Amber Heard versus Spaniens „Nur-Ja-heißt-Ja“

Mit einem Paukenschlag ging vor Tagen der Promiprozess zwischen dem amerikanischen Superstar Johnny Depp (58) und dem Starlet Amber Heard (36) zu Ende. Eine Jury verurteilte die Darstellerin aus dem Actionstreifen „Aquaman“ zur Zahlung von rund 10 Millionen Dollar an ihren Ex-Ehemann. Der Ausgang des Verfahrens belebt die #Metoo-Debatte neu, sie wird von vielen Feministen und der Woke-Community als schwerer Rückschlag für die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen gesehen. Wieder sei einer Frau nicht geglaubt worden, die die Gewalt eines Mannes öffentlich machte. Fast zeitgleich zu dem so prominenten wie emotionalisierenden Verfahren beschloss das spanische Parlament in Madrid mit seiner Mehrheit aus den linken Parteien PSOE (Sozialisten), Podemos, den katalanischen Sozialisten und der Vereinigten Linken die Verschärfung des Sexualstrafrechts, womit mehr sexuelle Übergriffe zum Tatbestand der Vergewaltigung hochgestuft werden, bewährt mit Haftstrafen von bis zu 15 Jahren. Der politische und persönliche Einsatz in der Neupositionierung der Gleichstellung der Geschlechter steigt.

Lesedauer: 5 Minuten

Ich bitte den Leser an dieser Stelle um Verständnis, nicht wie gewohnt entsprechend pointiert formulieren zu können. Ich werde meine Worte sorgfältig wägen, da mir von Bloginhaberseite sehr klar signalisiert wurde, weitere scharfe Artikel gegen Frauen der Öffentlichkeit nicht zu dulden.

Unter Berücksichtigung dessen machen wir weiter. Johnny Depp … Ist Ihr Puls nun entsprechend hoch? Gut, denn um nicht weniger als diese Emotionalisierung geht es. Diese Behauptung ist natürlich glatt gelogen. Das wäre nicht so schlimm, aber sie ist absolut bösartig, sie untergräbt nicht nur die Integrität des anderen, sie zertrümmert sie. Sie ist auch so gestaltet, dass der Beschuldigte sich nicht glaubwürdig dagegen wehren kann. Wer so konstruierten Vorwürfen ausgesetzt ist, dem ist es fast unmöglich, die Contenance zu wahren, gerade wenn die Öffentlichkeit die Anschuldigungen durstig aufsaugt. Man ist beschädigt, ohne Anklage. Bliebe das hier so stehen, wäre in diesem Fall Stefan immer wieder unterschwelligen Beschuldigungen der Manipulation ausgesetzt.

Alles auf eine Karte

Um nicht weniger, ganz im Gegenteil mehr geht es bei Anklagen der sexuellen Misshandlung und der Gewalt gegen Frauen und Kinder. Diese Taten sind in den westlichen Gesellschaften so geächtet, dass jeder, der nur in den Verdacht kommt, sie begangen zu haben, seine soziale Existenz verliert. So war es auch im Falle von Jack Sparrow aka Johnny Depp. Die offensichtlich toxische Beziehung mit dem 22 Jahre jüngeren Modell Amber Heard endete 2017 nach nur einem Jahr Ehe mit der offiziellen Trennung. 2018 veröffentlichte Amber Heard in der Washington Post einen Meinungsartikel mit der Überschrift „Ich habe mich gegen sexuelle Gewalt ausgesprochen – und mich dem Zorn unserer Kultur gestellt. Das muss sich ändern.“ Obwohl ihr Ex mit keinem Wort erwähnt wurde, war Beobachtern klar, dass damit einer der reichsten Schauspieler der heutigen Zeit gemeint war.

Heard behauptete, Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein – und Johnny Depp verlor in der Folge die Hauptrolle in der Filmreihe „Phantastische-Tierwesen“. Auch weitere Fortsetzungen des Franchise „Pirates of the Caribbean“ wurden auf Eis gelegt. Depp wurde wie andere Schauspielerkollegen vor ihm im Zuge der #Metoo-Anklagen, zur Persona non grata in Hollywood. Ein britisches Gericht erkannte für rechtens, Depp als Ehefrauenschläger zu betiteln.

Johnny Depp schien ruiniert, Amber Heard obenauf, sie war für eine Fortsetzung von Aquaman vorgesehen. Obwohl die Texanerin nie Anzeige gegen Depp erstattete, wusste sie ihre Behauptungen in den sozialen Netzwerken bildreich zu untermalen. Fotos, die die gewaltsamen Übergriffe der Hollywood-Ikone dokumentierten, wurden von ihr frei gepostet. Doch das Video einer Bodycam, aufgenommen während einer polizeilichen Inspektion, nährte 2020 erstmals Zweifel, ob Heard nicht massiv zum Schaden von Johnny Depp log.

Der Held so vieler phantastischer Filme reichte 2022 Klage auf Schadensersatz ein. Es ist in unseren Gesellschaften die einzige Möglichkeit, sich gegen Verleumdungen zur Wehr zu setzen. Im Laufe des Verfahrens rechtfertigte sich die vermeintlich Misshandelte, sie habe ja nur ihre freie Meinung geäußert. Der Subtext solcher Verteidigungen: Lügen seien da inbegriffen. Denn der Lügen wurde Heard in den Prozesswochen vieler überführt. Blaue Flecken in Gesicht und am Körper waren mit einiger Wahrscheinlichkeit geschminkt und digital bearbeitet, gewalttätige Übergriffe erfunden. Tatsächlich hat die Schauspielerin selbst im Gegensatz zu ihrem Kollegen einer Historie von Gewaltausbrüchen. Die Demontage vor Gericht gipfelte in dem Nachweis, dass tatsächlich Heard ihren Ex geschlagen hatte und wusste, dass seine Glaubwürdigkeit keinen Pfifferling wert sei. Auf einer Audioaufnahme sagte sie: „Sag der Welt […] ich, Johnny Depp, ein Mann, bin Opfer […] häuslicher Gewalt. Lass uns sehen, wer es glaubt, dass […] ein weißer privilegierter Mann Opfer über eine Frau sein kann.“

Win / Lose-Situation

Der Einsatz beider im Prozess war maximal. Nur einer, Depp oder Heard, würde danach noch eine Karriere haben. Und so musste und muss es auch sein. Johnny Depp hatte ohne jede Anklage, ohne jedes Gerichtsverfahren, ohne je von einer Jury der ihm zur Last gelegten Taten je verurteilt worden. Die vermeintlich Geschädigte, Amber Heard, hatte trotz angeblich schwerer Verletzungen und Misshandlungen nie Anzeige erstattet. Das Muster ist das, was in den meisten #Metoo-Fällen gilt und was sich immer mehr ausbreitet: Schuldig bei Verdacht.

In der Kommentierung der gerichtlichen Entscheidung waren sich die meisten (weiblichen) Journalistinnen von New York Times bis WELT einig: die Offenlegung der Benachteiligung von Frauen durch männliche Gewalt habe einen schweren Rückschlag erlitten, die WELT-Journalistin wähnte die Menschheit sogar zurück ins Mittelalter. Frauen seien ja eigentlich Hexen und nun wäre wieder eine zur Strecke gebracht. Die Wahrheit könnte nicht ferner sein.

Frauen besitzen qua Natur eine größere Glaubwürdigkeit. In der von der Natur vorgegebenen körperlichen Unterlegenheit des weiblichen Geschlechts will die große Mehrheit dem vermeintlichen Opfer glauben. Opfer genießen die ganze Sympathie, Täter nur in ganz seltenen Fällen. Doch eins ist auch richtig, Sympathie reicht in Verfahren des Rechtsstaates nicht, einen Täter oder einen Angeklagten zu verurteilen. Dazu bedarf es Beweise.

Das Kernproblem der Beweisführung wegen sexueller Übergriffe liegt darin, dass es an Belegen für die Tat mangelt. Oft stehen sich nur die Aussagen der Beteiligten gegenüber, und das sind nach juristischer Logik keine Zeugen. Das bedeutete zwar schon in der Vergangenheit nicht automatisch Freispruch für Vergewaltiger und Misshandler, aber es erzwang die wiederholte Schilderung der Tat durch das Opfer. Anwälte wie Öffentlichkeit sahen hierin immer den wesentlichen Grund, warum eine vermutete hohe Anzahl von Vergewaltigungen und Misshandlungen nicht zur Anzeige gebracht werden.

Justitias Waage wird neu justiert

Entsprechend verschiebt sich seit längerem die Gesetzgebung in zahlreichen Rechtsstaaten. Immer mehr erfolgt dabei eine Beweislastumkehr. Der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, nicht seine Schuld nachgewiesen werden. Diese Entwicklung wird unter dem Slogan „Nein heißt Nein“ gebrandet. Der Kern besteht darin, dass im Zweifel der Beschuldigte einer sexuellen Gewalttat (oder auch weniger) nachweisen muss, dass das ausdrückliche Einverständnis der Frau vorlag. So ist in Deutschland seit der Reform durch das letzte Merkel-Kabinett selbst der nicht abgestimmte Wangenkuss unter Umständen eine schwere Straftat.

Spanien geht seit langem voraus. Im Mai wurde das „Nur Ja heißt Ja“-Gesetz (La Ley Orgánica de Garantía Integral de la Libertad Sexual) vom Parlament verabschiedet. Der sexuelle Missbrauch wird zur Vergewaltigung hochgestuft, der Strafrahmen auf 15 Jahre erhöht. Selbst „einschüchternde Bemerkungen“ werden zur Straftat. Was dies alles bedeutet, wird die Rechtsprechung befinden müssen. Hintergrund ist eine grausame Gruppenvergewaltigung während der Sanfermines in Pamplona. Vier der insgesamt fünf Vergewaltiger einer jungen Frau erhielten milde Haftstrafen von knapp drei Jahren, der Anführer bekam 4 ½ Jahre. Die Milde des Gerichts resultierte aus dem Verhalten des Opfers, die, offenbar betrunken, die Vergewaltigung über sich ergehen ließ.

In Teilen holt Spanien mit der Reform nach, was in anderen Ländern bereits gilt. Das neue Gesetz ist eingebettet in eine langjährige Entwicklung, Beweisführung und Verurteilung in Fällen von Sexual- und Gewaltdelikten gegen Frauen deutlich zu erleichtern. Dies ist zu betonen, denn vergleichbare Bestrebungen gibt es weder in Fällen von Übergriffen gegenüber Kindern noch in den Normen zur allgemeinen Gewalt. Die Reformen nehmen die Kritik auf, dass ein Opfer im Tatverlauf den Übergriff deutlich machen muss – in dem es sich wehrt. Bei Menschen, die geschlagen wurden, ist die Gewalt offensichtlich und es wird unterstellt, dass sie gegen den Willen des Geschädigten erfolgte. Bei Sexualdelikten gilt das unter Juristen als nicht so einfach: Sex gehört in menschlichen Beziehungen dazu, selbst in der Anbahnung. In Gerichtsverfahren zu unterscheiden, was einvernehmlich und was gewaltsam war, ist oft nicht so einfach.

Die Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen ist deutlich rückläufig bei stetig steigenden Anzeigen. Vor 30 Jahren führten noch 20% der angezeigten Vergewaltigungen zu einer Verurteilung. Inzwischen sind es, von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich, gerade noch 8,4%. Für die Entwicklung gibt es eine Reihe von Gründen. Schweden, das Land mit der statistisch höchsten Anzahl an Vergewaltigungen, zeigt, dass Aufklärung und Offenheit einer Gesellschaft Frauen ermutigen, Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auch anzuzeigen. Gleichzeitig hat sich das Bild der Täter gewandelt. Waren Anfang der Neunzigerjahre noch 30% aller Tatverdächtigen fremde Dritte, so lag der Anteil 2012 bei nur noch 18%. Der Vergewaltiger ist bekannt. Das macht aber die Beweisführung, was ist einvernehmlich, was ist eine Gewalttat, besonders schwer. Zudem sind 10% aller Anzeigen unwahr. Das ist naheliegend, schließlich sind menschliche Beziehungen kompliziert. Rache, Wut, Vorteilsnahme sind nur ein paar Motive, warum Frauen Männer einer Tat bezichtigen, die sie nicht begangen haben.

Womit wir wieder bei Amber Heard und Johnny Depp sind. Es gehört zu den üblichen Gepflogenheiten in Zivilverfahren wie Schadensersatzprozessen, das Strafverfahren vorzulagern und dessen Ausgang abzuwarten. Die eigenen Ansprüche lassen sich bei einer Verurteilung des Angeklagten leichter durchsetzen. Doch obwohl das Starlet die vermeintlichen Übergriffe von Depp umfangreich mit Bild- und Tonaufnahmen dokumentiert hatte, erstattete sie zu keinem Zeitpunkt Anzeige. Sie veröffentlichte nur einen Meinungsartikel, in dem sie sich selbst als Gewaltopfer bezeichnete.

Johnny Depp hatte damit wie so viele auf #Metoo Beschuldigte keine Möglichkeit der Selbstverteidigung, schließlich brauchte er sich nicht in einem Strafgerichtsverfahren zu rechtfertigen. Eigentümer der Wahrheit blieb allein Amber Heard. Im Verfahren gegen die Boulevardzeitung The Sun, die ihn als Ehefrauenschläger betitelt hatte, hielt ihm der Richter die Glaubwürdigkeit seiner Ex entgegen:

„Ein wiederkehrendes Thema in Herrn Depps Beweisen war, dass Frau Heard einen Schwindel konstruiert und dass sie dies als ‚Versicherungspolice‘ getan hatte – vermutlich für den Fall, dass die Ehe zerbrach […] ihre Spende von 7 Millionen US-Dollar für wohltätige Zwecke ist kaum die Tat, die man von einer Goldgräberin erwarten würde.“

Allerdings: Amber Heard spendete gar nicht. Allein ihre Behauptung, ihre Abfindung karikativ zu verwenden, wendete sich, zusammen mit Heards „Meinungsartikel“ gegen Depp. Alles Fake.

Das Recht jedes Beschuldigten

Wenn das Recht so gestaltet wird, dass sich Beschuldigte respektive Angeklagte (Termini für Tatverdächtige in der Ermittlung und Strafverfahren) kaum umfassend gegen einen Tatvorwurf verteidigen können, liegt strafprozessual etwas schief. Die Möglichkeit der Verteidigung ist elementarer Bestandteil des Rechtsstaates. Erleichterungen für die mutmaßlichen Opfer sind da höchst problematisch zu betrachten.

Keine Frage, es ist unbefriedigend, wenn ein Großteil der Anzeigen im Sande verlaufen. Noch schlimmer für den Rechtsfrieden ist jedoch, wenn Unschuldige bereits durch falsche Beschuldigungen ihre soziale Existenz verlieren. Noch schlimmer und tragischer, wenn Unschuldige verurteilt werden, wie dies dem Lehrer Arnold passierte, der aufgrund der Falschbeschuldigung seiner Kollegin sieben Jahre ins Gefängnis musste (LG Darmstadt, Urteil v. 13.09.2013, 331 Js 7379/89). Die Strafe fiel so hart aus, weil er als Angeklagter zu keiner Zeit Reue zeigte.

Die Checks and Balances sind Kern des zivilen Rechtssystems. Die Erweiterung der Rechte einer Seite verlangen nach mehr Pflichten des Begünstigten oder mehr Rechten der Gegenseite. Wie zuvor der Fall Kachelmann kann der Promi-Prozess Depp/Heard den Streit der Geschlechter weitertreiben. Das Verfahren gegen den Wettermoderator Kachelmann hatte eine abschreckende Wirkung auf das Anzeigeverhalten von Frauen. Für viele Männer wiederum gilt die am Ende erfolglose Anklage als Sündenfall des Systems. In der Bewertung der meisten Rechtsexperten kollabierte damals der Prozess aufgrund der Falschaussagen des Opfers und der von ihr manipulierten Beweise.

Kachelmann verlor seinen Job. So wie zuvor schon der Pro7-Moderator Andreas Türk, der ebenfalls zu Unrecht einer Vergewaltigung beschuldigt worden war. Depp wählte die aggressive Vorwärtsverteidigung. Es war seine einzige Chance, sich gegen die aus seiner Sicht falschen Behauptungen zur Wehr zu setzen. Es ist die Seite, wo der Rechtsstaat bisher versagt.

Depp zwang Amber Heard, als Einsatz für die Findung der Wahrheit ebenfalls ihre Karriere in die Waagschale zu werfen. Wenn das persönliche Risiko für einen Beschuldigten maximal ist, dann muss es das auch für den Beschuldiger sein. Stellen sich Beschuldigungen als vorsätzlich falsch heraus, so muss dies massive Konsequenzen für das vermeintliche Gewaltopfer haben. Die Justiz zeigt sich bisher unwillig, Falschbeschuldigern den Prozess zu machen. Die Strafen sind im Vergleich zu den Härten im Sexualstrafrechts ohnehin denkbar gering.

Es wird Zeit, bei weiteren Reformen des Sexualstrafrechts die sozialen Konsequenzen von Falschbeschuldigungen mitzudenken und auch für diese die Strafen zu verschärfen.

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  • Thorsten Haupts 10. Juni 2022, 10:51

    Klares ja zu der Schlussfolgerung des Artikels.

    Als alternder Reaktionär habe ich kein Problem mit einer sich deutlich verändernden Sexualmoral. Wenn eine Mehrheit der jungen Leute wünscht, Sex legal nur noch zu ermöglichen, indem man vorher gerichtsfest die Zustimmung der Beteiligten eingeholt hat – be my guest :-). Meine persönlichen Einwände – die vollständige Praxisferne einer solchen Regelung, die eingebaute (massive) Benachteiligung aller nicht aggressiven und risikobereiten jungen Männer und die ebenso automatisch eingebaute Ausbreitung einer neuen Prüderie sind keine wirksamen Gegenargumente, wie die Historie öffentlicher Sexualmoral beweist. Also macht hinne.

    Nur wenn man das alles neu regelt, hat eine Falschbeschuldigung ein völlig anderes Gewicht, als vor 30 Jahren. Und dann muss es dafür Konsequenzen geben – schmerzhafte und deutliche!

    Als kleine Nebenbemerkung – wer den Pozess auch nur auszugsweise verfolgte, hatte schon vor dem Jury-Urteil keinen Zweifel am Ausgang: Herad war eine manipulative Serien-Lügnerin mit Hang zu aggressiven und übergriffigen Handlungen gegen ihren Partner, soviel machte die Beweisaufnahme klar. Nur wenn man in Deutschland ausschliesslich ZEIT, SPIEGEL und SÜDDEUTSCHE als Informationsquellen hatte, war das Urteil eine völlig unverständliche Überraschung. Lag an deren „Berichterstattung“, in der eine Frau als Täterin definitorisch ausgeschlossen war (und ist). Bei Berichten über tatsächliche und vermeintliche sexuelle Übergriffe sind deutsche Journalisten inzwischen etwa genauso zuverlässig, wie Astrologen. Und persönlich widerwärtiger, weil sie aufgrund ihrer Ausbildung wissen, dass sie Propaganda betreiben. Ich persönlich habe das leider auch erst bemerkt, als ich in der Folge des neugierigen Beobachtens des Wirkens von Milo Y Zugang zu rechtsradikalen Informationsquellen erhielt, die als einzige einige der auch in Deutschland breit berichteten angeblichen universitären Vergewaltigungsfälle („Mattress Girl“ anyone?) aufgrund nachvollziehbarer Fakten in Frage stellten.

    In „Me too“ Fällen lügen deutsche wie amerikanische liberale Medien. Vorsätzlich, routiniert und gewohnheitsmässig. Selbstverständlich (wie immer) in bester Absicht …

    Gruss,
    Thorsten Haupts

    • derwaechter 10. Juni 2022, 12:16

      Das ist, sorry, totaler Blödsinn.

      Ich kenne viele Fälle, auch den genannten, über die kritisch berichtet wurde, und zwar ausschließlich aus den Mainstreammedien.

      So einseitig ist die Presse schlicht nicht.

      „Wenn US-Unis gegen sexuelle Gewalt vorgehen, haben Angeklagte weder einen Verteidiger, noch gilt für sie die Unschuldsvermutung. Zu Besuch bei Paul Nungeßer in New York, der trotz eines Freispruchs verurteilt wurde “

      https://www.zeit.de/2015/21/columbia-university-sexueller-missbrauch-prozess

      https://www.zeit.de/2017/30/columbia-university-new-york-vergewaltigung-deutscher-student

      „Machte sich Sulkowicz auf Kosten von Nungeßer zur Berühmtheit?“
      https://amp.focus.de/panorama/welt/politik-und-gesellschaft-ich-habe-emma-nicht-vergewaltigt_id_4456606.html

      Usw, usf.

      • Thorsten Haupts 10. Juni 2022, 13:15

        Ihr deutsches Beispiel stammt aus dem … focus. Wäre mir neu, dass der zu den (ich zitiere mich selbst) „liberalen Medien“ gwezählt wird.

        Der von Ihnen verlinkte ZEIT Bericht zu Nungesser (Mattress Girl) erschien am 01.06.2015. Der erste ZEIT Bericht dazu allerdings 9 Monate vorher am 17.09.2014 – und in dem war sie eindeutiges, einwandfreies und zweifelsfreies Opfer:
        https://www.zeit.de/studium/uni-leben/2014-09/sexueller-missbrauch-kalifornien

        Der erste Bericht im SPIEGEL war ebenso frei von allen Zweifeln an ihrer Geschichte:
        https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/matratze-us-studenten-gegen-sexuelle-gewalt-a-991260.html

        Das hat sich alles erst dann geändert, als der beschuldigte junge Mann vor Gericht ging und die Universität verklagte.

        Aber Sie dürfen mir mit „totaler Blödsinn“ gerne weiter Steilvorlagen liefern :-). Ich stelle dann hier auch gerne die sehr wahrscheinlich frei erfundene Massenvergewaltigung von „Jackie“ und die mediale Rezeption in deutschen Leitmedien ein …

        Gruss,
        Thorsten Haupts

        • derwaechter 10. Juni 2022, 17:48

          Es geht doch nicht darum, dass die Medien immer und ausschließlich richtig liegen bzw. Ihre Position vertreten.

          Es geht um, wieder Mal, eine völlig undifferenzierte und deshalb blödsinnige Aussage.

          • Thorsten Haupts 10. Juni 2022, 18:27

            Die von mir genannten Beispiele reichen mir für Bei Berichten über tatsächliche und vermeintliche sexuelle Übergriffe sind deutsche Journalisten inzwischen etwa genauso zuverlässig, wie Astrologen. Muss Sie nicht überzeugen.

            • derwaechter 10. Juni 2022, 19:21

              Das war milde.

              Aussagen wie „In „Me too“ Fällen lügen deutsche wie amerikanische liberale Medien. Vorsätzlich, routiniert und gewohnheitsmässig.“
              und
              „Und persönlich widerwärtiger, weil sie aufgrund ihrer Ausbildung wissen, dass sie Propaganda betreiben.“

              Sind nicht nur nicht überzeugend, sondern auch dumm.

              „Ich persönlich habe das leider auch erst bemerkt, als ich in der Folge des neugierigen Beobachtens des Wirkens von Milo Y Zugang zu rechtsradikalen Informationsquellen erhielt, die als einzige einige der auch in Deutschland breit berichteten angeblichen universitären Vergewaltigungsfälle („Mattress Girl“ anyone?) aufgrund nachvollziehbarer Fakten in Frage stellten.“

              Dass ist nicht nur falsch, sondern noch viel dümmer. Wer ernsthaft glaubt er könnte aus „rechtsradikalen Informationsquellen“ etwas lernen, oder gar Fakten beziehen, dem ist eigentlich nicht mehr zu helfen.

              Muss Sie nicht überzeugen.

              • Thorsten Haupts 10. Juni 2022, 21:33

                Alles gut. Ich verstehe, wenn Sie auf die Informations-Nachkorrekturen Ihrer Lieblingslektüren warten wollen (noch gibt es sie – meistens). Sobald man sich aus Drecksquellen bedient, steigt der Aufwand enorm, Fakten von erfindungen und Übertreibungen zu trennen.

                Lohnt sich trotzdem manchmal …

                Und nein, überzeugt mich nicht. Wer ernsthaft glaubt, er könne aus radikalen Quellen nichts lernen, ist nicht sehr intelligent.

                Gruss,
                Thorsten Haupts

                • Derwaechter 10. Juni 2022, 22:35

                  Nichts ist gut und es wird offenbar auch nicht besser werden. Ich bin raus.

  • Tim 10. Juni 2022, 11:56

    In den allermeisten Fällen wird sich eine Falschbeschuldigung nicht nachweisen lassen. Depp/Heard war ein ungewöhnlich gut dokumentierter Fall, sowas wird es in der Praxis nur extrem selten geben. Strafverschärfungen werden meiner Meinung nach real wenig bringen.

    Die beste Strategie Fallbeschuldigter könnte also tit-for-tat sein, also im Gegenzug selbst Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs zu erstatten.

    Der Rechtsstaat kommt hier an eine klare Grenze. Da aber ohnehin immer mehr Lebensbereiche verrechtlicht werden, wird sich davon niemand aufhalten lassen.

    • Stefan Pietsch 10. Juni 2022, 18:59

      Das ist ja bisher auch nicht das Argument bei Vergewaltigungsfällen im näheren Umfeld und schon gar nicht bei der Vergewaltigung in der Ehe. Es geht um das berühmte „Zeichen setzen“. Und darum ging es auch bei der letzten Reform des Sexualstrafrechts.

      Mir geht es um die Wiederherstellung der Waffengleichheit. Aktivisten wollen eine leichtere Beweisführung, Hochstufung von Delikten und härtere Strafen? Okay, kein prinzipielles Problem aus meiner Sicht. Nur, dann muss auch der härter angegangen werden, der falsch beschuldigt. Machen wir das am Kachelmann-Fall fest: Der Wettermoderator musste zeitweise in U-Haft, weil das Gericht bei ihm Verdunklungsgefahr sah. Er hatte möglicherweise Beweise manipuliert und würde versuchen, Zeugen zu beeinflussen.

      Es stellte sich heraus, dass seine ehemalige Lebensgefährtin Beweise manipuliert, in der Zeugenanhörung gelogen und versucht hatte, auf andere Einfluss zu nehmen. Nach meiner Rechtsauffassung einer Reform des Strafrechts in diesem Fall müsste gegen sie nicht nur Anklage erhoben, sondern auch U-Haft angeordnet werden.

      • Derwaechter 10. Juni 2022, 22:37

        Gleichheit im Unrecht? Keine gute Idee.

        • Stefan Pietsch 11. Juni 2022, 21:41

          Darum geht es nicht. Kachelmann ist (wahrscheinlich) Unrecht widerfahren, weil das vermeintliche Opfer Falschaussagen gemacht hat. Ein Strafverfahren gegen sie bedeutet ja nicht, dass das ebenfalls zu Unrecht führen würde.

          • derwaechter 12. Juni 2022, 21:04

            Ich hatte es so verstanden, dass die Uhaft an sich schon Unrecht sei.

            So weit ich mich erinnern kann, war sie zumindest völlig überzogen.

            • Stefan Pietsch 12. Juni 2022, 23:03

              Wie beschrieben wurde die U-Haft aufgrund der Verdunklungsgefahr verhängt. Im Laufe der Ermittlungen kamen daran jedoch immer mehr Zweifel auf. Das Mannheimer Gericht rechtfertigte dessen Verhängung aber im Grunde im Urteil noch einmal. Nun hat das Gericht Maßstäbe in dem Verfahren wie dem Sachverhalt gesetzt. Als ehemaliger Fußballschiedsrichter weiß ich: einen einmal gesetzten Maßstab zu ändern, führt meist zu größeren Ungerechtigkeiten. Dessen müssen sich jene immer bewusst sein, die anfangs Maßstäbe setzen.

              Die derzeitige Rechtslage lässt der Staatsanwaltschaft großen Ermessensspielraum, ob sie eigenständig Ermittlungen wegen des Verdachts einer Falschbezichtigung aufnimmt. Der Anzeigenerstatterin hätte nach herrschender Rechtslage und Rechtssprechung ohnehin nur eine Geldstrafe gedroht. Genau dagegen argumentiere ich. Hätte sie mit ihrer Anzeige Erfolg gehabt, wäre Kachelmann für einige Jahre im Gefängnis gelandet. Angesichts der behaupteten Schwere der Tat – Vergewaltigung unter permanenter Todesdrohung (Messer am Hals des Opfers) – hätte Kachelmann eine Haftstrafe von 10 Jahren erwarten können. Seine soziale Existenz hatte sie ohnehin zerstört. Was ist dann als Strafandrohung für Falschbezichtiger angemessen? 5.000 Euro Geldstrafe? Das kann’s wohl kaum sein.

  • Thorsten Haupts 10. Juni 2022, 13:24

    Da aber ohnehin immer mehr Lebensbereiche verrechtlicht werden, wird sich davon niemand aufhalten lassen.

    Wird man akzeptieren müssen. Die Auflösung familiärer Bindungen führt erkennbar immer stärker dazu, Staat und/oder Arbeitgeber als Ersatz-Eltern anzusehen, die Verlängerung der „Jugend“zeiten zu immer infantileren jungen „Erwachsenen“. Beides bezogen auf die westliche Welt, möglicherweise unvermeidbare Folgewirkungen der Hauptsrömung in allen betroffenen Gesellschaften, die man (IMHO unbestreitbar) unter Liberalisierung zusammenfassen kann.

    Gruss,
    Thorsten Haupts

  • Thorsten Haupts 10. Juni 2022, 21:49

    Bevor ich das vergesse: Die Zahl der Falschbeschuldigungen ist mit ziemlicher Sicherheit weit höher, als die frei erfundenen 2 oder 3%, die regelmässig liberale Leitmedien oder feministische Texte bevölkern. Oder selbst die 10%, die Stefan Pietsch genannt hat:

    Wie hoch ist die Zahl der Falschbeschuldigungen wirklich?

    Wie hoch die Anzahl der Falschbeschuldigungen tatsächlich ist, lässt sich nicht verlässlich bestimmen. Es gibt aber einige äußerst aussagekräftige Indizien:

    Geht es etwa nach einer Trennung „um die Kinder“ stellen sich mindestens 20% aller Beschuldigungen eines sexuellen Missbrauchs am Ende als Falschbeschuldigung heraus.1

    Eine ähnliche Zahl nennt Prof. Dr. Klaus Püschel, Rechtsmediziner und Institutsdirektor am Universitätsklinikum in Hamburg-Eppendorf: Seiner Untersuchung zufolge seien ein Drittel der untersuchten Fälle aus rechtsmedizinischer Sicht vorgetäuscht.

    Prof. Dr. Günter Köhnken, der zu den renommiertesten Aussagepsychologen des Landes zählt, schätzt die Quote der Falschaussagen auf etwa 30% bis 40% – in „Aussage gegen Aussage“-Konstellationen mit verheerenden Folgen.

    Aber auch Statistiken der Polizei Bayern und Rostock lassen auf eine deutlich höhere Zahl an Falschbeschuldigungen schließen: In einer schon 2005 von der Polizei Bayern veröffentlichten Statistik heißt es, dass 58,4% der angezeigten (versuchten) Vergewaltigungen mangels Tatverdacht eingestellt wurden. 5% wurden vor Gericht sogar freigesprochen. Laut einer Statistik der Polizei Rostock könnten 8 von 10 Vergewaltigungen vorgetäuscht sein. Auch wenn diese Zahl hoch erscheint, wurde diese von der Polizei veröffentlicht.
    Quelle: https://www.sexualstrafrecht.hamburg/falschbeschuldigung/falschbeschuldigung-statistik/

    Interessanter Weise sind es aber nicht einmal die gezielten, absichtlichen Falschbezichtigungen, sei es aus Rache oder um einen Vorteil zu erlangen (In 40 % aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95 % der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch) …
    Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/falsche-verdaechtigung-und-falschbeschuldigung-bei-vergewaltigung-und-sexuellem-missbrauch_059664.html

    Und zum Nachlegen:
    https://feministischeirrtuemer.de/falschbeschuldigungen-kommen-ausgesprochen-selten-vor-wenn-maenner-einer-vergewaltigung-bezichtigt-werden/

    Gruss,
    Thorsten Haupts

    • Stefan Pietsch 10. Juni 2022, 22:22

      Geht es etwa nach einer Trennung „um die Kinder“ stellen sich mindestens 20% aller Beschuldigungen eines sexuellen Missbrauchs am Ende als Falschbeschuldigung heraus.

      Wichtiger Punkt, hatte ich aber rausgelassen, da der Artikel um Gewalt gegen Frauen geht. Es ist das Idealbeispiel, dass wenn persönliche Motive im Spiel sind, der Anreiz zur Falschbezichtigung hoch ist. Anders als Feministinnen suggerieren wollen („Glaubt den Frauen“), sind Frauen nicht die besseren Menschen. Sie lügen genauso wie Männer (nur häufig geschickter) und sind genauso niederträchtig. Die Wahrheit zu finden, ist Aufgabe der Justiz. Und dazu ist unabdingbar, dass Waffengleichheit herrscht und der Preis für Falschbeschuldigungen ähnlich hoch ist wie der für das zur Last gelegte Verbrechen.

      Unter diesem Aspekt hat der Fall Depp/Heard Genugtuung verschafft. Ein echtes Shoot-out, wenn Aussage gegen Aussage steht. Wer verliert, verliert alles.

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