Schmidt wäre vielleicht ein anderes Beispiel, die Armee zur Fluthilfe war auch gegen das Gesetz, war aber keinn Problem aufgrund des Kontextes.
Exakt.
„Die Bürger“ können die Demokratie in so einer Situation nicht retten, das ist in meinen Augen illusorisch. Die Demokratie wird von den institutionellen Akteuren gerettet – der Bürokratie, der Polizei, dem Militär, der Justiz und allen voran den Parteien. Deren Haltung ist entscheidend.
Würde da auch noch ergänzen, dass „Republik ohne Republikaner“ auch nicht nur für die Parteipolitiker galt, sondern eben auch für die Exekutivorgane, gerade Richter, Polizei etc. Die sind für die Durchsetzung der Verfassung ja nicht unwichtig und haben oft vermutlich ähnlich viel Schaden angerichtet wie die Parteien.
Klar, da geht es sogar hauptsächlich um die Institutionen.
Danke für den interessanten Artikel.
Ich sehe es auch so, dass eine Verfassung letztlich nur Buchstaben aus Papier sind und es auf die Menschen ankommt. Und vielleicht noch dazu, auch wie sie sich in den Jahren entwickelt und so mit Leben gefüllt wird. Ich denke da zb an das Oberste Gericht in den USA, diese starke Rolle war ja erst gar nicht so gedacht.
Auch die Machtverteilung der Verfassungsorgane entwickelt sich meist erst in der Praxis.
Die Ergänzung von Kning mit dem Preußenschlag ist auch nicht unwichtig, er hat auch gezeigt, wie einfach verfassungsgemäße Rechte zerstört werden können, wenns keinen oder zuwenige kümmert.
Ich finde auch die Überlegung ganz interessant, wie es weitergegangen wäre, wenn es eben keinen Hitler gegeben hätte. Die Verfassung war natürlich schon vorher zerstört, aber die anderen wirken so planlos und dämlich, dass ich nicht glaube, dass es Papen, Schleicher etc. gelungen wäre, da irgendwie eine stabile Diktatur aufzubauen. Halte es nicht für ausgeschlossen, dass ähnlich wie bis 1923 nach Unruhen durchaus die Möglichkeit bestanden hätte, nochmal die Kurve zu kriegen.
Ich hab den Preußenschlag nicht drin weil die WRV da nicht relevant ist, sondern die preußische Landesverfassung gekillt wird. Aber das kann man drüber streiten.
Das mit den Soldaten stimmt haargenau. Wir lernten bereits in der Offizierausbildung mehrfach, dass wir einen rechtswidrigen Befehl nicht befolgen DÜRFEN – was unter anderem dazu diente, die Standardentschuldigung von Staatskriminellen null und nichtig zu machen, sie hätten ja nur Befehle befolgt.
Gruss,
Thorsten Haupts
Korrekt. Nur stand das halt auch schon in den Verordnungen der Wehrmacht.
Rspekt, ein wirklich spanndende und interessante Analyse. Wenn das allerdings wieder eine ausgearbeitete Musterlösung für den Unterricht ist, dann beginne ich langsam Angst vor deinem Unterricht zu haben 😉 .
Besonders gut gefällt mir, dass du den ‚Lehren aus Weimar‘- Mythos richtigstellst, mit dem einige Einschränkungen der Volkssouveränität in der BRD gerechtfertigt wurden (Neben deinen Punkten wäre auch das Verbot politischer Streiks zu nennen)
Allerdings sehe ich an einigen Punkten die Dinge doch etwas anders oder habe zumindest Ergänzungen:
1) Weimar war nicht politisch stabil. 15 Reichskanzler in 15 Jahren sprechen eine deutliche Sprache.
2) Von Anfang an war in der Weimarer Republik Gewalt ein legitimes Mittel der Politik – nicht nur seitens radikaler Kräfte, sondern auch seitens der Reichsregierung. Nicht nur der Spartakistenaufstand, auch die (zweite) Münchner Räterepublik wurde eben nicht von irregulären Freikorps niedergeschlagen, sondern von Truppen unter dem Oberkommando Gustav Noskes – Blutbäder, die der SPD auch nach 100 Jahren noch vorgeworfen werden.
3) Zwischen der „Firmware“ eines Staates (der Verfassung) und und der „Benutzeroberfläche“ des Rechts- und Behördenalltags, gibt es noch eine Ebene, sozusagen das „Betriebssystem“, das die Arbeit der Institutionen selbst regelt (Parteiengesetz, Wahlgesetz, etc…). Wie FS richtig angemerkt hat, die 5%-Hürde ist nicht in der Verfassung (sondern das Maximum, das gerade noch verfassungskonform ist)
4) Demokratie ist weder als System noch als ‚Gesinnung‘ ein binärer Zustand. Sie kann auch z.B. durch Korruption oder zementierte Machtpositionen wegerodieren, bis ihr Legitimationswert kaum vorhanden ist. Oder eine Partei kann Stück für Stück aus dem demokratischen Denken wegdriften.
5) Du unterschätzt in meinen Augen, wie sehr (in einem gesunden System) die gegenseitige Kontrolle verschiedener Organisationen (zu denen ich neben den klassischen Gewalten und der Presse auch unabhängige staatliche Institutionen wie Bundesrechnungshof oder Ethikkommission zähle) einer allzu hohen Machtkonzentration und deren Folgen (siehe 4))
entgegenwirkt. Deshalb sehe ich etwa die Ernennung eines de-facto Lobbyisten zum obersten Verfassungsrichter oder der Tochter des Bundestagspräsidenten zur TV-Programmdirektorin besonders problematisch.
Nein, dieses Mal nicht 😀
1) Italien wäre nach dem Maßstab auch nicht politisch stabil.
2) Korrekt.
3) Ist richtig.
4) Klaro! Siehe ÖVP.
5) Ebenfalls richtig.
1) Ja, genau.
Italiens Politik ist geradezu eine Seifenoper. Verfassungsreform, Neustrukturierung der Parteien, Rechtspopulist, Korruptionsaffäre, Separatistenparteien, kommissarische Regierung, Verfassungsreferendum, bizarrre Koalitionen,… you name it, you get it. Aber – und so gesehen gebe ich dir recht – wursteln sie sich immer wieder durch.
Uiii, der angekündigte Artikel kommt aber schnell; sehr gut und mit vielen Details, einschließlich einiger – für mich – Neuigkeiten. Chapeau und vielen Dank.
Was die Grundaussage betrifft ist es aber eigentlich ja so, dass eh niemand, der ernst genommen werden will, das Ende der Veranstaltung (das faktische Ende genauer gesagt) monokausal beantwortet; Deswegen ist der erste Satz……:
Zitat:
„Die Weimarer Republik, so hört man oft, sei an den Konstruktionsfehlern ihrer Verfassung verstorben.“
……schon schwierig. Wer sagt das denn so schlicht und ergreifend und ohne jede Ergänzung, Erörterung und ohne Hinweis auf all die weiteren zu berücksichtigenden Faktoren ?
Zitat:
„Lange Zeit ist diese Deutung in ……. Schulbüchern …….zu lesen gewesen.“
In meinem schon vor Jahrzehnten nicht ^. Niemand macht sich das so leicht, glaube ich.
Und angesichts der Überschrift stellt sich die Frage: Wozu brauchen dann wir so ’nen Pappendeckel überhaupt ?
Zitat:
„Eine lange Etablierung allerdings macht das Narrativ nicht automatisch richtig.“
Falsch aber auch nicht^. Und Narrative diesbezüglich, insofern dieses Modewort überhaupt geeignet ist, gibt’s jede Menge.
Zitat:
„Ich möchte im Folgenden zeigen, warum keinesfalls die Weimarer Reichsverfassung (WRV) die Schuld am Untergang der Republik trägt.“
Wenn hinter „keinesfalls“ noch „nur“ stünde, würd ich das unterschreiben^.
Zitat:
„Es sei daher nur gesagt, dass die französische Fünfte Republik und die USA über Präsidenten verfügen, die eine mindestens so starke Stellung wie der Reichspräsident der WRV haben, wenn nicht sogar stärker. “
Stimmt. Mitterand nannte das mal einen „permanenten Staatsstreich“. Das war Anfang 60er. Hat ihn aber dann nicht daran gehindert, selbst Präsident werden zu wollen und später dann auch zu werden. Daraufhin als Präsident mal angesprochen, hat er den schönen Satz hinterlassen: Die Verfassung war vor mir gefährlich und wird nach mir wieder gefährlich sein. Wenn er Recht hat, hatter Recht; mal abgesehen von der Chuzpe, sich selbst schön zu malen
Und genau das ist die Übereinstimmung mit der WRV: Gefährlich, weil zum Machtmissbrauch regelrecht einladend. Da gilt die alte Volksweisheit: Vorbeugen ist besser als heilen, auch wenn vorbeugen keineswegs immer funktioniert und heilen nicht immer notwendig wird. Es gab in F allerdings auch schon einige Verfassungsreförmchen, die die schlimmsten Misssände abgestellt haben.
Und was den angesprochenen Vergleich Italien/Frankreich betrifft: Ohne Algerien gäb’s keine V. Republik und ein ein „Algerien“ gab es bezüglich Italien nicht.
Zitat:
„Die Verwendung der Notverordnungen durch Ebert hatte restitutiven Charakter. Die Verwendung der Notverordnungen durch Hindenburg aber hatte transformativen Charakter. Und das war ein Bruch der Verfassung.“
In der Verfassung steht aber nichts über Hintergedanken bei etwaigen Notverordnungen. Am besten, man ermöglicht heikle und unberechenbare Sachen erst gar nicht, dann braucht man das nicht groß philosophisch zu interpretieren. Vielmehr ist es günstig, Vorkehrungen zu treffen, Amtsmissbrauch zu erschweren. Wohlgemerkt: Ich sage erschweren und nicht verhindern. Letzteres geht nicht, klarer Fall.
Ebert war die Republik übrigens gar nicht so recht. Er hätte am liebsten einen Kaiser behalten (konstitutionell) und hat im weiteren Verlauf dann selbst auf seine exekutiven Vollmachten gepocht; warum dessen Reichsexekution in Sachsen und Thüringen „gut“ , aber der Preußenschlag „böse“ war, wäre auch noch erklärungsbedürftig. In BEIDEN Fällen wurden demokratisch gewählte Regierungen ausgeschaltet. Woanders in den Kommentaren hast du geschrieben, der Preußenschlag hätte mit der WRV nichts zu tun. Tschuldigung:
Art. 48 (1) WRV: Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
Darauf hat sich das gestützt. Ebenso wie bei Eberts „guten“ Thüringen- und Sachsenschlag.
Zitat:
„Aber das alles interessiert uns nur insofern, als dass es die notwendige Wissensgrundlage für die alles entscheidende Frage stellt: War es innerhalb der Normen der WRV? War es legal?
Die Antwort hierauf ist ein klares „Nein“
Für die Zeit nach der Ernennung Hitlers trifft es zu, dass die „Normen“ bis zur Unkenntlichkeit gedehnt und schließlich verdampft wurden. Es ist eben ofenbar nicht völlig egal, ob eine einfache Kanzlerernennung, die vom früheren Kaisertum entlehnt war, ausreicht, oder ob die Person parlamentarisch gewählt werden muss und der Kaiser im Wesentlichen aus dem Spiel bleibt. Gut, es ist durchaus nicht gänzlich unwahrscheinlich, dass Hitler auch parlamentarisch gewählt worden wäre. Das stützt wieder deine Thesen.
Zitat:
„Gleichzeitig war aber wohl kein Faktor so ausschlaggebend für den Untergang der Weimarer Republik wie Person und Handlungen Präsident Hindenburgs.“
So isses. Und die waren halt möglich, weil nu mal IMHO die These nicht falsch ist, dass der RP nach dem Vorbild des damals bei den sich überschlagenden Ereignissen abhanden gekommenen Kaisers gestrickt wurde. Und das war durchaus keine Kleinigkeit, sondern ein wesentliches Problem.
Zitat
„….Hitler ließ dann ein Gesetz ausfertigen, das dem Namen nach „dem Schutz von Volk und Reich“ dienen sollte,“
Das geht kontextual etwas durcheinander, IMHO. Die NotVERORDNUNG nach dem Reichstagsbrand hieß „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“. RP war Hindenburg. Der war der „Verordnungsgeber“, was allerdings Gesetzesrang hatte. Es ist nicht vollkommen unerheblich, ob so was formal verfassungskonform ist oder nicht. Es war konform.
Das Ermächtigungsgesetz später war, wie der Name schon sagt, ein reguläres parlamentarisches Gesetz und hieß: „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Mit Dank an die Vorgängerparteien von CDU und FDP mit einigen nicht unbedeutenden späteren bundesrepublikanischen Repräsentanten selbiger Parteien verabschiedet. 2/3-Mehrheit war notwendig, für welche die die „katholische Liga“, sprich Zentrum, letztlich der Garant war. Und durch die 2/3-Mehrheit wurde durchaus eine gewisse Legalität hergestellt. „Verfassungsdurchbrechende“ Ermächtigungsgesetze (das von ’33 war nicht das erste !!) waren gem. WRV jedenfalls nicht ausgeschlossen, gem. GG schon (Art 81 Abs. 4).
Zitat:
„Wenn etwa Brüning dem Reichstag in seiner ersten Regierungserklärung erklärte, seine Meinung „nicht unbeachtet“ lassen zu wollen, dann ist das in etwa so, als würde Merkel ankündigen, sich durchaus gelegentlich nach dem Befinden des Bundestags erkundigen und ansonsten qua Artikel 65GG mit der Richtlinienkompetenz regieren zu wollen. “
Dieses Bild hängt schon arg schief, IMHO. Die „Richtlinienkompetenz“ gilt ausschließlich gegenüber Ministern, also regierungsintern, und hat nichts mit der Gesetzgebung zu schaffen, ganz im Gegensatz zu den Notverordnungen. Diese regierungsinterne „Richtlinienkompetenz“ gab es gem. WRV auch, wird aber praktisch nie erwähnt, weil weitgehend bedeutungslos, so wie das Pendant im GG. Die womöglich unterschwellig gedachte Annahme, das GG enthielte Optionen, die auch nur annähernd 48 WRV entsprächen, wäre grob falsch. Außerdem müsste dann Merkel Steinmeier im Rücken haben, der die nicht-parlamentarischen Gesetze ausfertigt indem er diese seinerseits wünscht. Merkel bräuchte er dafür im Übrigen gar nicht, aber Merkel bräuchte Steinmeier, also ihren Hindenburg.
Zitat:
„Auch das viel gerühmte und hochgehaltene Bundesverfassungsgericht kann da wenig ausrichten, wie die von Maximilian Steinbeis entworfene Dystopie eines Dritten Senats nur allzu deutlich macht.“
Ach Gott ja, Machtmissbrauch geht – wenn ausreichende Brutalität vorliegt – am Ende des Tages immer, es kommt aber schon darauf an, wie viele Sicherungen durchbrennen müssen. Die ganze Dystopie von Steinbeis hat übrigens zur Voraussetzung, dass qua Wahlergebnis der/die „kleine Mann/Frau“ zu Gunsten eines Führers auf die Demokratie scheißt. Der muss aber vorher von einer bei Steinbeis nicht näher beschriebenen Partei (an eine der jetzigen ist ausdrücklich nicht gedacht, aber das ist nicht so wichtig) als „Kanzlerkandidat“ vorgestellt worden und dann mit absoluter Mehrheit dieser Partei im Bundestag gewählt worden sein. Kann es selbstverständlich geben, das nennt man dann, glaub ich, Ochlokratie und das spricht natürlich FÜR deine Pappendeckel-Theorie. Es geht also darum, ob eine Verfassung auch Sicherheiten gegen ein verrückt gewordenes (oder gebliebenes) Volk enthalten möge oder kann. Wird im GG zum Teil implizit sogar bejaht. Ganz heikle Geschichte und ein verwickeltes Thema, weil demokratie-theoretisch paradoxal.
Zitat:
„Die Notstandsgesetze kamen nie zur Anwendung. Sie wurden nicht deswegen nicht benutzt, weil ein angehender Diktator ein Diktum des BVerfG fürchtete. Sie wurden deswegen nie zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genutzt, weil in der Bundesrepublik noch nie ein Antidemokrat Kanzler oder Bundespräsident wurde. “
Da muss man mal damit anfangen, wie das „Benutzen“ hier eigentlich ggf. funktioniert: Der Bundestag muss mit 2/3 Mehrheit den VERTEIDIGUNGSFALL beschließen; dazu müsste man zunächst mal den Begriff Verteidigungsfall überinterpretieren und diese 2/3 Mehrheit von gewählten Demokratiefeinden erst mal haben. Gut, kann es alles geben, denn die Frage „kannst du ausschließen, dass…“ ist immer mit nein zu beantworten. Wie oben schon erwähnt ist die Anzahl der Sicherungen, die da durchbrennen müssen, aber nicht unbedeutend.
Zitat:
Dasselbe gilt für die verfassungsmäßig starke Stellung der französischen oder amerikanischen Präsidenten. Es sind demokratische Institutionen und Normen, die sie kontrollieren, nicht Verfassungsparagrafen. “
Ähm…worauf beruhen denn die „demokratischen Institutionen und Normen“? Die beiden Begriffe INSTITUTION und insbesondere NORM sagen eigentlich alles^^. Über nichts anderes reden wir, wenn wir über Verfassungen reden.
Zitat:
„Die Weimarer Republik ging 1930 nicht wegen der Konstruktionsfehler ihrer Verfassung unter.“
Stimmt. Aber es macht einen Unterschied ob ein Katalysator zur Hilfe kommt oder nicht.
Noch ein kleiner Korrekturhinweis zum letzten Absatz unter „Die Präsidialkabinette“ :
„Papen löste den Reichstag erneut auf“
Es muss „Hindenburg“ heißen.
Und genau das ist die Übereinstimmung mit der WRV: Gefährlich, weil zum Machtmissbrauch regelrecht einladend.
Sehe ich nicht so. Nicht mehr als andere Verfassungen. Das zeigt die Geschichte 1919-1930 deutlich genug.
Und was den angesprochenen Vergleich Italien/Frankreich betrifft: Ohne Algerien gäb’s keine V. Republik und ein ein „Algerien“ gab es bezüglich Italien nicht.
Sehr guter Punkt. Aber Algerien stand natürlich auch nicht in der Verfassung, das sehe ich eher als Bestätigung meiner Analyse 🙂
Bezüglich des Preußenschlags: Danke für die Korrektur, my bad. Der Sachsenschlag hat halt als Unterschied, dass Preußen eine Bastion der Demokratie war und explizit als solche geschleift wurde. In Sachsen ging es gegen die KPD und die nicht unbegründete Befürchtung, dass die die nächste Bürgerkriegsrunde auslösen will.
In der WRV musste ja kein Kanzler parlamentarisch gewählt werden, ich verstehe nicht ganz worauf du raus willst?
Namensverwirrung: Richtig. Aber verfassungskonform war das Ding immer noch nicht, weil die Verfassung abschaffend.
Ich wollte mit GG65 auch auf genau das raus was du beschreibst: es ist eben kein Machtmittel. Deswegen wäre seine Nutzung entsprechend auch Verfassungsbruch, obwohl ostentativ das eigene Handeln legitimierend.
Das GG legt ziemlich klar fest, unter welchen Beingungen es geändert oder ersetzt werden kann.
Notstandsgesetze: Genau, das ist ja mein Punkt.
Mit Papen war shorthand. Hindenburg gab ihm ja nur den Wisch; es war Papen, der die Auflösung wollte und mit der Hindenburg-Order in den Reichstag ging.
Okay, danke für die Replik. Was die Reichsexekution angeht: In Sachsen ging es gegen eine demokratisch gewählte Regierung unter Führung der SPD, die abgesetzt wurde. Ferner muss man den Zusammenhang mit dem vorherigen Ausnahmezustand (von rechts) in Bayern sehen. Es ging darum, den bayerischen Putschisten (von Kahr und so), mit denen die Reichswehrführung im Übrigen sympathisierte, gefällig zu sein, indem Ersatzkaiser Ebert gegen die angebliche linke Gefahr konsequent vorging. Damit haben die rechten Republikfeinde das Spiel gewonnen, obwohl es wie „unentschieden“ aussah – dank Ebert. Der politischen Rechten auf diese Art und Weise in den Arsch zu kriechen war im Grunde eine Art Vorarbeit für den späteren Preußenschlag, der im Übrigen dieselbe Rechtsgrundlage (WRV) hatte.
Die Kommunisten ihrerseits wurden durch Ebert erst so richtig stark gemacht, die SPD geschwächt. Wahlsieger von 1924 (vorher bedeutungslos). Aus einer Splitterpartei wurde eine ernst zu nehmende Partei.
Und da wir ja bei verschimmelten Narrativen sind, die mit der Zeit auch mal überprüft werden sollten^^: Die Hagiographie, Ebert unter den superguten Republikanern einzusortieren, könnte man ja auch mal vom Sockel holen.
Ja, aber zu der Zeit gab es sehr unterschiedliche SPD, und wir waren noch voll im Sortiermodus. Die Sachsen-SPD war der Revolution und den Räten wesentlich näher als die Reichs-SPD. Und die KPD war zwar demokratisch gewählt, aber halt keine demokratische Partei. Ich halte das schon für einen anderen Fall als die Preußen-Koalition.
Die KPD wurde zu einer ernstzunehmenden Partei, als sich die USPD auflöste. Aber was heißt „ernstzunehmend“? Über den größten Teil der WR erreichten sie knapp zweistellig. Das schafft die AfD auch.
Ich bin bei Ebert sehr hin- und hergerissen. Für eine Weile sah ich ihn mit Haffner als den Bösewicht von 1918/19, inzwischen sehe ich ihn deutlich positiver. Ein Fan bin ich allerdings weiterhin nicht.
[Du brauchst den Kommentar nicht immer neu einzustellen, wenn ich ihn zum fünften Mal gelöscht habe.]
@Stefan Sasse
Diesen hier habe ich zum ersten Mal eingestellt, was soll das? Der hatte nichts mit dem in dem anderen Threat zu tun
Wenn ich nicht mehr schreiben darf, das schreiben Sie es einfach hier hin, das weiss jeder Beschied, wie weit es mit der Deliberation ist.
Wehret denn Anfängen
[Du brauchst den Kommentar nicht immer neu einzustellen, wenn ich ihn zum fünften Mal gelöscht habe.]
Ich stehe drauf, wenn mir jemand sagt, was ich brauche, man sollte möglichst viele Mitmenschen zum eigenen Glück zwingen dürfen.
Sorry, da hab ich den falschen erwischt dann. Ich lasse hier aber keine Covid-Leugnung mehr stehen.
KORREKTUR
Schuld an der Überbewertung der Verfassung für die Instabilität der Weimarer Republik hat vermutlich dein eigener Berufsstand, Stefan.
Die Frage: „Nennen Sie die Schwächen der Verfassung von Weimar im Hinblick auf die Machtergreifung Hitlers“ eignet sich halt einfach zu gut als Prüfungs-Frage.
😀 😀 😀
Vielleicht gibt es aber auch nur ein Bedürfnis von jungen Historikern, die Aufmerksamkeit wollen und dass sich ihre Bücher verkaufen?
Bin mir nicht ganz sicher, was Du meinst.
Die Analyse der Schwächen der Verfassung von Weimar ist ja alles andere als neu. Stefans Hinterfragen dieser „Wahrheiten“ find ich interessant und notwendig.
Geschichtsschreibung bildet ja nicht die Vergangenheit selbst ab, sondern Historiker erstellen gewissermassen Modelle dieser Vergangenheit und diese ändern sich natürlich im Zeitverlauf. Diesem Prozess unredliche kommerzielle Motive zu unterstellen, find ich nicht fair.
Nicht primär kommerziell, es geht um Aufmerksamkeit. Die kriegt man, wenn man eine etablierte Theorie oder eine anerkannte Person attackiert. So wie Norbert Elias – erst gefeiert, dann abgetan. Fritz Fischer und die Reaktion auf ihn. Aktuell: Wirtschaftswunder, Kaiserreich und jetzt eben die WRV. Polemisch: Bis zur Revision des Geschichtsbildes der DDR in der Geschichte wird es noch dauern, aber sie wird kommen.
Nicht falsch verstehen: Die Revision von Theorien ist das Wesen von (Geschichts-)Wissenschaft, klar. Im konkreten Fall: Mit dem GG wären die entscheidenden Weichen in der WR anders gestellt worden. Weshalb es mMn durchaus zu recht als Reaktion bzw. als Gegen-Entwurf zur WRV gesehen werden kann. Das kleinzureden hat für mich auch etwas von einer Wissenschafts-Mode.
Was hätte das GG an den fundamentalen Fakten der Demokratiefeindlichkeit zentraler institutioneller Player geändert? Die hätten andere Wege gefunden, das Ding außer Kraft zu setzen.
Ich fürchte mich am meisten vor der „Positive Dinge am NS“-Revisionismwelle, die irgendwann kommen wird.
So weit habe ich noch gar nicht gedacht. Gruseliger Gedanke.
Eine Möglichkeit des Parlaments wünsche ich mir zurück, nämliche einzelne Minister aus der Regierung herauszukegeln. Namen muss ich nicht nennen.
Dieses Recht ist in der Praxis bedeutungslos. Scheuer wäre nicht mehr Minister, wenn die Parlamentsmehrheit ihn entfernt sehen wollte.
@Stefan Sasse 19. Juli 2021, 14:49
Das ist auch so ein Kapitel. Hat schon jemand gefragt, warum es parlamentarische Untsrsuchungsausschüsse gibt. Ich halte sie eher für ein Mittel, Strafverfolgungen zu verhindern als Tatbestandsverwirklichungen aufzuklären.
Untersuchungsausschüsse sind politische Instrumente. Strafverfolgung ist nicht ihre Aufgabe.
Sage ich doch… Instrumente instrumentalisieren…
Ich meine, Wissenschaftler*innen BRAUCHEN Aufmerksamkeit, klar (publish or perish, akademische Karriere, etc). Aber es ist wie Lemmy auch beschreibt wesentlich näher am Ding. Das ist ja ernsthafte wissenschaftliche Arbeit.
Meine Güte. Das, was Stefan Sasse ebenso tut, wie jeder Historiker, ist plausibilisierte Bewertung und Einordnung. Da man diese niemals widerlegen oder bestätigen kann – sie sind der Falsifikation unzugänglich – existieren zu jedem beliebigen Zeitpunkt dutzende von Interpretationen historischer Ereignisse, von denen meist nur ein oder zwei populär sind. Das ist der Normalzustand der Welt seit der Aufklärung (vorher wurde nicht genug gedruckt).
Gruss,
Thorsten Haupts
Klar. Aber das GG ist nun mal so was wie der Anker unserer Demokratie (Verfassungspatriotismus). Wenn man es nun auf einmal für nicht so wichtig erklärt (nur ein Stück Papier), dann gibt man etwas auf, nämlich den Rest von emotionalem Bezug zum (unseren) Staat. In früheren Beiträgen hat Stefan Sasse das auch immer betont.
Ich muss „mein“ Land nicht „lieben“, aber das Gefühl, in einem einigermaßen guten Land zu leben, halte ich schon für wichtig.
Oh, Verfassungspatriotismus ist super! Der hilft ja gerade, dass das KEIN Stück Papier wird. Es ist eine Glaubensfrage. Wenn die Leute an das GG glauben, ernsthaft glauben, dann schützt es uns. Wenn nicht, nicht.
Wenn die Leute an das GG glauben, ernsthaft glauben, dann schützt es uns. Wenn nicht, nicht.
Ach so, dann muss man nur glauben?
Wie schön, dann kann der Verfassungsschutz ja aufgelöst werden, solange auch die Mehrheit schön dran glaubt.
Wie viele von den Leuten sind notwendig?
Alle oder nur 98%
Die muss also nicht gelebt werden, man mus nur glauben, das sie noch leben könnte?
@Stefan Sasse 18. Juli 2021, 09:25
COVID bzw. Corona muss niemand leugnen, um zu dem Schluss zu kommen, dass wir uns in einer unergründlichen, kafkaesken Erzählung befinden. Hinzu kommt, dass wir das Biedermeier neu entdecken. Alle, die bisher leidenschaftlich zum Italiener oder sich von diversen Starkochs haben verwöhnen lassen, kochen jetzt wieder mit Inbrunst selbst. Das Öffentliche wird nicht mehr strittig gestellt, wir wissen alle wo es langgehen muss. Der Diskurs über die richtigen Lebensformen der letzten 40 Jahre ist offenbar gescheitert und Corona hat uns nun völlig vom Regen in die Draufe gebracht. Was an deiner Haltung stört hat ist die das Mitmachen bei der Einschränkung des Disput und die Festlegung auf den Mainstream mit der Behauptung, alles was dem Corona-Narrativ widerspricht ist Leugnung. Inhalte die den öffentlichen Kurs infrage stellen verlieren ihr Recht gehört zu werden. Wobei es um inhaltliche Aussagen geht, die gar nicht erst wissenschaftlich fundiert sein müssen, Du veteidigst quasi unreflektiert eine Politik, die sagt, was wir zu meinen, zu denken und zu tun haben. Wissenschaft ist aber methodisch kontrolliertes Denken und führt nicht zu definitivem Wissen. Was wir momentan erleben ist ein Rückfall hinter die Moderne und aufklärerische Prinzipien. Ein eklatanter Epochenbruch. Aber wir durften ja bei der Verleihung des Ehrendoktor der Kanzlerin erleben, wie sie nicht nur mit der Schärpe kämpft, sie behauptete auch noch, es gäbe die Wahrheit und das wäre einfach so. Die Ablösung der Ratio durch die Voluntas. Die Fakten Hecker wissen alles, aber die Lottozahlen verkünden wir weiterhin ohne Gewähr. Anstatt zu konstatieren, dass die Sozialisierung der meisten Bundesrepublikaner schlicht unfähig sind, mit dem jetzt auftretenden Machtanspruch der Politik umzugehen. Selbst das BVerfG nutzt bis dato nicht das hervorragende Instrumentarium der Beweislast und lässt über 280 Eilanträge einfach liegen und taucht ab. So können Politik und Medien weiterhin behaupten, es sei kurz nach Zwölf. Sodass Menschen, die die Problematik intellektuell mit ihrer Halb- oder Viertelaufmerksamkeit nicht durchdringen und sich den Kopf voll basen und von den Medien bedampfen lassen und einfach nachsingen, was ihnen vorgesungen wird. Insoweit ist diese von irrationaler Angst getriebene Kontrollschraube eine schlichte Bankrotterklärung und Selbstanpassung.
Alle doof außer du.
@Stefan Sasse 20. Juli 2021, 07:46
Vorweg: Ich fände es schade, Stefan, wenn Du diesen Kommentar wieder löschst, nur weil Du meinst, das wären abseitige Theorien und Leugnungen der Krise an sich.
Nicht alle. Schon deine Sicht darauf ist völlig schief. Meinst Du ernsthaft, weil eine allgemeine Haltung politisch erzwungen wird, sind alle, die sich dieser anschließen mit der richtigen Einsicht gesegnet. Mit doof oder nicht hat das gar nichts zu tun, sondern mit Angst, Konformismus, Denkfaulheit und/oder mangelnder Recherche. Aus jedem deiner Kommentare zu Corona spricht duldsame Ahnungslosigkeit. Du löschst viele meiner Kommentare, weil Du glaubst, ich würde die Pandemie, die Krankheit oder sogar das Virus leugnen. Was absolut falsch ist. Ich kritisiere die Zusammenhänge, die einseitigen Schlussfolgerungen und politischen Maßnahmen.
Wer ernsthaft glaubt, SARS-CoV-2 und COVID-19 seien 2020 in die Welt gekommen, bedient bewusst oder unbewusst das gängige Narrativ einer Pandemie, die in Wahrheit einen Vorlauf von mindestens 20 Jahren hat. Das Gleiche gilt für die technischen Verfahren der sogenannten mRNA Impfstoffe sowie die gerade mikrobiologisch und politisch missbrauchten Varianten (Alpha, Beta, Delta etc.), die mehr als 99 % mit der Sequenzierung von SARS-CoV-2 übereinstimmen und sich nur in den Genabschnitten unterscheiden, die man partiell sequenziert. Die meisten Menschen verstehen gar nicht, dass ein Virus-Genom eine Vielzahl von RNA-Einzelsequenzen /-stränge enthält (bei SARS-CoV-2 sind es angeblich: 29.903). Wohlgemerkt nicht in Vivo sondern alles in Vitro, d.h. die Sequenzen werden computertechnisch aufbereitet und ergänzt. Zudem detektiert ein PCR auf maximal 20 Nukleotide. Dabei ist die Frage, welche Stelle im gesamten Strang wählt man aus und eicht darauf den PCR. Wählt man die ersten 20 Buchstabensequenzen oder erst die ab der 15.676 Stelle.
Daraus könnte man dann zwar eine neue Variante (z.B. Omega etc.) kreieren, obwohl sich klinisch nichts verändert hat, der Unterschied liegt nur darin, dass man anfängt an verschiedenen Stellen einer insgesamt längst bekannten Sequenzierung zu lesen. Da gibt es aber nichts was klinisch oder genetisch neu wäre. Der Leserahmen ist völlig gleich. Die Datenbank in den USA enthält keine Studien, die nachweisen, dass die Varianten sich klinisch von dem unterscheiden, was vor November 2019 schon vorhanden war und auf die Patentierungen von 2008 zurückgeht. Nichts was wir heute beobachten an klinischen Effekten unterscheidet sich von dem, was in den Datenbanken bereits bekannt ist/war. Auch was die Verortungen der Varianten betrifft, ist es taxonomisch völlig gleichgültig, ob man Veränderungen von Berlin, Wuhan oder Kapstadt aus betrachtet, denn von überall würde man einen „Baum“ sehen, aus dem neue Varianten hervorgehen. Das ist aber schon seit tausenden von Jahren so. Es zeigt nur von wo man anfängt zu denken. Man spricht ja jetzt auch davon, die Grippe sei verschwunden, was völlig abwegig ist. Tatsache ist, man sequenziert nicht darauf. Denn finden kann man nur, was man gezielt sucht. Und die Influenza Sequenz sucht zu Zeit keiner. Auch bei dem vielgerühmten Goldstandard: PCR ist keine einzige offizielle Sequenz bekannt, die diesen Goldstandard repräsentiert. Nichts, null, nada. Was und nach welcher Buchstabenreihenfolge sucht man denn eigentlich. Das sind Sachverhalte, die den Leuten nicht erklärt werden. Hauptsache jeder Dödel kann moralisch aufzutrumpfen und sich mit seinem Pflästerchen am Arm privilegiert fühlen.
Auch SARS z.B. ist nichts weiter als ein labortechnisches synthetisches Fragment, das im Rahmen der Forschung über Biowaffen sequenziert und patentiert wurde, bevor es zu dem Ausbruch in Südchina kam. Dasselbe gilt für den darauf geeichten PCR, das Spike Protein und den ACE2 Rezeptor, deren Patente ebenfalls darauf aufbauen und bereits anfangs der 2000-ter Jahre beantragt und vergeben wurden. Das Verständnis der Genealogie der Ereignisse, denen wir gerade ausgesetzt sind, reicht in eine Zeit zurück, wo man sich bei den Akteuren darüber klar wurde, dass der angestrebte Impf-Automatismus bei der Influenza nicht funktioniert. Auch die Schweinegrippe brachte keinen (kommerziellen) Durchbruch. Die Patentierungen der letzten 20 Jahre im Bereich der Mikrobiologie zeigen eindeutig, dass Komplementärverfahren entwickelt und installiert wurden, die sich gegenseitig ergänzen und es möglich machen sollten, eine Pandemie einzig und allein aufgrund labortechnischer Verfahren unbegrenzt fortsetzen und mit einer Impfstrategie verbinden zu können, die nicht ein respiratorisches Coronavirus bekämpft, sondern ein synthetisch erzeugtes Spike Protein, von dem man noch nicht einmal die Sequenzierung kennt, das völlig blind in den Körper eingebracht wird und wie wir bereits sehen, nicht erforschte erhebliche Nebenwirkungen erzeugen kann. Genau das beobachten wir seit 17 Monaten. Und es wird im Herbst auch nicht enden, weil unsere Politiker teilweise angstbesetzt, zu blöd oder als Lobbyisten Teil des Ganzen sind.
Die Patentierungen der letzten 20 Jahre im Bereich der Mikrobiologie zeigen eindeutig, dass Komplementärverfahren entwickelt und installiert wurden, die sich gegenseitig ergänzen und es möglich machen sollten, eine Pandemie einzig und allein aufgrund labortechnischer Verfahren unbegrenzt fortsetzen und mit einer Impfstrategie verbinden zu können …
Das ist von der Mondlandungs-Verschwörungstheorie (Mondlandung im Studio) nur noch einen Steinwurf entfernt. Und mit sowas wollen Sie ernstgenommen werden?
Sie müssen darauf nicht antworten (werden es aber natürlich trotzdem). Wer sich als medizinischer Laie wie Sie derart gnadenlos überschätzt … Sie haben sich in Ihre abenteuerliche Theorie so tief eingegraben, dass Sie da eh nicht wieder rausfinden werden – und wie Sie den Gedankenmüll vor sich selbst rechtfertigen, interessiert vermutlich niemanden.
Gruss,
Thorsten Haupts
@Thorsten Haupts 20. Juli 2021, 17:23
Natürlich antworte ich gerne auf Ihre Worthülsen, da Sie ja bereits an der kategorialen Einordnung von Sachverhalten scheitern. Und als populistische Einleitung einen Pappkameraden (Mondlandung) dem Denkprozess in den Weg stellen, der rein gar nichts mit der institutionellen Korruption von Institutionen und schon gar nichts mit Patentierungen und den daraus sich ableitenden Erkenntnissen zu tun hat. Natürlich darf der Hinweis: medizinischer Laie nicht fehlen, womit Sie sich, was Sie offenbar in Ihrem masoretischen Eifer gar nicht merken, gleich mit diskreditieren. Wobei die fachliche Expertise sich aus den dokumentierten Referenzen diverser Datenbanken ergibt. Inhaltlich haben Sie wiederholt nur Unappetitliches und weigern sich, Fakten überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Damit unterstreichen Sie erneut, dass sie nicht auf rationaler Basis argumentieren, sondern auf Grundlage Ihrer Gefühle. Da Sie, wie übrigens die meisten sogenannten Faktenchecker ziemlich denkfaul sind, greifen Sie nur allzu gerne zur „Wunderwaffe“ der persönlichen Diffamierung, rücken vom Streitgegenstand ab, da Ihnen Sachkenntnisse fehlen und werden kränkend, hämisch, beleidigend und grob. Eine Appellation von den Kräften des Geistes an die des Leibes oder wenn Sie wollen an das Animalische. Und sprechen nicht zuletzt, was nur als Anmaßung zu verstanden werden kann, für das angebliche Desinteresse aller. All diejenigen, und dazu gehören auch Sie, Herr Haupts, die auf das Ad-hominem-„Argument“ „Verschwörungstheoretiker, „Gedankenquatsch /-müll“ zurückgreifen, wären gut beraten, ein für alle Mal ihre Hybris abzulegen, ihr Welt- und Menschenbild nachzujustieren und sich des eigenen Verstandes zu bedienen.
Ad oculos demonstrare
popper