Stefan Pietsch hat in seinem Artikel „Wider Steuererhöhungen: Warum wir keine Steuererhöhungen brauchen“ auf eindrucksvolle Weise belegt, dass (besonders) die Mittelschicht in Deutschland trotz der Senkung der Spitzensteuersätze unter Rot-Grün heute mindestens gleich viel, wenn nicht sogar mehr Steuern bezahlt als ehedem. Für ihn ist das Verdikt daher klar: Das ohnehin hohe Steuerniveau macht es wirtschaftlich völlig unsinnig, ja kontraproduktiv, die Steuersätze weiter anzuheben. Und wenn dies eine Forderung wäre, die ich so vertreten würde, dann hätte er mit seiner Kritik auch vollkommen Recht. Allein: er führt hier ein Scheingefecht, denn ich bin vollkommen bei ihm. Eine weitere Erhöhung des Spitzensteuersatzes, eine weitere Streichung von für die Mittelschicht relevanten Ausnahmebeständen wäre der völlig falsche Weg. In seinem Schlusssatz lässt sich Pietsch wohlfeil die richtige Frage offen:
Die natürliche Grenze des Erträglichen ist erreicht. Eine längst angezeigte neue Steuerreform würde für mehr Wachstum sorgen. Leider ist die politische Stimmung nicht danach.
Völlig richtig. Wenn wir also nicht einfach nur durch die Bank die hart arbeitenden Krankenschwestern weiter belasten wollen, aber trotzdem mehr Geld für die anstehenden Ausgaben brauchen – was ist zu tun?
Ich möchte an dieser Stelle zuerst einmal kurz auf eine Kritik aus den Leserkommentaren eingehen: sowohl Stefan Pietsch als auch ich beschreiben gerade die Luxusprobleme der Mittelschicht, was zwischen 20 und 40% der Einkommenssteuerzahler betrifft. Wir reden vermutlich deswegen wenig über Niedriglöhner, weil deren Anteil am Einkommenssteueraufkommen eher gering ist und die meisten Reformen sie weniger betreffen als die meisten Sozialleistungen, etwa kostenfreie Kitas oder subventionierter öffentlicher Nahverkehr. Irgendwelche Abschreibungsmöglichkeiten oder kreative Berechnungsmethoden stehen, leider, nur denjenigen offen, die verhältnismäßig viel verdienen.
Allzu häufig wird in der Debatte die „gute alte Zeit“ (wahlweise die Kohl-Ära, die sozialliberale Zeit oder die Adenauer-Jahre) den heutigen Zuständen gegenüber gestellt. Unter Kohl zahlten wir noch 53% Spitzensteuersatz! Rot-Gelb führte das Kindergeld ein! Unter Adenauer gab es einen Spitzensteuersatz von 90%! Aber, erstens war die gute alte Zeit bei näherer Betrachtung so gut dann doch nicht, und zweitens hat Stefan Pietsch bereits zu recht darauf verwiesen, dass auch noch ganz andere Faktoren eine Rolle spielen: die Steuersätze jenseits der 80% aus den 1950er Jahren bezahlte weder dieseits noch jenseits des Atlantiks jemand. Welchem Problem stehen wir also gegenüber?
Unser Problem ist, dass die Steuerbelastung für die Mittelschicht bereits relativ hoch ist. Gleichzeitig will aber niemand ernsthaft die Sozialleistungen zurückfahren. Dies wird besonders bei der fiskalischen Irrsinnspolitik der CDU deutlich, die sich beständig mit dem Etikett der Wirtschaftskompetenz und der Ideologie der „schwäbischen Hausfrau“ schmückt: sie will zwar gerne sämtliche Leistungen haben (die größte Expansion des Sozialstaats seit Helmut Schmidt fand unter Merkel statt), diese aber nicht bezahlen. Diese Quadratur des Kreises lässt sich nur auf eine Art aufrecht erhalten. Es geht auf Kosten der Substanz (Stichwort mangelhafte Investition in Infrastruktur aller Art*) und durch Schulden. Letztere machen angeblich nur die anderen, weswegen die CDU sich immer auf die magische Finanzierung aus den laufenden Einnahmen beruft, was dann ein gangbarer Weg wäre, wenn sich diese in ihrer Tendenz ad infinitum fortschreiben ließen. Nur läuft die Wirtschaft zyklisch. Die seriöse Art der Finanzierung von Staatsausgaben aber – die Gegenfinanzierung durch Steuern – will die CDU nicht gehen, genausowenig die ebenso seriöse Art der Schuldenaufnahme.
Warum spreche ich über dieses Problem, wo es eigentlich um Steuererhöhungen geben soll? Weil innerhalb Deutschlands der Konsens ist, dass der Staat die Ausgaben tätigen soll, die er aktuell tätigt, und dann noch ein bisschen mehr. Dieser Konsens wird auch von allen Parteien mitgetragen (die Differenzen entstehen darüber, wo das Geld hinsoll, nicht dass es ausgegeben werden soll). Das mag man bedauern (ich für meinen Teil tue das nicht), aber es ist Realität. Und die Staatsausgaben sind, da haben die Kritiker durchaus Recht, gerade durch die angesprochenen Expansionen der letzten Jahre auf einem sehr hohen Niveau und müssten, wenn man die Infrastruktur nicht weiter verfallen lassen will, noch weiter steigen.
Gleichzeitig aber liegt eine Schieflage innerhalb des Steuersystems vor. Die Mittelschicht wird überproportional belastet. Dass bei den Niedriglöhnern nicht viel zu holen ist, sollte allgemein bekannt sein – hier sollte das Ziel eigentlich weiterhin sein, einen Aufstieg in die Mittelschicht möglich zu machen, ein Ziel, das leider in den letzten Dekaden klammheimlich aufgegeben worden ist. Mittlerweile ist die soziale Mobilität in Deutschland katastrophal. Dazu hat das kürzlich in englischer Übersetzung erschienene Buch „Kapital im 21. Jahrhundert“ des französischen Ökonomen Thomas Piketty hat einen bereits länger bekannten Sachverhalt in die öffentliche Debatte katapultiert: die Ungleichheit der Vermögen ist auf einem extrem hohen Niveau und steigt weiter (wenn man den Argumenten Pikettys folgt – selbst als Ist-Beschreibung ist die Situation aber als dramatisch zu betrachten), was daran liegt dass die wirklich Vermögenden ihr Geld effektiv vor dem Zugriff der Gemeinschaft schützen.
Dies kann man gutheißen. Ich tue das nicht, weil die extreme Ungleichverteilung der Vermögen und Einkommen (und es geht nur um die Extreme, nicht um niedrige sechsstellige Jahresgehälter) volkswirtschaftlich kontraproduktiv wirkt. Die echten Großverdiener (die etwa von den Reichensteuern anvisiert werden) entziehen sich und ihr Vermögen dem üblichen System. Dies liegt nicht nur an der Waffenungleichheit hochbezahlter Steuerberater gegenüber ausgedünnten Finanzämtern (da haben wir wieder die waidwunde Infrastruktur), sondern auch an der Natur dieser Vermögensbildung. Sie findet weniger in klassischer Erwerbsarbeit mit einem Einzelarbeitsvertrag und monatlicher Gehaltsabrechnung statt (die hat noch nie jemanden zum Millionär gemacht), sondern über Kapitalerträge und Erbschaften.
Beide Formen des Vermögenserwerbs sind aber gegenüber der tatsächlichen Erwerbsarbeit deutlich bevorzugt. Für Kapitalerträge gilt eine separate Flat-Tax, während Erbschaften äußerst gering und Vermögen gar nicht besteuert werden. Beides ist eigentlich nicht nachvollziehbar.
Es wäre daher gut vorstellbar, die Kapitalertragssteuer komplett abzuschaffen und Kapitalerträge vollständig auf das zu versteuernde Einkommen anzurechnen (die Steuerstufen können danach ja leicht angepasst werden, um die bisherigen Freibeträge wiederzuspiegeln, damit der brave deutsche Sparer nicht benachteiligt wird). Dies würde zu einer Verbreiterung der Steuerbasis führen, die eventuell sogar eine Absenkung der allgemeinen Steuersätze in den Bereich des Vorstellbaren rückt.
Eine Vermögenssteuer wird wegen des gigantischen Verwaltungsaufwands als ineffizient angesehen. Möglich wäre sie in Form einer einmaligen Sonderabgabe (beispielsweise zur Tilgung der Lasten der Finanzkrise), aber generell stimme ich zu, dass der Aufwand hier den Ertrag nicht lohnt.
Überhaupt nicht nachvollziehbar ist aber auch die Zurückhaltung der Gesellschaft beim Thema Erbschaften. Das große Missverständnis ist hier, wie bereits bei der Steuerdebatte, als Referenzpunkt das Haus der Eltern anzunehmen, das der Staat dann wegzunehmen gedenkt. Darum kann es überhaupt nicht gehen. Es ist absolut sinnvoll, einen gewissen Teil eines Erbes komplett steuerfrei zu stellen, um einen familiären sozialen Aufstieg leichter möglich zu machen. Eine Bemessungsgrenze von ein oder sogar fünf Millionen Euro nimmt praktisch die gesamte Mittelschicht und ihre Heimimmobilien völlig aus. Problematisch sind vielmehr die vollkommen leistungsfrei ererbten Supervermögen, die in gewaltigem Ausmaß zu der Vermögenskonzentration beitragen, die Piketty anspricht. Sie entwickeln sich immer mehr zu einer volkswirtschaftlichen Belastung (und ja, selbstverständlich braucht es Sonderregelungen für Betriebsvermögen).
Gleichzeitig gibt es übrigens auch keinen Grund für die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen – dies ist zwar nur indirekt ein Steuerthema, gehört aber deutlich in den Komplex „Netto vom Brutto“ mit hinein. In der öffentlichen Wahrnehmung besteht zwischen den Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern ohnehin kein entscheidender Unterschied.
Höhere Steuern sind kein Selbstzweck. Man treibt sie nicht ein und schaut danach, was man mit dem Geld denn Schönes anfangen könnte. Wenn die Gesellschaft die Leistungen des Staates zurückfahren will, um niedrigere Steuersätze zu genießen (etwa nach amerikanischem Vorbild), kann sie dies tun. Aktuell ist ein solcher Trend nicht zu spüren, stattdessen geht es eher in die andere Richtung. Die Frage kann daher nicht sein, ob, sondern wie das Ganze bezahlt wird. Und eine weitere Schröpfung der Mittelschicht ist genausowenig zu machen wie eine weitere Entnahme aus der Substanz.
*Unter Infrastruktur wird im Folgenden eine ganze Reihe von Standortfaktoren gefasst: Verkehrswege, Bildungssystem, Institutionen, etc.
Es gäbe eine ganz einfache Möglichkeit, mit Betriebsvermögen im Erbfall umzugehen: Erben erhalten die Option, Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen zu begleichen, indem ein entsprechender Anteil des Betriebs an die Allgemeinheit übergeht. Die damit verbundenen Kontrollrechte können dann an die Belegschaft übertragen werden, während eventuelle Gewinne an den Staat (Kommune, Land, je nachdem) gehen.
Mir fehlt ehrlich gesagt der ökonomische Hintergrund, um die Wirkung solcher Maßnahmen korrekt abschätzen zu können. Ich gehe aber davon aus, dass sich eine solche Möglichkeit finden ließe.
Bevor sich dieser rechtliche und ökonomische Blödsinn argumentativ weiter ausbreitet, sollte doch an ein paar unserer Rechtsprinzipien erinnert werden.
Erben erhalten die Option, Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen zu begleichen, indem ein entsprechender Anteil des Betriebs an die Allgemeinheit übergeht.
Soweit nicht allgemein bekannt, sollte daran erinnert werden, dass nach Abgabenordnung Steuern grundsätzlich in bar zu entrichten sind. Eine (Teil-) Enteignung ist ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt und an äußerst enge Grenzen gebunden. Einfach die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachlesen.
Die damit verbundenen Kontrollrechte können dann an die Belegschaft übertragen werden, während eventuelle Gewinne an den Staat (Kommune, Land, je nachdem) gehen.
Eigentum und Kontrollrechte fallen damit noch weiter auseinander, als dies heute schon durch die Arbeitnehmermitbestimmung vorgegeben ist. Grundsätzlich ist das sonst nicht möglich und auch nicht wünschenswert. Zudem ist zu fragen, wie solche Kontrollrechte neben den Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates auszugestalten wären.
In unserer Rechtsordnung gibt es einen einfachen Rechtsgrundsatz: kein Anspruch / Leistung ohne Gegenleistung. Ausgenommen sind hier nur Sozialleistungen. Was haben die Arbeitnehmer verbrochen, dass rein zufällig jene, die beim Erblassen an Bord sind, neben ihrem Lohn mit zusätzlichen Eigentumsrechten bedacht werden? Werden diese gleichmäßig auf alle oder nach Einkommen verteilt? Ein Arbeitnehmer bekommt für seine Arbeitsleistung ein Gehalt / Lohn. Damit sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten. So, wie der Kapitalgeber einen Zins und ggf. sein gegebenes Kapital zurück erhält. Der Eigentumsschutz des Grundgesetzes garantiert darüber hinaus, dass der Bürger auch über seinen Tod hinaus Verfügungen über sein Eigentum treffen kann. Dies gilt erst recht, soweit er seiner Steuerpflicht (die nicht erdrosselnd sein darf) nachkommt. Somit darf er seine Nachkommen als Erben einlassen.
Zudem offenbart der Vorschlag ein erschreckend geringes Wissen über die heutigen unternehmerischen Strukturen. Sie sind nach wie vor alten, großindustriellen Strukturen verhaftet. Tatsächlich besteht die deutsche Unternehmerlandschaft im wesentlichen aus älteren mittelständischen Produktionsunternehmen, die im Familienbesitz stehen und von diesen aufgebaut wurden. Der Staat war noch nie ein guter Unternehmer und gerade die Anonymisierung der Eigentumsverhältnisse führt zu Ineffizienzen, Bürokratie, Verschwendung und hohen Managergehältern. Nur ein kleiner Teil sind Großkonzerne und ein stark wachsender Teil junge Start-ups, deren Gründer mit viel Enthusiasmus, Können und geschickter Kapitalorganisation etwas aufbauen.
Gerade in solchen Unternehmen sind die Mitarbeiter am Erfolg beteiligt, sie bezahlen für diese Option mit Gehaltsverzicht und Selbstausbeutung. Was soll man diesen Arbeitnehmern geben, was sie nicht längst schon haben? Vor kurzem ging WhatsApp in den USA für 19 Mrd. US-$ über den Ladentisch. Zum Zeitpunkt der Übernahme durch Facebook hatte das Unternehmen 65 Mitarbeiter. In diesem weltweit agierenden Unternehmen hat zwangsläufig jeder Beschäftigte umfangreiche Mitsprache- und Teilhabemöglichkeiten. Entsprechend waren die Partizipationen am Verkaufserlös. Wäre dies ein Erbfall, was hätten die Anteilseigner gewonnen? Nichts, im Gegenteil, sie müssten den Höchststeuersatz für die Unternehmensübergabe zahlen, obwohl ein Verkauf gar nicht stattgefunden hätte.
Tatsächlich besteht die deutsche Unternehmerlandschaft im wesentlichen aus älteren mittelständischen Produktionsunternehmen, die im Familienbesitz stehen und von diesen aufgebaut wurden.
Genau das ist doch das Problem: das Wort „älter“. Die heutigen Erben erhalten mittels unverdientem Kapitalbesitz ein leistungsloses Einkommen, das auf Unternehmertätigkeit basiert, die in der Regel in der Großeltern- oder gar Urgroßelterngeneration stattgefunden hat.
Du bist hier der Befürworter einer großen Ungerechtigkeit.
Der Rest deines Beitrags enthält auch viele transparente Schwächen:
1. Du vermischst die Situation von alten Unternehmen mit der von Start-Ups (um die es hier gar nicht geht, weil dort keine Erbschaftssteuer anfällt).
2. Du kommst mit Strohmann-Argumenten wie dem Staat als Unternehmer; darum geht es hier überhaupt nicht (auch wenn der von mir vorgeschlagene Fall eintritt fällt die Kontrolle über Unternehmen nicht an die Politik).
3. Du verstehst in deiner ersten, grundsätzlichen Anmerkung zum Erbschaftsfall nicht den Unterschied zwischen Wahlfreiheit und Pflicht (nach meinem Vorschlag wäre der Standardfall nach wie vor, dass die Erben in bar bezahlen; die Übertragung von Eigentum auf die Allgemeinheit ist eine zusätzliche Wahlmöglichkeit, bietet den Erben also mehr Freiheit wenn es Liquiditätsprobleme gibt und macht damit eine Ungleichbehandlung von verschiedenen Eigentumsformen unnötig).
4. Du hast nicht verstanden, was in meinem Vorschlag eigentlich mit dem Eigentum passiert (Hinweis: das Eigentum geht eben nicht an die Angestellten, sondern an die Allgemeinheit als Abstraktum; die damit verbundenen Kontrollrechte gehen an die Belegschaft, also immer die aktuell Angestellten, und nicht etwa die zum Zeitpunkt der Erbschaft angestellten [0])
Um ganz ehrlich zu sein: Der von mir genannte Vorschlag war natürlich nur in groben Zügen skizziert. Über seine genaue Ausgestaltung kann man durchaus diskutieren. Um eine solche Diskussion sinnvoll zu führen ist es aber notwendig, dass die Beteiligten ein paar grundlegenden Regeln des guten Anstands befolgen. Dazu gehört unter anderem, dass man in den Aussagen des Gegenüber auch nach einer wohlwollenden Interpretation sucht und vor allem auf die tatsächlichen Aussagen des Gegenüber eingeht. [1]
Du bist mir leider als jemand bekannt, der bei diesen Themen online diesen Anstand nicht an den Tag legt. Ich habe diesen Kommentar geschrieben, um anderen Lesern dabei zu helfen, deine Rhetorik zu durchschauen. Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass eine weitere Diskussion mit dir zwecklos ist.
[0] Die Motivation dabei ist, dass die Entscheidungsgewalt damit an die Menschen gegeben wird, die (1) am meisten über den Betrieb wissen und (2) das stärkste Interesse an dessen weiterem Funktionieren haben. Die Kontrolle ist damit im Schnitt sogar in besseren Händen als beim Erben.
[1] Wenn man mit vorgekauten Dosenargumenten gegen irgendwelche Positionen ankommt, die überhaupt nicht zur Diskussion standen, kann man keine sinnvolle Diskussion führen.
Wie Du selber schreibst, ist der Vorschlag grob skizziert. Er ist aber keineswegs originell, also hättest Du Dich mit der Frage befassen müssen, warum es in vielen Jahren nicht ansatzweise verwirklicht wurde. Und eben weil es so pauschal ist, blendet es jedes der vielen Probleme aus. Der Vorteil: es wirkt plausibel und eingängig auf den ersten Blick. Damit hast Du Dein Ziel erreicht. Bei etwas Detailkenntnis wird die völlige Widersprüchlichkeit offensichtlich. Doch wer darauf verweist, ist in der Defensive, denn, wie festgestellt: Das Konzept an sich ist ja plausibel! Folglich mangelt es nur am guten Willen, wenn es nicht umgesetzt wird. Leider bist Du mir bisher als jemand aufgefallen, der das Eigentumsrecht überhaupt nicht achtet.
Ein Unternehmen besteht in Deutschland im Durchschnitt 20 Jahre, das ist ein Viertel eines Menschenlebens. Das Problem ist doch hier nicht das der Erbschaft, wir sollten doch kein Spezialrecht für einige wenige schaffen. Ansonsten läufst Du dem Vorwurf Gefahr, einfach nur ein Neidargument zu gebrauchen.
Du verstehst in deiner ersten, grundsätzlichen Anmerkung zum Erbschaftsfall nicht den Unterschied zwischen Wahlfreiheit und Pflicht (nach meinem Vorschlag wäre der Standardfall nach wie vor, dass die Erben in bar bezahlen; die Übertragung von Eigentum auf die Allgemeinheit ist eine zusätzliche Wahlmöglichkeit, bietet den Erben also mehr Freiheit wenn es Liquiditätsprobleme gibt und macht damit eine Ungleichbehandlung von verschiedenen Eigentumsformen unnötig).
Dir ist aber schon klar, dass das geltende Erbschaftsteuergesetz genau die Möglichkeit der Zahlung vorsieht? Nebenbei steht es jedem Unternehmer frei, sein Vermögen in eine Stiftung einzubringen, deren Verwaltung auf ein Mitarbeiterkonsortium zu übertragen und die Erbschaftsteuer so zu vermeiden. Wenn dies nicht getan wird, so hat das Gründe, die zu respektieren sind.
Die Gewährung von Kontrollrechten verbürgt unter bestimmten Bedingungen Eigentum. Dazu empfiehlt sich ein Blick auf das Control-Prinzip im HGB und gemäß den internationalen Rechnungslegungsnormen. Wer Control hat, hat in der Regel (wirtschaftliches) Eigentum. Und wie das mit den schon heute bestehenden Mitbestimmungsrechten zusammengeht, erschließt sich weder auf den ersten noch den zweiten Blick.
Es ist eine gute Idee, Mitarbeiter an Unternehmen zu beteiligen. Das macht inzwischen ein Großteil der Unternehmen. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist das ganz einfach. Nur, Eigentum, und sei’s auch nur in der Form der Kontrolle, sollte mit einer Gegenleistung begründet und verknüpft sein. Und kannst Du Dir ernsthaft vorstellen, dass ein Mitarbeiter für eine, wirtschaftlich notwendige, Restrukturierung oder Geschäftsverlagerung stimmt, wenn sein eigener Arbeitsplatz dabei bedroht ist?
Wer kontrolliert, sollte nicht betroffen sein. Auch das ist ein hehres Prinzip von Compliance, also guter Unternehmensführung. Das größte Interesse an einer Unternehmensfortführung haben übrigens die Eigentümer, denn sie erleiden große Vermögensverluste im Fall des Scheiterns. Sie sind aber auch diejenigen, die in der Lage sind, die Notbremse zu ziehen, wenn etwas partout keinen wirtschaftlichen Sinn mehr ergibt.
P.S.: Falls Du Dich fälschlich dargestellt siehst, so liegt das nie (!) in meiner Absicht und ich entschuldige mich dafür gerne. Ich habe kein Interesse über etwas zu diskutieren, was jemand gar nicht gemeint hat. Es ist ausreichend, das eigentlich Gemeinte zu sortieren.
Vielleicht zeigst Du, wie praxistauglich Deine Idee ist:
Die Sasse AG hat Anteile von 25.000€ (Gezeichnetes Kapital), die von Herrn S.Sasse alleine gehalten werden. Darüber hinaus hat das Unternehmen Gewinnrücklagen von knapp 100 Mio. € und Fremdkapital (im wesentlichen Bankschulden) von 100 Mio. €. Die Aktiva der Sasse AG belaufen sich folglich auf 200 Mio. €. Der Anteilseigner S.Sasse steht kurz vor dem Ableben, aufgrund des neuen Erbsteuerrechts lässt er sich die Gewinnrücklagen von knapp 100 Mio. € auszahlen und gewährt im Gegenzug ein Shareholder Loan in gleicher Höhe mit einer Laufzeit von 1 Jahr.
Wenige Monate später stirbt der Anteilseigner und vererbt seinem einzigen Kind sämtliches Vermögen. Hierzu zählen sowohl die Anteile an der Sasse AG als auch die Ansprüche aus der Darlehensgewährung. Die Steuerschuld von K.Sasse wird auf 50 Mio. EUR festgesetzt. Der Erbe kündigt daraufhin das der Sasse AG gewährte Darlehen fristgerecht. Da das Unternehmen sich jedoch in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befindet, kann es zwar noch die Fremdkapitalzinsen von 10 Mio. € (jeweils 5 Mio. für die Bank und das Shareholder Loan) aufbringen, die Mittel aus dem Darlehen sind jedoch zu 20%aufgebraucht. Da die Bank zu einer Ausweitung der Kreditlinie nicht bereit ist, kommt es zum Insolvenzantrag des neuen Vorstandes.
Anschließend wird das Unternehmen für 100 Mio. € an den Investor K.Sasse veräußerst. K.Sasse muss dabei jedoch nur 50 Mio. € Kaufpreis aufbringen, da der Rest mit seinem Anteil aus der Insolvenzmasse verrechnet wird. Im Gegenzug für die Übernahme tritt der Insolvenzverwalter in die arbeitsrechtlichen Pflichten gegenüber der alten Belegschaft ein, K.Sasse übernimmt das Unternehmen schuldenfrei und bietet jenen Arbeitnehmern einen neuen Arbeitsvertrag an, die in der Vergangenheit zu den produktivsten zählten. Der Rest wird in die Arbeitslosigkeit entlassen.
Es gibt zwei Alternativen: K.Sasse verfügt über genügend Barmittel, um die Steuerschuld und den potentiellen Kaufpreis des insolventen Unternehmens zu bezahlen. Dann sind allein die Mitarbeiter, die Bank und der Staat die Dummen. Oder es gibt nicht genügend Finanzmittel, dann zählt auch K.Sasse zu den Verlierern, wenn auch auf kleinerem Niveau, weil er sich immer noch an der Insolvenzmasse schadlos halten kann. So richtig vorteilhaft wirkt das aber nicht.
Ich hoffe, das war konstruktiv genug. So, nun bitte die Replik.
Wer kontrolliert, sollte nicht betroffen sein.
Mit Kontrolle meinte ich hier nicht Kontrolle im buchhalterischen Sinne von Controlling, sondern im klassischeren Sinne von Macht über das Unternehmen / Einfluss auf Unternehmensentscheidungen. Ich vermute, dass ich mich da etwas unklar ausgedrückt habe – falls nicht, bin ich über die Aussage überrascht, weil sie sich meinem Verständnis nach nicht mit den sonst von dir vertretenen Ansichten deckt.
Ich halte es für eine sinnvoll Grundhaltung, dass Entscheidungen tendenziell von den Leuten getroffen werden sollten, die auch mit den Konsequenzen leben müssen. Da bin ich durchaus liberal 😉
Das Problem ist doch hier nicht das der Erbschaft, wir sollten doch kein Spezialrecht für einige wenige schaffen.
Ob Erbschaft ein Problem ist oder nicht lasse ich dich mit Thomas Piketty ausdiskutieren 😉
Um es direkt heraus zu sagen: Ich sorge mich angesichts der Akkumulation von Kapital um unsere Demokratie. Ich will nicht, dass meine Ur- oder Ururenkel die Rückkehr des Feudalismus [0] erleben. Deswegen geht es hier zwangsläufig um ein „Spezialrecht für einige wenige“ [1] – nämlich für die 0,01% der Familien, die als potentieller Keim künftiger Feudalherrschaftslinien eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie darstellen.
Ich weiß, dass ich mich da sehr drastisch ausdrücke – aber den meisten Leuten ist ja nicht einmal bewusst, dass das einmal zum Problem werden könnte.
Übrigens ist diese Position gar nicht so radikal: meines Wissens war es in den USA bis vor dem Zweiten Weltkrieg noch eine ganz normale politische Position, extrem progressive Steuern als Schutz gegen Feudalherrschaft im europäischen Stil zu fordern. Leider ist das irgendwie verloren gegangen…
Und kannst Du Dir ernsthaft vorstellen, dass ein Mitarbeiter für eine, wirtschaftlich notwendige, Restrukturierung oder Geschäftsverlagerung stimmt, wenn sein eigener Arbeitsplatz dabei bedroht ist?
Interessante Frage. Das halte ich auch eher für unwahrscheinlich. Auf der anderen Seite kann das oft von Vorteil sein – auf jeden Fall gesamtgesellschaftlich.
Restrukturierungen sind ja zumindest in ihrer Ausgestaltung nicht alternativlos. Wenn tatsächlich die Gesamtzahl der Arbeitsstunden gekürzt werden muss wäre meine Prognose, dass die Variante Teilzeitarbeit öfter gewählt würde als heute. Damit haben Unternehmen bis heute ja schon recht gute Erfahrungen gemacht.
Übrigens: Ich halte es auch für falsch, dass ein Erbe der zweiten oder dritten Generation in dieser Situation automatisch gegenüber einem „normalen“ Mitarbeiter privilegiert ist. Von daher ist der Status Quo definitiv keine gute Lösung.
Man könnte vielleicht aus der (zugegebenermaßen eher beschränkten) Erfahrung von Mondragon versuchen, Lehren zu ziehen. Dort waren solche Umstrukturierungen insgesamt nur selten notwendig (vielleicht auch ein Zeichen davon, dass diese Unternehmensform insgesamt gesünder ist?). Im Zweifelsfall wurden gezielt Lösungen (sprich: sinnvolle Weiterbeschäftigung) für die Mitarbeiter eines Mondragon-Unternehmens im weiteren Mondragon-Netzwerk entwickelt.
[0] Genauer: das Entstehen einer Herrschaftsform die fast, aber nicht ganz identisch zum Feudalismus ist.
[1] Wobei der Begriff irreführend ist. Es geht ja nicht um ein Recht, das bestimmte Personengruppen anhand irrelevanter Kriterien wie Abstammung oder Aussehen aussondert.
Ich hatte deinen zweiten Kommentar erst nicht gesehen. Um ehrlich zu sein ist mir schleierhaft, was diese Situation mit meinem Vorschlag zu tun hat, weil sie ja genau so auch heute auftreten könnte. Dennoch ein paar Bemerkungen.
Erst einmal zur konkreten Rechnung: die Mittel aus dem Darlehen sind jedoch zu 20%aufgebraucht
Dem kann ich nicht folgen. Um welches Darlehen geht es hier? Das der Bank oder das des Besitzers? Und woher kommt auf einmal die Zahl der 20%? Ist das ein frei erfundener Parameter, der den Misserfolg des Unternehmens widerspiegeln soll?
Zum größeren Kontext: Ich bin natürlich kein Insolvenzrechtler, aber für mich sieht die Situation relativ transparent aus: der verstorbene Firmenbesitzer hat die Firma mutwillig und ohne Not in die Insolvenz gesteuert. Wenn er noch am Leben wäre müsste er dafür gerade stehen mit seinem gesamten Anteil an der Firma (und je nach genauen Haftungsregeln auch darüber hinaus, aber das ist eher unwahrscheinlich). Da er nicht mehr am Leben ist übertragt sich diese Haftung eben auf den Erben (wobei der Erbe natürlich nur mit Vermögen aus der Erbschaft haften müsste, bis im Extremfall von der Erbschaft nichts mehr übrig bleibt).
Aber die Erbschaft ist hier eigentlich nur ein kleines Detail am Rande. Die größere Story insgesamt hat damit nichts zu tun – was man auch daran sieht, dass sie im Kontext der beliebten „Heuschrecken“ auch ganz ohne Erbfälle wiederholt in ganz ähnlicher Form stattgefunden hat.
Dieser konstruierte Fall ist der Standard für das Aufsetzen eines Start-up-Unternehmens mit Risikokapitalgeber. Das Haftungskapital wird auf dem gesetzlichen Minimum gehalten. Der Shareholder Loan dient dazu, dem Unternehmen die notwendigen Mittel zum Betrieb zur Verfügung zu stellen. Darüber wird auch die Gewinnausschüttung gesteuert, was zivilrechtliche, keine steuerrechtlichen Gründe hat.
Start-up-Unternehmen geraten häufig zu Beginn in eine Überschuldungssituation. Dann leistet der Darlehensgeber einen qualifizierten Rangrücktritt. Das lässt sich nicht mehr umkehren. In dem Beispiel könnte dies der Shareholder tun um die Insolvenz abzuwenden, was er aber wegen dem Erbfall und den von Dir skizzierten Folgen unterlassen wird. Er hat sich keineswegs der Insolvenz schuldig gemacht, denn er hat nur eine Gewinnausschüttung vollzogen, auf die er bereits früher Anspruch hatte. Zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung war die Gesellschaft nicht überschuldet und sie ist auch nicht durch die Umfinanzierung herbeigeführt worden. Gesellschaften haben nur dann Anspruch auf den Einbehalt von Gewinnen, so lange das Haftungskapital nicht gesichert ist. Die 20% Verbrauch dienten allein der Darstellung, dass das Darlehen aufgrund anderer Bindungen nicht innerhalb Jahresfrist zurückgezahlt werden kann.
Dein Vorschlag wird Tendenzen verstärken, die Eigenkapitalausstattung von Kapitalgesellschaften weiter zurückzufahren. Eine Verbesserung für den Steuerzahler ist auf diesem Wege nicht erreichbar, im Gegenteil: wenn die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Normen nicht geändert werden, bleibt die Eigenkapitaldecke von Kapitalgesellschaften dünn. Jedenfalls dünner, als es im internationalen Vergleich üblich ist.
Ein Gesetz macht dann wenig Sinn, wenn es mit wenigen Kniffen leicht umgangen werden kann und das Risiko einer Verschlechterung birgt. Das wollte ich mit dem praxisnahen Beispiel zum Ausdruck bringen.
Jetzt kommst du auf einmal wieder mit Start-Ups? Himmel, es geht hier um vererbte Unternehmen mit 200 Mio. Euro Bilanzsumme. Bleib doch beim Thema!
Er hat sich keineswegs der Insolvenz schuldig gemacht, denn er hat nur eine Gewinnausschüttung vollzogen, auf die er bereits früher Anspruch hatte.
Das ist doch Unfug. Wenn es nur um eine normale Gewinnausschüttung ging, warum nimmt das Unternehmen dann überhaupt ein Kredit auf. Dein Beispiel ergibt einfach von vorne bis hinten keinen Sinn, auch wenn ich mich vorher darauf konzentriert habe, dass es nichts mit Erbschaft zu tun hat.
P.S.: Vielleicht würde es helfen, wenn du auch von Anfang an skizzierst wie die Aktiva des Unternehmens aussehen. Bisher war ja nur von den Passiva die Rede.
I was looking evrrewhyee and this popped up like nothing!
Soweit wir über Recht reden, müssen wir uns an rechtliche und nicht politische Begriffe halten.
Ich halte es für eine sinnvoll Grundhaltung, dass Entscheidungen tendenziell von den Leuten getroffen werden sollten, die auch mit den Konsequenzen leben müssen.
Da bist Du nicht stringent. Es ist leicht, dafür zu stimmen, dass mein Arbeitsplatz nicht abgebaut wird. Etwas schwieriger ist es, dafür die notwendigen finanziellen Mittel zu organisieren und die Arbeit so zu gestalten, dass sie Gewinn abwirft. Ein Beispiel, dass mir die letzten Tage über die Füße gefallen ist: Das Unternehmen, für das ich momentan arbeite, leistet technische Dienstleistungen. Ein langjähriger Mitarbeiter wurde auf einem Auftrag eingesetzt. Mit dem Kunden war ein nach Aufwand abzurechnender Preis vereinbart und ein Kostenvoranschlag gegeben worden. Tatsächlich arbeitet der Mitarbeiter sehr langsam und fehlerhaft, bei mehreren Kunden hat er bereits Hausverbot. Kündigen allerdings kann man ihn nicht. Dieser Mitarbeiter hat für eine dreifache Kostenüberschreitung gesorgt, die der Kunde natürlich nicht bereit war zu bezahlen. Dieser erfahrene Techniker hat dem Unternehmen also einen gravierenden Schaden zugefügt.
Die Krux ist ja, dass man das eigentlich nicht mal messen dürfte, so abartig sind unsere Arbeitsgesetze. So, dieser Mitarbeiter wäre nun an dem Unternehmen beteiligt und die von der Versammlung getragene Geschäftsführung kommt zu dem Schluss, dass man entweder Personal abbauen müsste, flexibler am Markt agieren müsste oder dass die Leute einen Teilverzicht leisten. Viel mehr Möglichkeiten bestehen eigentlich nicht, wenn ein Unternehmen mehrere solche Techniker hat. Nehmen wir einfach nur mal an, diesem langjährigen Mitarbeiter würde es auch in der von Ihnen skizzierten Konstellation an Einsicht und Verbesserungswillen mangeln. Dann wäre die Situation nicht besser, sondern schlechter, weil derjenige fehlt, der kühl entscheiden kann, was am Ende am besten für das Unternehmen und damit auch für die Sicherheit der Arbeitsplätze zumindest eines Teils der Belegschaft wäre. Nebenbei steht die Frage, warum jemand Kapital organisieren und geben soll, wenn er am Ende aller Kontrollrechte entledigt wird. Wie das aussieht, kannst Du in Frankreich beobachten, die gallische Wirtschaft ist nicht gerade ein Ausbund an Beweglichkeit.
Ich halte hohe Vermögenskonzentrationen auch nicht für im gesellschaftlichen Interesse. Das ist der Punkt, wo wir uns einigen können. Aber die Wege dahin sind schwierig, langwierig und nicht mit einem Gesetzesakt zu bewirken. Außerdem hat, das vermisse ich so an Linken (weswegen ich oft spotte), jede Maßnahme, die ich ergreife, auch immer (große) negative Nebenwirkungen. Am Ende sind Entscheidungen immer eine schwierige Abwägung zwischen geringen und möglicherweise ganz geringen Vorteilen.
Du kannst das beliebig strukturieren, auch große Kapitalgesellschaften lassen sich so organisieren. Es geht ums Prinzip. Wie eine Bilanz aussieht, kannst Du §266 HGB nachlesen. Sie besteht immer aus Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag) und Fremdkapital (Rückstellungen, Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen), Rechnungsabgrenzungsposten. Ist Dir das komplex genug? Es spielt keine Rolle, ob ich es Bankschulden nenne oder Rückstellungsverpflichtungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Es sind Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten. Und wenn ich die nicht zahlen kann, bin ich insolvent. Das kann sogar dann der Fall sein, wenn genügend EK vorhanden, aber keine kurzfristigen liquiden Mittel gegeben sind. Genauso sind es auf der Aktivseite aus. Was bitte bringt es Dir für die Beurteilung zu wissen, ob die Gesellschaft mehr Sachanlagen (langfristig) oder alte Vorräte (kurzfristig) besitzt? Am Ende kann aufgrund der Konstellationen (geringes Eigenkapital, unterschiedliche Bindungsfristen der Aktiva) eine Überschuldungssituation entstehen.
Eine Gesellschaft ist immer von dem Vertrauen ihrer Kapitalgeber abhängig. Glauben sie nicht an den Unternehmenserfolg, funktioniert die Sache nicht. Alles andere, was Du nun anführst, sind Luftblasen.
P.S.: Fremdkapital ist günstiger als Eigenkapital, das ist nun wirklich eine alte Weisheit. Und gerade, wenn ich nicht mehr an den Unternehmenserfolg glaube, versuche ich, das Haftungskapital so gering wie möglich zu halten. Das ist im Falle einer Insolvenz nämlich immer weg.
Dein Vorschlag funktioniert nicht, weil die gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen ausblendest.
Ich halte hohe Vermögenskonzentrationen auch nicht für im gesellschaftlichen Interesse. Das ist der Punkt, wo wir uns einigen können.
Das freut mich 🙂
Aber die Wege dahin sind schwierig, langwierig und nicht mit einem Gesetzesakt zu bewirken.
… und schon hier gehen wir auseinander. Denn es ist ja wohl offensichtlich, dass das Widererstarken von Vermögenskonzentration zumindest zum Teil auch durch Gesetzesänderung ermöglicht wurde. Also ist es für mich naheliegend, dass Gesetzesänderungen auch eine sinnvolle Zutat für die Gegenrichtung sein können.
Was bitte bringt es Dir für die Beurteilung zu wissen, ob die Gesellschaft mehr Sachanlagen (langfristig) oder alte Vorräte (kurzfristig) besitzt?
Es würde dabei helfen, das von dir skizzierte Szenario klarer zu machen. Was ich meine ist Folgendes: Du meintest, die Firma habe 100 Mio. Euro Gewinnrücklagen. Sie hat also in der Vergangenheit Gewinne erzielt und nicht ausgeschüttet.
An der Aktivseite müsste man sehen können, was mit den Gewinnen passiert ist – und da gibt es eben zwei verschiedene Szenarien, die sich auf die Beurteilung dessen, was passiert ist, sehr wohl unterschiedlich auswirken:
Szenario 1: Die Gewinne wurden als Geld oder Fast-Geld (also Bargeld, Festgeld bei Banken, Wertpapiere auf der Aktivseite behalten. Das ist unternehmerisch meist nicht so sinnvoll, passiert aber durchaus (siehe: Apple & co.). In diesem Fall würde ich zustimmen, dass der alte Besitzer sich einfach nur 100 Mio. Euro an Gewinn hat auszahlen lassen, und dass das voll in Ordnung ist. Aber: In diesem Fall ist unklar, warum die Firma umgekehrt einen Kredit aufnehmen sollte (schließlich verfügt sie ja über viel liquide Mittel).
Szenario 2: Die Gewinne wurden investiert. Dann stehen jetzt auf der Aktivseite entsprechend Immobilien, Maschinen, und ähnliches. In diesem Fall ist es aber mindestens irreführend (wenn nicht falsch) von Gewinnrücklagen zu sprechen. Um dem Besitzer die 100 Mio. Euro auszahlen zu können müsste die Firma auf jeden Fall einen Kredit aufnehmen, aber das wäre unverantwortliches Verhalten und geradezu die gezielte Herbeiführung einer Insolvenz.
Deswegen mein Vorschlag mit dem Ausleuchten der Aktiva: Es ist ein Werkzeug, um sich die Gesamtsituation – und damit wichtigen Kontext – klarer vor Augen zu führen.
Vielleicht sollte ich an ein paar Regeln erinnern. Sie stellen einen politischen Vorschlag auf. Dieser besteht daraus, dem Gesetzgeber die Möglichkeit zu öffnen, die Verwaltung eines Unternehmens im Erbfall in die Hände der Belegschaft zu legen. Es ist naheliegend, dass ein Erblasser an dieser Möglichkeit und diesem Gesetzesakt kein Interesse hat und es zu vermeiden trachtet.
Nun müssen Sie also Ihren Vorschlag challengen lassen. Dabei geht es nicht darum, ein Unternehmen auf dem Papier um jeden Preis zu retten. Der Ansatz war, wie ein Eigentümer zu Lebzeiten die Kapitalbedingungen seines Unternehmens so gestalten kann, dass Ihr Vorschlag ins Leere läuft. Und das ist wie gezeigt sehr leicht möglich.
Hier muss anscheinend auch erwähnt werden, wann ein Unternehmen insolvent ist. Das objektive Indiz ist, dass eine bilanzielle Überschuldung eingetreten ist. Das ist hier unterstellt und leicht nachvollziehbar, schließlich sind 25.000 EUR Eigenkapital schnell aufgebraucht im Gegensatz zu 100 Mio. EUR (vor der Neustruktierung). Ein anderes Indiz ist (das hinzutritt), dass ein Unternehmen wegen der unterschiedlichen Fristigkeit von Aktiva und Passiva insolvent geht. Haben Sie auf der linken Seite der Bilanz lang und schwer veräußerbare Vermögensgegenstände, sind die Schulden dagegen kurzfristiger Art, so kann leicht eine Zahlungsunfähigkeit eintreten, die nur mit dem Zutun Dritter abgewendet werden könnte.
Um das Barvermögen geht es dabei nicht. Das ist zwar sehr kurzfristig, aber wenn Sie richtig gerechnet haben, dann sind Sie auf eine Bilanzsumme von 200 Mio. EUR gekommen. Haben Sie flüssige, nicht gebundene Mittel von 100 Mio. EUR, um die Gewinnvorträge auszubezahlen, so haben Sie nur 100 Mio. EUR aktives Working Capital. Was sind ihre Produktionsmittel? Die Hälfte der Bilanzsumme gerade für Anlagevermögen, Vorräte und Forderungen ist herzlich wenig, weswegen Unternehmen gerade so 2-5 Prozent der Bilanzsumme in Barvermögen vorhalten.
Rein logisch gedacht, kann dieses Unternehmen die im Unternehmen gebundenen Gewinnvorträge des Eigners nur ausbezahlen, wenn es seine Forderungen und Vorräte versilbert. Das ist schwierig möglich und nicht sinnvoll, denn es würde zu einer Halbierung der Bilanz und damit der Möglichkeiten des Unternehmens führen. Daher wird eine Umstrukturierung der Passivseite (Kapitalherkunft) vorgenommen. Nur, damit verschlechtern Sie die Statik der Gesellschaft.
Zusammengefasst: Ihr Vorschlag birgt die Tendenz, die wirtschaftliche Stabilität von Unternehmen zu verschlechtern. Ein Unternehmen lebt von der Inspiration, die ist in Bilanzsummen schwer zu fassen. Betrachten Sie Apple: seit der Spiritus Rector tot ist, fehlt es dem Apfel-Unternehmen an Innovationskraft, die Ertragskraft sinkt. Ob Apple in 10 Jahren noch dort steht, wo es heute ist, ist höchst fraglich. Sie müssen lernen, wie bei allem im Leben in Zyklen zu denken. Nichts hat dauerhaft Bestand. Und auch ein Unternehmen ist nur auf Zeit Mittel zum Zweck. Sonst gäbe es heute noch Dampflokbauer.
Sie könnten aus dieser Debatte einiges lernen: Hier befinden Sie sich auf meinem Spielfeld, hier kenne ich mich so gut aus, dass ich mit Ihnen Karussell fahren könnte. Daran habe ich kein Interesse, sondern daran, Ihnen aufzuzeigen, dass die Dinge weit komplizierter sind, wenn man sie genauer betrachtet. Das ist der Grund, warum Gesetze so oft ihr eigentliches Ziel verfehlen. Sie könnten darauf vertrauen, was ich einwende, denn ich bin der Experte. Allein, Sie tun es nicht, weil zwischen uns fehlt, was grundsätzlich für jedes Gelingen von Unternehmungen ist: Vertrauen. Sie misstrauen mir, weil Sie als erstes vermuten, ich ginge mit Ihren Zielen nicht konform.
Was bedeutet das aber für Politik und Wirtschaft? Linke diskutieren über alles Mögliche, wenn man dies und jenes mache, dann müsse doch das Gewünschte herauskommen. Im Denken von Linken kommt die wichtigste Währung nicht vor: Vertrauen. Was sind die Grundlagen von Vertrauen und was zerstört es? Sie können nach Griechenland noch so viel Geld pumpen wie Sie wollen, dort wird kein Wachstum entstehen, wenn Unternehmen nicht in die Rahmenbedingungen (Schutz vor Willkür, Eigentumssicherheit mit der Möglichkeit, eine Gesellschaft auch wieder zu schließen, berechenbare Kosten) vertrauen. Und es wird keine Geldgeber finden, wenn diese wiederum nicht vertrauen können. Mit Binnenmarkt und potentiellen Gewinnmöglichkeiten hat das erstmal nur wenig zu tun.
Sie stellen einen politischen Vorschlag auf. Dieser besteht daraus, dem Gesetzgeber die Möglichkeit zu öffnen, die Verwaltung eines Unternehmens im Erbfall in die Hände der Belegschaft zu legen.
Falsch. Diese Möglichkeit will ich dem Erben geben.
Ansonsten wirfst du zwar mit großen Worten um dich, aber das ändert nichts daran, dass dein Szenario einfach unstimmig ist.
Wer einfach so die Hälfte der Bilanzsumme aus einem Unternehmen herausziehen will muss sich darauf einstellen, dass die Kreditgeber des Unternehmens im anschließenden Insolvenzverfahren ziemlich sauer sind und klagen werden. Übertrage dein Szenario einfach 1:1 auf eine Situation, in der es nicht um ein Erbe geht, und das wird glasklar.
Diese Möglichkeit will ich dem Erben geben.
Die Erben sind nicht daran interessiert, denn diese Möglichkeit besteht heute schon in Form von Stiftungen, Mitarbeiterbeteiligung oder im Rahmen des Erbrechts. Glaubst Du nicht, das jemand, der eine Unternehmensübergabe zu regeln hat, sich genau mit solchen Fragen auch beschäftigt?
Wer einfach so die Hälfte der Bilanzsumme aus einem Unternehmen herausziehen will muss sich darauf einstellen, dass die Kreditgeber des Unternehmens im anschließenden Insolvenzverfahren ziemlich sauer sind und klagen werden.
Sauer ist keine rechtliche Kategorie. Und für eine Klage benötigt man eine Rechtsgrundlage. Im Beispielfall wurde auf einen Gläubiger simplifiziert, nämlich die Bank. Gläubiger vergeben Kredit nach der Bonität, am Ende also der Ertragskraft. Eine Insolvenz bedeutet ja nicht, dass das Unternehmen wertlos ist. In diesem Fall betrug der Wert des Unternehmens 100 Mio. EUR, was im wesentlichen aus einem Goodwill bestand, da die Differenz zwischen Vermögen und Schulden 0 war.
Eine Gesellschaft haftet nur im Rahmen des Gezeichneten Kapitals. Das sind 25.000 EUR. Auf die Gewinnrücklagen hat ein Gläubiger keinen Anspruch, selbst wenn Du hierin einen moralischen Wert erkennen magst. Gegen die Umstrukturierung des Eigenkapitals kann ein bestehender Gläubiger nichts tun. Neu-Gläubiger würden in diesem Fall auf einen Rangrücktritt des Gesellschafters drängen. Und in unserem Fall hätte sich die Bank eine Teilabtretung von Vermögensgegenständen zusichern lassen können. Das allerdings hätte nur den Kaufpreis am Ende reduziert.
Aber um diese Fragen ging es nicht, einzig und allein aufzuzeigen, wie leicht Dein Vorschlag in der Praxis auszuhebeln wäre.
Denn es ist ja wohl offensichtlich, dass das Widererstarken von Vermögenskonzentration zumindest zum Teil auch durch Gesetzesänderung ermöglicht wurde.
Nein, denn das ist nicht offensichtlich. Gehen Sie in die lange Reihe, so erkennen Sie, was naheliegend ist: Vermögenskonzentration ist ein schleichender Prozess. Vermögen entsteht aus verfügbarem Einkommen und Risikofreude. Das erklärt, warum in Ostdeutschland das Vermögen kleiner, aber die Konzentration höher (Gini-Koeffizient: 0,81) ist als im Westen (0,78). Und dort gibt es auch weniger Vermögen. Beide hatten seit 1990 die gleiche Gesetzgebung, wohl aber gibt es im Westen mehr Unternehmer als im Westen und mehr Sparvermögen bei der breiten Mittelschicht.
Keine Erbschaftsteuer und keine Vermögensteuer verhindert oder bremst signifikant Vermögenskonzentration. Das beste Beispiel hierzu sind Schweden, aber auch die Niederlande (0,81) oder Frankreich (0,78). Extreme Ereignisse wie der 2. Weltkrieg haben die Unterschiede eingeebnet, aber sie entstehen immer wieder. Dazu müssen Sie sich vor Augen halten, woraus Vermögen besteht:
Dem Monatsbericht der Bundesbank können Sie entnehmen, das sich Vermögen in der Hand von hohen Einkommen konzentriert. Wenn die Einkommen auseinanderlaufen, wird es auch zu Vermögenskonzentrationen kommen. Die Einkommen wiederum laufen auseinander, weil wir heute vorrangig mit Kapital (Geld & Geist) produzieren.
Ein gutes Drittel unseres Bruttovermögens von 17 Billionen EUR (Netto: 12 Billionen EUR) besteht aus Forderungen gegenüber dem Ausland, ein weiteres gutes Drittel aus Bauten. Wohneigentum wird seit Jahrzehnten restriktiv gehandhabt, folglich können die meisten auch nicht teilhaben an der Wertsteigerung von Bauland und Bauten. Genauso entsteht ein nennenswerter Teil durch Unternehmen, doch die Deutschen sind in weiten Teilen Verächter der Aktie. Folglich haben sie bei der Vermögensentwicklung auch nicht Teil an der Wertsteigerung des Produktivvermögens. Letztens: Wenn Vermögen zum Großteil durch Unternehmen entsteht, brauchen sich die Deutschen über Vermögenskonzentration nicht zu wundern, wenn hierzulande seit Jahrzehnten der Anteil der Selbständigen schmilzt (von 22% in den 1960er Jahren auf heute knapp 12%) und im Gegenzug die Zahl der abhängig Beschäftigten wächst.
Halten Sie sich das vor Augen, dann sehen Sie die Ansatzpunkte, wie einer stetigen Vermögenskonzentration entgegen gewirkt werden kann.
Erstens, zur Frage der Sinnhaftigkeit meines Vorschlags: Wir stellen uns einmal in die Situation eines Erben, der wie in deinem Beispiel 50 Mio. Euro Erbschaftssteuer bezahlen muss, dafür aber nicht die flüssigen Mittel hat, da die Erbschaft im Wesentlichen aus dem Unternehmen besteht.
Was ich sage ist: Es sollte die einfach Möglichkeit, im Wesentlichen bestehend aus dem Ankreuzen eines einzigen Feldes in einem Steuerformular, geben, mit der die Erbschaftssteuer in diesem Fall in Form von Eigentum anstatt bar beglichen wird.
Wenn es diese Option gibt, dann wird sie auch öfter genommen werden. Denn das Einrichtung einer Stiftung etc. pp. ist eine große organisatorische Hürde.
Zweitens, zur weiteren Analyse deines Szenarios schreibst du: In diesem Fall betrug der Wert des Unternehmens 100 Mio. EUR, was im wesentlichen aus einem Goodwill bestand, da die Differenz zwischen Vermögen und Schulden 0 war.
Das ist irreführend. Vor dem Herumgeeier des verstorbenen Besitzers war die Differenz zwischen Vermögen und Schulden des Unternehmens 100 Mio. Euro (nämlich genau das, was du „Gewinnrücklagen“ nanntest). Dann hat der Besitzer beschlossen, dass ihm das Unternehmen einmalig 100 Mio. Euro auszahlen soll. Erst danach sinkt die Differenz von Vermögen und Schulden auf 0 Euro.
Sollte es darauf zur Insolvenz kommen, dann primär deshalb, weil der Besitzer diese bewusst herbeigeführt hat. Das kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wenn Dein Ziel ist, den Erben die Zahlung der Erbschaftsteuer zu erleichtern, so musst Du doch zugestehen, dass hierzu die letzte Große Koalition einen entsprechende Möglichkeit geschaffen hat. Die Erbschaftsteuer kann auch auf einen 10-Jahres-Zeitraum gestundet und abgestottert werden.
Nun wird Steuer nicht einfach festgesetzt, sondern sie hat eine Bemessungsgrundlage. In unserem Fall habe ich einen Steuersatz von 50% unterstellt (Die Hälfte des Unternehmenswertes von 100 Mio. EUR). Das war der Einfachheit gewählt, aber wir können uns natürlich auch mit diesem Aspekt beschäftigen. Warum ist der Wert 100 Mio. EUR? Würde das Unternehmen nicht veräußert, würde man zur Berechnung des Unternehmenswertes das Nettovermögen heranziehen. Das wären nach der Umstrukturierung bestenfalls 25.000 EUR. Der Staat macht es sich jedoch einfacher und lässt nur den Abzug der langfristigen Schulden – also der Bankvermögen – zuzüglich die Hälfte dieser selben (also 50 Mio. EUR) zu. Dann beliefe sich der Wert der Gesellschaft folglich auf gut 50 Mio. EUR, worauf 25 Mio. EUR Erbschaftsteuer zu zahlen wären (nicht vergessen: den Unternehmenswert von 100 Mio. EUR kennen wir nur wegen der Insolvenz und der anschließenden Veräußerung).
Allerdings, damit ist die Geschichte nicht fertig, K.Sasse hätte nämlich noch auf seine geerbte Forderung von 100 Mio. EUR die Hälfte an Erbschaftsteuer zu entrichten. Das wäre also kein steueroptimierter Fall.
Nicht ich rede von „Gewinnrücklagen“, das Gesetz tut dies! Und die Gewinnrücklagen kann ich (fast) jeder Zeit ausschütten lassen. Das ist mein Anspruch als Eigentümer, Aktionär, Anteilseigner. Das sind versteuerte, thesaurierte Gewinne. Sie gehören dem Anteilseigner der Gesellschaft. Deswegen kann auch die Entnahme von Gewinnen keine Insolvenz herbeiführen, schon gar nicht eine bilanzielle. Somit machen sich die Anteilseigner auch nicht der Herbeiführung einer Insolvenz schuldig, denn sie sind nunmal über das Grundkapital wahlweise Stammkapital nicht verpflichtet, mit alten Gewinnen zu haften, noch besteht eine Nachschusspflicht. Damit läuft Dein Vorwurf ins Leere.
Ob ich als Erbe das Unternehmen in die Insolvenz treibe wegen der hohen Steuerschuld oder ob ich Verfügungsmacht und Gewinnanspruch auf Dritte (Mitarbeiter, Staat) übertrage, bleibt sich einerlei. Da kann es häufig vorteilhafter erscheinen, die Insolvenz zu betreiben und mit dem später erzielten Kaufpreis ein anderes Unternehmen aufzubauen oder sich aus der Insolvenzmasse gütlich zu tun. Denn in diesem Fall hätte ich als Erbe wieder die alleinige Verfügungsgewalt.
Bitte vergiß nicht das Interesse von Erben (das Du ja selbst unterstellst): sie wollen über das, was sie erben, uneingeschränkt verfügen können. Und setze bitte nicht einfach voraus, dass Unternehmen einfach einen Wert besitzen. Häufig besteht er nur aus dem Ideenreichtum und Unternehmergeist des Gründers und der Qualität seiner Mitarbeiter. Der Unternehmer kann sterben und gerade hochqualifizierte Mitarbeiter sind äußerst volatil. Danach hast Du nur noch eine Hülle, aber die ist mitsamt ihren Forderungen und Verbindlichkeiten nix wert.
Klarstellung: Das Unternehmen hat mit der Gewinnrücklage einen Wert von 100 Mio. EUR, die zu versteuern wären. Da der Erblasser eine Umstrukturierung des Kapital vornimmt, hat das Unternehmen danach nur noch einen geringen Wert, dafür entsteht aber beim Erblasser ein Wert von 100 Mio. EUR. Es geht also nichts verloren, nur die Struktur ändert sich mit größerer Instabilität für das Unternehmen.
Fragen, die sich anschließen:
a) Wie verträgt sich der Vorschlag mit Deiner weiter geäußerten Absicht, die Vermögenskonzentration mittels Erbschaftsteuer zu reduzieren?
b) Wie passt der Ansatz, den Mitarbeitern Kontrollrechte (welche?) vom Staat zu übertragen, mit den Rechten des Betriebsrates und der Mitbestimmung zusammen?
c) Wie sollen die zusätzlichen Steuermittel, die eine Ausweitung der Staatstätigkeit bedeuten, im Sinne der Reduzierung der Vermögenskonzentration verwandt werden? Hier sollte meiner Ansicht nach das Zusammenspiel mit Einkommen und Entstehung von Einkommen und Vermögen durch Know-how berücksichtigt werden.
Ich klinke mich mal in die sehr interessante Diskussion ein. Erstmal Respekt an Euch beide, eine wirklich schöne Diskussion mit Substanz. Eigentlich gibt es finde ich gar keinen Grund, dass ihr Euch gegenseitig mangelndes Vertrauen oder den Unwillen zur ehrlichen Diskussion unterstellt, aber wahrscheinlich kenne ich die Vorgeschichte nicht.
Konkret eine Frage an In Dubio: Was hat denn der Erbe K.Sasse von der ganzen Konstruktion? Durch die Entnahme der 50 Millionen hat er doch seine Steuerschuld überhaupt nicht reduziert. Er hätte genausogut auch einfach die Steuern auf die Erbschaft des Unternehmens bar bezahlen können. OK, durch die „Herbeiführung“ der Insolvenz konnte er vielleicht einfacher Mitarbeiter loswerden, aber die Insolvenz dürfte auch einen beträchtlichen Imageschaden versursacht haben und hinzu kommt, dass er ja einen derartigen Trick auch ohne die Erbschaft hätte nutzen können, wenn es ihm nur darum ging, die Mitarbeiter zu entlassen.
Also: Wieso sollte er Erbe dieses Verfahren wählen? Ich sehe den Vorteil für ihn nicht.
Es kommt ja nicht selten vor, dass Menschen mit gegensätzlichen Ansichten sich misstrauen, zumal wenn sie sich nicht persönlich kennen. Das war von mir nicht als Vorwurf formuliert, sondern um aufzuzeigen, was die Basis von allem ist (und von Linken unterschlagen wird).
Nicolai Hähnle hat einen Vorschlag zur Beteiligung von Mitarbeitern an einem geerbten Unternehmen gemacht, dessen Bedingungen, so wollte er es verstanden wissen, auf Freiwilligkeit beruhten. Das halte ich für nicht plausibel, da die Voraussetzungen dafür schon heute vorliegen. Ist das Ziel jedoch eine Auflage, so wollte ich aufzeigen, wie leicht sich solche Vorschläge durch gesellschaftsrechtliche Spielereien aushebeln ließen. Es ging nicht um Steuergestaltung, denn dafür haben wir keine Regeln formuliert.
Es zeigte aber noch etwas: wenn der Staat einen signifikanten Anteil an der Erbschaft erhebt (im Beispiel sind 50% unterstellt), so schrumpft er die wirtschaftlichen Möglichkeiten. In dem Beispiel wurde der Wert des Unternehmens von seinem inneren Wert (repräsentiert durch die Gewinnrücklagen) auf einen äußeren (in Form der Forderung des Shareholders) überführt. Das halte ich für volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Ist dagegen eine Umverteilung beabsichtigt, so gibt es genügend Gestaltungsformen, sich genau diesem Ziel zu entziehen. Der Gesetzgeber läuft mit seiner Absicht ins Leere.
Nicolai Hähnle hat einen Vorschlag zur Beteiligung von Mitarbeitern an einem geerbten Unternehmen gemacht, dessen Bedingungen, so wollte er es verstanden wissen, auf Freiwilligkeit beruhten. Das halte ich für nicht plausibel, da die Voraussetzungen dafür schon heute vorliegen.
Prinzipiell machbar ist das vielleicht heute schon – ich weiß es nicht. Das Problem wird in den Details liegen. Wenn du einen klaren Plan vorlegen kannst bzw. auf ein Beispiel zeigen kannst, wie das mit den heutigen Gesetzen geregelt werden kann (gerade angesichts der Maßgabe, dass die Erbschaftssteuer in Geld gezahlt werden soll), dann bin ich für die Information durchaus dankbar.
Es geht mir mit meinem Vorschlag vor allem darum, den Weg zu dieser Lösung zu ebnen, und gegenüber anderen Verrenkungen, die heute gemacht werden, zu bevorzugen. [0]
Mein Vorschlag mag wenig revolutionär sein, aber das ist ja gerade der Reiz: Mit kleinen, gezielten Änderungen eine große Hebelwirkung zu erreichen. Diese Form der Erbschaftssteuer zu etwas Normalem werden zu lassen wird dafür sorgen, dass dieser Weg auch öfter gewählt wird. Das ist die Logik des Ganzen.
[0] Wie bei jeder Steuer ist es ja gerade die Ungleichbehandlung von Vermögen, die das Potential für Schlupflöcher birgt. Und das Problem der Liquidität von Firmenbesitz dient ja regelmäßig als Begründung für eben solche Ungleichbehandlung.
Wie ist denn heute die Struktur in deutschen Unternehmen? Bei den wenigen Großkonzernen gibt es den Klassiker aus Leitenden, AT und Tarifangestellten. Die Schicht der Leitenden ist in Form von Tantiemen und Optionsrechten am Erfolg und Vermögenswachstum des Unternehmens beteiligt. Da diese Gesellschaften meist in Form der Aktiengesellschaft vorkommen, steht es jedem Mitarbeiter frei, sich ebenfalls mit seinen Spareinlagen zu beteiligen. Die Mitbestimmung ist hoch, die Eigentümerschaft dagegen weitgehend anonymisiert. Ein Erbfall führt hier nicht zu einer Vermögenskonzentration, soweit wir allgemeine demographische Effekte außer Betrachtung lassen.
Das Rückgrat der Wirtschaft bilden mittelständische Produktionsunternehmen im B2B-Bereich. Die Eigentümerstruktur ist klar, meist ist es der Gründer mit seiner Familie, wie exemplarisch bei den Filialhändlern Rossmann, Fielmann oder Kind. Sie haben das Unternehmen aufgebaut, um es irgendwann von ihren Kindern fortführen zu lassen. Eine hohe Erbschaftsteuer belastet dieses Ansinnen massiv, weshalb Unternehmer wie Müller ihre Holdings ins Ausland verlagert haben. Die klare Eigentümerstruktur sorgt für unternehmerische Stabilität, aber eben auch eine relativ geringe Mitarbeiterbeteiligung z.B. in Form stiller Einlagen.
Die dritte Form ist der sehr stark wachsende Bereich der Start-ups und Private-Equity-Fonds. Um gute, hoch motivierte Mitarbeiter zu gewinnen, ist die Beteiligung in Form von Optionsrechten sehr breit angelegt, die Hierarchien sind flach, die Eigentümerstruktur transparent. Die Lebensdauer dieser Unternehmen ist aus heutiger Sicht jedoch nicht so langfristig, dass hier eine Erbschaftsteuer nennenswerte Einflüsse ausüben würde. Entweder ist das Unternehmen innerhalb eines Menschenlebenszylus eingegangen oder es ist profitabel veräußert.
Deine Vorstellungen setzen eindeutig an der zweiten Schicht deutscher Unternehmen an. Doch gerade dort hätte eine hohe Erbschaftsteuer gravierende Auswirkungen auf die Stabilität der Unternehmen. Das ist der Hintergrund, warum die letzte Große Koalition auch so lange mit der Neu-Regelung gerungen hatte, die heute eine Stundung der Erbschaftsteuer auf 10 Jahre beinhaltet. Gerade diese Unternehmer sind als alte Patriarchen ihren Mitarbeitern sehr verbunden. Nur sehen sie den Sinn ihres Unternehmens in einer Erbfolge, anders als bei Start-up-Unternehmern. Es ist Dir überlassen, das bekämpfen zu wollen, es für gut oder schlecht zu befinden. Nur jede Novellierung des Erbschaftsteuerrechts trifft diese Unternehmen, ohne entscheidend etwas an der Vermögensverteilung der Gesellschaft zu ändern.
Wie schon erwähnt halte ich es für sinnvoll, wenn der Steuergesetzgeber Reformen der Vermögensbesteuerung dazu nutzt, die Struktur der Besteuerung zu verändern und nicht vorrangig dazu, neues Aufkommen zu generieren.
@In Dubio:
Also nehmen wir mal an, dass die Erbschaftssteuer auch auf Unternehmenswerte auf 50% erhöht wird und diese entweder in bar (von mir aus über mehrere Jahre gestundet) oder eben als Anteil am Unternehmen gezahlt werden kann. Weitere Rahmenparameter wie von Nicolai Hähnle dargelegt. Inwiefern kann das Ziel, die Akkumulation von Vermögen zu verhindern, dann durch Dein Gegenbeispiel ausgehebelt werden? Oder willst Du das gar nicht sagen? Wenn nein, verstehe ich allerdings nicht, was gegen den Vorschlag spricht, denn wenn das Ziel eben die Verhinderung von Vermögensakkumulation (und nicht die Verstaatlichung von Unternehmen) ist, wird dies doch erreicht.
Zu Deinem anderen Argument, dass man innere auf äußere Werte verlagert: Die Begründung dafür war doch aber Dein Beispiel, von dem der Erbe aber doch gar keinen Vorteil hatte. Dass diese Verlagerung stattfindet, wäre also noch zu zeigen oder übersehe ich etwas? Natürlich findet eine Verlagerung von Kapitaleigentum in Staatseigentum bzw. hin zu Mitarbeiterkontrollrechten statt und ob das sinnvoll ist, ist auch für mich fraglich, aber das wäre dann eine separat zu diskutierende Frage denke ich (was nicht heißen soll, dass ich diese nicht diskutieren will).
Inwiefern kann das Ziel, die Akkumulation von Vermögen zu verhindern, dann durch Dein Gegenbeispiel ausgehebelt werden?
Das leistet weder die Idee von Nicolai Hähnle, noch mein Umgehungstatbestand. In den Vorschlag wird 50% des Erbschaftswertes auf den Staat übertragen, bei der Umgehung auch. An der Verteilung ändert sich Null. Übrigens auch, wenn dieses Unternehmen auf den Erben übergeht, an der Vermögensverteilung ändert sich auch dadurch nichts. Es geht einzig darum, wie der Erbe trotz hoher Steuerlast alleiniger Verfügungsberechtigter bleiben kann. Das hängt natürlich immer von dem Willen des Erblassers ab.
Erben erhalten die Option, Erbschaftsteuer aus Betriebsvermögen zu begleichen, indem ein entsprechender Anteil des Betriebs an die Allgemeinheit übergeht. Die damit verbundenen Kontrollrechte können dann an die Belegschaft übertragen werden (..).
Was will Nicolai Hähnle damit? Einen großen volkseigenen Betrieb? In einer Marktwirtschaft ist es nicht die Aufgabe des Staates Betriebe zu führen. Der Staat ist kein Unternehmer.
Was ist Euer Ziel? Den weiteren Anstieg der Vermögensungleichheit zu bremsen könnte ein Ziel sein. Dazu kann nicht dienen, Unternehmen zu verstaatlichen und wenn dann noch die Erbschaftsteuer aus zukünftigen Gewinnen beglichen wird, wäre gar nichts gewonnen. Der Staat hätte mehr Einnahmen, doch was fängt er damit an? Die Sozial- und Vermögenspolitik in der Nachkriegsgeschichte war wie in allen OECD-Staaten nicht darauf gerichtet, für eine gleichmäßigere Vermögensverteilung zu sorgen. Wir können also ausschließen, dass sich das Ziel auf diesem Wege erreichen ließe.
Warum kaprizieren wir uns eigentlich so auf die Verteilung des vorhandenen Vermögens? Viele Beispiele zeigen, dass Vermögen volatil ist, vor allem, wenn es in Unternehmen steckt. Die Hauptgesellschafterin von Karstadt ist da nur ein prominentes Beispiel der Vermögensvernichtung. Jedes Jahr wächst der Vermögensbestand des Landes und er wird dabei getrieben von der Bewertung der Unternehmen und der Barvermögen. Auch die gestiegene Nachfrage nach Grund und Boden war ein Vermögenstreiber. Nun ist die Fläche der Bundesrepublik in den letzten 20 Jahren nicht größer geworden. Der Staat könnte durch zusätzliche Ausweisung von Bauland hier der Vermögenskonzentration entgegen wirken, wie dies in anderen Ländern geschieht. Die Gemeinden wie z.B. München tun dies seit Jahrzehnten nicht aus Sorge über den Wert ihrer Ländereien und der angestammten Wohnbevölkerung.
Zurück zu den Unternehmen: Die Lebensdauer eines Unternehmens beträgt heute 20 Jahre, Tendenz sinkend. Die Betriebszugehörigkeit von Beschäftigten beläuft sich auf 10 Jahre, die von Managern 1,8 Jahre, beides ebenfalls im langfristigen Trend fallend. Den Kampf gegen die Vermögenskonzentration gerade am heutigen Unternehmensbestand anzuknüpfen, wäre der Kampf gegen Windmühlen. Der DAX ist seit der Finanzkrise um über 80% gestiegen, doch an dieser Wertsteigerung partizipierten nur vielleicht 5% der Bevölkerung, weil die meisten Deutschen ihr Sparvermögen immer noch lieber in sehr niedrig verzinste, risikoarme Anlagen investieren. Das beruht auf Freiwilligkeit und als Gesetzgeber können Sie dagegen nichts machen.
Unsere Vermögenszuwächse entstehen nicht durch einfaches Sparen, sondern Risikokapitalgebung. Und das hat in den letzten 15 Jahren deutlich zugenommen, Berlin als Kapitale für Unternehmensgründer zeugt davon. Was ist das Berliner Unternehmen Zalando wert, was schätzen Sie? Das Unternehmen hat seit seiner Gründung noch keinen Gewinn abgeworfen, die negative Umsatzrendite liegt zwischen 7 und 10 Prozent. Die Kapitalrücklage macht jedoch 3/4 der Bilanzsumme aus. Diese Rücklage von 0,6 Mrd. EUR verbürgt allein den geschätzten Wert des Unternehmen durch der Gründer. Üblicherweise sind in solchen Konstellationen nahezu alle Mitarbeiter zu unterschiedlichen Teilen mit Optionsrechten am Erfolg beteiligt. Der Gegenwert ist Gehaltsverzicht. Schafft es das Unternehmen irgendwann, profitabel zu werden, erfahren alle beteiligten Mitarbeiter einen hohen Vermögenszuwachs. Die Schattenseite ist ein hochriskantes Projekt, aber so ist das eben im Kapitalismus.
Wenn wir es nicht schaffen, breitere Schichten an der Dynamik der Volkswirtschaft zu beteiligen, ist jeder Versuch, die Vermögenskonzentration zu bremsen, zum Scheitern verurteilt. Dazu könnte man aus Ost-Deutschland lernen, die eine Vermögenslandschaft mit geringen Werten an Grund und Boden haben, einen hohen Anteil an abhängig Beschäftigten mit unterdurchschnittlichen Löhnen und wenige prosperierende Unternehmen. Die statistische Folge der Vermögenskonzentration ist da zwangsläufig.
Bei diesem Urteil ist es schwehr sich für eine Seite zu
entscheiden. Mit derartige Urteilen gehen diverse juristische
Konsequenzen einher die, die Ausführung der Gesetze nicht
immer möglich macht. Dennoch ist es auffällig, dass laut
Stefan Pietsch die Folgen des Gesetztes genau umgekehrt
funktioniert haben. Wie dem auch sei. Es ist ein interessanter
Artikel zum durchnehmen.
Danke für das Kompliment. Teilnahme erwünscht!
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