Gina-Lisas Reality-Show

Nun ist das Urteil im Falle Lohfink gesprochen und es entspricht allen Erwartungen. Die Verurteilte muss eine Strafe von 20.000 EUR berappen oder für 80 Tage Gefängnisaufenthalt buchen. Das Modellsternchen und ihr Anwalt für drittklassige VUPs empfinden es dennoch als Skandal, nachdem sie selbst den gesamten Prozess zu einer Gerichtsshow umfunktioniert hatten, darauf gerichtet, Gina-Lisa Lohfink wieder in die Schlagzeilen zu bringen.

Die Kunststoffblondine hat bekommen, was im Strafgesetzbuch steht. Sie hat nach Ansicht von zwei Gerichten und der zuständigen Staatsanwaltschaft zwei Männer wissentlich und vorsätzlich eines Kapitalverbrechens beschuldigt, das diese nicht begangen haben. Weder hat die von ihr erst spät behauptete Vergewaltigung stattgefunden, noch wurde sie zu sexuellen Handlungen gefügig gemacht. Dennoch erfand sie die Tat zum Selbstschutz, hatte aber weder Persönlichkeit noch Einsicht zu Reue und Umkehr. Die Staatsanwältin führte aus, dass Vergewaltigungen sehr häufig falsch angezeigt würden, die Anzeigenerstatterinnen später jedoch aus Einsicht zurückzögen. Gina-Lisa Lohfink hat den Zeitpunkt verpasst und sich verrannt. Das wiegt sowohl rechtlich als auch moralisch schwer und sollte deswegen gesellschaftlich geächtet werden.

Die Forderung nach Ächtung gilt umso mehr, als zwei Bundesminister und zahlreiche Aktivistinnen (weiblich, sic!) ihren Fall für ihre Zwecke instrumentalisierten und sich vor den Promikarren des Starlets spannen ließen. Zumindest für Frau Schwesig, die dem „#TeamGinaLisa“ öffentlichkeitswirksam beitrat, als auch für Justizminister Maas ist es Zeit, in einer Pressekonferenz Abbitte zu leisten und sich zu erklären. Sie haben sich als Vertreter des Staates gemein gemacht mit einer Kriminellen, die zum Zwecke der eigenen Prominenz die Integrität und das Leben anderer zerstört. Man stelle sich vor, der bayrische Ministerpräsident hätte seinerzeit den Steuerhinterzieher Uli Hoeneß zur verfolgten Unschuld erklärt und wäre einem Aktionsbündnis „Free Uli“ beigetreten. Die gesamte erste Reihe der Politik und jedes Provinzblatt hätten seinen sofortigen Rücktritt gefordert. Seltsamerweise ist es um die beiden Kabinettsmitglieder der SPD auffallend still.

Von Anfang an inszenierten Frau Lohfink und ihre Prozessvertreter das Gerichtsverfahren zur Farce. Die Richterin Antje Ebner beabsichtigte ein stilles Verfahren, um der Täterin die öffentliche Stigmatisierung zu ersparen. Sie hatte jedoch nicht mit der Kamerasucht der früheren GNTM-Teilnehmerin gerechnet, die die Anklage vor dem Amtsgericht Berlin der BILD-Zeitung steckte. Gleich am ersten Verhandlungstag inszenierten die drei auf der Seite der Angeklagten einen Skandal, als sie unter laut tönendem Protest den Gerichtssaal verließen. Während die aufgepumpte Blondine vor dem Gerichtsgebäude ausgiebig Interviews über ihre Sicht der Geschehnisse gab, verweigerte sie vor dem Richtertisch jede Aussage.

Ebner hätte die Angeklagte sehr gerne zu den vielen Unstimmigkeiten in ihren Darstellungen befragt. So z.B., warum ihr eine Ärztin direkt nach der Tat schlimme Hämatome bescheinigt habe, sie aber in 4 Jahren kein entsprechendes Attest vorlegen mochte. Oder warum sie im Sommer 2012 mehrere Tage nach der angeblichen Tat eine Vergewaltigung anzeigte, jedoch erst fünf Monate später nach mehrmaliger Vorladung Zeit fand, bei der Polizei zu erscheinen. Und wie es sich verträgt, durch die Vergewaltigung schwere Verletzungen davongetragen zu haben, aber schon am Folgetag wieder Sex mit den angeblichen Vergewaltigern gehabt zu haben.

Fragen über Fragen, aber für die Justiz war Frau Lohfink zu keiner Stellungnahme bereit. Dazu hätten Richterin und Staatsanwältin schon einen Journalistenausweis benötigt. Schon bei der Urteilsverkündigung war das neue Idol der Frauenbewegung nicht mehr anwesend („Das muss ich mir nicht antun!“). Wahrscheinlich verließ sie jedoch nur deshalb vorzeitig den Gerichtssaal, um gut vorbereitet zum Morgenmagazin bei Sat1 zu erscheinen, wo sie wieder ihre Skandalversion abließ. Doch Fakt ist: Gina-Lisa Lohfink ist Gerechtigkeit widerfahren, während sie den Rechtsstaat für ihre eigene Personalityshow missbrauchte. So, wie sie bisher die meisten Menschen in ihrem Umfeld zur eigenen Selbstdarstellung missbraucht hat.

Nun hat die falsche Blondine das Ticket für das gehobene Trash-TV gezogen. Der auf menschlichen Schmuddel spezialisierte Sender RTL hat sie für das quotenstarke Format „Dschungelcamp“ unter Vertrag genommen, das im Januar 2017 in 12. Auflage ausgestrahlt wird. Ihre Gage beläuft sich auf 150.000 EUR, womit sie Rang 2 in der ewigen Gehaltstabelle der Kakerlakenesser belegt. Nachdem Lohfink bereits in der Welt der VUPs (Very Unimportant Persons) stark abgestiegen war, ist das ein beeindruckendes Comeback. Noch vor wenigen Monaten wäre die durchgereichte Trash-Prominente bestenfalls für die Hälfte gut gewesen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die nun verhängte Strafe von 20.000 EUR durchaus angemessen, saugt sie zumindest einen Teil des Gewinns ab, den Lohfink durch den selbst inszenierten Gerichtsprozess erzielt hat.

Die strafrechtlich Verurteilte hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Man wünschte ihr einen besseren Anwalt, der seine Mandantin vor so einem Schritt bewahren möge. Darüber hinaus kann man gespannt sein, ob Lohfink ihre vollmundigen Aussagen wahrmacht, die Strafe in einer Zelle der Justizvollzugsanstalt abzusitzen. Und ob die nun als kriminell Registrierte Zeit und Gelegenheit findet, den Verein „Women Are Strong“ zu gründen. Ein tolles Zeichen wäre es und vielleicht spendet sie sogar einen Teil ihrer Dschungelcamp-Gage dafür. Ich halte Sie, verehrte Leser, auf dem Laufenden.

{ 32 comments… add one }
  • Stefan Sasse 23. August 2016, 12:48

    Mir bleibt völlig unklar, warum du dem Detail der gefärbten Haare eine dermaßene Bedeutung beimisst. Es trägt nichts zur Argumentation bei und trägt die Merkmale eines Charakter-Angriffs. Ich würde dringend empfehlen derlei Formulierungen nicht zu verwenden.

    • Stefan Pietsch 23. August 2016, 12:53

      Es ist auch ein Charakterangriff. Nimmt man nur den Ausschnitt des Prozesses – und vorher habe ich mich nicht mit der Dame beschäftigt und wusste allenfalls, dass sie künstliche Brüste hat – so hat Lohfink sich als charakterlich ziemlich mies dargestellt. Dies wurde jetzt auch noch von allen Prozessbeteiligten (ausgenommen der Verteidigung) bestätigt. Ich habe also Grund so zu holzen. Und was mich als Bürger wirklich auf die Palme bringt: die Falschbeschuldigungen und die Vereinnahmung durch zwei Mitglieder der Bundesregierung. Das sind schlimme Vorgänge.

    • Stefan Pietsch 23. August 2016, 14:07

      Gina-Lisa Lohfink ist ein einziges Fake-Produkt. Nichts an ihr ist echt. Sie mimte in diversen Trash-Formaten alles Mögliche, vom Model bis zur angehenden Adelstochter. Jede ihre Aussagen vor Gericht waren objektiv falsch. Eine Person, die so penetrant lügt und gleichzeitig alles, was sie sein will und wie sie wahrgenommen werden will, auf Äußerlichem aufbaut, muss es akzeptieren, eben auf ihr Äußeres reduziert zu werden. Selbst ihre Kleidung vor Gericht war inszeniert, Show. An den ersten beiden Tagen als Vamp erschienen, zum Schluss in jungfräulichem Weiß, hochgeschlossen. Und dann noch betend.

      Lieber Stefan, da ist die Beschreibung als falsche Blondine ziemlich geringgewichtig dagegen.

      • Stefan Sasse 23. August 2016, 14:40

        Ich kann das Argument mit dem Zorn ja verstehen, aber das ändert wenig dran dass es den Text zur reinen Invektive verkommen lässt. Was an ihr alles künstlich ist und wie sehr das ein Ausdruck der Degeneration der modernen Zeiten ist (*gähn*) kann ich in jedem Klatschportal lesen. Die anderen Punkte, die durchaus debattierwürdig sind – Vorverurteilungen, PR um Gerichtsprozesse, etc – ordnen sich im Gesamteindruck diesen Invektiven immer unter. Das ist das Gleiche wie wenn du in einer Kritik an Merkels Politik erstmal ihre Frisuren unter die Lupe nimmst.

        • Stefan Pietsch 23. August 2016, 15:03

          Das ist das Gleiche wie wenn du in einer Kritik an Merkels Politik erstmal ihre Frisuren unter die Lupe nimmst.

          … was ich nie tue. 🙂 Lohfink trägt zur eigenen Profilierung eine Verachtung für die (recht-) staatlichen Institutionen zur Schau, die nicht zu akzeptieren ist. Nebenbei, und das ist das Schlimme an der Sache, hat es ja gesellschaftliche und rechtliche Implikationen. Auf dem Fall gründet sowohl die „Nein heißt Nein“-Kampagne als auch die aktuelle Änderung des Sexualstrafrechts. Und damit ist das alles auf Lügen und rechtstaatlicher Verachtung aufgebaut. Das gilt es durchaus zu diskutieren.

          In der Flüchtlingsdebatte wurde immer wieder angeführt, Migranten müssten nicht deutsche Traditionen achten, es reiche, das Grundgesetz zu respektieren. Zu unserer verfassungsrechtlichen Ordnung gehört der Rechtstaat. Schwesig und Maas haben sich mit einer Rechtsbrecherin gemein gemacht, die auch noch meint, den Rechtstaat zu einer Farce machen zu müssen. Ich würde tatsächlich ein Statement der beiden Bundesminister erwarten, die sich zu einem laufenden Verfahren parteiergreifend geäußert haben. Schließlich sind sie dem Bürger rechenschaftspflichtig.

          • Stefan Sasse 23. August 2016, 17:03

            Erneut: ich denke, dass du deine berechtigten Anliegen durch die Attacken entwertest.

  • sol1 23. August 2016, 14:17

    „Ich halte Sie, verehrte Leser, auf dem Laufenden.“

    Bitte nicht! Dieser Sommerlochfüller darf von mir aus ebenso gerne in der Versenkung verschwinden wie die Kuh Yvonne.

  • Ralf 24. August 2016, 06:01

    Dennoch erfand sie die Tat zum Selbstschutz

    Da scheint Ihnen ein Rechtschreibfehler unterlaufen zu sein. Soll wohl „Selbstnutz“ heissen. Denn schuetzen musste sich Frau Lohfink vor niemandem. Die ganze Geschichte diente einzig und allein dem Zweck Schlagzeilen zu produzieren und ihre dadurch erlangte Bekanntheit zu Geld zu machen.

  • Rauschi 24. August 2016, 06:44

    Während die aufgepumpte Blondine
    Was hat denn die Optik einer Angeklagten hier zu suchen? Spielt es neuerdings eine Rolle, ob die Haare gefärbt sind, oder Schönheitsoperationen gemacht wurden? Für die juristische Beurteilung meine ich? Bitte weg lassen, auch die oder der hässlichste Angeklagte hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein ausnehmend schöner Mensch, oder nicht? Da sollte es um die Vorwürfe gehen und nicht um die Persönlichkeit oder Prominenz der Person. Schön, das auch Sie der Verbreitung der Prominenz hier noch Platz einräumen, die letzten drei Artikel waren noch nicht genug, die Dame scheint es Ihnen ja angetan zu haben. Wird das jetzt der Boulevardbereich, oder was?

    Gruss Rauschi

    • In Dubio 24. August 2016, 08:22

      Was hat denn die Optik einer Angeklagten hier zu suchen? Spielt es neuerdings eine Rolle, ob die Haare gefärbt sind, oder Schönheitsoperationen gemacht wurden?

      Jupp, wenn sich jemand selbst so inszeniert. Wir präsentieren uns meist, wie wir sein oder was wir darstellen wollen. Das hat die Verurteilte ja auch konsequent durchgezogen.

      Vor Gericht werden Sie sehr häufig danach beurteilt, wie sie sich präsentieren. Überzeugend dargebrachte Reue gepaart mit entsprechenden Gesten bringen saftigen Schulderlass. Auch bei Lohfink passt alles zusammen: Fake im Äußeren, Fake in all ihren Einlassungen.

      Für die juristische Beurteilung meine ich?

      Gina-Lisa Lohfink hat auf all das gepfiffen. Sie wollte kein Gerichtsverfahren, sondern eine Gerichtsshow. Darf ich das dann nicht bewerten? Die Blondine wollte nicht mal ihr eigenes Urteil hören, kreischt aber vor dem Gericht über die beiden Männer wie eine Bordsteinschwalbe. Dann darf man das auch so sagen.

      Wird das jetzt der Boulevardbereich, oder was?

      Beruhigen Sie sich. Der nächste Artikel wird wieder etwas für Sie und handelt nicht von aufgepumpten Blondinen. 🙂

      • Blechmann 24. August 2016, 09:21

        Wozu eigentlich der „In Dubio“ Account?

        • In Dubio 24. August 2016, 09:36

          … weil ich eigentlich nicht so oft meinen Namen im Netz lesen möchte. Artikel laufen unter meinem Klarnamen, Kommentare normalerweise unter „In Dubio“.

          • Wolf-Dieter Busch 24. August 2016, 12:07

            „meinen Namen im Netz“ – zu spät! Jeder halbwegs aufgeweckte Surfer findet dich.

            Bei mir ist es so: jeder darf wissen, wer ich bin; und wenn mir einer dumm kommt, beweise ich meinen breiten, haarigen Arsch (pardon).

            • In Dubio 24. August 2016, 12:18

              Natürlich kann man mich leicht finden, wenn man will. Andernfalls hätte ich ja nur unter Pseudonym geschrieben. Aber die Zahl der Klicks will ich schon begrenzt halten.

  • Wolf-Dieter Busch 24. August 2016, 11:36

    „Nun hat die falsche Blondine das Ticket für das gehobene Trash-TV gezogen“ – warum „gehoben“? Wegen der gescheiterten Grimme-Nominierung?

  • Wolf-Dieter Busch 24. August 2016, 11:50

    Ich will mal zusammenfassen: das Urteil tut gut.

    Dass die Tante im Kopf weniger hat als unsereins zwischen den Beinen; dass sie nach einer verpfuschten Schönheitsoperation aussieht wie Hildegard Knef bei ihrem vorletzten Come-Back; dass sie vermutlich „Lordbär“ statt „Lorbeer“ sagen würde: alles geschenkt.

    Nicht geschenkt ist der Vorwurf der Vergewaltigung, die dem Beschuldigten deutlich mehr als 80 Tagessätze eingebracht hätte. Ich weiß ein paar Beispiele.

    Zusammenfassung fertig. Ich erlaube mir noch die Bemerkung, dass die zuvor genannten Charakter- und sonstigen Mängel nicht strafbar sind, bzw. die einzige Konsequenz wäre: die Tante würde ich nicht mal von hinten vögeln.

    • Stefan Sasse 24. August 2016, 15:07

      Ganz ehrlich, das ist das Diskussionsniveau, das ich hier im Blog echt nicht möchte. Entweder ihr reißt euch mit dem Vulgärmist zusammen oder ich lösch das Zeug.

      • Wolf-Dieter Busch 24. August 2016, 20:26

        Kritik angekommen. Ich entschuldige mich nicht, aber es wird unterbleiben.

        Pauschale Randbemerkung, meine Äußerungen „unter der Gürtellinie“ entweder durchdacht und beabsichtigt, oder sie kommen nicht vor. Unbeschadet meines Respekts vor deiner Person und deiner Limits.

        Habe die Ehre.

      • Wolf-Dieter Busch 24. August 2016, 21:43

        @Stefan Sasse – es mag dich überraschen, dass ich meinen „Vulgärmist“ bewusst vertrete. Fühl dich eingeladen, das mir mir – privat – zu besprechen. Du findest meine Email-Adresse im Web-Interface.

  • Ant_ 24. August 2016, 11:52

    Mir ist nicht so ganz klar, worum es Ihnen eigentlich genau geht, bis auf ihre persönliche Einschätzung einer dritten Person, die Sie nur durch mediale Vermittlung erleben. Ich persönlich habe von dieser ganzen Nummer null mitgekriegt (worüber ich nach Ihren Schilderungen sehr dankbar bin 😉 ), und sehe wirklich nicht die Relevanz.

    Die Beteilungung der beiden MinisterInnen – bitte sehr, das schenke ich Ihnen sofort, wobei ich das Problem nicht darin sehe, dass man parteiisch war, und die eigene Seite dann verloren hat, sondern darin, dass man parteiisch war. In Bezug auf die Person, ihr Verhalten im Gerichtssaal usw.: Das wunderbare am Rechtsstaat ist doch grad, dass man solche Personen aushalten kann und muss als ein Rechtsstaat. Das Verfahren usw. eben nicht davon abhängig sind, dass alle Beteiligten komplett allem zustimmen und konstruktiv mitarbeiten. Dann wedelt die Angeklagte vor Gericht halt rum, verweigert die Aussage und spricht danach mit der Presse – who cares? Das Verfahren ist klar und absolut unabhängig von der Einstellung *aller* Parteien, über die gerichtet wird. Das ist überhaupt nichts bedrohliches für den Rechtsstaat, sondern nur ein weiterer Faktor, der zur Urteilsfindung mit herangezogen werden kann, und auch wird.

    • In Dubio 24. August 2016, 12:32

      Mir ist nicht so ganz klar, worum es Ihnen eigentlich genau geht (..)

      Neben den bereits durchgekauten Themen wie Einmischung der Politik und Missachtung des Rechtstaats? Frau Lohfink hat zur eigenen Profilierung zwei Männer in die Öffentlichkeit gezerrt, die da nicht hinwollten. Die wollten mit einer mehr als willigen Frau Spaß haben und ein bisschen angeben, aber nicht Teil einer medialen Inszenierung werden mit ihnen als Bösewichte in der Hauptrolle.

      Mich hat nachdenklich gestimmt, dass die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer anführte, dass es Frauen wie Gina-Lisa Lohfink häufig gibt, nur dass diese ihre Falschanzeigen irgendwann zurückzögen. Ich bin der Ansicht, solche Taten müssen hart bestraft werden und dafür ist das Starlet noch zu gut weggekommen. Sie hat über den Daumen ihren Marktwert mit ihrem äußerst schäbigen Verhalten um 80.000-100.000 EUR bei der Dschungelcamp-Gage gesteigert, die verhängte Strafe von 20.000 EUR saugt das nur unzureichend ab.

      Insgeheim hoffe ich nun, dass die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Klagen der zu Unrecht Beschuldigten sie weitere Einnahmen kosten werden. Und dass sie Anfang 2017 sich um Fernsehen rechtlich betrachtet um Kopf und Kragen redet, wenn kein Anwalt neben ihr sitzt.

      Wenn Lohfink eine Ikone der Sexualstrafrechtsreformer ist, dann steht es schlecht um die politische Kultur in diesem Land. Politiker wie Manuela Schwesig sind eines Ministeramts nicht würdig. Nun ist die Frauenministerin plötzlich ganz kleinlaut, wo sie vorher so laut getönt hatte.

      • Stefan Sasse 24. August 2016, 15:09

        Ist das der gleiche In Dubio, der sonst bei Steuerhinterziehungsurteilen denen, die höhere Strafen fordern, immer gleich mangelndes Verständnis des Rechtsstaats vorwirft? ^^

        • In Dubio 24. August 2016, 15:45

          Grundsätzlich setze ich Vermögensdelikte in Beziehung zu Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit. Der Schaden durch erstere ist vollständig heilbar, der zweite nicht. Wenn ein Steuerhinterzieher zu 10 Jahren verknackt werden soll, ein Totraser jedoch mit 2 Jahren Bewährung davonkommen soll, wäre das schon schräg.

          So, nun zu diesem Fall. Ich finde das Urteil sehr ausgewogen, aber die Bewertung ist nicht einfach. Lohfink hat 80 Tagessätze bekommen, damit gilt sie nicht als vorbestraft. Zum Vergleich: einfache Betrüger bekommen meist 90 Tagessätze plus. Ist nun ein Betrug (kein gewerbsmäßiger) nun schlimmer als die Anzeige und Verfolgung eines schweren Kapitalverbrechens? Ich würde das nicht uneingeschränkt mit „Ja“ beantworten, für beides gilt der gleiche Strafrahmen. Von daher ist Lohfink sanft davongekommen.

          Nun zur Höhe: Das Model gab für die letzten beiden Jahre ein verfügbares Einkommen von 18.000 – 31.000 EUR an. Daran gemessen ist ein Tagessatz von 250 EUR außerordentlich hoch. Doch es zählt der aktuelle Verdienst, da fließt die Vorauszahlung für das Dschungelcamp mit ein. Hier hat sie rund 50.000 EUR erhalten. Nehmen wir den Durchschnitt aus 2014 und 2015 auch für das laufende Jahr an, so kommt sie 2016 auf einen Verdienst von 75.000 EUR. Heruntergebrochen auf einen Tagessatz sind das 208 EUR, also in der Nähe der verhängten Strafe. Das passt. Hier kann man von Angemessenheit sprechen, das Gericht ist anscheinend von angabegemäß 90.000 EUR Jahresverdienst ausgegangen.

          Also, der Geldbetrag ist nicht zu kritisieren, allerdings zeigt die Zahl der Tagessätze, dass das Gericht etwas Milde hat walten lassen. Tatsächlich wären auch Sätze jenseits von 90 schuldangemessen gewesen.

          Nachtrag: Hätte Lofink sich klug verhalten, so wäre sie völlig straffrei ausgegangen. Selbst im Gerichtsverfahren wären 60 Tagessätze möglich gewesen, aber der Verteidigung kam es auf die Show und nicht auf das Urteil an. Anders kann man das kaum sehen. Im Gegenzug, wie gesagt, bekam sie eine hohe Gage von RTL.

          • Wolf-Dieter Busch 24. August 2016, 20:54

            Außer der „Heilbarkeit“ gibt es auch das Kalkül mit der „Erwischbarkeit“, das im Strafmaß einfließt.

            Deine Berechnungen weisen schon in die richtige Richtung. Kalkuliere im Sinn der Versicherunggesellschaften auch das Risiko bei Steuerhinterziehung und wiederhole deine Äußerung.

            • In Dubio 25. August 2016, 08:52

              Außer der „Heilbarkeit“ gibt es auch das Kalkül mit der „Erwischbarkeit“, das im Strafmaß einfließt.

              Nein. Zwei Kriterien sind maßgebend, nämlich die Sühne, die bei Vermögensdelikten durch Wiedergutmachung aufgewogen wird und die Strafe für Grenzübertretung. Bei letzterem fließt der Reuegedanke ein.

              Gina-Lisa hat nichts dazu beigetragen. Von daher finde ich das Urteil zumindest milde.

              Mit der Steuerhinterziehung ist das nicht leicht vergleichbar, schließlich rangiert das unter dem, was schon das Strafrecht als weniger schlimm einsortiert. Dem Staat – wie Organisationen generell – kann nicht wehgetan werden. Genugtuung kann also kein Kriterium sein, das zählt.

              Beim Strafmaß für Steuerhinterziehung fließt sehr stark ein, inwieweit der Beschuldigte sowohl zur Tataufklärung beigetragen hat als auch Wiedergutmachung leistet. Steuerhinterziehung ist ein Delikt, das oft schwer zu erkennen und zu beweisen ist. Deswegen gibt es einen erheblichen Strafnachlass, wer an der Aufklärung mitwirkt. Darüber hinaus erhebt der Staat neben den Verzugszinsen ohnehin Strafzinsen für hinterzogene Beträge. So schmilzt der Strafanspruch bereits ziemlich zusammen.

              Den Steuerbehörden werden regelmäßig Fälle offenbar, wo ältere Menschen sich selbst anzeigen oder belasten, weil sie reinen Tisch machen wollen. Dann kommen durchaus höhere sechsstellige Beträge auf den Tisch. Wollen Sie solche Bürger neben den Verzugszinsen und Strafzinsen noch einkasernieren?

  • sol1 24. August 2016, 16:59

    ///Zumindest für Frau Schwesig, die dem „#TeamGinaLisa“ öffentlichkeitswirksam beitrat, als auch für Justizminister Maas ist es Zeit, in einer Pressekonferenz Abbitte zu leisten und sich zu erklären. ///

    Was hast du eigentlich Heiko Maas vorzuwerfen?

    ///Im Justizministerium ist man regelrecht ärgerlich, dass der Fall Gina-Lisa immer wieder als Beispiel für das Prinzip „Nein heißt Nein“ herhalten musste. Zu Unrecht sei dabei der Eindruck entstanden, Justizminister Heiko Maas (SPD) habe mit seinen Äußerungen zur Sexualstrafrechtsreform indirekt zu dem Verfahren Stellung bezogen. „Der Minister äußert sich grundsätzlich nicht zu Gerichtsverfahren“, sagt eine Sprecherin. „Heiko Maas war nicht im Team Gina-Lisa. Der Prozess lief lediglich parallel zur Debatte um das Sexualstrafrecht.“///

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article157831564/Der-Justizminister-war-nicht-im-Team-Gina-Lisa.html

    • In Dubio 25. August 2016, 09:01

      Stimmt, Heiko Maas positionierte sich nicht so eindeutig wie seine Kabinettskollegin. Er äußerte sich allerdings genau zu Prozessbeginn, allerdings ohne direkten Bezug zu nehmen. Die breite Medienlandschaft interpretierte dies aber genau so. Und: Maas nahm in seinem Statement Bezug zur „Nein heißt Nein“-Kampagne, die Lohfink unterstützt.

      Eher müssen die Grünen Abbitte leisten, aber auch dort sind die laut Lärmenden so still, wenn sie öffentlich ein Eigentor geschossen haben:
      Die Grünen zeigten sich empört und verkündeten via Facebook: „In Deutschland reicht ein „Nein“ nicht aus, um eine Vergewaltigung strafbar zu machen. Der Fall von Gina-Lisa Lohfink zeigt, dass dringend das Sexualstrafrecht reformiert werden muss.

  • sol1 25. August 2016, 14:41

    ///Er äußerte sich allerdings genau zu Prozessbeginn, allerdings ohne direkten Bezug zu nehmen.///

    Er äußerte sich zum einem ohnehin geplanten Gesetz, ohne irgendwie Bezug zum Fall Lohfink zu nehmen. Wie kann man ihm daraud einen Strick drehen?

    ///Maas nahm in seinem Statement Bezug zur „Nein heißt Nein“-Kampagne, die Lohfink unterstützt.///

    Es gibt keine Organisation namens „Nein heißt Nein“-Kampagne, die Lohfink hätte unterstützen können.

    • In Dubio 25. August 2016, 15:40

      Dann Aktionsbündnis?
      https://www.unwomen.de/ueber-uns/neinheisstnein.html

      Okay, Heiko Maas hat nur zufällig darauf Bezug genommen: „Für eine praxistaugliche ,Nein heißt Nein‘-Lösung sind wir offen“

      Und nur zufällig das Verfahren zu dem Zeitpunkt beschleunigt bei dem Gesetzesentwurf, der damals noch in der Kabinettsabstimmung hing. Wie das Leben halt so spielt, voller Zufälle.

      • sol1 29. August 2016, 09:39

        ///Es wurden keine mit deiner Suchanfrage – site:unwomen.de Lohfink – übereinstimmenden Dokumente gefunden. ///

        Deine Konstruktion von Zusammenhängen ist fast ebenso bösgläubig wie die von #TeamGinaLisa.

Leave a Comment

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.