Das Bushaltestellen-Paradoxon

Die Bundesrepublik ist ein demokratischer Rechtsstaat. Dieses Grundprinzip moderner Staatsverfasstheit ist in Artikel 20 Grundgesetz niedergelegt, einfach und schlicht. Doch diese Einfachheit überfordert viele Deutsche, die Ordnungsliebe und Obrigkeitsdenken in ihren Genen haben. Nur in Deutschland können wir uns jahrzehntelang über die Frage zerstreiten, ob eine Diktatur doch ein Rechtsstaat war. Wenigstens ein bisschen schwanger. Solche Überlegungen erfassen nicht das, was den Rechtstaat in seinen Prinzipien ausmacht und wofür wir die Herrschaft des Rechts eigentlich brauchen. Die aufgeworfene Frage lautet: Wie kann ein Verfechter des Rechts ein Streiter für Laissez-faire sein?

Er kann, soviel sei schon verraten. Die Inspiration zu diesem Artikel folgt der Kommentierung eines langjährigen Mitstreiters, dessen Meinungen und Haltungen ich vielleicht in Spurenelementen teile, aber gerade deswegen schätze. Das Leben ist langweilig ohne Widerspruch.

Worin liegt der Sinn von Vorschriften/Gesetzen, wenn sie stillschweigend/augenzwinkernd nicht ernst genommen werden sollen?

Gute Frage, wenn man das Recht preußisch-protestantisch sieht. Es lohnt sich ausführlicher darauf einzugehen. Die Idee des Rechts hatten schon die Römer und wir haben in unserer Rechtskultur viel aus der Antike geerbt. Griechische und römische Vordenker lieferten die Grundlage für die Entstehung des Rechtstaates, der auf den Ideen des Liberalismus gründet.

Der klassische Liberalismus definierte sich in Abgrenzung vom Staat. Nach den Zeiten des Mittelalters und des Feudalismus gewann die Ansicht Zulauf, dass der Mensch als erstes Individuum sei und nicht Teil einer homogenen Masse. Damit folgt auch die Schaffung des Rechts zwei übergeordneten Prinzipien: Schutz vor der Willkür der Obrigkeit und Gewährleistung der Grundrechte des Menschen, das nicht vom jeweils Stärkeren abgeräumt wird. Später fanden Konservative und mit der Zeit sogar Diktatoren die Idee des Rechts derart verführerisch, dass sie es pervertierten. Wenn eine unmenschliche Maßnahme gegen die Untertanen nur im Gesetz steht, kann sie nicht unrechtmäßig sein.

In dem Wissen um die liberale Idee des Rechtsstaates schrieben die Verfassungsväter diesen ins Grundgesetz. Und damit keine Zweifel bestanden, wie dies gemeint war, stellten sie der Verfasstheit des Staates die Grundrechte der Bürger voran. Nicht verhandelbar. In der Nachkriegsrepublik sollte der Bürger vom Staat unbelästigt bleiben können. In der neuen Welt sollte man nicht Recht studiert haben müssen, um sich rechtskonform zu verhalten. Artikel 1-19 genügen. Von diesem Ideal hat sich die Welt ins Gegenteil bewegt. Im heutigen Deutschland ist die Abgabe einer einfachen Steuererklärung ohne Rechtsberatung ein Risiko. Der eigene Hausbau wird zu einem Spießrutenlauf durch die Fallstricke des Ordnungsrechts.

Der Liberalismus sieht die Verantwortung für das eigene Leben beim Individuum. Der Staat hat nicht die Aufgabe, bei der Lebensführung zu helfen, sondern die freie Entfaltung zu garantieren. Doch die Deutschen sind nicht so gestrickt. Für jeden Schritt im Leben benötigten sie Leitplanken. In dem Moment, wo es keine Vorgabe gibt, verlieren sie die Orientierung. Versuche, dem Bürger Eigenverantwortung zurückzugeben, scheitern regelmäßig.

„Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen.“

Dies war der zentrale Satz, mit dem Gerhard Schröder vor dem Deutschen Bundestag 2003 seine Agenda 2010 begründete. Im Arbeitsrecht meinte dies die Schaffung von Möglichkeiten zur Selbständigkeit. Im Sozialrecht pauschalierte der Staat den bestehenden Wildwuchs in den Sonderzahlungen für Transferbezieher. Die Idee war einfach: Bedürftige erhalten einen Betrag und was sie damit machen, ist ihre Sache. Die Idee hatte nicht lange Bestand. Interessengruppen zerlegten die Ermittlung vor dem Bundesverfassungsgericht pikanterweise über den Weg der Willkürfreiheit und klagten Schritt für Schritt die abgeschafften Sonderzahlungen zurück.

Bei meinen Auslandsreisen gerade in Länder mit liberaler Rechtstradition fiel mir immer wieder auf, wie besser Menschen in Selbstverantwortung agieren. Nennen wir es das Bushaltestellen-Paradoxon. In deutschen Städten ist das Gedränge groß bei Ankunft des Busses, wie wild wird sich vorgestellt und jede Öffnung genutzt. Es gibt halt kein Gesetz, welches ordentliches Benehmen an Bushaltestationen vorschreibt. Wie anders in London, San Francisco und Santiago. Großbritannien, die USA und Chile kennen ebenfalls keine Ordnungsvorschriften für korrektes Verhalten an Bushaltestellen. Dennoch wird mehr Rücksicht geübt.

Nach liberalen Prinzipien müssen Regeln des Staates absolut notwendig sein. Sonst sind sie verzichtbar, weil die Bürger die Dinge unter sich regeln können. Trotz über 70 Jahren Leben unter dem Grundgesetz ist das Vertrauen in die Selbstregulierungskräfte auf einem Tiefpunkt. Das Dilemma zeigt die staatsfetischistische SPD dieser Tage. Da erklärt der Parteivorsitzende die Abschaffung von Regeln und Berichtspflichten für zwingend und wird kurz darauf von seiner Co-Vorsitzenden eingefangen, die genau diese Berichtspflichten für zwingend notwendig erklärt, da man den Bürgern in Gestalt als Arbeitgeber nicht trauen könne.

Amerikaner sind nicht der Ansicht, das Leben im eigenen Haus sei sicherer, wenn der Staat ihnen für den Bau Normvorschriften an die Hand gibt, wie dick beschichtet die Decken zu sein haben. Wenn’s kracht, regelt man das mit der Baufirma. Für Deutsche durchaus überraschend brechen in den USA die meisten Häuser nicht zusammen.

Hier denkt man anders. Nach preußisch-protestantischer Überzeugung sind Regeln, die der Staat aufstellt, sklavisch einzuhalten. Es zählt nicht der Sinn, sondern die Ordentlichkeit. In dieser Denkrichtung stören sich Linke daran, wenn Klimaaktivisten für die einfach Blockade von Straßen zu Gefängnisstrafen verurteilt werden. Es wird das Tun und nicht die Wirkung als maßgeblich für die Strafe bewertet.

Warum sollte jemand bestraft werden, weil er sich auf eine öffentliche Straße setzt? Wem entsteht dadurch ein Schaden, wenn dies in der Nacht passiert? Deutsche Behörden müssen selbst dann so ein Vergehen verfolgen („gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“), andernorts interessiert das den Staat keinen Deut. Wenn so jemand zufällig doch umgefahren wird – Pech gehabt. Die Absicht der Klimaaktivisten war eine andere. Sie wollten gezielt möglichst viele Mitbürger schädigen und nötigen. Je mehr Betroffene, desto härter müsste die Strafe ausfallen, nach liberalem Denken.

Das Problem mit der Argumentation „Regeln müssten absolut eingehalten werden“, wie sie oben im Zitat stehen, ist die Unmenschlichkeit. Regeln sind kein Selbstzweck, sie müssen im Sinne des Zieles gelebt werden. Die Haltung suggeriert eine Perfektion, wie sie bei Maschinen anzutreffen ist, jede Normabweichung signalisiert einen Fehler. Leider sind die meisten Deutschen derart protestantisch unterwegs.

Ich führe seit einem Vierteljahrhundert Menschen. Jeder hat einen Arbeitsvertrag, der die Arbeitszeit regelt. Wahrscheinlich nur in Deutschland können wir uns ewig darüber zerstreiten, wann die Arbeitszeit beginnt, doch ist das relevant? Das Ziel eines Arbeitsverhältnisses ist doch, dass Arbeitgeber A eine bestimmte, oft definierte Leistung erhält und Arbeitnehmer N für diese im Gegenzug ein Gehalt bekommt. Die Zeiten von Akkordarbeit sind weitgehend vorbei. Mich hat nie interessiert, ob einer meiner Mitarbeiter eine Zigarettenpause brauchte oder für einen privaten Anlass früher gehen musste. Das Ziel bestimmt das Verhalten.

Im Denken der rechtsgläubigen Calvinisten schädigte ich damit mein Unternehmen, in dem ich zuließ, dass ein Mitarbeiter nicht die erforderliche Zeit absaß. Umgekehrt gab es allerdings auch nie Gedöns, wenn länger gearbeitet wurde. So läuft das eben unter Erwachsenen, niemanden entsteht ein Schaden.

Im Straßenverkehr geht es nicht um Geschwindigkeitsvorgaben. Das Argument allerdings, mit der Geschwindigkeit würde sich das Risiko schwerer Personenschäden potenzieren, hat in Zeiten von umfangreichen Sicherungssystemen längst sein Gewicht verloren. Nicht die einzelne Geschwindigkeit bildet das Risiko, sondern der Tempounterschied zwischen zwei Kollisionsobjekten.

In den USA habe ich das, so wie ich es genannt habe, „Pulkfahren“ gelernt. Gerade auf den bevölkerten amerikanischen Autobahnen bilden sich häufig Ansammlungen von vielen Fahrzeugen, die sich gemeinsam in ähnlicher Geschwindigkeit fortbewegen. Der Pulk bewegt sich allerdings meist schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Andererseits gibt es auch wenig Raser, die ausbrechen. So bewegt sich alles in einem monotonen Tempo. Während an deutschen Autobahnen Radarmessanlagen im Dutzend stehen, die vor allem Strafgelder für die Staatskasse eintreiben sollen, verzichten die amerikanischen Bundesstaaten auf stationäre Starrkästen. Was sollen sie auch messen und ahnden? Es passiert doch nichts. Die Kontrolle erfolgt mobil und aus der Luft mit dem Ziel, die „Ausbrecher“ zu sanktionieren.

Noch ein wesentlicher Unterschied, die den Unterschied zwischen unserem preußischem Ordnungsverständnis und der liberalen Rechtstradition der USA bebildert: Für Fußgänger in Frankfurt, München und Berlin sind Ampelanlagen nur Empfehlungen. Bei roter Ampel einfach weitergehen ist kein Problem, das keine Bestrafung erfolgt. In New York und San Francisco dagegen stehen die Leute brav im Pulk bis das „Go“-Signal kommt. Aus Eigenverantwortung wissen Amerikaner um die Gefährlichkeit, vor ein Auto zu stolpern. Und man bekäme nicht einmal Schadensersatz.

Der Rechtsstaat hat als wesentliche Aufgabe, die Grundrechte der Bürger zu schützen. Er ist ein Abwehrmechanismus gegen den Staat und gewährt die Sicherheit auch gegenüber anderen, übergriffigen Mitbürgern, die z.B. nicht akzeptieren können, wenn der Autor dieser Zeilen eine andere Meinung vertritt. Was der Rechtsstaat nicht ist: Ein Selbstbefriedigungsinstrument für Beamte und Blockwarte.

{ 42 comments… add one }
  • bis 17. Mai 2026, 19:41

    … vor ein Auto zu stolpern????
    Hier ein Video zur Info über die Hintergründe in den USA:
    https://youtu.be/jUqKSYUW_pg?si=Rd2jf-MpVJJrRjpj
    „The Evil Design of American Crosswalks“

  • cimourdain 18. Mai 2026, 14:28

    Leider beginnt Ihr ganzer Artikel schon mit einem „knapp daneben“ Missverständnis: Im Artikel 20 GG wird der „Rechtsstaat“ nicht erwähnt, sondern nur ein (der wichtigste) Grundsatz beschrieben: Die Legislative ist an die Verfassung und die anderen beiden Gewalten an Verfassung sowie Recht und Gesetz gebunden.
    Was fehlt da? Eine Rechtsstaatforderung an die Bürger untereinander. Und das hat einen Grund: Leider sieht der einzelne im Recht nur ein Mittel, Konflikte im eigenen Sinne (also dem subjektiv „gerechten“) zu lösen, aber nicht die genauso wichtige Funktion, Frieden zu stiften (*). Im Gegenteil, das Recht wird als Waffe eingesetzt – da müssen Sie nur einen beliebigen Nachbarschafts- oder Familienstreit aufschlagen.
    Und im Kontext „Rechtsdurchsetzung“ können Sie ihr Bushaltestellen-Beispiel sehen: Ich habe das Recht (Fahrkarte), in DIESEM Bus zu sitzen, und das darf ich dann auch mit Ellbogeneinsatz durchsetzen. Aber weil jeder so denkt, gibt es das beobachtete Gedränge.
    Deshalb verwundert mich, dass Sie da die USA als positives Gegenbeispiel anbringen. Dort versagt das Recht in seiner Befriedungsfunktion komplett, wie an Gewaltkriminalität und übervollen Gefängnissen zu sehen ist. Nicht einmal beim Straßenverkehr (Ihr Konvoi-Beispiel) ist da ein Vorteil zu sehen, die Zahl der Verkehrstoten ist – egal ob in Relation zu Bevölkerung, KfZ oder Kilometern – in den USA das 1,5 bis 2,5 fache des deutschen Werts.

    (*) Das geht bis auf die frühen Tage des Reichskammergerichts zurück, als der Kaufmann Hans (nicht Michael) Kohlhase unter dem Motto „fiat iustitia et pereat mundus“ versucht hatte, sein Recht durchzusetzen. Vielleicht wäre die Kleist-Novelle ein guter Kandidat für den Titel „deutschestes Buch“…

    • Stefan Pietsch 18. Mai 2026, 18:31

      Äh, nein. Der Rechtsstaat schützt mich davor, dass andere mir meine Grundrechte nehmen. Und das ist ein hohes Gut.

      • cimourdain 19. Mai 2026, 09:37

        Nein, im Konflikt regelt der Rechtstaat, wessen Grundrechte wie weit gegenüber den Rechten eines Anderen zurück stehen müssen. Nehmen wir einen sehr konkreten Fall: Die Kündigung eines Mietverhältnisses. Da kollidiert das Eigentumsrecht des Vermieters mit der Unverletzlichkeit des Wohnraums seitens des Mieters. Das Ergebnis ist ein komplexer und langwieriger – aber eben für beide Seiten rechtsstaatlicher – Prozess der Rechtsdurchsetzung.

        • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 09:42

          So ist es in dem Fall nicht: Bei einem Mietverhältnis wird eine Wohnung auf Zeit überlassen. Das gilt selbst dann, wenn kein fixer Endpunkt vereinbart ist. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt exakt bis zu dem Tag, an dem das Mietverhältnis beendet ist. Das Grundrecht ist schließlich an den Besitz einer Sache (Wohnung) geknüpft. Die geschichtliche Erfahrung hat die Verfassungsväter gelernt, dass es üblicherweise der Staat ist, der dazu neigt, diese zu missachten.

    • Dennis 19. Mai 2026, 12:28

      Zitat cimo:
      „Was fehlt da? “

      Eigentlich fehlt da IMHO nichts. Abs. 2 enthält eine kurze, knackige, aber vollständige Definition.

      „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

      Mehr braucht man nicht, wenn definitorisch vom Rechtssaat die Rede ist, alles Weitere sind Überinterpretationen. Der Staat ist an das eigene Recht gebunden, darauf sollen sich die Staatsbürger verlassen können, was NICHT heißt, dass allen Staatsbürgern die jeweilige materielle Rechtslage gefallen muss. Die Rede ist von der Anwendungsform und nicht von der Materie der Rechtssachen. Die rechtsstaatliche Ordnung ist eine Sache, irgendwelche mehr oder weniger privaten Vorstellungen hinsichtlich der materiellen Füllung selbiger ist wieder was anderes. Und im Falle vermuteter Verletzungen der Ordnung muss man sich halt gen Karlsruhe begeben, so wie früher mal zum Olymp. Häßlich halt nur, dass die Karlsruher Göttinnen und Götter keine echten sind, sondern von der politischen Klasse in Heimarbeit selbst gebackene, aber geht ja nicht anders.

      Hier Vorstellungen hinsichtlich der materiell-rechtlichen Füllung der rechtsstaatlichen Ordnung anzubinden, also u.a. die diskutierte Fußgängerampelfrage, an die sich allerlei philosophische Volkscharakterfragen anknüpfen mögen^, dürfte ein Kategorienfehler sein.

  • CitizenK 18. Mai 2026, 18:18

    Super, Lässigkeit (laisser-faire!) statt Blockwart-Mentalität!
    Also Schluss mit …
    … Knast für arme Schlucker ohne Fahrschein mit hohen Kosten
    … der Abschiebung von gut integrierten Fachkräften
    … der Kündigung wegen abgelaufener Maultaschen
    … der Bestrafung von „Containern“

    Katholische Großzügigkeit statt protestantischer Ethik!
    (Obwohl: Hat nicht gerade diese jenes Wirtschaftssystem hervorgebracht, dem StefanP so sehr anhängt?)

    Dass Deutsche an der roten Fußgänger-Ampel „brav warten“, hat StefanP hier schon mal als Zeichen deutscher Obrigkeitshörigkeit gebrandmarkt. In den USA ist es ein Ausweis von Eigenverantwortung?

    • Stefan Pietsch 18. Mai 2026, 18:29

      Sie zählen nur Fälle auf, wo jemand direkt geschädigt wird.

      Interessieren Sie sich also Null für meine Argumentation? Dann hätte ich mir den Artikel sparen können und wäre besser bei meiner ursprünglichen Aussage geblieben: Ende der Diskussion.

      • CitizenK 19. Mai 2026, 08:44

        Widerspruch und der Hinweis auf Widersprüche (tatsächliche oder vermeintliche) zeigt doch gerade Interesse an der Argumentation?

        • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 08:52

          Nein. Spott zeigt kein ernsthaftes Interesse. Erleben Sie von mir je Spott? Und es fehlt jedes Wollen, sich in die Argumentation einzufinden.

          • Stefan Sasse 19. Mai 2026, 11:08

            Nein, du bist eher Rubrik „Beleidigung“ 😀

          • CitizenK 19. Mai 2026, 16:40

            In den von mir genannten Fällen waren Sie immer dezidiert für penible Einhaltung der Regeln und strenge Bestrafung. Beim Tempolimit aber plädieren Sie für lockere/großzügige Handhabung. Das ist eine inkonsistente Argumentation, darauf habe ich hingewiesen.
            Wahrscheinlich hätte ich mich konzilianter ausgedrückt, hätten Sie nicht unterschwellig „Blockwart“-Mentalität unterstellt.
            Der Heidelberger OB (!) nannte Bürger „Denunzianten“ (auch ein Begriff mit NS-Bezug), weil diese belästigende/gefährdende Falschparker angezeigt hatten. Wer sich auf geltendes Recht beruft, ist „der größte Lump im ganzen Land“?

            • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 17:36

              Ein Stück missverstehen Sie mich bewusst, zum anderen Teil können Sie anscheinend nicht aus Ihrer Haut zu versuchen, anderen als Ihren eigenen Prinzipien zu folgen.

              Es steht außer Frage, dass Regelverstöße im Rahmen der Gesetze geahndet werden müssen. Kein Laisser-faire. Floyd hat dies gut ausgedrückt. Wenn ich bewusst schneller fahre, darf ich mich nicht beschweren, wenn es irgendwann ein Bußgeld gibt. Alles okay.

              Aber ich achte nicht jeden Tag darauf, ob meine Mitarbeiter ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit auch tatsächlich einhalten. Ich halte auch nichts vom Stechen. Erst wenn es zu Auffälligkeiten kommt, schaue ich mir die Sache genauer an. Kontrollen sind kein Selbstzweck. Und sie haben beim Staat nicht die gleiche Funktion wie bei Maschinen, wo jede Normabweichung einen Fehler signalisiert. Wahrscheinlich werden Sie das in Bezug auf den Arbeitsbereich ähnlich sehen. Aber wenn Sie es nur dort so sehen, ist es kein Prinzip, sondern Opportunismus.

              Wenn ich einen anderen Menschen täusche um mir einen Vermögensvorteil zu erschleichen, dann ist es egal, ob es sich um das Vortäuschen einer Notsituation gegenüber Freunden oder im Internet handelt oder um das Fahren ohne gültigen Fahrschein. Und jemand, der sich einen Aufenthalt unter Vorspiegelung einer falschen Identität und Ursachen erschleicht, bleibt nach unseren Gesetzen immer ein Betrüger. Lässt sich ein Betrug heilen? Manchmal und vielleicht zum Teil. Aber darum geht es an dieser Stelle nicht.

              Es geht darum, dass sich Linke nicht nur harte Regeln in dem von ihnen gerne bespielten Bereich wünschen, sondern gleichzeitig harte Kontrollen. Wie bei Maschinen. Der Mensch ist per se ein Betrüger, es sei denn er ist Sozialhilfeempfänger, Flüchtling oder arbeitet bei einer NGO. So geht es nicht. Die gleichen Leute, die harte, umfangreiche Kontrollen bei Besserverdienern einfordern, sagen kaltlächend bei der Nachfrage, welche NGO eigentlich wofür wieviel Steuergeld bekommt – man nennt das Rechenschaft – das ginge die Öffentlichkeit nichts an und wäre ohnehin zu aufwendig zu ermitteln.

              Ich halte tatsächlich nichts von harten Kontrollen. Kontrollen haben einen bestimmten Zweck. Bei Maschinen, siehe oben. In Organisationen, überall dort, wo Menschen zusammen sind, geht es um etwas anderes. Als ich meine berufliche Karriere in der Wirtschaftsprüfung begann, wurde mir eins beigebracht. Prüfungen und Kontrollen haben nicht den Zweck, kriminelles Verhalten (Normabweichungen) zu verhindern. Kleiner Irrtum. Ihr Sinn besteht darin, dass sie entdeckt werden können. Menschen mit krimineller Energie werden immer Wege finden, die Regeln zu brechen. Um das zu verhindern, bräuchte es Mittel der Diktatur. Und die schaffen das nicht einmal. Außerdem ist ein solches Kontrollsystem unheimlich teuer und ökonomisch nicht zu rechtfertigen. Und damit ist nicht nur der finanzielle Aspekt gemeint.

              Wenn ein Bereich einen exzessiven Krankenstand aufweist, stimmt etwas nicht. Oft mit der Führung. Da stimmen Linke leidenschaftlich zu. Wenn es aber allgemeiner geht, „wenn der Großteil der Bürger gegen eine Norm verstößt“, dann ist nicht die Regel zu überdenken, sondern die Menschen durch Kontrollen in die Norm zu zwingen. Wo ist das Prinzip, nachdem gehandelt wird?

  • Lemmy Caution 18. Mai 2026, 19:21

    Ich zweifele, dass wir mit solchen kulturpsychologischen Betrachtungen irgendwie weiterkommen.
    Ich stimme grundsätzlich darin überein, dass wir einen Paradigmen-Wechsel des mindsets benötigen. Wir sollten aber ein paar Etagen weiter oben ansetzen.
    Meine Position: „Deindustrialisierung ist ein drängenderes Problem als der Klimawandel oder die Rettung des Nahen Ostens via Asyl“
    Da sehe ich schon Ansätze. Ich empfehle dir Daniel Stelter (https://www.youtube.com/@think-beyondtheobvious/videos und https://x.com/thinkBTO wobei er bei Argentinien neben der Spur ist).
    In Frankreich kommen auch sehr spannende Dinge, aber das versteht hier keiner https://www.youtube.com/watch?v=q3KU2-L0cv4 . Super beeindruckend, aber die stehen am Rande des Diskurses, gewinnen aber an Interesse.

    • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 11:32

      Dieses Land bekommt keinen Paradigmenwechsel mehr hin. Woher sollte der Impuls kommen? Ariane schrieb vor kurzem, eine Verdoppelung der Arbeitslosenquote sei doch kein Problem. Was in anderen Ländern die Verhältnisse zum Rotieren bringen würde, führt hier nur noch zu einem Achselzucken. Das war vor 25 Jahren noch anders. Aber das Land und seine Bevölkerung sind auch älter geworden. Ältere Menschen wollen Ruhe.

  • Floyd 19. Mai 2026, 09:14

    Bin zwiegespalten. Wenn wir mal beim Tempolimit bleiben: auf individueller Ebene handele ich so, wie Sie es beschreiben – es gibt zwar ein Limit, aber ich fahre situationsangepasst, also langsamer, wenn’s gefährlich ist und schneller (auch über dem Limit), wenn alles frei ist und der Verkehr entsprechend fließt. Ich habe auch kein Problem mit Fahrern, die noch schneller sind, sondern lasse sie durch, sobald die Situation das zulässt.

    Auf gesellschaftlicher Ebene finde ich das Prinzip aber enorm schwierig, denn es schafft Rechtsunsicherheit und letztlich Willkür, weil nicht mehr klar ist, ab wann ich gegen das Gesetz verstoße – wenn ich 20 km/h zu schnell fahre? 40 km/h? Wenn ich den Pulk verlasse? Wann tue ich das? Wenn ich „rase“? Ab wann rase ich? Usw.

    Sie schreiben es ja selbst: „In der neuen Welt sollte man nicht Recht studiert haben müssen, um sich rechtskonform zu verhalten.“ Genau das ist aber gefährdet, wenn man eine Regel aufstellt, von der nicht mehr klar ist, ab wann ich gegen sie verstoße und entsprechend sanktioniert werde. Konsequent wäre es, die vollständige Abschaffung der Regel zu fordern; wenn sie aber besteht, muss sie auch eingehalten werden.

    Um noch mal auf die Praxis zurückzukommen: Ich fahre (auf der Autobahn) meist zu schnell und hätte kein Problem, das Tempolimit komplett abzuschaffen; ich habe mich aber auch noch nie beklagt, wenn ich geblitzt wurde und zahlen musste, denn ich kannte die Regel, habe mich bewusst für ihre Missachtung entschieden und finde es daher richtig, wenn der Verstoß Konsequenzen hat.

    • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 09:37

      Der Punkt ist doch, wir haben zu viele Regeln für Dinge, die die Menschen alleine aushandeln können. Was ist das Ziel eines Tempolimits? Leider würde die Mehrheit der Stadtkämmerer in diesem Land sagen: Einnahmen zu kreieren. Und das ist kein Witz: Als 2009 die Bundesregierung ein Investitionsprogramm über die Kommunen ausschüttete, nutzten das viele Gemeinden dazu, moderne Radarfallen zu installieren. So auch in dem Ort, wo ich aufgewachsen bin. Die waren dann so ertragreich, bis ein Gericht sie verbot weil am falschen Ort aufgestellt.

      Zurück zur Frage. Der Sinn ist doch dafür zu sorgen, dass die Unfallgefahr reduziert wird. Aber ist das Risiko auf einem bestimmten Abschnitt zu einer bestimmten Tageszeit unter bestimmten Bedingungen nun wirklich höher oder niedriger, ob 120 oder 140 gefahren wird? Das würde keiner ernsthaft bejahen. Eine Linie ist wichtig, weshalb die meisten Länder der Einfachheit halber ein allgemeines Tempolimit haben. Nur kontrollieren sie es meist weit weniger, der Staat überlässt sozusagen das Feintuning den Bürgern selber.

      Das ist Eigenverantwortung. Und damit werden die Bürger als mündige Erwachsene behandelt. Bei einem Unfall gibt es verschiedene mögliche Quellen. Ist der Grund nicht angepasste Geschwindigkeit, muss dies entsprechend geahndet werden. Ich war einer der ersten, der in Blogs das Problem von Totrasern thematisiert und schon vor fast zwanzig Jahren die Ahnung als (versuchten) Mord gefordert hat. Vor der Gesetzesänderung war es logisch nicht nachvollziehbar, aber juristisch konsequent nur eine Ordnungswidrigkeit. Konsequent, weil wir in Deutschland bewerten, ob sich jemand an die Gesetze hält und weniger, welchen Schaden er mit Fehlverhalten verursacht. Deswegen auch der Vergleich mit den Klimakriminellen. Sie wollen möglichst großen Schaden verursachen, dann muss das entsprechend geahndet werden und nicht das eigentlich Vergehen (auf die Straße setzen).

      • Floyd 19. Mai 2026, 12:33

        „Worin liegt der Sinn von Vorschriften/Gesetzen, wenn sie stillschweigend/augenzwinkernd nicht ernst genommen werden sollen?“

        Das war Ihre Ausgangsfrage, und wenn ich Sie richtig verstehe, plädieren Sie dafür, Regeln nicht eng, sondern situationsangepasst anzuwenden. Das funktioniert in einigen Fällen (Tempolimit) aus Sicht vieler FaherInnen auch ganz gut, aber schon bei der Frage, welche Regeln immer und welche nur manchmal gelten sollen, wird’s schon unübersichtlich. Ich brauche z.B. kein Tempolimit; das Verbot, im normalen Verkehr auf der Autobahn rechts zu überholen, finde ich aber ganz sinnvoll. Der Besitzer eines sehr schnellen Autos, das aus seiner Sicht problemlos rechts überholen und sich dann über mehrere Spuren durchhangeln kann, sieht das sicher anders. Wer soll recht haben?

        Und spätestens bei Sanktionen wird’s dann ganz schwierig: Als Bürger muss ich wissen können, ab wann ich gegen ein Gesetz verstoße. Ich kann nicht vom einen Richter wegen Überschreitung des Tempolimits verurteilt und dann vom anderen freigesprochen werden, weil er denkt, dass ich das mal mit den anderen FahrerInnen aushandeln soll (nur als Beispiel; mir ist schon klar, dass solche Fälle nicht vor Gericht landen). Das führt zu Rechtsunsicherheit und Willkür, was in niemandes Interesse ist.

        Wie gesagt: die Forderung nach einer Abschaffung bestimmter Regeln ist konsequent; das Prinzip „Regeln situationsbedingt einhalten“ funktioniert zwar auf individueller Ebene, aber nicht für die Gesamtgesellschaft.

        • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 13:09

          Ich plädiere dafür, Remmidemmi zu machen. Meine Erfahrung: Je größer eine Gruppe, desto strenger müssen Regeln gehandhabt werden. Das sagt aber noch nichts über den Umfang und den Detailgrad der Regelungen aus. Je größer der Regelungsbereich, desto allgemeiner sind Regeln zu fassen. Und es empfiehlt sich, weniger statt mehr. Das war ja auch mal das Prinzip der Europäischen Gemeinschaft bei ihrer Gründung, weshalb das Subsidiaritätsprinzip als Kernelement verankert wurde.

          Zurück zum Tempolimit: Wer soll sanktioniert werden, wenn der gesamte Pulk 10 Meilen schneller unterwegs ist und mit welchem Ziel? Zum Fußball: Wenn Spieler A trotz Verbots aus dem Camp ausbüxt und im folgenden Spiel zwei Tore schießt, wie soll er sanktioniert werden? Unser Denken ist davon bestimmt, den Regelverstoß zu sanktionieren, nicht das Ergebnis. In den von mir genannten Beispielen ist umgekehrt: Nicht die Einhaltung der Regeln wird scharf kontrolliert, sondern die Folgen. Wer in den USA aufgrund zu schnellen Fahrens einen anderen Menschen tötet, wird seines Lebens nicht mehr froh. Der wird richtig hart maßgenommen. In Deutschland kann er eventuell mit einer Geldstrafe davonkommen. Was finden Sie angemessener?

          Und ganz klar: Wenn Regelverstöße entdeckt werden, sind sie entsprechend zu ahnden. Es ist aber die Frage, wie weit ich die Kontrollen treibe. Das war der Eingangstext und so habe ich immer als Führungskraft agiert. CitizenK und alle Linken sind empört, wenn Arbeitgeber alles kontrollieren. Und was für ein Furor war bei der Frage, ob man für die Entwendung eines Bons fristlos entlassen werden könne. Ja, weil hier treffen gleich zwei ahndungswürdige Vergehen zusammen: Die Tat selbst (egal ob 1 Euro oder 5.000 Euro, das Gesetz kennt bei Diebstahl und Betrug keine Betragsgrenzen) und der Vertrauensschaden.

  • Floyd 19. Mai 2026, 09:20

    „Noch ein wesentlicher Unterschied, die den Unterschied zwischen unserem preußischem Ordnungsverständnis und der liberalen Rechtstradition der USA bebildert: Für Fußgänger in Frankfurt, München und Berlin sind Ampelanlagen nur Empfehlungen. Bei roter Ampel einfach weitergehen ist kein Problem, das keine Bestrafung erfolgt. In New York und San Francisco dagegen stehen die Leute brav im Pulk bis das „Go“-Signal kommt. Aus Eigenverantwortung wissen Amerikaner um die Gefährlichkeit, vor ein Auto zu stolpern. Und man bekäme nicht einmal Schadensersatz.“

    Das Beispiel begreife ich nicht ganz. Verhalten sich die deutschen Fußgänger nicht genau so, wie Sie es fordern? Die Regel sagt zwar, dass sie stehen bleiben müssten, aber sie entscheiden situationsangepasst, ob sie die Regel einhalten oder nicht – und verhalten sich damit eben nicht, wie von Ihnen behauptet, nach einem „preußischen Ordnungsverständnis“, sonder „liberal“.

    • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 09:52

      Das ist nicht die Frage. Was mich interessiert, ist, warum sich hier die Menschen so anders vor der Ampel verhalten als in den USA? Sind es genetische Gründe?

      Da ich es liebe mit Menschen zu arbeiten, studiere ich aus Leidenschaft ihr Verhalten. Nehmen Sie Beispiele aus dem Profifußball. Die Erfahrung lehrt, dass Spieler gerade bei Turnieren, wo sie länger zusammen einkaserniert sind, häufig ausbüxen und den Regeln strenger Trainer zuwider handeln. Anders die Erfahrung mit den Trainertypen, die ihre Spieler an der langen Leine führen. Dort sich in der Gruppe ein Korpsgeist heraus, Freiheiten werden mit mehr Eigenverantwortung genutzt. Jeder weiß um das Ziel (Titelgewinn) und wer der Gruppe zuwiderhandelt wird eingenordet. Nur ist das fast nie notwendig.

      Amerikaner sind mehr Eigenverantwortung gewöhnt als Deutsche. Wir brauchen die Richtlinie und gibt es keine oder niemanden, der die Einhaltung überwacht, brechen wir sie sie. Schon als Zeichen, dass wir uns nicht alles sagen lassen.

      • Floyd 19. Mai 2026, 10:40

        Wenn Deutsche sich stump an jede Regel halten, sind sie „Preußen“ – und wenn sie es nicht tun, sind sie es auch? Überzeugt mich nicht; wirkt eher so, als stünde Ihre Meinung schon fest, unabhängig davon, ob die Empirie das hergibt.

        Für mich und mein Umfeld sieht es so aus: wenn ich es eilig habe und gefahrlos rübergehen kann, tue ich das; einzige Ausnahme: wenn Kinder zusehen. Das mache ich aber nicht, weil ich aufgrund überbordender Regelungen in meinem restlichen Leben „Dampf ablassen“ muss. 😉

        • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 11:28

          Also, prinzipiell bin ich Regelverfechter. Wenn ich so verstanden werde, man solle Regeln einfach brechen, dann ist das falsch.

          Meine Position gilt immer: Der Staat sollte sich auf das wirklich Notwendige beschränken. Von diesem, meinem Ideal ist Deutschland sehr weit entfernt und jedes Jahr ein bisschen mehr. In der Pandemie wurde der Regelungsirrsinn auf die Spitze getrieben, als der Staat ernsthaft vorschreiben wollte, wie viele Familienmitglieder sich in einer privaten Wohnung aufhalten durften.

          Je mehr Regeln, desto mehr werden sie gebrochen. Das ist nicht meine Empfehlung, das ist die menschliche Natur. Alles andere ist dressiert.

          • Stefan Sasse 19. Mai 2026, 20:51

            Prinzipiell, es sei denn, es sind für dich subjektiv zu viele 😀

            • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 21:39

              Frag Dich, wie Du‘s im Job willst. Da hast Du die Antwort. Wie ich führe, habe ich geschrieben. Ich lasse mich umgekehrt auch ungern einschränken und definiere das bereits in den Gesprächen. Ist das nicht gewährleistet, macht es keinen Sinn.

  • Floyd 19. Mai 2026, 09:23

    „Amerikaner sind nicht der Ansicht, das Leben im eigenen Haus sei sicherer, wenn der Staat ihnen für den Bau Normvorschriften an die Hand gibt, wie dick beschichtet die Decken zu sein haben. Wenn’s kracht, regelt man das mit der Baufirma.“

    Mir fehlt da jede Detailkenntnis, aber wenn ich „Bauvorschriften Wohnhäuser USA“ googele, werden mir ziemlich viele Vorschriften aufgelistet.

    • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 09:45

      Ich bin auf das Beispiel gekommen, weil in Frankreich die Decken aufgrund geringerer Auflagen nur halb so dick sind wie in Deutschland. Bei uns sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Auflagen – wesentlich aus Klimaschutzgründen – regelrecht explodiert und haben sich verfünffacht. Und dann fragen wir uns, warum Bauen so teuer ist und die Mieten so hoch.

      • Floyd 19. Mai 2026, 12:53

        „Wir haben zu viele Vorschriften“ ist aber eine andere Aussage als „Amerikaner haben im Grunde keine“… –

        • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 12:56

          Ich habe nicht gesagt, dass sie keine hätten. Natürlich weiß ich, dass die USA auch über ein gerütteltes Maß an Bürokratie verfügen. Das ist ja übrigens auch ein viel größeres, fast einen Kontinent umspannendes Land. Aber sie sind nicht derart detailverliebt.

          • Stefan Sasse 19. Mai 2026, 20:52

            Auch das ist so pauschal nicht wahr. In diversen Bereichen haben die auch tonnenweise detaillierte Regeln. Manchmal auch mehr als wir.

    • Stefan Sasse 19. Mai 2026, 11:09

      Und die Amis jammern da auch ständig drüber.

  • Ariane 19. Mai 2026, 18:06

    Ich denke, der Artikel beruht auf einem Missverständnis und Dennis hat das Wesentlich dazu gesagt. Das Grundgesetz regelt den Staat und seine Institutionen. Weder den einzelnen Bürger noch die Bürger untereinander.

    Du kannst hier problemlos Artikel schreiben und erzählen, dass du Protestanten und Linke weniger wertschätzt, alle außer dir natürlich nicht ganz so geil sind. Du kannst sogar fragen, warum würdelose Kreaturen heutzutage in die Innenstadt dürfen.
    Als privater Bürger ist das problemlos möglich, das Grundgesetz gilt nämlich für ihn nicht. Er muss sich auch nicht ans Gesetz halten, es obliegt an dem Staat, die Gesetze aufzustellen und durchzusetzen.

    Insofern ist es etwas ironisch, wenn du hier beklagst, deine Meinung wird nicht akzeptiert. Du darfst hier alles schreiben, was du magst (und Stefan gestattet), aber der Widerspruch obliegt natürlich genauso der Meinungsfreiheit und auch die anderen können liberal machen, was sie wollen und müssen hier keine Staatsregeln befolgen.

    • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 19:38

      Was genau ist in Artikel 1 bis 19 der Staat? Die Würde des Staates ist unantastbar, die Familie des Staates ist geschützt, der Staat hat Recht auf Eigentum (das seiner Bürger)? Genau das ist es nicht, Ariane.

      Jetzt habe ich mich mit den Protestanten angelegt. Na schön. Ich bin ja stolzer Katholik und das gilt gerade, weil meine Frau und meine Tochter evangelisch sind. Genauso wie mein Vater. Sie wussten immer, dass ich sie nicht schätze. 🙂

      Das Tolle ist ja, dass Stefan mir ein Megaphon in die Hand gedrückt hat. Ich zahle das zurück, in dem ich seit 12 Jahren zahlreiche Artikel publiziert habe. Das ist ungefähr das, was er anfangs von mir erwartet hat. Was denn sonst, Ariane?

      Damit ist nicht das Recht genommen, Kommentatoren zu ignorieren und wenn es mir völlig missfällt auch zu löschen. Die Anzahl an Kommentatoren und Kommentaren, die ich in den 12 Jahren ignoriert habe, lassen sich vielleicht an zwei bis höchstens vier Händen abzählen. Allerdings habe auch ich Grenzen, so wie Du, selbst wenn sie ganz andere sind. Muss Dir nicht gefallen. Bei beißendem Spott und üblen Beleidigungen ist meine Grenze überschritten. Ich habe genügend rhetorisches Talent, um besser als jeder andere Spott zu kübeln. Trotzdem setze ich dieses Stilmittel nie (!) ein. Spott zeigt dem anderen, dass man ihn nicht ernst nimmt.

      Dass ich Katholik bin, habe ich ja häufiger erwähnt. Nicht nur als Eintrag bei der Gemeinde. Der später emittierte Benedikt XVI schrieb im Vorwort eines seiner vielen Bücher, er bitte nur darum, seine Worte mit Wohlwollen zu lesen. Das hat sich bei mir eingeprägt. Wer meine Artikel liest mit dem festen Vorsatz, mich missverstehen zu wollen und das Schlechte unterstellt, sollte es besser sein lassen.

      • Ariane 19. Mai 2026, 20:09

        Es ist mir vollkommen egal, ob du Katholik bist oder stolzer Muslime. Du hast hier deine Argumente im Beitrag mit Religion verquast, also scheint es vornehmlich dir wichtig.

        Was genau ist in Artikel 1 bis 19 der Staat? Die Würde des Staates ist unantastbar, die Familie des Staates ist geschützt, der Staat hat Recht auf Eigentum (das seiner Bürger)? Genau das ist es nicht, Ariane.
        Es ist nicht der Staat. Die Regeln gelten für den Staat und sind ihm und seinen Institutionen auferlegt! Du selbst bist nicht verpflichtet, die Würde des Menschen zu achten. Du kannst auch für deutsch halten was du willst und musst das nicht an der Staatsbürgerschaft festmachen. Genausowenig musst du alle Religionen gleichbehandeln. Du kannst auch problemlos hier meine Beiträge löschen oder ignorieren, ohne dass es ein Eingriff in die grundgesetzliche Meinungsfreiheit ist.

        Mein Kommentar war hier tatsächlich weder spöttisch noch beleidigend gemeint, sondern sollte den Unterschied betonen, dass Privatbürger deutlich mehr Freiheiten genießen als der Staat und seine Institutionen sich selbst auferlegt haben.

        Wer meine Artikel liest mit dem festen Vorsatz, mich missverstehen zu wollen und das Schlechte unterstellt, sollte es besser sein lassen.
        Es war tatsächlich nicht so gemeint und wenn es so rübergekommen ist: sorry.
        Aber sonst was? Komme ich dann vor das Bundesverfassungsgericht?

        • Stefan Pietsch 19. Mai 2026, 20:23

          Äh, großes Missverständnis! Auf Dich war die Bemerkung gar nicht gemünzt! Aber vors Verfassungsgericht kann ich Dich trotzdem ziehen. 🙂

          Wenn ich die Moschee bei uns um die Ecke stürme, bekomme ich gleich mit zwei Grundrechtsnormen Probleme. Aufgrund derer (!) kann ich sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich belangt werden. Warum darfst Du mir mein Eis nicht klauen? Genau, mein Recht auf Eigentum. Das BGB sagt nur, Du wirst nicht Eigentümer, selbst wenn mein Eis in Deinem Verdauungstrakt landet.

          • cimourdain 20. Mai 2026, 09:15

            Genau das ist ein Missverständnis: Wenn Sie Ariane vors Verfassungsgericht ziehen wollen, dann sagt das „Wir sind nicht zuständig. Regelt das unter euch mittels ’normalen‘ Gerichten,“
            https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__13.html
            Sie dürften bestenfalls eine Normenkontrollklage gegen ein hypothetisches(!) Böswillige-Missinterpretation-Verhinderungsgesetz (BöMiVG) einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass dieses Ihre Grundrechte zu sehr einschränkt. Aber diese würde Ariane nur mittelbar betreffen.

            • Stefan Pietsch 20. Mai 2026, 09:47

              In Karlsruhe klage ich gegen den Staat. Vor Zivilgerichten klage ich gegen meine Mitmenschen. Und zwar auch dann, wenn sie meinen, mir meine (Grund-) Rechte nehmen zu können.

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