Es gibt nur wenige Texte, die so oft zitiert und missverstanden werden wie das Grundgesetz. Gerne wird etwa darauf verwiesen, dass das Grundgesetz Meinungsfreiheit garantiert, es aber ein Holocaustleugnungsverbot gibt. Es wird mit Verve betont, dass das Mandat des Abgeordeten laut Grundgesetz frei ist und dass es trotzdem einen Fraktionszwang gibt. Linke finden im Grundgesetz die beinahe schon explizite Anweisungen zu Umverteilungen im großen Stil, während Konservative den Schutz des Eigentums als unbedingte Größe aus dem Grundgesetz verlesen. Dabei beruhen viele dieser Irrtümer auf einem Missverständnis der Rolle des Grundgesetzes und einem Unverständnis gegenüber der richtigen Lesart.
Im Zusammenhang mit der Großen Koalition ist gerade vor allem der Paragraph 38 wieder auf der Tagesordnung, der das „freie Mandat“ des Abgeordneten betrifft, das in direktem Konflikt mit dem in der BRD seit ihren Anfangstagen geübten, nirgendwo gesetzlich geregelten „Fraktionszwang“ zu stehen scheint. Beispielhaft findet sich das bei den NachDenkSeiten:
Auf einen Punkt im Koalitionsvertrag lohnt es sich auch noch hinzuweisen, weil er für alle jene, die hofften, dass bei einer 80-Prozent-Mehrheit wenigstens die Debatten innerhalb der Regierungsparteien offener sein könnten, eine Enttäuschung sein muss.
Einem freien Mandat spottend (Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Art. 38 Abs. 1 GG)) wurde im Koalitionsvertrag festgeschrieben:
„Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“
Man könnte also den größten Teil der 504 Abgeordneten (311 von CDU/CSU, 193 von SPD) gleich in Urlaub schicken und nur noch ihre Fraktionsspitzen beibehalten, die dann jeweils für die Gesamtfraktionen entscheiden. Die Oppositionsparteien mit zusammen 127 Sitzen im Bundestag haben – im Wortsinne – ohnehin kaum noch (die Zeit um) etwas zu sagen.
Auch Kommentator In Dubio hier im Blog kann sich überhaupt nicht mit dem Fraktionszwang anfreunden:
Das Grundgesetz benennt klar die Rolle, die Abgeordnete haben. Weder in den Normen für den Bundestag noch für die Bundesregierung taucht der Begriff “Partei” auf.
Wer unterschreibt eigentlich den Koalitionsvertrag? Die Parteiführung kann es doch gar nicht! In der Praxis tut sie das zwar häufiger, aber schon das ist ein Minenfeld. Nun geht die SPD jedoch weiter, die Mitglieder sollen über die Rolle bestimmen, die Abgeordnete mit ihrem Parteibuch übernehmen sollen: Regierung oder Opposition. Gabriel & Co. haben ganz klar gesagt, sie wollen die Zusammenarbeit mit der Union. Das ist der Wille freier Parlamentarier. Ein Mitgliedervotum kann diesen freien Willen in das Gegenteil verkehren. Eigentlich absurd.
Koalitionsverträge sind Absichtserklärungen, wie die Abgeordneten der Regierungsseite in der Legislatur zusammenarbeiten wollen. Er bildet die Grundlage für Gesetzesinitiativen, welche der Bundestag – nicht das Kabinett! – am Ende verabschiedet. Unter diesen Aspekten nicht zumindest einen grundsätzlichen Konflikt zu sehen, ist schon arg nonchalant.
Und wenn deine wolkige Behauptung von vorher stimmt, dass ein Mandatsträger sich magisch von seiner Partei löst und dann “dem ganzen Volk” dient (wie auch immer das gegen soll, ich halte die Theorie für Quatsch) (..).
Die Folgen dieses “Quatsches”, wie Du es nennt, haben schon einige Politiker zu spüren bekommen. Zuletzt z.B. Guido Westerwelle, der zu lange benötigt hat, sich von der Rolle des oppositionellen Parteipolitikers zu lösen und Diener des Staates zu werden. Gerade die Deutschen haben wenig Verständnis für ihre politische Vertretung, wenn diese nur ihr eigenes Süppchen kocht. Da verwundert es nicht, dass es in der Vergangenheit so wenigen Parteien gelungen ist, in die politische Phalanx des Deutschen Bundestages einzubrechen. Der deutsche Souverän wägt außerordentlich sorgsam.
P.S.: Die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung darf nicht so weit gehen, dass sich das repräsentative zu einem imperativen Mandat wandelt. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen klargestellt.
Bevor ich auf den Fehler dieser Interpretation komme, vorweg ein kurzer Kommentar: der Fraktionszwang ist im deutschen politischen System ein unbedingtes Muss. Ohne ihn wäre eine politische Arbeit im Bundestag ein Ding der Unmöglichkeit. Dies gilt im Übrigen für jedes Parlament, selbst solche, in denen die Abgeordneten dank eines direkten Mehrheitwahlrechts eine wesentlich stärker legitimierte individuelle Stellung haben, etwa in den USA. Dort gibt es im Kongres die Funktion der so genannten „Whip“ (Peitsche), deren Aufgabe es ist, die Abgeordneten auf Linie zu bringen. Wäre ein so essentielles und von Anfang an verwendetes Mittel wie der Fraktionszwang tatsächlich grundgesetzwidrig, wäre er längst vom BVerfG einkassiert worden beziehungsweise hätten die Parteien ihn längst explizit ins Grundgesetz geschrieben. Artikel 38 unterliegt ohnehin keiner Ewigkeitsgarantie.
Mit diesem Caveat nun direkt zur Interpretationsproblematik des Grundgesetzes. Oftmals wird der Fehler irgendwelcher evangelikaler Gruppen gemacht, die Schrift wörtlich zu nehmen und direkt anzuwenden. Dabei ist die Funktion des Grundgesetzes aber nicht, irgendwelche alltäglichen Details zu regeln. Das Grundgesetz legt Prinzipien des Staates fest und legitimiert diesen in seinen Handlungen. Die Details zum Ablauf finden sich dann in den wesentlich umfangreicheren Bundes- und Landesgesetzen. Das ist ja auch der Grund, warum die Kontrolle über ein Ministerium so bedeutsam ist – die Leute dort legen die Details fest, die Gesetzestexten folgen. Daraus ergibt sich folgende Prioritätenleiter:
Grundgesetz = Grobe Richtlinien
Bundes- und Landesgesetze = Richtlinien
Ausführungsbestimmungen der Ministerien = The real shit
Ein Grundgesetzparagraph wie der Artikel 38 legt daher ein legitimatorisches Grundprinzip fest. Der Abgeordnete ist frei gewählt und in seinen Abstimmungen ebenfalls frei. Niemand kann ihn oder sie zwingen, entgegen dem Gewissen zu handeln. Wie passt da der Koalitionszwang hinein? Ganz einfach: niemand zwingt Leute, in eine Partei zu gehen. Dass es in der Realität kaum eine andere Chance gibt, in den Bundestag zu gehen, spielt für dieses Argument keine Rolle. Das Grundgesetz weist den Parteien diese Funktion ausdrücklich zu. Wenn ein Abgeordneter sich also nicht dem Fraktionszwang unterwerfen will, muss er das auch nicht tun. Ihm oder ihr bleiben zwei Möglichkeiten: der Rücktritt vom Mandat oder der Austritt aus der Partei. Im ersteren Falle rückt automatisch ein Stellvertretender nach, im zweiteren Fall ist der Abgeordnete ab sofort parteilos (und seine oder ihre Karriere aller Wahrscheinlichkeit nach beendet). Aber genau das ist eben das Problem mit Gewissensfragen: sie sind selten leicht und haben meist schwerwiegende Konsequenzen. Wäre das nicht so, wäre der Bundestag völlig handlungsunfähig, weil ständig irgendwelche Abgeordneten unter Berufung aufs eigene Gewissen die Abstimmungen torpedieren würden.
Ist das noch demokratisch? Laut Grundgesetz absolut. Aber dem gegenteiligen Eindruck vieler Zeitgenossen liegt ein weiteres, fast noch schwerwiegenderes Missverständnis zugrunde. Sie verstehen schlichtweg nicht, wie ein Parlament arbeitet. In der Idealvorstellung sitzen dort rund 600 Leute, die in einer angeregten Debatte den bestmöglichen Kurs für das Land festlegen (was auch zu den völlig sinnlosen Forderungen führt, die Anwesenheitszeiten und Abstimmungsquoten der Parlamentarier zu erhöhen). In der Realität aber sind die verhandelten Aspekte viel zu komplex und umfangreich, als dass jeder Abgeordnete die Anträge auch nur lesen, geschweige denn verstehen könnte, selbst wenn man 24 Stunden tägliche Arbeitszeit veranschlagt. Eine Arbeitsaufteilung ist daher unbedingt notwendig, wenn das Parlament nicht nur irgendwelche Bauchentscheidungen oder von äußeren Einflüssen beeinflusste Entscheidungen treffen soll.
Von all dem steht im Grundgesetz nichts, und darüber muss auch im Grundgesetz nichts stehen. Das Grundgesetz gibt den Abgeordneten die Sicherheit, dass sie niemand zu einer Stimmabgabe zwingen kann und ermöglicht es ihnen, die Regeln ihrer Arbeit selbst festzulegen, wie sie notwendig sind, solange darüber andere Werte des Grundgesetzes nicht verletzt werden. Und das ist beim Fraktionszwang schlicht nicht der Fall. Eine Koalition und ein Koalitionsvertrag wären ohne eine Abmachung, dass die Fraktionen die Mehrheiten nicht wechseln vollkommen unnötig. Die reine Größe der Mehrheit hat damit wenig zu tun. Die Forderung, den Fraktionszwang aufzuheben, ist eine Kampfansage an unser komplettes politisches System. Das kann man machen, und man wird danach ein anderes Parlament haben, das nach völlig anderen Regeln funktioniert (und wohl auch gewählt wird). Ob das dann besser ist, wage ich zumindest zu bezweifeln. Das Beispiel der USA sollte uns stets eine Warnung sein. So schlecht ist unser System nämlich wahrlich nicht.
(Bild: flickr/cc / Bjoern)
Hm, ich finde das eigentliche Missverständnis ist gar nicht im GG zu finden, sondern dass viele nicht zwischen staatlichen und privaten Konsequenzen unterscheiden (können oder wollen). Würde man den Abgeordnetenrebell ins Gefängnis werfen, wäre es ziemlich sicher grundgesetzwidrig, während ein Nichtaufstellen der Partei eine „private“ Handlung ist. Dieses Missverständnis kommt ja auch häufig in Bezug auf Blogkommentare auf, wenn voreilig von Zensur geredet wird. Am extremsten hab ich das bei der Sarrazin-Debatte wahrgenommen. Das war die bestverbreitste Meinungsäußerung überhaut und trotzdem wurde so getan, als wäre die freie Meinungsäußerung irgendwie bedroht.
Es gibt zum Fraktionszwang übrigens auch Gegenbeispiele, so ist Wolfgang Bosbach bei den Griechenland-Abstimmungen ausgeschert und hat sich auf sein Gewissen berufen, ohne dass es ganz ernste Konsequenzen hatte (obwohl ihn die Kanzlerin wahrscheinlich nicht mehr zum Tee einlädt^^)
Absolut. Sarrazin ist ein Superbeispiel. Meinungsfreiheit heißt nicht, dass man deine Meinung irgendwie respektieren muss. Jeder kann sie total dämlich finden und das laut sagen, und niemand ist gezwungen, sie weiterzuverbreiten. All das ist auch keine Zensur. Es ist schade für Minderheitenmeinungen, dass sie in den großen Kanälen nicht vorkommen, aber es gibt keinerlei Hindernisse, sie jederzeit zu verbreiten. Klar bevorteilt das bestimmte Meinungen (nämlich die, die von der Bevölkerung mehrheitlich geteilt werden, oder aber von den Multiplikatoren), aber das ist nicht dasselbe wie Zensur.
Es geht ja auch nicht darum, dass eine Meinung gutgeheißen werden müsste. Aber wenn man wegen ihr beruflich erlegt wird, dann ist das etwas anderes. Und erst recht, wenn mit dem Amt eigentlich eine gewisse Unabhängigkeit verbunden seien soll, dann aber doch jemand aus politischen Gründen (nicht rechtlichen, weil er gegen Gesetze verstoßen hätte) entfernt werden soll.
Richtig ist, das MdBs sich in vielen Sachfragen auf ihre Spezialisten verlassen müssen, weil sie sich aus Zeit – oder Kompetenzgründen kein fundiertes Urteil bilden können.
Allerdings führt die von Dir so gelobte „Arbeitsfähigkeit“ des Parlaments dazu, dass „frei gewählte Abgeordnete“ (wird immer wieder betont) gegen ihre Überzeugung abstimmen müssen. Wir werden das erleben: Die Linkspartei wird die SPD-Abgeordneten vorführen, indem sie Punkte aus dem SPD-Programm als Gesetzesentwürfe einbringt – gegen die dann die gesamte SPD-Fraktion stimmen muss.
Damit kann man dann hervorragend Stimmung gegen den Parlamentarismus machen. Ist dann wirklich etwas im Sinne der repräsentativen Demokratie gewonnen?
Das musst du die LINKEn fragen. Denen ist das ja auch klar.
Für eine Regierungsfraktion geht es dabei schlicht um eine Güterabwägung: Sie hat sich per Vertrag mit dem Koalitionspartner geeinigt, dass in der Legislaturperiode ein allgemeiner Mindestlohn eingeführt wird. Für die Erstellung des entsprechenden Gesetzes hat sie zudem die Federführung. Die Intension widerspricht eigentlich den Vorstellungen des größeren Partners, es ist aber ein Kompromiss. Zudem hat man weitere Zusagen für die Umsetzung der eigenen Vorstellungen erreicht.
Würde die SPD nun mit der Opposition stimmen, wäre der Vertrag hinfällig. Weder könnten andere Vorhaben dann nicht verwirklicht werden noch hätte man in der Exekutive eine starke Stellung. Das ist die Güterabwägung, vor der der freigewählte Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion bei diesen eigentlich albernen parlamentarischen Spielchen steht. Solche Tricks sind ja keine Erfindung der LINKEN, sie gibt es schon sehr lange. Sehr bekanntes Beispiel war der Versuch der SPD in den 1980er Jahren, die FDP bei der Reform des Abtreibungsparagrafen zu einem abweichenden Abstimmungsverhalten zu bewegen.
Irgendwas stimmt nicht wenn ich dem In Dubio dauernd zustimme^^
Stimmt, es bedeutet, dass ich argumentativ nicht mehr wendig genug bin. 🙂
Die Linken sind als einzige Partei im Bundestag Systemgegner, das heißt, sie lehnen das Grundgesetz ab. Können sie natürlich nicht offen sagen.
Interessant finde ich aber, wie wenig das thematisiert wird und wie wenig viele Linke in den Medien in der Linkspartei einen destabilisierenden, ja gefährlich Faktor sehen:
Wer die Gesellschaft nicht Lenken und Erziehen will, dem fehlt halt Anstand. Deshalb fällt linken Kaberettisten bei der Frage nach fehlendem Anstand auch als erstes die FDP ein ( http://www.youtube.com/watch?v=TbkuKK7f-0c#t=4m28 ), weil nämlich keiner anderen Partei so das Schamgefühl abgehe, wie Herr Schramm meint. Wohl auch nicht der im Bundestag vertretenen Ex-SED ( http://www.freiewelt.net/nachricht/linke-wirbt-mit-guillotine-im-wahlkampf-10007635/ ). Aber die betreibt halt auch als Avantgarde der Unterdrückten nur Aufklärung, um die auch von Herrn Schramm als dumm verachtete Unterschicht (für deren Dummheit er aber eine kapitalistische Verschwörung ausmacht) mündig zu machen.
„Die Linken sind als einzige Partei im Bundestag Systemgegner, das heißt, sie lehnen das Grundgesetz ab.“
Inwiefern äußert sich das? Die Linkspartei lehnt in Teilen das aktuell praktizierte Wirtschaftssystem ab. Dieses ist aber nicht im Grundgesetz festgelegt.
Es gibt Prinzipien, die im Grundgesetz festgelegt sind. So z.B. das Recht auf Eigentum, das gerade gestern wieder vom Bundesverfassungsgericht als sehr weitgehend ausgelegt wurde. Dem entgegen stehen Vorstellungen der Linken von weitreichenden Verstaatlichungen der Wirtschaft, vom Bankensektor bis zu den Stromerzeugern.
Das Grundgesetz legt die positive und negative Koalitionsfreiheit fest. Demgegenüber stehen Vorstellungen der Linken, Regelungen kleiner Gruppen für allgemein verbindlich zu erklären oder arbeitsrechtliche Kündigungen weitgehend auszuschließen.
Auch die Vorstellungen der Linken im Steuerrecht zur Höhe der Besteuerung, der Anerkennung von Werbungskosten und Freibeträgen sowie zum Ehegattensplitting sind verfassungsrechtlich strittig bis zu verfassungswidrig.
Diese Unterscheidungen – hie Sozialverträglichkeit des Eigentums, da Schutz des Eigentums – sind genau der Rahmen, zu dem das Grundgesetz einen Spielraum lässt. Daraus lässt sich keine Systemgegnerschaft ableiten.
Jede Auffassung, die sich nicht gegen den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung richtet, ist systemkonform. Einzelne Positionen zu anderen Punkten – wie z. B. zur Höhe der Steuern – mögen falsch oder richtig sein, sie sind jedenfalls diskutabel.
Außerdem: Wenn jeder, der ein Gesetz erlassen wollte, das vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt wurde, ein Systemgegner wäre: dann wäre wohl fast jeder Abgeordnete einer Regierungsfraktion ein Systemgegner, da das Verfassungsgericht Beschlüsse fast jeder Regierung kassiert hat. Also einfach ein bisschen tiefer hängen, das ganze …
Moment, ich habe die Linkspartei nicht als verfassungswidrig bezeichnet, jedoch einige ihrer Vorstellungen. Das gilt übrigens auch für die Grünen, die in der Endphase des Wahlkampfes still und heimlich ihre Forderung nach Abschaffung des Ehegattensplittings beerdigt hatten. Auffällig ist jedoch, wie weit die LINKE in einen mindestens strittigen Bereich des Verfassungsrecht reinargumentieren. Die Frage, ob man den Steuerabzug von Fahrtkosten einschränken kann, hat eine andere Qualität als die Frage, ob nicht ganze Wirtschaftszweige verstaatlicht werden könnten.
Dennoch, natürlich lässt das Grundgesetz Spielraum bezüglich des Wirtschaftssystems. Das Grundgesetz wurde 1949 verfasst, als in Deutschland große Sympathie für ein planwirtschaftliches System vorherrschte. Eine staatliche Planwirtschaft nach dem Modell des real existierenden Sozialismus war jedoch immer ausgeschlossen.
Der entsprechende Artikel 14 des Grundgesetzes ist juristisch klar gefasst und zeigt eine Hierarchie. Absatz 1 ist die schärfte Formulierung, eine sogenannte „Muss“-Klausel: Eigentum wird gewährleistet. Für Juristen bedeutet dies, alles weitere muss sich dieser Norm unterordnen. Absatz 2 schwächt ab, es ist eine sogenannte „Soll-Klausel“: Eigentum soll zu gleichen Teilen dem Gemeinwohl dienen. Das ist sprachlich schon deutlich schwächer. Dann folgt Absatz 3, noch weiter abgeschwächt als „Kann-Klausel“: Eine Enteignung ist möglich. Die Verfassungsrichter urteilen konsequent entlang dieser Hierarchie, Linke argumentieren als seien die Absätze gleichgewichtig.
Korrekt.
„Moment, ich habe die Linkspartei nicht als verfassungswidrig bezeichnet, jedoch einige ihrer Vorstellungen“
Damit würde ich mitgehen, dass steht der Aussage von techniknoergler allerdings entgegen. Am Ende steht die Frage wie man die Aussagen einer Oppositionspartei bewertet. Diese Aussagen sind in der Regel polarisierend gewählt, um aufzufallen.
„….wie man die Aussagen einer Oppositionspartei bewertet“.
Wenn eine „Kommunistin“ die Regierungsparteien unter Berufung auf Walter Eucken (!) vorführen kann, dann ist daran sicher nichts grundgesetzwidrig.
http://www.youtube.com/watch?v=4qvL97rtnxw
Es ist ein Unterschied, ob eine Oppositionspartei werbewirksam für niedrigere Steuern eintritt oder vertragskonformes Verhalten in der Europolitik anmahnt. Oder ob eine Parteivorsitzende in einer Grundsatzrede Wege zum Kommunismus ausloten will. Eine große Minderheit befürwortet niedrigere Steuern, es ist das zentrale Streitthema einer Demokratie. Eine deutliche Mehrheit erwartet eine Politik nach der Prämisse „pacta sunt servanda“. Aber nur eine Mikro-Minderheit möchte sich auf den Pfad zum wahren Kommunismus begeben. In welche Richtung soll hier polarisiert werden?
Die gleiche Partei erdreistet sich nun, ihre abgehalfterte Ex-Vorsitzende für den Chefposten des mächtigen Haushaltsausschusses ins Spiel zu bringen. Das Parlament hat über 600 Abgeordnete, die Linksfraktion davon 64. Darunter wird sich schon ein Kandidat finden, so dass man dann zahlreichen Kollegen nicht jemanden aufnötigen muss, der Wege zum Kommunismus ausloten will. Zu einem System übrigens, dass 100 Millionen Tote zu verantworten hat.
@CitizenK Nun haben Sie ganz schnell sämtliche Goodwill-Punkte bei mir aufgebraucht. Ich habe mir nun tatsächlich die 15minütige Rede von Sahra Wagenknecht reingezogen, die bekanntlich bei weitem nicht so unterhaltsam wie Gregor Gysi ist. Erstens wird Walter Eucken darin mit keinem Wort erwähnt und zweitens ist es eine mit sehr gebräuchlichen populistischen Mitteln zusammengezimmerte Rede. Wer Leitzinssätze mit minutenaktuellen Zinsen auf Anleihen gleichsetzt, hat sicher den Applaus fachunkundiger Zuhörer. Aber sonst ist es so albern wie einen 10 Jahre arbeitslosen mit einem frisch die Stelle wechselnden IT-Spezialisten zu vergleichen. Und sich als Kommunistin ausgerechnet auf die katholische Kirche zu berufen, ist dann schon arg frech.
@CitizenK
Nun haben Sie ganz schnell sämtliche Goodwill-Punkte bei mir aufgebraucht. Ich habe mir nun tatsächlich die 15minütige Rede von Sahra Wagenknecht reingezogen, die bekanntlich bei weitem nicht so unterhaltsam wie Gregor Gysi ist. Erstens wird Walter Eucken darin mit keinem Wort erwähnt und zweitens ist es eine mit sehr gebräuchlichen populistischen Mitteln zusammengezimmerte Rede. Wer Leitzinssätze mit minutenaktuellen Zinsen auf Anleihen gleichsetzt, hat sicher den Applaus fachunkundiger Zuhörer. Aber sonst ist es so albern wie einen 10 Jahre arbeitslosen mit einem frisch die Stelle wechselnden IT-Spezialisten zu vergleichen. Und sich als Kommunistin ausgerechnet auf die katholische Kirche zu berufen, ist dann schon arg frech.
Dass Ur-Christentum und Ur-Kommunismus gewisse Schnittmengen aufweisen, dürfte Ihnen nicht unbekannt sein. Dass ein Papst sich darauf besinnt und dabei nicht heuchelt, ist den Apologeten der bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ein Ärgernis. Gut so.
Und offenbar haben auch noch andere Goodwill-Punkte verloren:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/manipulation-von-zinssaetzen-eu-kommission-verhaengt-rekordstrafe-im-libor-skandal-1.1835138
Ur-Christentum? Ur-Kommunismus? Was ist das? Der christliche Glaube, von Jesus in der Bergpredigt und Gleichnissen niedergelegt, basiert auf Vergebung, Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Die Idee des Kommunismus wurde von Marx eher wirr formuliert und hat die Diktatur einer gesellschaftlichen Schicht als Grundlage. Ihr Konzept ist Verteilung durch staatliches Diktat. Ich kann da keine Parallelen erkennen.
Ich habe nicht bestritten, dass Leitzinsen manipuliert wurden. Nur hat das nichts mit Walter Eucken zu tun (der Teaser, mir 15 Minuten linksextremen Populismus reinzuziehen) noch ist das gleichzusetzen mit Marktzinsen. Wegen Ersterem haben Sie bei mir die Bonuspunkte verloren. 🙂 Immerhin blieben Ihre Sympathiepunkte unangetastet, aber so schnell werde ich nicht mehr auf einen Link von Ihnen eingehen.
@ In Dubio
Führt vom Thema weg, deshalb ganz kurz zur Klärung:
Ich meinte nicht Marx, sondern seine Vorläufer.
Eucken stand für mich für den Ordo-Liberalismus. Wenn die Linkspartei die aktuelle Politik widerspruchsfrei unter Berufung auf die Ordo-Liberalen kritisieren kann, sollte das einem unabhängigen Kopf zu denken geben.
Kleine Literaturempfehlung: Das Gleichnis von den Talenten (Lukas 19,12–27 ).
Er sagte: Ein Mann von vornehmer Herkunft wollte in ein fernes Land reisen, um die Königswürde zu erlangen und dann zurückzukehren. 13 Er rief zehn seiner Diener zu sich, verteilte unter sie Geld im Wert von zehn Minen und sagte: Macht Geschäfte damit, bis ich wiederkomme.2 14 Da ihn aber die Einwohner seines Landes hassten, schickten sie eine Gesandtschaft hinter ihm her und ließen sagen: Wir wollen nicht, dass dieser Mann unser König wird. 15 Dennoch wurde er als König eingesetzt. Nach seiner Rückkehr ließ er die Diener, denen er das Geld gegeben hatte, zu sich rufen. Er wollte sehen, welchen Gewinn jeder bei seinen Geschäften erzielt hatte. 16 Der erste kam und sagte: Herr, ich habe mit deiner Mine zehn Minen erwirtschaftet. 17 Da sagte der König zu ihm: Sehr gut, du bist ein tüchtiger Diener. Weil du im Kleinsten zuverlässig warst, sollst du Herr über zehn Städte werden. 18 Der zweite kam und sagte: Herr, ich habe mit deiner Mine fünf Minen erwirtschaftet. 19 Zu ihm sagte der König: Du sollst über fünf Städte herrschen. 20 Nun kam ein anderer und sagte: Herr, hier hast du dein Geld zurück. Ich habe es in ein Tuch eingebunden und aufbewahrt;3 21 denn ich hatte Angst vor dir, weil du ein strenger Mann bist: Du hebst ab, was du nicht eingezahlt hast, und erntest, was du nicht gesät hast. 22 Der König antwortete: Aufgrund deiner eigenen Worte spreche ich dir das Urteil. Du bist ein schlechter Diener. Du hast gewusst, dass ich ein strenger Mann bin? Dass ich abhebe, was ich nicht eingezahlt habe, und ernte, was ich nicht gesät habe? 23 Warum hast du dann mein Geld nicht auf die Bank gebracht? Dann hätte ich es bei der Rückkehr mit Zinsen abheben können. 24 Und zu den anderen, die dabeistanden, sagte er: Nehmt ihm das Geld weg, und gebt es dem, der die zehn Minen hat. 25 Sie sagten zu ihm: Herr, er hat doch schon zehn. 26 (Da erwiderte er:) Ich sage euch: Wer hat, dem wird gegeben werden; wer aber nicht hat, dem wird auch noch weggenommen, was er hat. 27 Doch meine Feinde, die nicht wollten, dass ich ihr König werde bringt sie her und macht sie vor meinen Augen nieder!
Nicht nur Sahra Wagenknecht würde sich ob solcher Ansichten eher der Magen umdrehen. Erntet wo ihr nicht gesät habt, die Idee des Sozialismus, hat mit Christentum nichts zu tun. Die Menschen sind fleißig, wirtschaften und sind durch das Geben von Almosen gütig. Daran sollte man sich in der Weihnachtszeit erinnern.
Matthäus 25,14–30 ist besser. Mein Fehler.
Sie haben die Bonuspunkte verloren, weil in Ihrem Link Eucken nicht vorkam. Das sollte also Ihnen, nicht mir zu denken geben. Auf Tote, die sich nicht gegen Vereinnahmung wehren können, berufen sich übrigens Linke besonders gerne. Und Sahra Wagenknecht im Besonderen.
„Inwiefern äußert sich das? Die Linkspartei lehnt in Teilen das aktuell praktizierte Wirtschaftssystem ab. Dieses ist aber nicht im Grundgesetz festgelegt.“
Zu dem was indubio geäußert hat sollte ergänzt werden:
Die Linkspartei ist nicht nur und nicht einmal in erster Linie wegen ihrer wirtschaftspolitischen Vorstellungen verfassungsfeindlich.
Man sollte sich von der äußeren Hülle nicht täuschen lassen.
Im Osten hat man immer noch professionelle Kader aus der Zeit des real Existierenden, im Weste sektiererische lenninistische bis stalinistische Sekten.
Perle aus dem letzten Wahlkampf:
http://www.freiewelt.net/nachricht/linke-wirbt-mit-guillotine-im-wahlkampf-10007635/
Natürlich, in Zukunft könnten die Parteioberen besser auf die Außendarstellung achten. Ich finde aber Die PARTEI hat es gut getroffen:
http://d1.stern.de/bilder/stern_5/politik/LinsenGericht/1809_diepartei_fitwidth_489.jpg
Offensichtlich unterliegst Du einem Missverständnis meiner Intention. Vielleicht habe ich mich auch nicht ausführlich genug ausgedrückt. In jedem Fall gehst auch Du in Deiner Interpretation des Grundgesetzes zu weit, wobei Du einfach auf die Rechtsprechung der Karlsruher Richter hättest Bezug nehmen müssen. Ein Fraktionszwang ist ausgeschlossen.
Der Grundsatz des freien Mandats wird allerdings durch entgegenstehende verfassungsrechtliche Werte eingeschränkt, so etwa den Grundsatz der Funktionsfähigkeit des Bundestages. Diesen können die Fraktionen zu ihren Gunsten geltend machen, da ihre Funktion im Wesentlichen in der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments besteht. In Ausübung dieser Aufgabe ist den Fraktionen eine Steuerungs- und Leitungsfunktion hinsichtlich des Ablaufs der Meinungsbildung und Beschlussfassung zugewiesen. In diesem Rahmen muss ihr auch die Möglichkeit gewährt werden, auf ein geschlossenes Auftreten hinzuwirken, da nur ein solches die Stabilität des parlamentarischen Regierungssystems gewährleistet. Zudem ist die Eingliederung des Abgeordneten in eine Fraktion auch in dessen Willen, da ihm außerhalb einer Fraktion vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten (Ausschussmitgliedschaft etc.) verschlossen sind.
Und so können Fraktionen Verträge miteinander schließen, wie sie zusammenarbeiten wollen. Zwang darf dabei jedoch nicht ausgeübt werden, wohl können jedoch widerstrebende Abgeordnete aus den Fraktionen ausgeschlossen werden. Es entspricht also der üblichen verfassungskonformen Praxis, dass (Regierungs-) Fraktionen sich ein gemeinsames Regelwerk geben. Das steht nicht dem freien Abgeordnetenmandat entgegen.
Auch machst Du den Fehler, Partei und Fraktion gleichzusetzen. Man kann z.B. Mitglied einer Partei sein, ihrer Fraktion jedoch nicht angehören. Jürgen Möllemann wurde im Februar 2003 aus der Partei ausgeschlossen, im April 2003 gehörte er dann auch nicht mehr der Bundestagsfraktion der Liberalen an.
Gestern wählten 42 Abgeordnete der neuen großen Koalition nicht Angela Merkel zur Bundeskanzlerin.
Ich verstehe nicht wo das meinen Aussagen widerspricht, mit Ausnahme des Details Partei- und Fraktionszugehörigkeit (was aber denke ich praktisch eh irrelevant ist).
Erstens redest auch Du von Fraktionszwang, wo es um Fraktionsdisziplin geht. Zweitens stört mich immens die Gleichsetzung von Partei und Fraktion. Parteien ticken durchaus anders als Fraktionen und die Unterschiede sind eben nicht allein semantischer Natur. Am besten lässt sich das wie erwähnt an der CSU beobachten, wo die Bundestagsgruppe doch häufiger über kreuz mit der Führung in München liegt.
Dass ich es für falsch halte, diese Unterschiede durch Mitgliederbefragungen einzuebnen, habe ich wohl hinlänglich deutlich gemacht.
Weder Fraktionszwang noch Fraktionsdisziplin sind irgendwie gesetzlich geregelt. Und mir ging es nur um die parlamentarische Funktion, das heißt die Fraktionen. Sorry für die Ungenauigkeit.
Einspruch. Es wird konzediert, Fraktionszwang sei praktisch unausweichlich, weil der einzelne Abgeordnete gar nicht die Zeit und die Möglichkeiten hat, alle laufenden Gesetzgebungsverfahren eingehend zu prüfen. Er sei daher, so die These, auf die Linie der jeweils in den Fraktionen bestimmten Experten angewiesen.
Diesem Befund ist zunächst zuzustimmen, aber die Handlungsanweisung, die hieraus dann fast wie ein Naturgesetz abgeleitet wird, halte ich für falsch. Wenn ich als MdB (keine Sorge, dazu wird es nicht kommen; nur rhetorisch) zu Kultur-, Steuer- oder Finanzpolitik keinen ausreichenden Draht habe, kann ich sicherlich der Fraktions- bzw. Parteispitze folgen, sofern die „Richtung“ stimmt. Das ist ja auch nicht das Problem. Wenn es dann jedoch auf ein anderes politisches Gebiet geht, in dem ich vielleicht selber als ein „Experte“ gelten kann, dann muss es mir unabhängig von einer Parteilinie gestattet sein, anders abzustimmen als mir dies durch einen „Fraktionszwang“ vorgeschrieben wird.
Das Abgeordnete auf Partelisten stehen, darf sie eben gerade nicht zu „blindem Gehorsam“, unpolemischer gesagt: einheitlichem Abstimmen zwingen. Dann könnte man das Parlament auf 30 oder 40 Repräsentanten reduzieren, oder einfach sofort abschaffen und nach den Zweitstimmenanteilen die Gesetzentwürfe durchwinken – ohne diese lästigen Befragungen. Das Argument der Parteizugehörigkeit ist alleine deswegen schon keines, weil es häufig in Parteien zu bestimmten Fragen zunächst gar keine einheitliche Linie gibt. Eine 51:49-Entscheidung auf einem Parteitag oder eine Zweidrittelentscheidung eines 9köpfigen Vorstands kann aber dann keine Bindung für die 100% der Fraktions-Abgeordneten haben. Zumal wenn man als Abgeordneter das Gefühl hat, dass die Entscheidung strategisch motiviert ist.
Auch die These, dass die Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht anders garantiert werden kann, ist nicht schlüssig. Demokratien leben vom Diskurs und der sollte seinen Ort gerade im Parlament haben (und – nebenbei erwähnt – nicht bei Illner, Plasberg oder Jauch). Der von Demokratiegegnern häufig vorgebrachte Terminus der „Schwatzbude“ ist ja eigentlich mehr Chance als Drohung. Die Gefahr besteht bei einer stillschweigenden Akzeptanz des Fraktionszwangs eher dahingehend, dass das Parlament nur noch in Blöcken abstimmt und die Reden zu seelenlosen Stellungnahmen verkommen.
Problematisch ist die Sache aus einem anderen Grund, der mit unserem Wahlrecht zu tun hat: Tatsächlich gibt es nämlich so etwas wie Abgeordnete 1. Klasse und 2. Klasse – freilich nur parteitaktisch argumentiert. 1. Klasse sind diejenigen, die ein Direktmandat erhalten haben. 2. Klasse sind die reinen Listenabgeordneten. Das darf es natürlich nicht geben und jeder Politiker wird dies scharf von sich weisen. Unbestreitbar ist aber, dass auf die letzte Gruppe (die sogenannte 2. Klasse) ein erheblich grösserer Druck bei Abstimmungen ausgeübt werden kann als auf die „1. Klasse“ (obwohl diese natürlich auch im Einzelfall „ausgewechselt“ werden können). Fraktionsvorsitzende wie Struck und auch Kauder (früher natürlich Wehner) haben immer mal mit den Listenplatzierungen „gedroht“, zum Teil sogar offen.
Ich bin im übrigen ebenfalls der Meinung, dass unser politisches System gar nicht so schlecht ist. Und dies trotz der „Fraktionszwang“-Keule, die da gelegentlich geschwungen wird. Man könnte, um die Sache zu entpolemisieren, es vielleicht „Fraktionsempfehlung“ nennen, was aber den „Zuchtmeistern“ (vulgo: Fraktionsvorsitzenden) sicherlich nicht gefallen würde. Aber einen Fraktionszwang – den kann es nicht geben. GG hin oder her.
Ich stimme dir überhaupt nicht zu. Diese Vorstellung von den wechselnden Mehrheiten, wenn man der Fraktionsführung nicht folgen will, ist naiv. Wenn ich keine Garantie habe, dass die in der Koalition ausgehandelten Kompromisse von den Abgeordneten eingehalten werden, kann ich es lassen.
„Fraktionsdisziplin“ trifft es genauer.
@Stefan Sasse: Wo steht denn geschrieben, dass wechselnde Mehrheiten im Falle ausbleibenden Fraktionszwangs („Fraktionsdisziplin“ ist ein sehr schöner Euphemismus) die Regel sein werden? Welchen Wert haben Gesetzesvorlagen, die nur auf diese Art und Weise umgesetzt werden können? Geht es eigentlich um politisch relevante und – sorry für die Phrase – nachhaltige Entscheidungen? Oder ist das Treibhaus Berlin eine reine Machtzentrale? Dann kann man sich den Aufwand der über 600 Abgeordneten auch sparen (s. o.).
Um deine rhetorische Frage zu beantworten: nein, ist es nicht. Ich verstehe auch das Nachhaltigkeitsargument nicht: gerade, wenn Abgeordnete grundsätzlich nur nach ihrer eigenen Präferenz entscheiden sollen, ist Politik ja nicht mehr nachhaltig, weil sie sich jederzeit ändern kann. Für den Wähler ist Politik überhaupt nur wegen der Fraktionsdisziplin teilweise berechenbar. Und welchen Wert haben Gesetzesvorlagen so? Sie werden überhaupt mal umgesetzt. Es ist ja kein Zufall, dass jedes funktionierende Parlament eine solche Institution kennt.
Ich habe nichts gegen Fraktionsdisziplin, aber wenn Abgeordnete grundsätzlich nur nach ihrer eigenen Präferenz entscheiden sollen, ist Politik ja nicht mehr nachhaltig, weil sie sich jederzeit ändern kann. halte ich für ein falsches Argument. Der einzelne Abgeordnete ist nicht unberechenbarer als eine Partei (die wenigsten Abgeordneten im deutschen Bundestag haben ihre Meinung z. B. zur Energiepolitik so oft geändert wie’s Frau Merkel und Forsa/Emnid ihnen befahlen).
Ansonsten: Bosbach ist m.E. ein schlechtes Beispiel, weil Merkel durch SPD und Grüne eine breite Mehrheit hatte. Wie hätte es ausgesehen, wenn Merkel auf Bosbach und Schäffler angewiesen gewesen wäre? Wenn man sich daran erinnert, wie Müntefering bei den Agenda-Gesetzen mit Kritikern umgegangen ist, dann muss man einfach klar von Fraktionszwang sprechen. Fraktionsdisziplin ist dafür ein Euphemismus. (Und man muss ihn trotzdem nicht verbieten, wie man an den folgenden Wahlergebnissen der SPD sieht: das System funktioniert.)
Entscheidet euch jetzt mal bitte ob ich Fraktionszwang oder -disziplin sagen soll ^^
Da nach unserem Wahlrecht und dem Wahlverhalten der Büger Parteien und nicht Einzelpersonen gewählt werden – nein. Solange Schäffler auf der FDP-Liste steht, ist es egal, ob ich ihn mag. Ich krieg nur das Paket FDP. Ebenso bei anderen Parteien.
Mit dem Argument „Berechenbarkeit“ werden ja auch Minderheitsregierungen und „wechselnde Mehrheiten“ abgelehnt und Koalitionsregierungen mit Fraktions-„Disziplin“ (meine Wahl) begründet.
Leider weiß ich zu wenig darüber, wie das in den skandinavischen Parlamenten funktioniert hat. Weiß jemand hier mehr darüber? Schlecht gefahren sind die Nordlichter damit aber offenbar nicht. Dass dies „unserer“ politischen Kultur nicht entspreche, ist ja wohl kein Argument. Wir sind doch lernfähig, oder?
Entscheidet euch jetzt mal bitte ob ich Fraktionszwang oder -disziplin sagen soll ^^
Kommt drauf an, was gemeint ist. Wenn Fraktionsdisziplin gemeint ist, soll man das sagen. Wenn – im Beispiel Müntefering/Agenda genannt – von Fraktionszwang die Rede ist, dann soll man es so nennen.
Politische Kultur könnte sich ändern, aber das GG halt nicht ^^
Die Kritiker des Fraktionszwangs (der nicht belegt ist) behaupten stets, Abgeordnete würden durch den Hinweis auf Wiederwahl unter Druck gesetzt. Dieses Argument geht von einer falschen Voraussetzung aus, nämlich dass das auf Zeit vergebene Mandat die berufliche Existenzgrundlage des Politikers sei. Das Grundgesetz geht von der Fiktion des Abgeordneten auf Zeit aus, während sich im Laufe der Zeit tatsächlich das Phänomen des Berufspolitikers herausgebildet hat.
Unabhängigkeit kann immer nur auf Zeit gegeben werden. Mit der Wahl zum Deutschen Bundestag sind die Abgeordneten tatsächlich unabhängig, soweit sie neben der Politik eine Existenzgrundlage haben. Sie können kaum sanktioniert werden und ein vorzeitiger Ausschluss aus dem Parlament ist ebenfalls nicht möglich. Sie bekommen ihre Diäten unabhängig von irgendeiner Arbeitsleistung und Abstimmungsverhalten. Eine solche Unabhängigkeit genießen sonst nur noch Verfassungsrichter auf die gewählte Zeit von maximal 12 Jahren oder Berufsrichter.
Dieser Unabhängigkeit steht nicht entgegen, sich fachlich und an der Mehrheitsbildung im Parlament zu beteiligen. Wie überall im Leben erhöht die Beteiligung den eigenen Einfluss, Verweigerung verringert ihn. Davon kann ein Parlamentsbetrieb auch nicht frei sein.
In der letzten Legislatur ist die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen soweit gegangen, wie zuvor keine Ministerin. Als Ministerin unterliegt sie den Weisungen des Bundeskanzlers und das Kabinett ist zu der Auffassung gekommen, eine Frauenquote in Aufsichtsgremien abzulehnen. Als Mitglied des Deutschen Bundestages spielte die sprachgewaltige Niedersächsin bis zum Schluss mit dem Gedanken, mit der Vorlage einer überparteilichen Gesetzesvorlage zu stimmen und für Publikumsgesellschaften eine Frauenquote obligatorisch zu machen. Ohne Frage wäre Ursula von der Leyen in der Abstimmung frei gewesen, nur hätte sie auch die Konsequenzen aus ihrer Überzeugung ziehen und als Mitglied aus der Exekutiven ausscheiden müssen. Dazu war die karrierebewusste Blondine offensichtlich nicht bereit.
Richtig, aber grundgesetzwidrig war es nicht.
@ In Dubio
(genervte Mitlesende bitte ich um Nachsicht)
Jetzt mal im Ernst: Was wäre anders, wenn ich „Ordoliberale“ geschrieben hätte statt „Eucken“? Meine Erinnerung war fehlerhaft. Dafür muss ich mich entschuldigen, ich wollte niemand auf eine falsche Fährte locken.
An der Sache ändert das nichts. Dass Wagenknecht damit eine Absicht verfolgt, weiß ich auch. Aber Beifall von der falschen Seite ist für mich immer ein Denkanstoß: Think twice.
… was wäre anders, wenn ich “Ordoliberale” geschrieben hätte statt “Eucken”?
Nichts, so engstirnig bin ich ja nun auch nicht. Nur, die Ikone aller stramm Linker hat weit zu Beginn ihres Beitrags einen Wissenschaftler (Stefan Paul) erwähnt, den ich vom Namen nicht direkt zuordnen konnte. Es geht doch in Bundestagsdebatten nicht um Überzeugen, sondern Vorführen. Deswegen greifen die meisten Debattenredner zu den Stilmitteln der Polemik, Vermischen und Anklage. Und so agierte auch Sahra Wagenknecht. Zwei Beispiele hatte ich erwähnt: die Zahl der Selbstmorde in Europa (Deutschland führte sie nicht an) und die Vermischung von festgelegten Leitzinsen und verhandelten Anleihezinsen.
Ich lese durchaus und viel Beiträge von Wissenschaftlern und Autoren, die konträre Ansichten pflegen oder sich mit Gebieten befassen, über die ich schon ein bestimmtes Bild habe. Ich suche Erkenntnis und bei Meinungen Wege, das Gegenargument zu knacken.
Aber Sahra Wagenknechts Debattenbeitrag war nichts von alledem. Nicht zum Nachdenken anregend, nicht seriös, nicht fair. Kommentatoren wie Jens Berger oder die Nachdenkseiten arbeiten heute z.B. viel mit dem Mittel, einen Großteil des Wissens wegzulassen, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Das hat mich bei seinen Erklärungen zum Spitzensteuersatz und zur Vermögensteuer richtig gegruselt.
Die Linke hatte sich ja mit der Bankenhaftung auseinandergesetzt. Sie beklagte, dass wieder der Steuerzahler zur Rettung von Banken herhalten müsse und nicht die Eigentümer. Es entspricht aber dem Wesen limitierter Haftung, dass sie begrenzt ist. Man kann Aktionäre nicht zum Nachschuss auf das Eigenkapital verpflichten. Ist das EK weg, ist eine Gesellschaft pleite. Will ich als Staat dies nicht hinnehmen, weil ich meine, in irgendeiner Form auf ein Kreditinstitut angewiesen zu sein, bleibt mir nichts anderes, als selbst Eigentümer zu werden. Auch Linke werden die Regeln der Logik nicht aus den Angeln hebeln können.
Jetzt lassen aber Sie einen – relevanten – Teil Ihres Wissens weg. Bei einer Bankpleite gehen bekanntlich Ersparnisse oft eines ganzen Lebens, Altersvorsorge, Rücklagen von Lebensversicherungen und auch sozialer Einrichtungen verloren. Eine Bankpleite ist beileibe nicht nur Sache der Anteilseigner.
Als ob Sie das nicht wüssten. Ich fühle mich nicht fair behandelt.
Bei einer Unternehmenspleite gehen nicht selten Arbeitsplätze und die Altersvorsorge des Firmengründers perdu. Lieferanten und Kunden leiden. Die wenigsten, die über umfangreiche private Altersgelder verfügen, horten diese bei einer Bank und in einer Anlageform. Zur Sicherheit gibt es in allen EU-Ländern einen Art Einlagensicherungsfonds, der den Anlegern in jedem Fall 100.000 EUR ihrer Gelder sichert. Kommen Sie jedoch zu der Ansicht, dass es darüber hinaus ein öffentliches Interesse am Schutz von Kundengeldern gibt, so bejaen sie auch die Frage, ob der Staat im Falle des Falles öffentliche Mittel zur Rettung von Banken einsetzen sollte. Private Investoren haften im Rahmen von Verträgen und der Haftungsbegrenzung für Kapitalgesellschaften, der Staat trägt Sorge für das öffentliche Interesse. Diese Trennung darf nicht aufgehoben werden.
Hallo Stefan,
Deine Argumentation ist sachlich richtig, entbehrt aber nicht einer gewissen Perfidie. Abgeordnete sind (fast immer) Berufspolitiker. Sie sind also (wirtschaftlich) auf politische Karriere in der Partei angewiesen. Wenn also Ihre politische Karriere – wie Du richtig schreibst – bei einem Verstoß gegen den Fraktionszwang beendet ist, kann der Abgeordnete de facto gezwungen werden, gegen sein Gewissen abzustimmen. Würde ein Unternehmen das Mitbestimmungsrecht seiner Mitarbeiter dadurch aushöhlen, dass Zuwiderhandelnde fortan nur noch als Pförtner arbeiten dürfen, würde sich ein Gericht damit beschäftigen. Der Fraktionszwang ist somit eine Weisung an den Angeordneten durch die Hintertür. Eine Weisung aber ist nach dem Grundgesetz nicht zulässig.
Bei Gewissenentscheidungen spielt die Komplexität eines geplanten Gesetzes keine Rolle. Ein Abgeordneter kann durchaus gegen Abtreibung, Vorratsdatenspeicherung, Militäreinsätze oder Videoüberwachung sein, ohne alle Seiten des Gesetzestextes im Detail zu kennen – eben aus Gewissensgründen. Der Fraktionszwang kann also dazu führen, dass Gesetze im Parteiinteresse beschlossen werden, denen die Parlamentarier als Vertreter des Volkes womöglich gar nicht zustimmen würden, folgten sie ihrem Gewissen. Das aber ist im Nachhinein nur schwer beweisbar – was der Grund dafür sein dürfte, dass das BVerfG den Fraktionszwang noch nicht kassiert hat. Der Umkehrschluss, dass deswegen der Fraktionszwang nicht gegen das GG verstößt, ist nicht zulässig. Im Übrigen steht den Parteien gar nicht das Recht zu, auf parlamentarische Entscheidungsprozesse unmittelbar Einfluss zu nehmen. Sie wirken an der Willenbildung mit; durch Überzeugung und nicht durch Vorgaben gegenüber dem Parlament.
Dass ein Parlament oder eine Regierung ohne Fraktionszwang nicht handlungsfähig wäre, ist eine Behauptung, die zu beweisen wäre. Und warum sollten Abgeordnete, die einer Regierungspartei angehören, ein geplantes Gesetz der Regierung ablehnen, wenn nicht aus Gewissensgründen (mal abgesehen davon, dass sie von den Auswirkungen eines Gesetz persönlich betroffen sein könnten)? Die Befürchtung, dass sie dies tun könnten, um Gesetzesvorhaben zu „torpedieren“, zeugt von Misstrauen gegenüber den Volksvertretern.
Zusammengefasst mag Fraktionszwang ein geeignetes Mittel sein, Gesetzesvorhaben effizient und schnell durchzusetzen, faktisch ist er aber geeignet, die Unabhängigkeit der Abgeordneten dadurch einzuschränken. Das Ergebnis zählt. Auf die Abgeordneten wird Zwang ausgeübt zu handeln, wie sie womöglich gar nicht handeln wollen. Die Wahl des Mittels für diesen Zwang ist unerheblich. Diese Einschränkung der Abgeordneten darf nicht sein. Das ist die Lesart des Art. 38 GG.