Das sozio-kulturelle Existenzminimum

Der Arbeitsgerichtsfall Hannemann schlägt die üblichen emotionalen Wellen. Die Kernfrage lautet, sind Sanktionen der Jobcenter gegen Arbeitslose gerechtfertigt, die aus welchen Gründen auch immer ihren Pflichten nicht nachkommen? Dahinter steht wiederum das Begehren des Gesetzgebers, dass Arbeitslose sich nicht nur passiv bei der Arbeitssuche verhalten, sondern aktiv mitwirken, wieder in Arbeit und Beschäftigung zu kommen. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder kündigte dieses Prinzip mit der Formulierung „Fördern und Fordern“ an.

Doch was kann eigentlich von jemandem gefordert werden, der ohnehin nur das Existenzminimum bezieht und den man deswegen nur schwerlich sanktionieren kann, will der Gesetzgeber nicht gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verstoßen? Das ist ohne Frage ein Balance-Akt, der in linken Blogs mit einer einfachen Formel beantwortet wird: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen, weshalb jegliche Sanktionen gegen ALG-2-Bezieher rechtswidrig sind.

Die Würde des Menschen verlangt, dass der Staat Deutschland jedem Bürger ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe gewährt. Das ist ein Niveau, unter das der Rechts- und Sozialstaat niemals gehen darf. Um dies zu gewährleisten muss der Staat jedoch erst die Bedürftigkeit einzelner Bürger feststellen. Diese Feststellung ist ein Antragsrecht, d.h. der Staat ist nicht verpflichtet, auf Verdacht die Bedürftigkeit bestimmter Menschen zu prüfen. Auch der Status arbeitslos führt nicht automatisch zur Feststellung der Bedürftigkeit.

Wer meint, bedürftig zu sein, stellt einen entsprechenden Antrag auf Prüfung. Dieser Katalog ist umfangreich wie alle Anträge, wo der Staat Geld vergibt. Ein Subventionsantrag bei einem Bundesland hat nicht selten den Umfang eines kleinen Taschenbuches. Eine Prüfung hat die Eigenschaft, dass sie positiv oder negativ ausfallen kann. Wird der Antrag auf Bedürftigkeit bewilligt, erhält der Bürger Sozialhilfe, Wohngeld oder im Falle der Erwerbsfähigkeit Arbeitslosengeld 2, im Volksmund Hartz-IV. Der Unterschied ist nicht trivial: Wer grundsätzlich erwerbsfähig ist und damit in der Lage, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, der wird als Arbeitsloser behandelt. Er ist, wie auch der Arbeitslose nach SGB III, verpflichtet, daran mitzuwirken, wieder in Erwerbsarbeit zu kommen. Erwerbslose, die das nicht tun, können von den Behörden sanktioniert werden.

Bei Sozialhilfe- und Wohngeldempfänger wird die Bedürftigkeit auf Zeit festgestellt. Im ersten Fall ist eine Erwerbsfähigkeit nicht gegeben, weshalb die Personen auch nicht sanktioniert werden können, wenn sie keine Arbeitssuche betreiben. Das Wohngeld wiederum ist an die Einkommenssituation gebunden. SGB II-Empfänger suchen per definitione Arbeit, ihre Bedürftigkeit ist nur vorübergehender Art. Hier soll dabei nicht erörtert werden, warum voll Erwerbstätige es manchmal jahrelang nicht schaffen, in Lohn und Brot zu kommen. Ihr Anspruchsrecht auf unterstützende Sozialleistungen richtet sich nach ihrer aktuellen Erwerbs- und Einkommenssituation. Nimmt ein Erwerbsloser Arbeit auf, ist sein Anspruch ggf. sofort verwirkt.

Wie beim Steuerzahler auch bemessen sich Anspruch und Verpflichtung nicht nur nach Belegen, sondern auch Indizien. Wer der Aufforderung zur Arbeitsaufnahme bei einer angebotenen Stelle nicht nachkommt, liefert ein Indiz, dass seine Bedürftigkeit möglicherweise nur vorgeschoben ist. Manifestiert sich das Verhalten, läuft das auf den Beweis hinaus, dass ein voll erwerbstätiger Mensch nicht bedürftig ist, zumindest nicht arbeitssuchend. Dann hätte er aber nicht Anspruch auf Arbeitslosengeld. §31 des SGB II ist da sehr klar: wer trotz Belehrung über Pflichten und Rechtsfolgen eine angebotene Arbeit nicht annimmt, kann seinen Anspruch verwirken. Er wäre im Zweifel darauf angewiesen, Sozialhilfe zu beantragen. Dies allerdings setzt voraus, dass er zur Erwerbsarbeit gar nicht in der Lage ist.

Zur Vermeidung von sozialen Härten, wozu das Fallen unter das vom Staat definierte Existenzminimum gehört, kann jemand Ausgleich in Sachleistungen erhalten. Sachleistungen verletzen nach gängiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht die Würde des Menschen. Sie stellen sicher, dass Mittel so verwandt werden, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt. Wie von einem Kommentator richtig bemerkt ist das wie so manches im Sozialgesetzbuch eine Kann-Bestimmung, sie verpflichtet nicht. Diese Regelungen basieren allerdings auf Gegenseitigkeit und die Auslegung findet ihre Begrenzung in den Grundrechten, zu deren Einhaltung staatliche Behörden verpflichtet sind.

Die Frage selbst, was das sozio-kulturelle Existenzminimum ist, wird im linken Spektrum naturgemäß großzügig ausgelegt. Karlsruhe hat eine klare Definition verweigert, was bedeutet, dass der Wert politisch und nicht juristisch mit Inhalt zu füllen ist. Ob ein Fernseher zur Grundausrüstung gehört, ist keine Frage von Verfassungsartikeln.

Der Anspruch jedes Bürgers richtet sich darauf, nicht nur Mittel zur physischen Existenz zu haben, sondern sich auch am gesellschaftlichen Leben beteiligen zu können. Doch da schließen sich mehrere Fragen an. Das gesellschaftliche Leben an sich gibt es gerade bei 80 Millionen Einwohnern nicht. Wenn wir von Parallelgesellschaften reden, dann heißt das nichts anderes, als dass ein Volk mit vielen Gruppierungen auch unterschiedliche Lebensweisen verfolgt.

Ein linker Populärwissenschaftler wie Lutz Hausstein stellte seine Version eines notwendigen Warenkorbes beim Spiegelfechter online. Doch dieser bildet ein Rundumsorglospaket ab, was sich die meisten Normalbürger gar nicht leisten wollen. So werden Langzeitarbeitslosen Computer, Monitor, Fernseher und Radio zugebilligt ungeachtet dem veränderten gesellschaftlichen Verhalten, wonach nur noch eine stark schrumpfende Zahl überhaupt fern sieht, Computer (Monitore) substitutiv zu Fernsehern genutzt werden und alle zusammen wiederum zu Radios. Eigenanteile für Wohnungen werden aufgelistet, obwohl die Wohnkosten meist komplett von den Kommunen übernommen werden.

Spirituosen werden wie selbstverständlich gereicht, obwohl der Staat an anderer Stelle diese legalen Drogen bekämpft und sie zunehmend schichtenbezogen konsumiert werden. Der typische Hartz-IV-Bezieher nutzt auch Festnetz und Mobilfunk additiv, während immer mehr Deutsche nur eins davon gebrauchen (und bezahlen). Die Abschreibungen sind am Steuerrecht orientiert, obwohl beispielsweise Geschirr deutlich länger in bürgerlichen Haushalten verbleibt als 3 Jahre. In diesem Zauberland gibt es Kino, Theater, Zoo, Schwimmbad und Eishallen. Man merkt: das Leben eines Langzeitarbeitslosen muss gefüllt und finanziert werden.

Das alles hat mit der Realität nur am Rande zu tun. Die Idee von Hartz-IV war eine andere: Die Menschen bestimmen selbst, wie sie ihr Leben verbringen und wozu sie Geld aufwenden wollen. Dazu stellt der Staat auf der Basis eines typischen Warenkorbes eine Pauschalsumme zur Verfügung. Wer regelmäßig Schwimmen gehen will, kann dann nicht noch gleichzeitig Mitglied im Fußballverein und häufiger Zoobesucher sein. Alles gehört unter einem individuellen Blickwinkel zum sozio-kulturellen Existenzminimum – aber nicht alles gleichzeitig und immer.

Wie Studien immer wieder zeigen, sind Hartz-IV-Empfänger durchschnittlich deutlich weniger gebildet als die übrige Bevölkerung. Ihre Freizeitinteressen sind nicht mit den oberen 20% der Gesellschaft, sondern mit den unteren 15% vergleichbar. Im Sozialstaat Deutschland wird die üppige Förderung von Opernhäusern damit begründet, allen Bürgern ein attraktives kulturelles Angebot machen zu können. Dann bietet es sich an, den unter staatlicher Leitung stehenden Theatern aufzuerlegen, Bedürftigen für einen Symbolbetrag den Besuch zu ermöglichen. Was uns zu der Frage führt: Was passiert eigentlich, wenn Transferempfänger bei genauer Rechnung ihr Sozialgeld nicht für das aufwenden, wofür es gedacht ist?

Die Zubilligung eines sozio-kulturellen Existenzminimums heißt nämlich in einem freien Land, dass die Nutznießer von Steuergeldern ihr monatliches Entgelt eben für das genaue Gegenteil verwenden dürfen. Gerade diese notwendige Freiheit zwingt den sorgsamen Staat eben auch, nur das zu geben, was unbedingt notwendig ist und die variablen Teile zweckgebunden oder in Sachgutscheinen zu gewähren.

Die Anteilnahme für Inge Hannemann fasziniert mich persönlich deswegen, weil sie die Bigotterie der Linken offen legt: Der Widerstand der Sozialarbeiterin wird mit dem angeblich offensichtlichen Rechtsbruch gerechtfertigt, der Hartz-IV-Empfängern widerfahre. Die Argumentation dafür stützt sich auf keinen Rechtsspruch der Dritten Gewalt. Auf der anderen Seite missachtet der Staat jedes Jahr vorsätzlich die Gewaltenteilung und begeht Rechtsbruch, ohne dass hierfür ein Beamter sich verweigert oder ein Linker protestiert. Die Rede ist von dem Verwaltungsinstrument des „Nichtanwendungserlasses“ im Steuerrecht. Jahr für Jahr gibt das Bundesfinanzministerium 4-12 solcher Erlasse heraus, die mit einfachem Verwaltungsakt höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aushebeln und die allgemeinen Grundsätze zu Einzelfällen heraberklären. Auch die Ägide eines gewissen Oskar Lafontaine bildete da keine Ausnahme.

Trotz höchstrichterlichem Entscheid werden aufgrund solcher Erlasse oft hunderttausende, manchmal Millionen Bürger gezwungen, mehr Steuern zu zahlen als das Gesetz sie verpflichtet. Wie ist dieser Widerspruch der Linken zu erklären? Offensichtlich sind Linke der Ansicht, solange jemand Steuern zahlen kann, kann er auch geschröpft werden, Recht interessiert da nicht. Ihre Empathie genießen ausschließlich jene, die von den Steuern profitieren sollen, egal, ob deren Anspruch nun gerechtfertigt ist – weil sie eben tatsächlich nicht für sich selber sorgen können –oder manchmal auch nicht.

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  • Ralf 24. November 2014, 19:01

    De facto laeuft Ihre Argumentation darauf hinaus festzustellen, dass die Sanktionspraxis legal ist, weil ein Hartz IV-Empfaenger seinen Anspruch auf das Existenzminimum „verwirken“ kann. Kompensationen ueber Sachleistungen sind ja nicht die Regel und schon gar kein Automatismus. Die Verfassung ist aber eigentlich ziemlich klar mit der Forderung, dass jeder Buerger das Existenzminimum zum Leben haben muss. Wenn wir Teile der Verfassung also beliebig politisch aushebeln koennen, welche anderen Verfassungsartikel fallen dann als naechstes? Was hindert uns dann daran auch etwa die „Wuerde des Menschen“ an eine „Kooperationspflicht“ zu koppeln? Dann haben nur noch die ein Anrecht auf Wuerde, die sich um Arbeit bemuehen. Oder wie Franz Muentefering so schoen sagte: „Nur wer arbeitet, soll auch essen“.

    Schoene neue Welt …

    • techniknoergler 24. November 2014, 23:46

      @Ralf:

      Nein, da ist die Verfassung eben nicht klar.

      „Soziokulturelles Existenzminimum“ kommt im Grundgesetz nicht vor, das wurde reinitnerpretiert.

      Und diese Interpretation bedeutet auch nicht, dass es Dedinungslos ausgezahlt werden muss. Selbst nach der Rechtssprechung des BVerfG: Wer nicht für sich sorgen kann, dem muss geholfen werden. Wer für sich sorgen kann, es aber nicht tut, dem nicht.

      • Ralf 25. November 2014, 00:04

        @ techniknoergler

        Die Interpretation fusst unter anderem auf der Wuerde des Menschen, die nicht antastbar ist. Diese Wuerde gilt, wie auch weiter unter dargelegt, fuer alle Menschen unabhaengig von ihrer Arbeitswilligkeit.

        Und selbstverstaendlich muss eine soziale Gesellschaft auch denen helfen, die sich theoretisch selbst helfen koennten. Deswegen gibt es etwa oeffentlich gefoerderte Ausstiegsprogramme fuer Drogenabhaengige, sogar Programme fuer ausstiegswillige Rechtsextreme, es gibt Wiedereingliederungs-, medizinische Betreuungs- und Unterbringungsprogramme fuer Obdachlose, oeffentlich gefoerderte Sprachkurse fuer Auslaender mit unzureichenden Deutschkenntnissen und sogar die Bundesagentur fuer Arbeit koennte man in diesem Zusammenhang listen. Theoretisch braeuchte es all das nicht. Viele der Betroffenen koennten sich auch selbst irgendwie helfen. Drogenabhaengige koennten doch einfach aufhoeren. Rechtsextreme sich einfach einen neuen Freundeskreis suchen. Arbeitssuchende koennten halt Zeitungen nach Anzeigen durchstoebern. Auslaender koennten Sprachen aus dem Internet lernen oder sich ein Buch kaufen.

        Leider ist das lebensfern. Wenn wir als Gemeinschaft nicht aktiv werden und von uns aus Hilfe anbieten, werden sich die Menschen in vielen Faellen aufgeben. Wer aber mit der Spritze im Arm in der Gosse landet, wer auf Pappkartons im Park schlafen muss, wer keine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mehr hat, dessen Wuerde ist nicht mehr existent. Und auch mit dem Sozialstaatsprinzip ist das nicht zu vereinbaren. Deshalb haben wir als Gesellschaft eine Verantwortung zu reagieren.

        • test 7. Dezember 2014, 19:49

          Um den obdachlosen oder dendrogenjunkie ging es hier doch gar nicht. Es geht um dem erwerbsfähigen arbeitslosen, der wiederholt eine Erwerbstätigkeit ablehnt und jobangebote ausschlägt.

          Das würde eigentlich auch klar. Sowohl im Artikel als auch bei techniknörgler. Man gewinnt den Eindruck, hier verstecke sich jemand hinter mitleiderregenden Fällen, die er vorschiebt um abzulenken.

          • Ralf 7. Dezember 2014, 21:49

            @ test

            Um den obdachlosen oder dendrogenjunkie ging es hier doch gar nicht. Es geht um dem erwerbsfähigen arbeitslosen, der wiederholt eine Erwerbstätigkeit ablehnt und jobangebote ausschlägt.

            Erwerbsfaehigkeit sollte einen Arbeitslosen nicht zum Freiwild der Billiglohnindustrie, nicht zum Arbeitssklaven machen. Das ist aus gutem Grund in unserer Verfassung so nicht vorgesehen.

            Und selbst wenn Arbeitsangebote aus reiner Faulheit ausgeschlagen wuerden, verliert der Arbeitslose nicht den Schutz der Verfassung. Auch Faulen wird im Grundgesetz die Wuerde garantiert. Vielleicht sollten Sie das Grundgesetz einfach mal lesen.

            • techniknoergler 9. Dezember 2014, 09:59

              Es wird auch niemand zum „Arbeitssklaven“, das ist unsachliche Polemik. Auf Basis willkürlicher, lediglich emotionalisierender Begriffe lässt sich nicht diskutieren.

              Und natürlich verliert niemand den Schutz ver Verfassung. Die enthält aber kein BGE und kein Recht, vor den Folgen jeder eigenen Entscheidung geschützt zu werden.

              Selbst das, was sie in hinsicht auf sozialrechtliche Ansprüche enthält, steht da noch nicht einmal explizit drinnen. Was aber nicht einmal implizit drinnen steckt, das ist ein Recht keine Obliegenheiten auferlegt zu bekommen, wenn man Hilfe möchte:

              Wer arbeiten kann, es nur nicht tut (nicht Obdachlos, nicht Drogenabhängig, nicht Geschäftsunfähig, dafür mit ausgeschlagenem Jobangebot), dem können Leistungen gekürzt werden. Verhungern muss auch der nicht.

              Das verstößt auch nicht gegen die Verfassung, ist nicht für verfassungswiedrig erklärt wurden und wird es in näherer Zukunft auch nicht. Es steckt da auch nicht dring.

              • Ralf 9. Dezember 2014, 20:25

                Es wird auch niemand zum “Arbeitssklaven”, das ist unsachliche Polemik.

                Nach der Definition der meisten Menschen ist ein Sklave jemand, der zur Arbeit gezwungen wird. Und fuer den Betroffenen Sklaven ist es offensichtlich voellig gleichgueltig, ob der Zwang durch koerperliche Gewalt oder durch die Androhung von Hunger erreicht wird. Und genau dazu kommt es letztendlich, denn bei einer kompletten Sanktionierung bleibt dem Betroffenen nicht nur nicht das soziokulturelle Existenzminimum, sondern noch nicht einmal das Noetige zum blanken Ueberleben. Der Betroffene ist dann gezwungen auf der Strasse zu betteln oder wird in die Kriminalitaet abgedraengt – sie begegnen ihm dann also entweder als Schwarzarbeiter oder als Einbrecher in ihrem Haus.

                Und natürlich verliert niemand den Schutz ver Verfassung.

                Wem das Existenzminimum verweigert wird, dem nimmt man die menschenwuerdige Existenz. Wer nur noch die Wahl zwischen Betteln und Verbrechen hat, der fuehrt ganz offensichtlich kein Leben in Wuerde mehr. Und die Wuerde des Menschen ist unantastbar. Wem die Wuerde verweigert wird, dem ist der Schutz der Verfassung genommen worden. Da koennen Sie noch so sehr argumentativ rumeiern. An dem Fakt kommen Sie nicht vorbei.

                Verhungern muss auch der nicht.

                Wem das Existenzminimum gekuerzt wird, per Definition in diesem Land das Minimum, das der Mensch zum Leben braucht, dem fehlt das Noetigste fuer ein menschenwuerdiges Ueberleben in unserer Gesellschaft. Wer komplett sanktioniert wird, dem fehlt sogar das Geld um Essen zu kaufen. Der Betroffene muss dann, wie oben bereits beschrieben, betteln oder wird in die Kriminalitaet gedraengt. Im ersteren Fall wird die Verantwortung des Staates auf die Gutherzigen abgeschoben, die bereit sind ihr Einkommen mit den Hilflosen zu teilen. Im letzteren Fall bezahlen Sie und ich damit, dass wir Opfer von Gewalt und Verbrechen werden. Beides kann nicht ernsthaft im Sinne der Gesellschaft sein. Und beides ist ganz sicher nicht im Sinne der Verfassung.

                Das verstößt auch nicht gegen die Verfassung, ist nicht für verfassungswiedrig erklärt wurden und wird es in näherer Zukunft auch nicht.

                Eine Verfassung ist ein Gesetzestext und Gesetzestexte unterliegen grundsaetzlich einer gewissen Interpretation. Ein Beispiel ist die amerikanische Unabhaengigkeitserklaerung, die da lautet: „We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the Pursuit of Happiness. That to secure these rights, Governments are instituted among Men, deriving their just powers from the consent of the governed“. Gleichzeitig wurden schwarze Sklaven wie Tiere gehalten, weil Schwarzen eben das Menschsein abdefiniert, abinterpretiert wurde. Das zeigt dass man so ziemlich alles in einen Text hineininterpretieren kann, was man moechte.

                Man kann mit seiner Interpretation die urspruengliche Intention auch komplett verbiegen und verdrehen. Und die neoliberale Interpretation des Grundgesetzes ist ein gutes Beispiel dafuer. Sie ist neu und lediglich aktuell politisch so gewollt. Als das Grundgesetz geschrieben wurde, standen aber sowohl die CDU als auch die SPD und die uebergrosse Mehrheit der Bevoelkerung solide zu einem starken Sozialstaat. Egoistische neoliberale Theorien waren damals gottseidank bedeutungslos.

  • Ariane 24. November 2014, 19:25

    Ich finde ja, es würde deine Artikel durchaus aufwerten, wenn du weniger auf Pauschalisierungen setzen würdest, wie „typische HartzIV-Bezieher haben Handy & Festnetz“ und „die Linken tun dies und die Linken tun das“ ^^

    In der Sache gebe ich Frau Hannemann da durchaus Recht. Wenn das Verfassungsgericht höchstselbst das sozio-kulturelle Existenzminimum aus der Menschenwürde herleitet, sind Sanktionen kritisch zu sehen. Gerade extreme Fälle wie Komplettkürzungen sind dann rein logisch eigentlich nicht mehr möglich, die Menschenwürde kann man ja nicht verlieren, auch nicht, wenn man – aus welchen Gründen auch immer – vielleicht keine Arbeit aufnimmt oder andere Verstöße vorzuweisen hat. Und solche drastischen Fälle lassen sich auch nicht durch Sachleistungen für Wohnen und Essen auffangen, weil es dann eben kein sozio-kulturelles Existenzminimum mehr ist. Ich meine, es gibt da bereits Klagen zu solchen Fällen auf dem Weg nach Karlsruhe und bin gespannt, wie das entschieden wird.
    In den meisten anderen Punkten gebe ich dir durchaus recht.

    Gerade diese notwendige Freiheit zwingt den sorgsamen Staat eben auch, nur das zu geben, was unbedingt notwendig ist und die variablen Teile zweckgebunden oder in Sachgutscheinen zu gewähren.
    Moment, heißt das, du bist mit der jetzigen Praxis einverstanden oder wärst du dafür, HartzIV zu kürzen und den Rest zweckgebunden oder in Sachleistungen zu gewähren? Oo

    • In Dubio 24. November 2014, 23:29

      Liebe Ariane, ich akzeptiere das Primat der Politik. Ich bin nicht in der Lage, fundiert festzulegen, was das sozio-kulturelle Existenzminimum ist. Ich formuliere es negativ: Die Grenze ist weit überschritten, wenn Leistungen additiv diskutiert werden, die sich ein Mittelschichtverdiener so nicht gönnt oder nutzt.

      Ich war öfter in den USA, wo sehr stark auf Sachgutscheine gesetzt wird. Als jemand mit europäischer Sozialisation finde ich das Modell zwar ökonomisch wirkungsvoll, sozial allerdings als bedenklich. Gerade bei Kindern in benachteiligten Elternhäusern sehe ich Sachgutscheine jedoch als wirkungsvoll – soweit sie nicht Leyen-bürokratisch gestaltet sind. Aber vielleicht kann der Staat nicht anders.

      • Ariane 25. November 2014, 12:09

        Nun ja, was auf einem linksgerichteten Blog diskutiert wird und wie es in der Wirklichkeit aussieht, sind ja unterschiedliche Dinge.
        So eine Warenkorblösung ist ja nie absolut korrekt, sondern es wird halt versucht, einen Durchschnitt zu finden. Ob man dann sein Geld für Kinobesuche oder Katzenfutter ausgibt, ist ja jedem selbst überlassen und das ist auch gut so.

        Ich wundere mich, dass du Sachgutscheine tatsächlich positiv in Betracht ziehst, das widerspricht doch eigentlich deinen Präferenzen von Eigenverantwortung und Entbürokratisierung? Ich halte es allgemein für Quatsch, weil es praktisch einfach nicht umzusetzen ist. Übrigens gerade für Kinder aus benachteiligten Elternhäusern nicht. Hast du mal nachgesehen, was für ein bürokratischer Hickhack auf Eltern zukommt für so Kleinigkeiten wie Kinder im Fußballverein anmelden? Das nehmen sowieso nur Eltern auf sich, die sich sowieso schon um ihre Kinder kümmern und eben nicht die Eltern, die sich zuwenig um ihre Kinder kümmern. Und es ist btw sowieso ein albernes Vorurteil, dass HartzIV-Bezieher alle nur rauchend und saufend vor ihren Fernsehern sitzen und sich nicht um die Kinder kümmern.
        Wenn man für benachteiligte Kinder etwas tun will, muss man an die Stellen selbst ran, dann kann man es auch davon abkoppeln, ob es nun Kinder von HartzIV-Beziehern sind oder nicht. Dann müsste das Schulessen für alle umsonst sein, ebenso die Mitgliedschaft für Kinder im Fußballverein usw. Mit Sachleistungen ist es eben nicht getan.

        • In Dubio 25. November 2014, 13:59

          Klar, nur wird die Durchschnittslösung eben von vielen, den allermeisten aus dem politisch linken Spektrum, angegriffen. Wir sind in Deutschland anderes gewöhnt, eben die Einzelfalllösung.

          Ich wundere mich, dass du Sachgutscheine tatsächlich positiv in Betracht ziehst, das widerspricht doch eigentlich deinen Präferenzen von Eigenverantwortung und Entbürokratisierung?

          Die Hingabe von Transfers widerspricht meinen Präferenzen von Eigenverantwortung. Nur lassen sie sich im Sozialen aus humanitären Gründen nicht vermeiden. Unternehmenssubventionen dagegen müssen nicht sein.

          Der Staat vergibt Geld verbunden mit bestimmten sozialen, kulturellen, ökonomischen und gesellschaftlichen Zielen. Wenn der Staat nicht nur zur Sicherung der materiellen, sondern sozio-kulturellen Existenz Steuergeld verausgabt, muss er sicherstellen, dass der zweite Teil des Versprechens auch eingehalten wird. Wer teilhaben will, dem muss das unbedingt gewährt werden. Wer nicht, dem sollten dann nicht zusätzliche Mittel gegeben werden.

          Wo das Geld (äußerst) knapp ist, da wird nicht nach dem Zweck unterschieden. Das zusätzliche Geld für die Klassenfahrt, steht es einer Mutter nicht zu, dieses einzubehalten, das Kind von der Klassenfahrt abzumelden und lieber in eine Wochenendfahrt zu stecken, von der die Tochter schließlich auch profitiert?

          Legitim, wenn Eltern vollständig über die Mittel verfügen können. Soweit es eigenes Einkommen wäre, wäre dagegen auch wenig zu sagen. Aber der Staat will, dass Kinder aus benachteiligten Elternhäusern auf Klassenfahrt gehen können. Unbedingt! Dann muss das garantiert sein.

          Meine Behauptungen sind Durchschnitt und typisierend. Das machen wir im politischen Raum überall. Es entspricht den Fakten, dass Hartz-IV-Empfänger häufiger rauchen, bestimmte Spirituosen konsumieren und mehr Fernsehstunden ableisten. Ja, das trifft nicht auf alle zu. Doch wenn es auf einige weniger zutrifft, dann auf viele umso mehr. Dann kommst Du aus mathematischen Gründen nicht mehr mit „einigen wenigen“ hin. Ist Dir die Begründung lieber?

          Es sind übrigens die Kinder, die ihren Hartz-IV-Eltern schlechte Zeugnisse ausstellen. Härter kann das Urteil kaum sein:
          Im Zusammenhang betrachtet sind es nicht primär die Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind, die häufiger auf fehlende Zuwendungszeit verweisen. Vielmehr sind es mit einem Anteil von 30 % vorrangig die Kinder, deren Eltern arbeitslos sind oder die aus sonstigen Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sowie im Falle von Erwerbstätigkeit zu 31 % die Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden, die fehlende elterliche Zuwendung beklagen.

          Regelmäßiges Mitmachen in Vereinen oder die Nutzung von sonstigen Angeboten ist in Deutschland ebenfalls schichtabhängig. Bei Kindern aus der untersten Herkunftsschicht ist es mit 42 % sogar die Minderheit, die in ihrer Freizeit entsprechenden Aktivitäten nachgeht. Je gehobener die Schicht, desto häufiger auch die Teilhabe.

          Mit 42 % lesen Jungen nur selten oder nie in ihrer Freizeit. Von den Mädchen berichten dies nur 25 %. 45 % der Jungen im Vergleich zu 62 % der Mädchen lesen regelmäßig mehrfach in der Woche oder täglich. Lesen ist weder eine Frage des Alters noch in irgendeiner Weise davon abhängig, wie häufig sich Kinder in ihrer Freizeit bewegen oder Sport treiben. Maßgeblich ist das Geschlecht der Kinder sowie die Herkunftsschicht: je gehobener die Herkunft, desto selbstverständlicher ist es für die Kinder, in ihrer Freizeit zu lesen.

          Fernsehen

          Die Schichteffekte sind hier ebenfalls markant. 28 % der Kinder aus der untersten
          Herkunftsschicht berichten, regelmäßig am Tag mehr als zwei Stunden fernzusehen. Bei Kindern aus den gehobenen Schichten trifft dies hingegen nur auf rund 6 % zu.

          Ich schreibe, damit wir uns nicht die Welt nach Gutdünken schönreden.

          • Ariane 25. November 2014, 15:43

            Der Staat vergibt Geld verbunden mit bestimmten sozialen, kulturellen, ökonomischen und gesellschaftlichen Zielen. Wenn der Staat nicht nur zur Sicherung der materiellen, sondern sozio-kulturellen Existenz Steuergeld verausgabt, muss er sicherstellen, dass der zweite Teil des Versprechens auch eingehalten wird

            Nein, das muss er eben nicht. Sozio-kulturell bezieht sich auf die Berechnung. Das heißt, der Staat darf nicht einfach nur existenzielle Sachen dafür hernehmen wie Kleidung und Essen, sondern muss auch sozio-kulturelles Leben mit einbeziehen wie einen Kinobesuch oder einen Nachmittag im Eiscafé und dies in den Betrag mit aufnehmen. Er muss aber eben nicht sicherstellen, dass die Leute dann auch zb ins Kino gehen. Das geht doch in einer Demokratie gar nicht und wäre ja auch vollkommen verrückt. Natürlich steht es jedem HartzIV-Bezieher frei, sich von seinem Geld eine DVD zu kaufen und sie sich zu Hause anzusehen statt wegzugehen.

            So. Nun zu den Kindern. Das ist wie gesagt ein praktisches Problem. Sieh dir die Regeln zur Teilnahme an. Eltern, die ihre Kinder sowieso schon vernachlässigen, setzen sich eben nicht hin und füllen drei Anträge mit Beweisen und PiPaPo aus, damit ihre Kinder im Verein mitmachen können oder was auch immer. Das tun nur die Eltern, die sich sowieso schon um ihre Kinder kümmern und denen wird die Teilhabe wiederum erschwert. Dazwischen gibt es sicherlich noch einige Eltern, die sich um ihre Kinder durchaus kümmern, mit dem Bürokratieaufwand aber überfordert sind.
            Die ganze schöne Theorie, dass mit Sachleistungen vernachlässigte Kinder plötzlich die große Teilhabe haben, ist also in der Praxis nicht umzusetzen. Für sowas braucht es eben niedrigere Hürden und nicht noch weitere, indem man eben das Schulessen kostenlos macht oder Vereine mehr subventioniert, damit sie nicht mehr auf Mitgliedsbeiträge angewiesen sind oder ähnliches.

            • In Dubio 25. November 2014, 16:36

              Sozio-kulturell bezieht sich auf die Berechnung. Das heißt, der Staat darf nicht einfach nur existenzielle Sachen dafür hernehmen wie Kleidung und Essen, sondern muss auch sozio-kulturelles Leben mit einbeziehen wie einen Kinobesuch oder einen Nachmittag im Eiscafé und dies in den Betrag mit aufnehmen.

              1. Was zum sozio-kulturellen Leben gehört, darin ist der Gesetzgeber in der Beurteilung weitgehend frei. Nur das Verfahren zur Berechnung muss transparent sein.
              2. Die Mittel zum sozio-kulturellen Lebensunterhalt können, so die Verfassungsrichter in dem wegweisenden Urteil von 2010, sowohl in Sach- als auch in Geldleistungen erfolgen. Auch hier ist der Gesetzgeber in Teilen frei.

              Es ist mitnichten so, dass 2 Eisbällchen am Stück zum sozialen Leben gehören, noch, dass sie im Regelsatz enthalten sind. Alternativ kann durch Ausweiszücken der Nachweis erbracht werden, dass man Anspruch auf 2 Eisbällchen in der Eisdiele hat. Das ist die Verfassungswirklichkeit, Ariane. Wenn wir das viel lockerer handhaben, dann ist das unserem gesellschaftlichen Verständnis geschuldet, was anderen immer noch nicht locker genug ist.

              Eltern, die ihre Kinder sowieso schon vernachlässigen, setzen sich eben nicht hin und füllen drei Anträge mit Beweisen (..).

              Richtig. Sie gehen einfach nicht hin. Sie würden ihre Kinder aber auch nicht bei Regelsatzerhöhung zu Vereinen bringen – das folgt aus Deinem Eingangssatz mit der Vernachlässigung.

              Dazwischen gibt es sicherlich noch einige Eltern, die sich um ihre Kinder durchaus kümmern, mit dem Bürokratieaufwand aber überfordert sind.

              Warum sorgst Du Dich nicht um die Steuerzahler, die mit der Anlage N überfordert sind? Warum nicht um die vielen kleinen Unternehmen, die mit den Anträgen bei BfA, KfW und Banken überfordert sind und deswegen keine Gründerkredite bekommen? Warum sagst Du nicht, Bürokratie ist Mist, schickt das alles in den Orkus? Stattdessen geht es Dir um eine kleine Gruppe, der nun unbedingt geholfen werden muss, obwohl alle die gleichen Probleme haben.

              Wenn Menschen mit der Lebenswirklichkeit, zu der nunmal auch die staatliche Bürokratie gehört, nicht umgehen können und sie selbst unfähig sind, die entsprechenden Mittel anzufordern, obwohl die Probleme für alle Bürger ähnlich sind, dann gibt es Mittel und Wege, ihnen zu helfen. Dem Steuerzahler übrigens darf der Finanzbeamte nicht helfen, soweit wieder zur Ungleichbehandlung.

              Wer nicht in der Lage ist, ein selbstbestimmtes Leben (außerhalb dem Konsum) zu führen, dem kann auf Antrag ein Vormund bestellt werden. Meine Schwägerin ist mit solchen Fällen befasst, deren Zahl stetig steigt.

              Die ganze schöne Theorie, dass mit Sachleistungen vernachlässigte Kinder plötzlich die große Teilhabe haben, ist also in der Praxis nicht umzusetzen.

              Soso. Deinen Vorschlag habe ich zwischen den Zeilen nicht lesen können. Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, sollen Angebote nicht in Sachleistungen abrufen (müssen). Ihnen deswegen den Regelsatz zu erhöhen, bringt aber auch nach Deiner Einsicht nichts. Was mache ich dann mit den Kindern?

              Übrigens: Schulessen ist heute weitgehend frei für solche Kinder. Warum muss ich alles kostenlos für jedermann zur Verfügung stellen? Wenn ich 10 oder 20 Prozent Problemfälle habe, warum muss ich alle zu horrenden Kosten in die Problemlösung einbeziehen? Das hast Du nicht erklärt.

              Vereine subventionieren. Eine tolle Sache, Bayern München e.V. zu subventionieren, damit mehr Hartz-IV-Kinder dort spielen können. Oder wo würdest Du das in einem Gesetzestext eingrenzen? Da wäre ich gespannt. Aber auch hier: alle, die irgendwie mit der Sache (in der Schule essen, in Vereine gehen) zu tun haben, sollen gefördert werden, weil ich ein paar Problemfälle habe und gar nicht sicher sein kann, dass sie von der Gießkanne getroffen werden. Aber direkte Zuwendungen – auf gar keinen Fall!

              • Ariane 25. November 2014, 17:10

                Das ist die Verfassungswirklichkeit, Ariane. Wenn wir das viel lockerer handhaben, dann ist das unserem gesellschaftlichen Verständnis geschuldet, was anderen immer noch nicht locker genug ist
                Ich habe damit auch gar kein Problem, du hast plötzlich damit angefangen, dass der Staat irgendwie sicherstellen muss, dass der Anteil den er für sozio-kulturelles Leben ausgibt, auch dafür ausgegeben werden muss. Und das ist eben nicht die Verfassungswirklichkeit und auch irgendwie ziemlicher Blödsinn.

                Warum sorgst Du Dich nicht um die Steuerzahler, die mit der Anlage N überfordert sind? Warum nicht um die vielen kleinen Unternehmen, die mit den Anträgen bei BfA, KfW und Banken überfordert sind und deswegen keine Gründerkredite bekommen?
                Na weil die überhaupt nicht das Thema sind. Wir sprachen ja von vernachlässigten Kindern. Die können nun mal nichts dafür, wenn ihre Eltern nicht in der Lage oder willens sind, irgendwelche Anträge auszufüllen. Wie du ja selbst geschrieben hast, sind HartzIV-Bezieher im Schnitt weniger gebildet, haben im Schnitt mehr psychische Probleme, einige können vielleicht nicht so gut Deutsch. Das wären alles Gründe, bei denen selbst dann Probleme auftreten könnten, wenn die Eltern willens sind, sich um die Kinder zu kümmern. (ohne dass man gleich einen staatlichen Vormund bestellen muss, herrje)

                Soso. Deinen Vorschlag habe ich zwischen den Zeilen nicht lesen können. Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, sollen Angebote nicht in Sachleistungen abrufen (müssen). Ihnen deswegen den Regelsatz zu erhöhen, bringt aber auch nach Deiner Einsicht nichts. Was mache ich dann mit den Kindern?
                Jep, das ist meine These. Ich glaube mit Sachleistungen, für die man wieder eine Bürokratie aufbauen muss, erreicht man nicht die Kinder, um die es geht.

                Und ja, das ist teuer, die erreicht man nämlich nur mit mehr Leuten und mehr Infrastruktur, nicht mit ein paar komplizierten Gutscheinen. Und a propos arme Steuerzahler. Ich bin noch in den Genuss der Lehrmittelfreiheit gekommen, wo es kostenlose Schulbücher für jedermann gab. Die ist plötzlich aufgehoben.
                Und es gibt eben nicht überall Schulessen umsonst und ich rede auch nicht von Bayern München, sondern von der Frage, warum 10jährige Mitgliedsbeiträge für Sportvereine zahlen müssen?
                Nehmen wir mal diese drei Sachen: Lehrmittelfreiheit, kostenloses Schulessen und Sportvereine, bei denen man bis zum Alter von 16Jahren kostenlos teilnehmen darf.
                Ja, vielleicht ist das eine teure Angelegenheit, aber auch die Steuerzahler würden davon profitieren, weil sie keine Schulbücher mehr kaufen müssen, das Schulessen für ihre Kinder nicht mehr zahlen müssen und ihre Kinder kostenlos im Sportverein sein dürfen, sie würden also nicht nur für etwas „Anderes“ zahlen, sondern würden dafür etwas zurückbekommen, bürokratische Angelegenheiten könnte man zusätzlich einsparen. Ich glaube also nicht, dass die Rechnung so schief wäre, wie du sie hier darstellst.
                Und nochmal: wenn wir hier beim Thema „vernachlässigte Kinder“ bleiben, ist das meiner Meinung nach auch der einzige Weg, diese zu erreichen. Wir haben ja beide schon festgestellt, dass das weder mit Geld noch mit Sachgutscheinen zu erreichen ist. Und wenn du meinst, ein paar Gutscheine würden da irgendwie helfen, dann bist du derjenige, der sich die Welt schöndenkt, dazu muss man nicht links sein. 😉

                • In Dubio 25. November 2014, 17:42

                  In jedem Fall muss ich langsam eine Strichliste aufbauen, wofür Du alles ein paar Milliarden Euro mehr ausgeben willst. Pi mal Daumen würde ich schätzen, dass da ein Bundeshaushalt (290 Mrd. EUR) hinzukommt. Ja, es ist toll, wir könnten uns soviel sparen, wenn alles kostenlos wäre. Da ich der Ältere von uns beiden bin, kann ich einwenden: das hat in der Vergangenheit so nicht funktioniert. Was kostenlos war und ist, wird übermäßig in Anspruch genommen und häufig von jenen, die es gar nicht brauchen.

                  Die letzte rot-rote Senatsregierung in Berlin hatte für Langzeitarbeitslose ein Kulturticket zum Preis von 3 EUR eingeführt, was zum Besuch von Theater, Opern und Konzerthäusern berechtigte. Das Ganze war ein Rohrkrepierer und ging wohl an den Bedürfnissen der Zielgruppe vorbei. Genauso könnte es sich mit Deinem „Alles kostenlos!“-Projekt passieren. Wer entscheidet, welche Vereine zusätzliche Mittel erhalten? Du wirst Dich wundern, wieviele Organisationen „hier!“ schreien. Dann brauchst Du wieder viel Bürokratie. Ich dachte, die wolltest Du vermeiden. Und dass Du die Richtigen begünstigst, das nimmst Du lediglich an. Ich gehe auch manchmal in die Kirche…

                  Übrigens: ich bin in den Genuss bezuschusster Schülermonatstickets gekommen. Das packte die sozialliberale Koalition kurz vor Wahlen aus. Meine Eltern bekamen dafür einen Obolus für meine Monatsfahrkarte zur Schule. Nur: meine Eltern hätten die Fahrkarte ohnehin gekauft, da ich ja aufs weiterführende Gymnasium gegangen bin. Schön für meine Eltern. Im Gegenzug wurde das Staatsdefizit erhöht. Nicht so schön für mich, denn für die damaligen Schulden muss ich heute aus meinen Steuern noch Zinsen bezahlen. Liebe Ariane, das ist Lebenserfahrung.

                  Und wenn du meinst, ein paar Gutscheine würden da irgendwie helfen, dann bist du derjenige, der sich die Welt schöndenkt, dazu muss man nicht links sein.

                  Das war ein echt guter Konter! 😉

                  • Ariane 25. November 2014, 18:56

                    In jedem Fall muss ich langsam eine Strichliste aufbauen, wofür Du alles ein paar Milliarden Euro mehr ausgeben willst. Pi mal Daumen würde ich schätzen, dass da ein Bundeshaushalt (290 Mrd. EUR) hinzukommt
                    Oh, wenn du wüsstest, wie es wirklich in meinem linken Utopia aussieht, da kommt noch viel mehr. Aber natürlich sieht die Einnahmeseite in Utopia auch anders aus. Aber zum Glück bin ich ja nicht in der Politik, du musst also nicht in die Schweiz auswandern 😉
                    Nein, ich weiß schon, dass das alles nicht so einfach sind, aber das sind natürlich politische Entscheidungen, was der Staat einnimmt und was er wo ausgibt. Es ist eben nicht so einfach wie du zu sagen, dass das Staatsdefizit entstanden ist, weil deine Eltern ein Schülerticket bezuschusst bekommen haben.

                    Meine Eltern bekamen dafür einen Obolus für meine Monatsfahrkarte zur Schule. Nur: meine Eltern hätten die Fahrkarte ohnehin gekauft, da ich ja aufs weiterführende Gymnasium gegangen bin.
                    Das Problem, das ich mit diesem Argument habe, ist, dass du damit auch problemlos Schulgebühren verteidigen könntest. Das hätten deine Eltern sicherlich auch bezahlen wollen und vllt auch bezahlen können.
                    Es hat aber eben seinen Sinn, dass alle Schüler in Deutschland kostenlos zur Schule gehen dürfen/müssen. Alle dürfen es umsonst und alle Steuerzahler zahlen dafür. Ich stehe nun auf dem Standpunkt, dass dies auch das drumrum betreffen muss wie Schulessen, zur Schule hinkommen und Lehrmittel -> eben aus derselben Logik heraus.
                    Und es ist eben nicht so schief, wie du es darstellst. Ein paar arme Steuerzahler blechen für andere. Die profitieren zum Einen selbst, wenn sie Kinder haben und sie profitieren natürlich insgesamt, weil das Bildungsniveau erhöht wird als gesellschaftliche Aufgabe.

                    Bleiben also noch die Vereine. Auch hier würden übrigens erstmal überproportional die mittleren und höheren Schichten profitieren, denn deren Kinder sind ja häufiger in Sportvereinen, aber es wäre für die unteren Schichten eben auch einfacher, da ranzukommen und deren Anteil zu erhöhen. Und die Vereine sind btw schon registriert und werden oftmals schon bezuschusst, der bürokratische Aufwand wäre also nicht viel höher.
                    Und ich meine wirklich nur Sportvereine, das kann man nicht für Opern, Kino, Musik usw machen, dann wird es wirklich zu kleinteilig (im linken Utopia wird natürlich ein Teil davon über die Schule erledigt^^), aber bei Sportvereinen halte ich das für machbar und auch insgesamt für eine gute Idee. Und ich würde dafür übrigens gerne Steuern zahlen, obwohl ich keine Kinder habe und auch insgesamt nicht der große Sportfreund bin 😉

  • Heiko 24. November 2014, 20:16

    Wieder wird bereits nach wenigen Sätzen die sachliche Ebene verlassen und zum Rundumschlag gegen Hartz-IV-Kritiker ausgeholt, welche natürlich dem ungebildeten unteren Rand der Gesellschaft vor allem Schnaps und Handys finanzieren wollen. Und wofür braucht so ein Hartz-IVer schon einen Computer, seine 8 Bewerbungen pro Woche kann er schliesslich auch im Wartesaal des Jobcenters schreiben.

    Die Kritik richtet sich oft ja nicht gegen das Mittel der Sanktion an sich, sondern gegen die Praxis der Anwendung. Zielvorgaben für Sanktionen sprechen nicht eben dafür, dass eine Einzelfall-Bewertung gewünscht ist. Und von dem zitierten „Fördern und Fordern“ bleibt oft nur das Fordern über. Im übrigen haben die meisten Menschen, die von Hartz-IV leben bereits einen längeren Leidensweg hinter sich. Sollte man diese Menschen nicht eher durch
    positive Verstärkung zu einem gewünschten Verhalten bewegen, als durch indirekte Bestrafung? Könnte dies nicht am Ende wirksamer und dauerhafter sein?

    Zum Schluss wirft der Autor noch die Nebelkerze „Nichtanwendungserlasse“. Dabei sind diese ebenso rechtlich zulässig, wie Hartz-IV-Sanktionen. In beiden Fällen darf man sich natürlich streiten, ob die Maßnahmen politisch und moralisch vertretbar sind. Aber im einen Fall rechtlich und im zweiten moralisch zu argumentieren ist ein wenig dürftig.

    • In Dubio 24. November 2014, 23:21

      Jede Organisation braucht Zielvorgaben. Wir Menschen beurteilen nunmal einen Sachverhalt unterschiedlich. Damit eine Organisation zu einem einheitlichen Auftritt nach außen kommt (was wir als Kunden, Bürger, Hilfeempfänger verlangen), bedarf es Vorgaben, regelmäßig überprüfter Regeln und Zielen. Somit kann am Ende zu Recht die Behördenleitung und nicht der einzelne Mitarbeiter kritisiert und haftbar gemacht werden. Alles andere würden Sie nicht akzeptieren.

      Und von dem zitierten “Fördern und Fordern” bleibt oft nur das Fordern über.

      Eine Behauptung, die nicht begründet wird.

      Im übrigen haben die meisten Menschen, die von Hartz-IV leben bereits einen längeren Leidensweg hinter sich.

      Ja und nein. Ein gewichtiger Anteil hat nie eine ordentliche sozialversicherungspflichtige Stelle ausgeübt. Aufgrund sozialer Verhältnisse und wenig Bildungsengagement haben sie nie den Einstieg geschafft. Ist es dann realistisch anzunehmen, ich könnte einen 25jährigen mit Hauptschulabschluss, abgebrochener Lehre und niedrigen Einkommensperspektiven durch gute Worte dazu bewegen, die Segnungen des Arbeitslebens anzugehen, die bestenfalls ein unsicheres Arbeitsverhältnis und einen Stundenlohn geringfügig über ALG-2-Niveau versprechen?

      Die Kritik an den Nichtanwendungserlassen ist – anders als de Ablehnung der Sanktionen – nicht moralisch. Unsere Rechtsverfassung ist so aufgebaut, dass die obersten Gerichte – BGH, BAG, BSG, BVerwG und eben BFH – allgemein gültig urteilen. Es sei denn, sie sagen im Urteil selbst, dass es sich um einen Einzelfall handele. Die Exekutive stellt die Rechtsordnung auf den Kopf, wenn sie ein BFH-Urteil den Rang eines Finanzgerichtsurteils zuweist.

      • Heiko 25. November 2014, 08:25

        „Jede Organisation braucht Zielvorgaben.“
        Zielvorgaben für erfolgreiche Vermittlungen sind vielleicht sinnvoll. Aber Zielvorgaben für die Anzahl von zu verhängenden Sanktionen, was soll das bewirken?

        Was „Fördern und Fordern“ betrifft: Hast du mal eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung gesehen? Die Dinger sind meist mit Textbausteinen zugepflastert, vollgestopft mit Forderungen und Sanktionsandrohungen und am Ende finden sich dann vielleicht 1-2 Sätze, was denn die Arbeitsagentur zu bieten hat – das geht meist nicht über den Zugang zur Jobbörse hinaus. Ich bestreite nicht, dass es Menschen gibt, die keine Lust auf Ausbildung oder Arbeit haben. Aber du verallgemeinerst, wo es sich um einen geringen Prozentsatz handelt.

        „Unsere Rechtsverfassung ist so aufgebaut, dass die obersten Gerichte – BGH, BAG, BSG, BVerwG und eben BFH – allgemein gültig urteilen.“
        Nein, alle genannten Gerichte treffen Einzelfallentscheidungen. Nur das Bundesverfassungsgericht kann über den Einzelfall hinaus bindende Entscheidungen fällen. Das trifft eben auch auf die Sozialgerichte zu: Weil alle Urteile Einzelfallentscheidungen sind, werden diese immer wieder von den Arbeitsagenturen ignoriert und rechtwidrige Sanktionen verhängt, falsche Bescheide erstellt oder elementare Persönlichkeitsrechte verletzt.

        • In Dubio 25. November 2014, 13:34

          Aber Zielvorgaben für die Anzahl von zu verhängenden Sanktionen, was soll das bewirken?

          Ich habe nichts darüber gelesen, dass eine bestimmte Anzahl von Sanktionen verhängt werden müsste. Nur sind bestimmte Sachverhalte streng zu ahnden und da wird die Schraube auch enger angezogen. Im linken Umfeld wird gerne darauf verwiesen, dass Sanktionen lediglich im Promillebereich verhängt würden, 99% sich also absolut ordentlich verhielten. Das entspricht weder Lebenserfahrung noch Motivationsstudien von Arbeitslosen. Wenn ich wiederum darauf vertraue, dann bedeutet das nichts anderes, also dass schon viel zusammenkommen muss, bis ein Arbeitsloser sanktioniert wird. Übrigens trifft es sehr selten den Standard-Arbeitslosen, sondern vor allem junge Bezieher unter 25 Jahren. Diese sind mit den Abläufen und der Disziplin noch nicht so vertraut.

          Was “Fördern und Fordern” betrifft: Hast du mal eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung gesehen?

          Ja. Die sieht in Amerika nicht deutlich anders aus als in Italien oder Frankreich oder Dänemark. Das sind halt Behörden. Aber ich denke nicht, dass Sie diesen Bereich in private Hand geben wollen.

          Nein, alle genannten Gerichte treffen Einzelfallentscheidungen.

          Das ist falsch. Unsere Rechtsordnung sieht vor, dass die obersten Gerichte allgemeingültig urteilen. Das Bundesverfassungsgericht kann nicht urteilen, wie ein Steuerrechtsfall zu bewerten ist. Dazu besitzen die Richter gar nicht die Kompetenz. Sie können nur urteilen, ob eine bestimmte Norm den Verfassungsgrundsätzen entspricht, weitergehende Fragen fallen nicht in ihren Beritt. Deswegen binden allein deren Urteile die nachgeordneten Gerichte. Wenn der BFH, der BGH, der BVerwG oder BSG entschieden haben, bindet das Gerichte wie Verwaltung, es sei den Verfassungsfragen sind tangiert. Doch die Abzugsfähigkeit von bestimmten Aufwendungen ist keine Frage der Verfassung.

          Und wenn es dem Gesetzgeber nicht passt, so ist er frei, das entsprechende Gesetz mit einfacher Mehrheit im Deutschen Bundestag zu ändern. Das bindet wiederum auch die obersten Gerichtshöfe. Nur, die Verwaltung in Form des Bundesfinanzministeriums tut mit den Nichtanwendungserlassen (ein Instrument, das es sonst nicht gibt) etwas anderes: es erklärt sich allein für zuständig, über die Auslegung von Gesetzen zu bestimmen und hebelt dabei das Gesetzgebungsverfahren aus.

          • Heiko 25. November 2014, 14:54

            @In Dubio:
            „Das ist falsch. Unsere Rechtsordnung sieht vor, dass die obersten Gerichte allgemeingültig urteilen.“
            Auch wenn du noch so sehr darauf beharrst, du irrst. Nach Artikel 97 GG sind Richter nur dem Gesetz unterworfen, keiner höheren Instanz. Ausnahme bilden nur § 31 BVerfGG und § 132 GVG, wobei letzteres nur die Beziehungen der Senate des BGH untereinander regelt. Jeder Amtsrichter kann ein früheres Urteil des BGH in seine Urteilsfindung einbeziehen – oder eben auch nicht. Im übrigen steht es dir ja trotz Nichtanwendungserlass frei, den Rechtsweg zu beschreiten.

            „Im linken Umfeld wird gerne darauf verwiesen, dass Sanktionen lediglich im Promillebereich verhängt würden, 99% sich also absolut ordentlich verhielten. Das entspricht weder Lebenserfahrung noch Motivationsstudien von Arbeitslosen.“
            Die offizielle Statistik der Agentur für Arbeit ist öffentlich zugänglich. Der Anteil der sanktionierten Leistungsbezieher liegt bei ca. 3% Von den verhängten Sanktionen beruhen nur 10% auf der Weigerung, eine angebotene Arbeit anzunehmen, ca. 75% aller Sanktionen werden wegen Meldeversäumnissen verhängt. Ja, es gibt arbeitsunwillige Jugendliche, das bestreitet wohl keiner. Man sollte sich nur mit Verallgemeinerungen zurückhalten.

            • In Dubio 25. November 2014, 17:02

              Die Urteile des BFH werden üblicherweise um Bundessteuerblatt veröffentlicht und die Finanzämter damit angewiesen, gleichgelagerte Fälle im Sinne der obersten Rechtsprechung zu handhaben. Da der BFH das oberste Finanzgericht ist, wird er schließlich den gleichen Fall immer und immer wieder so beurteilen. Das ist Anerkennung der Gewaltenteilung, auf der ich herumreite.

              In einigen Fällen, die nicht günstig für den Fiskus sind, verzögert er diesen Prozess trotz höchstrichterlichem Urteil und trotz Wissen um den Gang der Dinge. Er zwingt jeden Steuerpflichtigen einzeln, obwohl der Fall entschieden ist, auf den Gerichtsweg mit entsprechend langen Fristen.

              Natürlich, der Rechtsweg steht jedem offen. Aber warum handelt der Staat selektiv in Streitfragen, die entschieden sind? Bei Hartz-IV-Empfängern wäre die Empörungsindustrie längst auf den Beinen, würde das BSG Sanktionen als nicht zulässig brandmarken und Agenturen würden dennoch exekutieren.

              In den 1990er Jahren schlugen sich BFH und BMF mit der Frage herum, ob Kinderbetreuungskosten steuerlich nach §33 oder §33a EStG abzugsfähig wären. Der Unterschied ist nicht ein Buchstabe, sondern entscheidet, ob sie in voller Höhe oder nur in Relation zum Einkommen geltend gemacht werden konnten. Der BFH urteilte in mehreren Fällen klar (vollständig abzugsfähig), woraufhin das Bundesfinanzministerium mit 5 oder 6 Nichtanwendungserlassen antwortete. Als es dann nicht zu vermeiden war, dass Kinderbetreuungskosten wohl doch vollständig abzugsfähig seien, brachte die damalige schwarz-gelbe Kohl-Regierung eine Gesetzesänderung ein, die seit dem Kinderbetreuungskosten als nur bedingt abzugsfähig erklärte.

              Sie belegen doch, dass die Sanktionspraxis nicht wirklich gravierend ist. Nur ein kleiner Teil wird überhaupt sanktioniert und dann meist junge Menschen, die das System noch nicht verstanden haben. Wo ist bitte der Aufreger? Rein von den Zahlen sind Transferempfänger offensichtlich weit gesetzestreuer als der Rest der Bevölkerung, als Steuerzahler, Autofahrer, Bürger im Strafrecht.

              Glauben Sie das? Wenn ja, schön. Wenn nicht, dann bedeutet Ihr Argument nichts anderes, als dass in diesem Bereich nachsichtig gehandelt wird. Und das steht im Gegensatz zu den linken Positionen bei Sanktionen.

              • Heiko 25. November 2014, 17:53

                Ich habe nicht geschrieben, dass ich die Praxis gut finde – Sie versuchen jedoch den Eindruck zu erwecken, dass der Staat im Falle der Steuern ungesetzlich handelt, während bei der Sanktionspraxis alles mit rechten Dingen zugeht. Jobcenter fühlen sich bei ihren Entscheidungen nicht an Urteile der Sozialgerichte gebunden – sind schliesslich alles Einzelfälle. Und die Bundesregierung weist die Finanzämter an, das gleiche zu tun.

                Der Unterschied ist jedoch: Wenn der Staat mir meine Kinderbetreuungskosten nicht voll anrechnet, ist das ärgerlich und kostet mich etliche hundert Euro Steuererstattung – aber es bedroht nicht meine Existenz. Wenn ein Hartz-IVer monatelang auf sein Geld warten oder sich sein Geld erst vor Gericht erstreiten muss, lebt er vielleicht am Ende schon auf der Strasse.

                • In Dubio 25. November 2014, 18:05

                  Wenn der Staat mir meine Kinderbetreuungskosten nicht voll anrechnet, ist das ärgerlich und kostet mich etliche hundert Euro Steuererstattung – aber es bedroht nicht meine Existenz. Wenn ein Hartz-IVer monatelang auf sein Geld warten oder sich sein Geld erst vor Gericht erstreiten muss, lebt er vielleicht am Ende schon auf der Strasse.

                  Das wusste ich, dass das Argument kommt! Deswegen habe ich es hier im Blog bereits vorweggenommen. Steuerzahler, so die Linke-Definition, sind nicht schützenswert, weil sie Geld haben, dass der Staat wegnehmen kann. Wenn jemand zuviel Steuern zahlt, so what! Nein, kein Sozialhilfeempfänger muss in Deutschland monatelang auf sein Geld warten. Der Vollzug wird ohnehin bis zu einem rechtskräftigen Entscheid ausgesetzt und zur Überbrückung werden zinslose Darlehen gewährt. Die Wohnungen werden sowieso in den meisten Fällen von den Arbeitsagenturen direkt bezahlt und sind von den Sanktionen nicht betroffen.

                  Doch ein Steuerzahler, der im Vertrauen auf den Rechtsstaat einen Invest finanziert hat und dem nun die Finanzbehörde die Entlastung verweigert oder, wie unter Steinbrück vorgekommen, die Vollzugspraxis rückwirkend (!) ändert, kann viel mehr in seiner Existenz bedroht sein. Aber er kann ja Steuern zahlen, deswegen: nicht schützenswert!

                  Der Staat verhält sich nicht ungesetzlich bei den Nichtanwendungserlassen. Ich habe geschrieben, er hebelt die Gewaltenteilung zwischen Exekutive (Verwaltung), Legislative (Gesetzgeber) und Judikative (BFH) aus. Dagegen protestiert keiner, wohl aber, wenn gesetzlich zulässige Sanktionen nach vorheriger Ankündigung und Belehrung vollzogen werden.

                  • Heiko 26. November 2014, 08:49

                    @In Dubio:
                    „Steuerzahler, so die Linke-Definition, sind nicht schützenswert, weil sie Geld haben, dass der Staat wegnehmen kann. Wenn jemand zuviel Steuern zahlt, so what!“
                    Habe ich nirgendwo behauptet, nur sind Steuerzahler eben nicht schützenswerter, als Leistungsempfänger. Sie hingegen haben darauf intendiert, das Steuerproblem sei ungerechter als die Sanktionspraxis und der Staat würde hier Rechtsbruch betreiben.

                    „Nein, kein Sozialhilfeempfänger muss in Deutschland monatelang auf sein Geld warten.“
                    Wie ich an anderer Stelle geschrieben habe, sollten Sie mal ab und zu Ihren Elfenbeinturm verlassen. Die meisten SGB II – Klagen werden nicht aufgrund von Sanktionsmassnahmen erhoben, sondern wegen Untätigkeit, Fristversäumnissen seitens der Ämter und fehlerhafter Bescheide. Das können Sie verleugnen, aber auf dem Niveau erübrigt sich eine sinnvolle Diskussion.

  • Wolf-Dieter 24. November 2014, 21:53

    @Stefan Pietsch – ich gönne dir deinen (nach deinem eigenen Bekenntnis) neoliberalen Standpunkt und arbeite mich gerade in deine Argument-Methodik ein. Jedoch würde ich begrüßen, wenn du auf populistische Polemiken wie diese verzichten könntest:

    Spirituosen werden wie selbstverständlich gereicht, obwohl der Staat an anderer Stelle diese legalen Drogen bekämpft und sie zunehmend schichtenbezogen konsumiert werden.

    Es fällt schwer, diesen Satz Punkt für Punkt zu widerlegen (was ich mir zutraue), ohne en passant persönlich zu werden (was ich mir lieber verkneife). In anderen Texten beweist du reguläre Argumentationsfähigkeit. Bitte bleib dabei. Der Gewinn besteht in einer sachlichen, vielleicht sogar produktiven, Diskussion.

    Gruß Wolf-Dieter

  • In Dubio 24. November 2014, 23:05

    Das Leben ist ein einziges Missverständnis.

    Nachdem ich mich über 3 Word-Seiten an einer juristisch begründeten Argumentation und Darlegung abgearbeitet habe, ist der rote Faden anscheinend nicht so rot wie er sein sollte. Also probiere ich es mit deutlich weniger Worten. Wer bestimmt, ob jemand bedürftig ist? Wenn einer der Kommentatoren arbeitslos wird und über kein Einkommen mehr verfügt, ist er dann bedürftig? Nein. Ich stelle fest, ich könnte bedürftig sein, folglich stelle ich einen Antrag auf unterstützende Leistungen. Der Staat in Gestalt einer Sachbearbeiterin prüft, ja, In Dubio ist gerade, obwohl er arbeitsfähig ist, bedürftig. Dieser Status wird auf Antrag festgestellt und gilt immer nur für den Moment, die Woche, den Monat. Er gilt nicht im voraus für 10 Jahre.

    Da ich erwerbsfähig bin, verlangt der Staat von mir, dass ich – gerade wenn dieser Zustand schon etwas länger dauert – intensiv daran mitarbeite, dass sich dieser Zustand ändert. Schließlich ist genügend Zeit vergangen, wo es mir nicht gelungen ist, den Topjob zu finden: tolles Einkommen, abwechslungsreich, verantwortungsvoll mit ordentlicher Work-Life-Balance. Jetzt müssen die Ansprüche etwas runter.

    Für einen Erwerbslosen kann sich die Bedürftigkeit jederzeit ändern. Alternative 1, mir könnte es schlicht zu blöd werden. Obdachlose sind häufig nicht bedürftig. Sie stellen keinen Antrag. Ich finde eine tolle Frau, ich arbeite schwarz, ich finde, dass Arbeit nichts mehr für mich ist. In all diesen Fällen ist Arbeitslosengeld (2) keine Sozialleistung, die mir zusteht. Ich bin nicht bedürftig. Bestenfalls kann ich Sozialhilfe beantragen, doch das muss erneut geprüft werden.

    Der Staat weiß das alles nicht. Er muss es aber wissen, um die Berechtigung zu prüfen. Deswegen macht er Stichprobenuntersuchungen, deswegen prüft er die Bereitschaft zur Erwerbsarbeit. Man muss sich das andersherum vorstellen: definitionsgemäß ist ein Hartz-IV-Empfänger seit über einem Jahr erwerbslos und verzweifelt. Er hat mehr als 12 Monate alles probiert, um wieder den Einstieg zu schaffen. Hat nicht geklappt. Er bittet eine Sachbearbeiterin, alles für ihn zu tun, damit er endlich Erfolg hat. Nach einiger Zeit findet diejenige eine Stelle und einen Arbeitgeber, der bereit ist, jemanden mit sehr langer Auszeit zu beschäftigen. Sicher, nicht das Gelbe vom Ei, aber ein Einstieg und die erste und deswegen beste Möglichkeit seit Jahren. Doch der Kandidat sagt schlicht nein. Und er sagt das auch beim zweiten Angebot. Ohne Alternative. Darf da unser gesunder Menschenverstand nicht einen Moment daran zweifeln, dass der Antragsteller inzwischen noch bedürftig ist? Nochmal: bedürftig ist nur jemand, der keine Alternative hat und mittellos ist. Und nicht jemand, der einfach nicht das Leben führen kann, das ihm nach eigener Einschätzung zusteht.

    Pauschalierend verwende ich einen Begriff oder ein Bild nur, wenn es sich in der Realität so darstellt. Zum Fall Hannemann habe ich mich beim Spiegelfechter umgetan und es gab bei inzwischen 146 Kommentaren keinen einzigen kritischen, der die Sache aus einem etwas anderen Blickwinkel beleuchtet hätte. Okay, ist vielleicht nicht repräsentativ. Doch die Argumente gegen Sanktionen sind es, dazu braucht man nur etwas zu googeln. Doch wenn etwas so pauschal rüberkommt, darf man es dann nicht schreiben und vielleicht sogar karikieren?

    Womit wir bei der Political Correctness sind:
    Wie für eine Vielzahl anderer gesundheitsrelevanter Verhaltensweisen zeigt sich auch ein deutlicher sozialer Gradient im Rauchverhalten. Während zu Beginn des 20. Jahrhunderts überwiegend Personen aus den wohlhabenden Schichten rauchten, sind es heute vor allem Menschen aus sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

    Wie für viele andere Industrienationen belegen auch Daten aus Deutschland eine stark ausgeprägte soziale Polarisierung des Rauchverhaltens. Hohe Raucheranteile weisen vor allem Personen mit geringerer Bildung, geringem Einkommen und niedrigerem beruflichem Status sowie Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger auf. So rauchen z.B. 48% der Männer und 40% der Frauen mit einem Hauptschulabschluss gegenüber 25% der Männer und 20% der Frauen mit einem Hochschulabschluss. Am deutlichsten sind die Bildungsunterschiede bei Rauchern im jungen und mittleren Alter ausgeprägt. Bei den 18- bis 19-jährigen ist der Raucheranteil mit 64% bei Hauptschülern um 25% höher als bei Personen derselben Altersgruppe, die ein Gymnasium besuchten.

    Das schreibt das Deutsche Krebsforschungszentrum. Politische Höflichkeit in allen Ehren, sie darf nicht dazu führen, die Realität nicht mehr beschreiben zu dürfen. Ich nehme für mich in Anspruch, bei aller Pointierung mit sachlichem Hintergrund zu schreiben. Wenn das nicht zutrifft, entschuldige ich mich.

  • Ralf 24. November 2014, 23:38

    @ In Dubio

    Laut Ihrer Auslegung ist „beduerftig“ per Definition nur der, der einen Hartz IV-Antrag stellt und bereit ist eine Arbeit aufzunehmen. Wie soll das einhergehen mit der Garantie des soziokulturellen Existenzminimums? Wie soll das einhergehen mit der Wuerde des Menschen, die laut Grundgesetz fuer alle Buerger garantiert ist? Unsere Verfassung schliesst niemanden aus. Im Grundgesetz steht nicht, die Wuerde des Menschen ist nicht antastbar, es sei denn der Mensch hat einen Termin verschlafen. Oder ein Formular vergessen. Selbst wenn der Mensch ein bekannter Faulpelz ist, hat unsere Verfassung eine Verpflichtung ihm gegenueber.

    Beduerftig ist folglich derjenige, der weniger als das soziokulturelle Existenzminimum zur Verfuegung hat. Natuerlich muss der einen Antrag stellen, da er der Gemeinschaft seine Beduerftigkeit zur Kenntnis bringen muss. Die Behoerden koennen schliesslich nicht erraten, wer Hilfe braucht. Aber Hilfe da aktiv zu verweigern, wo das Existenzminimum nicht gegeben ist, und genau das passiert in der Sanktionspraxis wo kein Ausgleich ueber Sachleistungen erfolgt, bricht aus meiner Sicht klar den Geist unserer Verfassung.

    Und ja, auch ich aergere mich darueber, wenn ueber meine Steuern der eine oder andere mitfinanziert wird, der auch nicht den kleinsten Ansatz macht, sich Arbeit zu suchen oder mitzuhelfen, dass er wieder aus der Misere rauskommt. Aber die Mitfinanzierung dieser Menschen muss ich eben in Kauf nehmen fuer ein groesseres, wichtigeres Ziel: Dass ALLE Menschen das noetige Existenzminimum zum Leben haben! Es ist wie bei jeder Sozialleistung. Es wird immer Missbrauch geben. Wer eine soziale Gesellschaft will, wird halt mit einem gewissen Level an Missbrauch leben muessen. Anstatt sich ueber den Arbeitsverweigerer zu aergern, freue ich mich lieber ueber den Aufsteiger, der sich dank dessen, dass ihn der Staat nicht fallengelassen hat, wieder aufrichten konnte.

    Im uebrigen sind die Arbeitsverweigerer in der Praxis noch nicht einmal ein Problem, denn es gibt ohnehin nicht genuegend offene Stellen fuer alle Arbeitssuchenden. Unter diesen Bedingungen ist es erheblich sinnvoller, denen die Stellen zu ueberlassen, die arbeiten wollen und motiviert sind, als die wenigen offenen Positionen denen aufzudraengen, die keinen Bock haben und dann auch entsprechende Leistungen abliefern werden. Damit ist im Endeffekt doch niemandem geholfen.

    • In Dubio 24. November 2014, 23:59

      Im Grundgesetz steht nicht, die Wuerde des Menschen ist nicht antastbar, es sei denn der Mensch hat einen Termin verschlafen.

      Stimmt. Deswegen gibt es die Sozialhilfe, da braucht man keinen Termin zu verschlafen. Aber der Staat muss eben auch sicherstellen, dass nur und ausschließlich Bedürftige in den Genuss kommen, sonst verletzt der ggf. den Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Prinzip, was eine wichtige Basis für Rechtsfrieden ist. Es gilt immer mehrere Rechtsgüter zu beachten.

      Anstatt sich ueber den Arbeitsverweigerer zu aergern, freue ich mich lieber ueber den Aufsteiger, der sich dank dessen, dass ihn der Staat nicht fallengelassen hat, wieder aufrichten konnte.

      Da gibt es nicht viel Grund zu freuen. Deutschland hat so das erfolgloseste Modell, Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern und Langzeitarbeitslose zu integrieren. Bei uns stimmt der Mix nicht zwischen an die Kandare nehmen und unterstützen. Und das seit Anfang der 1980er Jahren. Die Arbeitsmarktreformen haben das Problem nur etwas reduziert.

      Im uebrigen sind die Arbeitsverweigerer in der Praxis noch nicht einmal ein Problem, denn es gibt ohnehin nicht genuegend offene Stellen fuer alle Arbeitssuchenden.

      Ein Standardargument. Es erklärt nicht, warum Länder mit höherer Arbeitslosigkeit bei der Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit erfolgreicher sind. Und es erklärt nicht, warum Jahr für Jahr 4 – 5 Millionen Erwerbsfähige einen neuen Job finden, während andere jahrelang ausgeschlossen sind. Der Arbeitsmarkt ist sehr volatil, demgemäß dürfte Langzeitarbeitslosigkeit kaum vorkommen.

      • Ralf 25. November 2014, 00:25

        @ In Dubio

        Aber der Staat muss eben auch sicherstellen, dass nur und ausschließlich Bedürftige in den Genuss kommen

        Da sind wir uns einig. Ich finde lediglich Ihre Definition von Beduerftigkeit irrational. Hungrig ist jemand, der nichts zu essen hat. Unabhaengig davon, ob er bei einer Behoerde einen entsprechenden Antrag zu Beihilfen eingereicht hat. Beduerftig ist jemand, der weniger als das Existenzminimum hat. Beduerftigkeit entsteht nicht als Folge der formalen Einreichung eines Antrags, sondern ist die ursaechliche Bedingung weshalb der Antrag ueberhaupt erstellt wurde.

        Da gibt es nicht viel Grund zu freuen.

        Dann freue ich mich halt ueber die wenigen Faelle.

        Aber ich bin ganz bei Ihnen, dass man sicher einiges bei der Arbeitsvermittlung besser machen kann. Das aendert aber nichts an der Verantwortung, die uns unsere Verfassung auftraegt, dass wir sicherstellen sollen, dass alle Menschen im Land mindestens das Existenzminimum zum Leben haben.

        Ein Standardargument. Es erklärt nicht, warum Länder mit höherer Arbeitslosigkeit bei der Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit erfolgreicher sind.

        Nein, erklaert es nicht. Ist auch nicht die Aufgabe des Arguments, das zu erklaeren.

        Im uebrigen, frage ich mich welche Laender denn „so viel erfolgreicher“ als Deutschland sind? In den USA, die Sie ja so zu bewundern scheinen, ist die Armut und das Elend in vielen Stadtteilen groesserer Staedte mittlerweile so gross, dass sich noch nicht einmal mehr die Polizei in die Gegenden traut. Die Strassen sind voll von Obdachlosen. In San Francisco wurde ich auf einem 3-minuetigen Weg vom Hotel zu einem Konferenzzentrum 15-mal um Geld angebettelt. Und wer taeglich die halb erfrorenen Armen nachts bei -20 Grad draussen im Winter von New England sehen muss, der lebt gerne mit dem angeblichen oder tatsaechlichen Versagen Deutschlands bei der Reintegration von Langzeitarbeitslosen. Probleme gibt es ueberall. Aber andernorts sind die Probleme katastrophal schaerfer. Gerade wegen der Sozialpolitik (beziehungsweise ihren Fehlens).

        • In Dubio 25. November 2014, 10:00

          Ich finde lediglich Ihre Definition von Bedürftigkeit irrational.

          Das mag sein. Es ist die durch den BGH und Bundessozialgericht konkretisierte Begrifflichkeit und damit die in diesem Zusammenhang einzig maßgebende. Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Ist danach jemand, der eine zumutbare Arbeitsaufnahme verweigert, bedürftig? Zumindest müssen aufgrund des Verhaltens Zweifel bestehen. Es ist halt eben nicht so, dass der Staat jedem zu jeder Zeit unter allen Bedingungen das Existenzminimum und damit ein Grundeinkommen gewähren muss. Sonst hätte Karlsruhe das längst erzwungen. Sie können sich auch Unterhaltspflichten nicht verweigern mit dem Argument, sie möchten momentan nicht arbeiten. In solchen Fällen tritt der Staat in Vorleistung und pfändet Sie danach, bis sie schwarz werden und ihre Existenz ruiniert haben. Sie sind nicht bedürftig, wenn Sie sehr wohl in der Lage sind, für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen, es aber nicht wollen.

          Aber ich bin ganz bei Ihnen, dass man sicher einiges bei der Arbeitsvermittlung besser machen kann.

          Ach Sie denken, das ist ein Arbeitsvermittlungsproblem?! Sie meinen, mehr als eine Generation von Beamten ist einfach zu döselig, die Menschen wieder rechtzeitig in Arbeit zu bringen. Seitenfrage: warum trauen Sie dem Staat dann doch so häufig die Lösung von Problemen zu? In Skandinavien, in Großbritannien, in Ost-Europa, in Japan wird der Job auch weitgehend von Staatsbediensteten erledigt. Langzeitarbeitslose sind in allen Ländern Menschen, die Handicaps haben, die eine Arbeitsaufnahme stören. Hinzu treten rechtliche Rahmenbedingungen. Bei niedrigen Einkommen ist der Lohn das stärkste Motiv, überhaupt zu arbeiten. Da Arbeitnehmer mit Handicaps aber keine hohe Lohnerwartung haben können (sie aber oftmals haben), geht es nicht ohne rechtlichen und ökonomischen Druck, um eine Arbeitsaufnahme zu erreichen. Um das zu wissen, braucht man nicht studiert zu haben, sondern sollte sich einfach mal umhören.

          Das ändert aber nichts an der Verantwortung, die uns unsere Verfassung aufträgt, dass wir sicherstellen sollen, dass alle Menschen im Land mindestens das Existenzminimum zum Leben haben.

          Sie vergessen schon wieder die Einschränkung: nur wenn sie danach fragen und es beantragen. Es ist in Deutschland nicht verboten, ohne Einkommen zu leben. Es ist nur nicht sehr leicht.

          Nein, erklärt es nicht. Ist auch nicht die Aufgabe des Arguments, das zu erklären.

          Doch natürlich ist es das! Ihre Behauptung ist, es gäbe nicht genügend Jobs, weswegen manche halt 20 Jahre keine Arbeit finden würden. Das ist eine statische Betrachtung und nicht der Wirklichkeit angelehnt. Die durchschnittliche Verweildauer an einer Arbeitsstelle beträgt heute weniger als 10 Jahre, die wenigsten Menschen arbeiten aber nur 8-12 Jahre in ihrem Leben. Das heißt, trotz einer Arbeitslosigkeit nahe der Vollbeschäftigung finden sie regelmäßig eine neue Stelle. Und in den anderen OECD-Ländern ist das auch so. Sowohl in der horizontalen als auch vertikalen Vergleichbarkeit ergibt Ihr Argument keinen Sinn. Womit wir bei der Empirie sind, das hätten Sie auch selbst finden können.

          In Deutschland ist knapp jeder 2. Arbeitslose langzeiterwerbslos. Im OECD-Schnitt ist es nur gut jeder 3. Da wird mal mehr Unterstützung gezahlt und mal mehr (wirtschaftlicher) Druck zur Arbeitsaufnahme ausgeübt. Oder umgekehrt. Die Zahlen haben sich übrigens seit der Einführung von Hartz-IV verbessert, was bedeutet, das System wirkt. Und genau deswegen erzeugt es so Widerstände.

          Seit den 1980er Jahren hat sich in Deutschland eine Schicht gebildet, die so entfernt vom Arbeitsmarkt ist, dass es außerordentlich schwierig erscheint, sie noch in Lohn und Brot zu bringen. Und man kommt bei nüchterner Betrachtung nicht umhin, dies auf den deutschen Sonderfall der dreigliedrigen Arbeitslosenunterstützung mit Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zurückzuführen. Die Abschaffung dieses Systems war die Voraussetzung, überhaupt etwas an den unhaltbaren Zuständen zu ändern.

          Zu den USA: Ich mag die USA sehr wegen ihrer Geschichte, den gigantischen Landschaften, Städten wie New York, San Francisco und Santa Barbara und der offenen, aufgeschlossenen Gesellschaft. Wie bereits angeführt, kann ich mich mit den sozialen Zuständen natürlich nicht anfreunden, da trennt Europa und die USA nicht nur der Atlantik.

          P.S.: In manchen Gegenden Deutschlands, in Berlin, Hamburg oder Frankfurt, traut sich die Polizei auch nicht hin.

          • Ralf 25. November 2014, 23:17

            Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Ist danach jemand, der eine zumutbare Arbeitsaufnahme verweigert, bedürftig?

            Die Frage stellt sich ueberhaupt nicht und hat nichts mit der Definition von Beduerftigkeit zu tun. Wie Sie selber schreiben, und ich zitiere Sie woertlich, ist beduerftig der, der seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu beruecksichtigenden Einkommen oder Vermoegen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehoerigen oder von Traegern anderer Sozialleistungen, erhaelt. Fertig. Die Definition endet da. Von Arbeitswilligkeit um jeden Preis steht da nichts.

            Ist danach jemand, der eine zumutbare Arbeitsaufnahme verweigert, bedürftig? Zumindest müssen aufgrund des Verhaltens Zweifel bestehen.

            Das ist doch lediglich Ihre persoenliche Vermutung. Reine Spekulation. Und aus der Luft gegriffen. Wie verhalten Sie sich eigentlich, wenn ein Ertrinkender um Hilfe ruft und sie neben einem Rettungsring stehen, aber vermuten, die Person koennte moeglicherweise schwimmen, wenn sie sich nur etwas mehr anstrengen wuerde? Verweigern Sie die Hilfe da auch, auf der Basis einer moeglichen Vermutung? Auch wenn der Ertrinkende dabei moeglicherweise untergeht, falls Sie falsch lagen? Sollte ich jemals irgendwo absaufen, waere ich jedenfalls dankbar, wenn da jemand anderes als Sie am Rettungsring stuende …

            Der Grundsatz unserer Verfassung lautet, dass die Wuerde des Menschen unantastbar ist. Dies gilt ohne Wenn und Aber. Bedingungslos. Wenn ein Mensch um Hilfe bittet, weil ihm die Mittel fehlen seine Existenz zu sichern, darf diese Hilfe nicht verweigert werden. Schon garnicht auf der Basis einer unbewiesenen Vermutung. Sollte die Behoerde glauben, dass der Betroffene meinetwegen verschwiegene Einkuenfte aus Schwarzarbeit hat, ist sie in der Beweispflicht das nachzuweisen. Hilfe darf nicht auf der Basis purer Spekulation willkuerlich verweigert werden. Man muss sich naemlich die Folgen einer Fehlentscheidung klar machen. Wird ein Hartz IV-Empfaenger, dem man heimliche vermutete Einkuenfte unterstellt sanktioniert, und haben solche Einkuenfte tatsaechlich nicht stattgefunden, fehlt dem Betroffenen jetzt das Noetigste zum Leben. Hartz IV-Empfaenger haben aufgrund der minimalen Leistungen auch keinerlei realistische Moeglichkeit Rueckstaende zu bilden. Eine Sanktion nimmt der Person deshalb mit sofortiger Wirkung die Moeglichkeit einer wuerdigen Existenz. Der Betroffene muss jetzt entweder hungern oder in die Gosse betteln gehen. Beides vergewaltigt massivst die Wuerde des Menschen und mit dem Sozialstaatsgebot geht es auch nicht d’accord. Eine solche Sanktionsentscheidung ist eine direkte Verletzung unserer Verfassung und es ist Behoerdenmitarbeitern in hoechstem Masse anzurechnen, wenn sie sich weigern, sich an der schleichenden Ausserkraftsetzung unseres Grundgesetzes zu beteiligen.

            Ach Sie denken, das ist ein Arbeitsvermittlungsproblem?!

            Ich habe lediglich gesagt, dass die Arbeitsvermittlung besser laufen koennte. Nirgendwo habe ich behauptet alles sei nur ein Arbeitsvermittlungsproblem.

            Sie vergessen schon wieder die Einschränkung: nur wenn sie danach fragen und es beantragen.

            Selbstverstaendlich muessen Sie Leistungen beantragen. Der Staat kann doch nicht blind erraten, wer Hilfe braucht und wer nicht. Das aendert aber nichts an der Tatsache, dass Sie ein Recht auf Unterstuetzung haben in genau dem Augenblick, in dem Sie weniger als das Existenzminimum zur Verfuegung haben. Um das Recht geltend zu machen, muessen Sie einen Antrag abgeben. Aber Sie koennen Ihren Anspruch nicht durch Arbeitsunwilligkeit oder durch „zu spaet zum Beratungstermin kommen“ etc. verwirken. Zumindest nicht ohne die Verfassung zu verletzen. Denn andernfalls muesste im Grundgesetz stehen, dass die Wuerde nur derjenigen Menschen unantastbar ist, die sich Arbeit suchen und puenktlich sind.

            Ihre Behauptung ist, es gäbe nicht genügend Jobs, weswegen manche halt 20 Jahre keine Arbeit finden würden. Das ist eine statische Betrachtung und nicht der Wirklichkeit angelehnt.

            Hier ein Blick auf die Wirklichkeit:

            http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV32.pdf

            Das Verhaeltnis zwischen Arbeitslosen und offenen Stellen schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 6,1 und 21,2. Wenn Sie da kein mathematisches Problem sehen, wenn auf einen offenen Arbeitsplatz im Schnitt wohl statistisch um die 9 Arbeitslosen kommen, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen.

            Seit den 1980er Jahren hat sich in Deutschland eine Schicht gebildet, die so entfernt vom Arbeitsmarkt ist, dass es außerordentlich schwierig erscheint, sie noch in Lohn und Brot zu bringen.

            Das ist richtig. Nur halte ich Zwang und Druck fuer den komplett falschen Weg. Selbst wenn das „erfolgreiche“ Mittel waeren, moechte ich zumindest nicht in einem Land leben, in dem Menschen zur Arbeit gezwungen werden; in dem eine Klasse de facto rechtloser Arbeitssklaven geschaffen wird, die sich nur noch zwischen Niedriglohnarbeit oder Verhungern entscheiden duerfen. Und so furchtbar erfolgreich waren die Hartz IV-Reformen auch nicht. Zeitgleich zu ihrer Einfuehrung stieg in meinem persoenlichen Umfeld die Zahl der Obdachlosen z.B. dramatisch. Die Strasse, in der ich wohnte, konnte man kaum noch beschreiten ohne drei, vier mal angebettelt zu werden. Frueher hat es dort nie Bettler gegeben. Und auch erst nach der Einfuehrung von Hartz IV, sah ich immer mehr Menschen im Abfall wuehlen, angefressene Broetchen aus dem Muell essen. Mir wird schlecht dabei, wenn ich so etwas sehen muss. Und ich schaeme mich fuer eine Gesellschaft, die solche Entwicklungen einfach hinnimmt. Und Hartz IV hat auch kaum dazu beigetragen, Menschen in ordentliche Arbeit zu bringen. Mein Eindruck ist zumindest der, dass wir vielmehr einen riesigen Wirtschaftsektor mit Armutsloehnen aufgebaut haben, in dem Menschen von ihrer Arbeit nicht leben koennen. Diese Menschen habe jegliche Hoffnung und Perspektive verloren jemals wieder aus der Armut herauszukommen. Wen wundert’s, dass viele der Betroffenen nur noch vor dem Fernseher verkuemmern oder gar zur Flasche greifen. Armut zerstoert aber auch nicht nur die wirtschaftliche Perspektive. Beziehungen zerbrechen, wenn die Liebe die Bereitschaft zum gemeinsamen Totalabstieg bedeutet. Freundschaften zerfallen, wenn man sich gemeinsame Unternehmungen nicht mehr leisten kann. Die Betroffenen enden isoliert, apathisch und bitter. Die Menschen resignieren und geben sich auf. Viele verwahrlosen. Und wenn in diesem Umfeld dann Kinder aufwachsen, sollten wir uns nicht wundern, wenn die zur naechsten Generation von sozialen Problemfaellen werden. Dieses Problem kann man nur loesen, wenn man bereit ist, die Armutsmilieus abzubauen und die Menschen zu reintegrieren. Das geht nur darueber, dass die Gesellschaft, und das bedeutet auch insbesondere die Wohlhabenderen, bereit ist, die Kosten dafuer zu uebernehmen. Weiter unten wurden schon kostenfreie Fussballvereine, ein Gratisessen fuer Schulkinder etc. behandelt. Solche Schritte wuerden in die richtige Richtung gehen. Und auch die Wohlhabenden wuerden letztlich davon profitieren. Wenn es weniger soziale Probleme gibt, heisst das auch weniger Kriminalitaet, weniger Drogen, sicherere Strassen, weniger Einbrueche etc.

            • In Dubio 26. November 2014, 09:32

              Wie Sie selber schreiben, und ich zitiere Sie wörtlich, ist bedürftig der, der seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Fertig. Die Definition endet da. Von Arbeitswilligkeit um jeden Preis steht da nichts.

              Sie zitieren nicht mich, sondern die Rechtsprechung. Der Gesetzgeber – und er bringt durch Formulierungen zum Ausdruck, was er will – sagt nicht: wer seinen Lebensunterhalt nicht sichert, sondern verwendet die deutliche Einschränkung kann nicht. Jemand, der trotz Joboptionen nicht arbeitet, kann schon für seinen Lebensunterhalt sorgen, er will nicht. Wobei uns die Gründe für die Gesetzesinterpretation nicht zu interessieren haben. Schließlich steht auch in der Menschenrechts-Charta nicht, dass alle Menschen Anspruch auf einen gutbezahlten, aufregenden Job mit geringen und festen Arbeitszeiten haben.

              Das ist doch lediglich Ihre persönliche Vermutung. Reine Spekulation. Und aus der Luft gegriffen.

              Nein, nicht persönlich. Bedürftigkeit ist auch erst eine Vermutung. Sie wird durch Verwaltungsakt, nicht durch Verfassungsauslegung festgestellt. Die Feststellung kann sich, wie in anderen Rechtsbereichen auch, ändern, wenn Tatsachen bekannt werden, die dem entgegenstehen. Nicht ordentlich mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um den Bedürftigkeitszustand zu beenden, ist eine solche Tatsache. Sie dagegen interpretieren: einmal bedürftig, immer bedürftig.

              Wie verhalten Sie sich eigentlich, wenn ein Ertrinkender um Hilfe ruft und sie neben einem Rettungsring stehen, aber vermuten, die Person könnte möglicherweise schwimmen, wenn sie sich nur etwas mehr anstrengen würde?

              Ihr Vergleich ist dermaßen schief, das tut schon weh. Ein Arbeitslosengeld-2-Empfänger ist durchaus in der Lage, zu arbeiten und seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Er benötigt dafür ggf. Anschub, aber irgendwann müsste er selbst laufen (pardon: schwimmen) können, sonst gehört er unter Sozialhilfe eingestuft. Hartz-IV ist also kein Notfall, sondern ein langwieriges Arbeiten, wo beide Parteien intensiv mitwirken müssen. Wir reden also eher davon, dass ich tatsächlich nicht willens bin, einen Nichtschwimmer ständig ins Wasser zu begleiten, ihn dort zu stützen, nur weil er unwillig ist, selbst den Freischwimmer zu machen. Und so jemand ist auch nicht in der Lage, anderen, die tatsächlich in eine Notlage gekommen sind, den Rettungsring zuzuwerfen und sie aus dem Strudel zu befreien.

              Der Grundsatz unserer Verfassung lautet, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dies gilt ohne Wenn und Aber. Bedingungslos. Wenn ein Mensch um Hilfe bittet, weil ihm die Mittel fehlen seine Existenz zu sichern, darf diese Hilfe nicht verweigert werden.

              Es ist lästig, Argumente, die im Beitrag gefallen sind, ständig zu wiederholen, weil sie in Kommentaren schlicht ignoriert werden. Die soziale Unterstützung bei Erwerbslosen und Geringverdienern gliedert sich in 3 Gruppen: Wer völlig unfähig ist, durch Arbeit selbst zu seinem Lebensunterhalt beizutragen, erhält Sozialhilfe. Wer wenig verdient und sich deswegen keine angemessene Wohnung leisten kann, bezieht Wohngeld. Und wer zwar arbeiten kann, aus welchen Gründen auch immer derzeit keine zumutbare Beschäftigung findet, erhält Arbeitslosengeld 2. Bei der dritten Gruppe hängt das Kriterium der Bedürftigkeit eng an dem aktuellen Zustand. Wer hier eingeschränkt bedürftig ist, kann keine Unterstützung einfordern, wenn er sich der Mitarbeit verweigert. Dann ist er nicht erwerbssuchend, was die Voraussetzung von ALG-2-Bezug ist. Dabei wird nichts unterstellt, sondern der Antragsteller muss erneut rechtfertigen, warum er trotz der Widerstände dennoch erwerbssuchend ist. Gelingt ihm das, braucht er keine Sanktion zu befürchten. So ist die Rechtslage, die der Hartz-IV-Empfänger deutlich kennt, bevor er sich zu seiner Weigerungshaltung entschließt. Muss ich das immer wiederholen? Wenn Sie das in Ihre Argumentation einfließen lassen, kann es weitergehen. Sonst drehen wir uns im Kreis.

              Der Betroffene muss jetzt entweder hungern oder in die Gosse betteln gehen.

              Bitte, keine Tränen! Erstens (auch eine Mehrfachwiederholung): Die Kosten für die Wohnung werden ohnehin von der Agentur getragen und werden nicht gekürzt. Ein Rausschmiss ist also kurzfristig gar nicht zu befürchten. Zweitens: Erst, wenn die Kürzung rechtswirksam wird, entfällt tatsächlich. Dagegen kann sich der Empfänger wehren. Was viele, so ein anderer Diskussionsstrang, auch tun. Das kostet ihn nichts. Drittens: Sie können nicht einerseits damit argumentieren, dass der Regelsatz weit mehr als den Unterhalt zum Essen abbilden muss um dann zu behaupten, eine eventuelle Kürzung würde unmittelbar Hunger verursachen. Zuerst wäre doch die Monatsfahrkarte, die Zigaretten und die Reparatur des Fernsehers dran, oder? (Für letzteren gibt es übrigens Darlehen).

              Eine solche Sanktionsentscheidung ist eine direkte Verletzung unserer Verfassung und es ist Behördenmitarbeitern in höchstem Masse anzurechnen

              Das hat sie doch gefälligst in einem Rechtsstaat den Gerichten zu überlassen!

              Das Verhältnis zwischen Arbeitslosen und offenen Stellen schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 6,1 und 21,2. Wenn Sie da kein mathematisches Problem sehen, wenn auf einen offenen Arbeitsplatz im Schnitt wohl statistisch um die 9 Arbeitslosen kommen, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen.

              Auch hier: muss ich mich ständig wiederholen, weil Sie Gegenargumente nicht in Ihre Argumentation einfließen lassen? Das ist einfach nur ideologisch!

              Dieses Verhältnis gibt es so in jedem anderen OECD-Land und dennoch gibt es bei fast allen weniger Menschen, die länger als 1 Jahr arbeitslos sind. Von den 3 Millionen in Deutschland arbeitslos gemeldeten finden 1,5 Millionen binnen weniger Monate eine neue Stelle. In ein paar Monaten sind es ganz andere Personen, die unter diese 1,5 Millionen fallen, die gerade mal nicht im Rad der Erwerbstätigkeit sind. Die anderen 1,5 Millionen dagegen tragen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Mitte nächsten Jahres die gleichen Namen und einige auch in 5 Jahren.

              Jeder Praktiker weiß jedoch: 1 Jahr Arbeitslosigkeit ist die imaginäre Grenze in allen modernen Wirtschaftsgesellschaften. Danach wird der Wiedereinstieg ins Berufsleben außerordentlich schwer und der eigene Marktpreis sinkt rapide. Deswegen setzen alle erfolgreichen Systeme daran an, die Leute nicht mit umfangreichen Sicherungen über die 1-Jahres-Grenze zu locken, wie es Deutschland lange mit der Arbeitslosenhilfe getan hat. Das funktioniert aber nur, wenn auch mit Druck die Menschen bewegt werden, die Auszeit möglichst kurz zuhalten und eventuell eine Beschäftigung aufzunehmen, die schlechter entlohnt ist. Nach der 1-Jahres-Grenze wird es nur schlimmer. Und das ist keine deutsche Besonderheit, nehmen Sie das bitte in Ihre Argumentation auf! Bitte!!!

              in dem eine Klasse de facto rechtloser Arbeitssklaven geschaffen wird, die sich nur noch zwischen Niedriglohnarbeit oder Verhungern entscheiden dürfen.

              Jetzt kommt der Schmalzteil, aber da muss ich durch. Nennen Sie mir nur zwei Erwerbstätige, die in den letzten 10 Jahren in Deutschland wegen ihrer Arbeit verhungert sind. Und damit meine ich nicht die Kinder, die ein paar Hartz-IV-Empfänger haben krepieren lassen.

              Wer in Deutschland langzeitarbeitslos ist, hat meist nur einen einfachen Bildungsabschluss (Hauptschule) oder gar keinen. Oder er / sie ist alleinerziehend. Keinen schulischen Ehrgeiz zu entwickeln, den Unterricht stattdessen zu stören oder gar zu fehlen, Kinder in instabilen Beziehungen und eventuell in schwierigen persönlichen Verhältnissen zu bekommen, ist eine außerordentlich individuelle und persönliche Entscheidung. Die Konsequenzen sind sowohl Hauptschülern, noch bevor sie die Schule verlassen als auch jungen Frauen, bevor sie eine Schwangerschaft austragen, sehr wohl bewusst.

              Setzen Sie da mit Ihrem Pampern an und nicht, wenn ein 35jähriger ohne Schulabschluss und abgebrochener Lehre vor Ihnen steht und sich darüber beklagt, dass niemand ihn fest anstellen will. Die harte Wahrheit ist – und auch dies ist nicht auf Deutschland bezogen: so ein junger Mensch bekommt je nach Motivation im Alter zwischen 20 und 35 Jahren Hilfsjobs, die viele zufriedenstellen, wenn sie es noch mit Sozialleistungen kombinieren. Danach werden die Ausfallzeiten wegen der körperlich anspruchsvollen Hilfsjobs immer größer und die Beschäftigungsmöglichkeiten sinken bei über 40jährigen gegen Null. Das sind die Karrieren, die Sie in den Hartz-IV-Kundschaften massenweise abgebildet sehen. Wenn ein 20jähriger nicht aus eigener Einsicht einen Schulabschluss weitermacht und anschließend den Ausbildungsberuf zu Ende bringt, kann ich ihm mit 40 nicht helfen. Er hat sich entschieden und die Entscheidung ist mit allen Konsequenzen zu respektieren.

              Die Straße, in der ich wohnte, konnte man kaum noch beschreiten ohne drei, vier mal angebettelt zu werden. Früher hat es dort nie Bettler gegeben. Und auch erst nach der Einführung von Hartz IV, sah ich immer mehr Menschen im Abfall wühlen, angefressene Brötchen aus dem Müll essen.

              Noch mehr Tränen! Sie scheinen nichts von rumänischen und bulgarischen Banden gehört zu haben, die das Betteln seit Öffnung der EU-Grenzen zu einem Geschäftszweig gemacht haben? Köln gilt dabei als Hochburg. In meiner Studentenzeit zwischen Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre stieg in meiner Studentenstadt Marburg auch die Zahl der Bettler. Da es damals ein gleichbleibendes Sozialsystem ohne Hartz-IV gab, muss es für solche Entwicklungen andere Gründe geben. In den vielen Jahren konnte mir niemand – und erst recht kein Linker – erklären, wie es trotz Wohnungsgarantie durch Sozialämter dazu kommen kann. Ich halte die Gesetzesinitiative eines sehr sozialen Landes, das Betteln schlicht zu verbieten, für überlegenswert. In Frankfurt auf der Zeil und Umgebung sind fast nur Bettlerbanden unterwegs. Übrigens: wenn meine Frau und ich samstags einkaufen gehen, hat ein Mitte 30jähriger am Rossmarkt seit Jahren seinen „Stellplatz“. Er läuft da etwas herum, sitzt oft, nicht völlig verwahrlost, und fragt nach einem Euro. Und abends, nach getaner Arbeit, setzt er sich in den Zug und fährt nach Hause in die Nähe meines Wohnortes. Müssen wir uns so bedürftige, vom System rausgeschmissene Unterschichtler vorstellen?

              Dieses Problem kann man nur lösen, wenn man bereit ist, die Armutsmilieus abzubauen und die Menschen zu reintegrieren.

              Das versucht Deutschland seit Jahrzehnten und meist mit viel Geld. Und genauso überschaubarem Erfolg. Erst durch die Arbeitsmarktreformen hat es so etwas wie eine kleine Trendwende gegeben. Sie dagegen sagen, wir müssen auf dem erfolglosen Weg, von dem sich selbst die Skandinavier seit langem abgewandt haben, zurückkehren. Sie vergessen eins: an der eigenen Situation kann man selbst am ehesten etwas ändern, andere können einen nur unterstützen. Auch dem Alkoholiker kann man die Flasche nicht einfach wegnehmen und ihn zu erhellenden Gesprächen bei den Anonymen Alkoholikern verpflichten. Dort sagt man: jemand muss erst ganz unten sein um die Bereitschaft zu entwickeln, sich zu ändern.

              Weiter unten wurden schon kostenfreie Fußballvereine, ein Gratisessen für Schulkinder etc. behandelt. Solche Schritte würden in die richtige Richtung gehen. Und auch die Wohlhabenden würden letztlich davon profitieren.

              Ja, kostenfrei für alle. Das sind 80 Prozent, die dem nicht bedürfen, womit grob geschätzt über 90 Prozent der Mittel verschwendet sind. Das bedeutet nichts anders, als dass wir 10mal soviel erreichen könnten, wenn wir nicht auf diesen Vorschlag eingehen würden, sondern die Mittel gezielt einsetzen würden. Nicht kostenloses Schulessen für alle, sondern für jene, die Transfers beziehen. Personaltrainer für aus dem System gefallene Jugendliche und nicht Angebote für Kinder aus behütetem Elternhaus. Aber Sie erhöhen ja lieber die Steuern als vernünftig zu handeln.

              • Ralf 26. November 2014, 23:25

                @ In Dubio

                Sie zitieren nicht mich, sondern die Rechtsprechung. Der Gesetzgeber – und er bringt durch Formulierungen zum Ausdruck, was er will – sagt nicht: wer seinen Lebensunterhalt nicht sichert, sondern verwendet die deutliche Einschränkung kann nicht.

                Eigentlich sollte ein Konsens herrschen, dass „seinen Lebensunterhalt nicht sichern koennen“ nicht meint, dass jede, und wirklich jede Moeglichkeit ausgeschoepft werden muss bevor ein Anspruch auf Leistungen besteht. Ansonsten koennten Sie einer huebschen arbeitslosen Frau auch den Weg in die Prostitution weisen. Die Verdienstmoeglichkeiten in dem Gewerbe sollen ja nicht schlecht sein. Dass wir so etwas als Gesellschaft nicht in Betracht ziehen, liegt daran, dass es eben zutiefst unethisch waere jemanden in die Zwangsprostitution zu schicken, nur damit die Person irgendwie ueberleben kann. Eine aehnliche Ueberlegung gilt auch fuer jede andere Form von Zwangsarbeit, auch wenn der Zwang nur indirekt ausgeuebt wird. Und einem Arbeitslosen zu erklaeren, er muesse eine bestimmte Arbeit, die das System fuer ihn ausgesucht hat verrichten, oder wir lassen ihn auf der Strasse verhungern oder sonstwie verwahrlosen, ist nichts anderes als Zwangsarbeit. Es ist eine moderne Form von Sklaverei, an die wir uns schon viel zu sehr gewoehnt haben.

                Sie dagegen interpretieren: einmal bedürftig, immer bedürftig.

                Nicht nur gehen Sie nicht auf mein Argument ein, Sie legen mir auch noch Saetze in den Mund, die ich nie gesagt habe. Zum Thema: Selbstverstaendlich kann sich der Status der Beduerftigkeit aendern. Naemlich dann wenn der Betroffene wieder selbst fuer seinen Lebensunterhalt sorgen kann, etwa weil er wieder eine Arbeit aufgenommen hat oder meinetwegen auch deshalb weil er in eine reiche Familie hineingeheiratet hat.

                Ihr Vergleich ist dermaßen schief, das tut schon weh. Ein Arbeitslosengeld-2-Empfänger ist durchaus in der Lage, zu arbeiten und seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Er benötigt dafür ggf. Anschub, aber irgendwann müsste er selbst laufen (pardon: schwimmen) können, sonst gehört er unter Sozialhilfe eingestuft.

                Auch ein Nichtschwimmer waere in der Regel in der Lage schwimmen zu lernen, wenn er nur etwas ueben wuerde. Theoretisch. In der Praxis ist das aber gleichgueltig. Wenn jemand untergeht, wirft man einen Rettungsring zu und versucht zu retten was zu retten ist. Zumindest wenn man einen Rest Anstand hat.

                Wer hier eingeschränkt bedürftig ist, kann keine Unterstützung einfordern, wenn er sich der Mitarbeit verweigert. Dann ist er nicht erwerbssuchend, was die Voraussetzung von ALG-2-Bezug ist. Dabei wird nichts unterstellt, sondern der Antragsteller muss erneut rechtfertigen, warum er trotz der Widerstände dennoch erwerbssuchend ist. Gelingt ihm das, braucht er keine Sanktion zu befürchten. So ist die Rechtslage, die der Hartz-IV-Empfänger deutlich kennt, bevor er sich zu seiner Weigerungshaltung entschließt.

                Sie werfen reine Nebelkerzen und wollen nicht zur Kenntnis nehmen, was ich Ihnen hiermit noch ein weiteres Mal vorhalte:

                Der Grundsatz unserer Verfassung lautet, dass die Wuerde des Menschen unantastbar ist. Dies gilt ohne Wenn und Aber. Bedingungslos. Wenn ein Mensch um Hilfe bittet, weil ihm die Mittel fehlen seine Existenz zu sichern, darf diese Hilfe nicht verweigert werden.

                Bitte, keine Tränen! Erstens (auch eine Mehrfachwiederholung): Die Kosten für die Wohnung werden ohnehin von der Agentur getragen und werden nicht gekürzt. Ein Rausschmiss ist also kurzfristig gar nicht zu befürchten. Zweitens: Erst, wenn die Kürzung rechtswirksam wird, entfällt tatsächlich. Dagegen kann sich der Empfänger wehren. Was viele, so ein anderer Diskussionsstrang, auch tun. Das kostet ihn nichts. Drittens: Sie können nicht einerseits damit argumentieren, dass der Regelsatz weit mehr als den Unterhalt zum Essen abbilden muss um dann zu behaupten, eine eventuelle Kürzung würde unmittelbar Hunger verursachen. Zuerst wäre doch die Monatsfahrkarte, die Zigaretten und die Reparatur des Fernsehers dran, oder?

                Bei der Herzlosigkeit dieser Aussagen bleibt mir wirklich nur noch die Spucke weg.

                Abgesehen davon wehren sich mit Sicherheit nicht alle, die zu Unrecht sanktioniert werden. Viele Menschen am untersten Ende des sozialen Spektrums haben garnicht das Wissen gegen was sie klagen koennen. Viele sind bei der Buerokratie voellig ueberfordert und sind sich auch nicht im Klaren darueber, wer ihnen helfen koennte. Viele haben keinen Internetzugang oder kennen niemanden, der ihnen ihre Rechtslage erklaeren kann. Und vielen duerfte auch die Hoffnung fehlen, in diesem System noch einmal Recht zu bekommen. Genau darauf fusst ja schliesslich die Hoffnung derer, die Sanktionsquoten und -vorgaben machen. Im Grunde genommen das gleiche, als wuerde man einem Richter Vorgaben machen, eine gewisse Zahl an Angeklagten zu verurteilen, unabhaengig von der Schuld oder Beweislage. Bei den Schwaechsten in der Gesellschaft kann man sich solche Vorgehensweisen eben erlauben. Weil die Schwaechsten mit dem Unrecht ueberfordert sind und ein Grossteil klein beigeben wird. Dadurch sparen wir als Gesellschaft ein paar Euro. Auf dem Ruecken der Aermsten.

                Das hat sie doch gefälligst in einem Rechtsstaat den Gerichten zu überlassen!

                Wer zu verfassungswidrigem Tun angestiftet wird, hat das Recht, und sogar die Pflicht, sich zu verweigern.

                Auch hier: muss ich mich ständig wiederholen, weil Sie Gegenargumente nicht in Ihre Argumentation einfließen lassen? Das ist einfach nur ideologisch!
                Dieses Verhältnis gibt es so in jedem anderen OECD-Land und dennoch gibt es bei fast allen weniger Menschen, die länger als 1 Jahr arbeitslos sind. Von den 3 Millionen in Deutschland arbeitslos gemeldeten finden 1,5 Millionen binnen weniger Monate eine neue Stelle. In ein paar Monaten sind es ganz andere Personen, die unter diese 1,5 Millionen fallen, die gerade mal nicht im Rad der Erwerbstätigkeit sind. Die anderen 1,5 Millionen dagegen tragen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Mitte nächsten Jahres die gleichen Namen und einige auch in 5 Jahren.
                Jeder Praktiker weiß jedoch: 1 Jahr Arbeitslosigkeit ist die imaginäre Grenze in allen modernen Wirtschaftsgesellschaften. Danach wird der Wiedereinstieg ins Berufsleben außerordentlich schwer und der eigene Marktpreis sinkt rapide. Deswegen setzen alle erfolgreichen Systeme daran an, die Leute nicht mit umfangreichen Sicherungen über die 1-Jahres-Grenze zu locken, wie es Deutschland lange mit der Arbeitslosenhilfe getan hat. Das funktioniert aber nur, wenn auch mit Druck die Menschen bewegt werden, die Auszeit möglichst kurz zuhalten und eventuell eine Beschäftigung aufzunehmen, die schlechter entlohnt ist. Nach der 1-Jahres-Grenze wird es nur schlimmer. Und das ist keine deutsche Besonderheit, nehmen Sie das bitte in Ihre Argumentation auf! Bitte!!!

                Wieder reine Nebelkerzen. Sie gehen mit keinem Wort auf die mathematische Tatsache ein, dass in einem System, in dem auf eine offene Stelle 9 Arbeitslose kommen, die Beschaeftigung aller unmoeglich ist. Ihre komplette Argumentation geht voellig am Thema vorbei. Vielleicht haben Sie als Kind mal die Reise nach Jerusalem gespielt. In jeder Runde fliegt ein Spieler raus. Weil es eben nicht genuegend Stuehle fuer alle gibt. Zahlenmaessig ist es dabei voellig gleich, wer am Ende sitzt und wer am Ende steht. Nach den Regeln wird in jeder Runde immer genau ein Spieler gehen muessen. Aehnlich ist das im Fussball. Da stehen 11 Spieler auf dem Feld und 7 sitzen auf der Bank. Bei manchen Vereinen ist nur die Stammmannschaft gut und die Ersatzspieler werden wann immer moeglich uebergangen. Da stehen dann halt immer die selben 11 Spieler auf dem Feld. In anderen Vereinen werden alle 18 Spieler hervorragend sein. Und die werden dann rotieren und es wird bei jedem Spiel eine neue Kombination von 11 Spielern auf dem Platz stehen. Aber quantitativ ist das voellig gleichguetig: Es sind immer nur 11 Spieler auf dem Platz.

                Fuer die Arbeitslosigkeit gilt das gleiche. Vereinfacht ausgedrueckt: Wenn auf 9 Arbeitslose nur eine offene Stelle kommt, dann gehen 8 leer aus. Es ist fuer den Steuerzahler, der die Arbeitslosen finanzieren muss, voellig gleichgueltig, welche 8 leer ausgehen. Und wer der Glueckliche ist, der den Job bekommt. Es kostet fuer uns das gleiche.

                Aber wenn es unter den 9 Arbeitslosen sechs Arbeitswillige und drei Arbeitsunwillige gibt, macht es keinen Sinn einen der Arbeitsunwilligen mit Gewalt in die Stelle zu zwaengen, die er nicht will und in der er deshalb dann auch keinen guten Job abliefern wird, waehrend die sechs Arbeitswilligen verzweifelt nach Arbeit suchen und den Job gerne machen wuerden.

                Jetzt kommt der Schmalzteil, aber da muss ich durch. Nennen Sie mir nur zwei Erwerbstätige, die in den letzten 10 Jahren in Deutschland wegen ihrer Arbeit verhungert sind. Und damit meine ich nicht die Kinder, die ein paar Hartz-IV-Empfänger haben krepieren lassen.

                Faelle in denen Hartz IV-Empfaenger verhungern, gibt es in Deutschland leider tatsaechlich. Hier zwei Faelle:

                http://www.heise.de/tp/artikel/25/25119/1.html

                http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/arbeitsloser-verhungert-auf-hochsitz-aid-1.2028777

                Die meisten Arbeitslosen, die sich entscheiden aus Verzweiflung aus dem Leben zu scheiden, waehlen natuerlich nicht den Weg des langsamen Verhungerns. Aber der Effekt von Armut auf die Suizidrate ist in Deutschland deutlich messbar:

                http://politik-im-spiegel.de/der-fluchtweg-freitod-aus-hartz-iv/

                Zitat aus dem Artikel: „Einer Schätzung der deutschen „Gesellschaft für Suizidprävention“ zufolge liegt die Selbsttötungsrate bei Arbeitslosen um das Zwanzigfache höher als bei der erwerbstätigen Bevölkerung. Suizidforscher Prof. Dr. med. Volker Faust spricht deshalb von einem erheblichen Selbsttötungsrisiko bei Langzeitarbeitslosigkeit“.

                Dank des Selbsterhaltungstriebs versucht die Mehrheit derer, die auf der sozialen Leiter ganz unten angekommen sind und jetzt auch noch durch Sanktionen weiter abstuerzen, natuerlich irgendwie zu ueberleben. Ohne Leistungen fuer das Noetigste, bleibt den Menschen dann nur noch zu betteln – in der Gosse oder bei Freunden/Verwandten. Oder die Prostitution. Oder das Hungern. Oder sie nehmen eine Schwarzarbeit auf. Moeglicherweise brechen sie auch irgendwo ein oder ueberfallen eine Bank, werden also in die Kriminalitaet gedraengt. Oder sie machen Schulden und vergroessern ihre Probleme damit noch weiter.

                Keine dieser Loesungen ist akzeptabel. Ein Staat der das Leid dieser Menschen ignoriert, handelt zutiefst unethisch und verantwortungslos.

                Wer in Deutschland langzeitarbeitslos ist, hat meist nur einen einfachen Bildungsabschluss (Hauptschule) oder gar keinen. Oder er / sie ist alleinerziehend. Keinen schulischen Ehrgeiz zu entwickeln, den Unterricht stattdessen zu stören oder gar zu fehlen, Kinder in instabilen Beziehungen und eventuell in schwierigen persönlichen Verhältnissen zu bekommen, ist eine außerordentlich individuelle und persönliche Entscheidung. Die Konsequenzen sind sowohl Hauptschülern, noch bevor sie die Schule verlassen als auch jungen Frauen, bevor sie eine Schwangerschaft austragen, sehr wohl bewusst.

                Die jungen Menschen, von denen Sie sprechen, kommen in der Regel nicht aus normalen Familien des Mittelstands und sind durch Eigenantrieb zu Problemfaellen geworden. Sie sind bereits in Problemfamilien in Armutsmileus aufgewachsen und grossgeworden. Diese Menschen haben nie die Chancen gehabt, die Ihnen offenstanden. Sie haben keine Eltern gehabt, die sich darum gekuemmern haetten, ob sie schulisch vorankommen. Niemanden der ihnen bei den Hausaufgaben geholfen haette. Keine Buecher im Haus. Und betreut von Eltern, die sie vor dem Fernseher parkten. Sie wurden in ein Schulsystem geschickt, in dem Kinder aus aermeren Schichten fast per Definition auf die Haupt- oder Realschule deponiert werden, auch wenn sie theoretisch das Gymnasium schaffen koennten. In den Schulen sassen diese Kinder in Problemklassen oft mit hohem Auslaenderanteil und viele hatten Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache.

                Wir als Gesellschaft haben uns verweigert diese Kinder angemessen zu foerdern. Wir haben sie sich selbst ueberlassen. Sie sind wenig ueberraschend genau zu den Problemfaellen geworden, in die sie sich unter diesen Bedingungen entwickeln mussten. Jetzt kommen Sie und wollen die Betroffenen dafuer mit Sanktionen bestrafen.

                Wenn ein 20jähriger nicht aus eigener Einsicht einen Schulabschluss weitermacht und anschließend den Ausbildungsberuf zu Ende bringt, kann ich ihm mit 40 nicht helfen. Er hat sich entschieden und die Entscheidung ist mit allen Konsequenzen zu respektieren.

                Und dem widerspreche ich vehement. Wir koennen einen 40-Jaehrigen nicht einfach aufgeben.

                Noch mehr Tränen! Sie scheinen nichts von rumänischen und bulgarischen Banden gehört zu haben, die das Betteln seit Öffnung der EU-Grenzen zu einem Geschäftszweig gemacht haben? Köln gilt dabei als Hochburg.

                Ich sprach nicht von rumaenischen und bulgarischen Banden. Die Obdachlosen, die sich auf der Strasse vor meiner damaligen Wohnung mehrten, waren keine Auslaender. Und in den 80er und 90er Jahren gab es dort auch keine Obdachlosen. Das fing erst 2003/2004 an. Erst ein einziger Obdachloser vor dem Supermarkt. Anfangs kam er nur manchmal, dann regelmaessig. Dann ein zweiter vor dem Supermarkt gegenueber. Auch der erst nur hin und wieder, bevor er ploetzlich immer da war. Dann waren vor dem ersten Supermarkt ploetzlich nicht nur einer, sondern zwei Obdachlose. Kurze Zeit spaeter waren es vier. Ein paar Wochen darauf war die Zahl vor dem zweiten Supermarkt auch auf stabil vier angewachsen. Kurz vor meinem Wegzug kamen dann noch zwei weitere Obdachlose am Anfang der Strasse vor der Bank dazu. Und vereinzelt bettelte noch eine Oma am anderen Ende der Strasse. Wenn das der Erfolg von Hartz IV ist, kann ich auf diese Art Erfolg gerne verzichten.

                Übrigens: wenn meine Frau und ich samstags einkaufen gehen, hat ein Mitte 30jähriger am Rossmarkt seit Jahren seinen “Stellplatz”. Er läuft da etwas herum, sitzt oft, nicht völlig verwahrlost, und fragt nach einem Euro. Und abends, nach getaner Arbeit, setzt er sich in den Zug und fährt nach Hause in die Nähe meines Wohnortes. Müssen wir uns so bedürftige, vom System rausgeschmissene Unterschichtler vorstellen?

                Ja, das ist mit Sicherheit der typische Better. Faehrt er Jaguar oder Mercedes?

                Das versucht Deutschland seit Jahrzehnten und meist mit viel Geld. Und genauso überschaubarem Erfolg. Erst durch die Arbeitsmarktreformen hat es so etwas wie eine kleine Trendwende gegeben.

                Die Arbeitsmarktreformen haben eine Trendwende beim Abbau der Armutsmilieus bewirkt??? Haben die 1-Eurojobs die Menschen aus der Armut aufgerichtet? Oder Zwangsjobs, in denen sie irgendwo vor einem Schwimmbad den Boden kehren muessen, damit die Gesellschaft sie weiter unterstuetzt? Oder meinen Sie die vielen Aufstocker, die jetzt trotz Arbeitstaetigkeit in Armut leben?

                Zum Thema:

                http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/armutsbericht-deutschland-so-gespalten-wie-nie-1.1847237

                Ja, kostenfrei für alle. Das sind 80 Prozent, die dem nicht bedürfen, womit grob geschätzt über 90 Prozent der Mittel verschwendet sind. Das bedeutet nichts anders, als dass wir 10mal soviel erreichen könnten, wenn wir nicht auf diesen Vorschlag eingehen würden, sondern die Mittel gezielt einsetzen würden.

                Von Verschwendung kann keine Rede sein. Wenn alle Kinder ein kostenloses Schulessen bekommen und die gesamte Gesellschaft das finanziert, sparen auch die wohlhabenden Eltern die Kosten ein, die sie ansonsten fuer die Ernaehrung ihres eigenen Kindes haetten zahlen muessen. Und die Kosten werden auch insgesamt billiger, wenn man fuer viele Kinder kocht anstatt nur fuer eines. Der wirkliche Unterschied bei einem ueber Steuern finanzierten Ansatz ist das (a) alle miteinbezogen werden und (b) sich die Lasten einkommenmaessig gerechter verteilen. Das bedeutet konkret, dass auch der Kinderlose mitzahlt. Und das ist auch richtig, denn auch der Kinderlose profitiert enorm davon, dass andere Menschen Kinder in die Welt setzen und gross ziehen. Spaetestens wenn er sich auf seine Rente freut. Und es bedeutet, dass Wohlhabende einen groesseren Beitrag leisten als Aermere. Auch das ist gerecht.

                Nicht kostenloses Schulessen für alle, sondern für jene, die Transfers beziehen. Personaltrainer für aus dem System gefallene Jugendliche und nicht Angebote für Kinder aus behütetem Elternhaus.

                Erklaeren Sie mal wie das ohne einen Buerokratie-Alptraum bewerkstelligt werden soll. Problemfamilien werden im uebrigen mit solchen Antraegen auch ueberfordert sein. Da bleiben die Kinder am Ende wieder ohne Essen. Aber das ist ja dann ihre eigene Schuld, richtig?

  • techniknoergler 24. November 2014, 23:50

    Ein guter Artikel.

    Wichtig finde ich auch dies Feststellung, dass es sich um eine Mischkalkulation handelt: Der eine gibt für jenes mehr und für anderes weniger aus. Alles kann zum Mindestlebensstandard gehören, aber nicht alles gleichzeitig.

    Auf den Punkt bringt es eine andere Aussage: Man erhählt den Eindruck, für das Leben des Arbeitslosen brauche es eine Bespaßungsindustrie. Wer arbeitet, der braucht die nicht – er ist ja damit beschäftigt zu arbeiten.

    Letzteren meint man dann damit zu helfen, sie auch nich arbeitslos zu machen. Das sei viel gerechter, ihre („schlechtbezahlte“) Arbeit total unsozial. Wobei „schlechtbezahlt“ ja eine rein relative Feststellung ist – vor dem DDR-Niveau muss sich das nicht verstecken.

    • Heiko 25. November 2014, 09:18

      @techniknoergler
      Deine Argumentation ist widersprüchlich – einerseits stellst du wie In Dubio richtig fest, dass es sich um eine Mischkalkulation handelt. Andererseits diskutiert ihr die Notwendigkeit einzelner Posten, Alkohol, Kultur etc. Aber Tatsache ist doch: Wenn man alle Alkoholiker und Raucher beim Erstellen des Warenkorbs ignoriert hätte, wäre dieser letztlich in der Summe nicht kleiner, sondern nur anders verteilt worden.

      Ausserdem sollte man sich einer Tatsache bewusst sein: Der Regelsatz gilt gleichermaßen für Hartz-IV-, wie auch für Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger. Die beiden letztgenannten Gruppen sind nicht in der Lage, ihr Einkommen durch Eigeninitiative zu steigern und deshalb _muss_ der Regelsatz diesen Menschen ein würdiges Leben ermöglichen. Und eben auch den 97% nicht sanktionierten Hartz-IV-Empfängern, die alle Anstrengungen unternehmen, wieder in Arbeit zu kommen.

      Jeder kann sich ja seinen persönlichen Bedarf ausrechnen lassen und sich dann mal fragen, ob er mit dem Geld auskommen würde – und zwar nicht nur eine Woche, sondern einige Monate. Und bitte auch berücksichtigen, dass man vielleicht mal neue Schuhe oder einen neuen Kühlschrank benötigt. In meinem Fall wüsste ich nichtmal ansatzweise, wie das funktionieren soll.

      • techniknoergler 7. Dezember 2014, 17:43

        „Deine Argumentation ist widersprüchlich“

        Nein, nur falsch interpretiert. Daher muss ich das wohl präzisieren:

        “ – einerseits stellst du wie In Dubio richtig fest, dass es sich um eine Mischkalkulation handelt. Andererseits diskutiert ihr die Notwendigkeit einzelner Posten, Alkohol, Kultur etc. Aber Tatsache ist doch: Wenn man alle Alkoholiker und Raucher beim Erstellen des Warenkorbs ignoriert hätte, wäre dieser letztlich in der Summe nicht kleiner, sondern nur anders verteilt worden.“

        Für den aktuellen Satz, errechnet durch die aktuelle Vorgehensweise stimmt das auch (übrigens ist es interessant, wenn in dem Zusammenhang dann „soziale Ungerechtigkeit“ bewiesen werden soll, in dem auf den knapp bemessenen Einzelposten verwiesen wird, ohne die dahinter stehende Mischkalkulation zu sehen).

        Aber es ging nicht um die aktuelle Vorgehensweise, sondern die _Forderung_ der Sozialindustrie. Und die ignoriert eben den Fakt, dass es sich um Mischkalkulationen handelt, möchte andererseits aber die Liste an Posten, welche in die bisherige Mischkalkulation einfließen, unangetastet lassen: Für jeden Posten soll soviel Geld zur Verfügung gestellt werden, als wenn jeder Kostenpeak in jedem Bereich bei jedem Menschen jeden Monat gegeben ist:

        Fernseher und moderner Computer mit High-Speed-Internet, Festnetz-Telefon _und_ Handy-Flatrate (selbst wenn ich eine Million auf dem Konto hätte, würde ich mich hier jeweils auf letzteres beschränken – wofür brauche ich ersteres?). Monatlicher Theaterbesuch _und_ monatliche Kinobesuche – wohlgemerkt als Grundversorgung, als soziokulturelles Existenzminimum, als ein Mindestlebensstandard, bei dessen Unterschreitung von „davon kann man nicht leben“ geredet wird und für das man Arbeitsleistung als Gegenleistung nicht fordern dürfe („Zwangsarbeit“). Und das hat nichts mit Schutz der Menschenwürde zu tun, es hat etwas mit mit einer naiven Wolkenkuckucksheim-Vorstellung zu tun, die so etwas unreflektiert für eine Selbstverständlichkeit hält – ist es nicht.

        „Ausserdem sollte man sich einer Tatsache bewusst sein: Der Regelsatz gilt gleichermaßen für Hartz-IV-, wie auch für Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger. Die beiden letztgenannten Gruppen sind nicht in der Lage, ihr Einkommen durch Eigeninitiative zu steigern und deshalb _muss_ der Regelsatz diesen Menschen ein würdiges Leben ermöglichen.“

        Und dazu kann man zwischen zwei Gruppe differenzieren: erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Bedürftigen. Und dann nochmal zwischen verschuldet und unverschuldet.

        Warum hier aus menschenwürde-Gründen nicht differenziert werden darf, erschließt sich nicht. Man differenziert ja auch zwischen Bedürftigen und Nicht-Bedürftigen. Differenzierung ist nicht ein Verstoß gegen die Menschenwürde.

        Das es sich auch beim Aufstellen von Bedingungen für erwerbsfähige Bedürftige, die Arbeiten können, es nur nicht tun, nicht um etwas verfassungswiedriges handelt und keinen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt, zeigt sich auch daran, dass es gar nicht für verfassungswidrig erklärt wurde!

        Das ist auch logisch – man muss es aber verstehen und einsehen wollen: Die Menschenwürde ist unantastbar, aber wann die Menschenwürde verletzt ist, hängt sehr wohl von den Umständen und dem eigenen Verhalten ab. Das findet sich ständig. Beispiel: Einen Unschuldigen, der keine Gefahr für andere oder sich selber darstellt, zu inhaftieren, wäre ein Verstoß auch gegen die Menschenwürde. Eine andere Situation, zum Beispiel eine Gefährdung anderer oder auch sich selber oder eine strafrechtliche Schuld oder das begehen einer Ordnungswidrigkeit, die Ordnungshaft nach sich zieht – und schon sieht das ganze anders aus. Die Menschenwürde bleibt weiterhin unantastbar, aber die Handlung tastet nun nicht die Menschenwürde an.

        Hier geht es sogar nochmal um etwas viel weniger eingreifendes. Es greift gar nicht ein. Die Solidargemeinschaft fängt lediglich nicht die Folgen einer Entscheidung komplett ab – nämlich die Folge weniger Einkommen zu haben, wenn jemand trotz Möglichkeit arbeiten zu gehen, nicht arbeiten geht. Und selbst dann lässt man niemanden verhungern.

        „Und eben auch den 97% nicht sanktionierten Hartz-IV-Empfängern, die alle Anstrengungen unternehmen, wieder in Arbeit zu kommen.“

        Hier habe ich seit Anfang des Jahres sowieso meine Position grundlegend geändert: Die Idee einer Jobgarantie ist eine überlegenswerte Erwägung – vorausgesetzt ein paar Rahmenbedingungen stimmen:

        1. Das Programm muss aus neu geschaffenem Geld finanziert werden, hinter dem keine privaten Schulden als Deckung und keinen verzinsten öffentlichen Schulden stecken. Ob es sich formal um einen zinslosen Kredit der Zentralbank handelt oder wie bei Münzen ohne formale Schulden auf der Gegenseite offiziell nur durch den Status des gesetzlichen Zahlungsmittels und der Bereitschaft des Staates, es selber zu akzeptieren, gedeckt ist, ist zweitrangig.

        2. Punkt eins darf nicht zu der Annahme verführen, der Staat solle beliebig die Druckerpresse an werfen – und das auf Zeit gewählte Parlament, in dem die jeweilige Regierungskoalition durch Wahlgeschenke ihre Wiederwahl sichern will, darf hier nicht in Versuchung gebracht werden. Über die Finanzierung nach Punkt 1 hinausgehende Haushaltsdefizite sollten daher nur nach Zustimmung durch ein unabhängiges Währungsgremium zulässig sein, welches die Höhe des genehmigten Defizits allein von der Geldwertstabilität abhängig macht. Für was das dem Parlament verfügbare Geld eingesetzt wird, ist allein eine Frage des auf Zeit gewählten Gesetzgebers und eventuell direktdemokratischer Entscheidungen. Bei deutliche höhere Inflation als angestrebt, sollte dieses Gremium aber auch umgekehrt die verbindliche Rückzahlung eines Teils der Schulden verlangen dürfen. Die Germiumsmitglieder müssen richterliche Unabhängigkeit genießen, müssen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sein – letzterem müssen sie aber unterworfen sein, Amtsenthebungsverfahren bei Verletzung ihrer Aufgabe, die Gelwertstabilität sicher zu stellen, müssen daher möglich bleiben.

        3. Der Versuchung den Stundenlohn der Jobgarantie (Garantielohn) permanent der Inflation, gerade auch bei zu hoher Inflation, anzupassen, muss entgegen gewirkt werden. Der Garantielohn sollte höchstens alle 5 bis 10 Jahre und nur um den Betrag der angestrebten Inflation seit der letzten Anpassung (vermutlich 2% pro Jahr) erhöht werden, um die schädlichen Wirkungen der Lohn-Preis-Spirale einzudämmen. Dafür aber auch, wenn die Inflation unter den 2% pro Jahr lag, um die Inflation auch von der anderen Seite auf das angestrebte Niveau zu bringen.

        4. Auch der Versuchung, die durch eine Jobgarantie geschaffenen Jobs zum Selbstzweck werden zu lassen und die Arbeitskräfte selbst dann in dem Projekt zu halten, wenn die Privatwirtschaft sie zu einem höheren Lohn nachfragt, muss entgegen gewirkt werden. Es soll nicht um eine Ausdehnung des öffentlichen Sektors als Selbstzweck gehen. Auch deshalb ist der Garantielohn durch den Automatismus aus Punkt 3 zu regeln. Um Versuchungen zu vermeiden, den Automatismus zu ändern oder in ihn einzugreifen, sollte die Zeit, die ein Jobgarantie-Arbeiter bei ein und der selben staatlichen oder gemeinnützigen Organisation arbeitet begrenzt werden – auf sagen wir 6 Monate, in Ausnahmefällen 12 Monate.

        5. Der Versuchung, eine die Lohn-Preis-Spirale antreibende Politik durch Kartelle, inklusive Gewerkschaften, nachzugeben und durch lockere Geldpolitik und Gelddrucken scheinbar abzufedern, muss man sich entgegen stellen. Es kann zwar die schädlichen Auswirkungen für die Kartell-Mitglieder reduzieren, aber nicht die schädlichen Auswirkung der Verzerrung der Relation unterschiedliche Preise, wie z.B Löhne. Wenn die Gewerkschaften selbst bei durch realer Resourcen-Knappheit entstandener Inflation (Verbraucherpreisindexeanstieg) einen vollen Inflationsausgleich fordern, so kann dadurch die realwirtschafftliche Knappheit nicht beseitigt werden. Stattdessen würde nur (bei nachgebender Geldpolitik) die Lohn-Preis-Spirale in ungewollter Höhe angeheizt. Vor allem aber würden Angebot und Nachfrage durch die Preisverzerrung nicht mehr zueinander finden. Übrigens auch bei nachgebender Geldpolitik nicht: Was nützt eine nachgebende Geldpolitik, wenn die dadurch entstehenden Preissteigerungen direkt wieder zu neuen Lohnforderungen in gleiche höhe führen? Der Preis kann nicht auf den Marktpreis gelangen, wenn ein Kartell das verhindert, dies führt ja gerade zu der als erstem Punkt genannten Lohn-Preis-Spirale.

        Ich denke, mit einer solchen Jobgarantie wäre jede ernstzunehmende Lobby für dauerhaft arbeitslose Erwerbsfähige schnell weg – weswegen sie nicht kommen wird. Auch, in dem man unzumutbare Ansprüche an eine solche Jobgarantie stellt. Sie könnte sicherlich Löhne über dem heutigen HartzIV-Satz liefern (für Vollzeit-Tätigkeit), aber die Möglichkeit Phantasieanforderungen an den Garantielohn zu stellen, sind – das zeigt die Erfahrung – von linker Seite und ihren Unterstützern in den Medien nahezu grenzenlos. Dann erhöht man die Grenze für relative Armut halt auf 70 oder gar 75% des Medianlohns. Überlegungen für entsprechende Kampagnen Seitens der Sozialindustrie und ihrer grünen Helfer gab es schon. Oder erhöht – wie oben angesprochen – das soziokulturelle Existenzminimum in absurde Höhen. In unrealistische Höhen, die auch nicht durch Aktivierung ungenutzter Resourcen durch neu geschaffenem Geld ausgeglichen werden können. Einen Garantielohn entsprechend hochzuschrauben würde dann einen Inflationsschub nach sich ziehen – entweder einmalig, dann hat es aber real nichts gebracht, da die Anforderungen überzogen waren, oder aber dauerhaft, wenn mit der Moralkeule ein voller Inflationsausgleich durchgesetzt wird (über die angestrebte Inflation hinaus, also vermutlich 2% pro Jahr). Dann hat es nicht nur real nichts gebracht, sondern schadet über die höhere Inflation hinaus noch zusätzlich: Es zieht überflüssig Arbeitskräfte aus dem privaten Sektor ab, um sie in eine Beschäftigungstherapie zu schicken.

  • Am_Rande 25. November 2014, 09:55

    Ich finde – da muss ich leider sagen – den Artikel etwas enttäuschend.

    Der Autor stellt die Grundsatzfrage zwar selbst ganz deutlich: „Die Kernfrage lautet, sind Sanktionen der Jobcenter gegen Arbeitslose gerechtfertigt, die aus welchen Gründen auch immer ihren Pflichten nicht nachkommen?“; aber im Folgenden wird nur beschrieben, wie und dass der Staat sanktioniert.

    Es wird aber nicht darauf eingegangen, warum.
    Meiner Meinung nach wird das Dilemma des Sozialstaates nicht grundlegend in dem Artikel beleuchtet.

    Denn die Kritik der Linken ist ganz folgerichtig:
    Wenn der Staat den Begriff des Menschenrechts materialistisch aufgefasst haben will, wenn ein Mensch also qua reiner Existenz Anspruch auf Unterstützung und Erhaltung durch den Staat haben soll, ja, muss; wie rechtfertigt derselbe Staat es, dass es Fälle geben soll, wo der Staat dem Menschen diese Grundsicherung verweigert?

    Wenn es ein Menschenrecht ist, vom Staat erhalten zu werden, dann darf ein Rechtsstaat dieses Recht nicht brechen.

    Das ist die Logik des Sozialstaats. Und darauf weisen die Linken richtigerweise hin.

    • In Dubio 25. November 2014, 10:16

      Nun, auf die Grundfrage bin ich doch sehr erschöpfend eingegangen: Der Staat gewährt Unterstützung nach Bedürftigkeit, weshalb sie für jeden, ungeachtet von Ansehen und Person, gleich ist. Bedürftigkeit ist aber bei erwerbsfähigen Personen ein temporärer Zustand, jederzeit änderbar. Der Staat kann nicht wissen, wann jemand bedürftig ist und wann nicht. Wann er der Unterstützung bedarf und wann nicht. Deswegen gewährt er ein Antragsrecht, woran der Antragsteller in einer freien Gesellschaft mitwirken muss.

      Sind die Kriterien erfüllt, die das Gemeinwesen hier nur an materiellen Gesichtspunkten ausrichten kann, so ist jemand bedürftig und erhält die vorgeschriebene Unterstützung. Jetzt kommen wir auf das Temporäre: Nimmt ein Antragsteller wieder eine Stelle (ohne Mitwirkung des Staates) auf, so hat er keinen Anspruch mehr. Hier hat er eine Informationspflicht an den Staat. Doch die Verletzung dieser Informationspflicht kann nicht materiell, sondern nur strafrechtlich sanktioniert werden.

      Deswegen müssen Behörden auch anhand von Indizien prüfen, ob ein rechtlicher Sachverhalt noch gegeben ist. Das gilt genauso in anderen Rechtsbereichen wie z.B. dem Familienrecht. Die (mehrfache) Nichtaufnahme einer angebotenen Arbeit ist so ein starkes Indiz. Wer bereits eine Beschäftigung hat oder von anderer Seite Unterstützung erfährt, wird sehr wahrscheinlich keine Stelle annehmen, die der Staat ihm anbietet.

      Bevor der Staat die Unterstützung kürzt oder streicht, steht wieder eine Prüfung an: gab es wesentliche Gründe, die den Antragsteller gehindert haben, mitzuwirken und eine Arbeit aufzunehmen? Erst wenn diese Fragen verneint werden, wird gekürzt. Das bedeutet auch, dass im rechtlichen Sinne keine Bedürftigkeit mehr vorliegt.

      Die Behörden sind verpflichtet, vor der Androhung einer einschränkenden Maßnahme den Bürger aufzuklären und dies zu dokumentieren. Wer Sanktionen erfährt, hatte eine Vorwarnung und sich dennoch entschieden, den rechtlichen Weg nicht einzuhalten. Das legt den Verdacht nahe, dass keine Bedürftigkeit vorliegt und dann gibt es eben keinen Anspruch auf eine existenzsichernde Zahlung, weil das Existenzminimum gesichert ist.

  • Heiko 25. November 2014, 15:12

    @In Dubio:
    „Bevor der Staat die Unterstützung kürzt oder streicht, steht wieder eine Prüfung an: gab es wesentliche Gründe, die den Antragsteller gehindert haben, mitzuwirken und eine Arbeit aufzunehmen? Erst wenn diese Fragen verneint werden, wird gekürzt.“

    Vielleicht solltest du deinen Elfenbeinturm mal gelegentlich verlassen. Allein die Vielzahl der erfolgreichen Klagen vor den Sozialgerichten zeigt doch, dass sich zwischen Theorie und Praxis ein himmelweiter Unterschied auftut.

    • In Dubio 25. November 2014, 16:39

      Allein die Vielzahl der verlorenen Klagefälle zeigt, dass die meisten Hartz-IV-Empfänger sich einfach nur ungerecht behandelt fühlen. Nicht, ungerecht behandelt werden.

  • Heiko 25. November 2014, 17:36

    Na klar, die paar zehntausend erfolgreichen Klagen sind natürlich nur bedauerliche Einzelfälle. Nach wie vor ist fast die Hälfte der Klagen mindestens teilweise erfolgreich. Widerspruchsverfahren noch gar nicht eingerechnet. Und dass die Anzahl von Klagen im Bereich SGB II größer ist, als in allen anderen Bereichen zusammen – von Rentenversicherung, Krankenversicherung, Erziehungsgeld, Kindergeld usw. usf. – ist natürlich auch reiner Zufall, oder? Keine andere Sozialbehörde scheint derart viele Fehler zu machen, wie die Arbeitsagentur.

    • In Dubio 25. November 2014, 17:54

      Nochmal: der Kniff ist, das zu spiegeln. Warum klagen jene, die abgewiesen werden?

      Und dass die Anzahl von Klagen im Bereich SGB II größer ist, als in allen anderen Bereichen zusammen – von Rentenversicherung, Krankenversicherung, Erziehungsgeld, Kindergeld usw. usf. – ist natürlich auch reiner Zufall, oder?

      Nein. Wenn ich vor dem Finanzgericht klage, trage ich die Kosten selbst, genauso verhält es sich bei Einwendungen vor Arbeitsgerichten oder Amtsgerichten. Bei letzterem schlagen noch die Anwaltskosten und bei einer Niederlage die Auslagen für die Gegenseite zu Buche.

      Vorm Sozialgericht hat der Kläger keine Kosten zu befürchten, sein Rechtsbeistand wird gestellt. Wenn ich kein Verlustrisiko trage, erhöht sich meine Risikobereitschaft. Wo habe ich das schon mal gehört?!? Ach, so begründen Linke doch die Finanzkrise 2008!

      Vor Finanzgerichten obsiegt meist die Verwaltung. Weil der Steuerzahler blöder als der Hartz-IV-Empfänger ist? Oder, weil Finanzämter zurückziehen, wenn ihnen der Richter (meist ein früherer Beamter der Verwaltung) ihnen die Niederlage signalisiert? Finanzämter sehen ungern solche Urteile in der Steuerliteratur, weil Steuerzahler doch tatsächlich auf die Idee kommen, sich später auf solche Entscheide zu berufen.

      • Heiko 26. November 2014, 08:19

        @In Dubio: „Nein. Wenn ich vor dem Finanzgericht klage, trage ich die Kosten selbst…“
        Sorry, ich bezog mich natürlich alleine auf die Sozialgerichte, die u.a. auch für die Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung etc. zuständig sind. Und hier stellt eben die Anzahl der Klagen im Bereich SGB II alle anderen weit in den Schatten.

  • Stefan Sasse 25. November 2014, 22:10

    Mal ganz ehrlich, das ist doch ein Riesenteil des Problems: dass das Gesetz so geschaffen wurde, dass viele Details von den Sozialgerichten ausgefüllt werden müssen. Besonders die ersten Klagewellen waren im Endeffekt eine einzige, riesige Operation „Präzedenzfall“ – das Schaffen von klaren Regeln, wo es keine gab. Das ist ein Muster, das wir aktuell immer und immer mehr finden und das echt problematisch ist.

    • In Dubio 26. November 2014, 08:06

      Irgendwann in der Diskussion über Gesetze kommt dieses Argument. Linke schimpfen, dass Gesetze nicht präzise genug gefasst seien, so dass sie eine Auslegung und Interpretation durch Gerichte erst notwendig machen würden. Neoliberale wiederum behaupten, der Gesetzgeber sei viel zu detailverliebt, blase dadurch Normen auf und mache ständige Interventionen notwendig.

      Durch Deinen Einwand hast Du offen gelegt, wo Du eher zu verorten bist. 😉

      Was mich immer wieder erstaunt ist der Glaube der Menschen, da gäbe es irgendwelche höheren Wesen, die wegen ihrer unglaublich hohen Bildung in der Lage seien, völlig widerspruchsfreie, dafür umfängliche Regeln für alle zu entwerfen, die dann noch so flexibel sind, dass sie jeden erdenklichen Sonderfall abbilden.

      Ich muss Dich enttäuschen: es gibt nicht solche höheren Wesen. Versuche freihändig für Deine Familie ein Regelwerk des Zusammenlebens zu entwerfen, in dem zwei frei gewählte, aber widersprüchliche Ziele zum Ausdruck kommen. Versuche, Regeln für ein Spiel aufzubauen. Ich kann Dir sagen, was das Ergebnis sein wird: Du wirst je nach Veranlagung ein paar Seiten beschreiben oder auch nur 3-6 Regeln entwerfen. Danach wird das Motzen Deiner Mitmenschen ansetzen. Du wirst nachjustieren, Regeln werden wieder über den Haufen geworfen, weil die Widerstände zu groß oder sie schlicht nicht praktikabel sind. Und nach einem Jahr wirst Du merken, dass sich das alles überlebt hat. Und dann wirst Du eine Idee davon bekommen, was es heißt, für eine große Gemeinschaft einen Normenkatalog aufzustellen, egal ob nach der Detailverliebtheit der Linken oder der Pauschalierung der Neoliberalen.

      • Stefan Sasse 26. November 2014, 13:45

        Ja, vielen Dank, das ist mir durchaus klar, Papa. Meine Kritik ist auch dahingehend, dass politische Entscheidungen einfach gar nicht getroffen werden und daher von den Gerichten getroffen werden müssen. Du hast selbst bereits mehrfach betont, dass die Entscheidung über das soziokulturelle Existenzminimum eine politische ist. Das ist korrekt, aber sie wurde schlicht nicht getroffen. Es geht hier nicht um irgendwelche Details, sondern um grundsätzliche Festlegungen, die einfach nicht gemacht werden. Stattdessen schiebt man die Entscheidung auf Gerichte ab. Dass die einzelnen Details immer erst in der Praxis entstehen ist mir bewusst, übrigens auch denen, die der Meinung sind dass Gesetze möglichst einfach gehalten sein sollen. Das macht sie nämlich kaum eindeutiger, weswegen die Dinger in der Praxis immer detailliert werden. Was allerdings eben hier nicht gemacht wurde ist eine eindeutig politische Aufgabe wahrzunehmen – weswegen die Unsicherheit über Sachleistungen und Geldleistungen überhaupt erst entsteht.

        • In Dubio 26. November 2014, 14:28

          Natürlich ist die Entscheidung getroffen. Es ist der Regelsatz im SGB II. Nur fällt es schwer, dies zu akzeptieren. Vor 2005 konnten sozial Bedürftige für jeden Anspruch einen zusätzlichen Bedarf anmelden. Die Aufschlüsselung des Regelsatzes, wie vom Bundesverfassungsgericht 2010 gefordert, dient dem Zweck der Transparenz. Das berührt nicht das Recht des Staates, Sachverhalte pauschal zu betrachten.

  • Phil 26. November 2014, 04:43

    Die Zahlen haben sich übrigens seit der Einführung von Hartz-IV verbessert, was bedeutet, das System wirkt.

    Welche Zahlen? Dass es mehr Sklavenlohnjobs gibt und dafür weniger Vollzeitjobs, weil reguläre Arbeitstellen gestrichen werden und dafür dann lieber 2, 3 450er draus gemacht werden, ist ein Zeichen für dich, dass das System wirkt?

    Und genau deswegen erzeugt es so Widerstände.

    Nein, denn das verletzt, wie schon mehrfach dargelegt, die Verfassung.

    Vorm Sozialgericht hat der Kläger keine Kosten zu befürchten, sein Rechtsbeistand wird gestellt. Wenn ich kein Verlustrisiko trage, erhöht sich meine Risikobereitschaft.

    Achso, man sollte denjenigen, die nichts haben, auch noch den Gang vor Gericht verwehren und sie die Klagen selber zahlen lassen? Das widerspricht aber letztlich dem Rechtsstaat.

    • In Dubio 26. November 2014, 07:55

      Wenn ich mich richtig erinnere, war die Aufspaltung von regulären in Minijobs ein Thema der ersten rot-grünen Bundesregierung und der Gewerkschafter Walter Riester hat damals einige bürokratische Gesetzesnovellen angestoßen. Das war allerdings vor den Arbeitsmarktreformen. Sie können also nicht an dem angeblichen Missstand ursächlich sein, den Sie beklagen.

      Die Zahl der Minijobs ist ziemlich konstant, während sozialversicherungspflichtige Stellen zugenommen haben. Auch das stützt auf den ersten Blick nicht Ihren Einwand.

      Achso, man sollte denjenigen, die nichts haben, auch noch den Gang vor Gericht verwehren und sie die Klagen selber zahlen lassen? Das widerspricht aber letztlich dem Rechtsstaat.

      Quark! Woraus lesen Sie das?! Die These war, dass die Verwaltung weniger sorgsam als in anderen Rechtsbereichen arbeiten würde, weil es mehr Klagefälle gebe. Doch es ist wohl unbestreitbar, dass die Kosten eines Rechtsstreits die Bereitschaft hemmen zu klagen zumal, wenn man die eigenen Aussichten als nicht top bewertet. Das erklärt, warum es so viele Hartz-IV-Klagen gibt, obwohl die Quote deutlich zugunsten der Verwaltung liegt.

  • Phil 28. November 2014, 15:03

    Wenn ich mich richtig erinnere, war die Aufspaltung von regulären in Minijobs ein Thema der ersten rot-grünen Bundesregierung und der Gewerkschafter Walter Riester hat damals einige bürokratische Gesetzesnovellen angestoßen. Das war allerdings vor den Arbeitsmarktreformen. Sie können also nicht an dem angeblichen Missstand ursächlich sein, den Sie beklagen.

    „So wurde in den Hartz-Gesetzen die Begrenzung auf 15 Wochenstunden Einleitung 11 Einleitung abgeschafft, die Verdienstgrenze auf 400 Euro erhöht und die Sozialversicherungspflicht weitgehend eingeschränkt.“
    http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/de/media/xcms_bst_dms_31235_31236_2.pdf
    http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61708/atypische-beschaeftigung
    http://www.boeckler.de/41907_42409.htm
    http://www.boeckler.de/imk_33663_42407.htm

    Das erklärt, warum es so viele Hartz-IV-Klagen gibt, obwohl die Quote deutlich zugunsten der Verwaltung liegt.

    Hihi, wir können gerne darüber reden, wenn die Quote bei über 90% angelangt ist, denn diese Quote zeigt nur auf, dass viel Willkür im Spiel ist.

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