Am Montag dieser Woche sendete die ARD im Rahmen ihres Themenabends eine Art interaktives Fernsehspiel „Terror – Ihr Urteil“. Im Kern geht es dabei um die juristische Konstellation, dass der Staat unter dem Druck eines Terroraktes in Minuten oder gar Sekunden abwägen soll, welches Leben erhaltenswert ist und welches zur Verhinderung eines größeren Übels geopfert werden muss. Die Frage wurde bereits vor einem Jahrzehnt vom Bundesverfassungsgericht entschieden, aber sie ist angesichts einer permanenten terroristischen Bedrohung aktuell wie damals.
Die Geschichte ist schnell erzählt: Terroristen entführen eine Lufthansamaschine mit dem erkennbaren Ziel, sie auf ein vollbesetztes Fußballstadion zu stürzen. Gefahr ist in Verzug, die Spitze des Bundesverteidigungsministeriums und die militärische Leitung sind nicht erreichbar oder entscheidungsfähig. In dieser akuten Bedrohungslage entscheidet ein Soldat über den Abschuss der vollbesetzten Passagiermaschine. Wie er im anschließenden Gerichtsverfahren zu Protokoll gibt, habe er dabei die 164 Leben im Flugzeug gegen die 70.000 Menschen im Stadion abgewogen und sei zu einem klaren Urteil gelangt. Im Übrigen halte er das Urteil der Verfassungsrichter in dieser Frage für falsch.
Zur Erinnerung: Am 15. Februar 2006 urteilten die Roten Roben in Karlsruhe, dass
Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.
Eigentlich somit eine eindeutige Sache und trotzdem Anlass für eine intensive Fernsehdiskussion. In der folgenden Sendung von „Hart aber fair“, zu der unter anderem der frühere Verteidigungsminister Jung (CDU) und der Beschwerdeführer von 2006, der ehemalige Justizminister Baum, als Gäste geladen waren, wurde die Entscheidung des Publikums seziert. Die Zuschauer agierten nämlich aus Schöffen und bestimmten mit einem Anruf oder einen Online-Button das Urteil. Die meisten waren hin und her gerissen zwischen schuldig und nicht schuldig.
Kritiker der Sendung bescheinigten den Fernsehmachern, auf einen viel zu sympathischen Täter gesetzt zu haben, so als müssten Militärs immer dunkel und arrogant wie Jack Nicholson in „Eine Frage der Ehre“ daherkommen. Die Nachdenkseiten sehen gar einen manipulativen Charakter am Werk, der die Zuschauer auf falsche Fährten gelockt habe, ihnen erst gar nicht ein ausgewogenes Urteil ermöglicht habe. Das deutsche Strafrecht kennt im Gegensatz zur angelsächsischen Rechtsprechung viele Abstufungen. Und so wäre der Abschuss einer gekaperten Verkehrsmaschine als ein minderschwerer Fall von Totschlag eingestuft worden und nicht, wie im Film angeklagt als (Massen) Mord.
Doch anders als solche Kritik suggeriert, drehte sich das inszenierte Verfahren um die Frage, ob der Staat zum Schutz seiner Bürger ihr Leben gegeneinander abwiegen darf. Ist es legitim, einige Menschen zu opfern um ein größeres Unglück zu verhindern. In Hollywoodfilmen wird dieser Zwiespalt mit einem bedenkenlosen Ja durch den Helden beantwortet, aber wir sind bekanntlich nicht in L.A., sondern Teil des realen Lebens.
Als Zuschauer musste man den Angeklagten nicht zwingend als sympathisch wahrnehmen. Spätestens, als die Staatsanwältin das Frage-Antwort-Spiel in die Richtung trieb, nach welchen Kriterien denn der Soldat solche Entscheidungen treffen würde, welches Zahlenverhältnis so gravierend wäre, Unbeteiligte zu töten, wurden die Einschätzungen willkürlich. Auch die Behauptung, jeder Passagier willige in Kenntnis des Terrors in seine Tötung ein, hatte etwas Abstruses. Weder das Grundgesetz noch die Regeln der IATA sehen verminderte Grundrechte bei der Nutzung eines Flugzeugs vor.
Darf der Staat Unschuldige töten? Die Fernsehzuschauer in Deutschland wie auch der Schweiz und Österreich beantworteten diese Gewissensfrage mit einem höchst einseitigen Ergebnis. Nur 13% des deutschen Publikums sahen eine Schuld des Angeklagten gegeben, in den Nachbarländern waren die Verhältnisse nahezu deckungsgleich. In den Theaterspielen quer durch Deutschland sind die Resultate ähnlich, wenn auch nicht so klar einseitig. Immer votiert eine deutliche Mehrheit dafür, dass das Leben Unschuldiger disponibel sei und Nützlichkeitserwägungen unterworfen werden dürfe. Diese Geringschätzung und Relativierung des Rechts auf Leben ist für Christen wie Verfassungsbürger erschreckend. Sie ist aber nicht einmalig, schon im jahrzehntelangen Streit um das Recht auf Abtreibung neigte sich mit zunehmenden Jahren die Waage zur Relativierung des Lebensrechts. Aber das ist ein anderer Pfad.
Unsere Verfassung beginnt mit dem schnöden und so klaren Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Zur Würde gehört als aller erstes das unbestreitbare Recht auf Leben. Dies ist nicht verhandelbar und nicht abwägbar gegen andere. Deswegen darf der Staat auch nur dann töten, wenn jemand unmittelbar die Tötung eines anderen androht. Unmittelbar bedeutet, dass die Tat direkt nach der Androhung passieren kann. Bei der Verhinderung des Mordes hat die staatliche Gewalt alles zu unterlassen, was das Leben von anderen in Mitleidenschaft zieht.
Der Staat darf sich nie zum Richter über Leben und Tod aufspielen. Er darf nicht entscheiden, welche Beteiligte eines Unglücks sterben und welche eine Chance erhalten sich zu retten. Er hat für alle seine Bürger die gleichen Anstrengungen zu unternehmen. Wenn dies nicht möglich ist, liegt die Entscheidung über diese Fragen in der Hand der Täter oder des Schicksals. Das Argument, dadurch würde man sich gegenüber Terroristen wehrlos machen, ist Unsinn. Terroristen müssen vor allem wissen, dass der Staat sich nie vor die Wahl stellen lässt, welche Bürger ihm wichtiger sind.
Auch dazu gibt es eine prägnante Filmszene, Hollywood ist in vielem moralischer Vordenker. In „Batman – The Dark Knight“ von Christopher Nolan schafft der „Joker“ ein Dilemma: zwei Schiffe wurden mit einer vernichtenden Bombe präpariert. An Bord der einen Fähre befinden sich normale, unschuldige Bürger. Auf das andere Schiff hat sich eine Horde von Sträflingen geflüchtet. Den Passagieren wird jeweils ein Zündknopf zur Sprengung des anderen Bootes in die Hand gegeben. Der Joker droht, nach Ablauf einer Frist beide Fähren zu sprengen, man könne sich aber durch die Tötung der jeweils anderen retten. Nach heftigen Debatten entscheiden sich beide Parteien, sich dieser Entscheidung über Leben und Tod zu verweigern, am Ende werden alle durch Batman gerettet.
Was sagt das Fernsehurteil über unsere Gesellschaft aus? Der Altliberale Gerhard Baum brachte es auf den Punkt: was erwarten jetzt eigentlich diese 87%, die für „nicht schuldig“ gestimmt haben? Dass wir das Grundgesetz ändern? Abgesehen davon, dass dies nicht möglich ist, entlässt einen dieser Abend in dem Gefühl, von Verfassungsfeinden und Lebensverächtern umgeben zu sein. Die meisten Menschen würden die Entscheidung über ihr eigenes Leben Politikern anvertrauen, die sie verachten und denen sie schon bei der Bestimmung des Mindestlohnsatzes misstrauen. Der Staat hat mit dem Gewaltmonopol mein natürliches Recht auf bewaffnete Selbstverteidigung einkassiert, nun soll er sich noch anmaßen dürfen, ob mein Leben nach Opportunitätserwägungen geopfert werden darf. Da scheint einiges pervertiert zu sein.
Im heißen Herbst 1977 konstruierten Terroristen schon einmal ein tödliches Junktim für den Staat. Über Wochen wurde der Arbeitgeberpräsident Hans-Martin Schleyer als Geisel gefangen gehalten. Als sich die Regierung Schmidt wenig verhandlungsbereit zeigte, entführten verbündete palästinensische Attentäter die Lufthansamaschine „Landshut“ und drohten mit der Ermordung der Passagiere. Helmut Schmidt entschloss sich unter Einsatz der Eliteeinheit GSG 9 zur Befreiung der 82 Passagiere und 4 Crew-Mitglieder (Kapitän Jürgen Schumann war von den Geiselnehmern erschossen worden). Am folgenden Tag wurde Hans-Martin Schleyer ermordet aufgefunden. Bundeskanzler Helmut Schmidt hat jedoch nicht abgewogen. Er hat die Menschen gerettet, die zu retten waren.
Schmidt hatte für den Fall eines Fehlschlags sein Rücktrittsschreiben bereits vorgefasst.
Tja, unsere Verfassungsfeinde von CDU und SPD arbeiten jetzt seit über einem Jahrzehnt an der scheibchenweisen Demontage des Grundgesetzes.
Nicht irgendwelche „Terroristen“ sind das Problem, sondern die verfassungsfeindlichen Parteien CDU und SPD.
Als Vorwand für die Beseitigung der Verfassung lechzen unsere „Oberen“ jetzt nach einem „Terroranschlag“. So ein Reichstagsbrandereignis muß schon sein um den Deutschen die Aushebelung der Verfassung verkaufen zu können. (s. Kriegsrecht/Frankreich). Der weiter oben im Artikel erwähnte Fernsehabend war wohl ein Testballon für die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens. Deshalb hat man die Doofen dann wohl auch abstimmen lassen.
Und was macht Deutschland? Der deutsche Michel schläft bei dem ganzen unseriösen Treiben wieder mal tief und fest.
Vielleicht noch ein Wort zur Überschrift („Deutschland, ein Volk von Verfassungsfeinden“). Die Deutschen sind vor allem dumm, träge, denkfaul und charakterlos. Verfassungsfeinde können diese Trottel überhaupt nicht sein. Die meisten dieser Honks wissen nicht mal ansatzweise was in unserer Verfassung überhaupt drinsteht.
Die Regierung wird also bestimmt von „verfassungsfeindlichen Parteien“ und die Bevölkerung, bestehend aus „Trotteln“ und „Honks“, ist im Großen und Ganzen „dumm, träge, denkfaul und charakterlos“. Gute Güte, wer taugt nach diesem Ihren Weltbild in diesem Land denn überhaupt noch was? Thilo Sarrazin? Jürgen Elsässer? Marcus Pretzell?
Don’t feed the troll.
Ja, ja, immer diese bösen Fragezeichen.
Das Problem mit diesen abstrakten Verfassungsfragen ist, dass sie der Intuition zuwiderlaufen. Natürlich sind 10.000 Menschen mehr als 278. Das ist eine sehr, sehr simple Vergleichsrechnung. Das Verfassungsrecht ist aus diesem Grund zu Recht den Emotionen der politischen Arena (oder gar dem Entertaintmentsektor) entzogen.
Die Verführung liegt ja darin, das als zwei eindeutige Alternativen herauszustellen. Als ob ich einfach „nur“ die 278 gegen die 10.000 Menschen abwägen müsste. Dummerweise können wir das eigentlich nur aus der Retrospektive, oder eben mit den Prämissen eines Fernsehspiels. Flug 93 an 9/11 hat uns aber deutlich gezeigt, dass es andere Möglichkeiten gibt. Schwarz und Weiß sind nicht die einzigen Varianten, dazwischen liegt grau. Ich wäre, klares Verfassungsurteil hin oder her, auch unter eine harte Probe gestellt, müsste ich 278 gegen 10.000 (und die gleichen 278!) abwägen. Aber diese Entscheidung treffen Leute ja nicht, das behaupten nur Psychopathen a la Curtis LeMay. Wir wissen nicht, was passieren wird, wir nehmen es nur an. Diese Dimension verkompliziert die Geschichte unendlich.
Und noch mal zur Klarstellung: ich will hier nicht dem Abschuss das Wort reden, sondern nur die weiteren Dimensionen aufzeigen.
„Natürlich sind 10.000 Menschen mehr als 278. Das ist eine sehr, sehr simple Vergleichsrechnung.“
Das ist überhaupt nicht der entscheidende Punkt. Der Dreh- und Angelpunkt bei der ganzen Sache ist die Gefährlichkeit des Staates. Dieser Aspekt ist die Grundlage für die ganzen Grundrechte/Bürgerrechte als Abwehrrechte gegenüber einem willkürlich agierenden Staat. Der Staat ist bewiesenermaßen potentiell der größte und schlimmste Verbrecher. Und deshalb muß seine Macht beschnitten werden.
Entsprechend hat man die ganzen Grundrechte in Folge der (hoffentlich noch) bekannten deutschen Geschichte im 20.Jhd hier eingeführt.
Hat der Herr Sasse das alles schon wieder vergessen?
Kommt wie gesagt darauf an, welche Intuition man hat. Das christliche Menschenbild jedenfalls sagt uns, das Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden können. Wir haben uns weit von unseren Ursprüngen entfernt.
Die Verführung liegt ja darin, das als zwei eindeutige Alternativen herauszustellen.
Ich denke, die Fragestellung war schon gut herausgearbeitet. Tun wir doch nicht so, als wären wir immer schlauer als unsere Mitmenschen. Die Verfassung sagt ja auch nicht, die Würde ist ein bisschen antastbar. Die Zuschauer haben durchaus verstanden: darf ich Menschenleben gegeneinander abwiegen: ja oder nein? Die juristische Fragestellung ist dafür zweitrangig und wurde bewusst auch so gehalten.
Ich wäre, klares Verfassungsurteil hin oder her, auch unter eine harte Probe gestellt, müsste ich 278 gegen 10.000 (und die gleichen 278!) abwägen.
Das ist der Unterschied zwischen Dir und mir. Ich war und bin keinen Moment in dieser Versuchung. Ich finde, dieser Punkt war in „The Dark Knight“ hervorragend herausgearbeitet.
Der Punkt war da herausragend herausgearbeitet, aber auch dort war die Versuchung auf beiden Schiffen groß. Ich tue nicht so, als wäre ich immer schlauer als meine Mitmenschen. Wenn du mir diese Entscheidung auferlegst – ich kann dir nicht sagen, wie ich mich entscheiden würde. Ich weiß, was „richtig“ wäre, aber nicht, was richtig wäre. Ich bin nur heilfroh, dass ich diese Entscheidung nicht treffen muss.
Ich stimme Dir absolut zu.
„Die Verfassung sagt ja auch nicht, die Würde ist ein bisschen antastbar. Die Zuschauer haben durchaus verstanden: darf ich Menschenleben gegeneinander abwiegen: ja oder nein?“
Wenn ich den Tod unschuldiger Menschen billigend in Kauf nehme,
weil eine Intervention besser ist als Assad seine eigene Bevölkerung abschlachten zu lassen – wäge ich dann nicht auch das Leben unschuldiger Menschen (collateral damage) gegen das anderer unschuldiger Menschen ab?
Ein sehr guter Punkt, wo mir klar war, dass er kommen würde.
Es kommt eindeutig auf das Ziel des staatlichen Eingriffs an. Bei einer Entführung, wo der Täter mit der Erschießung der Geiseln droht, darf die Polizei auch mit dem Risiko, dass Unschuldige zu schaden kommen, den Geiselnehmer erschießen. Die Absicht ist der Täter, nicht die Unschuldigen. Bei dem verhandelten Fall war es umgekehrt: Der Angriff richtete sich gezielt gegen die Passagiere, der Flugzeugentführer war nur Kollateralschaden.
Ähnlich verhält es sich im Kriegsfall. Ein kriegerischer Einsatz darf sich nur gegen bewaffnete Truppen richten, nicht gegen Zivilisten. Die gezielte Bombardierung, wie sie Russland seit Monaten in Syrien exerziert, ist mit unserem Grundgesetz und der UN-Konvention unvereinbar.
Aber genau hier liegt doch in der Realität das Dilemma. Sie schreiben „Der Angriff richtete sich gezielt gegen die Passagiere, der Flugzeugentführer war nur Kollateralschaden.“ Aber war es nicht ein Angriff auf ein Flugzeug der einen Terroranschlag verhindern sollte und die 164 Passagiere der Kollateralschaden? Ist der Angriff auf Aleppo gegen die Zivilbevölkerung gerichtet oder gegen Rebellen die selbige als menschliche Schutzschilde missbrauchen? Wie ist das in der Frage Israel/Gaza/Hamas zu sehen? Gibt es ein Verhältnis zwischen Schuldigen/Unschuldigen die Ziel und Kollateralschaden ineinander verkehren? Wägt man dann nicht auch Menschenleben gegeneinander ab?
Ich finde den konkreten Fall kompliziert. Ich bin voll auf Ihrer Seite, dass es einen Freispruch auf gar keinen Fall geben kann und ich hätte vermutlich auch nicht diese Entscheidung getroffen. Die Schuld für die 10.000 Opfer bei einem erfolgreichen Attentat würde der Pilot aber wahrscheinlich dennoch bei sich suchen und nicht nur er. Denn das eigentlich fatale an den 87% ist nicht, dass diese Leute das Flugzeug abschießen würden (ich gehe davon aus, dass reale Bundeswehr-Kampfpiloten aufgrund ihrer Ausbildung eher in die 13% fallen, aber ich kann mich natürlich irren), sondern dass im Falle eines erfolgreichen Anschlags die Schuld bei der eigenen Regierung und der Bundeswehr gesucht werden würde (wie es ja auch nach 9/11, trotz der Geschichte mit dem 4. Flugzeug, lautstark geäußert wurde). Das ist tatsächlich problematisch und mir macht das auch Bauchschmerzen, allerdings habe ich die eben auch, wenn Effektivität und Erfolg von (dann natürlich konkreten) Drohnen- bzw regulären Luftschlägen der USA oder der unmittelbaren Luftschläge Frankreichs nach den Attentaten von Paris kritisiert werden und ich als Antwort darauf höre „sie müss[t]en halt irgendwas(!) tun“. Auch das Abwägen zwischen nützlichen und weniger nützlichen Flüchtlingen/Asylsuchenden finde ich problematisch, denn das Asylrecht ist ja ebenfalls eigentlich auf die Person und deren Leiden (Flucht vor ISIS, Assad, Elend, Terror und Krieg) gemünzt und gilt uneingeschränkt. Trotzdem würden glaube ich eine immer größer werdende Minderheit Deutschlands wie auch anderer europäischer Staaten und der USA die Hilfe in Frage stellen, fall die Menschen nicht eine höhere Ausbildung mitbringen, eine Unternehmensgründung anstreben oder genügend anzulegendes Kapital mitbringen…
Aber war es nicht ein Angriff auf ein Flugzeug der einen Terroranschlag verhindern sollte und die 164 Passagiere der Kollateralschaden?
Nein. Der Angeklagte hat klar ausgesagt (und damit sicher die Meinung der meisten transportiert), dass die Passagiere in dem Moment des Betretens des Flugzeugs zur Waffe wurden. Und die darf er abschießen. Der Soldat hat eben bestritten, dass die Zivilisten noch eine (uneingeschränkte) Würde hätten, die es unbedingt zu schützen gälte.
Ich wiederhole mich: es ging am Ende immer um die simple Frage, darf das Leben Unschuldiger / Unbeteiligter gegeneinander abgewogen werden? Jedes Ja ist eine Relativierung und aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht akzeptabel.
Ist der Angriff auf Aleppo gegen die Zivilbevölkerung gerichtet oder gegen Rebellen die selbige als menschliche Schutzschilde missbrauchen?
Da ich den Sachverhalt nicht in großer Breite an dieser Stelle diskutieren möchte – es handelt sich in dem einen Fall um einen klaren Verteidigungsakt und im anderen um einen militärischen Angriff – arbeiten wir mit Annahmen, die einfach so hingenommen werden, unabhängig, um wir sie zutreffend finden. Die Staatengemeinschaft also unterstellt Russland und Syrien gezielte Angriffe auf Zivilisten. In diesem Fall wären wir sicher einer Meinung, No Go. Aber was ist, wenn sich kämpfende Einheiten in Wohngebieten verschanzen? Das ist heute einer der schwierigsten Fragen des Völkerrechts.
Die herrschende Ansicht: Angriffe auf Wohngebiete sind nicht zulässig, wenn sie breitflächig erfolgen, den hier werden Opfer von Zivilisten billigend in Kauf genommen. Der gezielte Tötungsakt eines Militärs dagegen ist zulässig, so er bewaffnet ist und eine Bedrohung darstellt.
Mir ist klar, das ist sehr theoretisch und gegen diese Konvention wird häufig verstoßen, z.B. durch Israel. Aber es ist wie gesagt eine sehr schwierige Frage, wo ein Angriff noch zulässig ist und wo er zivile Opfer in Kauf nimmt.
Auch das Abwägen zwischen nützlichen und weniger nützlichen Flüchtlingen/Asylsuchenden finde ich problematisch (..).
Ebenfalls sehr schwierig, da die meisten Flüchtlinge eben gar keine Asylbewerber sind, sondern nur nach der UN-Menschenrechtskonvention einen geduldeten Aufenthaltsstatus zuerkannt bekommen. Nützlichkeitserwägungen haben nach den Regeln keinen Platz, werden aber von Parteien des rechten und linken Spektrums missbraucht.
> Der Angriff richtete sich gezielt gegen die Passagiere,
> der Flugzeugentführer war nur Kollateralschaden.
Aber nun überhaupt nicht!
Und das ändert sich auch nicht dadurch, daß im Film der Angeklagte Unsinn erzählt von wegen die Passagiere wären die Waffe.
Die drohende Gefahr im Stadion entsteht NICHT durch die Passagiere. Sondern durch das Flugzeug selber (insbesondere mit dem Treibstoff an Bord).
Wobei das Szenario ohnehin etwas schief ist, weil ein Flugzeugabsturz nicht ein komplettes Stadion mit allen Insassen vernichten kann.
Aber die Gefahr geht eindeutig vom Flugzeug aus, das Flugzeug muß abgeschossen werden, um die Gefahr zu bannen.
Das Attentat würde ja genauso durchführbar sein, wenn an Bord des Flugzeugs überhaupt nur der Attentäter wäre.
Die Passagiere sind tatsächlich nur „Kollateralschaden“ wie bei einem militärischen Einsatz. Sie sind nicht Ziel des Angriffs, sondern unvermeidliche Opfer, wenn das Flugzeug zerstört wird.
Die drohende Gefahr im Stadion entsteht nicht durch die Passagiere.
Darum geht es ja nicht in erster Linie.
Aber die Gefahr geht eindeutig vom Flugzeug aus, das Flugzeug muss abgeschossen werden, um die Gefahr zu bannen.
Wenn die Gefahr nicht von den Passagieren ausgeht, wie Sie sagen, dann geht sie auch nicht von dem Flugzeug aus, denn das Flugzeug tut nichts. Die Gefahr geht von den Terroristen an Bord aus. Die müssen ausgeschaltet werden, nur leider geht das nur um den Preis der Tötung von 164 Unschuldigen. Pech gehabt eben, mussten ja nicht mit Terroristen fliegen.
Ihr Argumentationsmuster ähnelt damit dem des Angeklagten, was Sie verworfen haben. Durch das Besteigen der Maschine wurden sie Teil der Waffe. Hätten sie nicht tun dürfen.
In der Tat. Der Pilot hat keine Tötungsabsicht, sondern nimmt den Tod der Passagiere lediglich billigend in Kauf. Was aber glaube ich für Vorsatz ausreichend ist.
Man könnte sogar weiter zuspitzen und annehmen, der Kampfpilot könnte den Terroristen durch einen Einzel-Schuss aus der Bordwaffe erschießen, ohne das Flugzeug irgendwie zu beeinträchtigen. Das wird dann zwar abstürzen und alle Passagiere sterben, weil keiner mehr an Bord ist der es fliegen kann (oder das Cockpit ist nicht erreichbar) aber der Kampfpilot hätte die Passagiere dann nicht selbst umgebracht.
@ Stefan Pietsch
Etwas OT, aber: Ein Organismus ohne zentrales Nervensystem ist sicher kein Bürger im Sinne des Grundgesetzes.
@ Stefan Sasse
Ich wäre, klares Verfassungsurteil hin oder her, auch unter eine harte Probe gestellt, müsste ich 278 gegen 10.000 (und die gleichen 278!) abwägen.
Es gibt in der Ethik bekanntlich eine halbe Bibliothek ähnlicher konstruierter Fälle, aber moralisch ist die Frage letztlich ganz leicht zu beurteilen: Entweder es sterben 278 Mensch durch Deine Tat, oder es sterben 10.000 durch die Tat eines anderen.
Man ist immer nur für die eigenen Taten verantwortlich. Also wirst Du die 278 Menschen nicht töten wollen.
Man kann ja über die moralische Abwägung diskutieren – einige hundert töten oder einige zehntausend.
Aber was da in der ARD inszeniert wurde hatte nur oberflächlich damit zu tun, und sehr viel mit der Diskreditierung des Rechtsstaats. Der per GG eben nur das staatliche Handeln beschränkt, das BVerfG-Urteil hatte mit dem Handeln des Piloten überhaupt nichts zu tun.
Der darf als Privatmann nämlich durchaus abwägen, und die deutsche Rechtsprechung würde dann wohl zum gleichen Urteil gelangen wie die Zuschauer.
https://zettelsraum.blogspot.de/2016/10/moral-und-der-mob.html
Sie haben die Essenz des ganzen Propagandastücks nicht verstanden. Es geht darum Verfassungsrecht propagandistisch aufzuweichen um dann staatliche Willkür wieder „legalisieren“ zu können.
Ein entscheidender Teil unserer Verfassung ermöglicht dem Bürger eben Abwehrmöglichkeiten gegen staatliche Willkür (bei Verletzung von Grundrechten etc.). Genau diese Positionen hat man in der Vergangenheit schon geschliffen und möchte diese weiter demontieren.
Das ganze Treiben ist also nicht beliebig und zufällig und „nur“ ein Fernsehabend. Dahinter steckt Methode. Den Propagandakampagnen folgt bekanntlich die entsprechende politische Praxis.
Der Soldat handelte aber nicht als Privatmann.
Artikel 1 formuliert ganz klar einen Imperativ, während Sie Verfassungs- und Strafrecht vermischen. Vordergründig wurde zwar ein Strafverfahren dargestellt, tatsächlich ging es aber um eine Verfassungsfrage.
R.A. bezieht sich wohl darauf, dass der Pilot ja den Befehl erhält, das Flugzeug NICHT abzuschießen und durch ignorieren des Befehls sozusagen als Privatmann handelt.
Zum einen wird man nicht einfach mal schnell zum Privatmann wenn man einen Befehl ignoriert oder Mittagspause hat. Zum Beispiel ist es Polizisten, die nach Feierabend noch in Uniform einen trinken gehen, verboten Bier zu trinken (selbst alkoholfreies). Solange sie die Uniform tragen (und solange der Pilot in seinem staatlichen Eurofighter sitzt) ist er ein Repräsentant des Staates und hat als solcher zu handeln.
Zum anderen übersieht diese Sichtweise, dass die Einsatzzentrale praktisch darauf hofft, dass der Pilot das Flugzeug abschießen wird. Die Beamten sitzen 28 Minuten nur vor ihren Bildschirmen und warten darauf, was passiert, anstatt geeignete Maßnahmen wie eine Evakuierung des Stadions anzuordnen.
Dies ist eindeutig eine der Stärken des Films, wenn er deutlich macht, wie eine Aufweichung des Grundsatzes zu der Gefahr führen kann, dass andere, weniger drastische Maßnahmen nicht verfügt werden, weil der Pilot das Flugzeug eh abschießt.
> R.A. bezieht sich wohl darauf, dass der Pilot ja den Befehl
> erhält, das Flugzeug NICHT abzuschießen und durch
> ignorieren des Befehls sozusagen als Privatmann handelt.
Auch. Aber in erster Linie ist es halt so, daß grundsätzliche Bürgerrechte nicht dadurch suspendiert werden, daß man irgendeinen Arbeitgeber hat.
Wenn z. B. im Büro ein Kollege/Kunde einen anderen Kollegen/Kunden tätlich angreift, dann darf ich eingreifen (muß es vielleicht sogar) – völlig unabhängig von meinen beruflichen Verpflichtungen oder konkreten Weistungen des Vorgesetzen.
> Solange sie die Uniform tragen (und solange der Pilot in seinem
> staatlichen Eurofighter sitzt) ist er ein Repräsentant des Staates
> und hat als solcher zu handeln.
Ja, aber das ist ein ganz anderes Verfahren. Egal wie das Strafverfahren ausgeht: Das dienstrechtliche wegen Befehlsverweigerung läuft parallel und hat ganz andere Rahmenbedingungen.
> Die Beamten sitzen 28 Minuten nur vor ihren Bildschirmen
> und warten darauf, was passiert, anstatt geeignete
> Maßnahmen wie eine Evakuierung des Stadions anzuordnen.
Das halte ich nicht nur für völlig realitätsfern (die Evakuierung würde IMMER angeordnet, selbst wenn es einen Schießbefehl aufs Flugzeug gäbe), sondern hat auch keinen echten Einfluß auf die Entscheidung des Piloten.
Solange er nicht sicher informiert ist, daß das Stadion leer ist, muß er von der Abwägung „164 vs. 70.000“ ausgehen und seine persönliche Entscheidung treffen.
> Dies ist eindeutig eine der Stärken des Films, wenn er
> deutlich macht, …
Dieses deutlich machen ist dann wohl nicht gelungen. Ich habe sehr viele Kommentare zu diesem Thema gelesen, aber das ist jetzt der erste, wo dieser Aspekt aufkommt.
> Artikel 1 formuliert ganz klar einen Imperativ, …
… der sich aber nur an den Staat richtet. Der einzelne Bürger ist nur indirekt (über die Gesetze) daran gebunden.
> … während Sie Verfassungs- und Strafrecht vermischen.
Genau diese Vermischung geschieht im Fernsehprozeß.
Falls meine Aufdröselung dieser Vermischung nicht verständlich genug sein sollte empfehle ich den verlinkten Artikel von Fischer. Der ist sehr deutlich.
> tatsächlich ging es aber um eine Verfassungsfrage.
Eben nicht. Weil es in Verfassung und Strafrecht hier gar keinen Widerspruch oder offene Punkte gibt. Die Fernseh-Inszenierung behauptet ein Problem, das (auf Staats-Ebene) gar nicht existiert.
Es bleibt das moralische Dilemma auf der persönlichen Ebene. Aber das haben die Zuschauer ja nachvollziehbar aufgelöst.
Die Vermischung ist aber nur ein Nebenaspekt, es ging eindeutig nicht darum, ein strafrechtliches Verfahren vor einem ordentlichen deutschen Gericht nachzubilden. Immerhin waren Fernsehkameras zugelassen. 🙂
Doch, dieses Problem existiert, was sowohl die Klage von 2006 als auch die Einlassungen des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Jung deutlich gemacht haben. Es geht um eine Würdigung verfassungsrechtlicher Werte, die nur unter strafrechtlichen Aspekten verhandelt werden. Das ist kein moralisches Dilemma, sondern eine Frage unserer Grundrechte. Und genau das haben die Zuschauer anders beantwortet, als das Grundgesetz zu lesen ist.
>“Der Altliberale Gerhard Baum brachte es auf den Punkt: was erwarten jetzt eigentlich diese 87%, die für „nicht schuldig“ gestimmt haben? Dass wir das Grundgesetz ändern?“
Wieso? Ich muss die Auslegung des BVerfG ja nicht teilen? Außerdem haben unsere hohen Politiker uns doch demonstriert, dass man Gesetze aus moralischen Gründen brechen darf (und kann ohne persönliche Folgen). Völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen Jugoslawien. Schröder gibt es selbst zu inzwischen. Und das Gesetz, das Merkel ignoriert hat, wegen der „unhaltbaren Zustände“ in den Flüchtlingslagern in Ungarn, das steht in der Verfassung, oder?
Gut, als Pilot habe ich keine diplomatische Imunität, da muss ich halt mein persönliches Risiko abwägen. Ansonsten ist die Verfassung eben aus humanitären Gründen (10000 Tote!) in dem Fall nicht anwendbar. Wer ist denn heute noch Rechts-Positivist?
Ich muss die Auslegung des BVerfG ja nicht teilen?
Äh, doch. Andernfalls sind Sie ein Verfassungsfeind. Karlsruhe ist die Hüterin über das Grundgesetz, den Entscheidungen muss sich die Politik in Parlament und Kabinett beugen.
Und das Gesetz, das Merkel ignoriert hat, wegen der „unhaltbaren Zustände“ in den Flüchtlingslagern in Ungarn, das steht in der Verfassung, oder?
Welches Gesetz hat Angela Merkel ignoriert?
Er muss sie nicht teilen. Das ist von der Meinungsfreiheit geschützt. Aber er muss sie befolgen.
Nein, Herr Pietsch. Blechmann wird nicht zum Verfassungsfeind wenn er die Meinung des Verfassungsgerichts nicht teilt. Das wäre ja wohl auch ziemlicher Schwachsinn. Blechmann kann weiterhin seine eigene Meinung haben. Genau die schützt unsere Verfassung ja explizit.
Erst wenn Blechmann gegen den Kern der Verfassung arbeiten würde und auf eine Beseitigung dieser Verfassung (oder deren Kernkomponenten) hinarbeiten würde (beispielsweise mit Gewalt), dann würde er damit zum Verfassungsfeind werden.
Solche Bestrebungen zeigen allerdings lediglich die etablierten Parteien CDU und SPD. Bei denen bleiben sie dann aber mucksmäuschenstill in diesem Zusammenhang.
Beim Blechmann, der nichts verbrochen hat, sind sie allerdings ganz nassforsch mit einer unzutreffenden Behauptung am Start.
So ist es. Die sog. Reichsbürger z.B. sind ganz explizit Verfassungsfeinde.
„Äh, doch. Andernfalls sind Sie ein Verfassungsfeind. “
Und? Es ist nicht strafbar ein „Verfassungsfeind“ zu sein, was immer das bedeuten soll.
„Welches Gesetz hat Angela Merkel ignoriert?“
ZITAT: https://karatetigerblog.wordpress.com/2016/01/26/verfassungswidrige-einwanderung-von-fluechtlingen-nach-deutschland-merkel-bricht-recht-und-gesetz/
((Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.
§ 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:
(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,))
Wenn ich das richtig verstehe, muss laut GG ein illegal einreisender Ausländer an der Grenze abgewiesen werden. Merkel hat jedoch ihre Beamten angewiesen genau das nicht zu tun. Also das GG zu ignorieren.
Da haben sie fast noch das harmloseste Beispiel herausgesucht.
Ich erinnere auch noch mal an das höchst kriminelle Luftsicherheitsgesetz, das dann quasi postwendend vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden ist.
Zur Wiederholung auch noch mal einer der eklatantesten Verfassungsbrüche in der Geschichte der Bundesrepublik: Die Wiedereinführung der Zwangsarbeit unter Schröder zur Förderung des Lohndumpings. Dieses kam auch unter Mitwirkung der CDU (die damals im Besitz der Bundesratsmehrheit war) zustande.
Dieses Gesetz verstößt gleich gegen mehrere Artikel unserer Verfassung. Zwischenzeitlich haben sogar die Penner vom Bundesverfassungsgericht bereits eine Vorahnung von der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes bekommen. Aber alles erst nachdem ein Sozialgericht in Karlsruhe angeklopft hatte. (s.dazu http://www.hintergrund.de/201606023970/soziales/reformen/neues-hartz-iv-gesetz-weniger-rechte-mehr-repression.html)
Oder weiteres Beispiel: Der Staat nötigt zwischenzeitlich Privatunternehmen zum Aufbau einer Zensurinfrastruktur. (Davon abgesehen gibt es auch viele Trottel die im vorauseilenden Gehorsam die Zensur von unliebsamen Kommentaren „freiwillig“ vornehmen. Erlaubt ist eben nur, was dem Führer gefällt.)
usw. usf.
Das ist richtig, aber die Frage war nach Merkel. Und das Luftsicherungsgesetz wurde nie angewendet. Außerdem halte ich das für einen Grenzfall. Ich habe hier das Beispiel des legalen Finalen Rettungsschuss gebracht, wo es erlaubt ist einen möglicherweise Unschuldigen zu erschießen, um einen anderen Unschuldigen zu retten. Selbst wenn gar nicht absolut sicher ist, dass dieser sonst sterben würde. Das GG erlaubt also sehr wohl, Leben gegeneinander abzuwägen. Ein Leben zu nehmen, um ein anderes zu schützen.
Luftsicherheitsgesetz: Merkel hatte die politische Verantwortung für dieses Gesetz. Das Gesetz war offensichtlich verfassungsfeindlich. Damit ist diese Person auch ein Verfassungsfeind.
Und es ist ja nicht das erste Mal, das unsere Oberblondine auf die Gesetze pfeift. Sie hatten weiter oben ein Beispiel genannt. Ich hatte auch noch mal ein paar zusätzliche aufgeführt.
Und mir fällt gleich wieder ein eklatanter Rechtsbruch ein, den Murksel zu verantworten hat: Die sogenannte Energiewende.
>>>Zur Würde gehört als aller erstes das unbestreitbare Recht auf Leben. Dies ist nicht verhandelbar und nicht abwägbar gegen andere. […] Der Staat darf sich nie zum Richter über Leben und Tod aufspielen. Er darf nicht entscheiden, welche Beteiligte eines Unglücks sterben und welche eine Chance erhalten sich zu retten.<<<
Hier muss ich leicht widersprechen. Zuallerst bedeutet "Würde des Menschen", dass der Staat niemals, unter keinen Umständen, Menschen nur zum reinen Objekt seines Handelns machen darf. Im Film wurde dies durch die Aussage des Piloten "Die Menschen im Flugzeug waren in diesem Moment zu einer Waffe geworden" (oder so ähnlich) deutlich. Damit spricht er ihnen die Würde, das Menschsein ab und das ist dem Staat absolut verboten. Und damit wird den Menschen im Flugzeug ihre eigene Entscheidungsbefugnis abgesprochen, die sie ja sehr wohl hatten. Im Film wird bspw. auch andiskutiert, dass die Passagiere dabei waren sich zu wehren und versuchten ins Cockpit zu gelangen.
Das Recht auf Leben kommt erst danach, so hart es sich anhört. Es hat natürlich einen außerordentlich hohen Stellenwert, weit über den anderen Grundrechten, aber es steht nicht uneingeschränkt. Beispielsweise ist der sog. finale Rettungsschuss mit der Verfassung vereinbar. Daher ist bspw. die Aussage, der Staat sei dann wehrlos gegen Terroristen, falsch. Er darf sich wehren, er darf sie auch töten, selbst im eigenen Staatsgebiet. Er darf nur nicht wahllos irgendwelche Mittel anwenden. Angenommen ein Terrorist droht damit in München eine schmutzige Bombe fernzuzünden und kurz vor Ablauf des Ultimatums findet man heraus, dass der Terrorist in einer Kleinstadt mit 10.000 Einwohnern sitzt. Dann ist es ihm nicht verboten die Stadt abzuriegeln und alles zu durchsuchen und den Terroristen zu töten. Aber es ist ihm verboten, die Kleinstadt in Grund und Boden zu bomben um den Terroristen an der Zündung zu hindern.
Ich sehe keinen Widerspruch. Ich bin voll bei Ihnen.
„Das Recht auf Leben kommt erst danach, so hart es sich anhört.“
Das ist nicht richtig. So darf z.B. das soziokulturelle Existenzminimum, welches laut BVerfG durch die Menschenwürde abgedeckt ist, eingeschränkt werden. Das Existenzminimum (Wohnung, Essen, Kleidung) darf unter keinen Umständen eingeschränkt werden. Das Recht auf Leben steht über dem Recht auf Menschenwürde.
Ich hab den Film selbst nicht gesehen, nur einige Berichte darüber. Mir ist das eigentlich zu schwarz-weiß dargestellt, das Recht hat da ja sehr viel Spielraum. Es könnte zb einen Schuldspruch geben, der dann aber mit einer geringen Strafe versehen wird.
Es gibt da meiner Meinung nach einen Graubereich, weil das Grundgesetz eben nicht alle Eventualitäten abdecken kann und es dann darauf ankommt, wie sich die handelnden Personen verhalten. Der gegenteilige Befehl wäre auch denkbar. Die Kanzlerin oder Verteidigungsministerin entscheidet sich für den Abschuss, um die Leute im Stadion zu retten und der Pilot weigert sich aus verfassungsrechtlichen Gründen.
Das ist wie mit Folter. Als der Polizist damit drohte, um das Leben eines Kindes zu retten, war das auch verständlich. Trotzdem musste meiner Meinung nach ein Schuldspruch erfolgen (auch gerne mit niedriger Strafe), damit das Grundgesetz unantastbar ist. Und so hätte ich auch bei dem Piloten entschieden.
In Einzelfällen sind solche Entscheidungen sicher immer verständlich, aber die Personen müssen dann die Konsequenzen tragen. Das ist sicher ungerecht, aber es darf eben keine Präzedenzfälle geben, die so etwas legitimieren.
Es ging aber nicht um die Beurteilung von Graubereichen. Du führst den Fall des Kindesentführers Gäfgen an. Hier wurde der Polizist rechtskräftig wegen der Androhung von Folter verurteilt.
Auch in einem Strafverfahren geht es zuerst um die Frage: ja oder nein, schuldig oder nicht schuldig. Hat jemand gegen geltendes Recht oder sogar Grundrechte verstoßen, ja oder nein? Da Frage der Schwere der Schuld, die in die Strafzumessung einfließt, ist sekundär.
Die Zuschauer haben die verhandelte Frage – und im die ging es ganz zentral und in der Befragung des Angeklagten – ob Menschenleben abgewogen werden dürfen, mit einem klaren Ja beantwortet. So wurde das übrigens auch bei mir familienintern gesehen, wo ich nur relatives Gehör fand. 😉
Ja richtig, deswegen war ich von dieser Aktion auch nicht wirklich überzeugt. Es ist recht verwegen, die Zuschauer nur zwischen Mord und Freispruch entscheiden zu lassen. Eine Verurteilung wegen Totschlag mit einer relativ geringen Strafe wäre im echten Leben ja durchaus möglich.
Und so verständlich so eine Entscheidung im Einzelfall eben sein mag, bin ich der Meinung, dass es eben keinen Freispruch geben darf, um keine Präzedenzfälle zu kreieren.
Ich denke, kaum jemand weiß, wie er in so einer Situation reagieren würde und vermutlich ist jeder froh, wenn er nie solche Entscheidungen treffen muss. Für mich ist aber hauptsächlich wichtig, dass das Grundgesetz unangetastet bleibt und es eben keinen Freispruch geben würde.
> Der Altliberale Gerhard Baum brachte es auf den Punkt: was erwarten
> jetzt eigentlich diese 87%, die für „nicht schuldig“ gestimmt haben?
> Dass wir das Grundgesetz ändern?
Das war eine ganz schwache Reaktion von Baum. Da zeigt sich, daß man zwar mit 84 noch fit genug sein kann, um eine Argumentation ordentlich vorzutragen – aber er ist einfach nicht mehr in der Lage eine komplexere Struktur live im Fernsehen auf die Reihe zu kriegen.
Denn die Erwartung der Abstimmenden ist doch ganz klar zu erkennen: Sie wollen, daß der Pilot nicht bestraft wird.
Was ja auch nach GG und Gesetz möglich ist, irgendeine GG-Änderung ist weder nötig noch wird sie vom Publikum gefordert.
Denn die Erwartung der Abstimmenden ist doch ganz klar zu erkennen: Sie wollen, dass der Pilot nicht bestraft wird.
Und warum nicht? Weil die überwältigende Mehrheit der Zuschauer es für richtig und angemessen hielt, Leben gegeneinander abwiegen zu dürfen.
Ich freue mich, dass ich ihnen hier einmal voll und ganz zustimmen kann. Ihre Artikel und ihre Komentare dazu sind sehr gut thematisiert.
Beste Grüße
popper
Freut mich. Danke!
> Und warum nicht? Weil die überwältigende Mehrheit der
> Zuschauer es für richtig und angemessen hielt, Leben
> gegeneinander abwiegen zu dürfen.
Richtig.
Und der Knackpunkt ist: Die Zuschauer dürfen das.
Die entsprechende GG-Vorschrift bindet staatliches Handeln, aber nicht die Bürger.
Was sie hier kundtun ist doch wirklich unpolitisch. Der Zuschauer wurde doch gezielt in die Irre geführt. Die ganze Rahmenhandlung dieser Kolportage ist doch reinrassiger Schwachsinn. Wie genau sollte denn ein Flugzeug 70.000 Leute erledigen? Woher sollte man in so einer Situation zuverlässig wissen wohin ein entführtes Flugzeug gesteuert wird? Ein Entführer wird ja wohl kaum sagen: „Wir steuern direkt ins Fußballstadion“.
Zu den kolportierten 70.000 Opfern: Bereits 1000 Hit-Counts wären wohl mit einem Flieger kaum erreichbar.
Nur ein Schwachkopf hält das ganze für ein ernstzunehmendes Szenario auf dessen Basis man diskutieren sollte.
Ziel des ganzen Propagandatreibens ist es doch die Toleranz für zukünftige Verfassungsbrüche zu schaffen. Der Verfassungsbruch durch den Staat ist doch von den etablierten Parteien gewollt. Dieser Fernsehabend diente der Vorbereitung einer Verschärfung solcher Politik durch eine falsche Darstellung des Sachverhalts. Dabei hat man die üblichen Methoden der Propaganda verwendet: Falschdarstellung, Personalisierung, Dramatisierung und Emotionalisierung.
Ich darf auch sagen, alle Vermögenden sollen enteignet werden. Sagen darf ich so etwas, doch was sagt das über unser Verständnis zu den Grundprinzipien unseres Zusammenlebens aus?
Zuschauer, die meinen, man dürfe Leben gegeneinander abwiegen, stehen in Konflikt mit dem Grundgedanken unserer Verfassung.
Die entsprechende GG-Vorschrift bindet staatliches Handeln, aber nicht die Bürger
Das, was Sie hier behaupten, ist unter rechtsdogmatischen Gesichtspunkten ziemlich schief. Dass die Grundrechte zunächst Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind, besagt doch nicht, dass sie den einzelnen Bürger nicht daran binden. Rechtsgültige Gesetze ergehen auf der Grundlage unseres GG. Wenn Sie als Bürger dagegen verstoßen machen Sie sich strafbar.
Zu der Frage der Schuld im vorliegenden Film „Terror“ sagt das BVerfG-Urtei nichts. Es erklärt den Abschuss aber für rechts- bzw. grundgesetzwidrig. Und das bindet jeden Bürger gleichermaßen – auch den Piloten. Die gesetzliche Abwägung des Staates oder die persönliche Abwägung eines Bürgers Leben gegen Leben in der in Rede stehenden Situation ist verfassungswidrig. Mit schuldig oder nicht schuldig hat das zunächst überhaupt nichts zu tun. Und genau das ist die Irreführung des Films. Er suggeriert eine moraliche Zwangslage, die gar nicht zur Debatte stand. Insoweit wurden die Zuschauer in die Irre geführt oder grob ausgedrückt: verarscht.
Der Film vermischt juristische und moralische Kategorien. Moralisch gesehen, würde nicht schießen heißen, die 70.000 sterben lassen. Man kann sie retten, lässt sie aber sterben. Moralisch gesehen lässt sich das nicht so einfach wegwischen wie juristisch gesehen. Da brauche ich nur auf den Befehl und/oder das Urteil verweisen und bin aus dem Schneider.
Das BVerfG ist aber keine moralische, sondern eine juristische Instanz. Ein Urteil des BVerfG zu befolgen kann durchaus unmoralisch sein. Die Verfassung ist nicht die Bibel. Der Pilot stellt letztlich seine moralische Bewertung über das Gesetz.
Wobei ich das Urteil des BVerfG auch nicht ganz nachvollziehen kann. Ein Finaler Rettungsschuss ist zulässig. Der dabei Erschossene könnte durchaus unschuldig sein, vielleicht ist er unzurechnungsfähig. Das Urteil spricht von „Tatunbeteiligten“. Eine heikle Unterscheidung. Warum stehen Unbeteiligte unter dem Schutz des GG, Unschuldige aber nicht?
Beim Finalen Rettungsschuss geht um unmittelbare Gefahrenabwehr. Darum geht es beim Abschuss der Linienmaschine eben nicht.
Mir scheint die Gefahr bei der Linienmaschine ziemlich unmittelbar. Aber gehen wir mal davon aus, warum greift die Menschenwürde im Falle unmittelbarer Gefahrenabwehr nicht?
Unmittelbar meint nach dem Gesetz sofort, unabwendbar. Eine Luftverkehrsmaschine, die ein Stadion nur ansteuert, kann theoretisch noch direkt bei Erreichen der Schüssel nach oben gezogen werden.
Sie meinen die Menschenwürde des Täters? Er bedroht das Leben eines anderen unmittelbar. Hier hat der Staat einen Schutzauftrag.
Ich stimme Deinen Erwägungen zu. Der Staat soll nicht über den Wert eines Lebens richten (zumal die tatsächlichen Gegebenheiten selten so klar bekannt sind, dass die Betroffenen in der Schnelle abgesicherte Entscheidungen treffen können). Dr. Prantl hat zudem einen wichtigen Punkt herausgearbeitet: das Recht ist nicht so plump, wie die Frage es suggeriert. Es kann sehr wohl staatliches Handeln nicht zulässig sein, deswegen aber keine oder eine milde Strafe verhänt werden. Die dichotmische Zuspitzung war rein auf Fernsehtheatralik gerichtet.
@In Dubio
Die Zuschauer haben die verhandelte Frage – und im die ging es ganz zentral und in der Befragung des Angeklagten – ob Menschenleben abgewogen werden dürfen, mit einem klaren Ja beantwortet.
Ich stimme Ihnen in diesem Fall 100% zu, Ihre Einstellung und Argumentation teile ich.
Ich befürchte, die meisten Zuschauer waren sich nicht darüber im Klaren, welche Büchse der Pandora da geöffnet wurde. Wenn erst mal die Frage geklärt ist, ob abgewogen werden darf, dann kann es ja anschliessend ja nur noch um die Verhältnismässigkeit gehen. Das ist wie bei dem Witz:
„Würden Sie für 1 Million mit mir schlafen?“ „Ja“ „Und für 500?“ „Für was halten Sie mich?“ „Das haben wir gerade geklärt, jetzt geht es nur noch um den Preis“
Bei welchem Verhältnis ist Schluss, bei 1:500 oder bei 1:50? Oder kommt dann die Nützlichkeitserwägung, ungefähr so: 1 Ackermann gegen 10 Obdachlose geht, aber 1 Ackermann gegen 2 Mütter mit je 4 Kindern, da wird es schon schwer, oder?
Es gab da auch mal einen Film dazu, dort wurden medizinische Experimente mit Obdachlosen gemacht, gegen deren Willen. Aber die Mediziner haben lauter „gute“ Gründe angeführt: es würde das Leben von so vielen Menschen verbessern, wenn es ein Mittel gegen Lähmungen geben würde (was ja fraglos stimmt), keiner würde die Obdachlosen vermissen (steht wohl ausser Frage, jedenfalls niemand, der für diese Mediziner wichtig genug war) und der Nutzen würde den Schaden doch wieder gut machen. Wie bei jeder Abwägung wende ich hier ein, eine Abwägung darf ja nur vorgenommen werden, wenn die Auswirkungen beide Seiten gleich betreffen, aber nicht, wenn der Schaden nur die eine Seite trifft und der Vorteil nur die andere Seite betrifft.
Tragisch, das diese Tragweite so einer Entscheidung von keiner Seite thematisiert wurde.
Gruss Rauschi
@Rauschi:
…Wie bei jeder Abwägung wende ich hier ein, eine Abwägung darf ja nur vorgenommen werden, wenn die Auswirkungen beide Seiten gleich betreffen, aber nicht, wenn der Schaden nur die eine Seite trifft und der Vorteil nur die andere Seite betrifft.
Glauben Sie wirklich, dass Sie in der Sache weiterkommen, wenn Sie lediglich das „Glatteis“ wechseln. Der Mensch darf nach unserer Rechtsordnung niemals Mittel zum Zweck sein. Der Nutzen spielt hier in Bezug auf Art. 1 GG überhaupt keine Rolle. Außerdem ist ‚Nutzen‘ ein unbestimmter Rechtsbegriff, wo jeder seine persönlichen Präferenzen hat. Das ist auch das Problem beim Einsatz amerikanischer Kampfthronen. Wo der Tod unbeteiligter Dritter in Kauf genommen wird, weil der gleichzeitige Tod des „Terroristen“ angeblich einem höheren Nutzen dient.
Eine Abwägung Leben gegen Leben aufgrund des absoluten Schutzes der Menschenwürde jedes Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG) kommt nicht in Betracht. Der in dem Film und auch von Herrn Jung bei Plasberg in Spiel gebrachte übergesetzliche Notstand ist im juristischen Sinne keine Rechtsgrundlage für den Abschuss von entführten Passagierflugzeugen. Darüber hinaus darf nach § 11 Abs. 2 SG ein Soldat einen Befehl nicht ausführen, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Und das war in dem Film der Fall.
Der Tenor des Urteils des BVerfG lautet unter Ziffer 3:
„Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.“
Das Gericht sagt an anderer Stelle ausdrücklich: „Auch die Einschätzung, diejenigen, die sich als Unbeteiligte an Bord eines Luftfahrzeugs aufhalten, das im Sinne des § 14 Abs. 3 LuftSiG gegen das Leben anderer Menschen eingesetzt werden soll, seien ohnehin dem Tode geweiht, vermag der mit einer Einsatzmaßnahme nach dieser Vorschrift im Regelfall verbundenen Tötung unschuldiger Menschen in einer für sie ausweglosen Lage nicht den Charakter eines Verstoßes gegen den Würdeanspruch dieser Menschen zu nehmen.“
Aus alledem verbietet sich jede Relativierung und Abwägung. Wer dagegen handelt macht sich jenseits aller moralischen Erwägungen ohne wenn und aber strafbar.
@ Popper
wir sind doch da gar nicht auseinander, das habe ich doch geschrieben.
Auf keinen Fall darf ab gewägt werden, wenn es um Menschenleben geht, aber mein Einwand ist eher genereller Natur. Ich habe das Beispiel mit dem Fluglärm ja schon mal gebracht, es verbietet einfach eine Abwägung, im Fall von Menschenleben grundsätzlich und sonst in den meisten Fällen. Ich als Person kann für mich abwägen, welchen Weg ich nehmen will, weil mich alle Konsequenzen treffen. Bei den meisten anderen Dingen wird es schon schwierig.
Aber tun wir doch bitte nicht so, als würde die Regierung nie gegen die Menschenwürde handeln, denn das ist ja Augenwischerei.
In einem anderen Blog hat jemand geschrieben:
Natürlich ist die Würde des Menschen antastbar. Jeder Soldat, der dem Prinzip von Befehl und Gehorsam unterworfen wird, muss einen Teil seiner Würde aufgeben. Jeder Gefangene, auch der noch nicht verurteilte Untersuchungshäftling, verliert konkret einen Teil seiner Würde. Der Hartz-IV-Empfänger, der schutzlos dem Fall-Manager ausgeliefert ist, wird seiner Würde beraubt, so wie auch jeder, der eine nicht der political correctness entsprechende Meinung äußert vom „Menschen mit Würde“ sehr schnell zum „würdelosen Pack“ degradiert wird, ohne dass darüber ähnliche Debatten geführt würden.
Würden Sie dem nicht zustimmen?
Auch die Waffenlieferungen an Länder wie Saudi-Arabien spricht nicht dafür, das die Regierenden es mit der Würde so genau nehmen. Oder Rammstein, die Schaltzentrale für Drohnen, da könnte sogar ohne Probleme das Nutzungsrecht entzogen werden, aber was passiert? Nichts, nur leere Worte und heisse Luft.
Gruss Rauschi
@Rauschi
Gegen was richtet sich denn ihr Einwand. Ihre Hinweise treffen doch den Sachgegenstand nicht. Oder leiten Sie aus Fehlentwicklungen und dem Fehlverhalten von Menschen und/oder Institutionen ab, die verfassungsrechtliche Unantastbarkeit der Menschenwürde sei suspendiert? Da bleibt kein Platz für ihr ja, aber!!
@Popper
Ich habe zumindest den Eindruck, dass die Bevölkerung die Richtung der Verfassung nicht mehr mitträgt. Wie sonst ist es zu erklären, das 87% klar gegen dessen Auffassung votiert hat?
Da ist die Regierung auch kein gutes Vorbild, siehe die jüngsten Entscheidungen des BVerlG. Ich heisse diese Entwicklung doch nicht gut, ich registriere sie aber, Sie nicht?
Gruss Rauschi
Hier möchte ich intervenieren. Wenn Sie kritisieren, dass die Verfassungsrichter gelegentliche einfache Gesetze kassieren, liegen Sie falsch. Und Sie kritisieren das Falsche.
Klagen der Bürger haben Erfolg, wenn mehrere Grundrechte berührt sind, die in Konflikt zueinander stehen. Beispiel Erbschaftsteuer: das Recht auf Eigentum (Artikel 14) schließt eine konfiskatorische Steuergesetzgebung aus. Unter diesem Aspekt ist es für den Steuergesetzgeber auch legitim, einzelne Sachverhalte bei der Besteuerung der Vermögenswerte unterschiedlich zu behandeln.
Dieses Grundrecht steht in Konflikt mit Artikel 3, das jedem Menschen Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. In einem einfachen Gesetz Steuertatbestände unterschiedlich zu behandeln, führt zu einem Spannungsverhältnis. Es ist das Vorrecht der Legislative, dem Gesetzgeber hier Vorschriften bei der Auslegung zu machen.
Das ist aber kein Beleg, dass die Verfassung gebrochen wurde. Die Rechtsgüter wurden nach Ansicht der Richter nicht angemessen gegeneinander abgewogen. Das ist anders als im verhandelten Fall: hier gibt es ein Rechtsgut, die Würde des Menschen (Artikel 1) und wir diskutieren, ob die Würde des einen gegen die Würde des anderen abgewogen werden darf. Wir diskutieren nicht, ob die Würde hinter das Recht auf Eigentum oder Familie zurücktreten muss.
So, nun dazu, dass Sie das Falsche diskutieren: Seit Jahr und Tag übt sich der Finanzminister im Gesetzesbruch, ohne dass die Linke je interessiert hätte. Betroffen sind seit Jahrzehnten ausschließlich Einkommensteuerzahler und des Gesetzesbruchs haben sich so unterschiedliche Politiker wie Theo Waigel und Oskar Lafontaine schuldig gemacht. Was ich meine?
Es ist langgeübte Praxis, dass das Bundesfinanzministerium nicht genehme Urteile des BFH mit einem sogenannten „Nichtanwendungserlass“ kassiert. Die Begründung: Der „Einzelfall“ sei nicht allgemein anwendbar. Nun sprechen aber die höchsten Gerichte keine Einzelfallurteile. Der Clou: der Bundesfinanzminister zwingt damit Jahr für Jahr seine Steuerbürger immer wieder gegen die Auslegung von Rechtsnormen zu klagen, die bereits längst entschieden sind. Typischerweise geht das viele Jahre und einige Urteile, bis es irgendwann mal zu bunt wird. Dann erst wird ein Gesetz auf den Weg durch Kabinett und Bundestag geschickt, dass die Rechte des Steuerzahlers weiter einschränkt. Googlen Sie dazu vielleicht mal die Geschichte des Haushaltsfreibetrags für Alleinerziehende und die Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten nach §33 EStG.
Hier möchte ich intervenieren. Wenn Sie kritisieren, dass die Verfassungsrichter gelegentliche einfache Gesetze kassieren, liegen Sie falsch. Und Sie kritisieren das Falsche.
Ich meine doch nicht „einfache“ Gesetze, sondern so gravierende Dinge, wie jetzt die vorläufige ANwendung von CETA oder die 5% Hürde für die Europawahl, die direkt das Wesen der Demokratie treffen.
Was soll ich von einer Regierung halten, die sich nicht an die Verfassung hält und das aber von Ihren Bürgern erwartet?
Ich kann mich noch daran erinnern, wie erbost mein Vater wegen einer Entscheidung zum Kinderfreibetrag war. Er hatte jahrelang immer Einspruch gegen den Steuerbescheid erhoben, weil der Betrag zu niedrig war. Dann wurde entschieden (ich weiss allerdings nicht mehr, ob es das Verfassungsgericht war) das der Betrag tatsächlich zu niedrig ist, aber weil er keine Klage eingereicht hatte, wurde es für ihn nicht rückwirkend geändert, so etwas in der Art. Er war sehr sauer, hat aber die gleiche Partei wieder gewählt, also hat dieses Verhalten offensichtlich keine Auswirkungen auf die Parteien, warum sollten die sich dann darum scheren?
Wenn niemand das Unrecht mehr Unrecht nennt, wird es dann zu Recht?
Gruss Rauschi
Wo haben die Verfassungsrichter bisher die Regierung bei CETA kritisiert? Überhaupt nicht, schließlich hat das Hauptverfahren gar nicht stattgefunden. Und mit Verlaub, die Debatte der 5%-Hürde ist erstens unter Verfassungsexperten umstritten und die Grundgesetzkommentatoren sehen in der Mehrheit eine bestimmte Beschränkung als mit der Verfassung konform an. Zweitens geht es in der Sache nur zum Teil um ein Grundrecht. Nebenbei ist das Wahlrecht ein Gesetz, das auf Initiative des Bundestages erlassen und geändert wird.
Der Entscheid zum Kinderfreibetrag war noch früher als der zum Haushaltsfreibetrag, Anfang / Mitte der 1990er Jahre würde ich tippen. Ich weiß allerdings nicht mehr, ob dem entsprechende BFH-Urteile vorausgingen. Der BFH kann nur bedingt die verfassungsrechtliche Angemessenheit von Freibeträgen prüfen.
@In Dubio
Wo haben die Verfassungsrichter bisher die Regierung bei CETA kritisiert?
Es ging um die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA, das haben SIe doch sicher mitnekommen. Das Gericht hat „ja, aber“ gesagt, weil des die Ausgestaltung momentan nicht als ausreichend definiert. Erst nach Erfüllung der Auflagen darf Gabriel im Ministerrat zustimmen. Dafür war unter anderem wichtig, das Deutschland allein den Vertrag kündigen kann, das ist bei völkerrechtlichen Verträgen sonst nur mit Zustimmung der anderen 28 Länder der EU möglich.
Wir können auch gerne das Urteil zum Lissabon Vertrag diskutieren, da haben die Abgeordneten einem Gesetz zugestimmt, das Hoheitsrechte an die EU abgibt, die es nicht abgeben darf.
Ich rede nicht von dauerendem Verfassungbruch, aber das kann doch kein Kriterium sein, es nicht zu registrieren, das es häufiger zu Urteilen kommt, die verabschiedete Gesetze wieder einkassieren. Vielleicht kommt es mir auch nur so vor, aber so nehme ich es wahr.
Einen Steuerhinterzieher nenne ich auch so, obwohl der das nur einmal macht und nicht permanent.
Ich dachte eigentlich bislang, das die Mehrheit der Bevölkerung hinter der Verfassung steht und diese gut findet und die Inhalte teilt. Nach der Abstimmung muss ich diesen Glauben aber stark in Frage stellen. Oder wurde der Grund für die Ablehnug des Abschusses nicht gut genug erklärt?
Gruss Rauschi
Hier kommt Ihnen wieder Ihr Nichtwissen in juristischen Dingen in die Quere. In einem Eilverfahren entscheidet ein Gericht nicht in der Sache, sondern wie bis zu einem abschließenden Urteil so zu verfahren ist, dass in der Zwischenzeit keine nachteiligen Fakten geschaffen werden. Es ist keine Bewertung in der Hauptsache. Mit anderen Worten: Karlsruhe hat zu CETA gar nichts gesagt, sondern nur die Möglichkeit offen gehalten, bis zur Entscheidung in der Hauptsache – also so in 1-2 Jahren – noch ein Urteil vollziehen zu können. Das wäre nicht gegeben gewesen, wenn Deutschland durch einen völkerrechtlichen Vertrag unumkehrbar gebunden gewesen wäre.
Karlsruhe hat immer mal Gesetze zum Teil verworfen. Andernfalls wäre das Gericht ja völlig wertlos. Fast immer urteilt es, ob der Gesetzgeber ordentlich gegeneinander abgewogen hat. Am Ende sind es immer nur 8 Richter, die eine Entscheidung von 600 demokratisch gewählten Abgeordneten überprüfen. Vergessen Sie das nicht!
Einen Steuerhinterzieher nenne ich auch so, obwohl der das nur einmal macht und nicht permanent.
Na toll, die linke Szene hat ja schon damit ein Problem, einen Terroristen und Mörder selbst nach der Verbüßung seiner / ihrer Strafe weiterhin so zu nennen. 🙂 So wird das nix mit dem Vergessen und Vergeben.
Na toll, die linke Szene hat ja schon damit ein Problem, einen Terroristen und Mörder selbst nach der Verbüßung seiner / ihrer Strafe weiterhin so zu nennen. 🙂 So wird das nix mit dem Vergessen und Vergeben.
Sie nennen ja eine Frau, die Sie in einer Situation erlebt haben Rabenmutter, das scheint also nicht nur bei den Linken so zu sein, newa 😉
Ich möchte noch mal kurz auf die Deutsche Geschichte eingehen, da hier im Blog anscheinend das Verständnis für die historischen Zusammenhänge etwas in Vergessenheit geraten ist.
Es waren die Erfahrungen während des Dritten Reichs die für die Stärkung der Grundrechte in unserer Verfassung gesorgt haben. Zwar hatte man die ganzen Sachen schon vorher kodifiziert. Leider hatte man aber halbwegs wirksame Klagemöglichkeiten nicht bedacht.
Der gewaltmonopolistische Staat wurde nach den beiden großen Kriegen von vielen als gefährliches Konstrukt erkannt. Warum? Monopole führen zu Machtmißbrauch. Und das nicht nur im Wirtschaftsleben.
Deshalb mussten weitere Begrenzungen dieser staatlichen Macht her. Die reine Gewaltenteilung hatte sich als zu unzuverlässig erwiesen.
Unsere Verfassung schützt daher explizit jeden Einzelnen gegen staatliche Willkür und gegen staatlichen Machtmißbrauch auf der Basis westlicher humanistischer Standards. (Diese Standards erleben jetzt seit einiger Zeit – ausgehend von den USA – eine Erosion. Aber das ist ein anderes Thema.)
Der Bürger erhält eine Klagemöglichkeit vor dem Verfassungsgericht wenn er eine unzulässige Einschränkung seiner Grundrechte sieht. Der Staat muß sich dem Urteil des Gerichts beugen. (Übrigens: Auch letzteres wird zwischenzeitlich nicht mehr wirklich respektiert von unseren CDU- und SPD-Granden)
Deshalb wird von den Verfassungsrichtern für gewöhnlich auch der Artikel 1 (insbesonders das Thema „Menschenwürde“) sehr hoch bewertet, da nur dieser Ansatz den Bürger halbwegs effizient schützen kann. Ansonsten beginnen die bekannten Relativierungen. Pietsch hat diese „Abwägungen“ weiter oben sehr gut anhand von diversen Beispielen dargestellt.
Er hätte aber auch viel härtere Beispiele verwenden könnnen. Und damit kommen wir zum Kern der Sache. Man wollte nämlich offiziell bereits während des Dritten Reichs ein Volk retten indem man die einen zu Ariern erklärt hat und andere Gruppen zu „Volksschädlingen“. Letztere mussten sich durch staatliche Willkür deportieren und ermorden lassen. Die Argumentation des Staates war: Wir vernichten die Parasiten und retten dadurch ein Volk.
In diese Ecke wollte man nicht mehr kommen. Und deshalb der radikale Ansatz im Artikel 1 unseres Grundgesetzes.
Abgesehen davon, dass sich der Verweis auf die Würde des Menschen bereits in der Weimarer Verfassung findet, in der Menschenrechtscharta in Artikel 1 Eingang gefunden hat – was wollen Sie uns mit dem historischen Exkurs in Bezug auf die Abwägungsfrage sagen? Denn wie der erwähnte geschichtliche Abgleich zeigt, ist der Ansatz, die Würde des Menschen in die Verfassung aufzunehmen, kein origineller Einfall der Väter des Grundgesetzes.
Daneben, und das sagte ich nun wiederholt, gefällt mir nicht die Attitüde, Parteien verallgemeinernd ins Zwielicht zu ziehen. Erst recht nicht dahingehend, dass Parteien und Politiker generell gesetzesbrüchig wären. Das ist Donald Trump ähnlich, der alles neben sich als korrupt und kriminell bezeichnet. Wohin das führt, sieht man in den USA. Ich möchte es hier nicht lesen und mich nicht damit auseinander setzen.
zu den Grundrechten in der Weimarer Verfassung: Hatte ich bereits oben erwähnt. Die waren dort nicht einklagbar, also Makulatur.
Deswegen hatte ich auch noch mal den historischen Abriss gemacht. Eben weil die Einklagbarkeit der entscheidende Fortschritt zur Weimarer Verfassung war. Steht aber eigentlich alles bereits in meinem Text weiter oben.
zum Donald Trump-Vergleich: Der Donald ist bei dieser Sache völlig egal. CDU und SPD agieren nun schon seit über einem Jahrzehnt systematisch gegen die Verfassung (Einführung der Totalüberwachung; Wiedereinführung der Zwangsarbeit; unzählige verfassungswidriges Gesetze; Wiedereinführung der Zensur; kein erkennbarer Wille zur Volksvertretung etc.).
Beide Parteien sind damit objektiv verfassungsfeindlich. Es sind die Fakten die einem zu dem Schluß bringen müssen.
zur Abwägungsfrage: Die Deutschen hatten während der Zeit des Dritten Reichs entschieden (bzw. toleriert und daran mitgewirkt), dass ein paar Millionen ermordete KZ-Insassen verhältnismäßig sind, wenn man dadurch ein Volk retten kann.
@FrageZeichen
„Der gewaltmonopolistische Staat wurde nach den beiden großen Kriegen von vielen als gefährliches Konstrukt erkannt. Warum? Monopole führen zu Machtmißbrauch.“
Lieber Kommentator Fragezeichen, hier kommt was durcheinander. Das Gewaltmonopol betrifft den zivilen und friedlichen Lebensbereich, nicht den internationalen Konflikt.
Und wünsch dir mal nicht, dass das staatliche Gewaltmonopol bricht. Warum nicht? Selbst John Wayne hat in einem Ausbruch von privater Gewaltausübung einen Treffer im Lendenwirbel abgekriegt …
… wie bitte? War nur ein Western? Sorry, nehme alles zurück und behaupte stundelang das Gegenteil.
Sie haben meinen Text nicht verstanden. Um Krieg ging es darin überhaupt nicht.
Lieber Stefan Pietsch, dass Donald Trump alles neben sich als korrupt und kriminell bezeichnet, trifft immerhin die Wahrheit. In schöner Tradition, übernommen aus der Heimat Europa, steht der Präsident der USA über dem Gesetz. (Wir erinnern uns? Ludwig II von Bayern? Kein Verfahren, sondern Selbstmord?)
Ob Trump kriminell ist, wissen wir nicht; rein theoretisch könnte er seine Milliarden in ehrlicher Arbeit erwirtschaftet haben. Eine Herauforderung für den Taschenrechner. (A propos, meine Batterien sind alle.)
Korrupt ist Trump definitiv nicht. Für Korruption bräuchte er ein Amt mit entsprechender Möglichkeit, beispielsweise als Präsident der USA.
Kommen wir nun zu Clinton … nein, lieber nächstesmal.
Danke für die Alpträume…
Was bisher noch nicht angesprochen wurde. Wie soll die Bundeswehr denn dann einen Krieg führen? Der Tod von Unbeteiligten ist doch dabei völlig unvermeidlich. Sagen wir, der Feind führt in Kenntnis unserer Verfassung bei allen Kampfeinheiten immer ein paar Zivilisten mit. Was nun? Darf der Pilot eine angreifende Bomberstaffel abschießen, wenn jeder Bomber eine Geisel an Bord hat? Ist doch im Prinzip genau dieselbe Situation.
Die Verfassung gilt für dieses Staatsgebiet. Die Verfassung gilt nicht auf ausländischem Territorium. Die Verfassung gilt aber auch für die Soldaten.
Der Widerspruch den sie weiter oben angeführt haben ist eigentlich nach Verfassungsrecht überhaupt keiner. Die Verfassungsväter haben die Bundeswehr als Verteidigungsarmee gesehen.
Trotzdem ist der Widerspruch aktuell da, wie sie richtig erkannt haben. Er ergibt sich aber erst durch die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte. In denen wurde (und es wird auch immer noch) die Bundeswehr immer mehr zur Angriffsarmee (Thema „Schnelle Eingreiftruppe“) umgebaut.
Sie soll den USA bei der Sicherung des US-Imperiums hilfreich sein. (s. Afghanistan etc.). Tatsächlich sind solche Kriegsbeiteiligungen letztlich alle bereits die Folge einer verfassungsfeindlichen Politik.
Was bedeutet das praktisch? Ganz einfach: Die betroffenen Bundeswehrsoldaten können im Ernstfall in Karlsruhe klagen und werden dann wohl in der Regel nicht für die verfassungswidrigen Kriege ihren Kopf hinhalten müssen. Ansonsten werden sich wohl die meisten Soldaten als Mitläufer an der Front betätigen.
Doch, das wurde bereits thematisiert.