Zurückhaltung als richterliche Tugend – Das BVerfG macht zu viel Politik

Andreas Voßkuhle ist ein ungewöhnlicher Präsident des Bundesverfassungsgerichts, besonders was die Menge der öffentlich geäußerten Kritik über ihn angeht. In den letzten Jahren ist die Politik immer schärfer zum Angriff auf das BVerfG übergegangen und kreidet nicht nur dessen Entscheidungen an, sondern stellt grundsätzlich die Legitimität mancher Entscheidungen in Frage – genauer, die Legitimität des Gerichts, diese Entscheidungen überhaupt zu fällen. Besonders Regierungskritiker sehen darin gerne autoritäre Tendenzen. Aber was, wenn die Politiker Recht haben?

Tatsächlich hat die Zahl der BVerfG-Entscheidungen, die mit dem Verdikt des Verfassungsverstoßes endeten, in letzter Zeit erheblich zugenommen. Konnte man besonders unter Innenminister Schäuble das BVerfG oftmals als letztes Bollwerk gegen einen überbordenden Exekutiv-Staat sehen, so wird das Gericht inzwischen beinahe schon routinemäßig angerufen, um nicht genehme Entscheidungen der Regierung oder des Parlaments zu blockieren – man denke nur an besonders eifrige Kläger wie Peter Gauweiler und die Routine, mit der inzwischen das BVerfG angerufen wird, um im Kern politische Streitigkeiten zu schlichten.

Ein besonders abstoßendes Beispiel hierfür war die Abschiebung der politischen Verantwortung auf das Gericht in der Frage der Wahlrechtsreform – ein offenkundiger Versuch der Politik, die Entscheidung den Richtern zu überlassen und so einem Streit aus dem Weg zu gehen, den man eigentlich hätte politisch lösen müssen. Zwar tragen die Politiker hier klar die Hauptschuld (und zwar aller Parteien, niemand war ernsthaft an einem Kompromiss interessiert), aber das BVerfG unter Voßkuhle hat diese Verantwortung nur allzu willig angenommen.

Besonders Voßkuhle nutzt seither das Gericht mehr und mehr dazu, Politik in seinem eigenen Sinne zu machen. Das BVerfG besitzt den gewaltigen Vertrauensvorschuss in der Bevölkerung vor allem, weil es als Bollwerk gegen die Überreizung von Kompetenzen durch die Politik wahrgenommen wird. Dadurch wird auch großzügig verziehen, dass es sich um eine geradezu grotesk undemokratische Institution handelt, die keinerlei Rechtfertigungspflicht gegenüber dem Volk besitzt.

Dass das BVerfG bislang im Zweifel für mehr Freiheiten entschieden hat ist eher ein glücklicher Zufall als eine inhärente Regel, ein Fakt, dass besonders diejenigen gerne vergessen, die es als Hauptschauplatz für politische Auseinandersetzungen sehen. Wie bei Volksabstimmungen auch gibt es keine Garantie, dass das Ergebnis das gewünschte ist.

Bislang akzeptierte die Politik die Verdikte in beiden Fällen recht anstandslos und ohne sie anzufechten (obgleich man sie gerne obstruierte), aber inzwischen findet sich diese Zurückhaltung immer weniger. Der Grund dafür ist die Aufgabe dessen, was in den USA „judicial restraint“ genannt wird, also richterliche Zurückhaltung, zugunsten dessen, was die Amerikaner als „judicial activism“ bezeichnen – gerichtlichen Aktivismus.

Bereits in der Wortwahl wird deutlich, dass „judicial restraint“ das positiv konnotiertere Element ist; gleichwohl gilt, wie immer, dass man den restraint dann toll findet, wenn das Gericht eine als gut empfundene Entscheidung passieren lässt, während man im umgekehrten Falle lauthals nach Aktivität ruft. Das ist normal. Problematisch wird es meist dann, wenn das Gericht von selbst aktiv wird – also nicht angerufen wurde und dann entscheidet, ob es sich mit einem Fall beschäftigen will.

Dazu bedarf es keines formellen Verfahrens – die Richter können die Macht ihrer Autorität nutzen, um in den politischen Prozess einzugreifen. Und genau das tut Voßkuhle, wie man bei seiner publikumswirksamen Verurteilung Cohn-Bendits sehen konnte, womit er der CDU-BW genau jenen Startschuss lieferte, den sie für ihre Schmutzkampagne gegen Ministerpräsident Kretschmann brauchte – ein klassisches Spiel über Bande. Wird das BVerfG aber zu einer politischen Institution unter vielen, mit einer eigenen Agenda, so verliert es jene Autorität, mit der es im Zweifel gegen die Politik Schranken einziehen kann, wie das zu Zeiten der Großen Koalition notwendig war. Und das wäre wahrhaft ein Problem.

{ 8 comments… add one }
  • Kirkd 26. April 2013, 12:17

    Ich habe in den letzten Jahrem immer mehr Entscheidungen mit Unbehagen gelesen und mich gewundert, ob das an mir liegt. Der Verfassungsrechtler Lepsius hat das in dem Buch „Das entgrenzte Gericht“ aber sehr treffend und sachlich bestätigt. Dem Gericht fehlt einerseits Zurückhaltung, andererseits lässt es sich bei der Umsetzung seiner Entscheidungen auf der Nase herumtanzen (Besteuerung von Grundbesitz, Wahlrecht).

    Die fehlende Zurückhaltung äußert sich am häufigsten bei der Rechtsprechung zu legislativen Kompromissen. Immer häufiger verlangt das Verfassungsgericht in legislativen Fragen stringente Umsetzung, häufig in Fällen, in denen in keinem anderen Land überhaupt jemand auf die Idee kommen würde, dass es sich überhaupt um eine verfassungsrechtliche Fragestellung handelt (klassische Beispiele sind die Pendlerpauschale, das Rauchen in Eckkneipen, ). Hier greift das Gericht in die Rechtsprechungskompetenz des Parlaments unnötig ein und torpediert parlamentarische Kompromisse durch rigorose entweder-oder Rechtsprechung.

    Im Wahlrecht hat die Politik sich nicht mit Ruhm bekleckert. Es wird allerdings auch übersehen, dass das Gericht mittels einer semantisch verhüllten 180Grad Rechtsprechungswende 6o Jahre Wahlrechtsgeschichte der BRD faktisch für verfassungswidrig erklärt hat, ohne das je zuzugeben. Von grotesken Fehlentscheidungen wie zur Wahlzulassung und der Zulässigkeit einer Bundestagswahl auf Basis eines für verfassungswidrig erklärten Gesetzes mal abzusehen.

    Nur zur Klarstellung: das Gericht trifft weiterhin viele gute Entscheidungen und verdient das Vertrauen, dass ich in es setze. Aber die oben geschilderten Punkte führen offenbar immer stärker zu Diskussionen.

  • Phil 26. April 2013, 15:29

    „dass es sich überhaupt um eine verfassungsrechtliche Fragestellung handelt (klassische Beispiele sind die Pendlerpauschale, das Rauchen in Eckkneipen, ).“

    Sehe ich anders, denn es sind in der Tat verfassungsrechtliche Fragen, denn laut GG muss Gleiches auch mit Gleichem behandelt werden. Und wenn nun bestimmten Kneipen bspw. verboten wird zu entscheiden, ob sie einen Raucherbereich einrichten dürfen, während anderen Kneipen jedoch das Recht zugestanden wird, so handelt es sich in der Tat um eine Ungleichbehandlung im Sinne des GG. Dito auch bei der Pendlerpauschale, die man einigen gewähren wollte und anderen wiederum nicht.

    • Kirkd 26. April 2013, 16:11

      Das ist das Grundproblem des Gleichheitssatzes. Er öffnet die Tür zur verfassungsrechtlichen Überprüfung fast jeden Gesetzes. Am drastischsten sieht man das im Steuerrecht. Das kann man so machen, aber ich halte es für bedenkenswert, dass die meisten Rechtsordnungen nicht jede gesetzliche Detailabgrenzung zur Verfassungsfrage machen, sondern als genuine Aufgabe der Legislative ansehen.

      Die Pendlerpauschale ist das anschaulichste Beispiel. Das Verfassungsgericht hält es für verfassungsgemäß, Fahrtkosten zur Arbeit für den ganzen Weg aber auch überhaupt nicht anzusetzen. Ausgerechnet der vermittelnde Kompromiss, dass nur über eine für viele Bürger übliche Entfernung hinausgehende Strecke absetzbar ist, der ist dann verfassungswidrig. Es war ja nicht so, dass weiter entfernte auch die ersten 20km ansetzen durften. Das erschwert parlamentarische Kompromisse. Es führt zu justiziellem Überperfektionismus, da die Frage, was womit vergleichbar ist und was nicht, letztlich individuellem Judiz unterliegt und Gefahr läuft, persönliche Zweckmässigkeitserwägungen zu grundrechtlichen Fragen zu erheben. Die parlamentarische Willensbildung wird in die Justiz verlagert.

      Das Steuerrecht ist dadurch faktisch zu einer unreformierbaren Materie geworden, da jedwede Reform beliebig durch Konstruktion von Vergleichen angegriffen werden kann. Welche Vergleiche standhalten, steht für den Gesetzgeber in den Sternen.

  • Stefan Sasse 26. April 2013, 15:58

    Das Problem sind weniger die Fragen an sich, sondern die allzubereitwillige Abstellung ans BVerfG. Die Regelung der Pendlerpauschale sollte politisch geregelt werden, mit verantwortlichen Politikern, und nicht juristisch, denn es ist eine im Kern politische Entscheidung. Gleiches gilt für das Rauchverbot. Das Schlimmste aber ist, dass die Entscheidungen des BVerfG in keinster Weise vorhersehbar sind. Niemand, weder Opposition noch Regierung, kann mit irgendeiner Form von Prognose in diese Verhandlungen gehen. Deswegen ist auch der Vorwurf „ihr macht verfassungswidrige Gesetze“ mit Vorsicht zu genießen: die Kläger wissen auch nicht, ob die Dinger verfassungswidrig sind und warum. Siehe Obamacare: alle Kläger wollten das Ding als Eingriff in die persönliche Freiheit sehen, aber das Gericht hat einfach gesagt „Ey, ist ne Steuer“ – eine Sichtweise, die weder Regierung noch Opposition je vertreten haben. Und das ist zumindest fragwürdig.

  • Jan Falk 26. April 2013, 16:01

    „Deswegen ist auch der Vorwurf “ihr macht verfassungswidrige Gesetze” mit Vorsicht zu genießen: die Kläger wissen auch nicht, ob die Dinger verfassungswidrig sind und warum.“

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  • Ariane 27. April 2013, 09:35

    Ich sehe die Aktivität auch häufig kritisch. Am extremsten fand ich es bei der Entscheidung zum Wahlrecht, wo es auch die Aussage gab, man würde sonst eine eigene Regelung vorgeben ebenso wie die willkürlich in den Raum gewordene Zahl an Überhangmandaten. Das Problem ist das (irrationale) Vertrauen ins Verfassungsgericht, als ob es die Verfassung selbst wäre, lustigerweise so wie früher wohl Bibelgelehrte^^ Dadurch ist das Verfassungsgericht von Kritik weitgehend geschützt und es ist auch der Grund, warum die Politik so gerne einen Teil der Verantwortung ans Verfassungsgericht abgibt. Wenn sie dann deren Entscheidungen umsetzen, meckert niemand, aber wehe sie halten sich nicht buchstabengetreu dran.
    Eventuell spielt es auch eine Rolle, dass das BverfG auch in Machtspielchen mit dem europäischen Verfassungsgericht steht, es könnte auch ein Versuch sein, einen drohenden Bedeutungsverlust abzuhalten oder auszugleichen, daher fürchte ich, dass wir vielleicht erst den Anfang einer zunehmenden Aktivität sehen. Wenn das Gericht darüber irgendwann den Status einer obersten Superinstanz verliert und als eigener politischer Player mit eigener Agenda wahrgenommen wird, wäre das eine ziemliche Erosion ins Vertrauen des Staates.

  • Isidor 27. April 2013, 14:51

    Ich sehe diese Entwicklung eher als Symptom eines Vertrauensverlusts in die Legislative, und weniger als ein eigenstaendiges Phaenomen, bei dem es gerechtfertigt waere, die Schuld dem Verfassungsgericht zuzuschieben.

    Wenn die Legislative sich aus der Verantwortung zieht, indem sie die Klaerung von Differenzen dem Gericht ueberlaesst, oder Gesetze in einer Form erlaesst, dass sie erst noch vom Gericht „zurechtgestutzt“ werden muessen, ist es kein Wunder, wenn Verfassungsrichter haeufiger in der politischen Arbeit in Erscheinung treten.

    Wenn es zum Standard-Prozedere wird, Differenzen vor Gericht zu klaeren, statt sich vorher ernsthaft an einer Konsensfindung zu versuchen, fuehrt das nicht nur beim Verfassungsgericht zu einer etwas einseitigen Belastung rechtsstaatlicher Mechanismen.

  • LukasHugl 3. Juli 2013, 23:42

    Die Gefahr ist schön beschrieben. Aber ist das Problem nicht eigentlich, dass die Politik ihrer vorgelagerten eigenen Prüfpflicht nicht vernünftig nachkommt?
    Aus Sicht des BVerfG dürfte das Problem darin bestehen, dass jede Entscheidung neue Leitlinien kreiert, an die das Gericht in der Folge gebunden ist. Die Politik fesselt das Gericht und damit sich selbst, wenn sie das immer wieder provoziert.

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