Das biopharmazeutische Unternehmen Gilead Science Inc. ist die heißeste Nummer am internationalen Aktienmarkt. Im Vorjahr explodierten Umsätze und Gewinne förmlich, die Erlöse schnellten um gut 60% auf 24 Milliarden US-Dollar nach oben, der Profit pro Anteil vervierfachte sich. Der Biotech-Star mit Sitz im kalifornischen Silicon Valley erwirtschaftet inzwischen eine Eigenkapitalrendite von über 100% und ist mit einem Gewinn pro Mitarbeiter von 1,3 Millionen Euro profitabler als die Giganten Google oder Apple. Für 2015 zeigen die Quartalsberichte weiterhin ein starkes Wachstum.
Die Medikamente des Unternehmens retten Millionen Kranken auf der Welt das Leben, die Heilungschancen mit den Pillen von Gilead liegen nahe der absoluten Sicherheit. Der Traum eines Start-ups engagiert sich seit Jahren in der Erforschung von Medikamenten für schwer heilbare Krankheiten. Einen Namen machte sich Gilead mit Medikamenten gegen HIV (Aids), doch mit der Markteinführung von Sovaldi, einer Pille zur Heilung von Hepatitis C, ging es nochmal steil bergauf.
Hepatitis C ist eine virusbedingte Leberentzündung, die durch Blut und Blutprodukte übertragen wird. Weltweit gelten 150 Millionen Menschen als infiziert. Bei den Patienten entwickeln sich mit den Jahren Leberzirrhose, die zu Leberversagen und Leberkrebs führen kann. Bis zur Markteinführung von Sovaldi gab es nur geringe Heilungschancen, die bisher eingesetzten Medikamente zeigen starke Nebenwirkungen. Mit dem neuen Präparat können Infizierte binnen 12 Wochen vollständig geheilt werden. Entsprechend begeistert sind diejenigen, denen mit Sovaldi geholfen werden konnte.
Der Wirkstoff Tenofovir für die Behandlung von HIV wurde in den 1980er Jahren vom staatlichen Rega-Institut in Belgien und tschechischen Forschern entdeckt und später in Kooperation mit der University of California weiterentwickelt. An die Partner in Belgien und Tschechien wurden dafür insgesamt 60 Millionen Dollar gezahlt. Nach dem gleichen Muster kaufte sich Gilead den Wirkstoff Sofosbuvir, den zentralen Baustein für Sovaldi, wo die Grundlagenforschung ebenfalls vom Rega-Institut sowie der Cardiff-Universität in Großbritannien stammt. 11,2 Milliarden Dollar flossen an die 80-Mann-Klitsche Pharmasset. 2014 erhielt das Hepatitis-C-Medikament Harvoni die Zulassung in den USA und in Deutschland.
Für die 12-Wochen-Therapie ruft Gilead bei Markteinführung einen Preis von 94.500 US-Dollar auf, in Deutschland startete das Produkt mit einem Verkaufspreis von bis zu 60.000 EUR, wovon allerdings der Bundesfinanzminister knapp 10.000 EUR als Umsatzsteuer erhält. Da das Präparat eine deutliche Verbesserung darstellt, muss es von den Krankenkassen bezahlt werden. Nach einem Jahr, so legt es das Gesetz fest, wird der Preis in Verhandlungen mit den Krankenkassen festgelegt. Doch auch hier hatten die deutschen Verhandlungsführer schlechte Karten gegenüber dem Hersteller, sonst hätte der Rückzug von Gilead vom deutschen Markt gedroht – unzumutbar für die geschätzten 400.000 Patienten hierzulande.
Sei dem das Pharma-Unternehmen, so der Vorwurf, Mondpreise für seine Produkte aufruft, deren Kosten einen Bruchteil der Verkaufserlöse ausmachen, schäumen die Standesvertreter und Fachjournalisten. Penibel wird versucht, eine Relation von Kosten und Preisen herzustellen, den es nicht geben kann und eine als angemessen erscheinende Gewinnmarge ermittelt, die man dem Unternehmen zugestehen könnte. Es sind verzweifelte Versuche, Amerikanern den Sinn für deutsche Planwirtschaft beizubringen. Es wird nichts nutzen.
Ein freies Wirtschaftssystem lebt von Alternativen. Zu Harvoni und Sovaldi gibt es derzeit keine Alternativpräparate. Dementsprechend schwach sind die Positionen der Kassenvertreter in Nordamerika und Europa. Entweder die westlichen Gesundheitssysteme sind bereit, die Preisvorstellungen des biotechnischen Unternehmens zu erfüllen oder Millionen von Infizierten haben weiterhin nur geringe Heilungschancen. Der Patentschutz für den zugrundeliegenden Wirkstoff Sofosbuvir läuft in den USA noch bis 2029.
Die Entwicklung in der Biotechnologie und Gentechnik zwingt Deutschland Grundsatzentscheidungen auf, vor denen wir uns bei unserem ewigen Streben nach ständigem Ausgleich gepaart mit einem gehörigen Schuss moralischem Pathos gerne drücken. Bei der Wahl zwischen zwei Alternativen neigen wir dazu, uns nicht entscheiden zu wollen.
Im vergangenen Jahr beschrieb ich das Dilemma in einem Beitrag, was zu heftiger Kritik führte:
Was ist ein Menschenleben wert, was ein Tag unseres Lebens? Das lässt sich nicht in Geld aufwiegen, es entspricht unserer Natur, um jede Stunde zu kämpfen. Eine menschliche Gesellschaft muss dies ermöglichen und mit jedem Cent unterstützen. Wenn wir an dem Punkt sind, dann muss man allerdings auch sagen: Lieber verzichten wir auf einige Annehmlichkeiten wie z.B. völlig kostenlose Arztbesuche, als dass wir irgendwann einem Menschen die Möglichkeiten zum Überlebenskampf verwehren müssen, weil es sich nicht lohnt!
Bleibt es bei den Preisen für das neue Hepatitis-C-Medikament, so werden die Kosten dafür bis zu einem Fünftel des deutschen Arzeimittelbudgets beanspruchen. Die Entwicklungen im pharmazeutischen Bereich, vorangetrieben durch die Gentechnik, versprechen neue, hochwirksame Medikamente gegen die modernen Krankheiten der Zivilisation, von Krebs über Aids bis zu Alzheimer, Parkinson und Diabetes. Gilead setzt eine Marke, an der sich die meist neuen Unternehmen orientieren werden.
Die einzige Möglichkeit, die dadurch bedingten Kostenexplosionen im Gesundheitswesen einigermaßen im Griff zu behalten, sind Konkurrenzunternehmen. Doch Deutschland spielt, selbstgewählt, in den Bereichen Gentechnologie und Biopharmazie keine Rolle. Die hiesigen Reichsbedenkenträger haben die Branche erst mit massiven Regulierungen drangsaliert und schließlich mit Verboten außer Landes getrieben. Unsere Innovationsfeindlichkeit wendet sich gegen uns selbst.
Vollkommen richtig. Die Schadwirkung innovationshemmender Regulierung zeigt sich oft erst viele Jahre später. Es ist immer leicht und auf den ersten Blick plausibel, das Gewinnstreben von Unternehmen anzuprangern, die wichtige Dinge herstellen. Und über die Schutzdauer von Patenten in bestimmten Bereichen kann man sicher auch diskutieren. Statt aber Innovation wegzuregulieren, wäre es besser, scharfen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu schaffen. Unternehmen sollen sich untereinander das Leben schwer machen, dann sind sie am einfallsreichsten.
Übrigens ist die US-Arzneimittelbranche ebenfalls sehr streng reguliert. Ob sie auch künftig noch der Innovationsmotor sein wird, ist fraglich. Ich würde eher darauf tippen, daß wir in 20-30 Jahren von chinesischen Medikamenten (über-)leben.
Jede Entscheidung, erst recht politische, hat Konsequenzen. Wir Deutschen sind sicherlich eine der schizophrensten Völker. Wir lieben das Moralisieren und sehnen uns danach, so respektiert zu werden. Das uns moralisch fragwürdig Erscheinende überlassen wir gerne anderen, so lange wir unser reines Gewissen behalten.
Den Preis für die Verachtung der Gentechnik wie der Biotechnologie werden wir in Zukunft entrichten. Das lässt sich nicht mehr umkehren. Allerdings glaube ich nicht, dass China sich zum Vorreiter aufschwingen wird. Zum einen läuft das Land in eine dramatische Überalterung rein, Innovationsgeist entwickelt sich jedoch in jungen Jahren. Und andererseits haben chinesische Unternehmen bisher lediglich den Beweis angetreten, hervorragend kopieren zu können – so wie Japan in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Zur Innovationsfähigkeit gehört jedoch ein unbändiger Freigeist, wofür man in den USA hervorragende Bedingungen antrifft.
Nun, ich würde die chinesischen Unternehmen keinesfalls mehr unterschätzen, jedenfalls nicht die aus dem Privatsektor. Wir haben 2015, nicht mehr 2005. Es ist sehr unwahrscheinlich, daß die Massen an chinesischen Ingenieuren und Wissenschaftlern nur Däumchen drehen und fleißig ältere Westtechnologie kopieren.
Ich hatte waehrend meiner Unizeit Kontakt zu einem chinesischem Professor. Er selber leistet gute, international anerkannte Arbeit. Was er aber ueber seine Kollegen von sich gegeben hat, laesst schon vermuten, dass die Chinesen noch einen weiten Weg zu gehen haben. Generell beherrschen sie das wissenschaftliche Handwerkszeug sehr gut, haben aber grosse Probleme, erzielte Ergebnisse kritisch zu bewerten und aus ihnen nicht triviale und bisher unbekannte Schluesse zu ziehen, sowie neue Ideen zu entwickeln. Und das ist ja das Entscheidende; ich kann noch so toll rechnen und programmieren koennen, wenn ich mit meinen Ergebnissen nichts anfangen kann, hilft das auch nix.
Klar. Aber wer sich darauf verläßt, ist in 20 Jahren raus aus dem Geschäft. Ich habe das Gefühl, viele Westler unterschätzen China im selben Maße, wie es einfache Produktionsbetriebe bereits vor 25 Jahren getan haben. Sehr unklug.
Ein exzellenter Beitrag. Deutsche Gentechniker waren weltweit einmal führend. Mittlerweile sind sie in die USA abgewandert.
„….so werden die Kosten dafür bis zu einem Fünftel des deutschen Arzeimittelbudgets beanspruchen“.
Die Manager einer privaten, profitorientierten Organisation machen also den Gesundheitsbehörden ein Angebot, das diese – aus humanitärer Verpflichtung – nicht ablehnen können. Man nennt das auch Erpressung.
@ CititzenK
Bitte bedenken, daß im geschilderten Fall offenbar NIEMAND sonst den Gesundheitsbehörden ein vergleichbares Angebot macht! Man nennt das Versagen oder Faulheit. 🙂
Es ist ziemlich billig, sich ausgerechnet bei denjenigen zu beklagen, die etwas tun – wenn auch für viel Geld.
@ Tim
Warum dann aber Monopolkommissionen oder Anti-Trust-Gesetze? Waren zu Rockefellers Zeiten alle anderen Unternehmer Versager oder Faulpelze, die halt keine Konkurrenz zu SO zustande gebracht haben?
Man sollte sich gelegentlich daran erinnern, dass Wirtschaft kein Selbstzweck ist und sogar die Marktwirtschaft mit den Vorteilen für die Verbraucher begründet und legitimiert wird.
Das gilt ganz besonders für den Gesundheitssektor. Dass Pharmaforschung viel Geld kostet und ein hohes Risiko birgt, weiß ich auch. Trotzdem dürfen die Profitinteressen nicht der einzige Gesichtspunkt sein.
Rawls hätte bedacht, dass auch Tim ein Patient oder Beitragszahler sein könnte.
Bitte bei der Sache bleiben. Gilead hat keinesfalls ein Monopol zur Hepatitis-C-Behandlung. Sie haben ein besonders gutes Verfahren zur Hepatitis-C-Behandlung, das ist etwas sehr anderes. Das Profitinteresse von Gilead trifft hier auf das Interesse an einer besonders guten Behandlung, wenn auch zu einem besonders hohen Preis. Der Vergleich mit einer Monopolsituation geht völlig ins Leere.
Übrigens spricht hier erstaunlicherweise niemand all die fehlgeschlagenen Arzneimittelentwicklungen an, die ja auch finanziert werden müssen. Welchen Anteil haben die heute, 9 von 10?
Die Antitrust-Gesetze dienen dazu, der Monopolbildung entgegenzuwirken und den Wettbewerb zu erhalten.
Davon abgesetzt ist der Patentschutz. Nichts spricht dagegen, dass einem Unternehmen wie Gilead Konkurrenz gemacht wird, Gilead hat keinen exklusiven Anspruch, Hepatitis-C-Patienten zu versorgen. Worauf Gilead einen Anspruch hat, ist die exklusive Nutzung des selbst entwickelten Wirkstoffs Sofosbuvir, für das Patentschutz besteht.
Die Regeln des Patentschutzes sind universell und langjährig festgelegt. Sie gewähren demjenigen, der innovativ ist, einen Schutz seines Wissens zur profitablen Ausbeutung. Ohne einen solchen Schutz eigenen Know-hows würde das Interesse an der Bildung von Wissen schlagartig sinken. Produkte wie Sovaldi gäbe es dann wahrscheinlich nicht. Wäre das die bessere Alternative?
Rechtsschutz heißt, dass der Staat auf Regeleinhaltung dringt und die Regeln nicht zu seinen Gunsten ändert, wenn es ihm in den Kram passt.
Als ich begonnen hatte, mich mit der Geschichte zu beschäftigen, kamen mir ganz andere Gedanken:
– Preise bilden sich durch Angebot und Nachfrage, während wir Deutschen der Welt Gewinnkalkulationen erklären wollen, wo der Preis durch Kosten plus Gewinnmarge determiniert ist.
– Was ist ein Menschenleben wert und was sind wir als Gesellschaft bereit dafür einzusetzen? Verzichten wir unter solchen Herausforderungen dann doch lieber auf die „soziale Errungenschaft“ kostenloser Arztbesuche?
– Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus, solche Branchen außer Landes getrieben zu haben?
In jedem Fall ist es ein Beispiel, warum in Kontinentaleuropa keine solchen Unternehmergeschichten entstehen wie im Silicon Valley in schöner Regelmäßigkeit.
Es ist ja nicht so, dass in innivationsfreundlicheren Ländern Unmengen an Alternativpräparaten zur Verfügung stehen. Das Problem ist hier doch, dass das Unternehmen mit der Logik des staatlich gewährten Monopols ernst macht. Der korrekte Ansatzpunkt ist hier 19 GWB, der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Man könnte auch einfach in Delhi anfragen, wie man üblicherweise mit von Indern nicht bezahlbaren Medikamenten deutscher Pharmaunternehmen umgeht.
Sehr kurzfristig gedacht und nur den Einmaleffekt im Blick. Wenn man das ernsthaft tut, haben künftig noch weniger Unternehmen Lust, den sehr teuren und riskanten Weg der Arzneimittelforschung zu gehen.
Der Patentschutz fällt nicht unter 19 GWB. Mit dem Patent wird das Know-how eines Innovators vor Nachahmern und Ideenklauern geschützt. Niemand würde sich die Mühsal machen, Milliarden in die Entwicklung eines Produkts stecken, wenn der Staat die private Erfindung nicht vor Kopierern schützt.
Überlegen Sie mal, warum die USA und Europa immer noch so innovativ sind, China aber beispielsweise nicht. Der Unterschied ist: Schutz geistigen Eigentums!
Der Patentschutz fällt nicht unter 19 GWB.
Also ich bin kein Jurist, aber wenn ich mir den Wikipedia-Eintrag zu „Marktbeherrschende Stellung“ anschaue …
https://de.wikipedia.org/wiki/Marktbeherrschende_Stellung
… dann leuchtet mir nicht ein, weshalb das Verlangen unbegruendbar und unethisch hoher Preise fuer gewisse Medikamente nicht unter diesen Paragraphen fallen sollte. Laut dem Artikel wurde z.B. in der Schweiz Swisscom Mobile wegen des Verlangens unangemessen hoher Terminierungsgebuehren verklagt.
Die Regeln des Patentschutzes sind universell und langjährig festgelegt. Sie gewähren demjenigen, der innovativ ist, einen Schutz seines Wissens zur profitablen Ausbeutung. Ohne einen solchen Schutz eigenen Know-hows würde das Interesse an der Bildung von Wissen schlagartig sinken. Produkte wie Sovaldi gäbe es dann wahrscheinlich nicht. Wäre das die bessere Alternative?
Das ist mir zu sehr schwarz-weiss gemalt. Den politischen Willen vorausgesetzt, koennte man sich wohl durchaus international einigen, dass voellig unnachvollziehbare Mondpreise zumindest nicht fuer solche Medikamente verlangt werden duerfen, die durch vom Steuerzahler finanzierte Grundlagenforschung in Universitaeten (mit-)entwickelt wurden.
Hier gibt es bereits aehnliche Situationen/Faelle, die man zum Vergleich heranziehen koennte. Wissenschaftler – egal ob aus Universitaets- oder Industrieforschung – muessen sich z.B. bei jeder Publikation verpflichten anderen Wissenschaftlern alle fuer die jeweilige Studie verwendeten Reagenzien, Organismen (z.B. Knockout-Maeuse oder Hefestaemme etc.), Antikoerper, Chemikalien usw. in angemessener Menge kostenlos zur Verfuegung zu stellen. Damit soll sichergestellt werden, dass andere Labore Experimente ueberpruefen bzw. darauf aufbauen koennen. Bei jeder Publikation unterschreibt der korrespondierende Autor eine entsprechende rechtlich bindende Erklaerung. Das ist natuerlich zum Nachteil der beteiligten Wissenschaftler, wenn man seinen Wettbewerbern kostenlos wichtige Reagenzien zur Verfuegung stellen muss. Trotzdem hat sich diese Praxis mehr als bewaehrt und es wird trotz dieser „Huerde“ weitergeforscht.
Ein weiteres Beispiel waere die durch das NIH in den USA durchgesetze Verpflichtung Publikationen, die durch NIH-Foerderung (oder NSF-Foerderung oder HHMI-Foerderung usw.) zustande gekommen sind (also praktisch alle), kostenlos der Oeffentlichkeit zur Verfuegung zu stellen. Frueher wurden diese Publikationen von Verlagen teuer verkauft. Das steuerfinanzierte NIH schob dem vor wenigen Jahren einen Riegel vor mit der Begruendung, dass dem Steuerzahler nicht zuzumuten ist, dass er, nachdem er die Forschung bereits bezahlt hat, jetzt nochmal eine hohe Gebuehr blechen muss, um die Ergebnisse zu lesen. Fuer die wissenschaftlichen Verlage war die Regelung natuerlich extrem problematisch. Trotzdem wird weiter publiziert und die Zahl der Verlage ist in den vergangenen Jahren eher gestiegen als gesunken.
Analog koennte man eine Regelung beschliessen, nach der im Falle von Medikamenten, an deren Entwicklung staatlich finanzierte Forschung beteiligt war, die spaeteren Verkaufspreise in einem gewissen vertretbaren Verhaeltnis zu den Herstellungskosten liegen muessen. Was „vertretbar“ ist, muesste man dann international aushandeln und natuerlich alle Hersteller gleich behandeln, damit Rechtssicherheit und Planbarkeit fuer alle besteht. Das wuerde die Pharmaindustrie nicht umbringen und zumindest Faelle wie den oben genannten „Fall Sovaldi“ unmoeglich machen. Und ja, sicherlich wuerde die Forschung weitergehen, auch wenn die Gewinnmargen fuer die Industrie etwas gestutzt wuerden. Gerade Sovaldi ist ja, wie Sie selbst schreiben, auch garnicht in der privaten Industrie, sondern in der staatlichen Forschung entwickelt worden.
So interpretiert, würden sich zwei Gesetze widersprechen, nämlich der Patentschutz und das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs. Das kann offensichtlich nicht gemeint sein. Bei einem solchen Konflikt würde ohnehin die übergeordnete Rechtsnorm zum Tragen kommen und das ist das Grundgesetz mit dem Schutz des Eigentums.
Das GWB richtet sich allgemein gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Staat räumt aber explizit Unternehmen eine Vorrangstellung ein, wie z.B. der Bahn, Telekom oder beschränkt per Gesetz den Wettbewerb wie beispielsweise zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen. Hierfür sind gesonderte Gesetze formuliert, die neben dem GWB stehen. So ist es auch mit dem Patentrecht. Folglich: keine Wettbewerbsbeschränkung. Außerdem ist eben das Verhindern von Kopieren Geistigen Eigentums eben keine Wettbewerbsbeschränkung, sonst müssten ja auch Raubkopierer explizit legal und gewünscht sein. Sie sehen, wohin Ihre Argumentation führt.
Das ist mir zu sehr schwarz-weiss gemalt. Den politischen Willen vorausgesetzt, koennte man sich wohl durchaus international einigen, dass voellig unnachvollziehbare Mondpreise zumindest nicht fuer solche Medikamente verlangt werden duerfen, die durch vom Steuerzahler finanzierte Grundlagenforschung in Universitäten (mit-)entwickelt wurden.
Quatsch. Sie haben offensichtlich ein Problem mit unserem Eigentumsbegriff. Die staatlichen Einrichtungen wurden ordnungsgemäß für ihre Aufwendungen entschädigt, damit wurde Gilead alleiniger Eigentümer der Wirkstoffe. Es gibt dahingehend keinen rückwirkenden Eigentumseingriff, das wäre Willkür. An welchen Kriterien wollten Sie so etwas festmachen? Sie bekämen dafür schon nicht die angelsächsischen Länder für eine solche Vereinbarung ins Boot.
Nachtrag:
Entschuldigung von Ihnen zu Ihrer falschen Behauptung über mich akzeptiert. Bitte erzählen Sie mir nie wieder etwas über aufrichtiges und soziales Verhalten.
Ein besonders gutes Gedaechtnis haben Sie ja nicht. Dafuer offensichtlich viel Humor. Wenigstens dafuer sind Sie wohl zu beglueckwuenschen.
Tja, Sie machen immer nur alles schlimmer. Bisher waren Sie nur eine kleinlaute Person, die hoffte, dass seine Niedertracht in Vergessenheit gerät. Nun bestätigen Sie Ihr Verhalten. Statt einfach ein paar Worte zu formulieren.
19 GWB findet natürlich auf Patentschutz Anwendung, das ist selbst mit Google nicht schwer herauszufinden. Die einschlägige Standardliteratur zum Patentrechte enthält seitenweise Abhandlungen dazu, zudem war das ganze Ende der 90er ein sehr beliebtes Dissertationsthema.
19 GWB bedeutet auch nicht, dass der Patentschutz entfällt. Gäbe es mehrere patentierte, gleich wirksame Anwendungen, wäre seine Anwendung ausgeschlossen, weil es dann auf diesem Segment Wettbewerb geben würde. Im vorliegenden Fall wäre der Ansatzpunkt, dass für ein für bestimmte Patienten lebensnotwendiges Medikament zu unangemessen hohen Preisen abgegeben wird. Die Entwicklungskosten (und auch die Tatsache dass jede erfolgreiche Entwicklung eine Vielzahl erfolgloser Projekte voraussetzt) sind bei der Frage der Angemessenheit zu berücksichtigen. Der Einwand, es lohne sich bei Anwendung von 19GWB auf Patente nicht mehr, zu forschen, zieht daher nicht.
Also, da sollten Sie schon richtig googeln. Der BGH hatte im Philips-Fall einen kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand zuerkannt. In diesem Fall besaß Philips ein Grundlagenpatent. Bei aller Liebe, das liegt hier nicht vor. Für die Behandlung von Hepatitis-C gibt es mehrere Präparate und Patente. Dass Gilead das wirksamste besitzt, macht es nicht zum Grundlagenpatent.
Und eine unfaire Preisgestaltung ist damit schon gar nicht angesprochen.
Laut Deinem Blogbeitrag ist das Medikament alternativlos und es steht der Vorwurf von Mondpreisen im Raum. Daher mein Hinweis auf 19 GWB. Wenn es Alternativen gibt und die Preise angemessen sind, ist 19 GWB in der Tat nicht einschlägig, aber das hat auch niemand behauptet.
Ein sehr guter und nüchterner Artikel.
TANSTAAFL – dass das auch für die Medizin gilt, werden viele leider nie verstehen.
Was bisher auch in den Kommentaren untergegangen ist: Die Grundlagenforschung zum Erfolg von Gilead stammte immer von staatlichen Einrichtungen. Das biotechnische Unternehmen selbst hat keinen der Wirkstoffe selbst entwickelt. Gilead war der Part, der die Entwicklung vorangetrieben und zu einem marktfähigen Produkt gemacht hat.
Die staatlichen Stellen wurden entschädigt, aber nun muss die Gemeinschaft exorbitante Preise zahlen.
Nun ja, dass staatliche Einrichtungen die Grundlagen fuer technologischen Fortschritt liefern und diese dann von Unternehmen in Produkte umgesetzt werden, ist ja der normale Lauf der Dinge. Ist ja auch vernuenftig, da die Ergebnisse von Grundlagenforschung sich fuer Unternehmen zu unsicher kalkulieren lassen, diese aber in Sachen Produktentwicklung und Marktkenntnis staatlichen Einrichtungen ueberlegen sind. Und ja, dass die privaten Unternehmen dann den Loewenanteil an den Erloesen und auch des Prestiges mitnehmen, ist nicht nur in diesem Fall, sondern im Allgemeinen in meinen Augen sehr aergerlich. Ein Problem, dass ich hier sehe, ist, dass die Leute, die in der staatlichen Grundlagenforschung nun mal hauptsaechlich „Nerds“ sind, denen es hauptsaechlich um den Erkenntnisgewinn geht und auf Grund mangelnder Erfahrung im Vergleich zu den privaten Unternehmen zu naiv verhandeln. Und was will man dagegen tun? Mir faellt spontan nix ein.
Ein anderes Problem liegt natuerlich auch darin, dass sich Patente ohne schlagkraeftige Rechtsabteilung nicht durchsetzen lassen. Und welche staatliche Stelle hat die im Vergleich zu privaten Unternehmen schon? Die Patentstelle meiner ehemaligen Uni galt jedenfalls als ziemliche Lachnummer.
Schon mal überlegt, daß Unternehmen u.a. Steuern zahlen? Sehr oft für staatliche Leistungen, die das betreffende Unternehmen ja überhaupt nicht benötigt. Aus Deiner Sicht müßte das dann ja ebenfalls „sehr ärgerlich“ sein.
Grundlagenforschung gehört nun mal zu den Dingen, für die Steuern erhoben werden!
Aus Sicht der Unternehmen ist das sicher auch sehr aergerlich 😉 Und natuerlich gehoert Grundlagenforschung auch zu den staatlichen Aufgaben. Nur wenn man mal ins Verhaeltnis setzt, was die Unternehmen aus der Grundlagenforschung letztendlich fuer Gewinne ziehen und was fuer Steuermittel dazu verwendet werden, wurde ich das Verhaeltnis stark zu Gunsten der Gewinne einschaetzen. Und generell finde ich es aergerlicher, dass die Rolle der staatlichen Forschung viel zu selten hervorgehoben und gewuerdigt wird, der finanzielle Aspekt ist da nur Nebensache. Jedenfalls wird es ja haeufig so dargestellt, als ob Unternehmen ihre Produkte von Grund auf entwickelt haben, was nun mal einfach nicht stimmt. Und so kann in der Oeffentlichkeit der Eindruck entstehen, dass staatliche Grundlagenforschung eine abgehobene Sache ohne echten Nutzen ist. Und das halte ich fuer gefaehrlich.
Kleiner Nachtrag noch, den ich gerade vergessen habe: Ich haette auch nix dagegen, wenn staatliche Einrichtungen ihre Entdeckungen gar nicht patentieren liessen. Erstens, da sie ja nun mal schon durch Steuern bezahlt wurden, und zweitens wuerde dies verhindern, dass eine staatlich entwickelte Grundtechnologie exklusiv einem Unternehmen zur Verfuegung steht. Grundlagenforschung wird nun mal von allen finanziert und sollte daher auch moeglichst schnell allen zur Verfuegung stehen.
Eine sehr vernünftiger Vorschlag, den ich durchaus auch auf Kultur- und Medienproduktion ausweiten würde. Wenn eine Produktion staatlich (co-)finanziert wurde, sollte sie natürlich frei verfügbar sein.
Im hier diskutierten Fall geht es aber natürlich noch um viel mehr, denn vom Wirkstoff bis zum zugelassenen Medikament ist es natürlich ein sehr weiter, durchregulierter und risikoreicher Weg.
Wie in meinem Kommentar weiter unten: Gegen einen Patentschutz des fertigen Medikamentes habe ich nichts einzuwenden.
Die staatlichen Institute haben die (Eigentums-) Rechte für einen damals stolzen Preis verkauft. Eigentumsrechte kann man nur besitzen oder veräußern. Wie wäre die Situation gewesen, hätten die Belgier das Angebot von Pharmaset, einem kleinen Start-up-Unternehmen in Kalifornien, ausgeschlagen und am Ende wäre aus dem Wirkstoff nichts geworden – dann hätte fast jeder gesagt: was für ein Wahnsinn, schlagen ein Millionengeschäft aus.
@Pietsch
Interessanter Artikel zum Thema privatwirtschaftliche Produktion und deren wechselwirksame Beziehung zu regulierten Märkten (in diesem Fall dem Gesundheitsmarkt). Dankenswerterweise hatten sie bereits darauf hingewiesen, dass die wesentliche Entdeckung (im Zshg mit Sovaldi) auf staatliche Einrichtungen zurückzuführen ist. Damit haben sie bewußt eine Steilvorlage geliefert.
Warum sollte sich die Gesellschaft von einem Privatunternehmen abzocken lassen, wenn doch ein wesentlicher Teil der Entwicklungsarbeit (in diesem Fall der Grundlagenforschung) über staatliche Einrichtungen gemacht worden ist? Wie sieht also eine Lösung aus? Wie motiviert man Menschen jenseits der Profitgenerierungslogik ein solches Medikament herzustellen? Muß die Produktion solcher Medikamente in staatliche Hände überführt werden?
@Pietsch
Die Probleme in der Gesundheitsbranche (im Kontext zur Privatwirtschaft) sind tatsächlich noch viel größer als im obigen Artikel angedeutet.
Denn: An einem Gesunden verdient man nichts. Die Gesundheitsbranche kann also an einer gesunden Bevölkerung nicht interessiert sein. Sie würde schlicht pleite gehen.
Der Staat freilich hat das Problem, dass er unter den gegebenen Bedingungen nicht effizient wirtschaften kann und will. Für den Staat allerdings wären gesunde Menschen vorteilhafter.
Die Lösung liegt also anscheinend im staatlichen Bereich. Damit wäre der Weg über einen planwirtschaftlichen Mechanismus zwingend. Wie könnte der effizient gestaltet werden? Das ist wohl die entscheidende Frage.
Ich denke, es ist anders. Präparate gegen die modernen Krankheiten wie Diabetes, Alzheimer, Parkinson bieten enorme Entwicklungs- und damit Profitmöglichkeiten. Die Krankheiten gehen der Menschheit wahrlich nicht aus und das Interesse an einer hohen Lebensqualität im Alter, für das Menschen bereit sind zu zahlen, steigt enorm.
Ich wüsste nicht, wo Planwirtschaft mal nennenswert Wohlstand geschaffen hätte oder dem marktwirtschaftlichen System überlegen war. Mit Ausnahme von Theoriegebilden.
Genau die Profitmöglichkeiten sind im Gesundheitswesen das wesentliche Problem: Ein Todkranker wäre bereit sein letztes Hemd zu geben, wenn ihm irgendjemand (!) auch nur die Linderung seiner Schmerzen oder gar Heilung verspricht. Damit sind die Todkranken auch immer wieder Opfer von Wunderheilern und natürlich der „Gesundheitsindustrie“. Der Todkranke ist natürlich auch den Ärzten ausgeliefert – er befindet sich also insgesamt in einer sehr schwachen „Verhandlungsposition“ (milde ausgedrückt) .
Da die Interessen der Profitgeier diametral zu den Interessen der Kranken stehen ist hier ein planwirtschaftliches Vorgehen (wie oben bereits angedeutet) wohl folgerichtig. Allein das Motivationsproblem und die Qualitätssicherungsthematik wären wesentliche (noch ungelöste) Probleme.
Die Planwirtschaft war im übrigen dem affektierten marktwirtschaftlichen System schon immer überlegen. Das resultiert schlicht aus dem vernunftorientierten Ansatz.
Warum hat es bisher trotzdem nicht geklappt? Einfache Antwort: Planwirtschaft setzt vernünftige Menschen voraus. Die haben wir aber nicht. Und somit wird weiterhin affektiert gewirtschaftet. Mit allen Unfällen die das so mit sich bringt.
Für den Staat allerdings wären gesunde Menschen vorteilhafter.
Was ist denn das bitte für ein Weltbild? Schon mal den Gedanken gehabt, daß es auch für die Menschen selbst vorteilhafter wäre, gesund zu sein? Was spricht denn vor dem Hintergrund dieser banalen Tatsache für ein marktwirtschaftlicheres (also eigennutzorientiertes) System als heute? Abgesehen davon natürlich, daß es bei uns nie eine Chance hätte, da die einzelnen Anspruchsgruppen im Gesundheitswesen unglaublich engagiert für ihre Privilegien kämpfen …
Aber der Mensch zählt in diesem System doch überhaupt nicht. Denn: Auf der Seite der privatwirtschaftlichen Akteure geht es um den Profit. Und der steht eben im Gegensatz zu einem gesunden Kunden. Der Gesunde bringt keinen Profit. Deshalb auch die jahrelangen Ärzteodysseen der Patienten. Die privatwirtschaftlichen Akteure sind an einer Heilung ihrer Kundschaft nicht wirklich interessiert. Man verdient mit kranken Menschen. Der Patient hat dabei überhaupt keine Verhandlungsposition. Er kann so eigennützig agieren wie er will. Das hilft ihm nicht weiter. Es fehlt der Hebel.
Und eben deshalb hatte ich weiter oben den einzigen Akteur herausgearbeitet der im Sinne des Patienten agieren könnte. Und das ist nun mal der Staat. Der hat nämlich nur Nachteile wenn die Menschen krank sind. Und der Staat hat auch eine gewichtige Verhandlungsposition.
@ QuestionMark
Ich verstehe diese Logik einfach nicht. Wir haben ja ein Gesundheitssystem, in dem der Staat fast alles kontrolliert und jeden marktwirtschaftlichen Anreiz unterdrückt. Mit „fast alles“ meine ich die bestimmt 90 % der Gesundheitsausgaben, die von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert und also vom Gesetzgeber kontrolliert werden. (Die private Versicherung hat ja (leider) kaum Gestaltungsmöglichkeiten, ihr Einfluß beschränkt sich auf ein paar Marginalien.)
Wenn der Staat wirklich ein guter Agent der Menschen wäre, hätte er schon längst etwas dafür getan, daß endlich der Mensch in den Mittelpunkt des Gesundheitswesens gerückt wird. Hat er aber nicht.
Wie kann man also auf die Idee kommen, der Staat wäre die Lösung der Probleme, die er selbst geschaffen hat?
@Ralf, schejtan
Ich denke, Sie lassen zu viele Aspekte außer acht. Wie begründen Sie eigentlich „Mondpreise“? Sie ziehen wie die anderen Kritiker eine Verbindung zwischen den Herstellkosten (angereichert um Forschung und Entwicklung) und dem Verkaufspreis. Nur, so bilden sich Preise nicht, sonst müssten Apple seine Premiumtarife verboten werden. Tatsächlich steht die Frage im Vordergrund: „Was ist es uns wert?“ Die Kur für eine Krankheit, die bisher kaum heilbar war und hohe Risiken barg, das Leben unter Folgeerkrankungen stark zu verkürzen, wird für den Preis eines Mittelklassewagens abgegeben. Ich bitte Sie! Ist Leben für Sie so wenig wert, dass Sie es zu einem Dumpingpreis eintauschen würden? Angenommen, Sie wären an Hepatitis-C erkrankt, würden Sie nicht 100.000 EUR für eine vollständige und schnelle Heilung bezahlen? Damit definieren Sie aber implizit, was das Medikament tatsächlich wert ist.
Der Staat hat zwar die Grundlagenforschung finanziert und organisiert, besitzt aber keine Fähigkeit, Marktreife noch Wert einschätzen zu können. Hier sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema „Selbstbeschränkung“. Das Präparat war seit Anfang der 1990er Jahre verfügbar, aber nur ein gewinnorientiertes Unternehmen wie Gilead und Investoren waren in der Lage, das Präparat zur Marktreife zu bringen, so dass es tatsächlich Hepatitis-C heilt. Das ist keine geringe Leistung, offensichtlich. Die beteiligten Forschungsinstitute wurden mit Millionenbeträgen entschädigt, wobei sich der potentielle Marktwert des Wirkstoffs im Jahr 2014 kaum abschätzen ließ, zuviele Unwägbarkeiten waren schließlich auf dem Weg (Wirksamkeit, Verträglichkeit, Nebenwirkungen, Zulassungsrisiken, Vermarktungsrisiken). Wie beschrieben wurde vor 10 Jahren der weiterentwickelte Wirkstoff von dem kleinen Unternehmen Pharmaset für 11 Milliarden US-Dollar erworben. Sicher ein stolzer Preis, aber immer noch nur ein Bruchteil dessen, was das Medikament heute erzielt. Warum hätte Pharmaset so günstig verkaufen sollen, wenn das Umsatzpotential damals schon bekannt war?
Nur in der Retroperspektive werden die Zahlungen zu Schnäppchen. Tatsächlich erzielt Gilead heute Spekulationsgewinne auf frühere Investments, also das, was Unternehmer so tun. Der Staat wiederum darf nicht spekulieren, das ist nicht seine Aufgabe. Demgemäß kann er dann allerdings auch nicht an Spekulationsgewinnen partizipieren, zumindest nicht in annähernden Maßstab. Denn Sie vergessen auch, dass der Großteil solcher Projekte scheitert, Wirkstoffe sich als nicht vermarktbar herausstellen usw. Diese Verluste tragen dann auch Investoren, die eben auf das falsche Pferd gesetzt haben.
Weiter übersehen Sie, dass die Allgemeinheit in 13 Jahren ein hochwirksames Medikament, das Leben rettet, zu einem Schnäppchenpreis erhält. Üblicherweise sinken mit Auslaufen des Patentschutzes die Preise um ein Vielfaches. Ist es wirklich zuviel verlangt, in der Zwischenzeit den Investoren den geforderten Preis zu zahlen?
Die Konsequenz kann kaum sein, dass der Staat planwirtschaftlich die Entwicklung selbst in die Hand nimmt, Unternehmen rückwirkend Nachzahlungen um Verträge leisten müssen oder gar Forschungsergebnisse kostenlos weitergegeben werden. All diese Maßnahmen hätten mehr Nachteile als sie Nutzen stiften würden.
Was haben wir? Ein nahezu perfektes Medikament, das Menschen in einem Umfange heilt, der bis vor kurzem unvorstellbar schien. Der Staat ist wie immer wieder gezeigt nicht derjenige, der Nachfrage einschätzen, Preise bilden oder überhaupt Produkte zielgerichtet platzieren kann. Ebenso zeigt sich immer wieder, dass Innovationen, für die keine überdurchschnittlich hohe Rendite erwirtschaftet werden kann, einfach unterbleiben. Und wer würde investieren, wenn später noch jemand partizipiert, der längst nicht mehr beteiligt ist?
Tatsächlich liegt die Antwort wohl eher in mehr Joint Ventures zwischen Wissenschaft und Wirtschaft als in weniger. Dies würde sicherstellen, dass die Allgemeinheit im Erfolgsfalle auch profitiert, während Unternehmen ihr Know-how in Marktkenntnis und Produkterstellung einbringen. Dies würde nebenbei dazu führen, die Forschung marktnäher im Sinne von bedarfsorientiert auszurichten.
In diesem Kommentar stehen ja durchaus viele Sachen, die ich, wenn auch anders formuliert, selber geschrieben habe. Ich habe ja nirgendwo geschrieben, dass die Endprodukte vom Staat entwickelt und vertrieben werden sollen, sondern im Gegenteil explizit geschrieben, dass man dies den Unternehmen ueberlassen soll. Womit ich ein Problem habe ist, wenn ein Unternehmen exklusiven Zugriff auf staatlich finanzierte Forschung hat (Ausnahmen sind gegeben, wenn das Unternehmen die Forschung selber ueber Drittmittel von Anfang an mitfinanziert hat.). Ich denke nun mal, dass staatlich finanzierte Forschung allen zugaenglich sein sollte. Ich forder jedoch nicht, dass Unternehmen ihre Forschungsergebnisse uneingeschraenkt teilen sollen. Im staatlichen Bereich ist dies jedoch gang und gaebe; Forschungsergebnisse werden publiziert, auf Konferenzen vorgestellt und ohne Probleme zwischen verschiedenen Instituten getauscht und diskutiert. Gerade dieser Austausch ermoeglicht ja gerade erst wissenschaftliche Durchbrueche. Im Grunde hat auch jedes Techunternehmen Zugriff auf staatliche Forschungsergebnisse, sie duerfen sie jedoch nur nicht nutzen. In dem konkreten Fall der angesprochenen Medikamente spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, wenn das fertige Medikament unter Patentschutz gestellt wuerde oder die grundlegenden Wirkstoffe, wenn sie vom Unternehmen selber entwickelt wuerden.
Bei der exklusiven Nutzung staatlicher Ergebnisse durch Unternehmen sehe ich zudem noch eine weitere Gefahr; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist oder nach einer gewissen Zeit das Interesse daran verliert, daraus ein vernuenftiges Produkt zu entwickeln. Andere Unternehmen sind davon dann aber weiterhin ausgeschlossen.
Naja, und zum Thema „bedarfsorientierte Forschung“: So funktioniert Grundlagenforschung nicht. Man weiss vorher nie was genau, wenn ueberhaupt irgendwas neues bei rumkommt, und wozu man es letztendlich verwenden kann. Wenn man ganz ehrlich ist, spielt der Zufall da auch haeufiger eine Rolle als zugegeben wird. Genau deswegen wird sie ja auch nicht von Unternehmen betrieben.
P.S.: Der Polioimpfstoff wurde im Uebrigen nicht patentiert. Mit dem Ergebnis, dass Polio nahezuausgerottet ist.
Der Polioimpfstoff wurde im Übrigen nicht patentiert. Mit dem Ergebnis, dass Polio nahezu ausgerottet ist.
An einer solchen Stelle musste ich mich schon mal wegen angeblicher Verwechslung von Korrelation und Kausalität belehren lassen. Wenn jemand seine Erfindung nicht patentieren lässt, so verzichtet er auf den Schutz seines Eigentums vor Nachahmern.
Das sagt jedoch nichts über die Nutzung des Polioimpfstoffes aus. Beides hat nichts miteinander zu tun. Warum Jonas Salk /Albert Sabin ihre kombinierte Erfindung nicht patentieren ließen, darüber lässt sich nur spekulieren.
@ In Dubio
Außerdem ist eben das Verhindern von Kopieren Geistigen Eigentums eben keine Wettbewerbsbeschränkung, sonst müssten ja auch Raubkopierer explizit legal und gewünscht sein. Sie sehen, wohin Ihre Argumentation führt.
Nein, dorthin fuehrt meine Argumentation mitnichten. Ich fordere ja nirgends eine generelle Abschaffung des Patentschutzes, sondern Loesungen ausschliesslich in speziell gelagerten Faellen, in denen eine wettbewerbsbeherrschende Stellung zum Zweck des Wucherns missbraucht wird.
Sie haben offensichtlich ein Problem mit unserem Eigentumsbegriff. Die staatlichen Einrichtungen wurden ordnungsgemäß für ihre Aufwendungen entschädigt, damit wurde Gilead alleiniger Eigentümer der Wirkstoffe. Es gibt dahingehend keinen rückwirkenden Eigentumseingriff, das wäre Willkür.
Der Besitz von Eigentum berechtigt Sie nicht notwendigerweise mit diesem Eigentum beliebig zu tun, was Ihnen gefaellt. Das merken Sie z.B., wenn Sie sich ein Auto kaufen und dann mit diesem Auto in der Gegenwart der Polizei mit 100 km/h durch die Tempo 30-Zone rauschen. Oder wenn Sie den Lautstaerkeregler einer neu gekauften Stereoanlage bis zum Anschlag aufdrehen und 5 Minuten spaeter Ihre Nachbarn mit der Polizei in der Tuer stehen.
Selbstverstaendlich haelt sich der Staat dort heraus, wo keine Notwendigkeit zur Regulation besteht. Niemand schreibt Ihnen z.B. vor wieviele Knoepfe Sie auf Ihr Hemd naehen duerfen, wann Sie Ihren Fernseher an- und abschalten muessen oder ob Sie zu Mittag Fisch oder Huhn essen. Aber dort wo fuer Sie oder fuer die Oeffentlichkeit moeglicherweise eine Gefaehrdung erzeugt wird, wo der Friede gestoert, das Gemeinwohl bedroht oder durch Handlungen signifikante Nachteile fuer die Oeffentlichkeit entstehen koennen, da greift der Staat zurecht regulierend ein, um Schaden abzuwenden. Im manchen Faellen geht das sogar bis hin zur brutalen Enteignung. So geschehen etwa bei den Zwangsumsiedlungen im Zuge des Garzweiler Projektes im Braunkohletagebau.
Stellt sich also die Frage, ob im Falle von Sovaldi ein regulierendes Einschreiten des Staates begruendbar waere oder nicht. Aus zweierlei Gruenden halte ich dieses fuer gegeben:
1) Wenn ich Ihren obigen Ausfuehrungen folge, hat Gilead ein de facto-Monopol auf die Hepatitis C-Behandlung. Sovaldi mag zwar nicht das einzige fuer die Therapie zur Verfuegung stehende Medikament sein, aber es hat eine signifikant hoehere Wirksamkeit und wesentlich weniger Nebenwirkungen als Alternativpraeparate. Sovaldi nicht zu verschreiben, wuerde also in den besseren Faellen schlimme gesundheitliche Komplikationen bei den betroffenen Patienten verursachen. In den schlimmeren Faellen wuerde es Tote geben. Daraus folgt, dass es zutiefst unethisch waere, bei Wissen um eine bessere Therapie Sovaldi nicht zu verschreiben. Ein vergleichbares Konkurrenz-Praeparat mit aehnlich niedrigen Nebenwirkungen und aehnlich hohen Heilungschancen existiert nicht auf dem Markt. Folglich hat Gilead ein de facto-Monopol.
2) Gilead kontrolliert ein Produkt, das bei Patienten zwischen Leben und Tod entscheidet. Dies ist anders, als etwa bei der Entscheidung, ob ein Autokaeufer einen Mercedes oder einen Fiat erwirbt oder ob ein Obstkaeufer im Dezember teure Erdbeeren kauft oder nicht. Es gibt kein Grundrecht auf Luxus. Es ist dem Menschen durchaus zuzumuten, einen Fiat zu fahren und auf Erdbeeren bis zum naechsten Sommer zu warten. Aber bei Fragen um Leben und Tod und bei Fragen der Gesundheit darf man von Patienten nicht erwarten, dass sie Kompromisse machen. Die Freiheit aus Kostenkonflikten den eigenen Tod oder schweren gesundheitlichen Schaden in Kauf zu nehmen, ist keine Freiheit.
Beide obigen Punkte alleine wuerden eine staatliche Aufsicht, und bei Missbrauch eine staatliche Regulierung notwendig machen. Die extrem bedenkliche Kombination aus Monopol und lebensnotwendigem Produkt macht sie unbedingt erforderlich. Und Missbrauch liegt bei dem Wucher, von dem Sie oben erzaehlen aus meiner Sicht auch zweifelsohne vor.
Sie ziehen wie die anderen Kritiker eine Verbindung zwischen den Herstellkosten (angereichert um Forschung und Entwicklung) und dem Verkaufspreis. Nur, so bilden sich Preise nicht, sonst müssten Apple seine Premiumtarife verboten werden.
Wie sich Preise bilden, haengt von der Situation ab. So kann der Staat z.B. Mindestpreise sichern (z.B. durch die Zahlung von Vieh-Schlachtpraemien oder durch Steueraufschlaege (etwa auf Zigaretten)), im Fair-Trade-Handel werden oft Mindestpreise ausgehandelt (z.B. auf Kaffee) und der Staat kann auch Hoechstpreise bewirken (etwa durch die Mietpreisbindung bei Sozialwohnungen oder durch Subventionen (z.B. bei Studentensemestertickets fuer den oeffentlichen Nahverkehr)). Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass der Staat direkt (oder wahrscheinlicher indirekt) Einfluss auf den Preis ueberteuerter Medikamente nehmen koennte.
Eine Moeglichkeit waere Gilead damit zu drohen, sein Patent nicht anzuerkennen. Das waere garnicht so unvorstellbar. In Indien ist im Januar 2015 genau das passiert:
http://www.lifescienceleader.com/doc/will-india-be-the-downfall-of-the-u-s-biopharma-industry-0001
Wie der Artikel erwaehnt, laufen auch in Europa und in China Klagen. Dass Patente einseitig nicht anerkannt werden, ist im uebrigen auch nicht ohne Praezedenzfall. 2010 urteilte etwa ein US-Gericht, dass sie das Patent der australischen Firma Myriad Genetics auf die Brustkrebsgene BRCA1 und BRCA2 in den USA fuer ungueltig erklaeren. Zu dem Zeitpunkt bestand der Patentschutz noch in Australien und wurde dort ein Jahr spaeter zunaechst auch noch einmal bestaetigt bevor auch Australien letztlich kapitulierte und humane Gene fuer nicht patentierbar erklaerte.
Mit entscheidendem Druck der europaeischen Regierungen auf Firmen wie Gilead koennte man wohl eine dramatische Senkung des Sovaldi-Preises erzwingen. Der indischen Regierung ist das offensichtlich genau so auch geglueckt. In Indien kostet Sovaldi jetzt $300. In den USA hingegen je nach Quelle $84.000-$168.000 (Zahlen aus dem Wikipedia-Artikel „Sofosbuvir“).
Und noch zum Abschluss: Mir geht es nicht darum die Pharmaindustrie zu verletzen. Es ist gut, dass wir eine Pharmaindustrie haben. Sie stellt wichtige Produkte her und verdient gute Gewinne zu machen. Es ist auch voellig klar, dass sich im Pharmabereich viele Investitionen langfristig nicht bezahlt machen – Medikamente eben nicht die gewuenschte Wirkung oder nicht ausreichend Wirkung oder zu starke Nebenwirkungen haben. Die Preise der erfolgreichen Medikamente muessen selbstverstaendlich dann auch die Kosten der erfolglosen Investitionen mitkompensieren. Aber all das begruendet nicht den Wucher den Gilead und andere Branchenriesen betreiben. Ich bin fest davon ueberzeugt, dass eine Pharmaindustrie auch ohne unverschaemte Mondpreise Geschaefte machen kann und Geschaefte machen wuerde. Medikamente wie Sovaldi wuerde es auch in Zukunft geben. Auch wenn die Gewinnmargen der Pharmaindustrie limitiert wuerden.
Und nur so am Rande, Alexander Fleming hat sein Penicillin garnicht patentieren lassen, um sicherzustellen, dass die Menschen Zugang zu erschwinglichen Antibiotika haben. Und er hat Millionen Menschenleben damit gerettet.
Angenommen, Sie wären an Hepatitis-C erkrankt, würden Sie nicht 100.000 EUR für eine vollständige und schnelle Heilung bezahlen? Damit definieren Sie aber implizit, was das Medikament tatsächlich wert ist.
Das ist ein typisches Totschlagsargument. Ein Erkrankter, dessen Leben von dem Medikament abhaengt, wuerde auch eine Million oder 10 Millionen oder eine Milliarde zahlen. Wenn er denn das Geld haette. Den Wert eines Menschenlebens kann man nicht mit Geld bezahlen und man kann ihn auch nicht in einer Geldwaehrung messen.
Waere das anders muesste sich ein Moerder uebrigens vor Gericht mit einer Zahlung von 100.000 EUR (oder was immer Sie als Gegenwert fuer ein Menschenleben veranschlagen) freikaufen koennen.
Weiter übersehen Sie, dass die Allgemeinheit in 13 Jahren ein hochwirksames Medikament, das Leben rettet, zu einem Schnäppchenpreis erhält. Üblicherweise sinken mit Auslaufen des Patentschutzes die Preise um ein Vielfaches. Ist es wirklich zuviel verlangt, in der Zwischenzeit den Investoren den geforderten Preis zu zahlen?
Ja, das ist definitiv zuviel verlangt. Wie oben geschrieben, sollen Investoren gerne Gewinne machen. Aber nicht mit Wucherpreisen und nicht durch die Erpressung Kranker.
Sie machen sich Ihr Recht, wie es Ihnen gefällt. Und missbrauchen Recht. Gilead hat schon mal keine marktbeherrschende Stellung, weil es mit seinem Produkt gerade auf den Markt der Hepatitis-C-Präparate gerade neu aufgetaucht ist. Eine marktbeherrschende Stellung setzt eine Entwicklung voraus.
Den rechtlichen Begriff des Wuchers gibt es nur im deutschsprachigen Raum. In angelsächsischen Ländern vor allem ist das völlig unbekannt. Dabei verweigern Sie die Definition von Wucher, wonach Sie es bemessen.
Hepatitis-C-Infizierte sind nicht todkrank. Sie können jahrzehntelang mit ihrer Infektion leben. Nur ist die Gefahr real, dass sich Folgeerkrankungen ergeben. Und es ist so, dass die herkömmlichen Präparate deutliche Nebenwirkungen haben. Genauso kann der Körper sich allerdings selbst heilen. Es ist also nicht so, dass eine Situation gegeben wäre, wo Gefahr in Verzug wäre. Die Infizierten kämpfen um eine deutlich höhere Lebensqualität.
Damit sind alle Ihre Kriterien, auf denen Sie Ihre Argumentation aufbauen, nicht gegeben: es gibt kein Monopol auf Behandlung, es gibt keine marktbeherrschende Stellung, die bisherige potentielle Anbieter verdrängt oder vom Markt ferngehalten hätte und es gibt keinen Wucher.
Natürlich ist es keine Seltenheit, dass der Staat in die Preisbildung eingreift. Nur hat das auch hier immer Nebenwirkungen. Drückt der Staat wie im Wohnungsmarkt den Preis, so ist die Nachfrage immer höher als das Angebot. Das können Sie auch bei Fußballtickets sehen: gerade bei internationalen Topereignissen wird ein Vielfaches der Karten nachgefragt, die verfügbar sind. Dann müssen andere Kriterien herangezogen, welche die Sache aber nicht besser machen. Dann wird gelost wie bei Europameisterschaften oder dem DFB-Pokalfinale oder junge Leute haben wie in München keine Chance auf eine erschwingliche Wohnung in der City, während Rentner dort zu lächerlichen Preisen wohnen.
Gilead hat sich mit der Spezialisierung auf biotechnische Präparate zur Heilung von unheilbaren Krankheiten einen Namen gemacht. Der Lockstoff sind die unvorstellbaren Renditen, die in diesem Segment winken mit einer Technologie, die neu ist und höchstes Wissen erfordert, das nicht jeder besitzt. Statt hier an den Punkten anzusetzen, verbarrikadieren Sie sich in Ihrer linken Ideologie.
Warum ist biotechnologisches und gentechnisches Wissen in der Anwendung so exklusiv? Weil Länder wie Deutschland sich hier aus ethischen Überzeugungen ausgekoppelt haben. Damit wird aber auch die Konkurrenz beschnitten.
Natürlich können Sie den Patentschutz singulär aushebeln. Nur, wenn Sie das tun, können Sie nicht erwarten, dass zukünftig große Investitionsmittel in die Erforschung ähnlich lukrativer Krankheitsbereiche wie Alzheimer oder Diabetes fließen. Wenn die potentiellen Renditen auf das Niveau eines normalen chemischen Präparats sinken, gibt es keinen Grund, hier besondere Anstrengungen zu unternehmen. Beispiel HIV: obwohl die Infektion im Westen relativ wenige betrifft (zumindest im Vergleich zu anderen Erkrankungen), flossen weit mehr Mittel in die Erforschung und Entwicklung von Erzeugnissen, welche den Virus eindämmen oder gar heilen. Ähnliches lässt sich bei Lifestyle-Medikamenten wie Viagra beobachten.
Die Therapie mit Konkurrenzpräraten kostet ebenfalls viel Geld, der STERN-Artikel listet hier eine Methode auf, für welche die Krankenkassen bisher 20.000 EUR bezahlten. Allerdings liegen die Erfolgschancen etwas unter 50%. Bei Sovaldi liegen diese bei fast 100%, rein rechnerisch ist daher, so ja die Argumentation von Gilead, der doppelte Preis angemessen.
Das ist ein typisches Totschlagsargument.
Nein, Sie machen es dazu. Ein typischer Arztbesuch ohne bestimmte, gezielte Maßnahmen kostet irgendwo zwischen 50 und 100 EUR. Unser System bietet diese Besuche kostenlos für jedermann an, unabhängig davon, wie oft jemand solche, im Zweifel unwirksamen, Besuche tätigt. Mir ist völlig unverständlich, warum wir das als ein so hohes Gut hochhalten, aber behaupten, das Medikamente im Wert eine Premiumwagens oder der Mietzahlung eines Jahres, die schwerste Erkrankungen beseitigen, nicht finanzierbar seien. Immerhin reden wir hier nicht von Schnupfen- oder Grippepräparaten.
Nebenbei: nicht Kranke werden hier erpresst, dazu ist die Rechtslage eindeutig. Sowohl in Deutschland als auch in den USA müssen Krankenkassen wegen der Hochwirksamheit Sovaldi ihren Versicherten zugänglich machen. Die Versicherten haben hierauf einen Rechtsanspruch. Die Frage ist allein, ob sich der Gesetzgeber in die vormals festgelegte Preisverhandlung und -gestaltung einmischt. In Deutschland beispielsweise wird – wie ich bereits im Artikel schrieb – der Preis durch Verhandlung festgelegt. Allerdings, Preisgestaltungen hängen immer von der eigenen Verhandlungsposition ab.
Zu Ihrem Totschlagsargument: Linke führen immer, wenn ihnen etwas nicht passt (also fast immer) an, dieser Markt sei nicht wie jeder andere. Doch, das ist der Pharmamarkt, zumindest, so lange nicht Gefahr in Verzug ist.
In Anfangsvergleich ist schräg. Sie werden nur bestraft, wenn Sie mit Ihrem Eigentum öffentliche Straßen benutzen. Sie können jedoch straflos sich 5 Ferraris kaufen und auf dem heimischen Hof alle schrotten. Okay, Sie landen danach möglicherweise in der Klapse, haben aber keine Punkte in Flensburg.
@Pietsch
s.dazu auch die entsprechende Rechtsprechung:
§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Mir ist der Sittenwidrigkeitsparagraph des BGB natürlich bekannt, er stammt aus dem 19. Jahrhundert, inspiriert vom römischen Recht. Ich hatte angeführt, dass diese Norm so nur noch im deutschsprachigen Rechtsraum zu finden ist, im angelsächsischen Recht, also vor allem in Nordamerika und im britischen Rechtssystem völlig unbekannt ist.
Genauso habe ich angedeutet, dass Gilead die deutsche Zulassung auch hätte zurückziehen können. Der Patentschutz würde dennoch gelten, d.h. Nachahmerprodukte mit dem Wirkstoff Sofosbuvir dürfen so lange in Deutschland nicht zugelassen werden. Man kann Gilead nicht dazu zwingen, sein selbst entwickeltes Produkt in einem bestimmten Markt anzubieten.
Ralf selbst konnte sein Kriterium für Wucher nicht spezifizieren. Abgesehen davon, dass der Rechtsbegriff in fast keinem Land trägt. Und Deutschland will sicherlich nicht wegen einem Medikament zum internationalen Paria werden.
Man könnte vielleicht die rechtliche Seite in Deutschtland dahingehend erweitern, das man bei solch wichtigen Medikamenten eine „Zwangsenteignung des Patents“ ermöglicht, wenn der Anbieter keinen „fairen“ Preis anbietet. Logisch an den Wucherparagraphen des BGB orientiert.
Der ursprüngliche Patentinhaber würde für diese Zwangsmaßnahme selbstverständlich eine Entschädigung erhalten. Das Grundgesetz erlaubt solche Enteignungen ausdrücklich. Denn: Eigentum verpflichtet.
Schöne radikale Gedanken.
Der Patentschutz gilt international, zumindest, so lange Deutschland Teil dieser Staatengemeinschaft bleiben will. Entweder wir ordnen uns dem unter oder nur noch wenige Staaten werden mit Deutschland Rechtsgeschäfte und Verträge machen wollen.
Die Eigentumsverpflichtung gilt in Deutschland, auch dies eine Besonderheit. Das Bundesverfassungsgericht knüpft daran jedoch sehr enge Bedingungen und die Aufhebung des Patentschutzes zum Zwecke besserer Heilung, allein, weil die Sozialgemeinschaft nicht mehr als einen bestimmten Preis zahlen will, zählt nach ständiger Rechtsprechung nicht darunter. Also, hier werden Sie mit Ihren Ansichten bereits in Karlsruhe scheitern.
Das scheint alles nicht so radikal zu sein, sondern bereits etabliertes Recht. Bin da aber leider kein Experte.
s.dazu Benutzungsrecht (staatlich angeordnet)
https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzungsrecht_%28staatlich_angeordnet%29
Gesetzliche Grundlage für die Ermächtigung der Exekutive, zugunsten Dritter ein Benutzungsrecht am Patent anzuordnen, ist § 13Abs. 1 PatG. Nach dieser Vorschrift tritt „die Wirkung des Patents… insoweit nicht ein, als die Bundesregierung anordnet, dass die Erfindung im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden soll.
@QuestionMark
Was passiert, wenn man vergleichbare Ideen (in Eigentumsrechte zugunsten der nebulösen „öffentlichen Wohlfahrt“ eingreifen) verstärkt anwendet, kann man übrigens prima im Freiluftexperiment in Venezuela beobachten.
Bzw. konnte man, denn das Volk hat inzwischen die Nase voll davon. 🙂
Geht, in Verbindung mit Artikel 14 (3) Grundgesetz. Und das wird von Karlsruhe sehr eng gesehen.
@ In Dubio
Gilead hat schon mal keine marktbeherrschende Stellung, weil es mit seinem Produkt gerade auf den Markt der Hepatitis-C-Präparate gerade neu aufgetaucht ist. Eine marktbeherrschende Stellung setzt eine Entwicklung voraus.
Eine marktbeherrschende Stellung ist eine Stellung, in der man den Markt beherrscht. Das ist offensichtlich der Fall, wenn man ein Monopol hat. Egal ob man gerade erst aufgetaucht ist oder ob man seit 100 Jahren am Markt ist.
Den rechtlichen Begriff des Wuchers gibt es nur im deutschsprachigen Raum. In angelsächsischen Ländern vor allem ist das völlig unbekannt. Dabei verweigern Sie die Definition von Wucher, wonach Sie es bemessen.
QuestionMark hat Ihnen eine entsprechende Definition bereits geliefert. Ob der Rechtsbegriff vom roemischen Recht inspiriert ist oder nicht, ist dabei voellig irrelevant. Viele Rechtsbegriffe gehen auf die Antike zurueck. Mord und Diebstahl wurden etwa bereits im Codex Hammurapi aus dem 18. Jahrhundert vor Christus behandelt. Haben diese Rechtsbegriffe fuer Sie wegen ihrer Herkunft aus der Antike auch keine Bedeutung mehr?
Die Herstellung von Sovaldi kostet $300 und verkauft wird es in den USA fuer $84.000-$168.000. Das Medikament wird also zum 280fachen bis 560fachen Herstellungspreis vertrieben. Wenn das nicht Wucher ist, was ist dann Wucher?
Hepatitis-C-Infizierte sind nicht todkrank. Sie können jahrzehntelang mit ihrer Infektion leben. Nur ist die Gefahr real, dass sich Folgeerkrankungen ergeben. Und es ist so, dass die herkömmlichen Präparate deutliche Nebenwirkungen haben. Genauso kann der Körper sich allerdings selbst heilen. Es ist also nicht so, dass eine Situation gegeben wäre, wo Gefahr in Verzug wäre. Die Infizierten kämpfen um eine deutlich höhere Lebensqualität.
Hepatitis C fuehrt in einer signifikanten Zahl von Faellen zu Leberzirrhose und Leberkrebs, wobei letzterer durch erstere noch stark beguenstigt wird. Beide Krankheiten verlaufen in der Regel toedlich und koennen auch dann nicht mehr geheilt werden, wenn schliesslich doch noch eine antivirale Therapie erfolgreich abgeschlossen wird. Jedes Jahr, jeder Monat, jede Woche, in der das Virus noch nicht besiegt ist, waechst das Risiko fuer den Patienten an den Folgen der Hepatitis C-Infektion zu sterben. Ich bin kein HCV-Experte, aber ich waere darueber hinaus nicht erstaunt, wenn das Krebsrisiko auch nach gelungener antiviraler Therapie noch mit der Laenge der Zeitspanne, in der die Infektion bestanden hat, korreliert, da manche der krebsfoerdernden/leberschaedigenden Mechanismen wohl irreversibel sind. Auch ehemalige Raucher haben lange nach Aufgeben des Zigarettenkonsums noch ein sehr deutlich erhoehtes Lungenkrebsrisiko. Daraus folgt, dass es bei der Behandlung der Hepatitis C-Patienten darauf ankommt, das Virus so schnell wie moeglich zu bekaempfen und unschaedlich zu machen. Wer wartet, spielt mit seinem Leben, auch wenn die fatalen Folgen moeglicherweise erst Jahre spaeter eintreten koennen. Gefahr ist also durchaus im Verzug. Und die Problematik, dass es nicht zu verantworten ist, einem Patienten eine risikoreiche Therapie mit zahlreichen teils lebensgefaehrlichen Nebenwirkungen zuzumuten, wenn eine nebenwirkungsarme Alternativtherapie moeglich ist, ist hier noch garnicht angesprochen. Nein, es kann ueberhaupt nicht geleugnet werden, dass Gilead hier de facto ein maechtiges Monopol besitzt. Die Wucherpreise, die verlangt werden, sind eine direkte Folge dieses Monopols. Eigentlich merkwuerdig, dass man jemandem die Wirkweise und Folgen eines Monopols erklaeren muss, der sich selbst staendig als einen Experten fuer Oekonomie bezeichnet.
Damit sind alle Ihre Kriterien, auf denen Sie Ihre Argumentation aufbauen, nicht gegeben: es gibt kein Monopol auf Behandlung, es gibt keine marktbeherrschende Stellung, die bisherige potentielle Anbieter verdrängt oder vom Markt ferngehalten hätte und es gibt keinen Wucher.
Diesen Abschnitt kann man nur noch mit einem erstaunten Kopfschuetteln zur Kenntnis nehmen.
Gilead hat sich mit der Spezialisierung auf biotechnische Präparate zur Heilung von unheilbaren Krankheiten einen Namen gemacht. Der Lockstoff sind die unvorstellbaren Renditen, die in diesem Segment winken mit einer Technologie, die neu ist und höchstes Wissen erfordert, das nicht jeder besitzt. Statt hier an den Punkten anzusetzen, verbarrikadieren Sie sich in Ihrer linken Ideologie.
Gilead hat „sein“ Hepatitis C-Medikament ueberhaupt nicht selber entwickelt, sondern die vielsprechende Behandlung eingekauft. Entwickelt wurde das Medikament an staatlichen Universitaeten unter massiver Forschungsfoerderung durch staatliche Stellen. Verantwortlich fuer die Entwicklung waren in hoechster Instanz Angestellte des Staates. Die „handwerkliche“ Arbeit bei der Entwicklung duerften vor allem Doktoranden und Postdoktoranden geleistet haben, eine Klientel die nicht selten 12-14 Stundentage arbeitet und auch noch am Wochenende um 23:00 Uhr im Labor ist. „Lockstoff“ ist dabei die Liebe zur Wissenschaft, die Freude an der wissenschaftlichen Arbeit, der Wissensdurst junger Menschen und das Bestreben einen entscheidenden Beitrag zur Loesung eines wichtigen medizinischen Problems zu leisten. „Lockstoff“ ist dabei garantiert nicht die „Rendite“. Doktoranden verdienen beschaemend wenig. Ich selbst habe vor 13 Jahren mit einem Monatsgehalt von laecherlichen 950 Euro begonnen.
Gileads Leistung besteht in erster Linie darin, sich klug in ein gemachtes Nest gesetzt zu haben und die Leistung anderer nun zu Mondpreisen denen zu verkaufen, die zuvor bereits dafuer bezahlt haben. Naemlich dem Steuerzahler, der letztlich die staatliche Forschung finanziert. Das ist in etwa so, als wenn Sie fuer Ihre Geburtstagsfeier eine Band mieten und den Musikern pauschal vorab 500 Euro fuer ihren Auftritt bezahlen. Und am Abend der Feier wird von Ihnen verlangt an der Tuere nochmal ein Eintrittsticket fuer 20 Euro zu kaufen, damit Sie die von Ihnen bereits bezahlte Musik auch anhoeren duerfen.
Warum ist biotechnologisches und gentechnisches Wissen in der Anwendung so exklusiv? Weil Länder wie Deutschland sich hier aus ethischen Überzeugungen ausgekoppelt haben. Damit wird aber auch die Konkurrenz beschnitten.
Dass es daemlich war die Bio- und Gentechnologie aus Deutschland zu vertreiben, ist geschenkt. Allerdings hat das ueberhaupt nichts mit der vorliegenden Problematik zu tun. In den innovationsfreundlicheren USA ist die Wucherverpreisung von Sovaldi ja genau die gleiche wie in Europa. Das Problem ist vielmehr, dass wann immer ein neues Medikament entwickelt wird, eine Firma notwendigerweise die erste sein wird, die am Markt ist. Bis vergleichbare Konkurrenzprodukte angeboten werden, vergeht dann eine gewisse Zeit. Das liegt schlicht in der Natur der Dinge. Und in dieser Zeitspanne hat der Erstanbieter zunaechst ein Monopol. Per definition. Der Staat muesste darauf regulativ reagieren, um sicherzustellen, dass diese Monopolstellung nicht missbraeuchlich ausgenutzt wird. Ein Beispiel fuer missbraeuchliches Ausnutzen eines Monopols ist offensichtlich der Fall Sovaldi.
Natürlich können Sie den Patentschutz singulär aushebeln. Nur, wenn Sie das tun, können Sie nicht erwarten, dass zukünftig große Investitionsmittel in die Erforschung ähnlich lukrativer Krankheitsbereiche wie Alzheimer oder Diabetes fließen. Wenn die potentiellen Renditen auf das Niveau eines normalen chemischen Präparats sinken, gibt es keinen Grund, hier besondere Anstrengungen zu unternehmen.
Das ist voellig unbegruendete Panikmache. Die meisten Forschungsmittel zur Erforschung von Alzheimer und Diabetes – der groesste Teil davon in der Grundlagenforschung – kommt garnicht aus der privaten Industrie, sondern ist vom Staat finanziert. Selbst wenn die private Industrie komplett verschwinden wuerde – was keiner will! – wuerde also fleissig weitergeforscht. Selbst die spaete Phase der Medikamentenentwicklung, etwa Tests an Patienten auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen, laeuft in der Regel in Kooperation mit staatlichen Universitaetskrankenhaeusern und Behandlungszentren oder zumindest Kliniken, die vom Staat stark co-subventioniert werden. An unserem (privaten) Universitaetskrankenhaus (in den USA) werden etwa mit massiver Unterstuetzung staatlich finanzierter Forschungsmittel klinische Immuntherapie-Studien in Kooperation mit einem grossen Pharmaunternehmen durchgefuehrt. Wie oben erwaehnt, sind diejenigen, die die meiste Arbeit dabei leisten nicht hinter der „Rendite“ her, sondern arbeiten fuer vergleichsweise geringen Lohn aus Freude an der Wissenschaft. Dass ein Beschneiden der Gewinnmargen der Branchenriesen das Ende medizinischer Forschung bedeuten wuerde, ist ein Ammenmaerchen.
Die Therapie mit Konkurrenzpräraten kostet ebenfalls viel Geld, der STERN-Artikel listet hier eine Methode auf, für welche die Krankenkassen bisher 20.000 EUR bezahlten. Allerdings liegen die Erfolgschancen etwas unter 50%. Bei Sovaldi liegen diese bei fast 100%, rein rechnerisch ist daher, so ja die Argumentation von Gilead, der doppelte Preis angemessen.
Wie oben bereits beschrieben, ist dies kein simples mathematisch loesbares Problem. Patienten erliegen moeglicherweise den schweren Nebenwirkungen einer risikoreichen Therapie. Ihr Leben koennte mit einem risikoaermeren Ansatz gerettet werden. Und die 50%ige Heilungsquote bedeutet, dass die anderen 50% weiterhin krank bleiben und dass dadurch ein Teil von ihnen an schweren Komplikationen der Infektion sterben wird. Wo kommen diese Tatsachen in Ihrer einfachen mathematischen Gleichung vor?
Nein, Sie machen es dazu. Ein typischer Arztbesuch ohne bestimmte, gezielte Maßnahmen kostet irgendwo zwischen 50 und 100 EUR. Unser System bietet diese Besuche kostenlos für jedermann an, unabhängig davon, wie oft jemand solche, im Zweifel unwirksamen, Besuche tätigt. Mir ist völlig unverständlich, warum wir das als ein so hohes Gut hochhalten, aber behaupten, das Medikamente im Wert eine Premiumwagens oder der Mietzahlung eines Jahres, die schwerste Erkrankungen beseitigen, nicht finanzierbar seien.
Ich weiss ja, dass das Ihr Lieblingsthema ist, aber leider hat es mit der vorliegenden Diskussion ueberhaupt nichts zu tun. Sovaldi wuerde nicht billiger, wenn wir kostenlose Arztbesuche abschaffen wuerden. Und wenn sich die Krankenkassen tatsaechlich mehr Spielraum verschaffen wuerden durch die Abschaffung kostenloser Arztbesuche, wer sagt dann, dass die Pharmamonopolisten nicht am naechsten Tag ihre Mondpreise verdoppeln und diese „neuen Spielraeume“ allesamt in ihre eigene Tasche stecken? Wer keine Scham hat ein $300 teures Medikament fuer $150.000 zu verkaufen, dem ist doch auch zuzutrauen den Preis auf $300.000 oder auf $500.000 oder auf $1.000.000 hochzutreiben. Die Grenze der Gier liegt doch nur da, wo man damit rechnen muss, dass ein Skandal entsteht der ausreichend gross ist, dass die Politik unter dem Druck der Bevoelkerung reagiert und die Preise reguliert. Z.B. durch eine Drohung das Patent nicht mehr anzuerkennen. Die Unternehmen druecken sich knapp unter dieser Skandalgrenze entlang, um den groesstmoeglichen Reibach auf Kosten Gesellschaft zu machen.
Der zweite Punkt ist dass ich nirgendwo geschrieben habe, dass ein lebensrettendes Medikament fuer uns „nicht finanzierbar“ sei. Selbstverstaendlich ist das finanzierbar in einem reichen Land wie Deutschland. Und wir sollten das auch finanzieren, wenn es wirklich noetig ist, i.e. wenn ein gutes Medikament wirklich nur unter extrem hohen Kosten hergestellt werden kann. Aber wir sollten fuer ein chemisches Billigprodukt keine Mondpreise bezahlen. Die „Alternative fuer 20.000 Euro“ aus dem Stern-Artikel ist uebrigens eine Interferon alpha/beta-Therapie. Interferon, ein rekombinantes Protein, in aktiver Form ohne Kontamination bakterieller Produkte und in einer Qualitaet, die die Verwendung in Patienten erlaubt herzustellen, ist sehr viel aufwaendiger und teurer als eine simple Nukleosid-Synthese. Die Herstellungskosten fuer Interferon sind deshalb sehr wahrscheinlich dramatisch hoeher als fuer Sovaldi. Es gibt also ueberhaupt keinen Grund, dass das billigere, simplere Medikament auf dem Markt mehr als doppelt so teuer sein sollte als die aufwaendige, hochkostenbeladene Alternative. So etwas passiert nur, wenn eigentlich gar kein „Markt“ (mit Wettbewerb und Konkurrenz und freien Kunden, die freie Entscheidungen treffen koennen) vorhanden ist. Also etwa in einem Falle wo eine Firma ein Monopol fuer ein lebensnotwendiges Medikament besitzt und keinerlei Konkurrenz zu befuerchten hat.
Nebenbei: nicht Kranke werden hier erpresst, dazu ist die Rechtslage eindeutig. Sowohl in Deutschland als auch in den USA müssen Krankenkassen wegen der Hochwirksamheit Sovaldi ihren Versicherten zugänglich machen.
Na, Sie haben ja vielleicht Humor. Wo kriegen die Krankenkassen denn ihre Gelder her mit denen sie Sovaldi bezahlen? Richtig, von den Versicherten. Deren Versicherungsbeitraege steigen dann, wenn die Krankenkassen von der Pharmabranche erpresst werden oder haben Sie vor die Krankenkassen an die Geldpresse zu lassen? Wenn die Kosten aber an die Versicherten weitergereicht werden, sind es letztlich die Versicherten, die von der Pharmaindustrie erpresst werden.
Zu Ihrem Totschlagsargument: Linke führen immer, wenn ihnen etwas nicht passt (also fast immer) an, dieser Markt sei nicht wie jeder andere. Doch, das ist der Pharmamarkt, zumindest, so lange nicht Gefahr in Verzug ist.
Das stimmt nicht. Der Pharmamarkt handelt mit lebensnotwendigen Produkten oder zumindest mit Produkten, ohne die die Patienten mit schweren gesundheitlichen Folgen zu kaempfen haben. Das ist etwas voellig anderes als etwa ein Automarkt. Ein Auto brauche ich nicht unbedingt. Ich kann zu Fuss gehen. Ich kann mit dem Fahrrad fahren. Ich kann mir ein Taxi nehmen. Ich kann die Mitfahrzentrale anrufen. Ich habe Bus, Bahn und Zuege zur Verfuegung. Ein Auto zu besitzen, ist fuer die meisten eine reine liebgewonnene Bequemlichkeit. Einem Hepatitis C-Patienten ohne Behandlung eroeffnet sich hingegen die Freiheit qualvoll an Leberzirrhose zu sterben, die Freiheit Krebs zu bekommen und die Freiheit fuer eine Lebertransplantation inklusive dramatischer Verringerung der Lebenserwartung zu optieren. Aus Ihrer Sicht wohl alles ebenfalls reine Fragen liebgewonnener Bequemlichkeit.
In Anfangsvergleich ist schräg. Sie werden nur bestraft, wenn Sie mit Ihrem Eigentum öffentliche Straßen benutzen. Sie können jedoch straflos sich 5 Ferraris kaufen und auf dem heimischen Hof alle schrotten. Okay, Sie landen danach möglicherweise in der Klapse, haben aber keine Punkte in Flensburg.
Darum geht es doch garnicht. Es ging in dem Beispiel lediglich darum, dass das Besitzen von Eigentum nicht dazu berechtigt, alles mit diesem Eigentum anzustellen, was man will. Mit dem Eigentum Auto muss man sich an die Verkehrsregeln halten (Sie werden es nicht glauben, aber die meisten Autobesitzer nutzen oeffentliche Strassen). Mit dem Eigentum Stereoanlage muss man sich an die Ruhezeiten (z.B. in der Nacht) halten, sonst steht die Polizei vor der Tuer. Mit dem Eigentum Batterie muss man sich an gewisse Entsorgungsregeln halten. Die Liste koennte beliebig fortgesetzt werden.
Sie argumentieren juristisch ohne die Rechtsgrundlage und Rechtsprechung zu kennen („marktbeherrschende Stellung“) und nicht-juristisch, wenn Kenntnis der Rechtslage erforderlich wäre („Wucher“).
Sie wohnen und arbeiten in den USA, aber Sie haben offensichtlich nichts von dem dortigen Rechtssystem angenommen – ein typischer Fall misslungener Integration. 😉 Den Begriff der Sittenwidrigkeit kennt das anglo-amerikanische Rechtsystem nicht, genauso wenig wie dies in Asien oder Ost-Europa bekannt wäre. Es nützt wenig, bei einem internationalen Produkt wie Sovaldi mit einem deutschen Rechtsbegriff zu argumentieren.
Genauso geht Ihre Begründung des Wuchers daneben, die aus den Herstellkosten abgeleitet ist. Der Preis eines Produkts bemisst sich in einer Marktwirtschaft nicht aus den Herstellkosten, sondern aus der Nachfrage und Alternativangeboten. Deswegen gibt es in den meisten Ländern auch nicht den Rechtsbegriff des Wuchers.
Wenn Sie die marktbeherrschende Stellung aus dem Patent ableiten, dann machen Sie jeden Patentbesitzer zu einem Monopolisten. Das ist nämlich das Wesen eines Patents. Und Ihre Argumentation weitergeführt bedeutet das, ein Patentinhaber darf immer nur einen Preis fordern, der die Herstellungskosten zuzüglich einer „angemessenen“ Gewinnmarge (also z.B. eine branchenübliche) abdeckt. Spätestens hier müsste Ihnen klar werden, dass eine solche Argumentationslinie Quatsch ist.
Wenn es nur auf die Grundlagenforschung ankäme, so ergäbe es gar keinen Sinn, dass der Staat sein Wissen mit der Industrie teilt oder gar an sie verkauft. Dann wäre es sinnvoller, den Punkt noch oben drauf zu setzen und selbst Medikamente zu entwickeln. Doch der Staat definiert in seinen Bilanzierungsregeln an Unternehmen selbst, dass Forschung nicht zielgerichtet ist. Diese Kosten dürfen nicht in die Kalkulation der Herstellkosten eingehen, sondern sind aus laufenden Gewinnen zu decken.
Zwischen der Entwicklung des Wirkstoffs und der Arzneimittelzulassung liegen weit über 20 Jahre. Es ist fern der Realität zu behaupten, der Wirkstoff allein wäre die entscheidende Entdeckung. Wäre es so, wäre auch schon vor über 2 Jahrzehnten die Blockbuster-Chancen des Wirkstoffs absehbar gewesen und wäre es nicht für ein paar Millionen verkauft worden. In dieser langen Zeit muss also etwas passiert sein, das ist in einer innovativen Wirtschaft ein dutzend Ewigkeiten.
Ich kann mit meinem Eigentum machen was ich will, so lange ich nicht Einfluss auf andere nehme. Auch die Stereoanlage kann ich bis zum Anschlag aufdrehen, so lange meine Räume schallisoliert sind. Und genauso steht es Gilead frei, Sovaldi vom deutschen Markt zu nehmen.
Sie argumentieren aus einem einzigen Grund und völlig an dem Nutzen vorbei: Gilead hat ein Medikament entwickelt, was die Menschheit bereichert und Millionen Patienten unermesslichen Nutzen bringt. Doch für dieses Präparat wollen Sie den Preis so kleinkrämerisch verhandeln wie auf dem Wochenmarkt für abgelaufene Tomaten kurz vor Schließung der Läden. Dazu ist nur zu sagen: Sie sind nicht in der Position, das zu können. Und ein Rechtsstaat kann nicht einfach so die Regeln ändern, wie es ihm gerade in den Kram passt. Stabile Regeln sind das Wesensmerkmal eines Rechtsstaates und die Unterscheidung zur Willkür.
Erstaunlich, dass man das einem intelligenten, gebildeten Menschen erklären muss, der sämtliche Vorteile daraus genießt und im Westen aufgewachsen ist.
@Pietsch
Natürlich kennt auch das amerikanische Rechtssystem (wie viele andere auch) den Begriff der Sittenwidrigkeit. Sonst wären ja beispielsweise Verträge die über strafbare Handlungen zustande gekommen sind auch noch gültig.
Die Amerikaner mögen ja schlimme Finger sein, aber so schlimm sind die nun auch wieder nicht. 🙂
Schauen sie mal unter dem Begriff „Unconscionability“ nach.
aus dem wikipedia:
Unconscionability […] is a doctrine in contract law that describes terms that are so extremely unjust, or overwhelmingly one-sided in favor of the party who has the superior bargaining power, that they are contrary to good conscience. […]
@ In Dubio
Der Preis eines Produkts bemisst sich in einer Marktwirtschaft nicht aus den Herstellkosten, sondern aus der Nachfrage und Alternativangeboten.
In einer sozialen Marktwirtschaft bemisst sich der Preis eines Produktes aus der Nachfrage und Alternativangeboten, es sei denn der Staat greift regulierend ein.
Wenn Sie die marktbeherrschende Stellung aus dem Patent ableiten, dann machen Sie jeden Patentbesitzer zu einem Monopolisten. Das ist nämlich das Wesen eines Patents. Und Ihre Argumentation weitergeführt bedeutet das, ein Patentinhaber darf immer nur einen Preis fordern, der die Herstellungskosten zuzüglich einer „angemessenen“ Gewinnmarge (also z.B. eine branchenübliche) abdeckt. Spätestens hier müsste Ihnen klar werden, dass eine solche Argumentationslinie Quatsch ist.
Nein, nicht jeder Patentbesitzer ist ein Monopolist. Zunaechst ist es zum Beispiel moeglich, dass zwei Patentbesitzer sehr aehnliche Patente besitzen und somit in Konkurrenz zueinander stehen. In der Krebsbehandlung sind gegenwaertig z.B. moderne Immuntherapien en vogue, bei denen ein gewisser Rezeptor namens PD-1 blockiert wird, um das Immunsystem zu aktivieren. Insbesondere Melanome im spaeten Stadium, in dem bereits Metastasen aufgetreten sind, werden neuerdings so behandelt. Die FDA liess im September 2014 einen PD-1-inhibierenden Antikoerper namens Nivolumab zu, auf den Bristol-Myers Squibb ein Patent haelt. Drei Monate spaeter wurde ein zweiter PD-1-inhibierender Antikoerper zugelassen, der auf den Namen Pembrolizumab hoert und der von Merck hergestellt wird. Nivolumab und Pembrolizumab stehen nun in direkter Konkurrenz zueinander, obwohl beide Reagenzien brandneu sind und nach dem praktisch gleichen Mechanismus wirken.
Wettbewerb gab es in dem Feld aber auch bereits zuvor, da mit Ipilimumab seit 2011 ein ebenfalls recht neues Medikament fuer die Behandlung von metastasierenden Melanomen zur Verfuegung steht. Auch Ipilimumab ist ein monoklonaler Antikoerper, der einen anderen, PD-1 aber aehnlichen Rezeptor blockiert. Auch andere revolutionaere Medikamente sind in diesem Bereich in den letzten Jahren noch dazugekommen, wie etwa Vemurafenib, das Signalkaskaden in Melanomzellen unterdrueckt und damit die Vermehrung und das Ueberleben von Krebszellen blockiert. Auf dem entsprechenden Markt herrscht also trotz „brandneuer Patente“ Wettbewerb und das ist auch gut so.
Andererseits ist nicht jede Monopolstellung und noch nicht einmal jeder Wucherpreis problematisch. Nehmen wir etwa an, Sie haben ein neues Speichermedium entwickelt, das DVDs und Blu-rays uebertrifft – nennen wir sie PietschVDs. Sie besitzen das entsprechende Patent und stuermen nun auf den Markt. Und verlangen 10.000 Euro pro PietschVD. Ist das problematisch? Fuer mich nicht. Hoechstwahrscheinlich aber fuer Sie. Denn Sie werden bei diesem Wucherpreis sehr wahrscheinlich auf allen Ihren PietschVDs sitzen bleiben, waehrend die Kunden weiterhin DVDs und Blu-rays kaufen werden. Warum ist das so? Das ist so, weil der Speichermedien-Markt ein richtiger Markt ist, gekennzeichnet dadurch, dass es verschiedene Wettbewerber mit alternativen Systemen zu unterschiedlichen Preisen gibt und dass freie Kunden existieren, die freie, zumutbare Entscheidungen faellen koennen. Was heisst in diesem Zusammenhang zumutbar? Zumutbar in diesem Zusammenhang heisst, dass es fuer die Kunden kein Weltuntergang ist, ihre Filme auch zukuenftig von der DVD aus zu sehen. Die PietschVD mag praktischer sein. Sie mag langlebiger sein. Sie mag mehr speichern koennen. Aber sie ist in keinster Weise essentiell. Folglich wird Ihnen niemand 10.000 Euro pro Stueck bezahlen und die Kunden werden mit guenstigeren Alternativen Vorlieb nehmen. Monopolstellung und Wucherpreis sind in diesem Fall also ueberhaupt kein Problem. Niemand ruft nach dem Staat, dass er regulierend eingreift. Der Markt reguliert sich hier hervorragend von selbst.
Der Pharmamarkt ist grundsaetzlich anders. Wer ein lebensnotwendiges Medikament vertreibt, dessen Kunden sind nicht frei. Sie sind deshalb nicht frei, weil sie keine zumutbare Entscheidung gegen das Produkt treffen koennen. Sie MUESSEN das Medikament haben, weil sie andernfalls sterben oder schwere Gesundheitsschaeden in Kauf nehmen muessen. Weshalb das auch fuer Sovaldi gilt, habe ich Ihnen gestern weiter oben dargelegt. Wenn es aber nur einen einzigen Anbieter gibt und die Kunden nicht frei sind und de facto kaufen MUESSEN, dann kann man nicht mehr von einem normalen Markt sprechen. Und dann ist die Gefahr extrem hoch, dass die jeweiligen Pharmaunternehmen ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen und ihr Monopol gegenueber der Gesellschaft voll ausspielen. Genau das ist im Fall Sovaldi ja auch eindrucksvoll passiert. Wenn ein Markt aber in einem solch dramatischen Ungleichgewicht verzerrt ist, dann bedarf es des Staates, der zum Schutz der Allgemeinheit regulierend eingreift und notfalls moralisch vertretbare Preise erzwingt. In der Regel duerfte wohl die Drohung reichen, um ein Einlenken zu bewirken.
Wenn es nur auf die Grundlagenforschung ankäme, so ergäbe es gar keinen Sinn, dass der Staat sein Wissen mit der Industrie teilt oder gar an sie verkauft. Dann wäre es sinnvoller, den Punkt noch oben drauf zu setzen und selbst Medikamente zu entwickeln.
Ich habe nichts gegen faire Partnerschaften auf Augenhoehe. Die Industrie hat ihr Know-How und ihre Moeglichkeiten und der Staat hat anderes Know-How und andere Moeglichkeiten. Die Industrie koennte es sich nie leisten, nicht-anwendungsbezogene Grundlagenforschung zu finanzieren ohne eine konkrete Idee, was am Ende herauskommen soll. Nur der Staat hat die entsprechenden Moeglichkeiten und die entsprechende Infrastruktur. Dafuer hat die Industrie Know-How in der Massenproduktion und im Vertrieb – Bereiche, in denen sich der Staat nun wirklich besser zurueckhaelt. Aber eine faire Partnerschaft bedeutet eben auch, dass man die Fruechte der gemeinsamen Arbeit gemeinsam geniesst. Die Industrie, die auf die immensen Vorleistungen des Staates gesetzt hat, hat eine Verpflichtung dann auch dem Gemeinwesen etwas zurueckzugeben und nicht den Steuerzahler am Ende brutal abzuzocken. Dafuer goennt der Staat den Unternehmen wiederum, dass sie einen angemessenen Gewinn einstreichen. Die Welt koennte doch so einfach sein.
Gilead hat ein Medikament entwickelt, was die Menschheit bereichert und Millionen Patienten unermesslichen Nutzen bringt. Doch für dieses Präparat wollen Sie den Preis so kleinkrämerisch verhandeln wie auf dem Wochenmarkt für abgelaufene Tomaten kurz vor Schließung der Läden. Dazu ist nur zu sagen: Sie sind nicht in der Position, das zu können. Und ein Rechtsstaat kann nicht einfach so die Regeln ändern, wie es ihm gerade in den Kram passt. Stabile Regeln sind das Wesensmerkmal eines Rechtsstaates und die Unterscheidung zur Willkür.
Nochmal. Gilead hat Sovaldi nicht entwickelt, sondern in einem spaeten Stadium gekauft. Dass ueber den Preis verhandelt wird, ist dabei nicht kleinkraemerisch, sondern das natuerlichste der Welt. Ueber den Preis wird immer verhandelt. Es waere voellig irrational ohne Not einen voellig aus der Luft gegriffenen Mondpreis zu bezahlen, ohne diesen herunterzuverhandeln. Sollten Sie das anders sehen, wuerde ich Ihnen uebrigens gern mein Auto verkaufen. Es ist immer angenehm Kunden zu haben, die unaufgefordert den Hoechstpreis entrichten, weil sie sonst ein schlechtes Gewissen haben als kleinkraemerisch dazustehen …
Was „stabile Regeln“ angeht, bin ich aber absolut bei Ihnen. Stabile Regeln braucht es, um Rechtssicherheit und Planbarkeit zu erhalten, keine Frage. Natuerlich kann ein Staat nicht immer dann, wenn es ihm gerade passt, die Gesetze zu seinen Gunsten veraendern. Aber das verlangt natuerlich auch niemand. Ich bin absolut fuer stablile Regeln. Aber eben fuer deutlich andere stabile Regeln, als Sie sie sich wuenschen. Ich wuerde mir z.B. eine stabile Regel wuenschen, die da sagt, dass Produkte, die mit staatlich finanzierter Forschung (mit-)entwickelt worden sind, am Ende mit einem Endpreis vertrieben werden muessen, der in einem gewissen Verhaeltnis zum Herstellungspreis steht. Ich wuensche mir darueber hinaus Regelungen, die Wucherpreise verbieten und die die Anerkennung von Patenten davon abhaengig machen, dass ein ethisch vertretbarer Preis fuer das Produkt verlangt wird und das Produkt im Land auch vertrieben wird. Einen zumindest im Endergebnis aehnlichen Weg ist uebrigens Indien gegangen. Indien hat Gileads Patent nicht anerkannt. Sovaldi kostet in Indien jetzt $300 statt $150.000. Und die Welt ist nicht untergangen.
In einer sozialen Marktwirtschaft bemisst sich der Preis eines Produktes aus der Nachfrage und Alternativangeboten, es sei denn der Staat greift regulierend ein.
Um mit Hayek zu sprechen: was ist bitte eine soziale Marktwirtschaft? Natürlich ist ein Markt immer das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage. Und was für Regulierungen meinen Sie? Offensichtlich welche, die den Preis determinieren, wie Sie immer wieder zeigen. Dann haben wir jedoch keinen Markt mehr, sondern staatliche Preissetzung. Daneben gibt es Regulierungen, die explizit nicht in die Preissetzung eingreifen, aktuell zählt das Patentrecht dazu, aber auch Bestimmungen, dass Produkte nur an bestimmten Orten gehandelt werden dürfen, bestimmte Umweltauflagen etc. Ein Marktwirtschaftler wird immer Regulierungen ablehnen, wo der Staat die Preissetzung aushebelt.
In diesem Sinne sind Sie kein Marktwirtschaftler, leben aber in dem wirtschaftlich freiesten Land der Erde. Widersprüchlicher geht es kaum.
Was Sie beschreiben ist das, was jeder Liberale und rechtsstaatlich Denkender verurteilt. Regeln werden vorher ausgehandelt und nicht verändert, wenn das Ergebnis feststeht. Typisch Links: Sie denken nicht von der Chancengerechtigkeit her, sondern wollen eine Ergebnisgerechtigkeit.
So sind die Regeln für den Patentschutz klar zu formulieren (und sie sind es weitgehend). Wer ein Patent möchte, muss sämtliche Aspekte der Erfindung für die Allgemeinheit aufdecken, er verzichtet damit auf sein Betriebsgeheimnis. Zudem muss das Patent eine Weiterentwicklung sein, sowie ein paar weitere Regeln einhalten (z.B. kann bestimmtes, allgemeines Wissen nicht patentiert werden). Wenn diese Bedingungen jedoch erfüllt sind, muss der Schutz gewährt werden und nicht davon abhängig sein, dass sich der Patentinhaber „wohlgefällig“ gegenüber der Allgemeinheit verhält.
Wie wollen Sie so ein Kriterium wie „fairen Preis“ festlegen? Sie selbst bekommen ja nicht mal die Herstellkosten von Sovaldi richtig hin, obwohl die geschätzten Kosten mit 600 EUR in einem Link genannt sind. Schon in einer allgemeinen Diskussion verfehlen Sie damit einen „richtigen“ Wertansatz um 100%.
Tatsächlich beschäftigen sich jedes Jahr Heerscharen von Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mit dem Ansatz des „richtigen“ Preises. Einen so vagen Begriff können Sie erst recht nicht in einer Gesetzesnorm gießen.
Aber eine faire Partnerschaft bedeutet eben auch, dass man die Früchte der gemeinsamen Arbeit gemeinsam genießt.
Sie hören einfach nicht zu! Die staatlichen Stellen haben den Wirkstoff Sofosbuvir an ein kleines Unternehmen namens Pharmaset verkauft. Das war in den 1990er Jahren. Sie haben damit auf ihr Eigentumsrecht verzichtet. Wieso sollte „der“ Staat (namentlich Belgien und Großbritannien) an einem Produkt partizipieren, dass 20 Jahre später auf den Markt kommt?!
Immer wieder muss ich bei Ihnen konstatieren: Sie haben keinen Respekt vor dem Eigentum anderer und keinen vor dem Rechtsstaat. In jeder Diskussion machen Sie sich für die rückwirkende Änderung von Regeln stark und unterstellen den Rechtsschutz einem Ergebnis, das Ihnen passt. Das ist Willkür, aber kein Rechtsbewusstsein.
Dazu sind Ihre Vergleiche total schräg. Beim Markt für Datenträger erkennen Sie zu, dass es mehrere, verschiedene Produktanbieter geben kann und eine Neuentwicklung mich weder zum Monopolisten macht noch einen neuen Markt begründet. Aus Sovaldi machen Sie das Gegenteil: Monopol, obwohl es andere, durchaus wirksame Präparate auf dem Markt gibt (bis hin zur Selbstheilung).
Sie können selbstverständlich jeder Zeit verhandeln. Tun Sie das mal in einem Apple-Store mit Verweis auf den Preis von Samsung-Produkten oder bei Porsche mit der Referenzgröße VW, von denen Plattform und Motoren der Zuffenhausener stammen. Sie werden erstaunt sein, wie wenig Preisnachlässe Sie bekommen.
Indien hat Gileads Patent nicht anerkannt. Sovaldi kostet in Indien jetzt $300 statt $150.000. Und die Welt ist nicht untergangen.
Oh ja, eine weitere linke Standard-Metapher. Seht her, der Staat kann alles über den Haufen werfen und nichts passiert! Der Mindestlohn wird eingeführt und keiner verliert seinen Job!
Ja, der Staat kann Sie auch ohne Angabe von Gründen die nächsten Monate wegsperren oder Sie foltern und die Welt geht nicht unter. Und ausgerechnet Linke argumentieren so, die noch immer argumentativ nachweisen, dass Islamisten bomben, weil Christen vor 800 Jahren Kreuzzüge geführt haben.
Die wenigsten Maßnahmen haben ad hoc negative Konsequenzen, Sie scheinen überhaupt keine Lebenserfahrung zu besitzen. Die negativen Wirkungen einer Handlung (und die gibt es immer!) zeigen sich erst im Zeitablauf, weil Menschen lernen, reagieren und sich umstellen.
Indien hat jetzt nicht das Patent anerkannt und Gilead muss zu einem Preis verkaufen, der selbst nach Ansicht der Kritiker unter den HK liegt. Das werden sich unzählige Unternehmen merken, die neuartige Produkte entwickeln. Es wird spannend zu beobachten, ob Indien zukünftig noch bei Markteinführungen bevorzugt betrachtet wird.
Nur so: Indien hat eine angelsächsisch geprägte Rechtsprechung und ein mehrstufiges Rechtssystem. Leider dauern Verfahren in New Delhi sehr lange (>10 Jahre).
So sind die Regeln für den Patentschutz klar zu formulieren (und sie sind es weitgehend). Wer ein Patent möchte, muss sämtliche Aspekte der Erfindung für die Allgemeinheit aufdecken, er verzichtet damit auf sein Betriebsgeheimnis. Zudem muss das Patent eine Weiterentwicklung sein, sowie ein paar weitere Regeln einhalten (z.B. kann bestimmtes, allgemeines Wissen nicht patentiert werden). Wenn diese Bedingungen jedoch erfüllt sind, muss der Schutz gewährt werden und nicht davon abhängig sein, dass sich der Patentinhaber „wohlgefällig“ gegenüber der Allgemeinheit verhält.
Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Mit einem einzigen Zitat beschreiben Sie Ihr ganzes Denken.
Das Grundgesetz gilt nur im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Gilead ist ein amerikanisches Unternehmen mit Sitz in Kalifornien und ist den dortigen Rechtsnormen unterworfen. Sein Eigentum steht unter US-amerikanischem Schutz, das durch internationale Abkommen, die auch von Deutschland unterzeichnet wurden, hier anzuerkennen sind.
Ich habe es in meiner beruflichen Karriere immer mal erlebt, dass fachfremde Personen meinten, eine P&L (Profit & Loss Statement; Gewinn- und Verlustrechnung) zu verstehen, weil sie oben „Umsatz“ und unten die Zahl für „Gewinn“ erkennen und lesen konnten. Als Laien übersahen sie, dass Aufbau und Beschreibung gewählt sind, damit sie von jedermann nachvollzogen werden können. Daraus jedoch mehr ableiten zu können als dass man eine Zahl wertmäßig begreifen kann, ist Anmaßung.
Der Artikel 14 ist hierarchisch aufgebaut, heißt, er besteht aus sogenannten „Muss“-, „Soll“- und „Kann“-Vorschriften. Versetzen Sie sich bitte in Ihre Kindheit, um die Norm zu begreifen:
Wenn Ihre Mutter sagte: „Ralf, räum‘ Dein Zimmer auf!“, so hatten Sie das unmittelbar, direkt und vollständig zu tun, weil ansonsten Sanktionen härterer verbaler oder körperlicher Art drohten. Die Aufforderung „Ralf, Du solltest Dich mit Frank anfreunden“ (Sozialpflichtgebot des Artikels 14), zog nicht unmittelbare Sanktionen nach sich, wenn Sie sich anders verhalten haben. Und wenn Ihre Mutter sagte: „Ralf, ich kann Dir auch den Fernseher abnehmen“, so bedeutete das keineswegs, dass Ihre Mutter in den nächsten Stunden in ihr Zimmer marschiert wäre, um die Glotze abzuräumen.
So müssen Sie die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes lesen. 1 ist zwingend zu befolgen, 3 greift als absolute Notmaßnahme. So interpretiert Karlsruhe seit Jahrzehnten die Norm, nachzulesen in den zahlreichen Urteilen.
Leider sind Sie ein typischer Linker: weil es Ihnen politisch genehm ist, lesen Sie gleichförmig. Wie so oft, an allem vorbei: Rechtsstaatlichkeit und Realität.
Aber es ist völlig egal, wo das Unternehmen beheimatet ist. Es gilt hierzuland eben deutsches Recht. Und sonst erst mal weiter nix. Internationales Recht muß erst in nationales Recht überführt werden, damit es eine entsprechende Gültigkeit auf nationaler Ebene besitzt. (s.dazu auch die Umsetzung des europäischen Rechts hier in D)
Gilead bräuchte aber hier nicht anbieten und hätte dennoch Anspruch, dass der deutsche Staat gegen Patentverletzungen einschreitet.
@ In Dubio
Artikel 14 des Grundgesetzes lautet vollstaendig wie folgt:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Sie interpretieren sich den Text einfach zurecht, wie er Ihnen politisch in den Kram passt. Alles was in Ihre Ideologie passt, bekommt einen Absolutheitsanspruch. Und alles was nicht in Ihre Ideologie passt, ignorieren Sie nicht nur einfach, sondern Sie verkehren es auch noch in das exakte Gegenteil.
Da steht etwa „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. Sie hingegen lesen: „Eigentum verpflichtet nicht. Ist zwar nett, wenn es dem Wohle der Allgemeinheit dient, aber falls es das nicht tut, ist es auch voellig wurscht.
Da steht weiter in Bezug auf das Eigentum „Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt“. Sie hingegen lesen: „ich kann mit meinem Eigentum immer machen, was ich will, egal wie sehr ich der Gesellschaft schade“.
Ihre Lesweise des Grundgesetzes ist extrem einseitig und widerspricht sowohl dem Buchstaben als auch dem Geist unserer Verfassung. Schade dass Sie das nicht erkennen.
Das scheint alles nicht so radikal zu sein, sondern bereits etabliertes Recht. Bin da aber leider kein Experte.
s.dazu Benutzungsrecht (staatlich angeordnet)
https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzungsrecht_%28staatlich_angeordnet%29
Gesetzliche Grundlage für die Ermächtigung der Exekutive, zugunsten Dritter ein Benutzungsrecht am Patent anzuordnen, ist § 13Abs. 1 PatG. Nach dieser Vorschrift tritt „die Wirkung des Patents… insoweit nicht ein, als die Bundesregierung anordnet, dass die Erfindung im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden soll.
Oooops, das sollte weiter oben hin.
@QuestionMark
Natürlich kennt auch das amerikanische Rechtssystem (..) den Begriff der Sittenwidrigkeit. Sonst wären ja beispielsweise Verträge die über strafbare Handlungen zustande gekommen sind auch noch gültig.
(..) Schauen sie mal unter dem Begriff „Unconscionability“ nach.
In einem Rechtsstaat sind Handlungen unter Hinzuziehung krimineller Akte generell nicht wirksam. Das deutsche BGB geht in §935 sogar weiter, dass jemand trotz guten Glaubens eine geklaute Sache nicht erwerben kann:
Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war.
Zurück zur Sittenwidrigkeit: Die Generalnorm in §138 BGB macht viele Rechtsgeschäfte platt, wo ein Vertragspartner nach Jahren an einen Vertrag heranwill. Unterschiede zum US-amerikanischen Recht:
(1) Ehepartner vereinbaren im Ehevertrag den Ausschluss von gegenseitigem Unterhalt.
Im angelsächsischen Recht voll wirksam, in Deutschland meist nicht, wenn damit die Lage des finanziell schlechter gestellten Partners (also fast immer) ausgebeutet wird. =>sittenwidrig / vollständiger Vertrag unwirksam
(2) Beauftragung eines Geschäftspartners in einer Notsituation
Unternehmer A beauftragt sonntags einen Klempner, da bei ihm Wasser ins Geschäft eingedrungen ist und die Vorräte schwer zu schädigen droht. Der Klempner verlangt hierfür einen Preis von 3.400 EUR statt der üblichen 380 EUR. Ausnutzung der Notlage => sittenwidrig
In den USA findet der Rechtsbegriff Unconscionability nur in sehr extremen Fällen Anwendung. Präjudiz ist hier der Fall Williams v. Walker-Thomas Furniture Co.:
The case involved Walker-Thomas (Washington, D.C. at 7th St. & L St. NW) extending credit from 1957 to 1962 to Williams for a series of furniture purchases. The contract was written in such a way that no furniture could be paid off until all of it was. When Williams defaulted on the contract in 1962, Walker-Thomas tried to repossess all the furniture sold since 1957. The District of Columbia Court of Appeals ruled that the lower court could rule the contract unconscionable and refuse to enforce it, and returned the case to the lower court to decide whether or not the contract was in fact unconscionable.
Dieser Rechtsbegriff unterscheidet sich deutlich vom deutschen Verständnis. Während im Angelsächsischen die Verhandlungsmacht bewertet wird, beurteilt das BGB auch das Ergebnis, nämlich z.B. Wucher.
zum Zinswucher:
In the United States, the primary legal power to regulate usury rests with the states. Usury laws are state laws that specify the maximum legal interest rate at which loans can be made. Each U.S. state has its own statute which dictates how much interest can be charged before it is considered usurious or unlawful. (aus: https://en.wikipedia.org/wiki/Usury)
zum „Extremfall Walker-Thomas“: Da ging es nur um banales Mobiliar. In ihrem Artikelthema geht es um „Leben oder Tod“.
zum „Unterhaltsausschluß per Ehevertrag“: Tja, das ist so ein Fall wo auch mir die Haare zu Berge stehen. Der Ehevertrag war immerhin von einem Notar aufgesetzt worden.
zur „Sittenwidrigkeit wegen Ausnutzung Notlage“: Gut so. Stellen sie sich folgenden Fall vor: Sie haben einen Herzinfarkt und ein Notarzt kommt vorbei. Der Notarzt sagt: „Entweder überschreiben sie mir jetzt ihr gesamtes Vermögen oder ich helfe ihnen nicht.“. Alles klar?
Ich habe nicht bewertet, sondern beschrieben. Nebenbei: für Ärzte wie noch für ein paar andere Berufsgruppen gelten besondere Berufsgrundsätze.
Die Entscheidung zum Unterhaltsausschluss ist verständlich aus einer bestimmten Rechtsperspektive. So wie der umgekehrte Fall.
Ach ja, zum oben erwähnten Ehevertrag: Nicht der gesamte Vertrag war damit nichtig, so wie sie das geschrieben haben, sondern nur die „sittenwidrigen“ Bestandteile. (Alles aus der Erinnerung)
Das ganze Urteil zum Fall fand ich dennoch tendenziell gruselig, da im Rahmen des Unterhaltsrechts die geschiedenen Frauen in der Regel ohnehin enorme Privilegien erhalten. Tatsächlich ergibt sich aus dem Unterhaltsrecht dadurch ein enormes Erpressungspotential gegenüber dem Ehemann (und das bereits vor der Scheidung). Das Unterhaltsrecht (gegenüber Partner, so wie es heute ist) erscheint mir daher im Kern sittenwidrig. Denn: Wo wird man denn sonst noch dafür bezahlt, dass ein Lebensmodell gescheitert ist? Das gibt es doch nirgends und damit ist die ganze Sache (so wie sie derzeit praktiziert wird) eben nicht sittenkonform, sondern eher sittenwidrig.
P.S. Die geschiedene Ehefrau hat dann über 3000,- Euro Unterhalt zugesprochen bekommen. 3000,- (!!!). WTF!
Standard: Ist ein Passus eines Vertrages sittenwidrig, so ist es der gesamte Vertrag. Aus diesem Grund enthalten heutige Verträge ein sogenannte Salvatorische Klausel. Das ist hier der Fall gewesen, andernfalls wäre der gesamte Vertrag im Papierkorb gelandet.
Das kann nicht wirklich sein. Denken sie an die vielen Arbeitsverträge mit sittenwidrigen Bestandteilen.
http://www.kanzlei-moegelin.de/blog/sittenwidrigkeit-des-arbeitsvertrages-und-der-lohnh%C3%B6he1
Es kommt vor, dass die Parteien des Arbeitsvertrages Vereinbarungen schließen, die sittenwidrig sind. Meistens geschieht das zum Nachteil des Arbeitnehmers und es sind nur einzelne Klauseln betroffen, vor allem zur Lohnhöhe. Nur im Ausnahmefall ist der Arbeitsvertrag im Ganzen als sittenwidrig einzustufen.
=> Es kommt also anscheinend auf diese sogenannte „Gesamtwürdigung“ an.
Hier noch der Link auf die Berichterstattung über den Fall (für alle die die Sache nicht mitbekommen haben):
http://www.sueddeutsche.de/politik/karlsruhe-bundesrichter-verurteilen-sittenwidrige-ehevertraege-1.887832
Das OLG hatte der Ex bereits 3800,- Euro zugesprochen. Das ist doch schon mal ein hübsches Einkommen.
Die interessante Frage scheint mir eher, ob es erwünscht ist, dass die Pharma-Industrie Milliarden in Forschung investiert. Also die Forschung nach Profit ausgerichtet ist, Medikamente für die Reichen entwickelt werden. Milliarden in die Forschung gegen Übergewicht investiert werden aber nicht in die Forschung gegen Unterernährung. Das steht der Idee von „ein Leben hat keinen Preis“ schließlich diametral entgegen. Und bezahlen tut es im System der gesetzl. Krankenkasse dann ohnehin der Steuerzahler.
Die interessante Frage scheint mir eher, ob es erwünscht ist, dass die Pharma-Industrie Milliarden in Forschung investiert.
Nein, das ist sie wohl eher nicht. Pharma-Firmen werden immer höhere Summe in F&E stecken, da Pillen allein billig herzustellen sind, weswegen es ohne wesentliches Know-how nur geringe Margen zu verdienen gibt. Der eigentliche Mehrwert, der in Präparaten steckt, ist das Wissen, das zur Beseitigung von Krankheiten führt.
Also die Forschung nach Profit ausgerichtet ist, Medikamente für die Reichen entwickelt werden.
Wieso? Im Zweifel sind die oberen 10.000 gesünder als der Durchschnitt. Aids z.B. ist eine Krankheit der Armen. Wenn dennoch hochwirksame, teure Medikamente entwickelt werden, dann, weil die Gesellschaft bereit ist, dafür zu bezahlen. Und auch Übergewicht ist gerade in Ländern mit großen Einkommensunterschieden im wesentlichen in der Unterschicht anzutreffen.
Das steht der Idee von „ein Leben hat keinen Preis“ schließlich diametral entgegen.
Natürlich hat Leben einen Preis und der Preis wird über viele Jahre entrichtet.
@Ralf
Sie interpretieren sich den Text einfach zurecht, wie er Ihnen politisch in den Kram passt. Alles was in Ihre Ideologie passt, bekommt einen Absolutheitsanspruch.
… dabei hatte ich noch vorgewarnt, aber Sie trampeln wie ein Gimpel in juristische Fallstricke. Es geht nicht darum, wie ich oder Sie das lesen. Der durchschnittlich gebildete Deutsche kann lesen. Aber eignet er sich damit gleich zum Juristen? Sie meinen: ja. Damit haben Sie den Allmachtsanspruch, nicht ich. Ich frage nach der juristischen Sprache.
Sagen Ihnen Begriffe wie persönlicher Schutzbereich und Schranke etwas? Also keine Bahnschranke oder intellektuelle Beschränktheit. Nein? Wie schade. Sie werden es nicht glauben, aber ich sage es Ihnen trotzdem: auch Juristen gliedern nach Prioritäten und irgendwie müssen sie das in Gesetzen kenntlich machen. Also z.B. durch Sprache, Absätze und Gliederung von Normen. Haben Sie alles keine Ahnung von, aber Sie können den Absatz 2 lesen.
Tatsächlich hat der Absatz 2 keine unmittelbare, sondern nur eine mittelbare Bedeutung bei Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Nicht-Erfüllung der Sozialstaatspflicht löst nicht automatisch eine Enteignung nach Absatz 3 aus, es ist eine Voraussetzung dafür. Genauso wie die Einräumung des persönlichen Rechts Eigentum nicht die Erfüllung der Sozialpflicht auslöst, sondern nur entsprechend eingeschränkt werden kann. Dies folgte alles aus der Historie, weil die Verfassungsväter 1948 nicht wussten, ob sich ein kapitalistisches Wirtschaftssystem mit dem allumfänglichen Eigentumsbegriff oder ein sozialistisch-planwirtschaftliches System mit starken Einschränkungen des Eigentumsrechts durchsetzen würde. Aber historisch scheinen Sie auch nicht so versiert…
Einige Quellen:
http://www.juraindividuell.de/blog/schema-zu-art-14-i-1-gg/
http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/20050628.pdf
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_1_517.pdf
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Konflikt Artikel 14 Abs. 2 GG zum Patentrecht folgendes ausgeführt:
Der Patentsucher erhält gewissermaßen als Belohnung dafür, dass er der Allgemeinheit eine neue, die Technik bereichernde und aus dem vorbekannten Stand der Technik nicht ohne erfinderischen Schritt abzuleitende Lehre zum technischen Handeln offenbart, mit der Erteilung des Patents das Recht, während seiner Dauer alle anderen von der gewerbsmäßigen Benutzung der neuen technischen Lehre auszuschließen. Die Offenlegung der Erfindung ist die Voraussetzung, der Ausschluss der Allgemeinheit von ihrer Benutzung der Inhalt des Patentschutzes.
Alle von dem Patentschutz möglicherweise betroffenen Personen werden also durch die einstweilige Wirkung der Bekanntmachung der Anmeldung wie durch die endgültige Erteilung des Patents in ihrer verfassungsmäßig garantierten Handlungsfreiheit beschränkt. Hiergegen können sie sich mit den zulässigen Rechtsbehelfen erfolgreich nur wenden, wenn sie die Voraussetzungen der Patenterteilung und den Schutzumfang des Patents zuverlässig beurteilen können. Zu diesem Zweck ist eine Einsicht in die Erteilungsakten oft unerläßlich. Auch ein Interesse der Allgemeinheit, sich über den Stand der Technik zu informieren, könnte Berücksichtigung verdienen. Andererseits hat der Patentsucher ein Interesse, die zunächst nur dem Patentamt anvertrauten neuen technischen Gedanken vor Dritten geheimzuhalten, sie so gegen eine Auswertung durch Konkurrenten abzuschirmen und Dritten die Begründung von Einwendungen gegen das Schutzrecht nicht zu erleichtern. Diese widerstreitenden Interessen gegeneinander abzugrenzen, ist das Ziel des § 24 Abs. 3 Satz 2 und 3 PatG.
Nebenbei schlägt in diesem Fall längst Gemeinschaftsrecht (EU) das deutsche Verfassungsrecht. Selbst wenn Sie in einem spezifischen Gesetz das Patentrecht gemäß Sozialstaatsgebot einschränken würden, hätte dies gegen Europarecht keine Chance.