Die Bundesrepublik ist ein demokratischer Rechtsstaat. Dieses Grundprinzip moderner Staatsverfasstheit ist in Artikel 20 Grundgesetz niedergelegt, einfach und schlicht. Doch diese Einfachheit überfordert viele Deutsche, die Ordnungsliebe und Obrigkeitsdenken in ihren Genen haben. Nur in Deutschland können wir uns jahrzehntelang über die Frage zerstreiten, ob eine Diktatur doch ein Rechtsstaat war. Wenigstens ein bisschen schwanger. Solche Überlegungen erfassen nicht das, was den Rechtstaat in seinen Prinzipien ausmacht und wofür wir die Herrschaft des Rechts eigentlich brauchen. Die aufgeworfene Frage lautet: Wie kann ein Verfechter des Rechts ein Streiter für Laissez-faire sein?
Er kann, soviel sei schon verraten. Die Inspiration zu diesem Artikel folgt der Kommentierung eines langjährigen Mitstreiters, dessen Meinungen und Haltungen ich vielleicht in Spurenelementen teile, aber gerade deswegen schätze. Das Leben ist langweilig ohne Widerspruch.
Worin liegt der Sinn von Vorschriften/Gesetzen, wenn sie stillschweigend/augenzwinkernd nicht ernst genommen werden sollen?
Gute Frage, wenn man das Recht preußisch-protestantisch sieht. Es lohnt sich ausführlicher darauf einzugehen. Die Idee des Rechts hatten schon die Römer und wir haben in unserer Rechtskultur viel aus der Antike geerbt. Griechische und römische Vordenker lieferten die Grundlage für die Entstehung des Rechtstaates, der auf den Ideen des Liberalismus gründet.
Der klassische Liberalismus definierte sich in Abgrenzung vom Staat. Nach den Zeiten des Mittelalters und des Feudalismus gewann die Ansicht Zulauf, dass der Mensch als erstes Individuum sei und nicht Teil einer homogenen Masse. Damit folgt auch die Schaffung des Rechts zwei übergeordneten Prinzipien: Schutz vor der Willkür der Obrigkeit und Gewährleistung der Grundrechte des Menschen, das nicht vom jeweils Stärkeren abgeräumt wird. Später fanden Konservative und mit der Zeit sogar Diktatoren die Idee des Rechts derart verführerisch, dass sie es pervertierten. Wenn eine unmenschliche Maßnahme gegen die Untertanen nur im Gesetz steht, kann sie nicht unrechtmäßig sein.
In dem Wissen um die liberale Idee des Rechtsstaates schrieben die Verfassungsväter diesen ins Grundgesetz. Und damit keine Zweifel bestanden, wie dies gemeint war, stellten sie der Verfasstheit des Staates die Grundrechte der Bürger voran. Nicht verhandelbar. In der Nachkriegsrepublik sollte der Bürger vom Staat unbelästigt bleiben können. In der neuen Welt sollte man nicht Recht studiert haben müssen, um sich rechtskonform zu verhalten. Artikel 1-19 genügen. Von diesem Ideal hat sich die Welt ins Gegenteil bewegt. Im heutigen Deutschland ist die Abgabe einer einfachen Steuererklärung ohne Rechtsberatung ein Risiko. Der eigene Hausbau wird zu einem Spießrutenlauf durch die Fallstricke des Ordnungsrechts.
Der Liberalismus sieht die Verantwortung für das eigene Leben beim Individuum. Der Staat hat nicht die Aufgabe, bei der Lebensführung zu helfen, sondern die freie Entfaltung zu garantieren. Doch die Deutschen sind nicht so gestrickt. Für jeden Schritt im Leben benötigten sie Leitplanken. In dem Moment, wo es keine Vorgabe gibt, verlieren sie die Orientierung. Versuche, dem Bürger Eigenverantwortung zurückzugeben, scheitern regelmäßig.
„Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen.“
Dies war der zentrale Satz, mit dem Gerhard Schröder vor dem Deutschen Bundestag 2003 seine Agenda 2010 begründete. Im Arbeitsrecht meinte dies die Schaffung von Möglichkeiten zur Selbständigkeit. Im Sozialrecht pauschalierte der Staat den bestehenden Wildwuchs in den Sonderzahlungen für Transferbezieher. Die Idee war einfach: Bedürftige erhalten einen Betrag und was sie damit machen, ist ihre Sache. Die Idee hatte nicht lange Bestand. Interessengruppen zerlegten die Ermittlung vor dem Bundesverfassungsgericht pikanterweise über den Weg der Willkürfreiheit und klagten Schritt für Schritt die abgeschafften Sonderzahlungen zurück.
Bei meinen Auslandsreisen gerade in Länder mit liberaler Rechtstradition fiel mir immer wieder auf, wie besser Menschen in Selbstverantwortung agieren. Nennen wir es das Bushaltestellen-Paradoxon. In deutschen Städten ist das Gedränge groß bei Ankunft des Busses, wie wild wird sich vorgestellt und jede Öffnung genutzt. Es gibt halt kein Gesetz, welches ordentliches Benehmen an Bushaltestationen vorschreibt. Wie anders in London, San Francisco und Santiago. Großbritannien, die USA und Chile kennen ebenfalls keine Ordnungsvorschriften für korrektes Verhalten an Bushaltestellen. Dennoch wird mehr Rücksicht geübt.
Nach liberalen Prinzipien müssen Regeln des Staates absolut notwendig sein. Sonst sind sie verzichtbar, weil die Bürger die Dinge unter sich regeln können. Trotz über 70 Jahren Leben unter dem Grundgesetz ist das Vertrauen in die Selbstregulierungskräfte auf einem Tiefpunkt. Das Dilemma zeigt die staatsfetischistische SPD dieser Tage. Da erklärt der Parteivorsitzende die Abschaffung von Regeln und Berichtspflichten für zwingend und wird kurz darauf von seiner Co-Vorsitzenden eingefangen, die genau diese Berichtspflichten für zwingend notwendig erklärt, da man den Bürgern in Gestalt als Arbeitgeber nicht trauen könne.
Amerikaner sind nicht der Ansicht, das Leben im eigenen Haus sei sicherer, wenn der Staat ihnen für den Bau Normvorschriften an die Hand gibt, wie dick beschichtet die Decken zu sein haben. Wenn’s kracht, regelt man das mit der Baufirma. Für Deutsche durchaus überraschend brechen in den USA die meisten Häuser nicht zusammen.
Hier denkt man anders. Nach preußisch-protestantischer Überzeugung sind Regeln, die der Staat aufstellt, sklavisch einzuhalten. Es zählt nicht der Sinn, sondern die Ordentlichkeit. In dieser Denkrichtung stören sich Linke daran, wenn Klimaaktivisten für die einfach Blockade von Straßen zu Gefängnisstrafen verurteilt werden. Es wird das Tun und nicht die Wirkung als maßgeblich für die Strafe bewertet.
Warum sollte jemand bestraft werden, weil er sich auf eine öffentliche Straße setzt? Wem entsteht dadurch ein Schaden, wenn dies in der Nacht passiert? Deutsche Behörden müssen selbst dann so ein Vergehen verfolgen („gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“), andernorts interessiert das den Staat keinen Deut. Wenn so jemand zufällig doch umgefahren wird – Pech gehabt. Die Absicht der Klimaaktivisten war eine andere. Sie wollten gezielt möglichst viele Mitbürger schädigen und nötigen. Je mehr Betroffene, desto härter müsste die Strafe ausfallen, nach liberalem Denken.
Das Problem mit der Argumentation „Regeln müssten absolut eingehalten werden“, wie sie oben im Zitat stehen, ist die Unmenschlichkeit. Regeln sind kein Selbstzweck, sie müssen im Sinne des Zieles gelebt werden. Die Haltung suggeriert eine Perfektion, wie sie bei Maschinen anzutreffen ist, jede Normabweichung signalisiert einen Fehler. Leider sind die meisten Deutschen derart protestantisch unterwegs.
Ich führe seit einem Vierteljahrhundert Menschen. Jeder hat einen Arbeitsvertrag, der die Arbeitszeit regelt. Wahrscheinlich nur in Deutschland können wir uns ewig darüber zerstreiten, wann die Arbeitszeit beginnt, doch ist das relevant? Das Ziel eines Arbeitsverhältnisses ist doch, dass Arbeitgeber A eine bestimmte, oft definierte Leistung erhält und Arbeitnehmer N für diese im Gegenzug ein Gehalt bekommt. Die Zeiten von Akkordarbeit sind weitgehend vorbei. Mich hat nie interessiert, ob einer meiner Mitarbeiter eine Zigarettenpause brauchte oder für einen privaten Anlass früher gehen musste. Das Ziel bestimmt das Verhalten.
Im Denken der rechtsgläubigen Calvinisten schädigte ich damit mein Unternehmen, in dem ich zuließ, dass ein Mitarbeiter nicht die erforderliche Zeit absaß. Umgekehrt gab es allerdings auch nie Gedöns, wenn länger gearbeitet wurde. So läuft das eben unter Erwachsenen, niemanden entsteht ein Schaden.
Im Straßenverkehr geht es nicht um Geschwindigkeitsvorgaben. Das Argument allerdings, mit der Geschwindigkeit würde sich das Risiko schwerer Personenschäden potenzieren, hat in Zeiten von umfangreichen Sicherungssystemen längst sein Gewicht verloren. Nicht die einzelne Geschwindigkeit bildet das Risiko, sondern der Tempounterschied zwischen zwei Kollisionsobjekten.
In den USA habe ich das, so wie ich es genannt habe, „Pulkfahren“ gelernt. Gerade auf den bevölkerten amerikanischen Autobahnen bilden sich häufig Ansammlungen von vielen Fahrzeugen, die sich gemeinsam in ähnlicher Geschwindigkeit fortbewegen. Der Pulk bewegt sich allerdings meist schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Andererseits gibt es auch wenig Raser, die ausbrechen. So bewegt sich alles in einem monotonen Tempo. Während an deutschen Autobahnen Radarmessanlagen im Dutzend stehen, die vor allem Strafgelder für die Staatskasse eintreiben sollen, verzichten die amerikanischen Bundesstaaten auf stationäre Starrkästen. Was sollen sie auch messen und ahnden? Es passiert doch nichts. Die Kontrolle erfolgt mobil und aus der Luft mit dem Ziel, die „Ausbrecher“ zu sanktionieren.
Noch ein wesentlicher Unterschied, die den Unterschied zwischen unserem preußischem Ordnungsverständnis und der liberalen Rechtstradition der USA bebildert: Für Fußgänger in Frankfurt, München und Berlin sind Ampelanlagen nur Empfehlungen. Bei roter Ampel einfach weitergehen ist kein Problem, das keine Bestrafung erfolgt. In New York und San Francisco dagegen stehen die Leute brav im Pulk bis das „Go“-Signal kommt. Aus Eigenverantwortung wissen Amerikaner um die Gefährlichkeit, vor ein Auto zu stolpern. Und man bekäme nicht einmal Schadensersatz.
Der Rechtsstaat hat als wesentliche Aufgabe, die Grundrechte der Bürger zu schützen. Er ist ein Abwehrmechanismus gegen den Staat und gewährt die Sicherheit auch gegenüber anderen, übergriffigen Mitbürgern, die z.B. nicht akzeptieren können, wenn der Autor dieser Zeilen eine andere Meinung vertritt. Was der Rechtsstaat nicht ist: Ein Selbstbefriedigungsinstrument für Beamte und Blockwarte.



… vor ein Auto zu stolpern????
Hier ein Video zur Info über die Hintergründe in den USA:
https://youtu.be/jUqKSYUW_pg?si=Rd2jf-MpVJJrRjpj
„The Evil Design of American Crosswalks“