Alexander Gauland und die Suche nach dem Rassisten in uns

Am vergangenen Wochenende soll der AfD-Vize Alexander Gauland den deutschen Fußballnationalspieler Jerome Boateng beleidigt haben. So zumindest titelte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Allerdings ist die Beleidigung nicht gerichtsfest, über die tatsächlich gefallenen Worte streiten seit Tagen Journalisten, Politiker (vor allem solche, die bei dem Gespräch nicht zugegen waren) und die gesamte interessierte Öffentlichkeit. Gauland ist ein gemütlicher alter Herr mit dem Habitus eines Gutsherrn, Aussprache und Wortwahl sind bedächtig. Einstmals eingetreten in die hessische CDU unter Führung der Stahlhelmfraktion von Alfred Dregger, lässt sich der Mitbegründer der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland am ehesten mit national-konservativ beschreiben.

Zwei Journalisten des konservativen Leitmediums, die mit Gauland ein Hintergrundgespräch führten, werfen ihrem Gesprächspartner vor, während des mehrstündigen Interviews gesagt zu haben: „Die Leute finden ihn als Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben.“ Beweis sind in diesem Fall Zeugenaussagen, nicht wie sonst üblich Tonbandaufnahmen. Seit dem schwappt eine Empörungswelle über den stellvertretenden AfD-Vorsitzenden, Shitstorm nennt man das Neudeutsch. In den so zahlreich gewordenen „Solidarisierungsaktionen“ geht es um den schwerwiegenden Vorwurf des Rassismus. An dieser Stelle muss wohl inzwischen keinem Leser mehr erklärt werden, dass Jerome Boateng zwar in Deutschland geboren ist, von einer deutschen Mutter zur Welt gebracht wurde, Deutsch als Muttersprache führt, sämtliche Jugendmannschaften des Deutschen Fußballbundes (DFB) durchlaufen ist, jedoch einen Makel hat.

Nun ja, eigentlich ist es kein Makel, aber auf jeden Fall für solche, die schon im Falle des ehemaligen Nationalspielers Patrick Owomoyela grölten: „Weiß ist nicht nur eine Farbe.“ Stimmt, kann man da beherzt zustimmen, Weiß ist nämlich überhaupt keine Farbe. Solche Haarspaltereien beiseite: der gebürtige Berliner Boateng hat neben einer deutschen Mutter auch einen aus Ghana stammenden Vater, womit er umgangssprachlich auch als Schwarzer bezeichnet wird. An seiner Hautfarbe ändert halt nichts, dass er nebenbei gut gebildet und mehrfacher Millionär ist. Seine Erziehung ist erstaunlicherweise weit besser als die seines Halbbruders Kevin-Prince Boateng, der irgendwie eine verkorkste Karriere hinlegte, von der am Ende nur in Erinnerung bleiben wird, dass er mit einem gezielten Tritt die Nationalmannschaftskarriere des langjährigen Spielführers Michael Ballack beendete.

Die ersten Reflexe auf die angebliche sprachliche Entgleisung von Alexander Gauland waren dann auch derart, wie man einen so bestens integrierten Schwarzen wie Boateng so beleidigen könne. Das allein könnte man in der Political-Correctness-Welt, in der wir heute leben, als latenten Rassismus, zumindest als dappigen Affront werten. Denn der Weltmeister von 2014 ist von Geburt Deutscher, Millionär und braucht eins sicher nicht: integriert zu werden. Gilt es dagegen zu thematisieren, dass Menschen der Physiognomie und Rasse eines Bürgers mit Wurzeln im schwarzafrikanischen Ghana von einem Teil seiner Mitmenschen abgelehnt werden?

Die SPIEGEL-Online Kolumnistin Margarete Stokowski beantwortet diese Frage mit einem herzhaften „Ja“ und macht daraus ihr Wochenthema: „Der Rassist in Dir.“ Natürlich nicht in ihr selbst, als ehemalige taz-Journalistin ist sie gegen solch niedere Instinkte gefeit. Sie findet es, wenig überraschend, ganz ganz furchtbar, dass immer wieder Menschen anderer Herkunft oder auch nur Sozialisation von Arbeitgebern, Vermietern und der restlichen Welt der Mächtigen ausgegrenzt und um Lebenschancen gebracht werden. Man kann wohl mit Fug und Recht behaupten, die selbsternannte Feministin habe den Werbespot der Bundesregierung zur Zuwanderung verinnerlicht. Finanziert von deutschen, soviel Klarheit muss sein, Steuergeldern wird der latente Rassismus unserer Gesellschaft beklagt, wo Zuwanderer, anders als reinrassige Deutsche, keine Jobchance hätten.

Nun, so ganz stimmt das nicht, in einem Land wo ein Inder mit radebrechendem Deutsch zeitweise zum Chef der nationalen Institution Deutsche Bank aufsteigen konnte. Und Anshu Jain ist nun wahrlich kein bekannt klingender Name. Tatsächlich werden vorrangig solche Menschen vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt, die außer einem selbstreferenzierenden Willen zur Arbeit keine Qualifikation mitbringen, die zu einer hochmodernen Industrie passen und die die Scharia für ein vernünftiges gesetzliches Regelwerk halten.

Vorneweg bei der ganzen Debatte marschieren wie immer die, welche überall Rassismus erkennen mögen, nur nicht bei sich selbst. Oder wie passt es zusammen, dass ein so fruchtloser Streit auf Kindergartenniveau – „Der hat gesagt!“ – „Stimmt gar nicht!“ – gerade aufbrandet, als die SPD sämtliche Vermögensbesitzer unter Generalverdacht der räuberischen Aneignung und alle Vermieter zu potentiellen Gesetzesbrechern erklärt? Ist Rassismus nur, wenn wir die Hautfarbe eines Menschen nicht mögen, nicht aber, wenn wir eine Minderheit der Gesellschaft grundsätzlich zu Outlaws erklären bis zum eindeutigen Beweis des Gegenteils?

Es gehört zur Natur, dass Lebewesen, ja, verklausuliert auch Menschen, von ihrer Umwelt meist abgelehnt werden. Erst heute schaffen wir es, daraus einen Skandal zu machen. Was wir bei aller Empörung über die Ungerechtigkeiten des Lebens übersehen ist die Gefahr der Heuchelei. Wir lehnen unsere Mitmenschen ab, weil sie nicht gut riechen, arrogant erscheinen, häßlich aussehen, kein vernünftiges Wort herausbringen oder nur geschwollen reden, zickig sind oder aalglatt, Besserwisser oder Nichts-Checker. Warum ist noch niemand darauf gekommen, Veronica Ferres zu verklagen, weil sie nur Prominenten und wahnwitzig Vermögenden eine Chance gibt, mit ihr im Bett zu landen, nicht jedoch einem Hartz-IV-Empfänger aus Berlin-Marzahn? Und wo blieb die Klage des Peer Steinbrück gegen das deutsche Volk, das eine deutlich weniger fachkompetente Frau zur Regierungschefin bestimmte? Geht es nicht genau darum, dass immer nur der „Bessere“ den Job, wahlweise aber auch die Frau, die Wohnung oder das Geld bekommen soll?

Rassismus, so wie man ihn gemeinhin versteht, gibt es in jeder Gesellschaft. Wenig erstaunlich ist er dort höher, wo Gesetzesübertretungen häufiger vorkommen. Die USA beispielsweise sind ein durch und durch rassistisches Land, obwohl der Rassismus dort wie in allen westlichen Ländern verboten ist. Aber selbst die Demoskopie clustert dort Wählergruppen nach Rasse und erst danach nach Geschlecht, Einkommen und anderen Unterscheidungsmerkmalen.

Das Verbot des Rassismus, pauschaler, der Diskriminierung hat sich aus einem naiven Menschenbild entwickelt, nämlich dass alle Menschen grundsätzlich gut seien. Das ist natürlich Unsinn. Religionen basieren darauf, in Gut und Böse zu unterteilen. Kinder begreifen sehr schnell, dass nicht jeder zu ihnen passt.

Alle Lebewesen haben einen angeborenen Sensor, in Sekundenbruchteilen ihre Mitmenschen zu scannen, ob sie eine Gefahr darstellen. Der Körper signalisiert dann das Ergebnis des Assessments: Ablehnung oder vorsichtige Offenheit. Die inzwischen regelmäßig medial ausgebreiteten Belästigungen bis hin zu tätlichen Angriffen auf Frauen, begangen von jungen Männern mit Migrationshintergrund, rücken nur die Gefahren wieder ins öffentliche Gedächtnis. Der Hang zur Kriminalität mag in jeder Gesellschaft gleichmäßig verteilt werden. Wenn jedoch laut Düsseldorfer Kripo jeder 2. Marokkaner der Stadt kriminell ist, bedeutet die Wachsamkeit von Frauen gegenüber fremdländisch aussehenden Männern nichts anderes als Selbstschutz und ist kein Synonym für Rassismus.

Vermieter haben ein großes Interesse am Erhalt ihrer Immobilie, einem reibungslosen Vertragsverhältnis und zuverlässigen Mietzahlungen. Die Vermietung einer Wohnung an einen jungen Mann bedeutet ein Risiko, das sich potenziert, handelt es sich um jemanden mit türkischem oder arabischem Hintergrund (geringere Einkommen, höhere Kriminalität, Gefahr von Banden). Vorsicht ist da angebracht, das liegt im Eigeninteresse. Schließlich ist auch noch niemand auf die Idee gekommen, jedem Kreditsuchenden diskriminierungsfrei die gleichen Konditionen einzuräumen. Aber wer weiß?

Die Fans der deutschen Nationalmannschaft skandierten am vergangenen Sonntag die Bitte, doch Nachbar von Jerome Boateng sein zu dürfen. Ein schönes Statement, nur kostenlos. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass niemand je in die Versuchung kommen wird, in der gleichen Gegend wie der Millionär zu wohnen.

Deutschland ist kein Land der Rassisten, wo in Stadien längst nicht mehr Affenlaute ausgestoßen werden, wenn ein dunkelhäutiger Spieler am Ball ist. Auch Italien ist keins, wo von Zeit zu Zeit Profis Nazisymbole zeigen. In Frankreich, ein Land, das in der permanenten Spannung zwischen einheimischen Weißen und Migranten aus den ehemaligen Kolonien in Schwarzafrika lebt, hat der Torjäger von Real Madrid, Karim Benzema, seinen (Ex-) Nationaltrainer Didier Deschamps des Rassismus geziehen. Ausgerechnet.

Benzema ist algerischer Abstammung und mit seinen spielerischen Fähigkeiten gehört er unbestritten in die Equipe Tricolore. Leider wandelt der Franzose abseits des Platzes immer mal auf fragwürdigen Wegen. Aktuell steht er unter Anklage der Beihilfe zur Erpressung eines Mannschaftskameraden. Der Weltmeisterspieler Deschamps hat sich daher zu einer salomonischen Lösung entschieden und verzichtet beim Endrundenturnier im eigenen Land sowohl auf die Dienste von Benzema als auch Mathieu Valbuena. Sport ist die beste Integrationsmethode. Aber er ist auch nicht diskriminierungsfrei, er entscheidet hart danach, wer nutzt und wer schadet.

Das ist kein Rassismus, das ist vernünftig.

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  • Stephan 2. Juni 2016, 18:40

    Da sind Stefan Pietsch und ich endlich mal einer Meinung. Veronica Ferres ist ganz klar eine Rassistin der übelsten Sorte. Nicht nur das sie uns als Nachbarn keine Chance gibt, sie will sogar nicht mit ihm oder mir ins Bett steigen. Das muss man sich einmal vorstellen!

  • Ben 2. Juni 2016, 21:39

    „Das ist kein Rassismus, das ist vernünftig.“

    Ich verbeuge mich. Sein eigenes Weltbild so schön auf den Punkt zu bringen, ist hohe Kunst.

  • Ant_ 3. Juni 2016, 07:43

    Sehr geehrter Herr Pietsch,

    gut, dass Sie das mal geklärt haben. Rassismus ist es also nur, wenn grundlos diskrimiert wird. Da atmen dann natürlich viele Menschen in Deutschland erleichtert auf, wenn sie merken: Ich fühle mich zwar diskriminiert und bin es auch – aber die anderen haben ja für sie *gute Gründe*. Dann ist ja alles okey!

    *sarkasmus off*

    Diskriminierung ist vollkommen unabhängig davon, auf welche Art und Weise sich einzelne Menschen oder andere Gruppe rationalisieren, warum das total in Ordnung ist. Und ja, auch davon, ob diese Rationalisierungen in welchem Grad auch immer mit der Realität übereinstimmen oder nicht.

    • In Dubio 3. Juni 2016, 08:53

      Also das „sehr geehrter“ geht dann doch zu weit.

      Ja, andere Menschen haben gute Gründe zu diskriminieren. Und was Diskriminierung ist und was nicht, ist eine gesellschaftliche Konvention. Beispiel der Diskriminierungsbegriff im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der sich zum amerikanischen Recht unterscheidet. Die Konventionen besagen, ich darf jemanden nicht wegen seines Geschlechts oder Rasse diskriminieren, wohl aber wegen des Einkommens, des Aussehens, ja, sogar wegen der Größe. Es fehlt mir die Erklärung, warum Diskriminierung in einigen Fällen okay, in anderen inakzeptabel sein soll.

      Die einen sehen den Begriff gerne ausgeweitet, Leute wie ich eher begrenzt. Was ist denn wirklich schlimmer: dass Sie die Frau nicht bekommen, in die Sie sehr verliebt sind oder nicht die Wohnung, die es im gleichen Zuschnitt nochmal um die Ecke gibt? Und ist es in Ordnung, dass der Staat jeden Menschen, der etwas besitzt, diskriminiert in dem er ihm etwas unterstellt, was er den Habenichtsen nicht unterstellt?

      Fangen Sie an zu diskutieren, statt mit Sarkasmus zu arbeiten, der nur Sie selbst bedient.

      • Ant_ 3. Juni 2016, 11:06

        Der Unterschied zwischen meiner Position und Ihrer ist der folgende:
        Ich bin nicht der Meinung, dass Diskriminierungsdefinition eine gesellschaftliche Konvention ist. Die gesellschaftliche Konvention besteht darin, was als eine „legitime Diskriminierungserfahrung“ anerkannt wird, und was nicht. Natürlich gab es für die Gesellschaft der Südstaaten zu den Zeiten der Jim-Crow Gesetze keine „legitime“ Diskriminierung – man war ja „seperate, but equal“. Nur, wenn Sie behaupten, Diskriminierung wäre komplett gesellschaftlich definiert, machen Sie es sich eindeutig zu einfach. Und die Erklärung für die auseinanderklaffenden Definition bzw. Anwendung des Diskriminierungsgesetztes sind auch klar: Diskriminierung ist das in jedem Fall, wir sind als Gesamtgesellschaft nur nicht bereit, diese als solche anzuerkennen ( aus Gründen, die ja auch durchaus gerechtfertigt sein können )
        Zu Ihrem Beispiel: Es geht bei Diskriminierung um Struktur. Es geht nicht darum, dass man die eine Wohnung nicht bekommt, und dafür eine equivalente. Es geht um das Phänomen, dass es zu spontaner, nicht geplanter Ghettobildung kommt (an der alle Seite ihren Anteil haben). Es ist für die Struktur total egal, ob irgendjemand „diese eine“ Frau/Mann/whatever als Partner erreichen kann, sondern um die Gesamtanzahl von z.B. interracial marriages. *Das* ist Struktur.

        • In Dubio 3. Juni 2016, 14:56

          Erstens: ich habe noch gar nicht meine Meinung kundgetan, was Rassismus ist, sondern nur einen pointierten Artikel geschrieben, der zur Diskussion und zum Streit anregen soll. Wie ich Rassismus definiere, das zeige ich weiter unten.

          Ich bin nicht der Meinung, dass Diskriminierungsdefinition eine gesellschaftliche Konvention ist.

          Dann erklären Sie, warum der Rahmen der Diskriminierungsverbote zuerst im Grundgesetz niedergelegt ist, von der EU in 4 Richtlinien definiert wurde und von 28 EU-Staaten etwas unterschiedlich kodifiziert wurde und sich von der US-amerikanischen Auslegung unterscheidet. Wenn es keine gesellschaftliche Konvention ist.

          Es geht um das Phänomen, dass es zu spontaner, nicht geplanter Ghettobildung kommt.

          Das hat nun gar nichts mit Diskriminierung und Rassismus zu tun. Ich darf nun auch nicht ohne staatliche Erlaubnis Hochhäuser bauen und wenn ich gerne in einem lila-blau / längsgestreiften Haus wohnen will, so ist mir das verboten. Ich bin in meinen Ansichten diskriminiert.

          Niemand kann mich zwingen, eine Schwarze zu heiraten. Der Staat versucht mich aber zu zwingen, behinderte Menschen einzustellen, die ich bereits diskriminiere, wenn ich sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch einlade und die ich nicht aufgrund von Schlechtleistung kündigen kann, weil ich sie dann wieder diskriminiere. So treibt man die Political-Correctness auf die Spitze.

  • Marc 3. Juni 2016, 09:28

    Das Verbot des Rassismus, pauschaler, der Diskriminierung hat sich aus einem naiven Menschenbild entwickelt, nämlich dass alle Menschen grundsätzlich gut seien. Das ist natürlich Unsinn.

    Natürlich ist es das. Das Verbot des Rassismus basiert auf der Erkenntnis, das das Gute und Schlechte nicht an eine „Rasse“ gebunden ist. Rassisten suggerieren, dass wenn das Fremde verschwindet, dann verschwinden auch alle bösen Gefahren. Das ist natürlich Unsinn.

    • In Dubio 3. Juni 2016, 14:57

      Das ist gar nicht so schlecht…

      • Marc 3. Juni 2016, 20:10

        Die Idee ist exakt so genial wie die, dass die Wirtschaft wächst, wenn alle sparen.

  • Kning 3. Juni 2016, 10:58

    [k]Das Verbot des Rassismus, pauschaler, der Diskriminierung hat sich aus einem naiven Menschenbild entwickelt, nämlich dass alle Menschen grundsätzlich gut seien. Das ist natürlich Unsinn. Religionen basieren darauf, in Gut und Böse zu unterteilen. Kinder begreifen sehr schnell, dass nicht jeder zu ihnen passt. [/k]

    Der Rassismus unterstellt jedem, der eine andere Hauptfarbe hat, als die der Mehrheitsgesellschaft, eine negative Grundhaltung. Mehr noch, er leitet aus der rassischen Herkunft bestimmte Persönlichkeitsmerkmale ab und pauschalisiert diese.

    Die Herausforderung ist, dass wir uns im Denken nicht fesseln lassen dürfen von etwas so etwas banalem wie der Hautfarbe. Der Eindruck den ich gewinne, resultiert neben der Hautfarbe auch aus Merkmalen wie Sprachkenntnis, Auftreten und Verhalten. Ich muss halt in meinem Kopf die unbewussten Vorurteile bezwingen. Daher ist aus meiner Sicht auch ein Unterschied, ob ich als Vermieter etwas genauer hinschaue bei einem potentiellen Mieter mit arabischer Herkunft , oder ich pauschal nicht an arabischstämmige Menschen vermiete.

    Ersteres ist Vorsicht, zweiteres Diskriminierung.

    • In Dubio 3. Juni 2016, 15:01

      Der Rassismus unterstellt jedem, der eine andere Hauptfarbe hat, als die der Mehrheitsgesellschaft, eine negative Grundhaltung.

      Ja, nur in dem Sinne ist Alexander Gauland kein Rassist wie der aufbrandende Shitstorm meinte. Und Didier Deschamps schon gar nicht. Dann wird der Vorwurf des Rassismus instrumentalisiert.

  • Ariane 3. Juni 2016, 12:08

    Also bitte, Diskriminierung ist nicht so schlimm, weil es auch böse Leute gibt, die nicht urdeutsch aussehen?
    Das erscheint mir ja stark unter deinem sonstigen Argumentationsniveau zu sein.

    Das Verbot des Rassismus, pauschaler, der Diskriminierung hat sich aus einem naiven Menschenbild entwickelt, nämlich dass alle Menschen grundsätzlich gut seien.
    Das ist doch Quark. Wären alle Menschen grundsätzlich gut, würde ja niemand diskriminieren und so ein Gesetz wäre unnötig. Es basiert darauf, dass alle Menschen mit gleichen Rechten ausgestattet, was du ziemlich sicher weißt und nur aus Provokationsgründen verballhornst.

    Die Sache ist trotzdem komplizierter als auf dem Papier. Gleichberechtigung für Menschen verschiedener Hautfarben, Herkunft, Geschlecht und Sexualität ist noch ein junges Konzept. Die meisten Antidiskriminierungsgesetze sind vermutlich noch keine 20 Jahre alt. Jonas hat das neulich ja perfekt aufgedröselt. Es wird sehr lange dauern, bis sich solche „neuartigen“ Gedanken in einer Gesellschaft festigen und ja, Dinge wie Rassismus lassen sich wohl nie ganz ad acta legen.
    Genau deswegen finde ich es aber wichtig, dass Gauland oder die AfDLeute die über den jungen Boateng auf der Schokolade weinen mit einer Form von gesellschaftlicher Ächtung leben müssen, die ihnen zeigt, dass sie die Deutungshoheit verloren haben. Schließlich kann man sich heutzutage nicht mehr sicher sein, ob man wirklich in einem Anbruch neuer Zeiten lebt oder nur in einem kurzen Augenblick, der von besseren Zeiten spricht und dann doch von einer neokonservativen Welle wieder weggespült wird.

    • In Dubio 3. Juni 2016, 15:17

      Ich habe mal eine Karrierefortsetzung auf dem osteuropäischen Markt, wo ich Ukrainer als Anteilseigner gehabt hätte, abgelehnt. Nach Erfahrungen im Baltikum (Lettland) hatte mich die Rechtsmentalität von Ukrainern und Russen abgeschreckt. Bin ich ein Rassist? Ich habe verallgemeinert und pauschaliert und deswegen die Übernahme einer Aufgabe abgelehnt.

      Gleichberechtigung für Menschen verschiedener Hautfarben, Herkunft, Geschlecht und Sexualität ist noch ein junges Konzept.

      Es gibt keine Gleichberechtigung. Das ist ein rechtliches Konstrukt, keine Lebenswirklichkeit. Linke machen den Fehler, dass sie beides gleich setzen. Tatsächlich kann den Job immer nur einer haben und 50, 100, 1000 schauen in die Röhre. Darunter können dann auch Behinderte, Frauen, Schwule und Negro-Afrikaner sein. Gleiche Qualifikation? Gibt es auch nicht, da sich jeder Mensch von jedem unterscheidet. Beides sind rechtliche Fiktionen. Ich kann Menschen nicht daran hindern zu diskriminieren. Wenn das Lesbenpärchen nicht die Vorzeige-Wohnung in Frankfurt-Westend bekommt, dann natürlich nicht wegen ihrer männlichen Erscheinung, sondern weil sie 10 Euro monatlich weniger verdienen als der Hauptgewinner.

      Genau deswegen finde ich es aber wichtig, dass Gauland oder die AfDLeute die über den jungen Boateng auf der Schokolade weinen mit einer Form von gesellschaftlicher Ächtung leben müssen.

      Das verstehe ich keineswegs. Nach allem, was bisher hier geschrieben und definiert wurde, ist Gauland kein Rassist. Wenn Du es dennoch meinst, musst Du die Definition ändern. Kann Rassismus legitim sein? Schwer zu sagen, ohne missverstanden zu werden. Es soll schließlich auch Frauen geben, die nach einer bitteren Enttäuschung keine Beziehung mehr mit Männern beginnen („Männer sind Schweine! Traue ihnen nicht mein Kind!“). Sind Frauen potentielle Rassisten, weil sie verallgemeinern?

      • Ariane 3. Juni 2016, 16:52

        Nun zumindest bist du scheinbar ein Streiter für Vorurteile und Diskriminierung, was umso schlimmer ist, wenn du dich selbst nicht dazu zählst.

        Es gibt keine Gleichberechtigung. Das ist ein rechtliches Konstrukt, keine Lebenswirklichkeit. Linke machen den Fehler, dass sie beides gleich setzen
        Das ist Quatsch und das weißt du doch genau. Es geht nicht darum, ,dass 20 Leute denselben Job oder Wohnung bekommen. Es geht um die Gründe. Wenn ein Weißer den Job bekommt und ein Schwarzer nicht, muss das nicht Rassismus sein. Das ist es nur, wenn seine Hautfarbe eine Rolle dabei spielt. Wenn irgendjemand meint, ein Mensch sei weniger wert, weil er eine andere Hautfarbe hat, einen komischen Mann oder auf die falschen Leute steht, ist das ein dickes Problem. Und ich wünsche jedem, der diese Meinung vertritt einen Shitstorm an den Hals, bis er zu Hause sitzt und in sein Kissen weint.

        Nach allem, was bisher hier geschrieben und definiert wurde, ist Gauland kein Rassist.
        Es ist mir scheißegal, ob Gauland ein Rassist ist oder nur ein trauriger alter Mann. Und wenn Frauen von Männern nix mehr wissen wollen, wären sie wohl auch eher Sexistinnen^^
        Wie gesagt das ganze ist noch eine junge Idee, diese Kulturkämpfe werden noch lange weitergehen. Und ob jemand privat in seinem Wohnzimmer Rassist oder sonstwas ist, ist imo relativ unwichtig, dagegen kann man sowieso kaum was machen. Umso wichtiger sind Antidiskriminierungsgesetze und die political correctness, um die Folgen abzumildern und der Gesellschaft Zeit zu geben, sich zu wandeln.

        • In Dubio 4. Juni 2016, 09:08

          Nun ja, ich streite dafür, dass mir jemand eine Position begründen muss, so vernünftig sie erscheinen mag (Stufe I). Wenn das gelingt, verlange ich Level II, die Position muss mit unserem Recht in Einklang stehen. Erst dann erweist sich, was ein Vorurteil ist. Nicht, weil wir es als solches deklarieren.

          Wenn ein Weißer den Job bekommt und ein Schwarzer nicht, muss das nicht Rassismus sein. Das ist es nur, wenn seine Hautfarbe eine Rolle dabei spielt.

          Dazu müsstest Du in die Köpfe der Menschen reinsehen können. Ein Rassist wird Dir selten sagen, dass er ein Rassist ist. Der deutsche Staat hat 2006 das AGG in Kraft gesetzt, seit dem darf niemand bei der Arbeitssuche wegen so vieler Kriterien nicht diskriminiert werden. Was als erstes passierte: Unternehmen und Personalberatungen wurden in teuren Veranstaltungen geschult, wie sie zukünftig eine Stellenanzeige abzufassen haben. Seitdem annonciert auch der Playboy, dass er – Alter egal – Models (w / m) sucht zwecks Darstellung erotischer Posen, die nicht anstößig wirken. Das Erscheinungsbild der Fachzeitschrift für junge weibliche Anatomie hat sich so gravierend verändert.

          Was ist sonst passiert? Abgelehnte Bewerber bekommen seitdem auch auf Nachfragen die Larifari-Auskunft, ein anderer Kandidat war halt einfach noch geeigneter, die Ehrlichkeit („Ihre Präsentation war Mist“) bleibt zum Schaden Arbeitsplatzsuchender auf der Strecke. Aber der Political Correctness ist genüge getan. Und das findest Du gut.

          Die Amerikaner haben es mit ihrem Antidiskriminierungsgehabe echt übertrieben, in Bewerbungen dürfen aus Angst vor Klagen nicht mehr Geschlecht und Rasse genannt werden, Bilder sind tabu. Aber Schwarze, Entschuldigung, Afro-Amerikaner, werden wie in den 1960er Jahren von Polizisten abgeknallt. Schöne ordentliche Welt.

          • Ariane 5. Juni 2016, 11:22

            Ich gebe Dir Recht, dass das Antidiskriminierungsrecht schwer durchzusetzen ist. Aber allein der Fakt, dass das nicht so einfach durchzusetzen ist, spricht doch nicht gegen ein Gesetz.
            Steuerhinterziehung, Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung ist auch häufig enorm schwer durchzusetzen, aber da gibts doch trotzdem nicht gleich Diskussionen, das ganze dann halt wieder abzuschaffen.

            Aber der Political Correctness ist genüge getan. Und das findest Du gut.
            ich glaube, es geht nicht nur darum. Aber ja. Das ganze ist ein Prozess. Diskriminierung wird nicht in ein Gesetz geschrieben und schon löst man die Probleme. Symbole sind da viel wichtiger als Gesetzestexte. Es funktioniert nur so, dass man ein Gesetz drum baut (erstmal unabhängig von der Durchsetzung), dass Gauland & Co. einen Aufschrei der Empörung und Solidarität mit Boateng auslösen, dass man sich mit vielen kleinen Schritten Gedanken macht, was man gegen Diskriminierung tun kann.

            Sich hinzustellen und zu bemängeln, wie kompliziert und schwer durchsetzbar das ganze ist, bringt einen ja auch nicht weiter. Nehmen wir mal die Frauenrechte, viele Gesetze wie eigene Kontoführung, arbeiten ohne Zustimmung des Mannes, Abschaffung des Schuldprinzips in der Ehe, Verbot der Vergewaltigung in der Ehe etc. Das waren auch nicht alles Durchbrüche und dann war alles wieder gut, es waren aber trotzdem alles wichtige Bausteine und so ist das nun mal mit gesellschaftlichen Veränderungen, das geht langsam und mit vielen kleinen Kieselsteinen.

            • In Dubio 5. Juni 2016, 14:10

              Aber allein der Fakt, dass das nicht so einfach durchzusetzen ist, spricht doch nicht gegen ein Gesetz. Steuerhinterziehung, Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung ist auch häufig enorm schwer durchzusetzen, aber da gibts doch trotzdem nicht gleich Diskussionen, das ganze dann halt wieder abzuschaffen.

              Liebe Ariane, Steuerhinterziehung ist als Delikt nicht schwer nachzuweisen, dort geht es um den genauen Umfang. Es ist eine Frage der Akribie und des Know-hows. Vergewaltigung ist ebenfalls leicht nachzuweisen, wenn die Opfer sich rational verhalten würden. Bei Diskriminierung geht es aber genau betrachtet wenig um ein konkretes Delikt, sondern die Motivation, die geahndet wird. Du hast es selbst beschrieben.

              Zudem hat der Staat noch die Beweislast umgekehrt, der Beschuldigte muss nachweisen, die Tat (Diskriminierung) nicht begangen zu haben. Dieses Vorgehen, das Diktaturen gut zu Gesichte steht, wird im Rechtsstaat Deutschland immer populärer. Kein Wunder, lädt diese Form des Rechts zum Betrug und Falschanklage ein.

              Vergewaltigung in der Ehe: es gibt wohl kein Delikt, wo es so häufig zu Falschbeschuldigungen kommt wie hier. Rechtsexperten gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte der Anzeigen falsch sind. Kein Wunder, nirgends sonst kann der Ankläger bereits durch Anzeigeerstattung einen Ertrag realisieren und der Beschuldigte hat immer Kosten zu tragen. Du glaubst zu sehr an das Gute im Menschen: wo Du ihnen die Möglichkeit gibst, ohne Gefahr vor Strafe zu betrügen und dafür noch belohnt zu werden, werden Menschen häufiger als sonst betrügen.

              Das AGG hat jedenfalls bis heute keinen sichtbaren Erfolg gebracht. Im Gegenteil. Gerichte müssen sich heute mit Falschanklagen auseinandersetzen und Bewerber erhalten heute kein ehrlichen, hilfreichen Hinweise, wie sie ihren Auftritt verbessern könnten. Wer heute bei Bewerbungen scheitert, hat keine Chance, die wahren Gründe zu erfahren und daraus zu lernen. Das halte ich für einen gravierenden Rückschritt. Misserfolg wird so manifestiert.

              • Ariane 5. Juni 2016, 14:22

                Vergewaltigung in der Ehe: es gibt wohl kein Delikt, wo es so häufig zu Falschbeschuldigungen kommt wie hier. Rechtsexperten gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte der Anzeigen falsch sind.
                ich halte das für ein Gerücht. Bei Vergewaltigungen insgesamt bin ich neulich über die vermutete Zahl von 3% Falschanschuldigungen gestolpert.
                Aber auch das ist für mich kein Grund, ein Gesetz dann eben nicht zu machen.
                Ob ein Gesetz kompliziert ist, schwer durchzusetzen oder es zu Falschanschuldigungen kommen könnte, sind keine Gründe, ein Gesetz dann eben nicht zu machen.
                Dann könnten wir darauf ja auch komplett verzichten oder uns irgendwie auf fünf Gesetze einigen. Was ist denn das bitte für eine Haltung?
                Und wo steht überhaupt geschrieben, dass Bewerber seit dem AGG plötzlich nur noch angelogen werden und keine Hilfe mehr erhalten? Also verzeihung, aber das ist doch hochgradiger Quark.
                Das Problem würde sich nur ergeben, wenn man einen Türken oder Schwarzen oder wasauchimmer aus Diskriminierungsgründen nicht einstellt und sich dafür eine Ausrede einfallen lassen muss. Zu dieser Konstellation muss es also zuerst einmal kommen und zweitens hat man diesen Bewerbern sicherlich ohne Gesetz auch nicht erzählt, dass man halt keine Ausländer haben will, sondern sich eine andere Ausrede einfallen lassen. Dieses riesige Problem, das du hier also siehst, existiert also überhaupt nicht.

                • In Dubio 5. Juni 2016, 15:14

                  Bitte präzise sein, Ariane. Wie Du sprach ich von der Vergewaltigung in der Ehe. Die von Dir erwähnten 3% beziehen sich allgemein auf das Delikt der Vergewaltigung. Die Zahl ist jedoch durchaus umstritten.

                  Eine Studie der bayrischen Polizei von Erich Elsner und Wiebke Steffen („Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“, 2005) gibt im Kapitel „Vortäuschungen von oder falsche Verdächtigungen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung (§§ 145d, 164 StGB)“ (Seite 177) folgendes Zitat eines Kommissaritatsleiters wieder (..):

                  „Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

                  Obwohl nach Ansicht der Polizei sehr häufig falsch angezeigt wird, ist das Risiko für den Falschbeschuldiger, tatsächlich rechtlich belangt zu werden, außerordentlich gering. Außerhalb dieses sensiblen Bereichs sehen Linke sonst gern, dass (Reiche) hier einen Anreiz zu kriminellen Verhalten sehen.

                  Auf Wikipedia findet sich:
                  Klaus Püschel, der Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts Hamburg, das die größte deutsche Opferambulanz betreibt, stellte im Jahr 2009 fest, bei ärztlichen Untersuchungen hätten sich 27 Prozent der angeblich Vergewaltigten als Scheinopfer erwiesen, die sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten. In 33 Prozent der Fälle habe die Tat rechtsmedizinisch nachgewiesen werden können, in den restlichen 40 Prozent sei das Ergebnis der Rechtsmedizin nicht eindeutig. Die Tendenz zur Falschbeschuldigung sei laut Püschel in den letzten Jahren erheblich gestiegen, zuvor habe sie über Jahrzehnte konstant bei fünf bis zehn Prozent gelegen.

                  Auch hier wird in Teilen der Grundsatz aufgegeben: In Dubio Pro Reo. Das ist keine Banalität. Eine Maßnahme zur Minderung des Anreizes zur Falschanzeige könnte darin liegen, (Ehe-) Frauen bei Falschanzeigen das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu entziehen und sie von Unterhaltszahlungen auszuschließen. Leider ist das heute nicht Rechtslage.

                  Gesetze, die der Staat nicht vollziehen kann, sind unnütz. Darunter leidet der Rechtsfrieden.

                  Du scheinst keine Bewerbungserfahrung zu haben und Du vergisst, dass ich Praktiker bin. Wäre das anders, hättest Du die von mir geschilderten Erfahrungen gemacht. Das AGG ist schließlich sehr weitreichend, wer Bewerber ablehnt, liefert häufig Gründe für eine Klage. An diesem Fakt kommt man nicht vorbei. Es sei denn, man theoretisiert. 😉

  • Stefan Sasse 3. Juni 2016, 14:35

    Ich muss dieser Tage echt mal „Defense of Political Correctness“ oder so schreiben. 🙂

  • Am_Rande 3. Juni 2016, 15:08

    Das Verbot des Rassismus, pauschaler, der Diskriminierung hat sich aus einem naiven Menschenbild entwickelt, nämlich dass alle Menschen grundsätzlich gut seien.

    Ein Satz, der schon in sich nicht schlüssig ist.
    Denn, wenn alle Menschen gut wären, wären Rassisten auch gut.

    Die Diskriminierung des Rassismus als Hassverbrechen hat andere Gründe.
    Sie eignet sich z. B. wunderbar zur Diffamierung des politischen Gegners.

  • Blechmann 3. Juni 2016, 15:13

    Oje. Voll ins Fettnäpfchen! Keine relativierenden Bemerkungen über Rassismus, bitte. Immerhin wissen wir nun, dass von den 50%, die lieber nicht mit Türken wohnen würden, es keiner bis hier rein geschafft hat. Dieser „Block“ ist rassistenfrei. 🙂

    [K]>“Wenn jedoch laut Düsseldorfer Kripo jeder 2. Marokkaner der Stadt kriminell ist, bedeutet die Wachsamkeit von Frauen gegenüber fremdländisch aussehenden Männern nichts anderes als Selbstschutz und ist kein Synonym für Rassismus.“[/K]

    Doch natürlich. Das ist klassischer Rassismus. Das sind höchstens mildernde Umstände. Erinnert mich gerade an die hübsche junge Dame, die nach der Silvesternacht, wo sie begrabscht wurde und fast vergewaltigt worden wäre, in der Glotze dazu befragt wurde und meinte: Also sie habe natürlich nichts gegen Ausländer. Das ist schon dolle. Ich fürchte mir wären an der Stelle ein paar nicht zitierfähige Aussagen über Männer im allgemeinen und Polizisten und Ausländer im besonderen herausgerutscht. Kann man nur bewundern.

  • Kirkd 3. Juni 2016, 15:57

    „Das Verbot des Rassismus, pauschaler, der Diskriminierung hat sich aus einem naiven Menschenbild entwickelt, nämlich dass alle Menschen grundsätzlich gut seien. Das ist natürlich Unsinn. Religionen basieren darauf, in Gut und Böse zu unterteilen. Kinder begreifen sehr schnell, dass nicht jeder zu ihnen passt.“

    Das ist natürlich falsch.

    Die Wurzeln sind auf religiöser Seite, dass alle Menschen durch Gott vom gleichen Bild geschaffen wurden (und damit nach christlichem Vorstellung nicht alle gut sondern alle Sünder sind).

    Auf Seiten der Aufklärung leitet Kant in der Metaphysik der Sitten die Gleichheit als logische Folge der Freiheit ab. Die Freiheit, sein eigener Herr zu sein, setzt voraus, nicht einer fremden Mehrheit zugeordnet zu werden. Auch hier liegt nicht die Vorstellung zu Grunde, dass der Mensch gut ist, sondern das kategorische Postulat, dass sich kein Mensch selbst freiwillig in die Lage einer Ungleichbehandlung begeben wird, die in einem ihm angeborenen körperlichen Merkmal beruht.

  • In Dubio 3. Juni 2016, 16:16

    Bisher ist eine Stoßrichtung des Artikels leider zu kurz gekommen. Warum lassen wir in manchen Fällen Diskriminierung zu und ächten sie in anderen Fällen? In einem Rechtsstaat bedarf das Verbot eines Verhaltens einer genauen Begründung. Die wurde hier bisher nicht gegeben. Warum darf man Menschen wegen ihrer Hautfarbe nicht ausgrenzen, wohl aber wegen ihrer politischen Ansichten? Warum müssen manchmal Frauen bevorzugt eingestellt werden, wohlhabende Bürger aber den Beweis erbringen, absolut korrekt zu sein?

    Was ist Rassismus? Nach der Fußball-EM wird der Posten des Mannschaftskapitäns frei. Jerome Boateng ist einer der Nachfolgekandidaten für die Übernahme der Binde. Er weist genügend Länderspiele auf, ist absoluter Leistungsträger und inzwischen eine Führungspersönlichkeit. Es wäre purer Rassismus zu behaupten, der Weltklasseverteidiger käme nicht in Frage.

    Eine Bekannte tritt jetzt aus der katholischen Kirche aus, weil sie mit der Meinung des Papstes zur Flüchtlingsproblematik nicht einverstanden ist. Sie lehnt jede Form der Zuwanderung ab und unterstellt Asylbewerbern pauschal Gewaltbereitschaft. Das ist ohne Zweifel purer Rassismus.

    Wenn Frauen die Avancen von türkisch-stämmigen oder arabisch aussehenden jungen Männern rundheraus ablehnen, weil diese grundsätzlich nicht als Partner in Frage kommen, ist das aber kein Rassismus. Genauso wenig, wenn Prostituierte jeden Anbahnungsversuch von Schwarzen oder von den berühmten türkischen Jungs ablehnen, weil beide Freiergruppen als brutal und rücksichtslos gelten.

  • Kirkd 3. Juni 2016, 17:17

    Muss man das wirklich erklären?

    Dann also noch einmal ausführlicher: Kant für Anfänger.
    Der Ursprung der Gleichheit von Menschen liegt in der Freiheit. Die Hautfarbe und die Herkunft eines Menschen sind nicht Ergebnis einer freien Entscheidung. Ein freier Mensch würde nicht akzeptieren, dass er wegen seiner Hautfarbe ungleich behandelt würde. Daher ist es moralisch verwerflich, Boateng wegen seiner Hautfarbe das Amt des Spielführers zu verweigern.

    Die politische Einstellung eines Menschen ist hingegen eine freie Entscheidung. Ich muss sie nicht teilen. Daher darf ich eine politische Einstellung schlecht schlecht heißen. Ich darf sie aber im Regelfall nicht zu einer beruflichen Einstellungsvoraussetzung machen, weil eine freie Gesellschaft unterschiedliche politische Ansichten voraussetzt,

    Anderes gilt aber ggf, wenn sich die politische Einstellung gegen Menschen richtet, die für das, was sie sind, nichts können. Denn dann stellt die politische Einstellung eine Grundvoraussetzung der Gesellschaft, nämlich Freiheit anderer Menschen, in Frage.

    Bei einer Liebesbeziehung wird Rassismus nicht bestraft, weil zwei freie Entscheidungen für deren Begründung vorausgesetzt werden, die sehr persönlich sind. Dem persönlichen Charakter der Liebesentscheidung wird Vorrang eingeräumt. Gleiches gilt für den professionellen Sexakt, bei dem noch dazu das Elendsverhältnis der Prostitutierten berücksichtigt wird. Es ist nicht verwerflich, dass eine Prostituierte einzelne Ausbeutungsakte ablehnt. Man würde sich eine Welt wünschen, in der sie in der Lage ware, alle abzulehnen.

    • In Dubio 4. Juni 2016, 09:27

      Dann also noch einmal ausführlicher: Kant für Anfänger.

      Kant ist kein Leumund des Grundgesetzes. Jede Macht des Staates basiert auf dem Recht. Dieses muss objektivierbar sein, Prinzipien sind generell anwendbar. Mit diesem Anspruch nähere ich mich Ihren Begründungen:

      Ich darf sie aber im Regelfall nicht zu einer beruflichen Einstellungsvoraussetzung machen, weil eine freie Gesellschaft unterschiedliche politische Ansichten voraussetzt, Anderes gilt aber ggf., wenn sich die politische Einstellung gegen Menschen richtet, die für das, was sie sind, nichts können. Denn dann stellt die politische Einstellung eine Grundvoraussetzung der Gesellschaft, nämlich Freiheit anderer Menschen, in Frage.

      Das ist aber nun sehr verwunden. Ich darf jemanden nicht wegen seiner Rasse, seines Geschlechts, seinen Alters benachteiligen, weil er dafür nichts kann. Ich dürfte zwar theoretisch jemanden wegen seiner politischen Ansichten benachteiligen, darf ich aber auch nicht, weil das eine notwendige Bedingung eine freien Gesellschaft ist. Im Grunde kann ich daraus ableiten, ich darf überhaupt niemanden benachteiligen, aus welchen Gründen auch immer. Sind also diejenigen, die der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry keine Wohnung vermieten wollen und die der AfD keine Versammlungsräume zur Verfügung stellen, Rassisten?

      Allerdings darf ich bei der Partnerwahl diskriminieren, weil diese auf einer freien Entscheidung beruht. Allerdings, auch der deutsche Islamist kann was für seine Religion und seine politische Einstellung, wenn ich ihn nun wegen seiner Religion ablehne, ist das eine zulässige Diskriminierung, weil sie auf meiner freien Entscheidung beruht? So, erstes Semester Kant?

      Gleiches gilt für den professionellen Sexakt, bei dem noch dazu das Elendsverhältnis der Prostituierten berücksichtigt wird. Es ist nicht verwerflich, dass eine Prostituierte einzelne Ausbeutungsakte ablehnt.

      Gerade die gut situierten Profis lehnen Freier wegen ihrer Rasse ab, die, welche es sich leisten können. Also geht Ihr Argument schon nicht. Es geht bei der Ablehnung nicht um Verelendung und Ausbeutung. Frauen, die davon betroffen sind, haben nicht die Freiheit, einzelne Männer oder ganze Rassen abzulehnen. Ist also die Edelnutte eine Rassistin?

      • Maniac 7. Juni 2016, 12:07

        „Kant ist kein Leumund des Grundgesetzes.“

        Den Begriff „Leumund“ empfinde ich mehr als unglücklich. Ein Leumund ist ein Konzept, keine Person. Meinst Du „Leumundszeuge“? Kant kann schon deshalb keiner sein, weil er das Grundgesetz nicht kennengelernt hat. Als bedeutender, zumal deutscher, Philosoph der Aufklärung, dürften die geistigen Konzepte Kants allerdings erheblichen Einfluss auf die Konzeption des Grundgesetzes gehabt haben. Insofern erscheint es mir gewagt, die Vorstellungen Kants als Interpretationshilfe für die Auslegung des Grundgesetzes mit einem derart saloppen Urteil für hinfällig zu erklären.

        Zur Theorie Kants selbst, hat der Vorredner alles gesagt. Wichtig ist mir nur, dass folgender Punkt nicht so stehen bleibt:

        „Das ist aber nun sehr verwunden. Ich darf jemanden nicht wegen seiner Rasse, seines Geschlechts, seinen Alters benachteiligen, weil er dafür nichts kann. Ich dürfte zwar theoretisch jemanden wegen seiner politischen Ansichten benachteiligen, darf ich aber auch nicht, weil das eine notwendige Bedingung eine freien Gesellschaft ist. Im Grunde kann ich daraus ableiten, ich darf überhaupt niemanden benachteiligen, aus welchen Gründen auch immer.“

        Das hat der Vorredner nachlesbar auch nicht behauptet. Insofern ist das ein Strohmannargument. Diese Frage

        „Sind also diejenigen, die der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry keine Wohnung vermieten wollen und die der AfD keine Versammlungsräume zur Verfügung stellen, Rassisten?“

        entspringt somit einem Fehlschluss und bedarf daher keiner Antwort des Vorredners. Der süffisante Unterton, der schon anklingen lässt, dass das, was der Vorredner gesagt hat, damit Unsinn ist, fällt somit eher auf Dich zurück.

        Die Frage ist m.E. , ob es Deiner Meinung nach zu den Grundlagen unserer Gesellschaft gehören soll, dass man (also auch Du) einzig aufgrund von Fakten, die man (also auch Du) objektiv nicht beeinflussen kann, schlechter behandelt wird, als andere. Der Gedanke mag für Dich als männlicher weißer Hetero natürlich absurd vorkommen, aber für viele Menschen ist genau diese Situation Alltag. Daher nochmal konkret: Wäre das für Dich als Liberaler ein erstrebenswertes Gesellschaftsmodell?

        Ansonsten finden sich schon im AGG angemessene Abwägungen für die meisten Deiner Bedenken (auch zur Frage der (erlaubten) Diskriminierung durch Prostituierte). Entgegen lautsprecherischer Bekundgungen von allen Seiten ist der Gesetzgeber nämlich im großen und ganzen durchaus in der Lage, ausgewogene Regelungen zu schaffen (natürlich gibt es negative Ausnahmen). Eine Stärke des demokratischen Systems bei all seiner langsamen und auf Kompromisse angelegten Entscheidungsfindung. Nur will das keiner mehr wahrhaben, weil alle nur noch ganz oder gar nicht kennen.

        Gruß, M.

  • Derwaechter 3. Juni 2016, 18:49

    „Warum lassen wir in manchen Fällen Diskriminierung zu und ächten sie in anderen Fällen? In einem Rechtsstaat bedarf das Verbot eines Verhaltens einer genauen Begründung. Die wurde hier bisher nicht gegeben. Warum darf man Menschen wegen ihrer Hautfarbe nicht ausgrenzen, wohl aber wegen ihrer politischen Ansichten? Warum müssen manchmal Frauen bevorzugt eingestellt werden, wohlhabende Bürger aber den Beweis erbringen, absolut korrekt zu sein? “

    Was ich nicht verstehe ist, dass du das doch auch machst nur umgekehrt. Du scheinst es in Ordnung zu finden nicht an Menschen mit türkisch oder arabischem Namen zu vermieten ( könnten ja Bandenmitglieder oder so sein) aber nicht ok bei wohlhabenden Bürgern pauschal an der Korrektheit des Vermögens zu zweifeln. Warum findest du das eine Ok das andere aber nicht?

    Ich schätze mal, dass der Anteil Bandenmitglieder unter Türken geringer ist als der Anteil unter wohlhabenden bei denen das Vermögen nicht ganz sauber zustande kam.

    • In Dubio 4. Juni 2016, 09:35

      Du scheinst es in Ordnung zu finden nicht an Menschen mit türkisch oder arabischem Namen zu vermieten (..).

      Das habe ich begründet. Die Ablehnung könnte auf einer statistischen Kalkulation wie bei Versicherern oder Finanzinstituten beruhen:

      1. Junge Männer – höheres Gewaltrisiko
      2. Männer mit türkischem oder arabischen Migrationshintergrund – geringere Einkommen, höheres Risiko des Jobverlustes, höhere Kriminalitätsneigung
      = Summe: Höheres Ausfall- und Verwüstungsrisiko.

      Warum dürfen Versicherungen und Banken (übrigens auch Telefongesellschaften und Autoverleiher) ihre Kunden taxieren, nicht jedoch Vermieter?

      Ich schätze mal, dass der Anteil Bandenmitglieder unter Türken geringer ist als der Anteil unter Wohlhabenden bei denen das Vermögen nicht ganz sauber zustande kam.

      Die Wette würden Sie verlieren. Tatsächlich liegt die Kriminalität von Migranten in bestimmten deutschen Milieus (Berlin, Frankfurt, Hamburg) deutlich über dem Bundesschnitt, während die Kriminalitätsrate nach Einkommen nicht nennenswert differenziert.

  • Jonas Schaible 4. Juni 2016, 01:02

    Die zentralen Antworten auf die meisten aufgeworfenen Fragen lauten:
    1) Historie.
    2) Strukturen.
    3) Machtverhältnisse.
    4) Fehlende Sensibilität.
    Gerne selbst zuordnen.

    • In Dubio 4. Juni 2016, 09:36

      Gerne selbst zuordnen.

      Nee, keine Lust, weil sämtlich unerheblich. Alle vier Kriterien haben mit der Rechtsordnung eines Staates zwar in der Entwicklung, nicht jedoch in der Begründung etwas zu tun.

      • Blechmann 4. Juni 2016, 18:25

        Gibt es da überhaupt einen konsistenten Rechtfertigungs-Überbau? Wenn man vor ein paar Jahren gefragt hätte, warum Männer wehrdienstpflichtig sind, Frauen aber nicht. Hätte es da eine Begründung gegeben? Mieter unterliegen einem besonderen Schutz, da Wohnung lebensnotwendig ist. Kredite, Mietwagen und Versicherungen sind weniger lebensnotwendig. Das dürfte der Hintergrundgedanke dabei sein.

        • In Dubio 4. Juni 2016, 19:43

          Eine Antwort liegt in der Abwägung anerkannter Rechtsgüter. Jedenfalls lässt sich für alles eine vernünftige Begründung finden, das ist kein Kunststück.

          Mieter unterliegen einem besonderen Schutz, da Wohnung lebensnotwendig ist.

          Das Recht auf Eigentum ist im Grundgesetz und in den Menschenrechten kodifiziert, das Recht auf Wohnung nicht. Selbst wenn es das wäre, ständen damit zwei gleichwertige Rechtsgüter nebeneinander, woraus sich keine Begründung für das Verbot der Diskriminierung ableiten ließe.

          Nein, der Staat weitet den Grundsatz, der für die Rechtssetzung gilt („vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich“) auf seine Bürger aus und verpflichtet sie, in einigen, gesellschaftlich bestimmten Bereichen auch im Zivilen gelten zu lassen.

          Das ist legitim, nur weil der Staat hier eine Bürger verpflichtet, sind solche fundamentalen Eingriffe immer kritisch zu sehen. Denn am Ende ist der Staat für die Bürger da und nicht umgekehrt. Das bedeutet auch, dass der Staat nur sehr begrenzt seinen Bürgern Vorschriften machen darf.

          In diesem Sinne ist das Diskriminierungsverbot nach Rasse und Geschlecht zulässig. Weitere Eingriffe sind jedoch eher negativ zu sehen.

          • Blechmann 6. Juni 2016, 23:36

            „Das Recht auf Eigentum ist im Grundgesetz und in den Menschenrechten kodifiziert, das Recht auf Wohnung nicht.“

            Das ist sachlich falsch. Nahrung, Wohnung, Kleidung sind das Existenzminimum, das durch das Recht auf Leben und die Menschenwürde abgedeckt is. Die „Würde des Menschen“ ist unantastbar, das „Eigentum des Menschen“ ist keineswegs unantastbar. Die Behauptung, Rechtsgrundsätze wären schon deshalb notwendig gleichwertig, weil beide im GG stehen, halte ich für wenig stichhaltig.

            • Stefan Pietsch 7. Juni 2016, 07:19

              Niemand hat ein grundsätzliches Recht auf eine Wohnung, dies wird, wie Sie ja bereits schreiben, unter dem alles überwölbenden Begriff des Existenzminimums subsummiert, das wiederum so auch nicht im Grundgesetz genannt ist, sondern unter Artikel 1 „Würde des Menschen“ fällt. Was Würde ist, das ist Auslegungssache, Eigentum jedoch nicht. Und so ist es völlig mit dem Grundsatz der Würde vereinbar, einen Hartz-IV-Empfänger zum Wohnungsumzug zu zwingen – und zwar nicht mal durch Gesetz, sondern behördliche Auflage. Ein so weitreichender Eingriff in das Recht auf Eigentum ist nicht einfach möglich.

              In seinem weit beachteten Urteil zum „Eigenbedarf“ hat Karlsruhe das deutlich gemacht. Das Recht auf Eigentum und die Verfügung darüber steht im Zweifel über dem Recht auf eine Mietwohnung. Würde das Recht auf eine bestimmte, genau bezeichnete Wohnung eindeutig durch Artikel 1 gedeckt, so wäre dieser Entscheid nicht möglich gewesen.

              Die Grundrechte, soweit der Jurist, stehen gleichberechtigt nebeneinander und müssen gegeneinander abgewogen werden. Und es geht nicht darum, was für Sie stichhaltig ist. Wenn Sie das wissen wollen, lesen Sie die einschlägigen Urteile des BVerfG zum Artikel 14.

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